alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaPallholz !?!?9 Beträge
RubrikTechn. Hilfeleistung
 
AutorJürg8en 8H., Hohnstorf/Elbe / Niedersachsen345298
Datum26.06.2006 14:5211309 x gelesen
Hallo...

Wir haben in unserer Feuerwehr im Dez. 2004 ein LF 20/16 in Dienst gestellt. Leider, hat man bei der Planung des Fahrzeuges die Verlastung von Pallholz nicht berücksichtigt. Da aber eine 10t Winde und ein hydr. Hebesatz mitgeführt werden, haben wir übergangsweise 5 Stücke Pallholz aus Platzgründen hinter die Leitungstrommeln gepackt, die aber in einem Geräteraum der anderen Fahrzeugseite liegen.

Seither diskutieren wir immer wieder um Pallholz. Meine Frage an euch:

> Wieviel Pallholz sollte verlastet sein, damit im Ersteinsatz, das Arbeiten mit den
mitgeführten Hebegeräten vernünftig abgesichert werden kann?

> Sollte das Pallholz, auf dem Fahrzeug, nicht dann auch zweckmäßigerweise in
unmittelbare näher der Hebegeräte verlastet sein?

> Welche Abmessungen der Hölzer, sofern ihr dann auch Holz benutzt, bevorzugt ihr?

> Oder brauchen wir auch gar kein Pallholz, weil zur Menschenrettung von der UVV
abgewichen werden kann?

Mfg
Jürgen


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW345305
Datum26.06.2006 15:228230 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Jürgen Humpke> Wieviel Pallholz sollte verlastet sein, damit im Ersteinsatz, das Arbeiten mit den
mitgeführten Hebegeräten vernünftig abgesichert werden kann?


Wenn ich für einen PKW unterbauen / anheben an 4 Ecken mit einer Höhe von 30 cm plane, dann bin ich bei Verwendung von 8*8*30 bei 32 cm Maximalhöhe und benötige dafür insgesamt 32 Stück... Plus 8 Keile für die "Zwischenmaße"

Für die Hydraulische Winde bekomme ich dann damit zwei Abstützungen von 64 cm Höhe hin, mit dem Hebesatz habe ich keine Erfahrungen bzw. Hubhöhen im Kopf.

Geschrieben von Jürgen Humpke> Sollte das Pallholz, auf dem Fahrzeug, nicht dann auch zweckmäßigerweise in
unmittelbare näher der Hebegeräte verlastet sein?


Sehe ich nicht so eng solange schnelle Entnahme und kompakte Transportmöglichkeit (4 Pakete, je eins pro Ecke), die ich jeweils möglichst mit einer Hand tragen kann sichergestellt sind.

Ie schon gesagt, 8*8*30 finde ich sehr handlich und hat auch den Vorteil, daß es sich gut in Getränkekäster verstauen und tragen läßt. Am liebsten mit zusätzlicher Griffschlaufe aus Rolladenband an einem Ende.

Keile auch 30 lang, 8 breit und dann ansteigend von 0 auf 8.

Geschrieben von Jürgen Humpke> Oder brauchen wir auch gar kein Pallholz, weil zur Menschenrettung von der UVV
abgewichen werden kann?


Wenn ich wissentlich in meinen Vorbereitungen wesentliche Aspekte vernachlässige, dann neigen die Gerichte inzwischen AFAIK mitunter dazu, diese Abweichung im Schadensfall anders zu bezeichnen: Organisationsverschulden...

Davon ganz zu schweigen, daß ein vernüftig unterbautes Auto die Basisvoraussetzung für die patientenorientierte technische Rettung ist...

Daß es Stand der Technik ist, daß eine zur Personenbefreiung gehobene Last auch bei einer Fehlfunktion des Hubgerätes nicht absinken darf...

Daß der Aufenthalt für Einsatzkräfte unter einer ungesicherten Last auch zu Rettungszwecken nicht akzeptabel ist...

Daß gut arbeiten nun mal auch sicher arbeiten heißt...


Don`t use excessive force.

Get a bigger hammer!

Gruß

Jo(sef) Mäschle

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r S8., Aholming / BY345308
Datum26.06.2006 15:367536 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleWenn ich wissentlich in meinen Vorbereitungen wesentliche Aspekte vernachlässige, dann neigen die Gerichte inzwischen AFAIK mitunter dazu, diese Abweichung im Schadensfall anders zu bezeichnen: Organisationsverschulden...

Richtig! Es heißt ja auch ...darf in Ausnahmefällen ... abgewichen werden....

Wenn ich jedoch von vorne herein Ausrüstungsteile, die für sicheres arbeiten nach UVV vorgesehen sind, nicht mitführe, ist es kein Ausnahmefall, sondern der Regelfall und somit Organisationsverschulden.

Leider glauben immer noch viele FW-Führungskräfte, teils bis hinauf in die Führungsebene des Landkreises, die Menschenrettungsausnahme sei ein Freibrief.

Gruß
Peter


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFabi8an 8K., Rheinhausen / BaWü345368
Datum26.06.2006 21:377515 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Peter SchmidLeider glauben immer noch viele FW-Führungskräfte, teils bis hinauf in die Führungsebene des Landkreises, die Menschenrettungsausnahme sei ein Freibrief.

Stimmt leider. Aber mal angenommen es wäre so, würde sich die betreffende Feuerwehr in letzter Konsequenz ständig bis auf die Knochen blamieren: In der Mehrzahl der Einsätze müsste man nämlich mit dem hochgerüsteten LF 16/12 warten bis jemand mit einem zweiten Fahrzeug ein paar armselige Balken rannschafft.

mfg Fabian Kunz


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8L., Kreiensen / Niedersachsen345371
Datum26.06.2006 21:487462 x gelesen
Nábend,

Geschrieben von Fabian Kunz:
Stimmt leider. Aber mal angenommen es wäre so, würde sich die betreffende Feuerwehr in letzter Konsequenz ständig bis auf die Knochen blamieren: In der Mehrzahl der Einsätze müsste man nämlich mit dem hochgerüsteten LF 16/12 warten bis jemand mit einem zweiten Fahrzeug ein paar armselige Balken rannschafft.

Nee, Weg vom Kirchturm und über eine entsprechende AAO Nachdenken und auch umsetzen.

Was aber bei den bereits genannten Großkopfert´n schwierig werden wird.

Was ist so verwerfliches daran, zu ungünstigen Zeiten das nächstgelegene Fahrzeug einer anderen Feuerwehr gleich mit zu Alarmieren, abbestellen kann ich die Mädels/Jungs dann immer noch.


Gruß
Jürgen Linne

Alles was ich hier zum besten gebe, ist meine persönliche Meinung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFabi8an 8K., Rheinhausen / BaWü345373
Datum26.06.2006 21:587623 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen LinneNee, Weg vom Kirchturm und über eine entsprechende AAO Nachdenken und auch umsetzen.

Was aber bei den bereits genannten Großkopfert´n schwierig werden wird.

Was ist so verwerfliches daran, zu ungünstigen Zeiten das nächstgelegene Fahrzeug einer anderen Feuerwehr gleich mit zu Alarmieren, abbestellen kann ich die Mädels/Jungs dann immer noch.


Das bestreite ich doch gar nicht. Aber dazu sollte man zunächst überlegen, was in der ersten Stufe der AAO (Pallholz) und was als Verstärkung (hydr. Rettungsgerät) benötigt wird. Es macht doch keinen Sinn einem hydraulischen Rettungssatz im Wert von 20 k? den "Pfennigartikel" Pallholz in einem zweiten Fahrzeug hinterherzufahren!

mfg Fabian Kunz


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8L., Kreiensen / Niedersachsen345376
Datum26.06.2006 22:117690 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Fabian Kunz:
Es macht doch keinen Sinn einem hydraulischen Rettungssatz im Wert von 20 k€ den "Pfennigartikel" Pallholz in einem zweiten Fahrzeug hinterherzufahren!

Das macht durchaus Sinn, wenn dadurch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs(ZGG.) nicht erlischt.

Was gerne verdrängt wird. Ist Platz und Gewichtsreserve vorhanden, dann machts natürlich keinen Sinn, den großen Satz hinterher zu Kutschen.

Nur ist das heute nicht immer das Probelm, sonder die Mannschaftsstärke, und das wird auch immer gerne verdrängt.


Gruß
Jürgen Linne

Alles was ich hier zum besten gebe, ist meine persönliche Meinung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r S8., Aholming / BY345378
Datum26.06.2006 22:217392 x gelesen
Geschrieben von Fabian KunzEs macht doch keinen Sinn einem hydraulischen Rettungssatz im Wert von 20 k? den "Pfennigartikel" Pallholz in einem zweiten Fahrzeug hinterherzufahren!

Wenn man zuvor bei der Planung schon gepennt hat, bleibt wohl nichts anderes übrig.

Meine Wher hat heuer auch einen HRS bekommen. Wir haben aber VORHER abgecheckt, ob genügend Gewichts- und Raumreserven vorhanden sind, um zum einen den eigentlichen Rettungssatz und zum anderen auch das notwendige Zubehör - und da hängt etwas mehr dran, als drei Holzklötze - unterzubrigen.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8H., Hohnstorf/Elbe / Niedersachsen345524
Datum27.06.2006 12:357701 x gelesen
Hallo...
Geschrieben von Josef Mäschle8*8*30 finde ich sehr handlich

Die von uns verwendeten Hölzer sind auch etwa 8x8x45, finde ich persönlich nicht so vorteilhaft. Die sind zwar handlich, aber doch sehr wackelig, wenn man nicht gerade einen ordenlichen Kreuzpall baut.
Ich favorisiere eher Hölzer mit den Maßen 8x20x50, die haben eine günstigere Auflagefläche und mehrer Hölzer übereinander liegen doch fester.
Durch die größere Oberfläche der Hölzer ergibt sich eine bessere Verteilung der Druckkräfte, die z.B beim Hochdrücken des Vorderwagens mit dem Spreizer entstehen.
Die größere Länge der Hölzer gibt beim Unterbauen der B-Säule, wenn man die Hölzer quer zum Unfallfahrzeug einbaut, etwas mehr querstabilität weil diese weiter zur Fahrzeugmitte reichen.


Geschrieben von Josef MäschleWenn ich wissentlich in meinen Vorbereitungen wesentliche Aspekte vernachlässige, dann neigen die Gerichte inzwischen AFAIK mitunter dazu, diese Abweichung im Schadensfall anders zu bezeichnen: Organisationsverschulden...

Davon ganz zu schweigen, daß ein vernüftig unterbautes Auto die Basisvoraussetzung für die patientenorientierte technische Rettung ist...

Daß es Stand der Technik ist, daß eine zur Personenbefreiung gehobene Last auch bei einer Fehlfunktion des Hubgerätes nicht absinken darf...

Daß der Aufenthalt für Einsatzkräfte unter einer ungesicherten Last auch zu Rettungszwecken nicht akzeptabel ist...

Daß gut arbeiten nun mal auch sicher arbeiten heißt...


Das sehe ich ganz genauso, nur leider haben einige andere Kameraden der Wehr da so ganz andere Vorstellungen.


Mfg
Jürgen


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt