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Thema | Fallbeispiel Lüften | 30 Beträge | |||
Rubrik | Taktik | ||||
Autor | Hann8es 8K., Vorau (Ö) / Steiermark | 463566 | |||
Datum | 14.02.2008 21:09 | 10664 x gelesen | |||
Hallo! Ich hätte mal eine Frage zu einem konkreten Fallbeispiel. Folgende Situation herrscht vor: Zimmerbrand ein einem dreigeschoßigen Gebäude, Brandraum befindet sich im 1. OG, Brandraumtür und Fenster im Brandraum geschlossen, gegenüber der Brandraumtür befindet sich ein Treppenraumfenster, keine Personen im Gebäude. Nun meine Frage zur Situation: Macht es Sinn, das Treppenraumfenster beim Vorgehen in den Brandraum zu öffnen, um die Austretenden Brandgase bei günstiger Windsituation abführen zu können? Oder besteht durch diese Handlung eher das Gefahr, dass der Brand durch das offene Fenster schneller Sauerstoff zieht? mfg, Hannes | |||||
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Autor | Yann8ick8 K.8, Dohren / Niedersachsen | 463575 | |||
Datum | 14.02.2008 21:30 | 8524 x gelesen | |||
Du willst die beim Öffnen der Brandtür austretenden Gase und Rauch durch das Fenster im Treppenraum nach draußen bringen? Kann sein, dass ich das falsch verstanden habe, aber eigentlich wird in Richtung des vorgehenden Trupps gelüftet, also durch das Fenster im Brandraum ins Freie und das Treppenhaus sollte vor einer Rauchbelastung (ggf. durch Rauchverschluß und entgegengesetzte Lüftung) geschützt werden. Meine Meinung, manchmal mehr aber selten weniger | |||||
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Autor | Hann8es 8K., Vorau (Ö) / Steiermark | 463577 | |||
Datum | 14.02.2008 21:37 | 8547 x gelesen | |||
Hallo! Es geht mir rein um die Brandgase die im Zuge des Vorgehens in den Treppenraum gelangen. Mal angenommen der Treppenraum war weitgehend Rauchfrei. Und ich weis auch, dass gerade der heiße Brandrauch wahrscheinlich eher Richtung 2. OG ziehen wird. Mir geht es eigentlich eher nur Grundsätzlich um die Auswirkung dieser Maßnahme. Ist sie für den Einsatzverlauf eher förderlich oder stellt sie evtl. eine zusätzliche Gefahrenquelle dar? Dass z.b. beim Einsatz von Überdruckbelüftung, das Fenster wieder geschlossen werden muss, ist auch klar, wie gesagt, es geht rein um diese Maßnahme. LG, Hannes | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W | 463581 | |||
Datum | 14.02.2008 21:40 | 8453 x gelesen | |||
Hallo Hannes, ohne Überdrucklüfter!? Warum sollten die Brandgase zum Fenster raus? Die Gase sind, da aus dem Brandraum, heißer als die Luft im Treppenraum. Also suchen sie sich zunächst mal den Weg nach Oben, sprich in die zwei Stockwerke des Treppenraums obendran. So günstig, das dieses physikalische Verhalten durch eine Eingangstür und ein Fenster auf Brandraumebene verhindert wird, kann der Wind gar nicht sein. Wo soll er denn hineinblasen, und wo wieder hinaus? Gruß, Sebastian §2, FwG BW: "Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öffentlichen Notständen, [..] Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen." Von Löschen steht hier nichts. | |||||
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Autor | Hann8es 8K., Vorau (Ö) / Steiermark | 463585 | |||
Datum | 14.02.2008 21:48 | 8540 x gelesen | |||
Hallo! Ich seh das grundsätzlich auch so, konkret geht es um eine Diskussion die ich mit einem Ausbilderkollegen zu einer Brandhausübung geführt habe. Ich selbst sehe diese Vorgehensweise eher skeptisch, da ich erstens beim Einsatz der Druckbelüftung das Fenster wieder schließen muss und zweitens den Zutritt von Luft zum Gesamtgeschehen erleichtere. Obwohl das meiner Einschätzung nach ohnehin auch nur in einem geringen Ausmaß Wirkung zeigen wird. LG, Hannes | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 463597 | |||
Datum | 14.02.2008 22:00 | 8591 x gelesen | |||
Du hast also im Brandraum im 1.OG einen Schwel- oder Vollbrand, der sich zum Zeitpunkt des Eintreffens der FF auf diese Wohnung beschränkt und diese Situation ist "gesichert". keine zu rettenden Personen in der Wohnung. O.K. ? Hast Du es dann eilig in einem Fall in dem es nur noch um die Gesamthöhe des Sachschadens geht????? (also die Schadenssumme von Brandwohnung und "Rest"haus) Welche Vorbrennzeit hatte dann wohl das Feuer? Gehen wir im günstigsten Fall von 10 Minuten aus, nachdem das Feuer von außen entdeckt wurde (Personen waren ja nicht in der Wohnung). Dann vergehen u.U. nochmals 10 Minuten bis zum Eintreffen der FF. Also kommen wir so schon auf 20 Miuten Branddauer. In welchem Zustand ist dann die Wohnung mit dem Brand nach 20 Minuten Vorbrenndauer? Massive Rauch- und Rußschäden auf jeden Fall, in nicht unerheblichem Umfang gehe auch noch von direkten Brandschäden aus. Welche Sachwerte können in diesem Fall noch gerettet werden? Fall a) Fenster noch "heil"; Brandwohnung thermisch aufgeheizt. Dein A-Trupp öffnet die Wohnungstüre (ob mit oder ohne offenem Flurfenster ist völlig egal) und Du hast Zutritt von Frischluft zum Brand ==> flesh-over Gefahr und Wohnung mit Totalschaden. Damit hast Du auch das bisher intakte Treppenhaus voller Brandrauch incl. Folgeschäden. Fall b) Du kommst an, die Fenster sind längst geplazt und die Flammen schlagen waagrecht heraus. Dann öfnest Du ebenfalls die Wohnungstüre und hast den "Dreck" ebenfalls im Treppenhaus. Warum nicht gänzlich anders? An das 1.OG von außen heranzukommen ist nicht schwer. Steckleiter auf Balkon, DLK .... Also mit der Axt die Balkontüre einegschlagen und von außen in die Brandwohnung eine "Abluftöffnung" gemacht. Brandgase, Hitze können jetzt prinzipiell abströmen und ein Innenangriff via Balkon durchgeführt werden, ohne Treppenhaus etc. mit Gewalt einzusauen. Einen zweiten Trupp mit PA und Wasser am Rohr ins Treppenhaus vor die Wohnungstüre zur Brandwohnung. Jetzt kannst Du auch den Überdrucklüfter (so vorhanden) vor der Türe zum Stiegenhaus plazieren und anwerfen. Dann frühestens erst Wohnungstüre auf und den ganzen "Dreck" durchs eingeschlagene Fenster "rausschieben". Wenn ich die Möglichkeit habe, dann würde ich in diesem Fall vom Angriffsweg in die Brandwohnung via Treppenhaus ganz absehen - auch wenn es die "liebe Angewohnheit" ist. | |||||
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Autor | Yann8ick8 K.8, Dohren / Niedersachsen | 463600 | |||
Datum | 14.02.2008 22:01 | 8283 x gelesen | |||
Also das Gase ins Treppenhaus gelangen wird idR schwer zu vermeiden sein. Diese kann man denn durch geöffnete Fenster (oder ggf. Rauchabzugseinrichtungen) im Treppenhaus rausdiffundieren lassen, oder mit Lüftern erst das Treppenhaus und dann denn Brandraum belüften. Einige im Treppenraum geöffnete Fenster sollten keine Auswirkung auf die Brandentwicklung haben. Meine Meinung, manchmal mehr aber selten weniger | |||||
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Autor | Hann8es 8K., Vorau (Ö) / Steiermark | 463602 | |||
Datum | 14.02.2008 22:09 | 8400 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Volker Leiste Warum nicht gänzlich anders? Weil es vor allem um die richtige Türöffnugsprozedur usw. geht. Das von dir vorgschlagene Vorgehen is in dieser Situation sicherlich günstiger, aber mir geht es konkret um den Einfluss des offenen Fensters, ob positiv oder Negativ. LG, Hannes | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 463603 | |||
Datum | 14.02.2008 22:14 | 8491 x gelesen | |||
..dann brutaler. ;-) Ist scheißegal - weil ihr egal ob Treppenhausfenster auf oder zu ist den Saustall euch ins Treppenhaus einschleppt. Wenn schon richtige "Türöffnungsprozedur" , dann über den Balkon. Schöne Grüße würde Dr. Markus Pulm (BF Karlsruhe) sagen und auf sein Buch "Falsche Taktik - großer Schaden" verweisen. Die Diskussion über das Treppenhausfenster ist eine Scheindiskussion, weil sie die entscheidende Vorgehensfrage in Verbindung mit Gesamtschadensminimierung erst garnicht ankrazt. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 463604 | |||
Datum | 14.02.2008 22:14 | 8385 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Hannes Kern Zimmerbrand ein einem dreigeschoßigen Gebäude, Brandraum befindet sich im 1. OG, Brandraumtür und Fenster im Brandraum geschlossen, gegenüber der Brandraumtür befindet sich ein Treppenraumfenster, keine Personen im Gebäude. - Treppenraum wenn möglich rauchfrei machen und halten - Fenster zunächst geschlossen halten - Trupp vor die Brandraumtür -> SiTr - Tür bleibt geschlossen - Fenster von außen "öffnen" - qualifizierter Außenangriff oder, wenns ne Wohnung ist, vielleicht durch ein 2. Fenster einsteigen und BBK in der Wohnung durchführen. Fenster würde ich nur öffnen, um für Rauchabzug bei Verqualmung des Treppenhauses zu sorgen, dann aber mit Unterstützung durch Lüfter. Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 463605 | |||
Datum | 14.02.2008 22:16 | 8219 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Yannick Kirste aber eigentlich wird in Richtung des vorgehenden Trupps gelüftet, also durch das Fenster im Brandraum ins Freie und das Treppenhaus sollte vor einer Rauchbelastung (ggf. durch Rauchverschluß und entgegengesetzte Lüftung) geschützt werden. ACK, aber hier ist das Fenster im Brandraum geschlossen. Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Hann8es 8K., Vorau (Ö) / Steiermark | 463608 | |||
Datum | 14.02.2008 22:25 | 8436 x gelesen | |||
Hallo! Ich bedanke mir für die tollen Anregungen nach Pulm, aber machma's brutaler, Entschluss des Eileiters lautet: "Vorgehen über Treppenraum", wie geschildert. Alles andere ist mir bekannt, wie gesagt, mir sind diese Vorgehensweisen durchaus bekannt, mit allen ihren Vorzügen, aber es geht mir nur um den Einfluss dieses Fensters. LG, Hannes | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 463616 | |||
Datum | 14.02.2008 22:47 | 8459 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Hannes Kern aber es geht mir nur um den Einfluss dieses Fensters. Der Einfluss dürfte schnuppe sein. Es wird garantiert Rauch in den Treppenraum eindringen. Selbst wenn der auf das Fenster stehende Wind das Treppenhaus unter Druck setzt, wird es verrauchen, da es zum Druckausgleich kommt und es kein Druckgefälle (= Strömung) gibt. Ob das Fenster jetzt den Rauchabzug unterstützt, hängt von der Situation ab. Ich würde es nur öffnen, wenn der Rauch daraus abzieht oder ich mittels Lüfter die Rauchableitung durchs Fenster erzwingen kann. Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 463657 | |||
Datum | 15.02.2008 08:38 | 8500 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker LeisteFall b) Du kommst an, die Fenster sind längst geplazt und die Flammen schlagen waagrecht heraus. Dann öfnest Du ebenfalls die Wohnungstüre und hast den "Dreck" ebenfalls im Treppenhaus. In diesem Fall kannst Du doch vom Treppenhaus in die Wohnung mit eingeschaltetem Lüfter vorgehen, weil mit den geplatzten Fenster ja eine Ablüftöffnung vorhanden ist... Geschrieben von Volker Leiste Warum nicht gänzlich anders? An das 1.OG von außen heranzukommen ist nicht schwer. Steckleiter auf Balkon, DLK .... Also mit der Axt die Balkontüre einegschlagen und von außen in die Brandwohnung eine "Abluftöffnung" gemacht. Brandgase, Hitze können jetzt prinzipiell abströmen und ein Innenangriff via Balkon durchgeführt werden Das wäre m.E. das Falscheste, weil die Bude dann durch die Abluftöffnung betreten wird. Die ganze "Soße" kommt Dir also entgegen! Für mich ein absolutes No-Go! Wenn also bereits geplatzte Fenster vorhanden sind, diese als Abluftöffnung nutzen. Wenn nicht, dann ist das Geschrieben von Volker Leiste Also mit der Axt die Balkontüre einegschlagen und von außen in die Brandwohnung eine "Abluftöffnung" gemacht.ok. Nur nicht durch die Ablüftöffnung in die Wohnung vorgehen. Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Lars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen | 463727 | |||
Datum | 15.02.2008 13:59 | 8476 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker LeisteWarum nicht gänzlich anders? An das 1.OG von außen heranzukommen ist nicht schwer. Steckleiter auf Balkon, DLK .... Also mit der Axt die Balkontüre einegschlagen und von außen in die Brandwohnung eine "Abluftöffnung" gemacht. Brandgase, Hitze können jetzt prinzipiell abströmen und ein Innenangriff via Balkon durchgeführt werden, ohne Treppenhaus etc. mit Gewalt einzusauen. Geschrieben von Lars Tiedemann Das wäre m.E. das Falscheste, weil die Bude dann durch die Abluftöffnung betreten wird. Die ganze "Soße" kommt Dir also entgegen! Für mich ein absolutes No-Go! Da in dem Zusammenhang bisher von keiner Belüftung die Rede war, also auch kein Überdruck ansteht, ist die eingeschlagene Balkontür doch bis dato die einzige Zugangsöffnung. Also auch nichts anderes als über die Wohnungstür vorzugehen, nur dass ich dabei das Treppenhaus verschone. Dieses Vorgehen ist meines Wissens auch in dem Buch von Dr. Markus Pulm beschrieben. War vielleicht etwas unglücklich von Volker, in diesem Zusammenhang von einer "Abluftöffnung" zu sprechen, da es ja auch noch keine Zuluftöffnung gibt. Vielleicht auch deswegen die ""?! Sobald ich das Treppenhaus mit Überdruck belüfte und die Wohnungstür öffne, ist die dann zur Abluftöffnung gewordene Balkontür natürlich tabu. Grüße aus Lüneburg, Lars Alles natürlich nur meine persönliche Meinung! www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern | 463737 | |||
Datum | 15.02.2008 14:41 | 8426 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Rieke Der Einfluss dürfte schnuppe sein. Sehe ich auch so. Geschrieben von Christian Rieke Es wird garantiert Rauch in den Treppenraum eindringen. Selbst wenn der auf das Fenster stehende Wind das Treppenhaus unter Druck setzt, wird es verrauchen, da es zum Druckausgleich kommt und es kein Druckgefälle (= Strömung) gibt. Mich wundert in dem Zusammenhang das noch niemand bei der Türöffnung den Einsatz eines mobilen Rauchverschlusses in Betracht gezogen hat....scheint wohl noch nicht so intensiv in den Köpfen verankert zu sein. Ein Rauchverschluss würde den Rauchaustritt ins Treppenhaus drastisch minimieren, auch ohne ÜBV. Mit ÜBV wäre das Ergebnis natürlich noch deutlich besser. MkG MB Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 463766 | |||
Datum | 15.02.2008 15:47 | 8317 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars KonradWar vielleicht etwas unglücklich von Volker, in diesem Zusammenhang von einer "Abluftöffnung" zu sprechen, da es ja auch noch keine Zuluftöffnung gibt. Vielleicht auch deswegen die ""?! Ja, möglicherweise hast Du Recht. Aber da steht klar Geschrieben von Volker Leiste Warum nicht gänzlich anders? An das 1.OG von außen heranzukommen ist nicht schwer. Steckleiter auf Balkon, DLK .... Also mit der Axt die Balkontüre einegschlagen und von außen in die Brandwohnung eine "Abluftöffnung" gemacht. Brandgase, Hitze können jetzt prinzipiell abströmen und ein Innenangriff via Balkon durchgeführt werden, ohne Treppenhaus etc. mit Gewalt einzusauen. Wenn Volker davon ausgeht, daß bei Lüftertstart kein Trupp mehr auf Balkonien ist und auch von dort nicht die Wohnung betritt, ist ja auch alles im Lot. Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 463772 | |||
Datum | 15.02.2008 16:03 | 8339 x gelesen | |||
..um Mißverständnissen vorzubeugen. Vom Balkon her die Balkontüre einschlagen und dann aus der Deckung erst einmal einen "Außenangriff" Starten, in dessen Verlauf (Wenn die Rauchgase z.T. abströmen konnten und durch das Wassereinbringen, die Brandraumtemperatur gesunken ist) in einen IA übergegangen wird. Dabei ist natürlich KEINE Druckbelüftung im Einsatz, weil die Wohnungstüre zum Treppenhaus geschlossen bleibt. (Intention Rauchausbreitung ins Treppenhaus verhindern). Vielleicht habe ich mich da etwas unglücklich ausgedrückt. Umgekehrt betrachtet. Wohnung noch mit gechlossenen Fenstern, Du öffnest klassisch die Wohnungstüre und gehst zum IA rein - dann betrittst Du in diesem Fall die Brandwohnung auch durch die "Abluftöffnung" - nur nennen wir es nicht so. | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 463773 | |||
Datum | 15.02.2008 16:05 | 8460 x gelesen | |||
..diese mobilen Rauchverschlüsse sind noch nicht so weit verbreitet, Lüfter schon ehr. deswegen habe ich diese Möglichkeit nicht erwähnt. Kommt natürlich auch darauf an, wie stark der Brand und die rauchentwicklung ist. Wenn der Brandraum "nur" wenige Dezimeter unter der Decke hängt, dann funktioniert das schon... | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 463774 | |||
Datum | 15.02.2008 16:08 | 8398 x gelesen | |||
Richtig ! Bei Lüftereinsatz ist der Zugang durch die Balkontüre natürlich tabu. Das habe ich aber explizit so nicht geschrieben, weil ich an anderer Stelle den zweiten Trupp mit Wasser am Rohr vor der geschlossenen Wohnungstüre erwähnt hatte. mea culpa. Ja, hast auch Recht "Abluftöffnung" ist als bBgriff nicht so gut gewählt. Wir sprechen ja auch nicht bei der Wohnungstüre von "Abluftöffnung" - auch wenn sie so wirkt - neben der Zugangsfunktion. | |||||
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Autor | Ingo8 K.8, Storkow / Brandenburg | 463824 | |||
Datum | 15.02.2008 18:07 | 8305 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker LeisteDr. Markus Pulm (BF Karlsruhe) sagen und auf sein Buch "Falsche Taktik - großer Schaden" Dieses Buch sollte jeder schon einmal gelesen haben. | |||||
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Autor | Hill8enb8erg8 L.8, Glasewitz / Mecklenburg Vorpommern | 464584 | |||
Datum | 18.02.2008 19:10 | 8220 x gelesen | |||
Meine Meinnug dazu ist, dass der BVrand eher stärker wird. Man lernt ja schon als klines Kind das man beim Brand alle Fenster gerschlossen halten soll. | |||||
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Autor | Mari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg | 465416 | |||
Datum | 22.02.2008 15:12 | 8265 x gelesen | |||
Meine Meinung dazu: wenn lüften möglich ist, IMMER, natürlich vorausgesetzt man hat eine Zuluft-, und eine Abluftöffnung. Dennoch keine Pauschalentscheidung, so aus der Ferne ohne Betroffenes Objekt und den eigentlichen Einsatz zu sehen. Um den eventuell vequalmten treppenraum zu lüften, alle fenster geschlossen halten, nur das obere in der oberesten Etage, dann druckbelüften, Funktioniert auch in Hochhäusern. mfg Mario besucht mich auch gern im Forum bei www.berliner-feuerwehr.de oder unter www.feuerwehr-kleinmachnow.de | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren / NRW | 465423 | |||
Datum | 22.02.2008 15:26 | 8394 x gelesen | |||
Geschrieben von Hannes KernEs geht mir rein um die Brandgase die im Zuge des Vorgehens in den Treppenraum gelangen. Mal angenommen der Treppenraum war weitgehend Rauchfrei Naja kenne die Örtlichkeiten nicht, aber ich halte es schon für gewagt, eine Abluftöffnung hinter meinem Trupp zu schaffen, gerade dann wenn ich nicht ausschliessen kann, dass es sich um die einzigste handelt. Ich denke die Gefahr einer Durchzündung, oder vielmehr diese in die Richtung des vorgehenden Trupps zu lenken wäre doch rellativ groß. Darum, zumindest hab ichs so mal gelernt sollte die Abluftöffnung vor und nicht hinter meinem vorgehenden Trupp liegen. Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Henn8es 8O., Stutensee / Baden-W. | 465424 | |||
Datum | 22.02.2008 15:33 | 8431 x gelesen | |||
So wird ein Schuh draus. Man mach doch keine Tür zu einem unverrauchten Gebäudeteil, zumal noch wenn dieser Rettungsweg ist, auf, wenn man nicht unbedingt. muß. Der löschangriff durchs fenster ist in diesem Fall die taktisch einzig richtige Variante. Worüber man diekutieren kann, ob man zusätzlich den Treppenraum defensiv hochdruckbelüftet, um ein Übertreten von Rauch durch Türritzen zu vermeiden. Aber generell bleibt die Tür zum Brandraum erstmal zu. Gruss Hennes | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren/ Hannover/ NRW / NRW | 465429 | |||
Datum | 22.02.2008 16:05 | 8403 x gelesen | |||
Geschrieben von Hennes Obermeyer
Wenn der Brandraum oder ein mit ihm verbundener Raum über ein Fenster verfügt, schließe ich mich dem vollkommen an. Wenn wir mal wieder drüber nachdenken, dass eine Öffnung der Wohnungstür( ohne mobilen Rauchverschluss) in der Regel eine massive Rauchausbreitung zur Folge hat. Wenn dann die Bewohner der anderen Wohnungen vielleicht beim beim Verlassen dieser, die Türen nicht geschlossen haben, haben wir mit so einer Aktion schnell einen größeren Schaden im ganzen Haus verursacht, als das eigentliche Feuer in der Brandwohnung. Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8H., Harmstorf / Niedersachsen | 465431 | |||
Datum | 22.02.2008 16:20 | 8414 x gelesen | |||
Hallo Michael, Geschrieben von Michael Bleck eines mobilen Rauchverschlusses Wie sieht sowas denn aus? Gruß, Christian Meine ganz private Meinung! | |||||
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Autor | C S.8, Recklinghausen / NRW | 465435 | |||
Datum | 22.02.2008 16:27 | 8318 x gelesen | |||
Moin, moin, Geschrieben von ---Christian Hüppe, Harmstorf--- Wie sieht sowas denn aus? http://www.rauchverschluss.de/so... Gruss Christian FWNetz - Das Onlineportal für Feuerwehrleute! www.FWNetz.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8H., Harmstorf / Niedersachsen | 465438 | |||
Datum | 22.02.2008 16:33 | 8222 x gelesen | |||
Danke für die prompte Antwort. Gruß, Christian Meine ganz private Meinung! | |||||
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Autor | Hann8es 8K., Vorau (Ö) / Steiermark | 465483 | |||
Datum | 22.02.2008 20:16 | 8353 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz WagnerNaja kenne die Örtlichkeiten nicht, aber ich halte es schon für gewagt, eine Abluftöffnung hinter meinem Trupp zu schaffen, gerade dann wenn ich nicht ausschliessen kann, dass es sich um die einzigste handelt. Ich denke die Gefahr einer Durchzündung, oder vielmehr diese in die Richtung des vorgehenden Trupps zu lenken wäre doch rellativ groß. Diese Befürchtung habe ich eben auch, ich würde die Variante mit offenem Fenster euch eher skeptisch sehen. LG, Hannes | |||||
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