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Thema | Wenns IFEX nimmer langt muß die Eimerkette her | 58 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Infos: | |||||
Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 552676 | |||
Datum | 09.04.2009 07:56 | 23082 x gelesen | |||
Hallole, sorry, ich nwill hier nicht die betreffende Wehr ärgern, aber irgendwie finde ich es witzig das wenn das Ifex den Glutbrand nicht ablöscht eine Eimerkette gebildet werden muß. :-) Back to the Roots. Gruß vom See TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 552680 | |||
Datum | 09.04.2009 08:41 | 19546 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Schorer wenn das Ifex den Glutbrand nicht ablöscht eine Eimerkette gebildet werden muß ich kenne nur wenige die ein IFEX haben, aber noch weniger, die so viele Eimer dabei haben;-) MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Mori8tz 8A., Heidenheim / Ba-Wü | 552683 | |||
Datum | 09.04.2009 08:53 | 19138 x gelesen | |||
Geschrieben von Feuerwehr Sottrum wurde der Brand mit Hilfe des IFEX-Gerätes gelöscht. Die Glutnester wurden mit Eimern gelöscht Zeigt ja was IFEX kann...Vll. offene Flammen wegpusten (wenn sie nicht zu groß sind) aber löschen... da dieser Hinweis scheinbar sehr wichtig ist: alles meine private, eigene Meinung! | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 552686 | |||
Datum | 09.04.2009 09:00 | 19289 x gelesen | |||
Wundert mich eigentlich, zumal ein für diesen Zweck geeignetes Einsatzmittel vorhanden war. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Rein8er 8H., Rosport / Entfällt | 552703 | |||
Datum | 09.04.2009 09:32 | 19047 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschWundert mich eigentlich, zumal ein für diesen Zweck geeignetes Einsatzmittel vorhanden war. Muss man alles im Rahmen der CO2-Reduzierung sehen..... | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 552723 | |||
Datum | 09.04.2009 10:56 | 18981 x gelesen | |||
Was mich auch wundert ist das ja 2 Löschfahrzeuge da waren, da hätte doch zumindest noh ne Kübelspritze vorhanden sein müssen (wenn die auf einem Fahrzeug durch des IFEX ersetzt, dann noch auf dem anderen). Dann hätte man sich die Eimerkette sparen können. Warum jetzt auch noch ein RW 1 und ein GW-G1 vor Ort waren will ich gar nicht wissen, wahrscheinlich zum Personaltransport mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 552725 | |||
Datum | 09.04.2009 11:00 | 18879 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis EdnerWarum jetzt auch noch ein RW 1 und ein GW-G1 Sorry, falsch gelesen, die beiden Fahrzeuge sind in Wirklich keit eines: Fahrzeuge mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | René8 W.8, Tecklenburg-Leeden / NRW | 552766 | |||
Datum | 09.04.2009 13:48 | 18814 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschWundert mich eigentlich, zumal ein für diesen Zweck geeignetes Einsatzmittel vorhanden war. Macht mich ebenfalls stutzig... Unter eingesetzte Kräfte ist sogar ein TLF 16/25 aufgeführt. Und das hat in der Regel sogar Wasser mit dabei... | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 552771 | |||
Datum | 09.04.2009 14:02 | 18655 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Schorersorry, ich nwill hier nicht die betreffende Wehr ärgern, aber irgendwie finde ich es witzig das wenn das Ifex den Glutbrand nicht ablöscht eine Eimerkette gebildet werden muß. :-) Jetzt hat man mal den geeigneten Einsatz für einen SA und nutzt ihn nicht. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 552773 | |||
Datum | 09.04.2009 14:12 | 18693 x gelesen | |||
Geschrieben von René WestermannUnter eingesetzte Kräfte ist sogar ein TLF 16/25 aufgeführt. Und das hat in der Regel sogar Wasser mit dabei... Vielleichr war einfach das offene Gewässer wesentlich näher dran als die Straße auf dem das TLF stand? Und bevor ich dann zig Meter Schlauch verlege für ein paar Glutnester... Was aber nichts an den grundsätzlichen problematischen taktischen Fragen bezüglich Idefix ändert... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 552776 | |||
Datum | 09.04.2009 14:21 | 18587 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerWas aber nichts an den grundsätzlichen problematischen taktischen Fragen bezüglich Idefix ändert... Darum gings mir, und weil eine Eimerkette nicht alltäglich ist. In dem Fall war sie aber vermutlich ein probates Mittel den Brand zu löschen. Gut improvisiert haben die Jungs in jedem Fall, das ist es was Feuerwehren jahrelang ausgemacht hat. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 552778 | |||
Datum | 09.04.2009 14:25 | 19039 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christof Strobl ich kenne nur wenige die ein IFEX haben, aber noch weniger, die so viele Eimer dabei haben;-) Pylonen sollen da auch helfen... Seit bei nem Einsatz vor einigen Jahren Wasser mit Pylonen aus dem Bach gesschöpft wurde, befindet sich nun wieder ein altmodischer Segeltucheimer auf dem Fahrzeug... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 552780 | |||
Datum | 09.04.2009 14:31 | 18962 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FleschhutSeit bei nem Einsatz vor einigen Jahren Wasser mit Pylonen aus dem Bach gesschöpft wurde, befindet sich nun wieder ein altmodischer Segeltucheimer auf dem Fahrzeug... Wir haben mal vor Jahren bei einem "Waldbrand" sollange Fahrzeuge nachkommen lassen bis wir genug Küblespritzen vor Ort hatten. Gruß thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 552782 | |||
Datum | 09.04.2009 14:33 | 19000 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas Edelmann Wir haben mal vor Jahren bei einem "Waldbrand" sollange Fahrzeuge nachkommen lassen bis wir genug Küblespritzen vor Ort hatten. wenn es ernstgemeint war, dann nicht wirklich zielführend... Wir haben es bei einem Fahrzeug belassen (anderer Einsatz als der vorher beschriebene) Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 552785 | |||
Datum | 09.04.2009 14:38 | 18875 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fleschhutwenn es ernstgemeint war, dann nicht wirklich zielführend... Doch war ernstgemeint. Die Alternative wäre gewesen, das man vom TLF etwa hundert Meter Schlauch zu einer qualmenden Wurzel legt. Mit den nachgerückten Fahrzeugen hatten wir dann 3 Kübelspritzen und konnten dieses "Feuer" löschen. Da wir genug Fahrzeuge in unserem Zug haben, ging das ohne großen Aufwand und ohne viel Tatüt Tata Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 552787 | |||
Datum | 09.04.2009 14:45 | 18865 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas Edelmann Mit den nachgerückten Fahrzeugen hatten wir dann 3 Kübelspritzen und konnten dieses "Feuer" löschen oder man hätte eben die Kübelspritze vom TLF 5 mal gefüllt... Das wäre wohl eher meine Lösung gewesen... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 552789 | |||
Datum | 09.04.2009 15:01 | 18726 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fleschhutoder man hätte eben die Kübelspritze vom TLF 5 mal gefüllt... Das wäre wohl eher meine Lösung gewesen... Das lief eher unter Öffentlichkeitsarbeit, war Samstags und da kann man es so machen. Unter der Woche wäre das möglicherweise auch mit Kleinhilfe und einem TLF gegangen. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 552790 | |||
Datum | 09.04.2009 15:15 | 18745 x gelesen | |||
Hallo! Blöde Frage am Rande, sind die Kübelspritzen in Euren Fahrzeugen immer gefüllt? Wir haben neben einer "Hi-Press" auch eine Kübelspritze an Bord unsere TSF. Da die Kübelspritze aber leer im Fahrzeug aufbewahrt und erst kurz vor dem Einsatz befüllt wird, hatte ich schon darüber nachgedacht, dieses Teil evtl. gegen evtl. 2 Rückenspritzen auszutauschen. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. Ach ja, für die "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" (und ich meine es todernst!!): §187 StGB „Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ § 240 (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar. (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. (…) 2. (…) 3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 552791 | |||
Datum | 09.04.2009 15:21 | 18640 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jakob Theobald Blöde Frage am Rande, sind die Kübelspritzen in Euren Fahrzeugen immer gefüllt? ähm... Klar... Warum nicht? Geschrieben von Jakob Theobald Wir haben neben einer "Hi-Press" auch eine Kübelspritze an Bord unsere TSF. Da die Kübelspritze aber leer im Fahrzeug aufbewahrt und erst kurz vor dem Einsatz befüllt wird, hatte ich schon darüber nachgedacht, dieses Teil evtl. gegen evtl. 2 Rückenspritzen auszutauschen. Gibts da ne Sinnhaftigkeit? Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 552792 | |||
Datum | 09.04.2009 15:21 | 18528 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldBlöde Frage am Rande, sind die Kübelspritzen in Euren Fahrzeugen immer gefüllt? Ja natürlich, was nutzt sie sonst auf einem nicht wasserführenden Fahrzeug? War die Frage ernst gemeint? Grüßle Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 552794 | |||
Datum | 09.04.2009 15:35 | 18507 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Christian Schorer Ja natürlich, was nutzt sie sonst auf einem nicht wasserführenden Fahrzeug? War die Frage ernst gemeint? Ja klar, die Frage war ernst gemeint. Bei den TSF in unserer VG die ich kenne sind die Kübelspritzen nämlich leer, d.h. sie werden erst kurz vor dem Einsatz befüllt. Es kam auch mal die Anweisung heraus die Teile unbefüllt im Fahrzeug aufzubewahren. Hatte wohl was mit der Korrosion und der Haltbarkeit von Teilen zu tun, irgenwas muss vorgefallen sein. Gruß vom Berg Jakob PS: Eigentlich hätte wir garkeine Kübelspritze mehr! Dafür gab es die Hi-PRess die ja angeblich so gut wie 500 ltr. Wasser ist. Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. Ach ja, für die "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" (und ich meine es todernst!!): §187 StGB „Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ § 240 (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar. (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. (…) 2. (…) 3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 552795 | |||
Datum | 09.04.2009 15:37 | 18877 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Christian Fleschhut Gibts da ne Sinnhaftigkeit? Jepp, bevor ich eine leere Kübelspritze mit 10 kg durch die Gegend fahre, kann ich auch ein oder zwei Rückenspritzen die leer etwas leichter sind auf dem Fahrzeug verlasten. Ich denke mit zwei Rückenspritzen kann ich etwas effektiver arbeiten als mit einer Kübelspritze. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. Ach ja, für die "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" (und ich meine es todernst!!): §187 StGB „Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ § 240 (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar. (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. (…) 2. (…) 3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 552797 | |||
Datum | 09.04.2009 15:48 | 18541 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldIch denke mit zwei Rückenspritzen kann ich etwas effektiver arbeiten als mit einer Kübelspritze. Sehe ich genau so, vor allem seit ich die Wasserrucksäcke in Griechenland selber benutzt habe. Man ist mobiler und bekommt mit der Handpumpe auch einen besseren Wasserstrahl hin als mit der Kübelspritze. Wenn man mehrere hat kann auch immer einer löschen und der andere holt sich an einem wasserführenden Fahrzeug neues Wasser. mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 552798 | |||
Datum | 09.04.2009 15:49 | 18608 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldIch denke mit zwei Rückenspritzen kann ich etwas effektiver arbeiten als mit einer Kübelspritze. Kommt drauf an bei was. Außerdem verträgt sich eine Rückenspritze z.B. nicht mit einem PA, da gehts schon los. Das Korrosionsargument kannte ich nicht, obwohl wir letztens tatsächlich ein Kübelspritzenversagen hatten (Pumpkolben), ich hab sie dann einfach so übers Feuer geleert. :-) Grüßle Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 552799 | |||
Datum | 09.04.2009 15:51 | 18470 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Christian Schorer ich hab sie dann einfach so übers Feuer geleert. :-) Man muss sich eben nur zu helfen wissen. ;-) Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. Ach ja, für die "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" (und ich meine es todernst!!): §187 StGB „Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ § 240 (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar. (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. (…) 2. (…) 3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 552800 | |||
Datum | 09.04.2009 15:58 | 18521 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchorerAußerdem verträgt sich eine Rückenspritze z.B. nicht mit einem PA, da gehts schon los. Wobei man da schon eine Lösung finden könnte, entweder nur auf einer Schulter targen oder die Schultergurte so weit stellen das das über den PA passt oder halt wie die Kübelspritze so tragen und beim Löschen muss einer den Wasserrucksack halten und der andere das Strahlrohr (also wie bei einer Kübelspritze nur das der der das Strahrohr hat auch pumpt und nicht umgekehrt) In Griechenland haben wir die zusätzlich zu den Rucksäcken entweder über dem Rucksack getragen oder vor dem Bauch, notfalls hätte man die so auch benutzen können (beides wurde aber nur beim marschieren zum Standortwechsel mitgenommen, im Einsatz haben wir die Daypacks dann zurückgelassen) Und so oft geht man mit PA und Kübelspritze ja auch nicht vor, wenn dann hat man im Alltag eher ein C-Rohr dabei (bin allerdings auch einmal mit Kübelspritze unter PA präventiv im Einsatz gewesen, musste sie aber nicht benutzen). Und beim WAldbrand hat man ja auch keinen PA auf. Wie gesagt, das Wasserrucksäcke mit PA nicht ganz ideal sind ist richtig, aber die Situaution wird sehr selten sein und wäre IMHO nicht das Totschlagsargument gegen Wasserrucksäcke. mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 552801 | |||
Datum | 09.04.2009 16:03 | 18506 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis EdnerUnd so oft geht man mit PA und Kübelspritze ja auch nicht vor, Äh Auslösung BMA, vorgehen Angriffstrupp mit Kleinlöschgerät? Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 552802 | |||
Datum | 09.04.2009 16:09 | 18365 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchorerÄh Auslösung BMA, vorgehen Angriffstrupp mit Kleinlöschgerät? OK, habe ich jetzt noch nie gemacht, aber das ist natürlich ein Argument. Aber wie ich geschrieben habe, Wasserrucksack wie eine Kübelspritze am Handgriff tragen und wenn man ihn wirklich braucht hält einer den Rucksack und einer löscht mit dem Strahlrohr. mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | René8 W.8, Tecklenburg-Leeden / NRW | 552803 | |||
Datum | 09.04.2009 16:14 | 18286 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerVielleichr war einfach das offene Gewässer wesentlich näher dran als die Straße auf dem das TLF stand? Da gehe ich auch von aus... denn sonst würde man glaube ich nicht auf die Idee kommen... ;)... Das Feuer ist jedenfalls aus und das ist auch gut so! | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 552804 | |||
Datum | 09.04.2009 16:18 | 18389 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis Ednerund wenn man ihn wirklich braucht hält einer den Rucksack und einer löscht mit dem Strahlrohr. Ist wahrscheinlich sogar noch besser für den Einsatz mit PA, wenn ich mir vorstelle wie man mit dem PA auf dem Rücken mit der Kübelspritze pumpe, muss schon sehr anstrengend sein (Habe ich zum Glück noch nie machen müssen). Da ist es wahrscheinlich sogar besser wenn der der das Strahlrohr hält auch gleichzeitig mit diesem pumpt. mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 552806 | |||
Datum | 09.04.2009 16:35 | 18409 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis EdnerUnd so oft geht man mit PA und Kübelspritze ja auch nicht vor, wenn dann hat man im Alltag eher ein C-Rohr dabei (bin allerdings auch einmal mit Kübelspritze unter PA präventiv im Einsatz gewesen, musste sie aber nicht benutzen). Naja, da gab es schon so einige Kleinbrände in Wohnungen die wir mit Kübelspritze und unter PA ausgemacht haben. Wozu ein C-Rohr, wenn nach der Erkundung feststeht dass es nicht notwendig ist? Und den kleineren Wasserschaden macht man damit auch. Bei uns sind die Kübelspritzen immer gefüllt verlastet, und eine dermaßen erhöhte Korrosion, dass alle paar Monate eine ausgewechselt werden muss, habe ich bisher nicht bemerkt. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 552808 | |||
Datum | 09.04.2009 16:41 | 18412 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannBei uns sind die Kübelspritzen immer gefüllt verlastet, und eine dermaßen erhöhte Korrosion, dass alle paar Monate eine ausgewechselt werden muss, habe ich bisher nicht bemerkt. Eher umgekehrt. In "trockenen" Kübelspritzen ausgetrocknete Dichtungen... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 552811 | |||
Datum | 09.04.2009 16:54 | 18286 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerEher umgekehrt. In "trockenen" Kübelspritzen ausgetrocknete Dichtungen... Genau. Man kann Geräte auch kaputt-lagern... Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 552814 | |||
Datum | 09.04.2009 17:06 | 18427 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Daniel Hermann Genau. Man kann Geräte auch kaputt-lagern... Tja, einen Tod muss man sterben (sagte mein Opa immer). Entweder ich vergesse das Wasser in der Kübelspritze, kann ja passieren das ich das Teil mal lange nicht brauche, und habe dann ein Geruchs- und Korrosionsproblem oder ich lagere das Teil trocken und mir zerbröseln die Dichtungen. Aber egal, eine weitere Alternative wäre ja noch die Gartenspritze, da "saut" wenigstens während der Fahrt nichts raus. ;-) Das Problem mit "stinkenden" Kübelspritzen kenne ich aus meiner BW-Zeit. In jedem Flur hing so ein Teil. Wir nannten die "Keimzellen", das Wasser darin stank oft erbärmlich. Ich wollte und will garnicht wissen was da so alles drinne war. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. Ach ja, für die "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" (und ich meine es todernst!!): §187 StGB „Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ § 240 (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar. (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. (…) 2. (…) 3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 552816 | |||
Datum | 09.04.2009 17:13 | 18289 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldEntweder ich vergesse das Wasser in der Kübelspritze, kann ja passieren das ich das Teil mal lange nicht brauche, und habe dann ein Geruchs- und Korrosionsproblem oder ich lagere das Teil trocken und mir zerbröseln die Dichtungen. Fahrzeugpflege und Kontrolle der Gerätschaften gibt es bei euch in der FF aber schon, oder? Geschrieben von Jakob Theobald Aber egal, eine weitere Alternative wäre ja noch die Gartenspritze, da "saut" wenigstens während der Fahrt nichts raus. ;-) Also bei uns saut normalerweise auch nichts aus der Kübelspritze raus. Und falls doch, wozu gibt es denn Lappen? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 552818 | |||
Datum | 09.04.2009 17:19 | 18331 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas Edelmann Doch war ernstgemeint. !!!??? Geschrieben von Thomas Edelmann Die Alternative wäre gewesen, das man vom TLF etwa hundert Meter Schlauch zu einer qualmenden Wurzel legt 100m Schlauch auslegen, oder besser das nicht für zumutbar haltent, erlaubt die Alarmierung von 2 weiteren Fahrzeugen... Da wir genug Fahrzeuge in unserem Zug haben, ging das ohne großen Aufwand und ohne viel Tatüt Tata Und natürlich ohne Kosten. Und natürlich merkt der brave Bürger nichts von dem Gigantismus. (Schlips wieder ab und ich wüßte auch wo man Steuergelder sparen könnte ohne immer auf die TSA-Wehren zu schielen) mkg hwk | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 552819 | |||
Datum | 09.04.2009 17:25 | 18197 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Daniel Hermann Fahrzeugpflege und Kontrolle der Gerätschaften gibt es bei euch in der FF aber schon, oder? Selbstverständlich, und manche wären überrascht das man dabei so penibel sein kann. ;-) Es muss aber mal einen Vorfall gegeben haben, der dazu geführt hat, das gefüllte Kübelspritzen nicht so gerne im Fahrzeug gesehen werden. Aber egal, ich werde das Teil bei Gelegenheit füllen und abwarten was passiert. Sollte dann ein "Anpfiff" kommen werde ich nach einer detailierten Begründung fragen. ;-) Evtl. ist die Begründung es sogar Wert hier eingestellt zu werden. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. Ach ja, für die "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" (und ich meine es todernst!!): §187 StGB „Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ § 240 (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar. (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. (…) 2. (…) 3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 552820 | |||
Datum | 09.04.2009 17:29 | 18332 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanswerner Kögler100m Schlauch auslegen, oder besser das nicht für zumutbar haltent, erlaubt die Alarmierung von 2 weiteren Fahrzeugen... Der Zf war allein erkunden und hat dann Zugalarm auslösen lassen, da kommen dann halt mal ein TLF, ein LF, ein RW1 und ein GW-Wald MTF war ja schon vor Ort. Geschrieben von Hanswerner Kögler Und natürlich ohne Kosten. Und natürlich merkt der brave Bürger nichts von dem Gigantismus. Und welche Kosten haben wir da gehabt? Ein paar Liter Wasser und ein paar Liter Diesel. Im Zuge der Diskussionen hier über mangelnde Fahrpraxis kann man das auch als Fahrübung für MA sehen. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 552826 | |||
Datum | 09.04.2009 18:02 | 18221 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannUnd welche Kosten haben wir da gehabt? Ein paar Liter Wasser und ein paar Liter Diesel. Um wieviel Uhr war denn der Einsatz und auf wieviel Euro/DM beliefen sich denn die zu erstattenden Lohnausfallskosten? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 552827 | |||
Datum | 09.04.2009 18:18 | 18216 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas Edelmann Der Zf war allein erkunden und hat dann Zugalarm auslösen lassen Dann fehlte ihm in dem Moment wahrscheinlich der Ermessensspielraum für die Verhältnismäßigkeit bei qualmender Wurzel. Kann auch sein, das euch der "Entscheidende" ELW noch fehlt. Ich hätte über die Leistung lieber den Mantel des Schweigens gelegt. Kosten? Lohnersatz? Verpflegungsaufwand? Folgen? Das wird zur SER? mkg hwk | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 552837 | |||
Datum | 09.04.2009 20:36 | 18066 x gelesen | |||
Wie ich schon schrieb, an einem Samstag. Gruss Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 552838 | |||
Datum | 09.04.2009 20:47 | 18055 x gelesen | |||
Der entscheidende ELW war ja vor Ort. Da das im Sommer 2003 war, war man halt vorsichtig. Und wie ich schon schrieb: Es war an einem Samstag. Für eine halbe Stunde Einsatz gibt es keine Verpflegung. Gruss Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 552842 | |||
Datum | 09.04.2009 21:06 | 18094 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldHatte wohl was mit der Korrosion und der Haltbarkeit von Teilen zu tun, irgenwas muss vorgefallen sein. ja, wir haben unsere Kübelspritzen immer gefüllt (gehabt) - Kalk bzw Korrosionsmäßig der GAU- quasi in jedem Etat eine neue Kübelspritze für perverse Summen und dauernd die Rumdokterei mit Dichtungen und zerstörten Kolbenpumpen... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Patr8ick8 S.8, Burgkirchen / Bayern | 552843 | |||
Datum | 09.04.2009 21:09 | 18016 x gelesen | |||
Schonmal Destilliertes Wasser Probiert? Dürfte nicht so viel kosten als wie wenn man immer ne neue Kübelspritze kauft. | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 552844 | |||
Datum | 09.04.2009 21:38 | 18066 x gelesen | |||
Mit gutem Wasser aus dem Harz kein Problem mit Korrosion. Oder auch hiermit, da hätte man sogar noch Schaum und CO2 als Löschmittel dabei ;-) | |||||
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Autor | Marc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 552851 | |||
Datum | 09.04.2009 23:06 | 17997 x gelesen | |||
Geschrieben von René WestermannUnter eingesetzte Kräfte ist sogar ein TLF 16/25 aufgeführt. Und das hat in der Regel sogar Wasser mit dabei... ...und bei Bj. 98 noch die anachronistische C-Haspel anstelle STK. | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 552868 | |||
Datum | 10.04.2009 08:00 | 18063 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Jakob Theobald Hatte wohl was mit der Korrosion und der Haltbarkeit von Teilen zu tun, irgenwas muss vorgefallen sein. Mal bescheidene Frage. habt ihr es schonmal mit einem "Schucker" Frostschutzmittel probiert ? Handelsübliches Frostschutzmittel wird zum Beispiel auch in Spindelkühlaggregaten von Fräsmaschinen verwendet um Korrosion zu vermeiden. Gruß Andi | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 552888 | |||
Datum | 10.04.2009 10:37 | 18028 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Andreas Rometsch Mal bescheidene Frage. habt ihr es schonmal mit einem "Schucker" Frostschutzmittel probiert ? Nein, versucht noch nicht. Danke für den Tipp! Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. Ach ja, für die "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" (und ich meine es todernst!!): §187 StGB „Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ § 240 (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar. (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. (…) 2. (…) 3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht | |||||
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Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 552916 | |||
Datum | 10.04.2009 14:00 | 17946 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Schorer Das Korrosionsargument kannte ich nicht, obwohl wir letztens tatsächlich ein Kübelspritzenversagen hatten (Pumpkolben), ich hab sie dann einfach so übers Feuer geleert. :-) könnte das Kugelventil am unteren Ende des Kolbens gewesen sein - die Kugel setzt sich bei längerer Nichtbenutzung gefüllter Kübelspritzen manchmal fest. Kräftiges Aufstoßen auf festen Boden sollte helfen - wenn nicht, kann man das zu Hause nach Lösen von drei Schrauben aber auch recht einfach selbst beheben. Schuld ist ein sich mit der Zeit bildender, weißer Belag, dürfte sich um Metalloxide handeln, könnte aber auch Kalk sein. mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 553011 | |||
Datum | 11.04.2009 09:04 | 17914 x gelesen | |||
Geschrieben von Mathias Zimmerkönnte das Kugelventil am unteren Ende des Kolbens gewesen sein - die Kugel setzt sich bei längerer Nichtbenutzung gefüllter Kübelspritzen manchmal fest. Genau das wars. Geschrieben von Mathias Zimmer Kräftiges Aufstoßen auf festen Boden sollte helfen - wenn nicht, kann man das zu Hause nach Lösen von drei Schrauben aber auch recht einfach selbst beheben. Ja das stoßen hat nicht geholfen, ging erst daheim in der Werkstatt. Geschrieben von Mathias Zimmer Schuld ist ein sich mit der Zeit bildender, weißer Belag, dürfte sich um Metalloxide handeln, könnte aber auch Kalk sein. Kalk bei unserem Wasser eher weniger. ;-) Grüßle Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 553082 | |||
Datum | 11.04.2009 23:30 | 17832 x gelesen | |||
Hallo Jakob, Hallo Forum, Geschrieben von Jakob Theobald Ja klar, die Frage war ernst gemeint. Bei den TSF in unserer VG die ich kenne sind die Kübelspritzen nämlich leer, d.h. sie werden erst kurz vor dem Einsatz befüllt. Prüfungsfrage bei meiner GA 1979: Wieviel Löschwasser hat ein LF 8 nach Norm an Bord: O Keins O 10 l O 800 l Warum wohl? Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 553083 | |||
Datum | 11.04.2009 23:32 | 17702 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Bayer Wieviel Löschwasser hat ein LF 8 nach Norm an Bord: aber nur, wenn es nen luftgekühlten Motor hat ;-) Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 553088 | |||
Datum | 12.04.2009 00:48 | 17947 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Christian Fleschhut Geschrieben von Michael Bayer Ja, ja, freut mich wenn ich etwas zur allgemeinen Erheiterung beigetragen habe. Aber mal Hand aufs Herz, wer fährt noch ne leere Kübelspritze durch die Gegend? Na?? Nur Mut! Es lacht auch keiner. Also nach meiner Erfahrung dürften das einige sein, oder werden die Spritzen extra am TdoT geleert? Wer fährt überhaupt noch eine Kübelspritze mit und wer hat sie durch das Ifex-Wunderwuzzi oder Hi-Press-Wunderzisch ersetzt? Und wer hat die Kübelspritze durch eine andere "Löschmöglichkeit" ersetzt und wie sind die Erfahrungen? Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. Ach ja, für die "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" (und ich meine es todernst!!): §187 StGB „Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ § 240 (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar. (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. (…) 2. (…) 3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 553089 | |||
Datum | 12.04.2009 00:56 | 17682 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldWer fährt überhaupt noch eine Kübelspritze mit und wer hat sie durch das Ifex-Wunderwuzzi oder Hi-Press-Wunderzisch ersetzt? Wir haben keine mehr dabei. Wurden durch Wasserlöscher ersetzt. Bis jetzt haben wir damit nur positive Erfahrungen gemacht. Zusätzlich haben wir noch diese "Stoffeimer" dabei. Und Idefix wurde bei uns nicht angeschafft und ist auch nicht in Planung. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 553119 | |||
Datum | 12.04.2009 10:28 | 17585 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jakob Theobald Und wer hat die Kübelspritze durch eine andere "Löschmöglichkeit" ersetzt und wie sind die Erfahrungen? War eine zeitlang durch nen Wasserlöscher ersetzt. Jetzt ist sie wieder auf dem Fahrzeug... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 553121 | |||
Datum | 12.04.2009 10:32 | 17708 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldAber mal Hand aufs Herz, wer fährt noch ne leere Kübelspritze durch die Gegend? Na?? Nur Mut! Ich kenne einige Feuerwehren, aber keine die eine lere Kübelspritze hat, weils eben sinnlos ist. Geschrieben von Jakob Theobald Wer fährt überhaupt noch eine Kübelspritze mit und wer hat sie durch das Ifex-Wunderwuzzi oder Hi-Press-Wunderzisch ersetzt? Das sind leider schon einige. :-( Lustig ists immer dann wenn man fragen zum nachfüllen und ähnlichem stellt. Grüßle Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Bjoe8rn 8M., Spiesen - Elversberg / Saarland | 553377 | |||
Datum | 14.04.2009 01:09 | 17694 x gelesen | |||
Hallo ! Wir haben die Kübelspritzen leer verladen. Man sollte aber dazu sagen, dass wir 2 haben und die sind jeweils auf wasserführenden Fahrzeugen. In demm Fall finde ich das auch gar nicht so verwerflich. Viele Grüße ! Auf dem Weg in den Irrsinn bedeutet Stillstand Fortschritt ! alles meine ganz persönliche/eigene Meinung ! | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 556283 | |||
Datum | 29.04.2009 00:03 | 17489 x gelesen | |||
Hallo Forum, Geschrieben von Bjoern Matheis Wir haben die Kübelspritzen leer verladen. Dann braucht Ihr auch keine Kübelspritze! Geschrieben von Bjoern Matheis Man sollte aber dazu sagen, dass wir 2 haben und die sind jeweils auf wasserführenden Fahrzeugen. In demm Fall finde ich das auch gar nicht so verwerflich. Und Ihr habt den Sinn der Kleinlöschgeräte nicht verstanden. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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