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Thema | Zeltlager | 61 Beträge | |||
Rubrik | Jugendfeuerwehr | ||||
Autor | Jann8 F.8, Leer - Bingum / Niedersachsen | 567559 | |||
Datum | 01.07.2009 18:08 | 18789 x gelesen | |||
Moin Moin, wir wollen nächstes Jahr bei uns ein neues Zelt anschaffen, in der Größe 8x6 Meter. Nun ist mir der Gedanke gekommen ein dunkles Zelt anzuschaffen. Die meisten Zelte sind ja in weiß und ab und zu sieht man ein Zelt in Grau. Kann mir jemand vielleicht ein paar Erfahrungen zu den dunklen Zelten erzählen? Lieben Gruß Jann www.feuerwehr-bingum.de www.jugendfeuerwehr-bingum.de | |||||
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Autor | Lars8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen | 567560 | |||
Datum | 01.07.2009 18:13 | 15782 x gelesen | |||
Vorteil dunkles Zelt (etwa blau): Angenehm zum drinnen schlafen, da auch bei Außenbeleuchtung drinnen dunkel. Daneben fällt Dreck nicht so schnell auf. Nachteil: eben genau dies, wenn das Zelt auch bei Einsätzen benutzt werden soll - es ist auch bei Tag eine Zeltbeleuchtung notwendig. Grüße | |||||
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Autor | Bern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern | 567561 | |||
Datum | 01.07.2009 18:44 | 15755 x gelesen | |||
Hallo Jann, schon mal in nem dunklen Zelt bei diesen Temperaturen gewesen. Ein dunkles Zelt heizt sich wesentlich mehr auf als ein Helles. Grüße Bernadette der in den schwarzen Pfadfinderjurten früher schon mal mehr als eine Nacht wegen der Wärme zu kurz war. | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 567569 | |||
Datum | 01.07.2009 19:32 | 15809 x gelesen | |||
Mir haben die schwarzen Pfadfinderzelte immer gut gefallen. Die sind sehr schnell trocken, das mit dem Aufheizen stimmt aber wirklich. Mir sind auch keine Schwarzzelte bekannt, bis auf die genannten Pfadfinderzelte. Und die sind 1. relativ teuer und 2. ist das Aufstellen nicht ganz ohne. Für die Feuerwehr würde ich zu einem Weißzelt aus LKW-Planen-ähnlichem Material mit Alugestänge( Durchmesser ca 50mm) raten. | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Jardinghausen / Niedersachsen | 567573 | |||
Datum | 01.07.2009 20:10 | 15521 x gelesen | |||
Ich denke , es ist auch eine Frage, wie man das Zelt nutzen will. Wenn man es nur zum Zelten nutzen will, z.b. für die JF, würde ich persönlich von den "Weisszelten" (SG-Zelte) abraten. Die Zelthaut besteht überwiegend aus einem Baumwollstoffart. Sind dadurch relativ schwer und auch spärig. Das Gestänge ist bei denen ca. 1,60-1,80m lang. Dazu kommt der relativ hohe Preis. Unsere JF hat sich damals für das reine Übernachten normale Steilwandzelte gekauft. Die sind nicht ganz so sperrig und um einiges billiger. Da der Stoff dünner ist und das Gestänge ebenfalls, ist es natürlich für eine etwas ruppigere Gangart eher nicht geeignet. Mfg Andreas | |||||
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Autor | Bern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern | 567574 | |||
Datum | 01.07.2009 20:16 | 15496 x gelesen | |||
Na, wenn ein Zelt nur zum übernachten sein soll, dann rate ich zu einem Baumwollrundzelt. Hat eine zweiteilige Mittelstange und eine einteilige Eingangstange - ist wesentlich robuster wie ein Familiensteilwandzelt und 6 - 8 Leute können auf der Isomatte bequem drin schlafen. Grüße Bernadette | |||||
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Autor | Matt8hia8s D8., Ronnenberg / Niedersachsen | 567592 | |||
Datum | 01.07.2009 22:08 | 15402 x gelesen | |||
Klingt interessant. Aber wo liegen die Nachteile bei einem solchen Zelt? Hab´s mal gegoogelt und mit Bodenwanne und niedrigem Preis klingt ja alles ganz gut. Oder anders gefragt, warum sieht man in den meisten Zeltlagern nach wie vor eher die Klassiker wie SG 20? Grüße, Matthias | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 567593 | |||
Datum | 01.07.2009 22:13 | 15338 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias DüsterwaldOder anders gefragt, warum sieht man in den meisten Zeltlagern nach wie vor eher die Klassiker wie SG 20? 1. Weil die Duzendweise in irgendwelchen KatS-Lagern rumliegen. 2. Weil die Stellfläche gut planbar ist. 3. Weil sie nicht zwingend eine Biodenbefestigung brauchen. 4. Weil sie keinen Boden haben. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Bern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern | 567594 | |||
Datum | 01.07.2009 22:16 | 15096 x gelesen | |||
Hallo Matthias, wenn Du nach Pfadfinderlager googlen würderst, findest Du fast nur solche Zelte. Die sind allerdings wirklich nur zum Schlafen. Für Aufenthalt bzw. Küche ist ein SG bzw. eine Jurte (Schwarzzelt) schon eher empfehlenswert. Wobei Du in einer Jurte auch ein Feuer machen kannst, wenns geübt ist. Näheres gerne per PM Bernadette bis vor gut 16 Jahren langjährige Pfadfinderleiterin. | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Jardinghausen / Niedersachsen | 567595 | |||
Datum | 01.07.2009 22:18 | 15022 x gelesen | |||
Wie gesagt, das muss jeder für sich selbst abwägen. Wir haben momentan 7 Steilwandzelte (ohne Bodenwanne) als Schlafzelte und 1 SG30 und 1 SG50 Zelt für Aufenthalt und Lagerzelte. Nachteil bei den Steilwandzelten,was uns aufgefallen ist....... Das Gestänge besteht aus vielen unterschiedlichen Stangentypen (SG Zelte haben nur 2 + Fussstangen) Die Zelthaut ist anfälliger ( Reißverschluss, Fenster , Vorhänge) Davon mal ab sehe es wahrscheinlich etwas "befremdlich" aus, wenn die Feuerwehr in einem Einsatz ein Campingzelt aufstellt ;) | |||||
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Autor | Bern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern | 567598 | |||
Datum | 01.07.2009 22:23 | 15330 x gelesen | |||
Geschrieben von -Marc Dickey--- Weil sie nicht zwingend eine Biodenbefestigung brauchen.Ich hab in meiner über 20-jährigen Pfadfinderzeit noch nie ein Rundzelt durchs Gelände fliegen sehen. Steilwandzelte allerdings etliche Grüße Bernadette | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 567603 | |||
Datum | 01.07.2009 22:48 | 15236 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernadette SchedlIch hab in meiner über 20-jährigen Pfadfinderzeit noch nie ein Rundzelt durchs Gelände fliegen sehen. Steilwandzelte allerdings etliche Ich hab schon Beides fliegen sehen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 567619 | |||
Datum | 02.07.2009 07:20 | 15273 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Dickey3. Weil sie nicht zwingend eine Biodenbefestigung brauchen. Was dann zwangsläufig dazu führt: Geschrieben von Marc Dickey Ich hab schon Beides fliegen sehen. So ganz nebenbei: Die Haftpflicht zahlt nicht, wenn das Zelt nicht nachgewiesen (!) sicher befestigt war, ein nicht oder unvollständig gesichertes Zelt wird als "grob fahrlässiges Verhalten" angesehen. Hab grad aktuell wieder mal was auf dem Tisch. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Jann8 F.8, Leer - Bingum / Niedersachsen | 567637 | |||
Datum | 02.07.2009 09:51 | 15215 x gelesen | |||
Danke für die vielen Antworten, die Beschaffung wird bei uns auf so ein: http://www.ff-ahnsen.de/jugendfeuerwehr/bilder/zelt_sg_40.jpg Zelt hinauslaufen. Da habe ich leider keinen Einfluss drauf. Das einzige was ich hoffen beeinflussen zu können ist die Farbe. Also Grau oder Weiß. Aber denke mal das ich mich für ein grauen Entscheiden werden, da die Kinder sich Tagsüber garnicht im Zelt aufhalten sollen, da wir ein Aufenthalszelt in weiß haben. Und vielleicht sind diese Zelte nachts ja ein bisschen wärmer ... Jann www.feuerwehr-bingum.de www.jugendfeuerwehr-bingum.de | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 567649 | |||
Datum | 02.07.2009 10:17 | 15149 x gelesen | |||
Wenn es wirklich nur für die Jugendfeuerwehr und für Zeltlager ist, warum dann nicht so etwas hier: Rundzelt Im Einkauf günstiger, gewichtsmäßig deutlich leichter, einfach(er) aufzubauen, auch von Jugendlichen. Die SG-Zelte in der Größe sind nur schwer "händelbar", Jugendliche bekommen die Zeltplane aufgrund des Gewichts (rund 80-90 kg) nur sehr schwer auf's Gerüst, wenn überhaupt; faktisch sind diese SG-Zelte mit Jugendlichen unter 16 nicht aufbaubar (Erfahrungswerte). Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Eric8 P.8, Hohentengen a.H. / Baden Württemberg | 567653 | |||
Datum | 02.07.2009 10:32 | 14853 x gelesen | |||
Hallo, wir verwenden auch die SG 20. Bis jetzt haben wir nur positive Erfahrungen damit gemacht. - Robust vom Material / Pflegeleicht - Wetterfest / man bleibt auch bei Regen trocken - schnell auf / ab-zubauen Noch was zum Preis: Wir haben 3 Zelte vor ?9? Jahren angeschafft. Bis jetzt musste eine Plane nach einem Schnitt genäht werden. Ansonsten noch alles in Ordnung. Außerdem nutzen auch andere ( Kindergarten, etc ) die Zelte, sodass sich die Anschaffung schon mehr als rentiert hat. In Zukunft würden wir wieder zu SK Zelten tendieren. Außerdem hat fast jede JFW das selbe Zelt, sodass man z.B. an einem Zeltlager gut die Platzverhältnisse planen kann. Gruß Eric Das ist natürlich ausschließlich meine private und eigene Meinung ! | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 567656 | |||
Datum | 02.07.2009 11:10 | 15174 x gelesen | |||
Ich weiss nicht wie Ihr euere SG Zelte aufbaut, bei uns macht das die Jugend Regelmäßig ohne Probleme. Erst der obere Teil der Stangen zusammen stecken, Zeltplane Gemeinschaftlich drüber, und dann zugleich die Füße einstecken, Geht selbst mit 10 Jährigen Problemlos Ich tendiere aber auch für die Rundzelte, durfte Jahrelang als Pfadfinder die Dinger aufbauen. Und Sie sind wirklich schneller und einfacher aufgestellt. Grüße an alle aktiven DPSG Pfadfinder Gunnar Kreidl THW Pfedelbach | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 567667 | |||
Datum | 02.07.2009 11:55 | 15091 x gelesen | |||
Geschrieben von Gunnar KreidlIch weiss nicht wie Ihr euere SG Zelte aufbaut, bei uns macht das die Jugend Regelmäßig ohne Probleme. Erst der obere Teil der Stangen zusammen stecken, Zeltplane Gemeinschaftlich drüber, und dann zugleich die Füße einstecken, BGV-C25 "Zelte und Tragluftbauten" ist dir ein Begriff? (Ja, gilt nach § 2 BUV auch im THW!) Und, bitte erkläre mir, wie es (bei einem SG40) Zehnjährige schaffen, das Gestänge samt Zelthaut mit einem Gesamtgewicht von rund 120 kg auf ca. 1,60 m anzuheben, ohne die durch die Gefährdungsbeurteilung und das dabei nach JarbSchG zu berücksichtigtigende maximale Hebegewicht von 10 kg zu überschreiten ... Wenn bei so etwas sogar Erwachsene teilweise erhebliche Probleme haben .... Natürlich können Zehnjährige so ein Zelt aufbauen, nur ob das unbedingt der Gesundheit der Kinder und Jugendlichen zuträglich ist, und was der Unfallversicherungsträger dazu sagt, steht auf einem ganz anderen Blatt - das IMHO viele Verantwortliche erst gar nicht lesen wollen. Und, bitte, komm jetzt nicht mit dem Argument Schulranzen. Das ist ein reines, dem höchstpersönlichen Bereich zuzuordnendes Privatvergnügen der Eltern und hat mit der Tätigkeit in einer Jugendorganisation - ganz egal welcher - absolut nichts zu tun! Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 567670 | |||
Datum | 02.07.2009 12:05 | 15123 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Udo Burkhard BGV-C25 "Zelte und Tragluftbauten" ist dir ein Begriff? (Ja, gilt nach § 2 BUV auch im THW!) und was genau ist da jetzt das Problem wenn mehrere Jugendliche ein SG 40 aufbauen? Geschrieben von Udo Burkhard Und, bitte erkläre mir, wie es (bei einem SG40) Zehnjährige schaffen, das Gestänge samt Zelthaut mit einem Gesamtgewicht von rund 120 kg auf ca. 1,60 m anzuheben Mh, meines Wissens hat das SG 40 5 Punkte an denen es beim Aufbauen angehoben werden muss. Zudem liegt es an den 5 gegenüberliegenden Punkten ebenfalls auf. Wieviel hebt jetzt ein einzelner Aufbauer? Geschrieben von Udo Burkhard das dabei nach JarbSchG zu berücksichtigtigende maximale Hebegewicht von 10 kg Wo steht denn das im JArbSchG und seit wann ist das JArbSchG einschlägig für die Jugendarbeit bei Feuerwehr, THW und HiOrg? "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 567674 | |||
Datum | 02.07.2009 12:21 | 15115 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias Ottseit wann ist das JArbSchG einschlägig für die Jugendarbeit bei Feuerwehr, THW und HiOrg?Seit der Existenz der GUV-V A1 und der darin beschriebenen Forderung nach der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung unter anderem unter Berücksichtigung des staatlichen Regelwerkes zum Arbeitsschutz. Alles klar? :) Und ja, das gilt auch für die Jugendarbeit, denn auch die Jugendlichen sind Versicherte. Zu den maximalen Hebe/Tragegewichten: JArbSchG war ein kleiner Tippfehler, sollte KindArbSchV heißen, dort §2 (2). Geschrieben von Matthias Ott Mh, meines Wissens hat das SG 40 5 Punkte an denen es beim Aufbauen angehoben werden muss. Zudem liegt es an den 5 gegenüberliegenden Punkten ebenfalls auf. Wieviel hebt jetzt ein einzelner Aufbauer?Kann man durch Messen oder Rechnen ermitteln. Hab ich noch nicht gemacht, aber danke für die Anregung, werde ich bei einer der kommenden Schulungen nachholen. Leider ist die Leitmerkmalmethode zur Belastungsermittlung methodisch bedingt hier nicht so richtig einsetzbar. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 567688 | |||
Datum | 02.07.2009 13:40 | 15063 x gelesen | |||
JArbSchG KindArbSchV regeln aber imho nur den Fall einer Beschäftigung und nicht die Freizeitbeschäftigung. Oder liege ich hier so da neben? Gruß Sven | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 567695 | |||
Datum | 02.07.2009 14:23 | 15165 x gelesen | |||
Grundsätzlich richtig. Nur, wie definierst du Freizeitbeschäftigung? Ist ein Zeltlager einer HiOrg, der JF oder der THW-Jugend eine "Freizeitbeschäftigung" analog einem privaten Campingurlaub oder handelt es sich nicht doch um eine Tätigkeit, die durch die gesetzliche Unfallversicherung erfasst ist? Im letzteren Fall gilt das autonome Satzungsrecht des zuständigen gesetzlichen Unfallversicherers. Und dann bist du schnell bei deiner Gefährdungsbeurteilung nach GUV-V A1, bei der du das staatliche Regelwerk zum Arbeitsschutz berücksichtigen musst. Anders sieht es aus, wenn nach SGB VII eine Versicherung kraft Gesetzes nicht vorgesehen ist und der Träger der Jugendarbeit keine Unfallversicherung bei einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (freiwillige Versicherung nach SGB VII) für seine Mitglieder abgeschlossen hat. In dem Fall greifen "nur" die üblichen gesetzlichen Bestimmungen des Zivilrechtes bzw. die Vorgaben des "privaten" Unfallversicherers, sofern ein entsprechender Vertrag existiert. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 567711 | |||
Datum | 02.07.2009 15:23 | 15002 x gelesen | |||
Mh, die gültigkeit des JArbSchG für den ehrenamtlichen Dienst in HiOrg wird meines Erachtens treffend von Fehn und Seelen in MedR 2002, Heft 9, wiederlegt. Zudem wiederspricht m.M.n. das JArbSchG, so es hier wieder erwarten doch Anwendung finden würde, nicht dem Aufbauen von Zelten egal welcher Art... Freilich wirst du hier von der Unfallkasse auf Nachfragen ggf. eine restriktive Antwort erhalten, die Gründe hierfür dürften monetärer Natur und aus sicht einer Versicherung auch nachvollziehbar sein. Ich denke aber nicht, dass man sich in diesem Punkt alles aufdrücken lassen muss... Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 567715 | |||
Datum | 02.07.2009 15:41 | 15027 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias Ottdie gültigkeit des JArbSchG für den ehrenamtlichen Dienst in HiOrg wird meines Erachtens treffend von Fehn und Seelen in MedR 2002, Heft 9, wiederlegt.Ist bekannt, und war auch ein heftiger Diskussionspunkt bei der Erstellung der Unterlagen für die aktuelle Handlungshilfe 3.1 der UK-Bund. Trotzdem Danke! :) Aber wie so oft gibt es auch hier unterschiedliche Auffassungen bei den unterschiedlichen Unfallversicherungsträgern, bei Arbeitsschützern, Arbeitsmedizinern, BAuA, Ministerien, .... Aber ich denke, wir sind uns in einem Punkt einig: Ziel muss der Schutz unserer Mitglieder und Mitarbeiter in Hauptamt und Ehrenamt vor tätigkeitsbedingten Unfällen und Erkrankungen sein. Und mal Hand auf's Herz: Warum soll ein Ehrenamtlicher in Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz schlechter gestellt sein als derjenige, der mit dieser Tätigkeit seine Brötchen verdient? Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 567723 | |||
Datum | 02.07.2009 15:50 | 14947 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Udo Burkhard Warum soll ein Ehrenamtlicher in Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz schlechter gestellt sein als derjenige, der mit dieser Tätigkeit seine Brötchen verdient? muss er ja nicht. Im JArbSchG gibt es ja auch Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen - Einzelhandel, Bäcker usw. Eben nicht für ehrenamtliche Tätigkeiten bei denen das ggf. ebenfalls Sinn machen könnte - aber sie werden hier nicht erfasst, weil das JArbSchG eben für diesen Bereich gilt. Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 567725 | |||
Datum | 02.07.2009 16:07 | 14986 x gelesen | |||
Richtig. Und damit kommen wir eben (wieder einmal) auf die Gefährdungsbeurteilung. Staat und Unfallversicherungsträger wollen nicht alles und jedes regeln, um den "unternehmerischen Freiheiten" keine zu großen Riegel vorzuschieben. Es wurde mit der Neuordnung des Arbeitsschutzrechtes und wird auch zukünftig bei der Konzentrierung der Unfallverhütungsvorschriften der Schwerpunkt auf die Verantwortung des Unternehmers gelegt. Wir (als Führungskräfte, Leitungskräfte, ...) haben es in der Hand, wie sicher unsere Leute im Ehrenamt arbeiten. Wenn wir alles so handhaben und laufen lassen wie bisher, werden wir zukünftig die (finanziellen) Folgen im Schadenfall zu spüren bekommen - darin sind sich interessanterweise alle Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (aufgrund knapper Kassen bzw. Bugets) einig. :) Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Volk8er 8T., Appen / Schleswig-Holstein | 567728 | |||
Datum | 02.07.2009 16:44 | 15014 x gelesen | |||
@ Udo + Matthias: Bitte nicht böse sein, aber Eure "Privatunterhaltung" geht weit am Ursprungsthema vorbei. Der Threadersteller wollte nur eine Hilfestellung bei der Auswahl eines Zeltes und keine UVV- und Rechtsbelehrung. Bei weiterem Bedarf könnt ihr das Thema ja abspalten oder per PM weitermachen. Frei nach Monty Python: And now back for something completely different... | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 567739 | |||
Datum | 02.07.2009 17:21 | 14965 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker TankDer Threadersteller wollte nur eine Hilfestellung bei der Auswahl eines Zeltes und keine UVV- und Rechtsbelehrung Jau, das ist schon toll alles. Also, ich fahre seit 1981 in Zeltlager, wäre aber noch nie darauf gekommen, vor Aufbau eines SG 30 oder ähnlich 'ne Gefährdungsanalyse zu machen. Wurde bisher immer ausgepackt und gemeinsam (JFW, Betreuer, Jugendliche) aufgebaut und am Ende alles rückwärts. Bis jetzt klappt's ..... MkG, Sven | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 567750 | |||
Datum | 02.07.2009 18:18 | 14956 x gelesen | |||
Tja, eine Gefährdungsbeurteilung gehört nun mal zu einer anständigen Beschaffungsplanung dazu ... Oder würdest du für eure Organisation so eine Kreissäge kaufen? (Klick bei "Das Allerletzte") Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 567752 | |||
Datum | 02.07.2009 18:22 | 14926 x gelesen | |||
Sicher klappt das auch so ... seit 1981 noch nie jemand gestolpert, noch nie jemand ne Stange drüber bekommen oder die Finger gequetscht? Glückwunsch! ... andere haben und hatten weitaus weniger Glück. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 567753 | |||
Datum | 02.07.2009 18:26 | 14923 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Udo Burkhard seit 1981 noch nie jemand gestolpert, noch nie jemand ne Stange drüber bekommen oder die Finger gequetscht? Und all das passiert nicht wenn man eine Gefährundsanalyse machte? Das sind doch solche Sachen die einfach passieren und wenn klein Fritzchen sich beim Zelt aufbauen eine KoPlaWu zuzieht dann fährt man damit ins Krankenhaus, lässt es nähen und das Zeltlager geht weiter. Gruß, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisationen, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 567755 | |||
Datum | 02.07.2009 18:41 | 14823 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Julian Holsing Und all das passiert nicht wenn man eine Gefährundsanalyse machte? nö, natürlich nicht. Und wenn, dann passiert das auch nur beim Aufbau der Mannschaftszelte und nicht beim Aufbau eines handelsüblichen Steilwandzeltes... Sorry, aber man kann es treiben und übertreiben. Ich habe keine Ahnung, wann ich das erste Mal ein SG -Zelt aufgebaut habe. Und das war nicht bei der Fw sondern sogar beim Sportverein... Und ich finde ein "normales" Zelt sogar wesentlich aufwändiger und schwieriger aufzubauen als ein Mannschaftszelt... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 567756 | |||
Datum | 02.07.2009 18:41 | 14963 x gelesen | |||
Klar, gehört zum Risiko, die KoPlaWu ist ja schnell genäht ... und darfst dich als Verantwortlicher dann bei nächster Gelegenheit aufgrund der elterlichen Klage wegen Verletzung der Aufsichtspflicht in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung vor dem zuständigen Richter verantworten ... "Ihnen musste doch klar sein, das die Tätigkeit des Zeltbaus mit Gefahren verbunden ist? Ihnen ist doch bewusst, das Kinder bzw. Jugendliche in diesem Alter nicht in der Lage sind, die Gefahren zu erkennen? Warum haben Sie keine geeigneten Maßnahmen zur Gefahrenminimierung ergriffen?" Die ordnungsgemäß durchgeführte Gefährdungsbeurteilung und der Nachweis, das geeignete Maßnahmen durchgeführt wurden, erspart den Verantwortlichen zumindest einige sehr unangenehme Fragen und und in der Regel auch die Hauptverhandlung und die folgenden finanziellen Belastungen. (Lass es mal keine KoPlaWu sein, sondern ein kaputtes Auge ... viel Spaß!) Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Bern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern | 567786 | |||
Datum | 02.07.2009 22:23 | 14935 x gelesen | |||
Oh Gott, oh Gott, oh Gott! Wenn meine Mädels 13 und 16 THW-Junghelferin und Pfadfinderin vom Lager ohne eine Blessur heim kommen find ichs nicht normal. Wenn meine Pfadfinderwölflingskinder Blasen an den Füssen von einer Wanderung hatten und die Eltern sich beklagt haben - hab ich nur entgegnet, ob sie den Packzettel (gut eingelaufene, feste Schuhe) nicht gelesen haben. Ach ja und an meinem guten Pfadfindermesser hat sich so ziemlich jeder Wölfing (7 - 10 Jahre jung) einmal geschnitten und war mitm Pflaster zufrieden. Also wenn vor 25 - 16 Jahren in der Jungendarbeit solche Eltern gehabt hätte, hätt ichs net so lange ausgehalten. Grüße Bernadette einmal Pfadfinder, immer Pfadfinder (DPSG) | |||||
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Autor | Bern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern | 567789 | |||
Datum | 02.07.2009 22:53 | 14843 x gelesen | |||
Ach ja, was ich noch vergessen habe, meine "große" hat sich mit 8 Jahren mal beim Wiener Würstel häuten ganz derb in einen Finger geschnitten - braucht man jetzt noch eine Gefahrenanalyse zum Essen. Grüße Bernadette | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 567815 | |||
Datum | 03.07.2009 06:53 | 14866 x gelesen | |||
Wie haben damals (TM) auch so einige Sachen gemacht .... Nur die Zeiten, die Kinder und die Eltern sind anders geworden. Heute stehst du schneller vor dem Kadi, als du gucken kannst .... Ist noch gar nicht so lange her .... Kollege macht mit seiner Gruppe Waldspiele. Ein Mädel rutscht auf einer Wurzel weg und knickt um. Sprunggelenksfraktur, bleibende Beeinträchtigung zu erwarten. Kollege bekommt nettes Schreiben von der Staatsanwaltschaft. Das Verfahren ist dann eingestellt worden, weil der Kollege anhand von Fotos der von den Kids gestalteten Pinnwand nachgewiesen hat, das er die Kids auf altersgerechte Weise auf die Gefahren bei den Waldspielen aufmerksam gemacht hat und diese es verstanden haben. Übrigens ... der "Packzettel" stellt auch eine Art der Gefährdungsbeurteilung dar. Muss also gar nicht hochwissenschaftlich sein, GMV reicht aus Es muss halt nur irgendwo dokumentiert sein. Du weisst ja, vor Gericht gilt in dieser Hinsicht: "Was nicht notiert, ist nicht passiert!" Was zeigt nochmal der Pfadfigruß? Verpflichtung gegenüber Gott, Verpflichtung gegenüber Anderen und Verpflichtung gegenüber sich selbst? Nur nach außen oder doch auch gegenüber den eigenen Leuten? ---- aber das ist ein ganz, ganz anderes Thema. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 567818 | |||
Datum | 03.07.2009 07:14 | 14890 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardWie haben damals (TM) auch so einige Sachen gemacht .... ACK! und es hat Spass gemacht... Geschrieben von Udo Burkhard Nur die Zeiten, die Kinder und die Eltern sind anders geworden. Die Kinder sind die selben, die Eltern haben sich verändert! Leider sind viele Eltern heutzutage so drauf das alles vor den Richter muss was denen quer kommt und viel GMV ist da teilweise nicht mehr. Von da her gebe ich dir absolut recht. Aber so ein "Aufstand" wegen ein Zelt aufbauen.... das will bei mir nicht rein. Gruß Sven | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 567828 | |||
Datum | 03.07.2009 08:48 | 14798 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven HildebrandtAber so ein "Aufstand" wegen ein Zelt aufbauen.... das will bei mir nicht rein. Darum geht es gar nicht, sondern darum sich auch im Ehrenamt VOR einer Beschaffung Gedanken zum Arbeitsschutz zu machen. Jeder Unfall ist einer zuviel, oder nicht? Aber vielleicht habe ich ja nur zuviel im Zusammenhang mit Dienstunfällen erlebt - bis hin zum Freitod eines jungen Mannes nach einer Augenverletzung durch eine Zeltstange - als das ich "darüber hinwegsehen" könnte. Ich denke, damit machen wir EOT in diesem Threadzweig und unterhalten uns an anderer Stelle weiter. Tässchen Kaffee? Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 567832 | |||
Datum | 03.07.2009 08:53 | 14800 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardJeder Unfall ist einer zuviel, oder nicht? ACK! Geschrieben von Udo Burkhard Tässchen Kaffee? Gerne, ich bring das Gebäck mit! Gruß Sven | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 567852 | |||
Datum | 03.07.2009 09:46 | 14939 x gelesen | |||
Moin moin, Geschrieben von Udo Burkhard Oder würdest du für eure Organisation so eine Kreissäge kaufen? (Klick bei "Das Allerletzte") Mit Sicherheit nicht. Um das zu entscheiden, brauche ich aber keine Gefährdungsbeurteilung, da tut es auch schon GMV. Geschrieben von Udo Burkhard Tja, eine Gefährdungsbeurteilung gehört nun mal zu einer anständigen Beschaffungsplanung dazu ... Es liegt unter anderem an übermässiger Bürokratie, dass in diesem Land weit weniger bewegt wird, als möglich wäre, wir verwalten uns kaputt. Da ich beruflich verwalte, glaub mir bitte einfach. Wenn ich seit Jahrzehnten ein- und dieselben Zelte kaufe, fange ich doch selbst als Verwaltung nicht 2009 an, für das 25. seit 1980 zu kaufende Zelt plötzlich 'ne Gefährdungsanalyse zu machen. Es sei denn, das wäre irgendwo zwingend vorgeschrieben. Im Übrigen ging es um den Aufbau, nicht die Beschaffung. Auch der Aufbau eines Zeltes ist mit Jugendlichen unter vernünftiger Anleitung kein Problem. Es gibt andere Bereiche, wo das mit der Gefährdungsbeurteilung natürlich Sinn macht, z.B. PSA. Das politische System, in dem für überhaupt alles erst ein Plan gemacht wurde, ist übrigens untergegangen, ist noch nicht so lange her. MkG, Sven | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 567853 | |||
Datum | 03.07.2009 09:50 | 14823 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo Burkhardseit 1981 noch nie jemand gestolpert, noch nie jemand ne Stange drüber bekommen oder die Finger gequetscht? Kleinigkeiten ja, mal. Aber ohne irgendwelche mir bekannt gewordenen oder erlebten Verletzungen, die geblutet hätten oder gar Arztbesuche notwendig gemacht hätten. Vielleicht Glück, aber sicher nicht nur. Auszuschließen ist natürlich nicht, dass mal was wie eine Platzwunde passiert. An dem Risiko ändert aber auch keine zuvor niedergeschriebene Gefährdungsbeurteilung etwas dran. MkG, Sven | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 567859 | |||
Datum | 03.07.2009 10:11 | 14698 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven BösselAn dem Risiko ändert aber auch keine zuvor niedergeschriebene Gefährdungsbeurteilung etwas dran. Einfach gesagt, doch - und zwar nachweislich! Weil du dadurch dir gezielt Gedanken über die möglichen Gefahren machst und mit geeigneten Maßnahmen gegensteuern kannst. Wenn einem Helfer ein "Beinaheunfall" passiert, oder er sich durch falschen Umgang, fehlende Erfahrung, fehlende PSA ne KoPlaWu zuzieht, warum wird dann nicht agiert - bevor sich der Nächste ein Auge mit ner Stange raushaut! Muss - bildlich gesprochen - das Kind immer erst im Brunnen liegen, bevor der Deckel draufkommt? Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 567862 | |||
Datum | 03.07.2009 10:25 | 14801 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven BösselWenn ich seit Jahrzehnten ein- und dieselben Zelte kaufe, fange ich doch selbst als Verwaltung nicht 2009 an, für das 25. seit 1980 zu kaufende Zelt plötzlich 'ne Gefährdungsanalyse zu machen.Denkst und handelst du auch so, wenn es um die Beschaffung anderer technischer Arbeitsmittel geht? Z.B. bei Maschinen? Geschrieben von Sven Bössel Es sei denn, das wäre irgendwo zwingend vorgeschrieben.Ist es. siehe GUV-V A1. Geschrieben von Sven Bössel .... wir verwalten uns kaputt. Da ich beruflich verwalte, glaub mir bitte einfach.Arbeitsschutz hat doch nichts mit Verwaltung zu tun. Die Schaffung sicherer Arbeitsbedingungen ist eine Grundaufgabe jedes Unternehmens, jedes Verantwortlichen und erfüllt ein menschliches Grundbedürfnis - auch in ehrenamtlichen Tätigkeitsfeldern. Wer Arbeitsschutz "verwaltet", macht Grundlegendes verkehrt. Aber wir sollten darüber hier weiter diskutieren ... Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 567865 | |||
Datum | 03.07.2009 10:40 | 14652 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Matthias Düsterwald Oder anders gefragt, warum sieht man in den meisten Zeltlagern nach wie vor eher die Klassiker wie SG 20? In BaWü ist bei den JFs diese Zeltart seid Jahren weit berbreitet, weil solche Zelte im früheren "Sonderförderprogramm Jugendfeuerwehr" vom Land BaWü finanziell gefördert wurden, die Grundfläche mußte mindestens 4,5 x 5 m betragen. Somit kamen nur diese Zelt in Betracht, Rundzelte sieht man sehr wenig. Bezüglich des Zeltaufbaues, mit paar kräftigen JF-Angehörigen und JF-Betreuern war/ist das kein Problem, das kann man vorher üben und bei Zeltlagern etc. dann ordentlich und ruhig durchführen; klar aufpassen und überwachen muss man immer. Bezüglich "dunkle" Zelte, ich kenne sie nur aus KJG-Zeiten vor Jahrzehnten und habe da schwere, NATO-Olive alte Armeezelte in Erinnerung in denen es bei Sonnenschein sauwarm war, die kompliziert aufzubauen waren und die einen bestimmten Eigengeruch hatten. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 567898 | |||
Datum | 03.07.2009 13:13 | 14743 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardDenkst und handelst du auch so, wenn es um die Beschaffung anderer technischer Arbeitsmittel geht? Z.B. bei Maschinen Nein. Hier in der Diskussion geht es aber um Beschaffung und Aufbau von Schlafzelten. Irgendwo hört es für mich mal auf mit dem bürokratischen Kram. Leute, die sowas derartig exzessiv forcieren, sind für meine Begriffe die Totengräber des Ehrenamtes. Man kann dann nur froh sein, dass man solche Arbeiten z.B. bei der FF auf sein Ordnungsamt "abwälzen" kann. Aber was tut eine Pfadfindergruppe oder ein Sportverein? Die haben diese Dinge EA am Hals. Damit wir uns nicht falsch verstehen, auch ich poche auf Einhaltung bestimmter und v.a. sinnvoller Vorschriften, z.B. bei technischen Geräten, Tragen PSA, FwDV 7 usw., aber mit Augenmaß. Und irgendwo wird es dann Pingelei und da hört es dann für mich auf. Geschrieben von Udo Burkhard Wer Arbeitsschutz "verwaltet", macht Grundlegendes verkehrt Für mich ist die Erstellung einer Gefährdungsanalyse für ein Schlafzelt unnötige Verwaltungsarbeit, mit der man im Ehren- sowie auch im Hauptamt heutzutage unnötig überfrachtet wird. Dem einen oder anderen geht nämlich in diesem ganzen Schreibwust der Blick für die wirklich wichtigen Dinge verloren. Geschrieben von Udo Burkhard Die Schaffung sicherer Arbeitsbedingungen ist eine Grundaufgabe jedes Unternehmens, jedes Verantwortlichen und erfüllt ein menschliches Grundbedürfnis - auch in ehrenamtlichen Tätigkeitsfeldern. Grundsätzlich ja, aber man kann wie gesagt auch übertreiben, und dagegen wehre ich mich dann. MkG, Sven | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 567905 | |||
Datum | 03.07.2009 13:24 | 14808 x gelesen | |||
[Gefährdungsanalyse bei Zeltkauf] Gemäß einer kurz durchgeführten Gefährdungsanalyse sollten ausnahmslos nur noch selbstaufrichtende Zelte beschafft werden. Unfälle bei dem Aufbau von Zelten passieren überwiegend durch Quetschungen der Finger beim zusammenstecken des Gestänges oder beim Anstoßen des Kopfes an das Gestänge. Diese Unfälle sind bei einem selbstaufrichtenden Zelt ausgeschlossen da hier nach Auslösen der Aufrichteinrichtung sich keine Personen im Umkreis von 30m um das Zelt aufhalten müssen. Das verbleibende Restrisiko wird durch entsprechende PSA [Siehe Anlage PSA bei Zeltaufbau] minimiert. Zur zeit vorhandene nicht selbstaufrichtende Zelte müssen aufgrund der enormen Gefährdung beim Zeltaufbau bis spätestens 31.12.2009 unbrauchbar gemacht werden. Eine veräußerung in Benutzbarem Zustand ist wegen der Gefahr für dritte nicht gestattet. Anlage PSA bei Zeltaufbau Da der mechanismus zum selbststätigen Aufrichten des Zeltes energiebetrieben ist, muss mindestens folgende persönliche Schutzausrüstung getragen werden: Gesichtschutz mit zusätzlichem Augenschutz Helm der auch die seitliche und hintere Kopfpartie schützt Schutzkleidung nach EN469 zur Abmilderung eventuell stattfindender Stichflammen SChutzweste, mind. SK2 falls Druckluft mit mehr als 50bar verwendet wird SK4 S3 Sicherheitsstiefel Wie könnte sonst eine Gefährdungsbeurteilung für ein Zelt und den aufbau desselbigen aussehen? | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 567908 | |||
Datum | 03.07.2009 13:30 | 14621 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel Schmidt[Gefährdungsanalyse bei Zeltkauf] Whow, der Tag ist gerettet ;-) MkG, Sven | |||||
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Autor | Volk8er 8T., Appen / Schleswig-Holstein | 567914 | |||
Datum | 03.07.2009 13:51 | 14731 x gelesen | |||
Moin, da ich nicht ganz unschuldig an der Diskussion bin, erkläre ich hiermit ausdrücklich: ich bin sehr wohl für Arbeitssicherheit und Sicherheitsvorschriften. Auch ich möchte unversehrt wieder zu meiner Familie zurückkehren, sowohl von der Arbeit als auch vom Einsatz. In meinem Kommentar ging es mir lediglich darum, zum eigentlichen Thema zurück zu kehren - mehr nicht. Jedoch bin ich der Meinung, dass man den Gebrauch/Durchführung von Gefährdungsanalysen auch übertreiben kann (und oftmals auch schon wird). Wenn man das System strikt anwendet, müsste jede Tätigkeit (und das ohne Ausnahme) analysiert und dementsprechend Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Das führt im Endeffekt zu einer vollständigen Überregulierung, die - und da bin ich mir sicher - keiner will, da dann unweigerlich Lähmungen der Arbeitsprozesse, bzw. Stillstand die Folge sein muss. Das ist betriebs- und volkswirtschaftlich weder darstellbar noch erwünscht und auch nicht im Sinne des Erfinder. Mal extrem überspitzt: Es wird doch kein Mensch auf die Idee kommen, bei der Beschaffung neuer Messer für die Werkskantine gleichzeitig auch die entsprechende Anzahl an Schnittschutzkleidung anzuschaffen, weil die Gefährdungsanalyse ergeben hat, dass die Messer scharf sind und die Mitarbeiter sich beim Essen verletzen könnten. Dann müsste man konsequenterweise wieder mit den Fingern essen, weil auch Gabeln gefährlich sind. Und selbst die Finger ... Es gilt also, ein gesundes Maß zu finden. Sicherheit muss in erster Linie über alle Ebenen und Bereiche kommunizierbar und lebbar sein. Wenn das nicht gegeben ist, muss man sich nicht wundern, wenn’s keinen interessiert. Außerdem wird es eine 100%ige Sicherheit nie geben können - leider kommt auch hier Murphy’s Law zur Anwendung. MkG Volker | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 567920 | |||
Datum | 03.07.2009 14:23 | 14579 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker Tankweil die Gefährdungsanalyse ergeben hat, dass die Messer scharf sind und die Mitarbeiter sich beim Essen verletzen könnten. Dann müsste man konsequenterweise wieder mit den Fingern essen, weil auch Gabeln gefährlich sind. Und selbst die Finger ... "Messer und Gabel sind Waffen und die gehören nicht auf den Tisch!" Das hat man in einem Teil dieser Welt schon vor vielen, vielen Jahren gemacht. Ma"im Umgang mit Stäbchen geschult"nuel Wieso kann man hier eigentlich kein Fup2poster setzen? | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 567924 | |||
Datum | 03.07.2009 14:35 | 14822 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel Schmidt[Gefährdungsanalyse bei Zeltkauf] *snip* Wenn du deine Erläuterungen wenigstens noch qualifziert begründet hättest, könnte man es fast durchgehen lassen. Ich empfehle dir dringend einen Besuch bei deiner zuständigen FASi, die dir sicherlich gerne bei einer qualifizierten Gefährdungsbeurteilung helfen wird. Oder wirf einen Blick in die CD Handlungshilfe (zu beziehen über die UK-Bund), dort Punkt 4.2.6.5 "Fliegende Bauten". Bei der Beantwortung der in dieser Checkliste gestellten Fragen und der anschließenden Bewertung empfehle ich allerdings auch das Hinzuziehen einer geeigneten Fachkraft. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 567929 | |||
Datum | 03.07.2009 14:42 | 14853 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardWenn du deine Erläuterungen wenigstens noch qualifziert begründet hättest, könnte man es fast durchgehen lassen. Na tut mir leid dass ich fr den Versuch einer Satire zwischendurch nicht noch diverse Begründungen und wissenschaftliche Untersuchungen beigefügt habe. Wirklich ernst gemeint war nur die Frage wie denn eine Gefährdungsbeurteilung fr einen Zeltkauf aussehen soll. Sollte ich tatsächlich der einzige sein der den Eindruck hat dass eine Gefährdungsbeurteilung den Umfang einer Diplomarbeit oder Dissertation haben sollte? | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 567931 | |||
Datum | 03.07.2009 14:43 | 14538 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker TankEs wird doch kein Mensch auf die Idee kommen, bei der Beschaffung neuer Messer für die Werkskantine gleichzeitig auch die entsprechende Anzahl an Schnittschutzkleidung anzuschaffen, weil die Gefährdungsanalyse ergeben hat, dass die Messer scharf sind und die Mitarbeiter sich beim Essen verletzen könnten.Wird auch keiner. Der Weg von und zur Kantine ist zwar versichert, das Essen selbst ist eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit, für deren Folgen du selbst aufkommen musst. Aber für die Spülkraft könnte durchaus das Tragen von einfachen Schnittschutzhandschuhen für das Einräumen der Messer in die Spülmaschinenkörbe in Betracht kommen. (Kein Jux, wird in einer mir bekannten Spülküche so praktiziert - Zahl der Schnittverletzungen ging von 4 bis 8 pro Woche schlagartig auf 0(!) zurück) Geschrieben von Volker Tank Sicherheit muss in erster Linie über alle Ebenen und Bereiche kommunizierbar und lebbar sein.In dem Punkt gebe ich dir absolut recht. Nur dazu müssen die Verantwortlichen selbst erstmal die entsprechenden Kenntnisse haben (oder jemanden, der sich auskennt) - und das ist durch die Bank durch bei allen HiOrgs und bei der FF nur selten gegeben. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Volk8er 8T., Appen / Schleswig-Holstein | 567937 | |||
Datum | 03.07.2009 15:07 | 14506 x gelesen | |||
Moin Udo, Geschrieben von Udo Burkhard Der Weg von und zur Kantine ist zwar versichert, das Essen selbst ist eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit, für deren Folgen du selbst aufkommen musst. Ich kann mir ein leichtes Grinsen bei diesen Zeilen nicht ganz verkneifen, da mir beim Schreiben meines vorhergangenen Posts schon klar war, dass dieser Einwand von Dir kommen wird. Aber es sollte ja auch nur ein überspitztes Beispiel sein, wie weit man es (über)treiben kann. So, nun bin ich selbst auch auf der OT-Schiene gelandet. ;-) Aber jetzt mal Butter bei die Fische: Wie könnte denn eine Gefährdungsbeurteilung (kurz und knapp, keine wissenschaftliche Abhandlung) und Sicherheitsvorkehrungen für den Aufbau eines SG-Zelt ausehen? Der TE soll ja schließlich einen Nutzen haben. Vorab schon mal ein sonniges Wochenende! MkG Volker | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 567940 | |||
Datum | 03.07.2009 15:11 | 14860 x gelesen | |||
Keine Sorge, ich hab's auch als Satire verstanden. :) Eine Gefährdungsbeurteilung für einen Zeltkauf kann ich dir machen ... hat nur dann nicht viel mit Zelten zu tun sondern eher mit so Sachen wie Fahrtätigkeit, Heben und Tragen von Lasten ... ;) Für die Beschaffungsplanung eines Zeltes in der für eine HiOrg oder die Feuerwehr üblichen "Klasse" sind - bei einem Kauf von einem der gängigen Hersteller - wohl kaum Gefährdungen zu erwarten, die von dem Arbeitsmittel "Zelt" ausgehen. Für den Aufbau (Zelte = fliegende Bauten) sieht das schon ganz anders aus - mal schnell in Kurzform, lässt sich mit entsprechendem GMV ganz einfach regeln: Gefährdungen durch Heben und Tragen von Zeltgestänge und Zelthaut, Gefährdungen durch Helfer, die Stangen auf der Schulter tragen oder damit rumfuchteln, Gefährdungen durch Stolpern oder Stürzen, bei Auslegen der Gerüstteile, beim Umgang mit dem Hammer für die Zeltbefestigung, weitere Gefährdungen (z.B. z.B. Quetschungen, auseinandergehendes Gerüst beim Zusammenstecken, Anstoßen mit dem Kopf ans Gerüst, ...) Eine Lösung zur Minimierung dieser Gefährdungen: Benennung eines "Verantwortlichen" gemäß BGV C25 (organisatorische Lösung) Schulung des "richtigen" Zeltbaus und des "richtigen" Tragen und Heben von Lasten, (organisatorische Lösung) Tragen von PSA (mindestens Helm und Handschuhe) für das verbleibende Restrisko. Ganz einfach, praktisch und überhaupt nicht weltfremd oder gar kompliziert. Aber selbst diese einfachen Sachen kriegt so mancher nicht gebacken. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Volk8er 8T., Appen / Schleswig-Holstein | 567942 | |||
Datum | 03.07.2009 15:14 | 14716 x gelesen | |||
Damit hat sich mein Post von 15:07 erledigt! Schönes Wochenende! | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 567945 | |||
Datum | 03.07.2009 15:19 | 14429 x gelesen | |||
Ganz kurz gemacht: Siehe hier. Wie dort geschrieben, viele Gefährdungen lassen sich durch Nutzung des GMV auf ganz einfache Art und Weise vermeiden. Passende Schulungsunterlagen (für Gerüstzelte) gibt es im rotkreuzshop (Grundausbildung Technik und Sicherheit, Heft 4, Zeltbau) zum Preis von so um die 15 Euro. (Nein, ich hab davon keinen Vorteil.) Vielleicht hat ja auch die örtliche Rotkreuzgliederung das Heft im Bestand. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 567948 | |||
Datum | 03.07.2009 15:23 | 14637 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardTragen von PSA (mindestens Helm und Handschuhe) für das verbleibende Restrisko. Dieses Restrisiko ist es doch, was eine Gefährdungsbeurteilung so interessant macht :) Du erwähntest den Verlust eines Auges. Hätte ein Helm diesen Unfall verhindert? Welche Art von Augenschutz hätte zur Verhinderung getragen werden müssen? Normale Schutzbrillen (also keine Korbbrillen) dürften einer Zeltstange eines SG30 nicht allzuviel entgegen zu setzen haben. Welches ist die geeignete PSA? Feuerwehrhelm? oder reicht ein Leichterer Industrieschutzhelm? Oder braucht's einen Helm der auch Nacken und seiten schützt (das tut ein Fw-Helm halt nur unzureichend) Wie hoch darf das akzeptable Restrisiko sein? Ein klassiker hierfür im Fw-Bereich ist das "Ölspur kehren" mit Brandschutzkleidung und Helm. Denn mit Brandschutzkleidung+Warnweste hat es eine bessere Erkennbarkeit als mit T-Shirt und Warnweste. Der Helm kann den Aufschlag des versicherten auf die Straße eventuell abmildern wenn er doch umgefahren wird."Der wo für die straßen zuständig ist" steht daneben mit T-Shirt und Warnweste. Ähnlich wird auch anderswo mit Gefährdungsbeurteilungen verfahren weil man sich unsicher ist welches Restrisiko vertretbar ist. Daher minimiert das Restrisiko teilweise ohne Rücksicht auf praktische Seite. Beispiele wo dies irgendwann umschlägt so dsas es zwar Sicher aber nicht mehr (praktikabel) durchführbar ist kennt sicherlich jeder aus seinem eigenen Laden. Das ist es was eine Organisation Handlungsunfähig macht. Nicht dass man eine Gefährdungsbeurteilung ansich durchführen muss. | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 567965 | |||
Datum | 03.07.2009 15:51 | 14595 x gelesen | |||
Ja, der Unfall mit dem Auge hätte sich verhindern lassen, wenn das Zelt "richtig" aufgestellt worden wäre und der Betreffende nicht versucht hätte, das auseinandergehende Zeltgerüst aus Gusstangen doch noch zusammen zu halten. Unfallursache, kurz gesagt, mangelhafte Schulung. Wird das Zelt gemäß den Herstellervorgaben (bzw. Schulungsunterlagen) und ein bisschen Mitdenken der Verantwortlichen aufgebaut, reicht (und damit wird's interessant für Jugendgruppen) ein Industrieschutzhelm völlig aus. Wie hoch das akzeptable Restrisiko ist und sein darf, muss jeder Verantwortliche mit sich selbst und seinen Mitarbeitern ausmachen. Dein Beispiel mit der Ölspur .... :) Na klar schützt der Helm vor dem Aufprall auf die Straße - nachdem der Aufschlag auf die obere Kante der Windschutzscheibe dem Betreffenden das Genick demoliert hat. Und die Tätigkeit in vollständiger Feuerwehr-Schutzkleidung (HuPF 1 + 4 + Warnweste + Helm, am besten noch mit geschlossenem Hollandtuch) sorgt auch noch für den notwendigen Umsatz des örtlichen Getränkehändlers und die Auslastung des Rettungsdienstes und der Krankenhausambulanz. Und genau um diesen Schwachfug zu verhindern, braucht es beratende Fachleute, braucht es geschulte, wissende Führungskräfte und Mitarbeiter. Das muss unser Ziel sein, nicht mehr aber auch nicht weniger. Arbeitsschutz darf nicht zum Selbstzweck werden, er muss gelebt werden - nur dann kann er auch funktionieren. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 567967 | |||
Datum | 03.07.2009 15:56 | 14583 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardJa, der Unfall mit dem Auge hätte sich verhindern lassen, Darauf wollte ich hinaus. PSA als letztes Glied der Reihenfolge. Geschrieben von Udo Burkhard Wie hoch das akzeptable Restrisiko ist und sein darf, muss jeder Verantwortliche mit sich selbst und seinen Mitarbeitern ausmachen. na das wird befürchte ich nicht so einfach sein. Oder kann ein "Wir nehmen folgendes Restrisiko in kauf:" grundsätzlich vor Haftung oder Verurteilung in einem Strafprozess schützen? Doch nur wenn der Richter der Ansicht ist, dass dieses Restrisiko vertretbar war. | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 567973 | |||
Datum | 03.07.2009 16:08 | 14552 x gelesen | |||
Richtig. Und deshalb brauchen wir auch im Ehrenamt beratende Fachleute. Wobei man mittlerweile bei verschiedenen Fachleuten eher in die Richtung tendiert, etwas mehr Risiko in Kauf zu nehmen, um die Arbeit dadurch sicherer zu machen. Nein, kein Widerspruch. Denn je mehr Sicherheit, umso eher sind die Leute bereit, unnötige Risiken einzugehen. Es gibt da das Beispiel des Radfahrers, der immer einen ganz bestimmten "sicheren" Weg fuhr und eine "unsichere" Abkürzung durch den Wald vermied. Bis ihm seine Frau einen Helm schenkte und er an dem Abend völlig verschrammt zurück kam. Auf die Frage seiner Frau, warum er denn die unsichere Abkürzung gefahren sei, kam die Antwort: "Ich hatte doch einen Helm auf!". Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Thom8as 8S., Bensheim-Gronau / Hessen | 623617 | |||
Datum | 02.05.2010 20:43 | 14408 x gelesen | |||
Hallo Kannst du mir sagen, wie ihr euch entschieden habt? Wir hatten die ganzen Jahre ein zelt der Schweizer Armee. ca. 8x10m (von der Form her so: http://www.green-store.ch/product_info.php/info/p402_Swiss-Army---Orginal---Armeezelt---Universalzelt-55.html) Das Zelt hatte den großen Vorteil, dass es sowohl von den Kindern als auch den Besuchern immer schnell gefunden wurde (weil es das einzige dieser Art war) Es war in diesem Zelt immer angenehm kühl. Wichtig wäre, dass das Zel ein Innenzelt hat, Boden muss nicht sein, da feldbetten vorhanden sind. Mit den beiden Türen am Anfang und ende konnte man es auch im Sommer im zelt gut aushalten. Das ist bei den weißen Zelten mit Alugestänge nicht der Fall. (Keine Ahnung wie die heißen) Leider findet sich ein zelt dieser Größe nirgends. Desweiteren sollte das zelt ohne Abspannung auskommen. Hat jemand einen Tipp? Gruß Thomas Das ist meine persönliche Meinung, und nicht die einer Feuerwehr. Wer Teile meines Beitrages ausserhalb dieses Forum nutzen möchte, muss per Mail anfragen. | |||||
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