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Thema | Austritt aus einer FFW | 113 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Stef8an 8U., Neuweiler / Baden - Württemberg | 376178 | |||
Datum | 19.12.2006 21:32 | 100354 x gelesen | |||
Hallo Was ist denn genau zu tun wenn ich aus meiner Freilwilligen Feuerwehr zum Jahresende austreten möchte? Hat da jemand Erfahrung von euch? Welche Behördengänge sind zu tätigen, und und und... Vielen Dank im Vorraus für Eure Antworten MfG Stefan Ungericht | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 376179 | |||
Datum | 19.12.2006 21:38 | 97729 x gelesen | |||
In Baden-Württemberg kannst Du nicht einfach austreten. Das einzige freiwillige war der Eintritt. Du kannst lediglich nach §12 FwG Ba-Wü einen Antrag auf Entlassung aus dem Feuerwehrdienst stellen. Dem muß aber nicht stattgegeben werden. Lediglich wenn Du Deinen Hauptwohnsitz aus der Gemeinde in eine andere verlegst (§12 Abs. 2 S. 1 FwG Ba-Wü) oder wenn der Dienst eine persönliche oder berufliche Härte darstellt (§11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 FwG Ba-Wü) muß dem Antrag ststt gegeben werden. Weiteres (Antrag an wen, wer entscheidet, ...) regelt die Satzug der jeweiligen Wehr. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Joha8nne8s R8., Diemelstadt / Hessen | 376181 | |||
Datum | 19.12.2006 21:57 | 97060 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan UngerichtHat da jemand Erfahrung von euch? noch nicht... Mich würde jetzt der Grund für deinen Austritt interessieren? MFG, Johannes | |||||
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Autor | Will8em 8B., Weil im Schönbuch / BW | 376182 | |||
Datum | 19.12.2006 21:57 | 97419 x gelesen | |||
Ergänzend noch dazu ist zu beachten wie Lange du schon dabei warst. In manche Feuerwehrsatzungen gibt es klauseln, die besagen dass du bei frühzeitiger Austritt für Ausbildungs- und Bekleidungskosten zur Kasse gebeten werden kannst. | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 376183 | |||
Datum | 19.12.2006 21:59 | 97476 x gelesen | |||
Geschrieben von Willem BaaijErgänzend noch dazu ist zu beachten wie Lange du schon dabei warst. In manche Feuerwehrsatzungen gibt es klauseln, die besagen dass du bei frühzeitiger Austritt für Ausbildungs- und Bekleidungskosten zur Kasse gebeten werden kannst. Wobei ich diese Klauseln im Zweifelsfall für nicht gerichtsfest und nebenbei für eine Frechheit halte. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 376184 | |||
Datum | 19.12.2006 22:11 | 97047 x gelesen | |||
Wobei ich diese Klauseln im Zweifelsfall für nicht gerichtsfest und nebenbei für eine Frechheit halte. Über anteilige Ausbildungskosten, für Sonderausbildungen über das normale und notwendige Maß hinaus könnte man vielleicht reden, sofern dies vorher bekannt und entsprechend geregelt war. Aber wieso man Geld für Bekleidung haben will entzieht sich meinem Verständnis - es dürfte sich ja in aller Regel ja um PSA gehandelt haben. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 376185 | |||
Datum | 19.12.2006 22:13 | 97251 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Stefan Brüning Wobei ich diese Klauseln im Zweifelsfall für nicht gerichtsfest ... halte. Kennt jemand Fälle, wo das vor Gericht gelandet ist? Ich meine das mal bei der Führerscheinproblematik gelesen zu haben. Wie war das Ergebnis? MkG Sascha | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 376193 | |||
Datum | 19.12.2006 23:12 | 97234 x gelesen | |||
Hallo Stephan, Nach dem FW- Gesetz sollte man sich für eine längere Dienstzeit verpflichten. In der FW- Satzung meiner Stadt ist dies mit einer Verpflichtungszeit von 10 Jahren konkretisiert. Musst du in eurer Satzung prüfen. Geschrieben von Stefan Ungericht Was ist denn genau zu tun wenn ich aus meiner Freilwilligen Feuerwehr zum Jahresende austreten möchte? Hat da jemand Erfahrung von euch? Welche Behördengänge sind zu tätigen, und und und... Gemäß unserer FW- Satzung musste der Antrag über den Abt- Kdt. und Kdt. beim Bürgermeister eingereicht werden. Dieser hat mich nach einem ausführlichen Gespräch (Begründung meines Entlassungsgesuchs) aus dem FW- Dienst entlassen. Zum sonstigen Prozedere hat ja Christian alles gesagt. Aber sei versichert, es ist für einen FW- Mann aus Überzeugung, nicht einfach diesen Schritt zu machen. Gruß Michael PS: Melde Dich einmal bei mir deine Gründe würden mich interessieren. Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 376196 | |||
Datum | 19.12.2006 23:48 | 97275 x gelesen | |||
Hi! Amtsgericht Rheinberg Urteil vom 18.03.1998 ? 10 C 17/98 ? 1. Eine Vereinbarung, in der eine Gemeinde eine Rückzahlungsverpflichtung für die für eine Führerscheinklasse-II-Ausbildung aufgewandten Kosten verlangt, wenn der Feuerwehrangehörige weniger als 10 Jahre Feuerwehrmitglied bleibt, ist wirksam. 2. Eine solche Vereinbarung verstößt nicht gegen Vorschriften des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG). 3. Die Gemeinde hat ein legitimes Interesse daran, daß sie die Kosten für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse II nur für solche Feuerwehrangehörige aufwendet, die auch weiterhin und zwar möglichst auf Dauer für die Feuerwehr tätig sein wollen. Man beachte, dass das nicht vergleichbar ist mit den Regelungen des Arbeitsrechts, weil freiwillige Feuerwehr eben kein Arbeitsverhältnis ist. Möglicherweise würde dieser Rechtsstreit heute aber dennoch anders entschieden, zumindest eine anteilige Reduzierung der Rückzahlungssumme wäre sinnvoll. Gruß Sven | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 376200 | |||
Datum | 20.12.2006 06:27 | 97211 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerDu kannst lediglich nach §12 FwG Ba-Wü einen Antrag auf Entlassung aus dem Feuerwehrdienst stellen. Das mag so sein, aber es gibt immer Mittel und Wege seinen "Austritt" zu erreichen, z.B. "Bummelmitgliedschaft". Ist wie 'ne Altersteilzeit ;-) MkG Jörg Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung. | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 376207 | |||
Datum | 20.12.2006 07:55 | 97168 x gelesen | |||
Man bin ich froh dass ich in NRW / Hessen war. Da galt: "Hier mit erkläre ich zum xx.xx. meinen Austritt. MkG Bm" fertig. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Flor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen | 376215 | |||
Datum | 20.12.2006 09:21 | 96996 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamMan bin ich froh dass ich in NRW / Hessen war. Wollt ich auch grad sagen. Wie schön ists doch in der Mitte dieses Landes. Son Kasperkram ham wir zum Glück nicht. Wäre ja auch noch schöner. Gruß Flo Ich bin nur für das verantwortlich, was ich sage. Nicht für das was ihr versteht!!! | |||||
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Autor | Stef8an 8U., Neuweiler / Baden - Württemberg | 376290 | |||
Datum | 20.12.2006 18:07 | 96983 x gelesen | |||
Also meine Gründe möchte ich jetzt im Internet nicht öffentlich machen, da Sie zu persönlich sind. Aber ich danke euch trotzdem für eure Antworten. MfG Stefan Ungericht | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 376292 | |||
Datum | 20.12.2006 18:11 | 97225 x gelesen | |||
Geschrieben von Willem BaaijIn manche Feuerwehrsatzungen gibt es klauseln, die besagen dass du bei frühzeitiger Austritt für Ausbildungs- und Bekleidungskosten zur Kasse gebeten werden kannst.Fehlt nur noch, dass die der Kommune entgehende Pro-Kopf-Förderung ersetzt werden soll. Wo bitte solls denn solche "Feuerwehrsatzungen" geben? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 376295 | |||
Datum | 20.12.2006 18:19 | 96963 x gelesen | |||
In Niedersachsen heisst es: Ein-/ und Austritt sind freiwillig, der Rest ist Pflicht. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 376301 | |||
Datum | 20.12.2006 18:42 | 97245 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg AndersDas mag so sein, aber es gibt immer Mittel und Wege seinen "Austritt" zu erreichen, z.B. "Bummelmitgliedschaft". Ist wie 'ne Altersteilzeit ;-) Dann würde ich mir als Kommandant quasi einen Abreißblock an Geldbußen nach §14 Abs. 2 FwG Ba-Wü (zwar nur 50? pro Fall, aber das läppert sich) vom Bürgermeister für Dich vorbereiten lassen ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 376302 | |||
Datum | 20.12.2006 18:49 | 97088 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerDann würde ich mir als Kommandant quasi einen Abreißblock an Geldbußen nach §14 Abs. 2 FwG Ba-Wü (zwar nur 50? pro Fall, aber das läppert sich) vom Bürgermeister für Dich vorbereiten lassen ;-) Und ich würde - natürlich nur im Rahmen der freien Meinungsäusserung - dich und deinen Bürgermeister als Sklavenhalter titulieren. :-))) Ich glaub ich spinne, echt, da sträubt sich mir die gesamte Körperbehaarung. Wenn nicht mehr will, dann gehe ich und du kannst mit deinen Strafzetteln winken, soviel du willst. Unter solchen Austrittsbedingungen wäre ich NIE in eine FW eingetreten. Gruß Peter | |||||
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Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg / NRW | 376306 | |||
Datum | 20.12.2006 19:12 | 97213 x gelesen | |||
Dito. Alles Kram. Es heisst immer noch FREIWILLIGE Feuerwehr... Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | |||||
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Autor | Will8em 8B., Weil im Schönbuch / BW | 376313 | |||
Datum | 20.12.2006 19:21 | 97171 x gelesen | |||
oder vielleicht doch freiwillige FEUERWEHR. Da muss man sich schon ein wenig auf seine Leute verlassen können, oder? | |||||
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Autor | Dirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen | 376314 | |||
Datum | 20.12.2006 19:21 | 96939 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerDann würde ich mir als Kommandant quasi einen Abreißblock an Geldbußen nach §14 Abs. 2 FwG Ba-Wü (zwar nur 50? pro Fall, aber das läppert sich) vom Bürgermeister für Dich vorbereiten lassen ;-) Tzzzzzzzzzz,weltfremd. Das kannst Du ja in nem kleinen Dorf mal machen...... Dann kannste weiterziehen,oder Dir an der nächsten Kerb die Birne volldreschen lassen.... FF = FREIWILLIGE FEUERWEHR Mfg Dirk | |||||
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Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg / NRW | 376318 | |||
Datum | 20.12.2006 19:34 | 96969 x gelesen | |||
Naja, jetzt klamüsern wirs aber aus ;) Auf wen kannst Du Dich denn eher verlassen? Einen FA, der motiviert bei der Sache ist aber nach Jahren sagt "Ne Leute, ist nix mehr für mich, sorry, ich geh raus..." Und er kann ohne Probleme gehen - ist doch gut, ehrlich & besser für die Gruppe als wenn er sich "Altersteilzeit" nimmt weil er nicht ohne Probleme austreten kann/darf, noch demotivierter wird und am Ende als Karteileiche verweilt?! Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 376335 | |||
Datum | 20.12.2006 22:03 | 96926 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerDann würde ich mir als Kommandant quasi einen Abreißblock an Geldbußen nach §14 Abs. 2 FwG Ba-Wü (zwar nur 50? pro Fall, aber das läppert sich) vom Bürgermeister für Dich vorbereiten lassen ;-) Ich glaube der Herr Kdt. aus der Mercedesstraße in Bad Cannstatt hat anderes zu tun ... und das ist auch gut so! :-) MkG Jörg Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung. | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 376336 | |||
Datum | 20.12.2006 22:05 | 97076 x gelesen | |||
Geschrieben von Willem Baaij< q>Da muss man sich schon ein wenig auf seine Leute verlassen können, oder? Das gilt ja in beide Richtungen ... oder? MkG Jörg Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung. | |||||
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Autor | Will8em 8B., Weil im Schönbuch / BW | 376337 | |||
Datum | 20.12.2006 22:31 | 97081 x gelesen | |||
Ein Bisschen habt ihr natürlich Beiden Recht. ich wollte nur ein Wenig die aus meiner Sicht etwas übertriebenen Emotion raus nehmen und darauf hinweisen, dass wer zur Feuerwehr kommt damit einfach ein Stück gesellschaftlicher Verantwortung übernimmt und dazu dann auch stehen muss und die Konsequenzen daraus tragen muss. Das Argument: "hätte ich das gewusst" gilt nicht. Das "weiß" man im Vorfeld. | |||||
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Autor | Will8em 8B., Weil im Schönbuch / BW | 376339 | |||
Datum | 20.12.2006 22:35 | 97209 x gelesen | |||
Ich muss da gar nicht weit weg gehen | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 376345 | |||
Datum | 20.12.2006 23:12 | 96967 x gelesen | |||
Naja, komisch ist das schon... Welche Rechtbeziehung gibt es denn heute sonst noch, aus man nicht raus kann? Das ist doch etwas albern, wenn man auf den Goodwill einer Behörde bzw. eines politischen Gremiums angewiesen ist. Gruß LP | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 376348 | |||
Datum | 20.12.2006 23:26 | 97185 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter SchmidUnter solchen Austrittsbedingungen wäre ich NIE in eine FW eingetreten. Das weiß aber jeder vorher. Der Hintergrund ist, daß es in Ba-Wü im Rahmen der Feuerwehr nicht darauf ankommt, ob Du zwangsweise eingetreten wurdest (dienstverpflichtet = ugs. Pflichtfeuerwerhr), oder ob Du Dich freiwillig zum Eintritt entschlossen hast. Wieder raus zu kommen läuft egal wie Du rein gekommen bist gleich. Und ebensowenig wie ein dienstverpflichteter sagen kann "ich bin raus" kann das der der aus freien Stücken dabei ist. hintergrund ist, eine gewisse Verläßlichkeit bei der Personalstärke zu garantieren (und damit auch den FM ein gewisses Drohpotential zu nehmen). Wir sind eben nun mal eine öffentliche Einrichtung und kein Sportverein. Und wir leisten einen Dienst und gehen keinem Hobby nach. Und da ist es m:E. vollkommen egal, ob freiwillig oder nicht. Nur sollte man m.E. bei den 50? mal um eine Korrektur nach oben nachdenken. Mindestens um eine Null. Denn die ehem. 100DM wurden eben rein geschrieben, als dieser Betrag noch weh getan hat. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 376349 | |||
Datum | 20.12.2006 23:30 | 97185 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder PottWelche Rechtbeziehung gibt es denn heute sonst noch, aus man nicht raus kann? Das ist doch etwas albern, wenn man auf den Goodwill einer Behörde bzw. eines politischen Gremiums angewiesen ist. Wehrpflicht. Ist m.E. mit der Feuerwehr vergleichbar. Es ist ein Dienst der geleistet wird, um hoheitliche Aufgaben zu erfüllen. Und da habe ich eben keine Vertragsbezieung auf genhöhe, sonder der Dienstherr steht über mir, der Dienst über meinen eigenen Bedürfnisse, Wünschen,... Das ist eben der Unterschied zwischen Dienst und (auch sonst wie öffentlich ausgeübtem) Beruf, Dienst und Hobby,... Wenn ich da raus will, muß ich auch einen Antrag stellen über den eine Behörde entscheidet. Und wenn ich da heute als weiterhin voll wehrpflichtiger Reservist wieder hin müßte (da Feststellung des Verteidigungsfalles,...) aber nicht hin gehe und die Behörde meinen Antrag ablehnt, dann kommen irgend wann die bewaffneten Schülerlotsen und holen mich ab... Und das kostet dann mehr als 50?. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 376352 | |||
Datum | 20.12.2006 23:39 | 96755 x gelesen | |||
Hallo Andreas, Geschrieben von Andreas Bräutigam Man bin ich froh dass ich in NRW / Hessen war. Ich war in Hessen und Ba- Wü. Geschrieben von Andreas Bräutigam Da galt: "Hier mit erkläre ich zum xx.xx. meinen Austritt. MkG Bm" Wir haben doch erst vor ein paar Wochen die Ereignisse in meiner Nähe (St. Johann / Bleichstetten) diskutiert. Solche Erpressungsversuche sollte mit der Regelung eigentlich vorgebeugt werden. Auch hat es Vorteile wenn einmal das große Rat gedreht wird. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Will8em 8B., Weil im Schönbuch / BW | 376354 | |||
Datum | 20.12.2006 23:45 | 96927 x gelesen | |||
Denke, dass ist nicht unbedingt nur komisch. Klar ist in der heutigen Zeit vieles nicht verbindlich und leicht rückgängig zu machen. Bei der Feuerwehr geht es aber nicht um primitiven "Verbraucherschutz". Man entscheidet sich FREIWILLIG zu einer wichtigen gesellschftliche Aufgabe. Dann ist man anschließend nicht unbedingt auf den Goodwill einer Behörde angewiesen, sondern muss sich mit sein eigenes Verantwortungsbewusstsein auseinander setzen. Und wenn es dann dort ein Konflikt gibt, sollte man das nicht unbedingt auf die Behörrde schieben, sondern zunächst mit sich selbst lösen. Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden" | |||||
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Autor | Will8em 8B., Weil im Schönbuch / BW | 376355 | |||
Datum | 20.12.2006 23:49 | 96915 x gelesen | |||
Unsere Beiträge haben sich wohl gekreutzt. Stimme Dir voll zu. Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden" | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 376359 | |||
Datum | 21.12.2006 00:14 | 96901 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerDas weiß aber jeder vorher. Richtig, und genau deshalb hätte, würde ich in BaWü wohnen, die Allgemeinheit auf meinen Dienst verzichten müssen. Wenn ich eine Verpflichtung aus freien Stücken eingehe, muss ich genauso frei die Entscheidung treffen können, mich wieder zu lösen. Geschrieben von Christian Fischer hintergrund ist, eine gewisse Verläßlichkeit bei der Personalstärke zu garantieren (und damit auch den FM ein gewisses Drohpotential zu nehmen). Komisch, in 15 weiteren Bundesländern werden die FA nicht versklavt und diese Länder sind auch noch nicht in Schutt und Asche versunken. Geschrieben von Christian Fischer Wir sind eben nun mal eine öffentliche Einrichtung und kein Sportverein. Und wir leisten einen Dienst und gehen keinem Hobby nach. Richtig, es ist ein Dienst, für mich aber auch ein Stück Hobby, denn wenn es mir keinen Spaß machen würde, würde ich es nicht schon seit 27 Jahren machen. Geschrieben von Christian Fischer Und da ist es m:E. vollkommen egal, ob freiwillig oder nicht. Nein, ist es nicht. Wenn ich freiwillig etwas auf mich nehme, will auch ICH entscheiden, wann ich das wieder aufgebe. Geschrieben von Christian Fischer Nur sollte man m.E. bei den 50? mal um eine Korrektur nach oben nachdenken. Mindestens um eine Null. Denn die ehem. 100DM wurden eben rein geschrieben, als dieser Betrag noch weh getan hat. Wenn das der Dank für jemanden ist, der vielleicht 20 Jahre lang für andere den Arsch ins Feuer gehalten hat, dann seid ihr wirklich arm dran in eurem Ländle. Gruß Peter | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 376362 | |||
Datum | 21.12.2006 07:22 | 97168 x gelesen | |||
Guten Morgen stellt sich hier die Frage a) Wie oft wurde der Austritt verweigert? b) Wurde dann geklagt ? Mit vorweihnachtlichem Gruß Florian | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 376364 | |||
Datum | 21.12.2006 07:42 | 96842 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fischerhintergrund ist, eine gewisse Verläßlichkeit bei der Personalstärke zu garantieren (und damit auch den FM ein gewisses Drohpotential zu nehmen). Wobei die Verläßlichkeit theoretisch nur auf dem Papier besteht. MkG Jörg Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung. | |||||
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Autor | Max 8B., Weinstadt / BaWü | 376367 | |||
Datum | 21.12.2006 08:13 | 97224 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerDann würde ich mir als Kommandant quasi einen Abreißblock an Geldbußen nach §14 Abs. 2 FwG Ba-Wü (zwar nur 50? pro Fall, aber das läppert sich) vom Bürgermeister für Dich vorbereiten lassen ;-) Da du gerne mit den Gesetzestexten spielst spiele ich mal mit den Gedanken..... -Für was gibt es denn die Herren im weißen Kittel. Die schreiben einem doch alles aufn Block was man gerne hätte. Man zahlt ja schließlich dafür... Ein Attest dass man die Seelische Belastung nicht mehr gewachsen ist sollte heute leicht zu bekommen sein. -Und warum sollte ich dann noch zu Einsatz kommen. Es steht nirgends, dass ich nicht permanent einen Dulla haben darf... Selbst wenn man dazu immer nen Flachmann mit sich rumträgt und ihn nur zu Alarmzeiten benutzt. Oder willst du angetrunkene Personen Zwanghaft zum Einsatz bringen? Und ich denke wenn man hier kreativ sein will, so fällt einem vieles ein. Wenn man es richtig anstellt kommt nacher noch der Kdt. und fragt ob man nicht lieber gehen will. Wenn ich bei der FW bin, dann taugt das nur wenn ich da auch dahinterstehe und mitziehe. Da hilft kein Knüppel und kein Gesetz. Gruß Max | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 376372 | |||
Datum | 21.12.2006 08:51 | 96922 x gelesen | |||
Geschrieben von Max BachtelerUnd ich denke wenn man hier kreativ sein will, so fällt einem vieles ein. Wenn man es richtig anstellt kommt nacher noch der Kdt. und fragt ob man nicht lieber gehen will. So ist es, ich finde es aber trotzdem traurig, wenn man diesen Weg gehen muß, anstatt eine "sauberen" Abgang machen zu dürfen. Da braucht keiner mehr jammern, wenn niemand mehr sich ehrenamtlich engagieren will. Gruß Peter | |||||
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Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Deutschland | 376382 | |||
Datum | 21.12.2006 09:57 | 97029 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Christian Fischer Wehrpflicht. Ist m.E. mit der Feuerwehr vergleichbar Dann bringe bitte den Begriff "Ehrenamtlich" noch in Bezug zu "Wehrpflicht". Und meines Wissens nach sind wir noch keine "Pflichtfeuerwehr". Wenn du privat was getrunken hast, darfst/sollst du nicht mehr zum Einsatz kommen. Wenn du das allerdings mit dem Wehrdienst vergleichst, was würde passieren wenn du angetrunken auf Wache stehst bzw. die Wache antrittst? Es muss die Möglichkeit bestehen, formlos den Antrag auf Entlassung zu stellen und genehmigt zu bekommen, vielleicht noch mit einer Anhörung beim Bürgermeister wo die Gründe dargelegt werden. Keine Rechtfertigung, keine Diskussion...eine einfache Anhörung. Außerdem regelt § 12 (1) FWG in Verbindung mit §11 (2) Satz 2 eindeutig, dass man jederzeit den Antrag auf Entlassung stellen darf und dem stattgegeben werden soll. Maßt sich irgendjemand an, über die besondere Härte im persönlichen Bereich zu urteilen? Insofern ist jeder zu entlassen, der einen entsprechenden Antrag stellt. Und entschuldigung, Christian, so sehr ich dich auch schätze, die Aussage über die Korrektur nach oben über die Strafzahlung (50 Euro) ist dumm und kontraproduktiv. Eine Aussage, die eindeutig für mich, kurzsichtig gedacht ist und auf lange Sicht eher meine Kameraden vergrault als sie zu einer aktiveren Dienstpflicht zu erziehen. Gruß Peko Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 376385 | |||
Datum | 21.12.2006 10:12 | 97091 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Lüder Pott Welche Rechtbeziehung gibt es denn heute sonst noch, aus man nicht raus kann? z.B. Rechtsanwaltskammer in einem gewissen Maße. Zumindest solange ich Rechtsanwältin bin. Aber wenn ich das nicht mehr sein möchte, dann gebe ich eben meine Zulassung zrück und komme so doch wieder raus. Insofern finde ich die Diskussion tatsächlich etwas merkwürdig. Selbst ein Ersatzdienstleistender kommt bei uns wieder raus, wenn er will auch wenn er eben dann wieder zur Bundeswehr geht. Die Behörde müsste schön begründen, warum sie mich nicht gehen lassen will unter Abwägung aller Gesichtspunkte. Und mal ganz ehrlich, wenn die mir damit kommen, dass dann nicht mehr genug Feuerwehrleute da sind oder mein Austritt den Brandschutz gefährdet, dann ist schon vorher gewaltig etwas schief gelaufen... GRuß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 376386 | |||
Datum | 21.12.2006 10:17 | 96977 x gelesen | |||
Guten Morgen Geschrieben von Christian Fischer Wehrpflicht. Ist m.E. mit der Feuerwehr vergleichbar. Dringender Einspruch! Die Wehrpflicht ist ja eben nicht mit der Freiwilligen Feuerwehr vergleichbar. Und wenn man doch vergleicht, dann nur um den entscheidenden großen Unterschied zu finden, der schon im Namen steckt: Pflicht gegen Freiwillig. In NRW ist das auch deutlich geregelt: Ein- und Austritt erfolgen lt. FSHG NW freiwillig. Dazwischen liegt allerdings die Pflicht. Entscheidend ist, das ich diese Verpflichtung freiwillig eingegangen bin und sie auch genauso freiwillig wieder lösen kann. Grüße vom Niederrhein Mario Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 376501 | |||
Datum | 21.12.2006 17:43 | 96968 x gelesen | |||
Hallo, oh, oh, oh, hier spitzt sich was zu... Geschrieben von Christian Fischer Wehrpflicht. Ist m.E. mit der Feuerwehr vergleichbar. Es ist ein Dienst der geleistet wird, um hoheitliche Aufgaben zu erfüllen. Soweit kann ich noch mitgehen. Und da habe ich eben keine Vertragsbezieung auf genhöhe, sonder der Dienstherr steht über mir, der Dienst über meinen eigenen Bedürfnisse, Wünschen, (Christian meint hier sicher: "Augenhöhe") Und das stimmt schon mal nicht! Als gemeiner AN unterliegst du nämlich dem "Direktionsrecht" nur die "kollektive" AN-Vertretung, also Gewerkschaft bzw. Personal-, Betriebsrat usw. haben das (theoret.) Recht der "Augenhöhe". Wenn ich da raus will, muß ich auch einen Antrag stellen über den eine Behörde entscheidet. Also auch in Sachsen reicht eine "Austrittserklärung" (übrigens war es zu DDR-Zeiten auch nicht anders, trotz "Quasi-Polizeiunterstellung") Und wenn ich da heute als weiterhin voll wehrpflichtiger Reservist wieder hin müßte (da Feststellung des Verteidigungsfalles,...) aber nicht hin gehe und die Behörde meinen Antrag ablehnt, dann kommen irgend wann die bewaffneten Schülerlotsen und holen mich ab... Ja, dann zahlt dein "Besteller" dir aber einen Sold mit dem hoffentlich auch deine Familie ernährt werden kann. Auch wenn heutige F-,Kat-, BS- usw.-Gesetze gern die "Unverletzlichkeit" des Fw-Ehrenamtes predigen, ist mir nicht bekannt, das es "Mitmachprämien" gibt, die mir den kompromißlosen Dienst in der FF ermöglichen würden, ohne das ich die Existenz des Familieneinkommens bzw. meines Jobs in Frage stellen würde. Aber es kann ja wo anders, ganz anders sein? mkg hwk | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 376507 | |||
Datum | 21.12.2006 18:09 | 97131 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja MidunskyRechtsanwaltskammer in einem gewissen Maße Auch die Mitgliedschaft in der IHK o.ä. ist ja nicht feiwillig... und die automatische Mitgliedschaft in der Masse der steuerzahlenden Bürger leider auch nicht. Wenn aber jemand einen Vertrag mit dem Inhalt "wenn Du hier unterschreibst, hast Du kein Kündigungsrecht. Du kannst zwar drum bitten, aber wir entscheiden ob wir Dich da rauslassen..." anbieten würde, müßte man doch mal prüfen, ob das sittenwidrig ist. Zumal der Delinquent praktisch nur Pflichten hat... Daß das historisch bedingt ist und in der Praxis wenig Belang ist mir auch klar... Gruß LP | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 376508 | |||
Datum | 21.12.2006 18:16 | 96796 x gelesen | |||
Wobei für mich immer noch Gründe interessant sind die einen Austritt umöglich machen sollen. und ob jemals gegen eine Ablehnung geklagt wurde. Was ich sinnvoll finde das man einen Antrag stellt und dann mit demjenigen ein Gespräch geführt wird warum der Austritt erfolgen soll. Im günstigsten Fall kann man hier eine Reglung finden. Mit vorweihnachtlichem Gruß Florian | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 376522 | |||
Datum | 21.12.2006 20:29 | 96932 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder PottDaß das historisch bedingt ist und in der Praxis wenig Belang ist mir auch klar... Na ja, für den einen oder anderen übereifrigen Kameraden, scheint es in der Praxis sehr wohl belang zu haben. Guckst du hier: Geschrieben von Christian Fischer Nur sollte man m.E. bei den 50? mal um eine Korrektur nach oben nachdenken. Mindestens um eine Null. Denn die ehem. 100DM wurden eben rein geschrieben, als dieser Betrag noch weh getan hat. Gruß Peter | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 376525 | |||
Datum | 21.12.2006 21:14 | 96898 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter KofflerDann bringe bitte den Begriff "Ehrenamtlich" noch in Bezug zu "Wehrpflicht". Und meines Wissens nach sind wir noch keine "Pflichtfeuerwehr". In Ba-Wü gibt es da wenn man erst mal drinne ist keinen Unterschied. Der einzige Unterschied ist, wie man hinein gekommen ist. Dienstverpflichtet oder freiwillig. Ehrenamtlich leisten auch die dienstverpflichteten ihren Dienst. Denn auch sie bekommen keine anderen Vergütungen außer die, die freiwillig eingetreten sind (nämlich Erstaz nachgewiesener Aufwendungen und Ersatz des entgangenen Verdienstes). Geschrieben von Peter Koffler Es muss die Möglichkeit bestehen, formlos den Antrag auf Entlassung zu stellen und genehmigt zu bekommen, vielleicht noch mit einer Anhörung beim Bürgermeister wo die Gründe dargelegt werden. Keine Rechtfertigung, keine Diskussion...eine einfache Anhörung. Und das machen dann 80% der Einsatzabteilung auf einmal. Und dann? Dann muß die Gemeinde die Leute dienstverpflichten, dann gilt wieder s.o. das da sagt: Einfach austreten ist nicht. Und wenn wir mal ehrlich sind. Wenn heute Feuerwehren Tagesalarmprobleme haben, dann ist das m.E. eigentlich ein Fall für die Dienstverpflichtung von Leuten die tagsber verfügbar sind. Den Weg will nur bisher kaum ein Bürgermeister gehen. Geschrieben von Peter Koffler Außerdem regelt § 12 (1) FWG in Verbindung mit §11 (2) Satz 2 eindeutig, dass man jederzeit den Antrag auf Entlassung stellen darf und dem stattgegeben werden soll. Maßt sich irgendjemand an, über die besondere Härte im persönlichen Bereich zu urteilen? Natürlich. Wir wissen aus beruflichen Gründen beide, wie oft Behörden über Härtefälle im höchstpersönlichen Bereich urteilen müssen. Da ist die Frage Feuerwehrdienst ja oder nein dagegen teilweise eine Lappalie. Geschrieben von Peter Koffler Und entschuldigung, Christian, so sehr ich dich auch schätze, die Aussage über die Korrektur nach oben über die Strafzahlung (50 Euro) ist dumm und kontraproduktiv. Eine Aussage, die eindeutig für mich, kurzsichtig gedacht ist und auf lange Sicht eher meine Kameraden vergrault als sie zu einer aktiveren Dienstpflicht zu erziehen. Nicht vergessen. Das gilt bei denen die dienstverpflichtet sind genau so. Und die bekomme ich im Zweifel eben nur mit sanftem Druck. Das ist das einfach mal nur ein Drohpotential für die ganz harten Fälle. Nämlich für die, die es darauf anlegen hinaus geworfen zu werden, wenn sie nicht auf Antrag entlassen werden. Denen kann man dann etwas die Tour vermasseln. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 376526 | |||
Datum | 21.12.2006 21:33 | 97050 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder PottWenn aber jemand einen Vertrag mit dem Inhalt "wenn Du hier unterschreibst, hast Du kein Kündigungsrecht. Du kannst zwar drum bitten, aber wir entscheiden ob wir Dich da rauslassen..." anbieten würde, müßte man doch mal prüfen, ob das sittenwidrig ist. Nochmal. Es handelt sich nicht um einen Vertrag unter gleichen. Sondern um ein Dienstverhältnis, das entweder durch freiwillige Meldung oder durch Dienstverpflichtung zu Stande kommt. Dies setzt zwingend voraus, daß ein Subordinationsverhältnis besteht. Und damit hat derjenige der das Recht auf seiner Seite hat die Möglichkeit Dich zu etwas zu zwingen, das Du eigentlich nicht willst (und er hat das Recht die zu bestrafen wenn Du seinen Anordnungen nicht nach kommst). Und bei alle dem nicht vergessen, daß das FwG Ba-Wü nach dem Eintritt keinen unterschied macht, zwischen freiliggiger Meldung und Dienstverpflichtung. Die Rechte und Pflichten sind 1:1 die selben. Denn wie willst Du sonst eine "Pfichtfeuerwehr" betreiben, falls mal nicht genügend freiwillige Meldungen vorliegen? Bzw. wenn Du eine Austrittswelle hättest (sofern die möglich wäre), die Du sofort am nächsten Tag wieder dienstverpflichten würdest? Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8D., Neukirchen v. W. / Bayern | 376529 | |||
Datum | 21.12.2006 22:09 | 97189 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerNochmal. Es handelt sich nicht um einen Vertrag unter gleichen. Sondern um ein Dienstverhältnis, das entweder durch freiwillige Meldung oder durch Dienstverpflichtung zu Stande kommt. Es kann ja sein, daß dies in BaWü so streng im Gesetz steht. Ich bezweifle jedoch stark, daß das irgendwer so anwendet wie von Dir in diesem Thread dargelegt. Ich kann mir ansonsten nicht vorstellen, daß bei Euch noch irgendwer zur Feuerwehr geht. Mann kanns auch übertreiben. Für mich undenkbar sowas. MkG
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Autor | Will8em 8B., Weil im Schönbuch / BW | 376530 | |||
Datum | 21.12.2006 22:14 | 97080 x gelesen | |||
Also, meine Antwort hat sich lediglich auf den vorhandenen Text in der Satzung bezogen, und die ist tatsächlich in der Richtung eindeutig. Praxisfälle damit, oder sogar Probleme (Verweigerungen und Rechtsstreitereien) dabei sind mir jetzt keine bekannt. Da gibt es das Problem vermutlich schon eher in der andere Richtung. Wobei mir die Intensität der Diskussion schon wieder etwas überrascht. Diskutieren wir jetzt nur Theorie, oder lebt das Thema wirklich. Ich meinte eigentlich: Wer mal aus Überzeugung zur Feuerwehr kommt, der bleibt auch, oder ist das jetzt etwas naiv? Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden" | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 376531 | |||
Datum | 21.12.2006 22:18 | 96828 x gelesen | |||
Guten Abend, Geschrieben von Jürgen Dichtl Ich bezweifle jedoch stark, daß das irgendwer so anwendet wie von Dir in diesem Thread dargelegt. Mir sind auch keine gravierede Fälle bekannt, in denen FW-Angehörigen, die die FF aus irgendwelchen Gründen verlassen möchten, gesetzliche oder strafrechtliche Konzequenzen angedroht oder gar vollzogen wurden. Meist hat man sich -bis auf Ausnahmefällen, wo es bestimmte Gründe gab- irgendwie gütlich geeinigt und ihnen gem. FwG § 13 Abs. 2 schriftlich die Entlassung aus dem Feuerwehrdienst zugebilligt. In beiderseitigen Interesse kann eine Zwangsmitgliedschaft in der FF niemals besonders sinnvoll sein. In Zuge der Neufassung des Feuerwehrgesetzes in BaWü wird z.Zt. intensiv über den Status der FW-Angehörigen und ihre Rechte und Pflichten nachgedacht und diskutiert. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 376533 | |||
Datum | 21.12.2006 22:40 | 97048 x gelesen | |||
Ich bezweifle jedoch stark, daß das irgendwer so anwendet wie von Dir in diesem Thread dargelegt. Ich kann mir ansonsten nicht vorstellen, daß bei Euch noch irgendwer zur Feuerwehr geht. Es wollen auch immer noch viele Leute Beamte werden - und das obwohl man da auch nicht einfach Kündigen kann. Und auch in anderen BL finden sich im Feuerwehrbereich Ehrenamtliche, die sich aufgrund einer Funktion zu Ehrenbeamten ernennen lassen. Auch bei denen ist Kündigen (zurücktreten/Austreten) so nicht möglich. Man kann allenfalls um seine Entlassung bitten. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Jürg8en 8D., Neukirchen v. W. / Bayern | 376537 | |||
Datum | 21.12.2006 22:46 | 97142 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyEs wollen auch immer noch viele Leute Beamte werden - und das obwohl man da auch nicht einfach Kündigen kann. Das kann man nun doch wirklich nicht mit einer ehrenamtlichen, nebenberuflichen Tätigkeit vergleichen! Ein sicherer Job als Beamter ist doch was anderes als die unentgeltliche Arbeit bei der Feuerwehr. MkG
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 376539 | |||
Datum | 21.12.2006 22:59 | 97064 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marc Dickey Es wollen auch immer noch viele Leute Beamte werden - und das obwohl man da auch nicht einfach Kündigen kann. Wie kommst du denn auf das schmale Brett? Raus geht ganz schnell beim Beamten. Ein formloses Schreiben nach dem Motto: ich haue in den Sack, und das wars schon. Es gibt noch nicht mal eine Kündigungsfrist. Wie auch, ohne Arbeitsvertrag... Ein Kollege hat das gerade getan, weil er sich anderweitig orientiert hat. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 376541 | |||
Datum | 21.12.2006 23:08 | 97001 x gelesen | |||
Als Baden-Württenbergerischer freiwilliger Feuerwehrmann darf ich mal klarstellen- wenn ich nicht mehr will/kann/oder darf dann ist Ende. Und dann ist es mir wurscht ob einer der oberen Fakultät dicke Backen macht oder nicht. Ich bin mein eigener Herr und brauch keine Pseudo Militaris die die Feuerwehr für ihre eigene Sandkastenspiele missbrauchen. | |||||
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Autor | Will8em 8B., Weil im Schönbuch / BW | 376542 | |||
Datum | 21.12.2006 23:18 | 96987 x gelesen | |||
Aber Hallo Andreas, wer beim Schönbuch-Cup solche sportliche Höchstleistungen abliefert, kann sich doch nicht im Ernst mit der Frage auseinander setzen: "wenn ich mal nicht mehr kann oder will". Und Pseudo Militaris habe ich bei Euch eh noch keiner entdeckt. Herzliche Grüße nach Sifi. Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden" | |||||
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Autor | Jürg8en 8D., Neukirchen v. W. / Bayern | 376543 | |||
Datum | 21.12.2006 23:24 | 96952 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas LeutweinAls Baden-Württenbergerischer freiwilliger Feuerwehrmann darf ich mal klarstellen- Vollste Zustimmung!!! Endlich einer der Klartext redet. Hier gibts Leute, die vergleichen die Feuerwehr mit der Wehrpflicht, drohen mit Strafzetteln und glauben so, die Mannschaft motivieren zu können. Man sollte nicht so viel mit den Gesetzbüchern herumfuchteln. Die Freiwillige Feuerwehr ist und bleibt ein Ehrenamt, auch wenn man hoheitliche Aufgaben erfüllt. Eintritt und Austritt sind freiwillig. Ich toleriere ja andere Meinungen, aber manchmal fehlt mir hier wirklich jegliches Verständnis. MkG
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Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 376544 | |||
Datum | 21.12.2006 23:32 | 96778 x gelesen | |||
Na danke für das Kompliment. Aber es gibt schon manchmal Meinungen beis Feuerwehrs da denk ich mir "gehts eigentlich noch"? Und ja, bei uns gibts solche Pseudos nicht, weil sonst wär ich auch nicht mit dabei! Gruß nach Weil Andreas | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 376546 | |||
Datum | 21.12.2006 23:34 | 96994 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen DichtlMan sollte nicht so viel mit den Gesetzbüchern herumfuchteln. Die Freiwillige Feuerwehr ist und bleibt ein Ehrenamt, auch wenn man hoheitliche Aufgaben erfüllt. Eintritt und Austritt sind freiwillig. Das erkläre mal den Angehörigen einer Pflichtfeuerwehr... Und die Zahl dieser Wehren wird m.E. in den nächsten Jahren drastisch zunehmen, wenn wir beim heutigen System der Standortdichte und der Strukturen festhalten wollen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8D., Neukirchen v. W. / Bayern | 376547 | |||
Datum | 21.12.2006 23:42 | 97136 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerDas erkläre mal den Angehörigen einer Pflichtfeuerwehr... In diesem Thread gehts aber nicht um die Pflichtfeuerwehr! Geschrieben von Christian Fischer Und die Zahl dieser Wehren wird m.E. in den nächsten Jahren drastisch zunehmen Bestimmt, wenn wir so wie von Dir beschrieben mit den "Freiwilligen" umgehen. MkG
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 376548 | |||
Datum | 21.12.2006 23:45 | 97806 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen DichtlIn diesem Thread gehts aber nicht um die Pflichtfeuerwehr! Es ist (zumindest in Ba-Wü) aber egal. Wenn ich immer genügend Personal habe, dann kann ich auch dem Antrag auf Entlassung statt geben. Aber was mache ich wenn ich nicht genügend Personal habe? Und wenn wir uns mal umschauen, was die Feuerwehren in der Fläche Dienstag morgens um 10:30 Uhr an Personal zusammen bekommen, dann wundert es mich, daß wir nicht schon längst wesentlich mehr dienstverpflichtete Kräfte haben... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 376549 | |||
Datum | 21.12.2006 23:46 | 97055 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen DichtlBestimmt, wenn wir so wie von Dir beschrieben mit den "Freiwilligen" umgehen. Volltreffer! ...mehr sog i net Gruß Peter | |||||
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Autor | Jürg8en 8D., Neukirchen v. W. / Bayern | 376550 | |||
Datum | 21.12.2006 23:50 | 96995 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerAber was mache ich wenn ich nicht genügend Personal habe? Dieses Problem löst Du bestimmt nicht, indem Du ein Austrittsgesuch ablehnst. MkG
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Autor | Jürg8en 8D., Neukirchen v. W. / Bayern | 376551 | |||
Datum | 21.12.2006 23:52 | 97095 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter SchmidVolltreffer! ...mehr sog i net Danke! Wenigstens hier in Niederbayern sind wir uns da einig. Da gehts ja schlimm zu im Schwabenländle! MkG
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 376552 | |||
Datum | 21.12.2006 23:56 | 96987 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen DichtlDieses Problem löst Du bestimmt nicht, indem Du ein Austrittsgesuch ablehnst. Noch am Tag der Ablehnung wäre ich beim Doc und würde diesem klar mchen, dass mein Knöchel und Unterschenkel, die vor 7 Jahren aus vielen Puzzlestücken zusammengeflickt wurden, mir urplötzlich so enorme Schmerzen in den FW-Stiefeln verursachen, dass unmöglich bei der FW weitermachen kann. Und jeder andere würde ebenso einen Grund finden. Wenn ich nicht mehr will, dann will ich nicht mehr, basta. Gruß Peter | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 376553 | |||
Datum | 22.12.2006 00:01 | 96756 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen DichtlDa gehts ja schlimm zu im Schwabenländle! Ich dachte immer, das sei ein fortschrittliches Ländle (Wir können alles, ausser hochdeutsch), dabei wurde dort noch nicht mal die Sklaverei abgeschafft :-))) Gruß Peter | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 376554 | |||
Datum | 22.12.2006 00:08 | 96876 x gelesen | |||
Noch am Tag der Ablehnung wäre ich beim Doc und würde diesem klar mchen, dass mein Knöchel und Unterschenkel, die vor 7 Jahren aus vielen Puzzlestücken zusammengeflickt wurden, mir urplötzlich so enorme Schmerzen in den FW-Stiefeln verursachen, dass unmöglich bei der FW weitermachen kann. Wobei diejenigen Gemeinen, die gewisse Dinge knallhart durchsetzen wollten dann vermutlich ein Attest des Amtsarztes sehen wollen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Deutschland | 376555 | |||
Datum | 22.12.2006 00:11 | 97117 x gelesen | |||
Nabend, Christian, wir haben aber keine Pflichtfeuerwehr sondern eine Freiwillige Feuerwehr (Gemeindefeuerwehr) gemäß § 6 (1) FWG BaWü §7 (2) FWG BaWü sagt eindeutig im 1. Satz, die Angehörigen [...] der freiwilligen Feuerwehr verrichten Ihren Dienst ehrenamtlich. Da steht nirgendswo was von Pflicht. Selbst wenn es irgendwann so kommen sollte wie du es beschreibst....noch haben wir das nicht. Und wenn es solche Probleme gibt, dann wende ich ganz einfach den §12 (2) an. Und dann muss gar niemand über meinen Antrag entscheiden. Außerdem kann ich gern mal den § 15 Entschädigungen voll durchziehen. Bin gespannt wie lange die sich den Papierkrieg dann gefallen lassen. Mein Papier und Drucker ist geduldig. Es ist ein Unterschied, ob ich rechtlich die Möglichkeiten dazu habe und ob ich sie in der Realität durchsetze. Einem Ausgeschiedenen, dem keine Steine in den Weg gelegt werden, kommt eventuell nach Änderung der Umstände wieder frisch motiviert zurück. Und sind wir mal ganz ehrlich.....wer kennt das Loch nicht, wo einem die Feuerwehr mal so richtig nervt und ankotzt? Wo man einfach mal eine gewisse Zeit lang sich komplett zurückzieht? Dem willst du eine Strafe aufsetzen? Selbst wenn die Bezeichnung "Freiwillig" vielleicht irreführend klingen mag, so lässt sich daraus keine "Pflicht" machen. Und vergleichen mit einer "Wehrpflicht"? Schon garnicht. Wir können die Struktur, die Hirachieebene und die Ausführungspflicht der Anweisungen im Einsatzfall vergelicehn (dageb ich dir gerne Recht, das muss militärisch von oben nach unten sein), aber der Rest hat ansonsten rein garnichts mit "Wehrpflicht" zutun. Und das muss klar sein. Zwischen dem was sein wird, sein könnte und dem was tatsächlich ist, liegt ein ziemlich grosser und weiter Unterschied. Und da sehe ich die Problempunkte in dieser Diskussion. Gruß Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 376556 | |||
Datum | 22.12.2006 00:13 | 96738 x gelesen | |||
Tach, Geschrieben von Marc Dickey Wobei diejenigen Gemeinen, die gewisse Dinge knallhart durchsetzen wollten dann vermutlich ein Attest des Amtsarztes sehen wollen. Ja, das sind dann genau die Gemeinden die sich genauso lächerlich machen wie gewisse Leute in gewissen Foren mit Meinungen die jenseits von Gut und Böse sind. Gut Nacht Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 376557 | |||
Datum | 22.12.2006 00:15 | 96966 x gelesen | |||
Raus geht ganz schnell beim Beamten. Ein formloses Schreiben nach dem Motto: ich haue in den Sack, und das wars schon. Jo, es handelt sich aber dann nicht um eine Kündigung sondern um eine Bitte um Entlassung. Diese kann u.U. auch verwehrt bzw. zeitversetzt gewährt werden. Ganz unsinnvoll ist die Regelung aus BaWü nicht. Zwar wird es kaum Möglichkeiten geben dem Entlassungsgesuch eines Freiwilligen konsequent nicht stattzugeben, man kann jedoch -zumindest wenn es die Gesamtlage erfordert- entscheiden wann er geht. Gerade wenn es wegen welcher Gründe auch immer einen MANA (Massenanfall von Austrittswilligen) gibt, hat die Gemeine zumindest die Chance vor der Massenentlassung alles Notwendige in die Wege zu leiten um den Brandschutz nahtlos sicherzustellen (d.h. ggf. PF). MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 376558 | |||
Datum | 22.12.2006 00:28 | 97011 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter Koffler§7 (2) FWG BaWü sagt eindeutig im 1. Satz, die Angehörigen [...] der freiwilligen Feuerwehr verrichten Ihren Dienst ehrenamtlich. Da steht nirgendswo was von Pflicht. Selbst wenn es irgendwann so kommen sollte wie du es beschreibst....noch haben wir das nicht. §11 FwG Ba-Wü Und Ehrenamtlich macht das auch der Dienstverpflichtete. Das ist ja gerade die Crux an unserer Regelung. Der Unterschied ist nur, ob derjenige ein Aufnahmegesuch gestellt hat, oder ob er ein Verpflichtungsschreiben bekommen hat. Geschrieben von Peter Koffler Außerdem kann ich gern mal den § 15 Entschädigungen voll durchziehen. Bin gespannt wie lange die sich den Papierkrieg dann gefallen lassen. Mein Papier und Drucker ist geduldig. Je nach Entschädigungssatzung kannst Du da lange drucken. Regelmäßig wird bis zu einer Dauer von zusammenhängenden 2 Tagen (Ausbildung oder Einsatz) pauschaliert. Geschrieben von Peter Koffler Einem Ausgeschiedenen, dem keine Steine in den Weg gelegt werden, kommt eventuell nach Änderung der Umstände wieder frisch motiviert zurück. Je nachdem. Ich kann aber damit auch vermeiden, daß die Austritte die Einsatzbereitschaft gefährden. Und diese Möglichkeit muß ich jeder Gemeindeverwaltung lassen. Denn wenn sie auf der einen Seite einem "Massenaustrittsgesuch" nachgibt/ nachgeben muß, dann muß sie ggfs. sofort danach die selben Personen wieder dienstverpflichten, damit sie als Träger des Brandschutzes ihre Pflichtaufgabe erfüllt. Geschrieben von Peter Koffler Zwischen dem was sein wird, sein könnte und dem was tatsächlich ist, liegt ein ziemlich grosser und weiter Unterschied. Und da sehe ich die Problempunkte in dieser Diskussion. Nochmal. Mir geht es auch nicht darum, das so bei jedem durchzuziehen, der sich anders orientiert. Aber ich möchte diese Möglichkeit die das FwG bietet nicht abgeschafft sehen, sondern sogar in seiner drohenden Wirkung anpassen. Erst mal nur, um sie in Grenzfällen zu haben. Für diejenigen unte runs, die das was wir tun ohnehin aus überzeugung tun brauche ich es nicht. Aber für die Härtefälle kann ich damit ggfs. dem Rest der Mannschaft zeigen, daß man mit bestimmten Dingen nicht davon kommt und sie sich nicht von den Einzelfällen runter ziehen lassen müssen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Deutschland | 376560 | |||
Datum | 22.12.2006 00:51 | 96998 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerUnd Ehrenamtlich macht das auch der Dienstverpflichtete. Also der Unterschied für mich besteht darin, das der Dienstverpflichtete einen schriftlichen Bescheid erhalten hat. Der Freiwillige erhält in aller Regel so etwas nicht. Oder? Geschrieben von Christian Fischer Je nach Entschädigungssatzung Gut, lass ich mal so stehen. Geschrieben von Christian Fischer Denn wenn sie auf der einen Seite einem "Massenaustrittsgesuch" nachgibt Ein Massenaustrittsgesuch kommt aber auch, da sind wir uns einig, nicht von heute auf morgen. Das ist ein schwelender Prozess. Die Möglichkeit der Dienstverpflichtung schlägt ja auch keiner aus und will keiner kürzen.....aber ich bin erst dann dienstverpflichtet wenn ich nicht in der Freiwilligen Feuerwehr bin und mir der schriftliche Bescheid vorliegt. Wenn wir schon so genau sein wollen. Geschrieben von Christian Fischer Und diese Möglichkeit muß ich jeder Gemeindeverwaltung lassen. Dieses Recht will niemand beschneiden. Genausowenig darf ich aber auch das Recht auf Austritt dem Feuerwehrmann nicht nehmen. Gleiches mit Gleichem. Oder ist die Gemeinde gleicher? Geschrieben von Christian Fischer Erst mal nur, um sie in Grenzfällen zu haben Der Soli-Zuschlag war auch "erst mal nur 5 bis 10 Jahre maximal". Und was machst du bzw was willst du haben nachdem "erst mal"??? Geschrieben von Christian Fischer Aber für die Härtefälle kann ich damit ggfs. dem Rest der Mannschaft zeigen, daß man mit bestimmten Dingen nicht davon kommt und sie sich nicht von den Einzelfällen runter ziehen lassen müssen Manchmal ist aber nicht der gemeine Feuerwehrmann das Problem, sondern andere. Wenn ich als letztes Mittel den Austritt als gemeiner Feuerwehrmann habe, dann liegen die Problem vielleicht nicht nur bei demjenigen der austritt.....oder? Vergleiche bitte nicht die Massenaustritte weil die ach so böse Gemeinde das neue grosse und teuerere Feuerwehrauto mit extra grossem Lalüla nicht kauft und EINZELNER Austritte von Kameraden die einfach nicht mehr wollen. Ungeachtet aller Bereiche der Feuerwehr. Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 376561 | |||
Datum | 22.12.2006 01:06 | 96910 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerAber für die Härtefälle kann ich damit ggfs. dem Rest der Mannschaft zeigen, daß man mit bestimmten Dingen nicht davon kommt Super, ein Exempel statuieren, um den Rest der Mannschaft einzuschüchtern. So motiviert man seine Leute! Bravo! Allmählich gewinne ich den Eindruck, als hätte dir deine Zeit bei den Vaterlandsverteidigern nicht gut getan, denn dort arbeitet man auch noch regelmäßig mit diesen antiquierten Motivationshilfen. Ich würde dir sehr schnell klar machen, dass du deine Strafzettelchen deinem Verdauungsapparat zuführen kannst (um es vornehm auszudrücken). Wenn der Piepser geht, steh ich halt jedesmal gerade unter der Dusche, Pech gehabt. Wenn du deine Pflichtübungen ansetzt, habe ich jedesmal einen wichtigen Kundentermin wahrzunehmen. Wieder Pech gehabt, denn mein Broterwerb geht nun mal vor. Kapier doch endlich, dass dir eine zwangsverpflichtete unmotivierte Kraft absolut nichts bringt. Den kannst du gerne in deinem Taktiksandkasten hin und her schieben, aber im realen Feuerwehrleben wirst du nicht glücklich damit. Gruß Peter | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 376563 | |||
Datum | 22.12.2006 08:09 | 96902 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen DichtlDanke! Wenigstens hier in Niederbayern sind wir uns da einig. Zwar Oberbayern, aber trotzdem vollste Zustimmung. @ Marc Auch der Amtsarzt würde nicht umhin kommen, auf den Röntgenbildern eben jene Verletzungen aus früheren Jahren festzustellen (ähnlich wie Peter, aber beidseits), und dann soll er mir mal beweisen, daß die Schmerzen nicht da sind. @ CF Und wie würdest Du reagieren, wenn ich Dir bei jedem Atemschutzeinsatz sage, Geht nicht da ich momentan gerade unpässlich bin? Also aus meiner Sicht ein Thema, das man maximal auf halber Flamme kochen sollte. mkg WErner | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 376567 | |||
Datum | 22.12.2006 08:23 | 96714 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerUnd wenn wir uns mal umschauen, was die Feuerwehren in der Fläche Dienstag morgens um 10:30 Uhr an Personal zusammen bekommen, dann wundert es mich, daß wir nicht schon längst wesentlich mehr dienstverpflichtete Kräfte haben...Da gibts aber schon einige, wenn man den Begriff jetzt mal etwas weiter auslegt und neben den wirklichen Pflichtfeuerwehren auch diejenigen dazu zählt, die als Beschäftigte bei den Kommunen über Nebenabreden o.ä. zum Feuerwehrdienst hinzugezogen werden. Diese Variante läuft einem auch immer öfter über den Weg. Wobei in diesen Fällen die durchs Feuerwehrrecht möglichen Strafen bei Austritt noch die milderen sein dürften. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 376569 | |||
Datum | 22.12.2006 08:40 | 96681 x gelesen | |||
Guten Morgen Forum Geschrieben von werner neudecker Also aus meiner Sicht ein Thema, das man maximal auf halber Flamme kochen sollte. Das Szenario "Unsere Abteilung bekommt kein 15t TSW W mit Ladebordwand und deshalb schmeißen wir den Bettel hin" vernachlässige ich mal denn der Standartfall ist doch: OFM Pimpelhuber kann und will aus welchen Gründen auch immer am Feuerwehrdienst nicht mehr teilnehmen Deshalb stellt er einen Antrag an die Gemeinde, dem in der Regel stattgegeben wird Jetzt aber sollte auf Gemeinde Ebene ein Retention Prozess einsetzen d.h. Vertrauensmann (sofern vorhanden ) und Führungskraft reden mit PH und versuchen im günstigesten Fall eine Lösung zu finden die PH für die Feuerwehr erhält Dies können sein -Beurlaubung -Versetzung in eine andere Einheit -oder aber auch das Zustimmen um ihm so die Option offen zu halten wieder in die Feuerwehr zuück zu kommen (Hatten wir auch schon sehr erfolgreich) Oder aber, wie in wohl 99% der Fälle den Kameraden gehen lassen. den wie an anderer Stelle festgestellt, jeder ist ersetzbar. Den ein demotivierter Kamerad reißt unter Umständen die ganze Stimmung um @ Christian F die 100 Mark sind sicher ein auf den ersten Blick sehr reizvolles Druckmittel. 1.) Es gibt soviele Kniffe das zu umgehen (Alkohol, Schmerzen etc) 2.) Der Image Verlust einer Führungkraft die sich sonst net anders zu helfen weiß (und wenn die Alternative der Rausschmiß wäre) ist imho immens Mit vorweihnachtlichem Gruß Florian | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 376573 | |||
Datum | 22.12.2006 09:02 | 96977 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter SchmidKapier doch endlich, dass dir eine zwangsverpflichtete unmotivierte Kraft absolut nichts bringt. Den kannst du gerne in deinem Taktiksandkasten hin und her schieben, aber im realen Feuerwehrleben wirst du nicht glücklich damit.Wenns um Zwangsverpflichtung geht, wird man selten besonders motivierte Leute haben. Aber wie Christian doch jetzt mehr wie einmal erläutert hat: Der Strafkatalog sollte für den Fall angepasst werden, um zwangsverpflichteten Feuerwehrangehörigen zur Sicherung der (Tages-)alarmsicherheit (im Extremfall: Pflichtfeuerwehr) stärker dass Über-/Unterordnungsverhältnis darzustellen. Er hat hier nirgendwo geschrieben: "Man sollte größere Strafen ermöglichen für den allgemeinen bösen FM (SB), der nicht mehr mitmachen will". Dieser Zusammenhang ergibt sich rein aus der Formulierung des FwG Ba-Wü, dass nicht zwischen Dienstverpflichteten und freiwillig Eingetretenen unterscheidet. Und dieses Gesetz hat Christian nicht gemacht (glaub ich ;-) ). Daher versteh ich die ganze Aufregung hier im Moment nicht. Was sehen denn die Regelungen in den anderen Bundesländern für den Fall vor, dass jemand seiner Verpflichtung nicht mehr nachkommen will (nicht "kann", sondern "will"!)? § 37 Abs. 3 i.v.M. § 37 I Nr. 1 LBKG RLP sieht z.B. eine Geldbuße in Höhe von bis zu zweihundertfünfzig Euro vor, und dass für den Fall, dass man als ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger oder Helfer des Katastrophenschutzes an angeordneten oder genehmigten Einsätzen, Übungen, Lehrgängen oder sonstigen Ausbildungsveranstaltungen nicht teilnimmt oder den dort ergangenen Weisungen nicht nachkommt Und dieses "ehrenamtlich" macht auch keinen Unterschied zwischen "freiwillig eingetreten" und "herangezogen (= zwangsverpflichtet)". Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 376579 | |||
Datum | 22.12.2006 09:17 | 96711 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Christian Fischer Dann würde ich mir als Kommandant quasi einen Abreißblock an Geldbußen nach §14 Abs. 2 FwG Ba-Wü (zwar nur 50? pro Fall, aber das läppert sich) vom Bürgermeister für Dich vorbereiten lassen ;-) Und als Überschrift auf jedem dieser Zettelchen würde ich ARMUTSZEUGNIS vorschlagen, nämlich für den jenigen, der sich nicht anders zu helfen weiß, seine Leute bei der Stange zu halten *kopfschüttel* Grüße Magnus | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 376584 | |||
Datum | 22.12.2006 09:58 | 96751 x gelesen | |||
Guten Morgen, Geschrieben von Jürgen Dichtl Da gehts ja schlimm zu im Schwabenländle! Interessant wäre zu wissen, wie oft die § 13 und 14 Abs. 2 des FwG von BaWü wirklich zur vollen Anwendung kommt. Interessant auch, wie diese Prblematik im neuen kommenden Feuerwehrgesetz behandelt wird. Gruß aus der Kurpfalz (nicht Schwabenland !) Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 376591 | |||
Datum | 22.12.2006 10:30 | 96880 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Sebastian Krupp Was sehen denn die Regelungen in den anderen Bundesländern für den Fall vor, dass jemand seiner Verpflichtung nicht mehr nachkommen will (nicht "kann", sondern "will"!)? In NRW für den Ottonormal FA in einer Freiwilligen Feuerwehr gar nichts. Und das ist auch gut so. Dafür kann es für jemanden, der seiner Dienstpflicht in einer Pflichtfeuerwehr nicht nachkommt ein Bußgeld bis 25.000,- EUR geben. Geschrieben von Sebastian Krupp
Wenn man nur die Ersatzdienstleistenden (Zwangsverpflichtete) die Hammelbeine langziehen will, dann braucht man keine Regelung in den jeweiligen Feuerwehrgesetzen der Länder. Die gibt es nämlich bereits in einem Bundesgesetz, dem Zivilschutzgesetz. Danach sind Ersatzdienstleistende gemäß § 21 ZSG zum Dienst verpflichtet. Bei Verstoß gegen diese Mitwirkungsverpflichtung kann gemäß § 24 ZSG eine Geldbuße bis zu 1.000,- EUR verhängt werden. Das sollte wohl für die Zwangsverpflichten reichen. Und wie bereits richtig gesagt wurde - alle, die es freiwillig machen, bekommt man mit irgendwelchen Strafen eh nicht. Die Feuerwehr will ich sehen, die jemandem verbietet auszutreten und danach ihm ein Bußgeld aufdrückt, weil er seinen Pflichten nicht nachkommt. Das zerreißt jedes Gericht in der Luft. Abgesehen davon diskutieren wir hier doch wohl eher ein Pseudo-Problem. Dass viele von uns Karteileichen haben, die nicht zum Dienst kommen, ist doch wohl eher das wahre Problem und nicht derjenige, der auch noch konsequent ist und seinen Hut nimmt, statt als Karteileiche da zu bleiben. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 376593 | |||
Datum | 22.12.2006 10:38 | 96706 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Katja Midunsky Abgesehen davon diskutieren wir hier doch wohl eher ein Pseudo-Problem. Dass viele von uns Karteileichen haben, die nicht zum Dienst kommen, ist doch wohl eher das wahre Problem und nicht derjenige, der auch noch konsequent ist und seinen Hut nimmt, statt als Karteileiche da zu bleiben. Da kann man mal sehen, mit welchen Luftballons man so den Tag ausfüllen kann... ;-) Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 376598 | |||
Datum | 22.12.2006 11:13 | 96899 x gelesen | |||
Hallo Willem, Geschrieben von Willem Baaij Ich meinte eigentlich: Wer mal aus Überzeugung zur Feuerwehr kommt, der bleibt auch, oder ist das jetzt etwas naiv? Ja, den die Leute können Unbequem sein. Informieren sich selbstständig und Wissen mehr als andere, das ist nicht immer Erwünscht und dann rechts irgendwann. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 376602 | |||
Datum | 22.12.2006 11:24 | 96778 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael BayerJa, den die Leute können Unbequem sein. Informieren sich selbstständig und Wissen mehr als andere, das ist nicht immer Erwünscht und dann rechts irgendwann.Das wird aber selten dazu führen, dass die "Unbequemen" mit aller Macht gehalten werden, wenn sie von sich aus gehen wollen. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 376607 | |||
Datum | 22.12.2006 11:49 | 96886 x gelesen | |||
Hallo Sebastian, Geschrieben von Sebastian Krupp Das wird aber selten dazu führen, dass die "Unbequemen" mit aller Macht gehalten werden, wenn sie von sich aus gehen wollen. Richtig, wer sagt hier das die Leute mit aller Gewalt gehalten werden. Sowohl CF als auch ich haben gesagt, das man nicht einseitig kündigen kann. Auch meinem Antrag auf Entlassung wurde entsprochen, aber es interessierte den BM warum jemand nach 36 Jahren FW- Dienst und viel Engagement auf einmal aufhören wollte, dies Möglichkeit fehlt bei einer einseitigen Austrittserklärung. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 376612 | |||
Datum | 22.12.2006 12:09 | 97112 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael BayerRichtig, wer sagt hier das die Leute mit aller Gewalt gehalten werden. Wie soll ich diese Aussage denn sonst deuten? Geschrieben von Cristian Fischer Nur sollte man m.E. bei den 50? mal um eine Korrektur nach oben nachdenken. Mindestens um eine Null. Ich erinnere: Die Aussage mit den 50 Euro fiel im Zusammenhang mit FA, die sich verweigern, da ihnen der Austritt verwehrt wurde. Gruß Peter | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 376613 | |||
Datum | 22.12.2006 12:14 | 96903 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter SchmidIch erinnere: Die Aussage mit den 50 Euro fiel im Zusammenhang mit FA, die sich verweigern, da ihnen der Austritt verwehrt wurde.Und in der Folge wurde die Aussage dahingehend ergänzt, warum deren Austrittsgesuch verwehrt wurde. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 376624 | |||
Datum | 22.12.2006 12:48 | 96932 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppUnd in der Folge wurde die Aussage dahingehend ergänzt, warum deren Austrittsgesuch verwehrt wurde. Und genau hier liegt der Knackpunkt: Wenn ich eine Tätigkeit freiwillig aufnehme, sehe ich nicht ein, dass ich um meinen Austritt bitten muss. Wann immer ich mich entscheide, eine freiwillig eingegangene Tätigkeit wieder einzustellen, haben sowohl Kommandant, als auch Gemeinde dies zu akzeptieren und fertig. Ich wiederhole es gerne nochmal: In diesem Bundesland wäre ich nie und nimmer zur FW gegangen, schon aus Prinzip nicht. Es passt überhaupt nicht zusammen, auf der einen Seite zu jammern, dass es mit der Tagesverfügbarkeit nicht klappt, aber andererseits potentielle Mitglieder durch solche sinnfreien Versklavungsklauseln von vorneherein von Eintritt abzuhalten. Auch wenn hier immer wieder betont wird, dem normalen FA würde der Austritt ja ohnehin nicht verwehrt. Wer garantiert mir beim Eintritt, dass dies in 20 Jahren auch noch so gehandhabt wird? Wer garantiert mir, dass mir in 20 Jahren nicht ein übereifriger Jungspund mit Strafzettelchen hinterherrennt? Wohl keiner, also kann die Entscheidung von vorneherein nur gegen einen Eintritt ausfallen. Gruß Peter | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 376663 | |||
Datum | 22.12.2006 15:59 | 97845 x gelesen | |||
..aus dem e.V. der Feuerwehr kann ich jederzeit austreten.... Aus der FF als gemeindlichem aufgabenträger nur mit einer formellen Antrag auf Entlassung aus dem Dienst. Sofern eine FF nicht unter extremen Personalproblemen leidet ist einem solchen Austrittsgesuch auch nicht sinnvoll etwas entegegenzusetzen. Sollte aber durch eine Reihe von Austritten die Mindestärke der feuerwehr unterschritten, so kann der Bürgermeister Bürger in eine Pflichtfeuerwehr berufen und dienstverpflichten. Hier wird er sich sehr ernsthaft überlegen eventuell die Leute mit Feuerausbildung und Einsatzerfahrung per Dienstverpflichtung zur Pflichtfeuerwehr "wieder zurpckzuholen". Ist diese Frage eigentlich schon einmal beim Landesfeuerwehrverband abgeladen worden ??? | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 376664 | |||
Datum | 22.12.2006 16:09 | 96860 x gelesen | |||
Hallo, soweit ich das verstehe, spricht das FW-Gesetz von einer Dienstpflicht für alle zwischen 18 und 60. Geschrieben von Volker Leiste Sollte aber durch eine Reihe von Austritten die Mindestärke der feuerwehr unterschritten, so kann der Bürgermeister Bürger in eine Pflichtfeuerwehr berufen und dienstverpflichten. Wenn Pflichfeuerwehr dann für alle und nicht nur die ehemaligen FF'ler. Gruß Thomas | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 376684 | |||
Datum | 22.12.2006 18:44 | 96563 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marc Dickey Jo, es handelt sich aber dann nicht um eine Kündigung sondern um eine Bitte um Entlassung. Diese kann u.U. auch verwehrt bzw. zeitversetzt gewährt werden. ... m.W. (zumindest war das vor x-Jahren noch so) maximal 3 Monate und nur bei zwingenden dienstlichen Gründen ... also nicht wirklich weitgreifend. Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 376686 | |||
Datum | 22.12.2006 18:50 | 96583 x gelesen | |||
Geschrieben von werner neudecker@ Marc Ist ja ok. Man sollte bei solchen Aktionen nur auch weiter denken. Im Bekanntenkreis habe ich einen Fall, bei dem eine simple Untersuchung in grauer Vorzeit dazu führt, daß er sich heute nur noch zu horrenden Beiträge privat krankenversicherhn kann und eine Lebensversicherung (wie sie z.B. bei einem Darlehen oft von Banken gefordert wird) nicht mehr abgeschlossen werden kann. Ich wäre deshalb vorsichtig damit, über die ärztliche Schiene zu reisen. Geschrieben von werner neudecker @ CF Das ist ok. Muß er sogar. Hat aber nichts damit zu tun, ob jemand seiner Dienstpflicht allgemein nachkommt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 376687 | |||
Datum | 22.12.2006 18:55 | 96770 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter KofflerAlso der Unterschied für mich besteht darin, das der Dienstverpflichtete einen schriftlichen Bescheid erhalten hat. Der Freiwillige erhält in aller Regel so etwas nicht. Oder? Oder. Ich habe hier irgend wo in meinen Unterlagen ein Schreiben unterzeichnet vom Bürgermeister das ich damals bei meinem Eintritt bekommen habe. Da steht sinngemäß drinne "sie haben Sich gem §... Fw und § ... der Satzung zum Dienst in der FF Wernau verpflchtet". Dann kommen noch ein paar Zeilen über Rechte und Pflichten. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 376688 | |||
Datum | 22.12.2006 19:00 | 96560 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter SchmidSuper, ein Exempel statuieren, um den Rest der Mannschaft einzuschüchtern. Nein. Anders herum. i.d.R. sieht es doch so aus, daß Du einen groen Stamm an leistungdwiligen und leistungsfähigen Leuten hast. Und dann hast Du ein paar Luschen dabei, die zwar die Vorteile abgreifen wollen, aber dafür keine Leistung bringen wollen. Die Motivation der Masse geschieht dann also nicht dadurch, daß ich sie erschrecke, sondern daß ich sie in ihrer Meinung bestärke die doch i.d.R. lautet "den müßte man mal wieder auf Kurs bringen". Geschrieben von Peter Schmid Kapier doch endlich, dass dir eine zwangsverpflichtete unmotivierte Kraft absolut nichts bringt. Den kannst du gerne in deinem Taktiksandkasten hin und her schieben, aber im realen Feuerwehrleben wirst du nicht glücklich damit. Das mit den zwangsverpflichteten Kräften wird m.E. mittelfristig (wenn die Beibehaltung der derzeitigen Struktur und des derzeitigen Systems gewünscht wird) die einzige Lösung sein mehr oder weniger einsatzfähige Feuerwehren in der Fläche zu erhalten. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 376690 | |||
Datum | 22.12.2006 19:04 | 96702 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannWenn Pflichfeuerwehr dann für alle und nicht nur die ehemaligen FF'ler. Die wird es allerdings regelmäßig als erstes treffen, da man da schon fertig ausgebildetes Personal bekommt, während man den gemeinen und unvorbelasteten Zivilisten erst mal 2-3 Jahre ausbilden muß. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Dani8el 8S. 8P., Westhofen /Rhh / RLP | 376693 | |||
Datum | 22.12.2006 19:53 | 96657 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Christian Fischer Geschrieben von Peter Koffler Wir in RLP werden "verpflichtet". Eine VErpflichtung erfolgt über Handschlag des Bürgermeisters und einer schriftlichen Verpflichtung. Die Rechte und Pflichten muss man dan nur noch unterzeichen. "Freiwillig ist nur der Eintritt" diesen Spruch gilt auch bei uns. Eine "Entpflichtung" geht ähnlich von statten, nur der Bürgermeister kann entpflichten (- auf Antrag -dem i.d.R. Statt gegeben wird.) Ich kenne einen Fall wo ein WF nicht entpflichtet wurde, weil der BgM die Einsatzfähigkeit der Wehr nicht mehr gewährleisten konnte. Einzelfall?? Daniel Meine Meinung! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 376694 | |||
Datum | 22.12.2006 20:16 | 96568 x gelesen | |||
Vorher vergessen ;-) Geschrieben von Peter Koffler Dieses Recht will niemand beschneiden. Genausowenig darf ich aber auch das Recht auf Austritt dem Feuerwehrmann nicht nehmen. Gleiches mit Gleichem. Oder ist die Gemeinde gleicher? Ja. Die Gemeinde ist gleicher. Das ist eben der Unterschied zwischen einem zivilrechtlichen Vertrag ond einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung. Das haben wir beide irgend wann in der Ausbildung mal unter dem Begriff des Subordinationsprinips im Abschnitt Öffentliches Recht gehört. das ist nicht nur bei der Feurwehr so, sondern auch bei anderen Vorgängen, die auf öffentlich rechtlchen Vorschriften beruhen. Egal ob der Bauantrag, die Steuererklärung, das Knöllchen. Nix mit Gleichordnung. Und wir betonen ja immer wieder, daß wir gerade kein Verein sind. Wären wir das, dann würden die Vorschriften des BGB (die auf Gleichordnung fußen) auf unser Verhältnis anzuwenden sein. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 376695 | |||
Datum | 22.12.2006 20:23 | 96676 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Fischer Wenn Pflichfeuerwehr dann für alle und nicht nur die ehemaligen FF'ler. Ich habe mich auf das Bay. Feuerwehrgesetz berufen. Da steht sinngemäß drin, das die Dienstpflicht für alle männlichen einwohner zwischen 18 und 60 gilt. Dass man dann jede Menge Leute ohne Ausbildung hat und einige mit, das ist klar. Aber antreten muß jeder. Gruß Thomas | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 376696 | |||
Datum | 22.12.2006 20:31 | 96512 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannDass man dann jede Menge Leute ohne Ausbildung hat und einige mit, das ist klar. Jein. Es kann nur aus allen Einwohnern ausgewählt werden (die Beschränkung auf alle männlichen Einwohner hat übrigens der EuGH für das FwG Ba-Wü schon vor längerem für rechtswidrig erklärt). Wen aber die Gemeinde aus der Gesamtzahl der dienstflichtigen Gemeindeeinwohner auswählt und dann dienstverpflichtet obliegt ihr (sie kann z.B. nach Verfügbarkeit, Qualifikationen,... entscheiden). Es werden niemals alle grundsätzlich dienstpflichtigen Gemeindeeinwohner gleichzeitig dienstverpflichtet werden. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mari8nus8 R.8, Hartpenning / Bayern | 377117 | |||
Datum | 27.12.2006 09:26 | 96614 x gelesen | |||
Ich kenne jetzt da keine gesetzlichen Regelungen, weder in Bayern noch sonst wo. Aber ich denke, wenn ich nichtmehr will, dann sag ich das meinem Komandanten und fertig. Warscheinlich braucht er es schriftlich aber das wars dann auch. Es ist schließlich eine Freiwillige Feuerwehr und da bin ich immer der letzte der entscheidet, ob ich was tue. Im Einsatz oder im Vreinsleben. WEnn ich nicht mag, kann mich niemand zwingen. Und sollte ich dann dennoch nicht entlassen werden, was ich mir nicht vorstellen kann, erscheine ich einfach nichtmehr. Was wollen sie dann tun? | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 377215 | |||
Datum | 27.12.2006 23:11 | 96589 x gelesen | |||
Geschrieben von Marinus ReichhartUnd sollte ich dann dennoch nicht entlassen werden, was ich mir nicht vorstellen kann, erscheine ich einfach nichtmehr. Was wollen sie dann tun? Und das ist dann der Punkt, wo man Dir mit Bußgeldern das Leben schwer machen könnte ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 377217 | |||
Datum | 27.12.2006 23:33 | 96544 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Fischer Und das ist dann der Punkt, wo man Dir mit Bußgeldern das Leben schwer machen könnte ;-) und dann käme der Punkt, wo man das gerne mal versuchen könnte... Christian, wenn ich nicht mehr will, dann gibt es Mittel und Wege, da können auch keine Bußgelder irgendwas dran ändern. Es ist nunmal so. Dieser Paragraph ist IMHO ein zahnloser Tiger... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 377218 | |||
Datum | 27.12.2006 23:33 | 96921 x gelesen | |||
Hallo Marinus, Geschrieben von Marinus Reichhart Und sollte ich dann dennoch nicht entlassen werden, was ich mir nicht vorstellen kann, erscheine ich einfach nichtmehr. Was wollen sie dann tun? Bei uns könntest du wegen: "Fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst" oder "schweren Verstößen gegen die Dienstpflicht" durch den Gemeinderat aus der Feuerwehr ausgeschlossen werden (§12 (4) FwG Ba- Wü). Die ist die sogenannte unehrenhafte Entlassung. Man wäre zumindest Orts- / Stadtgespräch. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 377221 | |||
Datum | 27.12.2006 23:41 | 96735 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael BayerBei uns könntest du wegen: "Fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst" oder "schweren Verstößen gegen die Dienstpflicht" durch den Gemeinderat aus der Feuerwehr ausgeschlossen werden (§12 (4) FwG Ba- Wü). Die ist die sogenannte unehrenhafte Entlassung. Das ist ja gerade das, was derjenige erreichen will. Wenn das aber nicht zugelassen werden soll, dann kostet eben jeder versäumte dienstliche Termin X hundert Euro. Das tut dann schnell weh... Und das sind eben diese von mir angesprochenen Grenzfälle, bei denen Du solche (zuegegbenermassen schmerzhaften) Regelungen brauchst. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 377223 | |||
Datum | 27.12.2006 23:52 | 96724 x gelesen | |||
Hallo Christian, Geschrieben von Christian Fischer Das ist ja gerade das, was derjenige erreichen will. Schon klar, aber ich glaube aber, das ein Ausschluss aus der Feuerwehr durch den Gemeinderat für viele betroffene schwerwiegender ist, als n- Geldstrafen von denen keiner was erfährt. Ob die Geldstrafen gezahlt werden halte ich, mit der Mehrheit der Forumsteilnehmer, für zweifelhaft. Geschrieben von Christian Fischer Und das sind eben diese von mir angesprochenen Grenzfälle, bei denen Du solche (zuegegbenermassen schmerzhaften) Regelungen brauchst. Auch da gebe ich Dir recht, aber wenn du weit und breit die einzige Führungskraft bist die dies anwendet machst Du dich lächerlich. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 377224 | |||
Datum | 27.12.2006 23:55 | 96758 x gelesen | |||
Hi! @ Christian: Geschrieben von Christian Fischer Und das sind eben diese von mir angesprochenen Grenzfälle, bei denen Du solche (zuegegbenermassen schmerzhaften) Regelungen brauchst. Das schreibst Du doch nur um die Emotionen hier noch ein bißchen hochkochen zu lassen. ;-) Bist Du nicht immer derjenige, der für Qualität in der Ausbildung und lieber weniger Feuerwehrangehörige dafür aber Gute ist? Wenn jemand partout nicht will, nutzt mir seine körperliche Anwesenheit überhaupt nichts. Wohlverhalten qualitativ hochwertige Arbeit lassen sich nicht durch Geldbußen erzwingen. Wer so angegangen wird, wird sich auch nicht für die Zukunft wieder eingliedern, der Zug ist abgefahren. Ich dachte, Du wüsstest über Motivation und Mitarbeiterführung bescheid. ;-) Gruß Sven | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 377226 | |||
Datum | 28.12.2006 00:02 | 96763 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael BayerSchon klar, aber ich glaube aber, das ein Ausschluss aus der Feuerwehr durch den Gemeinderat für viele betroffene schwerwiegender ist, als n- Geldstrafen von denen keiner was erfährt. Kann wirken, muß aber nicht. Insbesondere dann nicht wenn es dessen erklärtes Ziel ist von der Wehr und deren Verpflichtungen wegzukommen. Geschrieben von Michael Bayer Ob die Geldstrafen gezahlt werden halte ich, mit der Mehrheit der Forumsteilnehmer, für zweifelhaft. Kann man ggf. auch vollstrecken lassen. Geschrieben von Sven Tönnemann Wenn jemand partout nicht will, nutzt mir seine körperliche Anwesenheit überhaupt nichts. Wohlverhalten qualitativ hochwertige Arbeit lassen sich nicht durch Geldbußen erzwingen. Im Grundsatz stimme ich dir da zu, wobei ich mir vorstellen könnte, daß man das Verhängen von Geldbußen zumindest als klares dahingehendes Statement interpretieren könnte. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 377227 | |||
Datum | 28.12.2006 00:08 | 96832 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Marc Dickey Im Grundsatz stimme ich dir da zu, wobei ich mir vorstellen könnte, daß man das Verhängen von Geldbußen zumindest als klares dahingehendes Statement interpretieren könnte. Und ich könnte mir vorstellen, dass die wenigsten Feuerwehren bzw. Gemeinden in der Lage sind ermessensfehlerfrei einen Antrag auf Ausscheiden aus der Feuerwehr abzulehnen. Wer sich die (m.E. vergebliche!) Mühe macht, das mit Geldbußen durchzudrücken, sollte die dafür große erforderliche Energie (damit gerichtsfest!) darauf verwenden neue Mitglieder zu werben! Gruß Sven | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 377229 | |||
Datum | 28.12.2006 00:10 | 96464 x gelesen | |||
Und ich könnte mir vorstellen, dass die wenigsten Feuerwehren bzw. Gemeinden in der Lage sind ermessensfehlerfrei einen Antrag auf Ausscheiden aus der Feuerwehr abzulehnen. Ok, da stimme ich dir zu. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Eber8har8d C8., Marl / NRW | 377238 | |||
Datum | 28.12.2006 00:46 | 96595 x gelesen | |||
Guten Abend zusammen !! Also was mich jetzt doch mal interessiert. Die sogenannten "Verpflichteten", bekommen die Geld oder auf welcher Grundlage sind diese Leute verpflichtet? Eine Pflichtfeuerwehr ist doch mit Kosten verbunden oder ??? Und wenn ich und mein Nachbar nicht verpflichtet werden - wie sieht es dann mit dem Antidiskriminierungsgesetz aus ??? Also ich habe unserem LZ- Führer eine Kündigung geschrieben und den Ausweis dazu gelegt und das war es für mich. Lg Ebi | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 377240 | |||
Datum | 28.12.2006 00:53 | 96568 x gelesen | |||
Die sogenannten "Verpflichteten", bekommen die Geld oder auf welcher Grundlage sind diese Leute verpflichtet? Da gibt es verschiedene Ausgangslagen: 1. Verpflichtung aufgrund vorgesehener Dienstpflicht in einer Feuerwehr (0Pflichtfeuerwehr) 2. Verpflichtung aufgrund eigener Erklärung. (=FA in FF) ine Pflichtfeuerwehr ist doch mit Kosten verbunden oder ??? Jein, jedoch muß der Aufwand ersetzt werden, welcher bei den meisten FF nicht durch die FA geltend gemacht wird bzw. im gewissen Rahmen nicht gemacht werden kann. Und wenn ich und mein Nachbar nicht verpflichtet werden - wie sieht es dann mit dem Antidiskriminierungsgesetz aus ??? Kommt auf die Gründe an wieso der Nachbar nicht verpflichtet wurde, das besagte Gesetz greift da jedoch vermutlich nicht. Also ich habe unserem LZ- Führer eine Kündigung geschrieben und den Ausweis dazu gelegt und das war es für mich. Anderes BL - andere gesetzliche Grundlage. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 377241 | |||
Datum | 28.12.2006 00:53 | 96833 x gelesen | |||
Guten Abend! Geschrieben von Eberhard Conrad Die sogenannten "Verpflichteten", bekommen die GeldNö. Geschrieben von Eberhard Conrad auf welcher Grundlage sind diese Leute verpflichtet? Aufgrund des FSHG NRW (für uns beide): § 14 Pflichtfeuerwehren (1) Die Gemeinde hat eine Pflichtfeuerwehr einzurichten, wenn eine Freiwillige Feuerwehr nicht zustande kommt oder die bestehende öffentliche Feuerwehr einen ausreichenden Feuerschutz nicht gewährleisten kann. (2) Zur Pflichtfeuerwehr kann jeder Einwohner vom 18. bis zum 60. Lebensjahr herangezogen werden, falls er nicht aus einem wichtigen Grund die Heranziehung ablehnen kann. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet der Rat, sofern er nicht die Entscheidung auf den Bürgermeister oder einen Ausschuß übertragen hat. Polizeivollzugsbeamte, Einsatzkräfte der nach § 18 mitwirkenden privaten Hilfsorganisationen sowie die Angehörigen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk können zur Pflichtfeuerwehr nicht herangezogen werden. (3) Für die Herangezogenen gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie für ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr. Geschrieben von Eberhard Conrad Eine Pflichtfeuerwehr ist doch mit Kosten verbunden oder ? Nicht mehr als eine FF. Geschrieben von Eberhard Conrad Und wenn ich und mein Nachbar nicht verpflichtet werden - wie sieht es dann mit dem Antidiskriminierungsgesetz aus ??? Spielt m.E. zunächst keine Rolle. Eine gerechte Auswahl ist natürlich zu treffen. Wenn allerdings nur 50 Feuerwehrangehörige benötigt werden, dann werden in einer Gemeinde mit 20.000 Einwohnern 19.950 nicht gezogen werden. Deshalb ist auch immer auf eine FF hinzuwirken. Geschrieben von Eberhard Conrad Also ich habe unserem LZ- Führer eine Kündigung geschrieben und den Ausweis dazu gelegt und das war es für mich. In NRW ist das auch kein Problem, im Gegensatz zu anderen Bundesländern. Gruß Sven | |||||
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Autor | Phil8ipp8 S.8, Düsseldorf / | 377244 | |||
Datum | 28.12.2006 01:08 | 96935 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerIn Baden-Württemberg kannst Du nicht einfach austreten. Ich habe mich zwar nie intensiv mit der Rechtslage in Bw beschäftigt aber nach Lektüre des Gesetzes glaube ich, dass ein öffR. Fw-Träger, der sich mit dieser Argumentation vor einem Verwaltungsgericht gegen einen Austritt zur Wehr setzt, Schiffbruch erleiden würde, verfassungsrechtliche Bedenken mal außer Acht gelassen um hier nicht den Rahmen zu sprengen. Zur Begründung im wesentlichen folgendes: Der Beginn der Fw Mitgliedschaft ist in §§11, 12 FWG BW geregelt, das Ende in §§ 12, 13. Es erfolgt insoweit eine Unterscheidung nach ehrenamtlich Tätigen und zum Dienst Herangezogenen. Zunächst einmal dürften rein grundsätzlich die Maßstäbe an eine "besondere Härte" bei ehrenamtlich Tätigen extrem gering sein, womit bereits einer Entlassung auf Antrag nach § 12 I i.V.m 11 II Nr. 1 in der Regel nichts entgegen stehen dürfte. Darüberhinaus dürften stets die Voraussetzung für eine Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes nach § 13 vorliegen, womit der gleiche Effekt erzielt ist. § 13 I 1. Hs sieht vor, dass der aktive Feuerwehrdienst endet, wenn die Dienstverpflichtung nach §11 Abs. 2 abgelaufen ist. Bei einem rein ehrenamtlich Tätigen ist aber eine bestimmte Zeit zur Dienstleistung nicht festgesetzt, mit der Folge, dass ein Nichtablauf der festgesetzten Dienstzeit der Beendigung des Feuerwehrdienstes nicht entgegen steht. Wer diesem Ansatz nicht folgen will, sollte sich meiner Meinung nach fragen, ob dann nicht von einer systemwidrigen Regelungslücke im Gesetz bzgl. des Austritts, auszugehen ist, die im Wege der Rechtsfortbildung zu schließen wäre. Dass dies in der Gerichtspraxis noch nicht erfolgt ist liegt dann wohl entweder darin begründet, dass a) meine vorstehende Begründung richtig ist oder b) die Rechtsfortbildung bereits streitfrei auf der Verwaltungsebene betrieben wird. GROWING OLDER IS MANDATORY. GROWING UP IS OPTIONAL. LAUGHING AT YOURSELF IS THERAPEUTIC. | |||||
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Autor | Eber8har8d C8., Marl / NRW | 377250 | |||
Datum | 28.12.2006 02:52 | 96621 x gelesen | |||
Fast "Guten Morgen" !! nun habe mich mit dem Thema noch nie beschäftigt aber wenn ich zu etwas verpflichtet werde, dann dürfen mir daraus ja auch keine Nachteile ereilen oder ?? Also müßten mir doch auch Fahrtkosten usw. beglichen werden ?? Weiß auch von FF, die Geld für geleistete Stunden bekommen, wie sieht es denn damit aus - als "Verpflichteter" ? - meine jetzt nicht Freigestellte vom Wehrdienst. Das dies von BL zu BL unterschedlich ist, habe ich schon mitbekommen Lg Ebi | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 377252 | |||
Datum | 28.12.2006 06:55 | 96516 x gelesen | |||
Geschrieben von Eberhard Conradnun habe mich mit dem Thema noch nie beschäftigt aber wenn ich zu etwas verpflichtet werde, dann dürfen mir daraus ja auch keine Nachteile ereilen oder ?? Ja. Wie aus dem freiwillig gemeldeten Dienst in der FF auch. Geschrieben von Eberhard Conrad Also müßten mir doch auch Fahrtkosten usw. beglichen werden ?? Ja. Den Anspruch hast Du heute im Zweifel auch als jemand, der freiwillig in die Feuerwehr eingetreten ist. Das sind aber nicht die weltbewegenden Summen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Wassenberg / NRW | 377256 | |||
Datum | 28.12.2006 09:38 | 96526 x gelesen | |||
Geschrieben von Eberhard Conrad | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 377354 | |||
Datum | 28.12.2006 18:51 | 96466 x gelesen | |||
Geschrieben von Philipp SimonDarüberhinaus dürften stets die Voraussetzung für eine Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes nach § 13 vorliegen, womit der gleiche Effekt erzielt ist. § 13 I 1. Hs sieht vor, dass der aktive Feuerwehrdienst endet, wenn die Dienstverpflichtung nach §11 Abs. 2 abgelaufen ist. Bei einem rein ehrenamtlich Tätigen ist aber eine bestimmte Zeit zur Dienstleistung nicht festgesetzt, mit der Folge, dass ein Nichtablauf der festgesetzten Dienstzeit der Beendigung des Feuerwehrdienstes nicht entgegen steht. Möööp. Die (von vielen Gemeinden übernommenen) Mustersatzungen sehen Mindestdienstzeiten von 5 - 10 Jahren vor, zu denen sich auch der verpflichtet, der freiwillig in die Wehr eintritt. Geschrieben von Philipp Simon Wer diesem Ansatz nicht folgen will, sollte sich meiner Meinung nach fragen, ob dann nicht von einer systemwidrigen Regelungslücke im Gesetz bzgl. des Austritts, auszugehen ist, die im Wege der Rechtsfortbildung zu schließen wäre. m.E, liegt hier kene Lücke vor, da wir gerade eben ja nicht ein Verein sind, sonder eine Einrichtung die hoheitliche Aufgaben erfüllt und deren Angehörige in einem Dienstverhältnis stehen und nicht in einem Arbeitsverhältnis bzw. einer Vereinszugehörigkeit. Deshalb gibt es ja für das was wir tun auch ein extra Gesetz... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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