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Thema | Neues Gesetz für Brand- und Katastrophenschutz in SH | 7 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Kars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein | 414554 | |||
Datum | 11.07.2007 21:10 | 6152 x gelesen | |||
Moin,Neues Gesetz für den Brand- und Katastrophenschutz (Quelle: "Der Landtag Schleswig-Holstein" Nr. 6, Juli 2007) Drucksache 16/1404 MkG Karsten Wallath Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön. Feuerwehr Heikendorf Brandschutzerziehung LZG Kreis Plön | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 414555 | |||
Datum | 11.07.2007 21:19 | 4667 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Der Landtag Schleswig-Holstein Die Altersgrenze für aktive Mitglieder soll von 65 auf 67 Jahre angehoben werden. Dann wird es ja langsam Zeit, sich Gedanken um eine neue Alterstufe in der G 26.3 zu machen, oder soll ein 67-jähriger genau so geprüft werden wie so ein 50-jähriger Jungspund. ;-) Nachtigall, ick hör dir trapsen ... Gruß Markus | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 414575 | |||
Datum | 11.07.2007 22:04 | 4540 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Karsten Wallath Künftig sollen die Arbeitgeber von ehrenamtlichen Feuerwehrleuten und THW_ oder DLRG-Mitgliedern verpflichtet werden, Lohn und Sozialleistungen sechs Wochen lang in vollem Umfang weiterzuzahlen. Ein Grund mehr keine freiwlligen Feuerwehrangehörigen einzustellen! *kopfschüttel* Ich dachte es wäre so schon schwer genug, mit den Arbeitgebern klar zu kommen. Wie wäre es die Gemeinde zahlt wie der Arbeitgeber müsste? Schließlich heimst die Gemeinde die Vorteile durch ehrenamtliche Feuerwehrangehörige ein. Aber vielleicht habe ich den Text ja auch nur Mißverstanden. Geschrieben von Karsten Wallath So haben sich die Zuständigkeitsbereiche der Feuerwehr-Chefs auf bis zu 30 Orts-Wehren ausgeweitet. Komische Struktur. Wäre es da nicht sinnvoller Zwischenebenen einzuführen? Geschrieben von Karsten Wallath Die Altersgrenze für aktive Mitglieder soll von 65 auf 67 Jahre angehoben werden. Das ist schon hart! Wir Weicheier in NRW streiten über die Anhebung der Altersgrenze von 60 auf 63 auf Antrag des FM (SB). In SH werden vermutlich noch 60-jährige geworben, die mit der Grundausbildung anfangen, 7 Jahre das lohnt sich doch noch! ;-) Da hat der LFV SH ja auch bestimmt schon den Auftrag eine Kommission zu bilden, die ein Abzeichen für 50-jährige Teilnahme am Leistungsnachweis zu entwerfen. Gruß Sven | |||||
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Autor | Kars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein | 414583 | |||
Datum | 11.07.2007 22:39 | 4513 x gelesen | |||
Moin Sven, lies mal in der verlinkten Drucksache die Begründungen. 65 --> 67 Angleichung an Renteneintritt. Man soll weiterhin mit 60 in die Ehrenabteilung, darf aber auf Wunsch bis 67 aktiv bleiben. MkG Karsten Wallath Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön. Feuerwehr Heikendorf Brandschutzerziehung LZG Kreis Plön | |||||
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Autor | Kars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein | 414584 | |||
Datum | 11.07.2007 22:41 | 4548 x gelesen | |||
Moin Markus, klick mich. MkG Karsten Wallath Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön. Feuerwehr Heikendorf Brandschutzerziehung LZG Kreis Plön | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 414606 | |||
Datum | 12.07.2007 00:11 | 4506 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannEin Grund mehr keine freiwlligen Feuerwehrangehörigen einzustellen! *kopfschüttel* Ich vermute mißverstanden. Auch in Ba-Wü zahlt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall an den FM weiter. Nur kann er sich diese Kosten wenn die Verletzung oder Erkrankung aus dem Feuerwehrdienst stammt von der Gemeinde ersetzen lassen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 414611 | |||
Datum | 12.07.2007 01:11 | 4549 x gelesen | |||
Tach, Post! Viel interessanter finde ich, dass im Neuentwurf auch gemeinsame Werkfeuerwehren (bisher war das erst nach Prüfung durch das IM möglich) und outgesourcte Werkfeuerwehren möglich sind. § 17 (3): Eine Werkfeuerwehr kann von mehreren Betrieben und sonstigen Einrichtungen gemeinsam aufgestellt und unterhalten werden. Die Aufgabe kann ebenso durch geeignete Dritte erfüllt werden. Außerdem sind Feuersicherheitswachen nicht mehr ausschließlich Aufgabe der Feuerwehr. Abweichend von Absatz 1 kann die Betreiberin oder der Betreiber einer Versammlungsstätte MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | |||||
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