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ThemaVerdienstausfallentschädigung wie wird es bei Euch gehandhabt?53 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorCarm8en 8g., Buch / RLP386655
Datum16.02.2007 09:2031872 x gelesen
Wie wird die gesetzlich vorgesehene Entschädigung für Verdienstausfall bei Euch umgesetzt?
Wie wird zwischen Angestellten und Selbstständigen unterschieden?
Wie hoch ist die Verütung?
Für welche Tages (Arbeits) Zeiten wird diese gewährt?

Schreibt einfach mal, wie das bei Euch gehandhabt wird.


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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen386657
Datum16.02.2007 09:3130572 x gelesen
Hallo,
im großen und ganzen ist dies bei uns in Thüringen durch die BKG bzw. ThFwOrgVO geregelt.

Der Arbeitnehmer bekommt vom WehrführerOrtsbrandmeister UND Bürgermeister unterschriebene Bescheinigung das er an einem Feuerwehreinsatz teilgenommen hat.
Hinten drauf sind die gesetzlichen Grundlagen für den Arbeitgeber abgedruckt,dieser kann dann dementsprechend bei der Gemeinde/Kommune die entstandenen Lohn-u.Lohnnebenkosten zurückfordern.
Gilt gleichermaßen bei uns für die Freistellung zu Lehrgängen wie Truppmann/Sprechfunker/Atemschutz/Maschinist/Truppführer da diese auf Kreisebene ausgebildet werden.

Bei TH bzw. gebührenpflichtigen TH wird dann sicherlich die Versicherung des Verursachers diese Kosten übernehmen müssen.

Gruß Lars


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AutorHara8ld 8V., Edemissen / Niedersachsen386660
Datum16.02.2007 09:3830205 x gelesen
ganz einfach:
der Arbeitgeber zahlt den Lohn etc. weiter und reicht der Gemeinde die Lohnkostenrechnung ein.
Bei Selbständigen ist ein Std.- bzw. Tageshöchstsatz in einer Satzung festgelegt (wird auf Antrag gezahlt - kommt aber selten vor).


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio386663
Datum16.02.2007 09:4530169 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Harald Vogtganz einfach:
der Arbeitgeber zahlt den Lohn etc. weiter und reicht der Gemeinde die Lohnkostenrechnung ein.


Nein, so einfach ist es nicht. Es gibt Bundesländer wo dies anders läuft.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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AutorGuid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg386668
Datum16.02.2007 09:5730363 x gelesen
Geschrieben von Lars BallhauseBei TH bzw. gebührenpflichtigen TH wird dann sicherlich die Versicherung des Verursachers diese Kosten übernehmen müssen.

Da rechnet eure Gemeinde die tatsächlichen Lohnausfallkosten bzw. Verdienstausfälle ab? Keine Pauschale?

Es kann doch für den Verursacher keinen Unterschied machen, ob für die Ölspur vier "Geringverdiener" oder zufälligerweise neun "Besserverdiener" auf dem Fahrzeug sitzen.


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AutorPete8r S8., Aholming / BY386671
Datum16.02.2007 10:0430319 x gelesen
Geschrieben von Guido LobermannDa rechnet eure Gemeinde die tatsächlichen Lohnausfallkosten bzw. Verdienstausfälle ab? Keine Pauschale?
Hat mich auch etwas verwundert.

Geschrieben von Guido LobermannEs kann doch für den Verursacher keinen Unterschied machen, ob für die Ölspur vier "Geringverdiener" oder zufälligerweise neun "Besserverdiener" auf dem Fahrzeug sitzen.
Und wenn er Glück hat, verursacht er die Ölspur an einem Sonntag :-))

Ich kann mir so eine Abrechnungspraxis nicht ganz vorstellen.

Gruß
Peter


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern386672
Datum16.02.2007 10:1630533 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Guido LobermannEs kann doch für den Verursacher keinen Unterschied machen, ob für die Ölspur vier "Geringverdiener" oder zufälligerweise neun "Besserverdiener" auf dem Fahrzeug sitzen.

naja, ansonsten müsste würde der Unterschied halt für den Unternehmer bestehen (sprich: ob sein Geschäftsführer oder seine Putzfrau Mitglieder der Feuerwehr ist und zum Einsatz ausrückt)

In Bayern bekommt der Arbeitgeber auf Antrag die "tatsächlich angefallenen" Ausfallkosten erstattet, bei der Abrechnung mit dem Unfallverursacher stellt die Gemeinde dann einen pauschalen Stundensatz in Rechnung. Zudem werden nur die wirklich eingesetzten (bzw. benötigten) Kräfte berechnet, sodass es für den Verursacher keine Rolle spielt, ob der Einsatz Sonntagnachmittag von 12 Feuerwehrleuten oder Mittwochvormittag von 7 abgearbeitet wurde.

Grüße Magnus


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz386679
Datum16.02.2007 10:3830504 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Carmen FuchsWie wird die gesetzlich vorgesehene Entschädigung für Verdienstausfall bei Euch umgesetzt?

Der AG bekommt eine Bescheinigung, reicht diese bei der Verwaltung ein und bekommt den an de FA (SB) gezahlten Lohn für die dauer des Einsatz von der Verwaltung, sprich Gemeinde erstattet. Der FA (SB) muss sich nur darum kümmern, dass der AG die Bescheinigung erhält.

Geschrieben von Carmen FuchsWie wird zwischen Angestellten und Selbstständigen unterschieden?

Ich denke mal schon. Genaues kann ich aber nicht sagen, ich bin nur Angestellter.

Geschrieben von Carmen FuchsWie hoch ist die Verütung?

Vergütung? Es wird der ganz normale Lohnausfall erstattet. In der Regel ist es das gleiche Geld wie wenn Du normal gearbeitet hättest. Aber Achtung!! Schichtarbeiter legen bei Einsätzen unter Umständen drauf!
Schichtarbeiter erhalten nur ihren Normalen Grundlohn, Nachtzulage, Steuerfreibeträge sowie die Schichtzulage werden nicht erstattet (Begründung: Man hat sie ja nicht erarbeitet). Das kann übers Jahr hinweg ein paar hundert Euronen ausmachen! Zumindest stellt der AG diese Zulagen der Verwaltung nicht in Rechnung und zahlt diese auch nicht an den FA (SB).

Geschrieben von Carmen FuchsFür welche Tages (Arbeits) Zeiten wird diese gewährt?

Für die Zeit, die Du auch tatsächlich gearbeitet hättest.

Gruß vom Donnerberg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner Genehmigung!

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AutorCarm8en 8g., Buch / RLP386681
Datum16.02.2007 10:4830254 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldSchichtzulage werden nicht erstattet (Begründung: Man hat sie ja nicht erarbeitet). Das kann übers Jahr hinweg ein paar hundert Euronen ausmachen! Zumindest stellt der AG diese Zulagen der Verwaltung nicht in Rechnung und zahlt diese auch nicht an den FA (SB).
Das ist aber nicht korrekt, Dem FW-Mann dürfen keine Nachteile entstehen. Wenn er zum Einsatzzeitpunkt gearbeitet hätte, müssen ihm auch die Zulagen gezahlt werden, die er regelmäßig erhalten hätte, wenn er gearbeitet hätte.

Ich kenne ein System, bei dem Selbstständigen ein Pauschalpreis gezahlt wird, um die schwierige Festlegung des entfallenen Lohns eines Selbstständigen zu umgehen. Sollte der Selbstständige jedoch seinen tatsächlichen Ausfall nachweisen können, so wird ihm auch über diese Oauschale gezahlt.


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AutorCarm8en 8g., Buch / RLP386682
Datum16.02.2007 10:5030151 x gelesen
Geschrieben von Lars BallhauseBei TH bzw. gebührenpflichtigen TH wird dann sicherlich die Versicherung des Verursachers diese Kosten übernehmen müssen.
Das kann auch nicht sein! Die Gemeinden sollten Gebührensatzungen haben, in denen die Kosten für kostenpflichtige Einsätze geregelt werden. Da wird ein fester Betrag für das Personal und/oder die Fahrzeuge eingesetzt. Es kann keine Lohnabhängige Gebühr für den Verursacher weiter gegeben werden.


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AutorCarm8en 8g., Buch / RLP386683
Datum16.02.2007 10:5130211 x gelesen
Geschrieben von Harald VogtBei Selbständigen ist ein Std.- bzw. Tageshöchstsatz in einer Satzung festgelegt (wird auf Antrag gezahlt - kommt aber selten vor).
Wie hoch ist der und warum kommt das selten vor?


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AutorHara8ld 8V., Edemissen / Niedersachsen386686
Datum16.02.2007 11:3830272 x gelesen
Um die Frage zu beantworten, muss ich erst einmal weiter ausholen.
Ich bin Angest. in einer Gemeinde und Sachbearbeiter für das Feuerwehrwesen(FF).
Lt. Satzung haben wir die Höchstsätze von 30?/Std. bzw. 200?/Tag.
Warum das selten vorkommt kann ich nicht sagen, in den Jahren habe ich keine Anträge auf verdienstausfall von Selbständigen erhalten.
hier mal ein Auszug aus der Satzung:

"Ein Entschädigungsanspruch besteht nur für den nachgewiesenen tatsächlich entstandenen Verdienstausfall, soweit er durch die ehrenamtliche Tätigkeit bzw. Ratsmitgliedstätigkeit für die Samtgemeinde entstanden ist."

"Die Entschädigung für Verdienstausfall wird auf höchstens 30,00 Euro je Stunde und
200,00 Euro je Tag begrenzt."


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AutorHara8ld 8V., Edemissen / Niedersachsen386687
Datum16.02.2007 11:4030265 x gelesen
das mache ich genauso


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AutorCarm8en 8g., Buch / RLP386689
Datum16.02.2007 11:5030207 x gelesen
Geschrieben von Harald VogtLt. Satzung haben wir die Höchstsätze von 30€/Std. bzw. 200€/Tag.
Also das, was ihr dem FwM auf Antrag zahlt oder das, wass ihr für einen Einsatz in Rechnung stellt?

Geschrieben von Harald VogtEin Entschädigungsanspruch besteht nur für den nachgewiesenen tatsächlich entstandenen Verdienstausfall, soweit er durch die ehrenamtliche Tätigkeit bzw. Ratsmitgliedstätigkeit für die Samtgemeinde entstanden ist.
Also ihr habt keine Pauschale für Selbstständige. Wie werden denn AG von Angestellte behandelt? Die müssen dann die Lohn- und Lohnnebenkosten einreuchen?

Geschrieben von Harald VogtDie Entschädigung für Verdienstausfall wird auf höchstens 30,00 Euro je Stunde und
200,00 Euro je Tag begrenzt.

Un wenn man mehr Aufall hatte? Ich kenne das Feuerwehrgesetz von Euch nicht sondern nur das LBKG RLP, ob das was geregelt ist?


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AutorHara8ld 8V., Edemissen / Niedersachsen386692
Datum16.02.2007 12:1330337 x gelesen
Geschrieben von Carmen FuchsAlso das, was ihr dem FwM auf Antrag zahlt oder das, wass ihr für einen Einsatz in Rechnung stellt?

Die Beträge beziehen sich auf die Zahlung an den Selbständigen auf Antrag.
Die evtl. Kosten für den Einsatz rechne ich nach einer Gebührensatzung mit festen Beträgen je Std. ab.

Geschrieben von Carmen FuchsAlso ihr habt keine Pauschale für Selbstständige. Wie werden denn AG von Angestellte behandelt? Die müssen dann die Lohn- und Lohnnebenkosten einreuchen?


Die Arbeitgeber zahlen erst einmal den Lohn/Gehalt weiter und stellen der Gemeinde die Lohn- und Lohnnebenkosten für die Ausfallzeiten (Einsatz/Lehrgang) in Rechnung.


>Die Entschädigung für Verdienstausfall wird auf höchstens 30,00 Euro je Stunde und
200,00 Euro je Tag begrenzt.

Das bezieht sich auf die Selbständigen.

Ansonsten greift das Nds. Brandschutzgesetz


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg386695
Datum16.02.2007 12:2330345 x gelesen
hallo

Geschrieben von Harald VogtEin Entschädigungsanspruch besteht nur für den nachgewiesenen tatsächlich entstandenen Verdienstausfall,

Wie weisst denn nun ein Selbstständiger seine konkreten Verdienstausfall nach?


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorCarm8en 8g., Buch / RLP386699
Datum16.02.2007 12:3330304 x gelesen
Geschrieben von Harald VogtDie Entschädigung für Verdienstausfall wird auf höchstens 30,00 Euro je Stunde und
200,00 Euro je Tag begrenzt.

hochstens... Wie muß der Selbstständige seinen Ausfall denn nachweisen?
Und wenn der Selbstständige einen höheren Ausfall nachweisen kann? Deckt das Brandschutzgesetz das nicht ab?


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AutorJörg8 B.8, Hamburg / Hamburg386707
Datum16.02.2007 13:1630248 x gelesen
Bei uns läuft es so ab:

Erstattung fortgewährten Arbeitsentgelts, von Verdienstausfall und Auslagen sowie Gewährung von Entschädigungen

Grundlage für die Erstattung fortgewährten Arbeitsentgelts ist § 14 Feuerwehrgesetz. Die Erstattung glaubhaft gemachten Verdienstausfalls erfolgt nach § 55 der "Verordnung für die Freiwilligen Feuerwehren vom 26.04.1988".

Schülerinnen, Schüler, Studentinnen und Studenten, die in keinem festen Arbeitsverhältnis stehen, erhalten eine Entschädigung von DM 15,-- täglich, wenn sie an Ausbildungen oder Einsätzen der Feuerwehr von mehr als vierstündiger Dauer teilgenommen haben und Beginn oder Ende der Ausbildung bzw. des Einsatzes an einem Werktag (montags bis freitags) in der Zeit von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr stattgefunden hat.

Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, die Arbeitnehmer sind und an Einsätzen von zwei- bis vierstündiger Dauer teilgenommen haben, deren Beginn oder Ende zwischen 00.00 Uhr und 06.00 Uhr liegt, wird die Aufnahme ihrer beruflichen Tätigkeiten sechs Stunden nach Einsatzende zugemutet. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt Erstattung des fortgewährten Arbeitsentgelts.

Bei Teilnahme an Einsätzen von mehr als vierstündiger Dauer, deren Beginn oder Ende zwischen 00.00 Uhr und 06.00 Uhr liegt und bei denen keine vorzeitige Ablösung möglich war, wird ihnen die Aufnahmen ihrer beruflichen Tätigkeit acht Stunden nach Einsatzende zugemutet. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt Erstattung des fortgewährten Arbeitsentgelts.

Wenn im Einzelfall vom Arbeitgeber nachgewiesen wird, daß eine Arbeitsaufnahme nach dem normalen Arbeitszeitbeginn aus betrieblichen Gründen nicht möglich war, kann das Arbeitsentgelt für einen vollen Arbeitstag bei normaler Arbeitszeitregelung fortgewährt werden.

Die Regelungen gelten sinngemäß für Selbständige.

Für die Berechnung der Einsatzdauer ist die Zeit zwischen Alarmierung und einer Viertelstunde nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft maßgebend, es sei denn, daß glaubhaft gemacht wird, daß die Rückkehr zum gewöhnlichen Wohnsitz einen längeren Zeitraum beansprucht.

Die Zeitpunkte der Alarmierung und der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft sowie die Angabe des eingesetzten Personals werden durch die jeweilige Wehrführerin oder den jeweiligen Wehrführer aufgegeben.

Bei einer von der Feuerwehreinsatzleitung angeordneten Alarmbereitschaft tritt an die Stelle der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft der Zeitpunkt der Aufhebung der Alarmbereitschaft.


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AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW386719
Datum16.02.2007 14:3130219 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Jakob Theobaldber Achtung!! Schichtarbeiter legen bei Einsätzen unter Umständen drauf!
Schichtarbeiter erhalten nur ihren Normalen Grundlohn, Nachtzulage, Steuerfreibeträge sowie die Schichtzulage werden nicht erstattet (Begründung: Man hat sie ja nicht erarbeitet). Das kann übers Jahr hinweg ein paar hundert Euronen ausmachen! Zumindest stellt der AG diese Zulagen der Verwaltung nicht in Rechnung und zahlt diese auch nicht an den FA (SB).
Hmm da lann ich dir leider nicht zustimmen. Im FSHG steht:

Geschrieben von ---FSHG--- Den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr dürfen aus dem Dienst keine Nachteile im
Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen,
Übungen und Lehrgängen sowie der Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der
Gemeinde entfällt für die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr die Pflicht zur Arbeits- oder
Dienstleistung. Die Arbeitgeber oder Dienstherren sind verpflichtet, für diesen Zeitraum
Arbeitsentgelte oder Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen,
die ohne die Ausfallzeiten üblicherweise erzielt worden wären;



Wenn ich das richtig verstehe, müssen auch die Zulagen gezahlt werden. Wenn nicht, darf man sich nicht wundern, wenn Schichtarbeiter nicht zu Einsätzen kommen.


MkG Axel


____________________________________________

Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


ICQ: 84523418

____________________________________________
Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz386728
Datum16.02.2007 15:5930187 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Axel UrbanHmm da lann ich dir leider nicht zustimmen. Im FSHG steht:

Als ich mich über die geringe Höhe meiner SFN gewundert habe, wurde mir auf Nachfrage dies so mitgeteilt. Zulagen wurden nicht erarbeitet, also auch keine Zahlung.

Geschrieben von Axel UrbanWenn ich das richtig verstehe, müssen auch die Zulagen gezahlt werden. Wenn nicht, darf man sich nicht wundern, wenn Schichtarbeiter nicht zu Einsätzen kommen.

Siehe oben. Es wird nur der normale Grundlohn gezahlt. Müsste man mal untersuchen. Bei einer normalen Tagschicht geht ja nichts verloren. Interessant werden dann die Nachtschichten, die Sonn- und Feiertagsschichten und Schichten an "Hochfeiertagen" also Feiertag-Nachtschicht auf einer Feiertag. Wenn wir gerade dabei sind, Stundegutschriften im AZV und SFN Speicher gibt es bei Fehlzeiten aufgrund von Feuerwehreinsätzen auch nicht.

Wobei auch die Schichtführer so flexibel sind evtl. Verspätungen wegen Einsätzen nicht weiterzumelden.

Aber in 10 Jahren Schichtarbeit habe ich erst 1 Arbeitschicht versäumt. Als Schichtler ist man ja zu den unmöglichsten Zeiten zu Hause bzw. auf der Arbeit :-)

Gruß vom Donnersberg

Jakob


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AutorHara8ld 8V., Edemissen / Niedersachsen386732
Datum16.02.2007 17:1130123 x gelesen
Das ist eine Frage, die mich auch einmal interessieren würde. Bisher (auch nach Durchsicht uralter Vorgänge) haben sich alle mit den Stundensätzen zufrieden gegeben.
Wer Böses dabei denkt, könnte meinen, dass eine solche Formulierung bewusst Antragsteller davon zurückhält ihren vollen Verdienstausfall geltend zu machen.


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen386735
Datum16.02.2007 17:3730296 x gelesen
Wie weisst denn nun ein Selbstständiger seine konkreten Verdienstausfall nach?

Die Frage habe ich hier im Forum schon mehrfach gestellt und nie eine zufriedenstellende Antwort erhalten.

Einkommen lt. Steuerbescheid des Vorjahres geteilt durch Arbeitsstunden ist definitiv nicht wirklich sinnvoll. Gerade wenn man mal folgende zwei Fälle vergleicht:

Fall A/B: Bei der Personen sind führen eine Einzelunternhemung.

Fall A: Getränkehändler um die Ecke. Muß Laden während der Einsatzzeiten schließen. Kunden Kommen nur teilweise später wieder, sondern kaufen ersatzweise woanders.

Fall B: Chef eines Unternhemens mit sagen wir mal 150 Mitarbeitern und 7-Stelligen Umsatz. Eigene Tätigkeit beschränkt sich auf rein koordinierende Tätigkeiten.


Ach übrigens: Unsere Stadt war (sofern ich das noch richtig im Kopf habe ohne die Unterlagen zu ziehen) der Ansicht man könnte einem Selbständigen FA in Anlehung an die Aufwandsentschädigung der Stadtverordneten einen Verdienstausfall von 20,-€ pro Einsatz zahlen, der in die Zeit von Mo-Fr 7-17 Uhr fällt. Die durchschnittliche Einsatzdauer, welche ich mal errechnet hatte lag damals (ca. vor 4 Jahren) bei etwa 2 Stunden.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg386736
Datum16.02.2007 17:4030270 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Marc DickeyEinkommen lt. Steuerbescheid des Vorjahres geteilt durch Arbeitsstunden ist definitiv nicht wirklich sinnvoll.

richtig - das würde bedeutet das man der Stadt sein Einkommen offenlegt ;-()

Und wie wird die Anzahl der Arbeitstunden ermittelt?

Welcher Selbstständige hat eine Stechuhr?


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen386737
Datum16.02.2007 17:4130137 x gelesen
(...) von 20,-€ (...)

Wenn ich recht überlege waren es nicht 20,- sondern 10,- €. Ich werd später mal nachschauen...

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
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(2) ...

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen386740
Datum16.02.2007 17:5130149 x gelesen
richtig - das würde bedeutet das man der Stadt sein Einkommen offenlegt ;-()

Na gut, daß tun indirekt auch die abhängig Beschäftigten.

Und wie wird die Anzahl der Arbeitstunden ermittelt?

Gute Frage. Ich könnte jetzt nicht auf anhieb sagen wieviele Stunden ich in den letzten 12 Monaten gearbeitet habe. Und selbst das was ich nach längerer Rechnerei herausbekommen würde dürfte nur ein sehr sehr grober Schätzwert sein, welcher darüberhinaus auch kaum nachweisbar ist.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
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Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen386743
Datum16.02.2007 17:5630315 x gelesen
Hallo,.
Nein ich hatte mich da ein wenig ungeschickt ausgedrückt.
Die Gemeinde hat natürlich eine Satzung worin Kostenpauschalen für eingesetzte Mannschaft und Geräte geregelt sind bei kostenpflichten TH .
Ich gehe davon aus der der angesetzte Stundensatz pro Feuerwehrmann nicht so gering ist,das die Gemeinde noch zusetzen müsste.
Aber diese entstandenen Kosten muß dann ggf. die Versicherung ,soweit eine besteht,des Verursachers begleichen.

Gruß Lars


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AutorCarm8en 8g., Buch / RLP386747
Datum16.02.2007 18:0630144 x gelesen
Die VG der FF Schifferstadt rechnet folgendes ab:

Geschrieben von ---Stadt Schifferstadt--- I.
Personalkosten (Einsatz eigener Feuerwehrangehöriger)
1. Für die Berechnung der Personalkosten ist je Stunde Einsatzdauer
eines Feuerwehrangehörigen der auf die Arbeitsstunde umgerech-
nete Monatstabellenlohn der Lohngruppe IX Stufe 8 des jeweils
gültigen Monatslohntarifvertrages der Vereinigung der kommunalen
Arbeitsverbände (VKA) zugrunde gelegt, zuzüglich eines Zuschlags
von 80 v.H.


kann das mal einer Übersetzen? Wie viel ist das denn heute?


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AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW386754
Datum16.02.2007 18:4330101 x gelesen
Hallo

Ich stimme dir zu. Bei einer FF die viele Einsätze fährt, fallen auch viele in die Arbeitszeit. So lässt es sich nicht vermeiden, dass man den einen oder anderen Tag nicht an seinem Arbeitsplatz erscheint. OK, ich bin Student, aber würde man mir meine Zulagen nicht zahlen, würde ich kurz vor bzw. während der Arbeit keine Einsätze mehr fahren. Die Städte sollen mal überlegen wie viel Geld sie an den freiwilligen Sparen, also sollen sie auch die Zulagen zahlen.

Um nochmal aus dem FSHG zitieren zu dürfen:

Geschrieben von ---FSHG--- für diesen Zeitraum
Arbeitsentgelte oder Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen,
die ohne die Ausfallzeiten üblicherweise erzielt worden wären


Da steht das alles Zulagen gezahlt werden müssen.


Eine interessante Frage für mich ist noch, darf der Arbeitgeber auch Sonstige Kosten bedingt durch den EInsatz in Rechnung stellen.?


MkG Axel


____________________________________________

Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


ICQ: 84523418

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AutorCarm8en 8g., Buch / RLP386758
Datum16.02.2007 19:0730084 x gelesen
Geschrieben von Axel UrbanEine interessante Frage für mich ist noch, darf der Arbeitgeber auch Sonstige Kosten bedingt durch den EInsatz in Rechnung stellen.?
Was verstehst Du unter sonstigen Kosten? Natürlich alle Arbeitgeberanteile der Lohnnebenkosten.


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AutorGuid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg386763
Datum16.02.2007 19:2330149 x gelesen
Geschrieben von Lars Ballhausediese entstandenen Kosten muß dann ggf. die Versicherung ,soweit eine besteht,des Verursachers begleichen.

Das interessiert mich als Feuerwehr/Gemeinde allerdings recht wenig. ;-)


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AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz386782
Datum16.02.2007 22:2730172 x gelesen
Ich habe Ausfallstunden in Höhe der in der Gebührensatzung für Einsätze festgelegten Stundensätze der Kommune in Rechnung gestellt. Gab nie Probleme. Wobei ich diese nur bei kostenpflichtigen Einsätzen berechnet habe. Also Ölspuren uä. Für Brand und Rettungseinsätze habe ich aus Prinzip keine Ausfallkostenrechnung gestellt.


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AutorCarm8en 8g., Buch / RLP386783
Datum16.02.2007 22:3130276 x gelesen
Geschrieben von Heinz CapranoFür Brand und Rettungseinsätze habe ich aus Prinzip keine Ausfallkostenrechnung gestellt.
Aus dem gleichen Prinzip halten Gemeinde- oder Stadtratsmitglieder aber regelmäßig die Hand für Sitzungsgeld auf...
Und die versehen Ihren "Dienst" in der Regel in Ihrer Freizeit. Du hast aber doppelt Verlust. Du hast Verdienstausfall und leistest noch kostenlosen Dienst.


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AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz386785
Datum16.02.2007 23:1430101 x gelesen
Ich bin ja auch kein Politiker sondern Feuerwehrmann aus Überzeugung.
Der Dienst hat meinem Betrieb nie geschadet. Meine Kunden haben dafür immer Verständnis gehabt,
wenn ich mal durch einen Einsatz nicht erreichbar war.
Allerdings kan ich meine Arbeit auch zeitmäßig frei einteilen und schaff dann halt mal länger oder am Wochenende.


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz386793
Datum17.02.2007 06:3430272 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Carmen FuchsAus dem gleichen Prinzip halten Gemeinde- oder Stadtratsmitglieder aber regelmäßig die Hand für Sitzungsgeld auf...
Und die versehen Ihren "Dienst" in der Regel in Ihrer Freizeit.


Stimmt, aber das sagt man doch nicht ;-)

Aber was mich jetzt mal interessieren würde, wo wird ausser dem Lohnausfall noch wieteres gezahlt? Ich kann mich da an "Waschgeld" oder "Einsatzaufwandsentschädigung" erinnern. Das wurde hier auch schon mal angesprochen, dass einige FA (SB) pro Einsatz noch einen bestimmten Betrag erhalten.

Gruß vom Donnersberg

Jakob


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AutorKlau8s W8., Herrstein / RLP386794
Datum17.02.2007 08:1630317 x gelesen
Guten Jakob
Geschrieben von Jakob TheobaldAber was mich jetzt mal interessieren würde, wo wird ausser dem Lohnausfall noch wieteres gezahlt? Ich kann mich da an "Waschgeld" oder "Einsatzaufwandsentschädigung" erinnern. Das wurde hier auch schon mal angesprochen, dass einige FA (SB) pro Einsatz noch einen bestimmten Betrag erhalten.

Also mir ist bei einer Feuerwehr in der Nachbarschaft bekannt wo an den Förderverein ausgezahlt wird. Mir sind auch Fälle bekannt, wo es Ärger gab. Die mit an der Einsatzstelle waren bekamen Geld und die eine weitere Anfahrt zum Gertäehaus hatten bekamen nix mehr. Ist halt immer so eine Sache mit dem Geld. Der Ärger ist vorprogrammiert.

Kommst du nach Herrstein FFH
auf unseren THL-Tag??


Viele Grüsse aus dem Hunsrück

Klaus

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AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz386813
Datum17.02.2007 12:0730259 x gelesen
Je nach Ortssatzung gibt es Einsatzgeld. Hier in der VG Nierstein-Oppenheim RLP gibt es bei kostenpflichtigen Hilfeleistungen je Stunde 11,--Euro. Diese stehen dem Eingesetzten zu und müssten direkt an ihn ausbezahlt werden.
In Flörsheim (Hessen) gabs nur bei Brandwachen eine Vergütung.


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen386817
Datum17.02.2007 12:3830194 x gelesen
Hier in der VG Nierstein-Oppenheim RLP gibt es bei kostenpflichtigen Hilfeleistungen je Stunde 11,--Euro.

Wie wird dies hinsichtlich Steuer und SV bewertet? Ich glaube ja kaum, daß man das so als Aufwandsentschädigung durchgehen läßt.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland386821
Datum17.02.2007 12:5730254 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Marc DickeyWie wird dies hinsichtlich Steuer und SV bewertet?

Wenn man den §3 Nr. 26 EStG mal genau liest (Stichwort: jurstische Person des öffentlichen Rechtes), müssten man es argumentativ hier unterbringen können.

Ich werds versuchen aber noch mal genauer rauszuarbeiten.

Gruß Peko


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorCarm8en 8g., Buch / RLP386823
Datum17.02.2007 13:0530603 x gelesen
Nein, Verdienstausfall ist natürlich Steuerpflichtig. Es hat nicht mit Aufwandsentschädigung zu tun! Die zahlende Kommune hat sogar die Pflicht das zuständige FA zu informieren (zumindest bei uns)


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AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland386826
Datum17.02.2007 13:2730149 x gelesen
Tach,

verwechsle bitte die Begriffe Verdienstausfall und Aufwandsentschädigung nicht.
Heinz erzählt von einer 11 Euro/pro Std ... Aufwandsentschädigung.

Gruß Peko

Ps.: Nicht jede Art von Zahlung von Verdienstausfall ist steuerpflichtig.


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorCarm8en 8g., Buch / RLP386834
Datum17.02.2007 14:2330162 x gelesen
Geschrieben von Peter Kofflerverwechsle bitte die Begriffe Verdienstausfall und Aufwandsentschädigung nicht
OK, was genau bekommt er denn? Ist es eine Aufwandsentschädigung, die rund um die Uhr gewährt wird?


Geschrieben von Peter KofflerNicht jede Art von Zahlung von Verdienstausfall ist steuerpflichtig.
Welche denn nicht?


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AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW386835
Datum17.02.2007 14:3630111 x gelesen
Hallo

Vielleicht noch etwas interessantes.


Ich habe gestern mit einem Bekannten gesprochen. Wenn er bedingt durch einen Einsatz nicht auf der Arbeit erscheinen kann, bekommt es sein volles Gehalt inkl. alle Zulagen (Nachtschicht/Feiertag) bezahlt. Sein Arbeitgeber holt sich das Geld dann bei der Stadt inkl. Sozialabgaben wieder.

Er hatte mal einen Feuerwehrunfall, und hatte deswegen einige Zeit einen Krankenschein. Selbst die in der zeit geplanten Schichte hat er voll Bezahlt bekommen.


MkG Axel


____________________________________________

Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


ICQ: 84523418

____________________________________________
Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland386838
Datum17.02.2007 15:0030185 x gelesen
Tach,

ich hab dir bereits per PN was geschrieben...allerdings will ich manche Dinge hier nicht so stehen lassen:

Geschrieben von Carmen FuchsOK, was genau bekommt er denn?Ist es eine Aufwandsentschädigung, die rund um die Uhr gewährt wird?

Er hat, lt Heinz Posting, eine Aufwandsentschädigung bekommen.

Die ist nicht abhängig von irgendwelchen Uhrzeiten.

Und diese Aufwandsentschädigung kann steuerfrei sein.

Verdienstausfälle sind grundsätzlich (!) steuerpflichtig, allerdings ist z.B. das Krankentagegeld vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei.


Gruß Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz386842
Datum17.02.2007 16:0230112 x gelesen
Die Stundensätze sind, so wie ich es verstanden habe, von der Gemeinde wie die Gehälter aus gerinfügiger Beschäftigung behandelt. Die Pauschalsätze für Steuer und Versicherungen werden von der Kommune an die jeweiligen Stellen abgeführt.
Die AUfwandsentschädigungen für besondere Dienststellungen (zB WF) unterliegen der Meldepflicht des Empfängers. Bekommt er mehrere Aufwandsendschädigungen, können diese nach Abzug der Pauschale, steuerpflichtig sein.
Da das deutsche Steuerrecht so einfach ist, das man nur mit Hilfe eines Steuerberaters einigermassen zurechtkommt, lasse ich das meinen auch überprüfen und anmelden.


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AutorHinr8ich8 K.8, Wittmund / Niedersachsen386843
Datum17.02.2007 16:1130120 x gelesen
Hallo Carmen,

bei und geht das folgendermaßen.
Bsp. Angestellter:
Bei Einsätzen und Lehrgängen, zumindest an der Lfs wird vom Chef ein Schreiben aufgesetzt, was der Mann ihn gekostet hat, da ja der Lohn weiter läuft. Mit demm Schreiben geht unser Ortsbrandmeister dann zu der Stadt und gibt das Schreiben dort ab. Aber davon mal abgesehen, wenn es ein größerer Einsatz ist, wird ein Tag Urlaub genommen, so mache ich es. Bei kleineren Ausfällen werden die Std. nicht aufgeschrieben zb. 2 std.,

Selbstständige:

Es gibt eine Satzung bei uns im Stadtgebiet, in der für jede Stunde ein festgelegter Betrag gezahlt wird. Beantragt wird es genauso wie bei Angestellten, nur halt die person selber.

Mfg Koch


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AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl / Schweiz (Kt. Aargau)386847
Datum17.02.2007 17:0730085 x gelesen
Geschrieben von Klaus Wendeleiner Feuerwehr in der Nachbarschaft bekannt wo an den Förderverein ausgezahlt wird. Mir sind auch Fälle bekannt, wo es Ärger gab. Die mit an der Einsatzstelle waren bekamen Geld und die eine weitere Anfahrt zum Gertäehaus hatten bekamen nix mehr. Ist halt immer so eine Sache mit dem Geld. Der Ärger ist vorprogrammiert.

Wer am Einsatz teilnimmt (teilnehmen= zum Gerätehaus eilen) bekommt auch Geld. Alles andere ist ja Humbug. (Wer im GH ist gehört zur Personalreserve, d.h. ist am Einsatz beteiligt)

Mit mir müsste man ansonsten nur noch rechnen wenn es bestimmt auf ein Fzg reicht, das dann auch ausrückt.


Gruss aus der Schweiz

- ohne Vorbaupumpen
- dafür mit viel Wasser auf den Fzg.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg386849
Datum17.02.2007 17:4130111 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Hinrich KochEs gibt eine Satzung bei uns im Stadtgebiet, in der für jede Stunde ein festgelegter Betrag gezahlt wird. Beantragt wird es genauso wie bei Angestellten, nur halt die person selber.

wie hoch ist der Betrag?


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen386854
Datum17.02.2007 18:1130233 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Carmen Fuchshochstens... Wie muß der Selbstständige seinen Ausfall denn nachweisen?
Und wenn der Selbstständige einen höheren Ausfall nachweisen kann? Deckt das Brandschutzgesetz das nicht ab?


... wieso ?

Das sieht doch auch das LBKG von RLP nicht vor. § 13 (6) sieht für FA die nicht in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen einen pauschalierten Satz als Verdienstausfall vor.
Und Selbständige stehen definitionsgemäß eben in keinem Arbeitsverhältnis.

Deckt sich da übrigens mit dem hessischen HBKG in § 11 (3) letzter Satz.

Gruss
Gerhard


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AutorCarm8en 8g., Buch / RLP386855
Datum17.02.2007 18:2430015 x gelesen
Geschrieben von Gerhard BayerDas sieht doch auch das LBKG von RLP nicht vor
Hm, hier müsste man mal in den Kommentar sehen. Ich habe in Erinnerung, dass man seinen tatsächlichen Verdienstausfall auch geltend machen kann. Die Pauschalen liegen ja regelmäßig eher am unteren Ende...
Gibt es schon einen Kommentar zum neuen LBKG? Gibts den nicht auch als elektronische Version bzw. hat die jemand ;-) ?
mfg
Carmen


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AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland386869
Datum18.02.2007 09:0330123 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Heinz CapranoDie Stundensätze sind, so wie ich es verstanden habe, von der Gemeinde wie die Gehälter aus gerinfügiger Beschäftigung behandelt.

Damit wären sie, wenn sie monatlich unter 400 Euro liegen und auch sonst bei dem Empfänger keine weitere geringfügige Beschäftigung vorliegt, steuerfrei. Auch bei Selbstständigen.

Geschrieben von Heinz CapranoDie Pauschalsätze für Steuer und Versicherungen werden von der Kommune an die jeweiligen Stellen abgeführt

In diesem Falle an die Bundesknappschaft, 30% des ausbezahlten Betrages. Es gibt allerdings hier auch Vereinabarungen zwischen Kommunen und Finanzverwaltungen.

Geschrieben von Heinz CapranoDie AUfwandsentschädigungen für besondere Dienststellungen (zB WF) unterliegen der Meldepflicht des Empfängers.

Wenn er eine solche bekommt, kommt der Freibetrag zur Geltung, darüber hinaus gehende Beträge dürfen mit Werbungskosten die für diese Tätigkeit anngefallen sind, verrechnet werden.
Der dann noch darüber hinausgehende Betrag ist steuerpflichtig mit dem persönlichen Steuersatz.


Geschrieben von Heinz CapranoDa das deutsche Steuerrecht so einfach ist, das man nur mit Hilfe eines Steuerberaters einigermassen zurechtkommt, lasse ich das meinen auch überprüfen und anmelden.

Sooo dramatisch ist das auch nicht wenn man nicht grad alle 7 Einkunftsarten sein eigen nennt.

Gruß Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW386870
Datum18.02.2007 09:0630091 x gelesen
Hi

Geschrieben von Hinrich KochAber davon mal abgesehen, wenn es ein größerer Einsatz ist, wird ein Tag Urlaub genommen, so mache ich es. Das würde ich nicht machen. Wenn du ein "gutes" Jahr hasst, sind ruck zuck 3-4 Tage Urlaub weg. Urlaub sollte eigentlich dazu da sein, um sich zu erholen.


MkG Axel


____________________________________________

Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


ICQ: 84523418

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Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz387048
Datum19.02.2007 14:4630064 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Klaus WendelKommst du nach Herrstein FFH
auf unseren THL-Tag??


Wenn ich frei bekomme, auf jedem Fall. Ich hab mal ein wenig Werbung in meiner Wehr gemacht, mal sehen wer noch mitkommt.

Gruß

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung!

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AutorCarm8en 8g., Buch / RLP411680
Datum27.06.2007 17:5530078 x gelesen
Wie sieht das denn bei Einsätzen in der Nacht aus? Die ganze Nacht draußen - kein Schlaf... Es gab irgendwo eine Regelung, dass einem am nächsten Tag dann auch eine gewisse Zeit zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zusteht (und somit auch vergütet werden müsste).
Hat da jemand Links oder Infos zu?


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