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Thema | Kugelventil-Verteiler vs. UVV? | 17 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen | 360786 | |||
Datum | 14.09.2006 08:47 | 8647 x gelesen | |||
Moin, beim letzten Dienstabend lag noch 'ne Kiste mit offenbar Portugal-Material im GH rum, unter anderem ein C-DCD-Verteiler in der Kugel-Ausführung. Es kam dann die Frage auf, ob solche Verteiler in D.Land bzw. Nds überhaupt zulässig sind. Unter anderem wurde erwähnt, dass sie wohl nicht den UVV entsprechen und unzulässig seien, weil manche Spezialisten auf "Wasser marsch" einfach mal mit dem Fuß den Hebel umkloppen und man dann als Rohrführer mit dem plötzlichen Rückstoß zu kämpfen habe. Andererseits ist's in den Fahrzeugnorman dem Käufer ja IIRC freigestellt, ob die Kugel- oder Niederschraubvariante verlastet wird. Enthalten nun die Beladelisten Möglichkeiten, die nach FUK/GUV-Vorgaben gar nicht erlaubt sind, oder ist das mit der Unzuläsigkeit der Kugelventile eher im Bereich der UL anzusiedeln? Wenn ersteres - was ist dann mit den Waldbrandverteilern? Ausnahme für schon vorhandenes Material? schöne Grüße, Thorben | |||||
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Autor | Lüke8 F.8, Ochtersum / | 360788 | |||
Datum | 14.09.2006 09:19 | 7730 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlMoin, Hallo Thorben, also in der GUV-VC53 steht auf Seite 9 unter §19: -schlagartiges Öffnen oder Schließen von Verteiler und Strahlrohr vermieden wird (möglichst keine Kugelhahnverteiler verwenden) Danach sind sie nicht verboten, außerdem habe ich den von Dir angesprochenen Verteiler C-DCD Verteiler noch nicht mit Niederschraubventile gesehen. Munter bleiben, Lüke | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 360789 | |||
Datum | 14.09.2006 09:21 | 7556 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüke Freese..außerdem habe ich den von Dir angesprochenen Verteiler C-DCD Verteiler noch nicht mit Niederschraubventile gesehen. Ich kenne den Verteiler so (Niederschraubventile) von den BW-Löschkarren ... MkG Jörg Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung. | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 360791 | |||
Datum | 14.09.2006 09:23 | 7548 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben Gruhl...weil manche Spezialisten auf "Wasser marsch" einfach mal mit dem Fuß den Hebel umkloppen und man dann als Rohrführer mit dem plötzlichen Rückstoß zu kämpfen habe. Der Schlauch muß sich ja auch erst füllen und mit plötzlich muß ich nach dem "Wasser marsch"-Befehl auch rechnen oder? MkG Jörg Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung. | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen | 360793 | |||
Datum | 14.09.2006 09:38 | 7629 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Lüke Freese also in der GUV-VC53 steht auf Seite 9 unter §19: -schlagartiges Öffnen oder Schließen von Verteiler und Strahlrohr vermieden wird (möglichst keine Kugelhahnverteiler verwenden) Hmm, wie ist nun ein "möglichst"zu verstehen? Analog einem "soll", also als "muss, wenn machbar" oder hat das nur empfehlenden Charakter? Wobei dieser Satz bei strenger Auslegung ja auch sämtliche HSR im Impulsverfahren verbietet... ciao, Thorben ...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com | |||||
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Autor | Jürg8en 8L., Kreiensen / Niedersachsen | 360805 | |||
Datum | 14.09.2006 10:55 | 7613 x gelesen | |||
Guten Morgen Forumland, Hach schön, die Niedersachsen und Ihre UVVen und EimerFestpielhochwichtigDienstvorschriften!! Nein, Kugelhahnverteiler sind nicht generell verboten, sondern nur für die Wettbewerbe nicht zulässig. Es würde auch keinen Sinn machen, da dann ja auch alle Schlauchabsperrungen Strahlrohre und Sonstige Armaturen mit Kugelhähnen nicht zulässig wären. Und das glaubt doch wohl keiner wirklich, oder? Das ist wirklich nur eine Empfehlung der FUK, weiter nichts. Gruß Jürgen Linne Alles was ich hier zum besten gebe, ist meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Tobi8as 8K., Messel / Hessen | 360816 | |||
Datum | 14.09.2006 12:29 | 7565 x gelesen | |||
Also bei uns werden nur Kugelhahn ventil Verteiler verwendet, einzige Ausnahme die Einsatzreserve in unserem Lager. Aber zum Thema C-DCD Verteiler, es gibt ihn auf jeden Fall mit Niederschraubventilen, da bei uns im Lager auch noch so ein Exemplar rumfliegt. | |||||
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Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 360822 | |||
Datum | 14.09.2006 13:16 | 7542 x gelesen | |||
Tach auch! Geschrieben von Jürgen Linne .....sondern nur für die Wettbewerbe nicht zulässig. Was für Wettbewerbe meinst du da??? Bei dem bei uns üblichen "Löschangriff" gemäß CTIF hättest du die Lacher mit einem Niederschraub-Verteiler aber voll auf deiner Seite. Wobei sowas auch sinnlos wäre da sich wohl jeder vorstellen kann was mit den Schläuchen (meist Ultraleicht B und Ultraleicht C42) passiert wenn eine TS der Art PFJ ZL1500 oder Rosenbauer FOX das Wasser unter Vollast durch die Schläuche prügelt (schon am Verteiler gibts nen "Rückschlag" und an den Strahlrohren noch mehr). Gruß Jan ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!!!!!!!! | |||||
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Autor | Lüke8 F.8, Ochtersum / | 360842 | |||
Datum | 14.09.2006 14:20 | 7482 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias KarachAber zum Thema C-DCD Verteiler, es gibt ihn auf jeden Fall mit Niederschraubventilen Ich habe nicht gesagt das es keine Verteiler mit Niederschraubventile in dieser Größe gibt, sondern das ich sie bei uns noch nicht gesehen habe. Munter bleiben, Lüke | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz | 360847 | |||
Datum | 14.09.2006 14:34 | 7576 x gelesen | |||
Hallo, verboten sind die sicherlich nicht, siehe die zitierte GUV V53 Passage. Wenn ich will, kann ich jeden Kugelhahn schlagartig öffnen, trotzdem ist er nicht verboten. Noch eine weitere anmerkung zu Kugelhahnverteilern: M.W. sind diese beim Betrieb der Steigleitung einer Hubrettungsbühne vorgeschrieben, da ich nur so die Leitung entwässern kann. Der Verteiler wird dann "verkehrt" herum ans untere Ende der Steigleitung angeschlossen. Viele Grüße Christian | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Wolfenbüttel / Niedersachsen | 360861 | |||
Datum | 14.09.2006 15:49 | 7568 x gelesen | |||
Hallo, auch der Verteiler mit Niederschraubventilen hat meines Wissens keine selbstschließenden Ventile, so dass das auch damit möglich sein müsste. Gruß Stefan | |||||
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Autor | Jürg8en 8L., Kreiensen / Niedersachsen | 360868 | |||
Datum | 14.09.2006 16:08 | 7537 x gelesen | |||
Tach Jan, ich meine einen Löschangriff nach FwDV 4, so wie er in Niiedersachsen Üblich ist. Weiterführende Aussagen und anmerkungen zu CTIF und anderen Wettbewerben verkneife ich mir lieber, ich hab da eine sehr eigene meinung zu. Gruß Jürgen Linne Alles was ich hier zum besten gebe, ist meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 360875 | |||
Datum | 14.09.2006 16:55 | 7455 x gelesen | |||
hallo Stimmt das ist egal ob Kugelhahn oder Schraubventil. Das Entwässern kann bei gedrehtem Verteiler geschehen ohne die Versorgungsleitung abstellen zu müssen. Der B "Abgang wird geschlossen und einer C Abgänge geöffnet dann fliest die Leitung des Hubretters leer. | |||||
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Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 360885 | |||
Datum | 14.09.2006 18:34 | 7557 x gelesen | |||
Sind damit die hier oft zitierten "Eimerfestspiele" gemeint? Kenn das Prozedre nicht, aber wie die allg. Meinung so im Forum ist reißen die keinen wirklich vom Hocker. Und über CTIF-Wettbewerbe kann man sicherlich geteilter Meinung sein, in den "neuen" Ländern sind sie halt noch "Tradition" und speziell der "Löschangriff" ist halt von der "Action" her was, das die Jugendlichen gut anspricht. Aber eine Diskusion darüber welche Wettkämpfe gut oder nicht gut sind gehört ggf. in ein neues Thema. Gruß Jan ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!!!!!!!! | |||||
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Autor | Jürg8en 8L., Kreiensen / Niedersachsen | 360892 | |||
Datum | 14.09.2006 19:51 | 7507 x gelesen | |||
Hi Jan, Geschrieben von Jan Kunig: Sind damit die hier oft zitierten "Eimerfestspiele" gemeint? Jepp, die kann man unter Eimerspiele führen. Den CTIF Löschangriff sagt mir jetzt so auf die schnelle gar nichts, ich kenne nur eine Übung einer befreundeten Wehr aus den "neuen Ländern", wobei das Schlauchmaterial bis zum Verteiler schon gekuppelt war und der WT-Führer sich den Verteiler schnappte und damit 2 Längen B-Schlauch welche in buchten lagen zog bis der Verteilerpunkt erreicht war. Das findet in Zeiten knapper finanzen bei mir leider gar keine Zustimmung und da wird auch nicht drüber Diskutiert. Wenn es denn heute noch so ist, dürfte ich kein Kämmerer sein :). Gruß Jürgen Linne Alles was ich hier zum besten gebe, ist meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 360894 | |||
Datum | 14.09.2006 20:12 | 7535 x gelesen | |||
Nee, nee hat schon bissel mehr mit Technick zu tun ---schau mal da http://www.lfv-sachsen.de/LFVEXTERN/DFV-WKO.pdf ist sehr theorethisch geschrieben -- im prinzip geht es darum in so kurzer Zeit wie möglich einen Angriff mit 2 C-Rohren aufzubauen (3B-Schläuche --> Verteiler--->2x 2 C-Schläuche) und aus einem Behälter mit ca 1m³ Wasser aus dem Angriff heraus zwei Zielgeräte mit je 10 Litern Wasser zu füllen, Das gesammte Material liegt beim Start auf eine 2x2m-Podest und Podest und Zielgeräte sind ca 100m entfernt. Die Besten brauchen für die Übung so 26 Sekunden. eine Mannschaft besteht aus 7 Mann. ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!!!!!!!! | |||||
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Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 360895 | |||
Datum | 14.09.2006 20:22 | 7534 x gelesen | |||
PS: zum Thema knappe Kassen ----> das Wettkampfmaterial muss man schon selbst finanzieren --> schon aus praktischen Gesichtspunkten ---> normale Schläuche sind für solche Hochgeschwindigkeitsübungen viel zu schwer und unhandlich -- > da würde einem jeder Kämmerer den Vogel zeigen wenn du da was abrechnen würdest. ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!!!!!!!! | |||||
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