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ThemaFehlzeiten bei Lehrgang auf Kreisebene12 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorTors8ten8 E.8, Bad Frankenhausen / Thüringen514852
Datum16.10.2008 21:035033 x gelesen
Hallo

Wieviel Stunden darf ein Teilnehmer an einem Lehrgang THL fehlen,um am Leistungtest
teilnehmen zu dürfen.Lehrgang hat 35 stunden verteilt auf 3 Wochenenden.


Danke im vorraus für eure Antworten.


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AutorRalf8 F.8, Duisburg / NRW514856
Datum16.10.2008 21:123331 x gelesen
Hallo Torsten,

der Lehrgangsleiter wird dir am besten Auskunft geben können.


Gruß

Ralf


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AutorTors8ten8 E.8, Bad Frankenhausen / Thüringen514860
Datum16.10.2008 21:223235 x gelesen
Der weis es selber nicht so genau, war so von 25 Prozent die Rede. Es wäre schon gut wenn ich genauere Antworten bekommen würde.


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen514862
Datum16.10.2008 21:253207 x gelesen
Geschrieben von Torsten ErnstDer weis es selber nicht so genau, war so von 25 Prozent die Rede.

Aua! Das ist schon ein sehr großer Anteil.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorHenn8ing8 H.8, Wankendorf / Schleswig-Holstein514863
Datum16.10.2008 21:263143 x gelesen
Hallo Torsten,
wieviel der Zeit hast du denn vor zu fehlen?

Gruß Henning


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AutorTors8ten8 E.8, Bad Frankenhausen / Thüringen514869
Datum16.10.2008 21:363164 x gelesen
Ich werde gar nicht fehlen, den ich bin der Lehrgangsleiter. Habe aber bei meiner Ausbildung als Ausbilder THL irgendwie nicht mitbekommen wieviel einer fehlen darf.

Ich weis ich soltte es eigentlich wissen aber naja sorry.


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen514870
Datum16.10.2008 21:373071 x gelesen
Geschrieben von Torsten ErnstIch werde gar nicht fehlen, den ich bin der Lehrgangsleiter. Habe aber bei meiner Ausbildung als Ausbilder THL irgendwie nicht mitbekommen wieviel einer fehlen darf.

Ich weis ich soltte es eigentlich wissen aber naja sorry.


Mal ganz ehrlich: Bei welcher Größenordung einer Fehlzeit kannst du als Ausbilder noch davon ausgehen, daß der Teilnehmer das Lehrgangsziel erreicht?

MkG
marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorAndr8eas8 M.8, Bad Ems / RLP514871
Datum16.10.2008 21:393260 x gelesen
Hallihallo,

bei uns sind die entscprechenden Kreislehrgänge von 36h Dauer auf 4 Samstage verteilt.

Dabei darf der Teilnehmer mit entsprechender Entschuldigung oder Begründung max. einen halben Samstag fehlen.

Dazu hat er vorher die Genehmigung des Lehrgangsleiters einzuholen.

Bei einer Fehlzeit eines Samstags ist dieser Tag beim nächsten Lehrgang nachzuholen; die Prüfung kann zwar ggf. bei dem ersten Lehrgang gemacht werden, der Lehrgang wird jedoch erst nach dem Nachholtag anerkannt und bescheinigt.

Fehlzeiten von mehr als einem Samstag führen zum Ausschluss vom Lehrgang und der Lehrgang ist im Gesamten neu zu machen.

Dies ist allerdings in den letzten Jahren immer mehr problematisch, da bei bei vielen FA der Samstag Regelarbeitstag ist :-(


Nicht auf das Hindernis schauen - sondern darüber !

Grüße
Andreas

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Wir sind keine Rheinländer, keine Westerwälder und auch keine Hessen - Wir sind Eeemser

Wer mit meiner, ausschließlich privaten Meinung nicht zurecht kommt, den lade ich gern zum ebenfalls privaten "Schlagabtausch" ein - Bitte die Gewichtsklassen beachten :-)

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AutorTors8ten8 E.8, Bad Frankenhausen / Thüringen514872
Datum16.10.2008 21:433140 x gelesen
Hallo Andreas Danke für deine Antwort hat mir sehr viel weiter geholfen. Es ist eine gute Lösung werde sie auch so nutzen.

Gruss Torsten


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg514877
Datum16.10.2008 22:023183 x gelesen
Geschrieben von Torsten Ernst Hallo

Wieviel Stunden darf ein Teilnehmer an einem Lehrgang THL fehlen,um am Leistungtest
teilnehmen zu dürfen.


Regelung Ba-Wü für alle Lehrgänge: Fehlzeiten von 5% zulässig, wenn die fehlenden Unterrichtseinheiten in einem anderen Lehrgang der selben Art nachholt.

Sprich unterm Strich mußt Du alles gelernt haben, erst dann ist der Lehrgang abgeschlossen. 5% kannst Du aber auch in einem anderen Lehrgang der selben Art nachholen.

Und genau so handhabe ich das als Lehrgangsleiter im TrM1, SprFu und TrFü.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorChri8sti8an 8R., Geisenfeld / Bayern514880
Datum16.10.2008 22:153141 x gelesen
Dies ist allerdings in den letzten Jahren immer mehr problematisch, da bei bei vielen FA der Samstag Regelarbeitstag ist :-(

Daran werden wir uns aber gewöhnen müssen und entsprechend flexible Konzepte brauchen.


Aus gegebenem Anlass: Dies ist nur meine persönliche Meinung.

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen514918
Datum17.10.2008 05:493028 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Andreas Moselbei uns sind die entscprechenden Kreislehrgänge von 36h Dauer auf 4 Samstage verteilt.

Dabei darf der Teilnehmer mit entsprechender Entschuldigung oder Begründung max. einen halben Samstag fehlen.

Dazu hat er vorher die Genehmigung des Lehrgangsleiters einzuholen.

Bei einer Fehlzeit eines Samstags ist dieser Tag beim nächsten Lehrgang nachzuholen; die Prüfung kann zwar ggf. bei dem ersten Lehrgang gemacht werden, der Lehrgang wird jedoch erst nach dem Nachholtag anerkannt und bescheinigt.

Fehlzeiten von mehr als einem Samstag führen zum Ausschluss vom Lehrgang und der Lehrgang ist im Gesamten neu zu machen.

Dies ist allerdings in den letzten Jahren immer mehr problematisch, da bei bei vielen FA der Samstag Regelarbeitstag ist :-(


kenne ich so bzw. stark ähnlich auch, allerdings kann man z.T. die Prüfung dann auch erst im folgenden Lehrgang machen. Ich würde mich als Lehrgangsleiter einfach mal mit den Kollegen der anderen Lehrgänge absprechen und nach Möglichkeit eine gemeinsame Lösung festlegen.

Grüße

Micha


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 16.10.2008 21:03 Tors7ten7 E.7, Bad Frankenhausen
 16.10.2008 21:12 Ralf7 F.7, Duisburg
 16.10.2008 21:22 Tors7ten7 E.7, Bad Frankenhausen
 16.10.2008 21:25 ., Bad Hersfeld
 16.10.2008 21:26 Henn7ing7 H.7, Wankendorf
 16.10.2008 21:36 Tors7ten7 E.7, Bad Frankenhausen
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