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Thema | Abnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach? | 51 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Mart8in 8G., zz. Reutlingen / | 388643 | |||
Datum | 27.02.2007 16:59 | 23559 x gelesen | |||
Hallo, wie ist es rechtlich: Darf auf einem PKW der zum Führen eines abnehmbaren Sondersignals berechtigt ist, auch bei allen Nicht-Einsatzfahrten das Blaulicht (natürlich ausgeschalten) auf dem Dach sein? Ist das rechtlich i.O oder bedenklich oder sogar verboten? | |||||
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Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 388648 | |||
Datum | 27.02.2007 17:36 | 21410 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin MünichDarf auf einem PKW der zum Führen eines abnehmbaren Sondersignals berechtigt ist... Was soll das denn sein? Damit ist wohl eher eine gelbe RKL gemeint, die Ausnahmegenehmigungen dafür sind schon recht eng. Mit Blaulicht wohl noch mehr... | |||||
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Autor | Helm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern | 388650 | |||
Datum | 27.02.2007 17:37 | 21303 x gelesen | |||
siehe hier: 'Blaulicht - Kolonnenfahrt - Einsatz -Privat-Pkw' von Lars Ballhause MkG Helmut | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 388651 | |||
Datum | 27.02.2007 17:38 | 21386 x gelesen | |||
Geschrieben von Carmen FuchsWas soll das denn sein? Damit ist wohl eher eine gelbe RKL gemeint, die Ausnahmegenehmigungen dafür sind schon recht eng. Mit Blaulicht wohl noch mehr... Wieso? Dienstfahrzeuge, die als getarnt laufen gibt es doch reichlich. (=> Polizei, Feuerwehr, usw.) Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 388655 | |||
Datum | 27.02.2007 17:51 | 21350 x gelesen | |||
Geschrieben von ---StVO--- § 52 StVO(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein Wenn das alles gegeben ist (sonst wäre ja keine Genehmigung da) sehe ich da kein Problem... | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern | 388656 | |||
Datum | 27.02.2007 17:54 | 21413 x gelesen | |||
Hallo Martin, ein sogenannter "getarnter" KdoW ist zum Führen einer SoSi-Anlage berechtigt und zwar egal in welchem Betriebszustand. Ob der Fahrzeugführer sein Magnetblaulicht bei Normalfahrten in nicht eingeschaltetem Zustand auf dem Dach belässt oder es im Innenraum verstaut ist zunächst mal ihm überlassen. Der vernünftige Nutzer wird seine "Tarnung" aufrecht erhalten und das Blaulicht innen verstauen......es gibt aber bestimmt auch ein paar gaaaanz Wichtige die meine das Teil auf dem Dach belassen zu müssen. Verboten ist es nicht, es hat halt einen gewissen Beigeschmack. Und besonders ärgerlich ist wenn die Kiste irgendwo geparkt wurde und danach ein Blaulicht weniger auf dem Dach hat....soll schon mal vorgekommen sein.;-) MkG MB Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 388663 | |||
Datum | 27.02.2007 18:03 | 21325 x gelesen | |||
Dann lüfte doch mal das geheimnis um welches Fahrzeug es hier geht... | |||||
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Autor | Erik8 H.8, Alzenau / Bayern | 388668 | |||
Datum | 27.02.2007 18:05 | 21349 x gelesen | |||
Hallo, siehe Punkt 3.2 MfG Erik | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 388671 | |||
Datum | 27.02.2007 18:11 | 21453 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von ---Michael Bleck--- ein sogenannter "getarnter" KdoW ist zum Führen einer SoSi-Anlage berechtigt und zwar egal in welchem Betriebszustand. Ack, wenn es sich um einen regulären KdoW i.S.d. §52 (3) StVZO handelt Wenn die Berechtigung durch eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird, können in der Genehmigung auch weitergehende Auflagen erteilt werden (z.B.: die Kennleuchte muss bei privaten Fahrten abgenommen werden). Nebenbei bemerkt verbinde ich mit 'abnehmbar' nicht unbedingt 'getarnt': Gerade im KatS-Bereich war es früher üblich, aufsteck-RKL zu verwenden. So z.B. bei den DMFs und bei sehr vielen THW-Fahrzeugen. Aber auch bei Feuerwehrs waren die Aufsteck-Lampen im PKW-Bereich nicht selten, ein besonders schönes und nun wirklich nicht getarntes Exemplar z.B. hier. Heute sind solche Ausführungen eher selten, was auch aus Sicherheitsgründen zu begrüßen ist. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Ingo8 K.8, Bad Nauheim / Hessen | 388685 | |||
Datum | 27.02.2007 18:44 | 21277 x gelesen | |||
Geschrieben von Erik Hufnagelsiehe Punkt 3.2 und was ist mit Fahrzeugen die mit Behördenkennzeichen auf die Behörde/Kommune zugelassen sind und als Dienstfahrzeug zur fallweisen Nutzung auch im Rahmen einer Rufbereitschaft verwendet werden? O.G. Absatz gilt IMO ja nur bei Ausrüstung eines auf einen privaten Halter zugelassenen KFZ | |||||
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Autor | Max 8G., Braunschweig / Niedersachsen | 388688 | |||
Datum | 27.02.2007 19:01 | 21317 x gelesen | |||
Das gilt so aber erstmal nur für Bayern. Interessant in dem Zusammenhang ist aber Punkt 2.3 Absatz 2: "Als Kennleuchten für blaues Blinklicht können schnell abnehmbare Leuchten, welche mit dem Fahrzeug fest (formschlüssig) oder magnethaftend (kraftschlüssig) verbunden werden, verwendet werden. Empfohlen werden Kennleuchten für blaues Blinklicht, welche mit dem Fahrzeug fest (formschlüssig) verbunden werden. " wie ist das mit 3.2 vereinbar? Max | |||||
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Autor | Mark8us 8S., Lüdenscheid / NRW | 388691 | |||
Datum | 27.02.2007 19:06 | 21338 x gelesen | |||
frei nach wikipedia: formschlüssig kann sein: Keilen Klemmen Schrauben Verknoten (kann auch formschlüssig sein) also alles, was man bei Bedarf dran und auch wieder wegmachen kann. ....nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!.... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 388704 | |||
Datum | 27.02.2007 20:37 | 21273 x gelesen | |||
Und besonders ärgerlich ist wenn die Kiste irgendwo geparkt wurde und danach ein Blaulicht weniger auf dem Dach hat....soll schon mal vorgekommen sein.;-) Hmmm.... 1-1= *grübel* Null. Null! Ja sag mal, da kommt ja Null dabei heraus. Dann hat er ja gar keines mehr. Das ist schon traurig..... :-( MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, Markkleeberg / Sachsen | 388716 | |||
Datum | 27.02.2007 22:06 | 21794 x gelesen | |||
Moin, moin, das ist gerade ein Thema, welches mich aus aktuellem Anlaß nämlich auch gerade interessiert. Der Amtsleiter (ltd. BD) nutzt einen 3er BMW-Kombi in getarnter Version (Hänsch Movia-D), fest verbaut. Die Anlage ist im Schein eingetragen. Das Fz selbst ist als Sonder-KFZ, Kommandowagen, ausgewiesen. Die Branddirektion nutzt diverse Dienst-PKW ohne Funk und SoSi. Nun möchte sich die Technik für eben diese Fz einen oder zwei transportable Hänsch zulegen. Dort ist (siehe Link) die ges. Anlage in einem Pilotenkoffer verstaut und braucht nur per Zigarettenanzünder ans Bordnetz angeschlossen zu werden. Selbst der Lautsprecher kommt per Magnet auf´s Dach. Nun überlege ich seit einigen Tagen: Ist die Branddirektion - als Behörde - berechtigt "ohne mit SoSi ausgerüstete Dienst-KFZ" mittels diesem Koffer temporär als SoSi-Fahrzeuge zu betreiben? Nein, liebe FF-Kameraden, ich rede hier NICHT von Privatfahrzeugen (also ist eine diesbezügliche Diskussion nicht notwendig)... Ich meine also, ist die Behörde - als DIE FEUERWEHR - berechtigt ihre Fahrzeuge nach belieben mit transportablen Sosi-Anlagen zu nutzen oder bedarf dies grundsätzlich einer Eintragung in den Papieren? NEIN, ich rede im Augenblick auch nicht über ein vorhandenes oder nicht vorhandenes Funkgerät. Es geht mir nur um das temporäre Austatten von Dienst-KFZ mit SoSi für z.B. Bereitschaftsdienste etc.. Ist die Behörde dazu berechtigt? Ciao mICHael | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 388719 | |||
Datum | 27.02.2007 22:18 | 21358 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael ScheeweIch meine also, ist die Behörde - als DIE FEUERWEHR Nach allgemeiner Auffassung ist die Feuerwehr keine Behörde. Das aber nur am Rande .. ;-) Geschrieben von Michael Scheewe Ist die Behörde dazu berechtigt? Die Feuerwehr ist nicht dazu berechtigt. Entscheidend ist dafür die StVZO: Abweichungen von den Vorschriften über die Ausrüstung mit Kennleuchten sind auch nicht nach § 70 Abs. 4 StVZO erlaubt. Gruß Sven | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 388720 | |||
Datum | 27.02.2007 22:24 | 21271 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael ScheeweNun überlege ich seit einigen Tagen: Hallo, überlege nicht, sondern genieße Deine Glückseeligkeit! Warum willst Du Dir Probleme erarbeiten die es vielleicht gar nicht gibt? Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 388723 | |||
Datum | 27.02.2007 22:34 | 21329 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sven Tönnemann Die Feuerwehr ist nicht dazu berechtigt. Entscheidend ist dafür die StVZO: Abweichungen von den Vorschriften über die Ausrüstung mit Kennleuchten sind auch nicht nach § 70 Abs. 4 StVZO erlaubt. ... wobei sich die Frage stellt wann ein von der Feuerwehr eingesetztes Fahrzeug ein "Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeug der Feuerwehren" gemäß § 52 (3) Punkt 2 der StVZO ist - weil dann darf sie es schon deshalb ... Im Gegensatz zu Punkt 3 und 4 steht hier nämlich kein Bezug zum Fahrzeugschein, so dass ggf. die reine faktische Verwendung als ein solches Fzg. ausreichen könnte. Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Hein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz | 388724 | |||
Datum | 27.02.2007 22:39 | 21426 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeiffereschrieben von Michael ScheeweNun überlege ich seit einigen Tagen: Die Sondersignale werden bei SonstKFZ Feuerwehr nicht mehr in die Papiere eingetragen. In Städten mit Berufsfeuerwehr ist das Amt 37 bzw. 38 eine Behörde. Diese wird alle von der Feuerwehr genutzte Fahrzeuge auch als Feuerwehrfahrzeuge anmelden. Und dann können die ein Sondersignal draufmachen oder es auch lassen. Genuaers siehe in den anderen Beiträgen. Ansonsten ist es mir ziemlich egal ob jemand sein Blaulicht drauf lässt oder nicht. kameradschaftliche Grüße Heinz | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 388725 | |||
Datum | 27.02.2007 22:43 | 21337 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannNach allgemeiner Auffassung ist die Feuerwehr keine Behörde. Das aber nur am Rande .. ;-) Hallo Sven, könntest Du dazu mal eine eine kleine Aufklärung machen? Es ist tatsächlich so, dass viele immer den Spruch "Wir als Behörde" auf den Lippen haben. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 388729 | |||
Datum | 27.02.2007 23:18 | 21231 x gelesen | |||
Hi! Muss das noch ein wenig anders schreiben: Die Feuerwehr ist kein Ordnungs- oder Sonderordnungsbehörde. Ob sie überhaupt eine Behörde ist, kann man drüber streiten. Jedenfalls hat sie keine eigene Rechtspersönlichkeit und ist daher unselbständiger Teil einer Gemeinde. Ungeachtet dessen sind die Angehörigen der Feuerwehr Amtsträger im Sinne des Strafgesetzbuches und der Verwaltungsvorschriften. (reicht das so?) Gruß Sven | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern | 388734 | |||
Datum | 27.02.2007 23:56 | 21249 x gelesen | |||
Hallo Henning, Geschrieben von Henning Koch Aber auch bei Feuerwehrs waren die Aufsteck-Lampen im PKW-Bereich nicht selten, ein besonders schönes und nun wirklich nicht getarntes Exemplar z.B. hier. Der gute alte VW 1500 / 1600 Variant........auf so einer Schleuder hab ich 1978 meinen Führerschein gemacht. Die Kisten wurden damals gerne bei der BePo am Ende ihres "normalen" Darseins als Einsatzfahrzeug nochmals als Fahrschulautos verwendet......meistens wurden sie dann nicht viel älter, entweder wurde das Getriebe oder gleich das ganze Auto im Fahrschulbetrieb geschrottet. MkG MB Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 388737 | |||
Datum | 28.02.2007 00:16 | 21289 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinz CapranoIn Städten mit Berufsfeuerwehr ist das Amt 37 bzw. 38 eine Behörde. Falsch. In Städten mit und ohne BF ist die Feuerwehr eine Einrichtung, vielleicht ein Amt, aber sicher keine eigenständige Behörde. Das ist nur der (Ober)bürgermeister. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 388743 | |||
Datum | 28.02.2007 01:07 | 21288 x gelesen | |||
Was Du alles weißt! Man könnte meinen Du warst auf einer Fortbildung. :-)) Gruß Sven | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 388746 | |||
Datum | 28.02.2007 01:44 | 21299 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von ---Heinz Caprano---
Mir sind reichlich gegenteilige Beispiele bekannt... Und dann können die ein Sondersignal draufmachen oder es auch lassen. ...bei denen genau das dann die interessante Frage ist. Rein praktisch: "Die Feuerwehr" kauft einen roten PKW. Der wird zugelassen. Als PKW, dessen Halter halt zufällig die jeweilige Gemeinde ist. Dann kommt der PKW in die (ggf. Fw-eigene) Werkstatt, dort wird die SoSi-Anlage und das FuG eingebaut, ausserdem wird das Gemeindewappen auf die Tür geklebt sowie die Notrufnummer und vielleicht noch der eine oder andere nette "Feuerwehr"-Schriftzug. Danach fährt das Fahrzeug jahrelang durch die Gegend, ohne dass irgendjemand irgendwas beanstandet. Warum auch, ist ja ein Fw-Auto (sieht man doch!) und ein Fw-Auto hat natürlich auch blaue Lampen auf dem Dach. Preisfrage an die Leute mit kommentierter StVZO: Ist das so OK oder fährt das Auto ggf. jahrelang ohne Betriebserlaubnis durch die Gegend? Gruß, Henning | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Düsseldorf / NRW | 388749 | |||
Datum | 28.02.2007 06:36 | 21375 x gelesen | |||
Ist das so OK oder fährt das Auto ggf. jahrelang ohne Betriebserlaubnis durch die Gegend? Es fährt jahrelang ohne Betriebserlaubnis. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 388751 | |||
Datum | 28.02.2007 07:16 | 21360 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Rütters Ist das so OK oder fährt das Auto ggf. jahrelang ohne Betriebserlaubnis durch die Gegend? ... wie schon gestern geschrieben: wo steht das ? Ich kann aus § 52 StVZO (und da ist die Ausstattung mit Blaulicht geregelt) keinen Bezug zu einem notwendigen Fzg-Schein-Eintrag (Typschlüssel o.ä.) für Fahrzeuge der Feuerwehr erkennen. Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, Markkleeberg / Sachsen | 388756 | |||
Datum | 28.02.2007 09:12 | 21473 x gelesen | |||
Moin, moin, Geschrieben von Sven Tönnemann Nach allgemeiner Auffassung ist die Feuerwehr keine Behörde. Das aber nur am Rande .. ;-) Ich habe in meinem Einleitungsbeitrag geschrieben, dass ich nicht von einer FF rede, sondern von einer Branddirektion, einer BF. Geschrieben von Heinz Caprano Die Sondersignale werden bei SonstKFZ Feuerwehr nicht mehr in die Papiere eingetragen. Ja, genau. Ich meine das Amt 37. Auf der einen Seite sind sie sehr enau, was zum Beispel am Kdow des Amtsleiters zu sehen ist, wo die verdeckte aber fest eingebaute SoSi im Schein eingetragen ist. Auch unser BMW C1 hat die SoSi (auch ne Hänsch) im Schein eingetragen. Auf der anderen Seite gibt es eine Reihe Dienstfahrzeuge (Golf, Polo, Ford etc), welche weder mit Funk noch mit SoSi ausgerüstet sind. Nun bestellen sie solche Hänsch-Koffer und da stellte sich mir die Frage. Ich persönlich tendiere dazu, Deine Antwort als die Richtige zu werten, nur wo steht das? Muss es überhaupt irgendwo stehen oder "darf das Amt 37" seine Fz temporär mit SoSi ausstatten. Gründe gäbe es genug. Es gibt einige Beispiele, wo an einer Est benötites Material auch mal eben mit einem PKW gebracht werden könnte ohne ein ganzes HLF auf die Spur zu schicken. In diesem Moment würde nämlich "DIE FEUERWEHR" wieder ihre hoheitliche Aufgabe wahrnehmen und damzufolge dürfte sie ein behördeneigenes Fz auch mit SoSi zur Est schicken. So jedenfalls denke ich das. Geschrieben von Henning Koch Preisfrage an die Leute mit kommentierter StVZO: Und das ist im Grunde auch meine Frage. Und einfach - Kraft meiner Wassersuppe - zu antworten "Es fährt jahrelang (oder in meinem Fall temporär) ohne BE durch die Gegend" ist mir zu einfach. Ciao mICHael | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 388765 | |||
Datum | 28.02.2007 10:09 | 21220 x gelesen | |||
Servus! Geschrieben von Michael Scheewe Ich habe in meinem Einleitungsbeitrag geschrieben, dass ich nicht von einer FF rede, sondern von einer Branddirektion, einer BF. Habe ich gelesen. Ändert aber nix an meiner Aussage. Die Behöde heißt Stadt oder Gemeinde XY und der Behördenleiter ist der Bürgermeister. Es kommt auf die Wertung an, ob es sich um ein Einsatz- oder Kommandofahrzeug im Sinne des § 52 Abs. 3 Nr. 2 StVZO handelt. Der Kommentar zum Jagusch/Hentschel in der mir vorliegenden Auflage sagt da nichts zu. Allerdings ist aus dem Wortlaut des Paragraphen offensichtlich das nicht sämtliche Kraftfahrzeuge der Feuerwehr erfasst sein sollen. Aus § 70 StVZO ergibt sich, dass die Ausrüstung mit Blaulicht sehr streng zu handhaben ist. Bleibt nur die Frage, wer festlegen kann, um welche Art von Fahrzeugen es sich handelt? Sind die Fahrzeuge als normale PKW zugelassen, spricht das schon mal dagegen. Von einem Erlöschen der Betriebserlaubnis würde ich nicht ausgehen, soweit die Anlagen für das Vorhaben als Blaue Kennleuchten zugelassen sind, § 19 StVZO. Es bliebe allenfalls ein Verstoß gegen § 52 StVO. Gruß Sven | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 388766 | |||
Datum | 28.02.2007 10:29 | 21501 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Michael Scheewe Gründe gäbe es genug. Es gibt einige Beispiele, wo an einer Est benötites Material auch mal eben mit einem PKW gebracht werden könnte ohne ein ganzes HLF auf die Spur zu schicken. Hört sich für mich ein wenig theoretisch an. Beispiele? Das Material muss ja auch von jemandem benutzt bzw. bedient werden. Je nachdem, was du anforderst kann du das auch nicht einfach mal in den Kofferraum werfen sondern muss es auch noch entsprechend gesichert sein etc. Im übrigen kommt es auch ganz erheblich darauf an, was du an Material brauchst. Nicht jede Versorgungsfahrt ist automatisch "dringend geboten" gemäß § 35 StVO. Geschrieben von Michael Scheewe
Wie Sven bereits gesagt hat, ist das alles nur in sehr engen Grenzen zu sehen. Sinn und Zweck der Sondersignale erfodert aber eine Begrenzung der Zulassung auf eine möglichst geringe Anzahl an Fahrzeugen. Daher dürfen z.B. seit 2000 auch keine Kfz der Blutspendedienste mehr mit Blaulicht ausgerüstet sein. Hintergrund ist gerade, dass in Notfällen eben andere Fahrzeuge verwendet werden können, die erlaubter Weise mit Sondersignalen ausgestattet sind. Dies spricht m.E. gegen dieses "wir stöpseln einfach mal ein Blaulicht aufs Dach, weil wir meinen wir brauchen das gerade". Auch wenn man es kaum glauben will, muss sich letztlich auch die Feuerwehr genauso an gewisse Erlaubnis- und Zulassungsverfahren bezüglich der StVZO halten mit ggf. Ausnahmetatbeständen halten und kann diese nicht pauschal für sich in Anspruch nehmen, weil sie meint es gerade zu brauchen. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Joch8en 8G., St. Wendel / Saarland | 388767 | |||
Datum | 28.02.2007 10:29 | 21217 x gelesen | |||
Hi Sven ! Die Feuerwehr ist nicht dazu berechtigt. Entscheidend ist dafür die StVZO: Abweichungen von den Vorschriften über die Ausrüstung mit Kennleuchten sind auch nicht nach § 70 Abs. 4 StVZO erlaubt. Ausnahmen können aber über § 70 Abs. 1 StVZO genehmigt werden. Hiervon wird in den Ländern insbesondere bei Versorgungsunternehmen (Gas, Wasser, Elektrizität) Gebrauch gemacht. Gruß Jochen | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 388775 | |||
Datum | 28.02.2007 11:36 | 21245 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von ---Michael Scheewe--- Ich habe in meinem Einleitungsbeitrag geschrieben, dass ich nicht von einer FF rede, sondern von einer Branddirektion, einer BF. Ich behaupte immer noch, dass es darauf am allerwenigsten ankommt. Halter ist eh die Gemeinde (oder bei WF: die Firma), und welche Art der Feuerwehr das Fahrzeug nun nutzt wird in der StVZO nicht unterschieden. Muss es überhaupt irgendwo stehen oder "darf das Amt 37" seine Fz temporär mit SoSi ausstatten. Wenn du an deinen privaten PKW Nebelscheinwerfer anschraubst, brauchst du das auch nicht in die Papiere eintragen zu lassen, und das steht auch nirgens, dass du das darfst. Weil: ein PKW darf NSW haben. Punkt. Genauso dürfen Einsatz- und Kommandofahrzeuge der Fw SoSi haben. Punkt. Der Springende Punkt (1) ist dabei nur, was Einsatz- und Kommandofahrzeuge sind. Das konnten wir leider bisher nicht klären. Auf den ersten Blick hätte ich auch gesagt "solche, die als So.Kfz.Feuerwehrfahrz." zugelassen sind. Aber z.B. das (aus anderen Gründen) recht skandalöse Urteil über die zulässige Geschwindigkeit von PKW >3,5 t (zusammengefasst: wenn das als PKW zugelassene Fahrzeug als LKW genutzt wird, gelten auch die LKW-Geschwindigkeiten) lässt mich daran etwas zweifeln. Gruß, Henning (1) ja gut, ein Euro in die Wortspielkasse... | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, Markkleeberg / Sachsen | 388785 | |||
Datum | 28.02.2007 12:36 | 21369 x gelesen | |||
Nochmal moin, moin, es ist doch garnicht Thema, warum und wann mit SoSi gefahren wird oder nicht. Es war doch bloß ein Beispiel für eine eventuelle Notwendigkeit. Und ob damit hoheitliche Aufgaben verbunden sind, ist in diesem Threat auch Wurst. Und wieso und warum einzelne Ausrüstungsgegenstände mit einem Mann durch die Gegend gefahren werden sollen, ist auch unwichtig. Ware doch bloß nen Beispiele. Es gibt bei uns ne Ausrückeordnung und letztendlich entscheidet der Disponent ob mit SoSi gefahren wird. Es ging doch bloß darum, ob die Branddirektion entscheiden darf: Aus dem Golf auf dem Hof wird temporär -> für diese Fahrt <- ein Einsatzfahrzeug, indem man eine Movia-D aus dem Koffer nimmt und aufs Dach pappt. Ich denke, Hennig hat es am besten auf den Punkt gebracht: Der Springende Punkt (1) ist dabei nur, was Einsatz- und Kommandofahrzeuge sind. Das konnten wir leider bisher nicht klären.(2) Es hängt ja auch nichts drann, was das Forum ändern könnte. Die Koffer werden beschafft und letztendlich auch genutzt. Es hat mich halt nur interessiert... Ciao mICHael (2) von mir auch nen Euro | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 388796 | |||
Datum | 28.02.2007 13:55 | 21364 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Michael Scheewe es ist doch garnicht Thema, warum und wann mit SoSi gefahren wird oder nicht. Es war doch bloß ein Beispiel für eine eventuelle Notwendigkeit. Und ob damit hoheitliche Aufgaben verbunden sind, ist in diesem Threat auch Wurst. Und wieso und warum einzelne Ausrüstungsgegenstände mit einem Mann durch die Gegend gefahren werden sollen, ist auch unwichtig. Ware doch bloß nen Beispiele. Was das Ganze auf eine rein theoretische Diskussion runterbricht. Aber gut. Geschrieben von Michael Scheewe Es ging doch bloß darum, ob die Branddirektion entscheiden darf: Aus dem Golf auf dem Hof wird temporär -> für diese Fahrt <- ein Einsatzfahrzeug, indem man eine Movia-D aus dem Koffer nimmt und aufs Dach pappt. Würde ich wie gesagt aufgrund dessen, was ich vorher geschrieben habe, verneinen. Entweder man hat ein Fahrzeug, dass den gesetzlichen Vorgaben entspricht oder nicht. Einen "normalen" Pkw für einen Einzelfall "umzuwidmen" und aus ihm je nach Bedarf ein Einsatzfahrzeug zu machen, geht m.E. nicht. Genauso wie es ein bißchen schwanger nicht gibt :-) Ist alles aber nur meine eigene Meinung aus dem Bauch heraus. Habe zwar einen aktuelleren Straßenverkehrsrechtskommentar als Sven (der übrigens nur noch Hentschel heißt ;o), aber da steht auch nicht mehr drin. Aber die FW Köln hat mehrere Pkw hat, die fest mit Sondersignalen ausgestattet sind und dazu noch welche ohne. Würde ja keinen Sinn machen, wenn man beliebig transportable Blaulichter aufstöpseln könnte, wenn man sie gerade braucht. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Lüke8 F.8, Ochtersum / Niedersachsen | 388839 | |||
Datum | 28.02.2007 16:45 | 21641 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja MidunskyEntweder man hat ein Fahrzeug, dass den gesetzlichen Vorgaben entspricht oder nicht. Einen "normalen" Pkw für einen Einzelfall "umzuwidmen" und aus ihm je nach Bedarf ein Einsatzfahrzeug zu machen, geht m.E. nicht. Genauso wie es ein bißchen schwanger nicht gibt :-) Hallo Katja, da muss ich Dir sanft widersprechen. Also bei uns in Niedersachsen kann man einen Privat PKW, wenn man die Voraussetzung erfüllt, dienstlich nutzen. Dazu müssen natürlich Auflagen erfüllt sein. Als Gemeindebrandmeister nutze ich mein Privat-KFZ im Einsatzfall als Kommandofahrzeug mit SOSI (abnehmbar) und behördlicher Zulassung. In meinem Fall ist dies nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen (Besitzstandwahrung, klingt blöd weiß ich), bei aktuellen Genehmigungen jetzt schon. Die Auflagen die erfüllt werden müssen sind recht umfangreich, Funkgerät, vollständige PSA, Brechstange, Handlampe, Winkerkelle, Einsatz und Alarmpläne und eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung für die Schadensübernahme bei Unfällen während der Einsatzfahrt. Ach ja, ein Fahrtenbuch und die Ausnahmegenehmigung des Landkreises fehlt noch. Das ganze nennt sich dann: Akustische Warneinrichtunen (Einsatzhorn) und Kennleuchten für blaues Blinklicht an Privatfahrzeugen von Führungskräften der Feuerwehren. Gem. RdErl.d. MI u.d. MW v. 1.11.2004 - 52 - 30057/1 So sieht es in NDS aus, Gruß Lüke | |||||
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Autor | Hein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz | 388880 | |||
Datum | 28.02.2007 20:41 | 21209 x gelesen | |||
Als ich die Sondersignalanlage eines Meldekrades eintragen lassen wollte, hies es beim TüV, eine Eintragung wäre nicht nötig, da das Krad als Feuerwehrfahrzeug genutzt würde und eine Zulassung auf die Stadt erfolgt. Welche fahrzeuge die mit Sondersignal für die Feuerwehr anmeldet, wäre deren Sache. Beim vorigen Krad ist Anlage eingetragen. kameradschaftliche Grüße Heinz | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, Markkleeberg / Sachsen | 388881 | |||
Datum | 28.02.2007 20:47 | 21288 x gelesen | |||
Moin, moin, @Lüke Die Variante wie Du sie nutzt, war ja auch nicht Bestandteil meiner Frage da a) es nicht um Privatfahrzeuge geht und es sich um "nicht im Fz-Schein eigetragene" temporäre Lösungen geht. Du nutzt "Deine" na nur ohne Eintrag, wegen der "Besitzstandswahrung". b) Deine Variante gab es hier in Sachsen früher auch, wurde aber vom SMI aufgehoben. Bereits erteilte Genehmigungen wurden Widerrufen (war glaube ich im Bereich von 1995 oder so). @Katja Auch wir haben diverse PKW mit Funk und SoSi und einige wenige ohne. Hatte mal ein inoffizielles Pläuschen mit nem Mitarbeiter der Werkstatt. Der Grund, warum nicht alle Fz mit SoSi ausgerüstet werden sind schlichtweg die Kosten. Ne SoSi-Anlage nach heutigen Standart gibt es ja nur noch ab 1000 Eus aufwärts und die spart man sich halt mitunter. Macht ja bei nem Fz welches hauptsächlich nur für Kurier- und Postfahrten genutzt wird auch Sinn. Ich habe mir heute mal den Fz-Schein eines Zivilfahrzeuges der Pol angesehen, hatte auch ne verdeckte Anlage, war aber nur als PKW eingetragen und die Anlage nicht. Nun gut, danke füt Eure Antworten... Ciao mICHael | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, Markkleeberg / Sachsen | 388883 | |||
Datum | 28.02.2007 21:06 | 21288 x gelesen | |||
Hi, @Heinz Caprano da war Deine Antwort ehr da als meine, sonst hätte ich sie gleich einbezogen. Deine gemachte Erfahrung deckt sich ja halbwegs mit meiner Einschätzung. Unser C1-Roller hat ne eingetragene SoSi. Das Zivi-Fahrzeug der Pol hatte keine Eintragung trotz SoSi. Ich denke abschliessend: Scheinbar hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus. Scheinbar gibt es nichts schriftliches, ob Dienstfahrzeuge der Feuerwehr die SoSi-Anlage eingetragen haben MUSS oder nicht. Kann mir egal sein. Merkwürdig finde ich nur, welche Auswüchse solche Blaulichtarien doch haben können. Wozu braucht das Dienst-Kfz des Bürgermeisters eine verdeckte SoSi-Anlage... Ciao mICHael | |||||
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Autor | Hein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz | 388885 | |||
Datum | 28.02.2007 21:14 | 21285 x gelesen | |||
Vielleicht weil er laut Gesetz Chef der Feuerwehr und des Ordnungsamtes als Ortspolizeibehörde ist?? kameradschaftliche Grüße Heinz | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 388903 | |||
Datum | 28.02.2007 22:53 | 21382 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja MidunskyHört sich für mich ein wenig theoretisch an. Dann nimm einfach einen anderen Fall, für den diese "SoSi-im-Koffer-Lösungen" sinnvoll wären. Man könnte damit im KatFall/ der Großschadenslage zivile (Spezial)Fahrzeuge mit SoSi ausrüsten. Egal ob es das WLF des städtischen Baubetriebs ist, eine zivile Hubarbeitsbühne, einen zivilen LKW, einen zivilen Autokran, einen zivilen (Klein)Bus,... Wenn Du dann noch eine "4m-FuG-im-Koffer-Lösung" daneben stellst wäre das eine optimale Geschichte um dem nahe zu kommen, was in den STAN des ZS früher als "wird beordert" stand. Ich könnte dieser Lösung einiges abgewinnen. Ach ja. Dieses Umwidmungsspiel ziviler Fahrzeuge hatte auf die BW im angebot. Früher als wir noch einen Feind hatten. Da waren Kennzeichnungssätze und Krankentragenhalterungssätze sowie SanMat eingelagert, mit denen im V-Fall zivile Linienbusse zu G-KrKw umgebaut worden wären (die Vorrüstung für die Verwendung als G-KrKw hatte früher fast jeder Linienbus, es hätten nur noch die Kennzeichnungssätze mit dem roten Kreuz auf weißem Grund sowie das Material für innen rein aus dem Keller geholt und montiert werden müssen). Und das selbe Spiel gab es auch für die Personenwaggons der DB. Die guten alten mit den roten Kunstlederbezügen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 388909 | |||
Datum | 28.02.2007 23:35 | 21286 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerUnd das selbe Spiel gab es auch für die Personenwaggons der DB. Die guten alten mit den roten Kunstlederbezügen. Nje, nicht ganz, du meinst die "Silberlinge". Die haben aber nicht bei allen gepaßt, die Deutsche Bahn hatte einen bestimmten Teil der Wagen dafür vorgesehen, alle waren nicht dafür verwendbar, man hätte also im Bedarfsfall gut sortieren müssen. Geschrieben von Christian Fischer Wenn Du dann noch eine "4m-FuG-im-Koffer-Lösung" daneben stellst wäre das eine optimale Geschichte um dem nahe zu kommen, was in den STAN des ZS früher als "wird beordert" stand. Wir haben so ein 4m-Funkgerät im Köfferchen, ist ne Feine Sache, kann ich auch mal in ein Gebäude stellen und eine EL aufbauen, oder beim Hochwasser im Bauhof-LKW, oder oder oder ...... Grüßle Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 388915 | |||
Datum | 01.03.2007 02:17 | 21257 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinz CapranoVielleicht weil er laut Gesetz Chef der Feuerwehr und des Ordnungsamtes als Ortspolizeibehörde ist?? IMHO ist auch das eher kein Grund (Oder ist sein "Einsatz" zeitkritisch?) - und so etwas dürfte auch eher unüblich sein... mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 388918 | |||
Datum | 01.03.2007 03:31 | 21371 x gelesen | |||
IMHO ist auch das eher kein Grund (Oder ist sein "Einsatz" zeitkritisch?) - und so etwas dürfte auch eher unüblich sein... Ersteinmal Zustimmung. Mir geht da aber gerade was durch den Kopf.... Landauf, landab ist es üblich, daß die Fahrzeuge des Brandschutzaufsichtsdienstes eine SoSi-Anlage heben. Das dies u.U. notwendig sein kann möchte ich ja gar nicht bestreiten. Ich frage mich aber ob es eigentlich gerechtfertigt ist, daß diese Anlage durch diese Personengruppe ständig (=also bei eigentlich jeder Fahrt zu einem Einsatz) verwendet wird. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 388935 | |||
Datum | 01.03.2007 10:25 | 21364 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Marc Dickey Ersteinmal Zustimmung. Mir geht da aber gerade was durch den Kopf.... Da gibt es einige Beispiele, die ich nicht verstehe. Habe letztens einen interessanten Bericht über eine Gruppe Studenten/wiss. Mitarbeiter der TU Dresden gesehen, die im Auftrag der Automobilindustrie Verkehrsunfallforschung zur Verbesserung von Sicherheitssystemen usw. betreiben. Die haben abgesehen von schönen roten "Uniformen", mit denen sie ungeschickterweise wie Sanis aussehen auch schöne rote Autos mit Sondersignalanlagen (blau), die sie auch fleißig benutzen, damit sie schnell zum Unfallort fahren und Daten sammeln können. Dringend geboten lass ich mir ja ganz evtl. noch gefallen, aber was daran ein Fahrzeug im Sinne des § 35 StVO geschweige denn hoheitlich sein soll, erschliesst sich mir bis heute nicht. Das wird erst interessant, wenn es da mal zum Unfall kommt :-) Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 388960 | |||
Datum | 01.03.2007 12:17 | 21324 x gelesen | |||
Hallo! Soll keine Rechtfertigung sein und ändert nichts an der Rechtslage. Geschrieben von Katja Midunsky die im Auftrag der Automobilindustrie Verkehrsunfallforschung zur Verbesserung von Sicherheitssystemen usw. die Bundesanstalt für Straßenwesen ist auch mit beteiligt. Geschrieben von Katja Midunsky Die haben abgesehen von schönen roten "Uniformen", mit denen sie ungeschickterweise wie Sanis aussehen auch schöne rote Autos mit Sondersignalanlagen (blau), die sie auch fleißig benutzen, damit sie schnell zum Unfallort fahren und Daten sammeln können. Die Ausbildung und Fortbildung der Fahrer ist zumindest auf dem Papier (auf der Homepage) vorbildlich: Vierteljährliche Schulung und Fahrsicherheitstraining. Ich denke, da können nur die wenigsten Blaulichtfahrer bei FW und RD mithalten... MkG Sascha | |||||
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Autor | Andr8é S8., Wuppertal / NRW | 388965 | |||
Datum | 01.03.2007 12:35 | 21242 x gelesen | |||
Hallo, gibt es in Hannover auch schon seit Jahren. MHH Unfallforschung Und die haben auch Fahrzeuge gibt es schon ewig. Und die kommen auch alarmmäßig zur Einsatzstelle. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/ Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 389026 | |||
Datum | 01.03.2007 18:00 | 21267 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Katja Midunsky--- Das wird erst interessant, wenn es da mal zum Unfall kommt :-) Hallo, recherchiere doch mal ein bissl, ich meine das ist bereits mal passiert. Habe aber jetzt auf die schnelle keine belastbare Quelle. mkg Peter Nur meine eigene, bescheidene Meinung. | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 389029 | |||
Datum | 01.03.2007 18:31 | 21209 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Peter Lieffertz recherchiere doch mal ein bissl, ich meine das ist bereits mal passiert. Habe aber jetzt auf die schnelle keine belastbare Quelle. Wie sagt der Kölner so schön : "kein zick für blödsinn". ;-) Muss noch meine Aktenstapel von der Auszeit während Karneval abarbeiten. *stöhn* Aber wenn Dir die Quelle doch noch irgendwie in die Hände gerät, wäre es prima, wenn du es mich wissen lässt. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 389045 | |||
Datum | 01.03.2007 19:51 | 21395 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja MidunskyDringend geboten lass ich mir ja ganz evtl. noch gefallen, aber was daran ein Fahrzeug im Sinne des § 35 StVO geschweige denn hoheitlich sein soll, erschliesst sich mir bis heute nicht. Das wird erst interessant, wenn es da mal zum Unfall kommt :-) Ist das selbe wie beim Notfallmanager der DB AG, beim Stadtwerke-Entstörungsdienst für Abwasser, beim Feuerwehrpressesprecher,... m.W. gibt es eine Rechtsprechung die dahin zielt, daß wer SoSi nach §38 Abs. 1 StVO einsetzt wohl auch Sonderrechte nach §35 Abs. 1 StVO zugesprochen bekommt, auch wenn er nicht zum Kreis der im 35er genannten Gruppierungen gehört. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 389083 | |||
Datum | 01.03.2007 23:33 | 21193 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannWas Du alles weißt! Man könnte meinen Du warst auf einer Fortbildung. :-)) Ja, 2003 in Berlin, wieso? :-) Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 389689 | |||
Datum | 06.03.2007 10:27 | 21342 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Christian Fischer m.W. gibt es eine Rechtsprechung die dahin zielt, daß wer SoSi nach §38 Abs. 1 StVO einsetzt wohl auch Sonderrechte nach §35 Abs. 1 StVO zugesprochen bekommt, auch wenn er nicht zum Kreis der im 35er genannten Gruppierungen gehört. Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz und ist m.E. ein unzulässiger Rückschluss. Das wäre so ähnlich, als wenn ich sagen würde, weil die Stadt im Wege der Ersatzvornahme den dengeblich die Verkehrssicherheit beeinträchtigtenden Baum auf deinem Grundstück sach- und fachgerecht beseitigt hat, ist es egal, ob der Baum überhaupt gestört und wirklich weg musste. Allerdings könnte ich mir rein theoretisch auch einen gewissen Nutzen von Wegerecht ohne Sonderrechte vorstellen, z.B. alle fahren mir im Berufsverkehr schön aus dem Weg - solange ich nicht an eine Kreuzung etc. komme, an der ich mich über Verkehrsregeln hinweg setzen müsste. Nur ob das einer der genannten Gruppen auch tatsächlich so ausführt und im Grunde nur die Räumfunktion nutzt, dann aber trotzdem an roten Ampeln stehen bleibt, sich an die Geschwindigkeit hält etc. wage ich zu bezweifeln. Man kann doch nicht den 2. Schritt vor dem 1. machen. Wenn du die Rechtsprechung mal zur Hand hast, lass sie mir doch mal zukommen. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 389869 | |||
Datum | 06.03.2007 20:11 | 21220 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja MidunskyAllerdings könnte ich mir rein theoretisch auch einen gewissen Nutzen von Wegerecht ohne Sonderrechte vorstellen, z.B. alle fahren mir im Berufsverkehr schön aus dem Weg - solange ich nicht an eine Kreuzung etc. komme,... Oder an eine durchgezogene Linie, eine Sperrfläche, einen Zebrastreifen, Pfeile auf der Straße,... Sonst ist es schon mal Essig mit dem Überholen. Geschrieben von Katja Midunsky Man kann doch nicht den 2. Schritt vor dem 1. machen. Wenn du die Rechtsprechung mal zur Hand hast, lass sie mir doch mal zukommen. War ewig lang her. Da habe ich selbst noch auf der Unität oxydiert... Auslöser war m.W. der Bereich Notfallmanager der DB AG bzw. Notfalleinsatzfahrzeuge von städtischen Verkehrsbetrieben. Du dürftest es da deutlich leichter haben Unterlagen zu finden als ich ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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