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Thema | Schwerer VU mit Polizeifahrzeug | 39 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Flor8ian8 F.8, Dachau bei München / Bayern | 584489 | |||
Datum | 28.09.2009 13:20 | 16592 x gelesen | |||
Hallo zusammen, http://feuerwehr.planegg.de/index.php?id=41&tx_ttnews[tt_news]=353&tx_ttnews[backPid]=97&cHash=17c8794680 Wenn man sich die Bilder anschaut und liest, dass "beide verletzte Beamte bereits aus dem Fahrzeug durch Ersthelfer befreit worden sind", dann hatten die beiden Polizisten wohl zwei große Schutzengel. Gute Besserung! Schöne Grüße Flo Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!!! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog | |||||
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Autor | Cars8ten8 S.8, Dorsten / NRW | 584490 | |||
Datum | 28.09.2009 13:44 | 13278 x gelesen | |||
Aua....den Bulli hats aber arg zerlegt. Wenn man liest, dass es den Bulli aus der Kurve in einige Bäume getragen hat, kann man von extremen Glück sprechen, dass den beiden Beamten nicht mehr passiert ist. Vor allem, wenn die Beamten, wie viele Feuerwehrleute bei Einsatzfahrten, nicht angeschnallt gewesen wären. Gruß Carsten --- www.blaulichtquiz.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen | 584491 | |||
Datum | 28.09.2009 13:48 | 13176 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian FastnerHallo zusammen, Hallo zusammen, was passiert eigentlich mit den mitgeführten Waffen der Polizisten? Bleiben die beim Polizisten am Mann während der Behandlung? Entfernt die der Rettungsdienst und verwahrt sie? Wer sichert (aufpassen) die Dinger bis die Polizei kommt? Gruß Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 584492 | |||
Datum | 28.09.2009 13:52 | 13063 x gelesen | |||
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen wenn sich im Kreis der Rettungskräfte ein Sachkundiger (Jäger oder Sportschütze) soll der sich darum kümmern. Ansonsten bleibt es wohl beim Rettungsdienst hängen. Wobei ich der Meinung bin das die Polizei meist sehr zeitig eintrifft. Das sollte genügen. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 584500 | |||
Datum | 28.09.2009 14:32 | 13001 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Carsten Schumann Wenn man liest, dass es den Bulli aus der Kurve in einige Bäume getragen hat, kann man von extremen Glück sprechen, dass den beiden Beamten nicht mehr passiert ist. ich bin verwundert, dass hier offensichtlich die fehlende Notwendigkeit einer technischen Rettung mit "kaum verletzt" gleichgesetzt wird. Bitte dabei beachten, dass man nicht eingeklemmt sein muss, um nach einem VU schwerverletzt zu sein. Gute Besserung. Sebastian | |||||
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Autor | Marc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg | 584501 | |||
Datum | 28.09.2009 14:33 | 13068 x gelesen | |||
Hallo, die aktuellen Polizeiholster haben oft eine Zugriffsicherung ( damit unbefugte den Beamten die Waffe nicht mehr entreissen können ). Wer sich damit nicht auskennt, wird ohnehin Probleme bekommen die Waffen zu bergen ( es sei denn, man zerschneidet den Gürtel ). Ich würde die an der Einsatzstelle eingetroffenen Kollegen der Beamten bitten, sich der Waffen an zu nehmen ( sofern diese gefahrlos zugänglich sind ). | |||||
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Autor | Cars8ten8 S.8, Dorsten / NRW | 584508 | |||
Datum | 28.09.2009 14:48 | 12824 x gelesen | |||
Sorry, hatte den Artikel nur überflogen und mich da wohl verlesen und hatte mich durch die Rettung aus dem durch die Radfahrer verwirren lassen. [...]sagte ein Sprecher der Bundespolizei am Sonntagnachmittag, der eine Beamte sei weniger schwer verletzt und könne möglicherweise noch am Abend aus dem künstlichen Koma erwachen. Sein Kollege allerdings sei „schwerstverletzt“, sein Zustand ernst. Offenbar schwebte er in Lebensgefahr. Genaueres könne man erst am Montag sagen. Carsten --- www.blaulichtquiz.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen | 584509 | |||
Datum | 28.09.2009 14:48 | 12990 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc MaierIch würde die an der Einsatzstelle eingetroffenen Kollegen der Beamten bitten, sich der Waffen an zu nehmen ( sofern diese gefahrlos zugänglich sind ). Meine Frage bezog sich aber darauf, dass keine Kollegen da sind. Gruß Michael | |||||
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Autor | Marc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg | 584511 | |||
Datum | 28.09.2009 14:59 | 12970 x gelesen | |||
Das Problem dürfte in erster Linie den RD betreffen. Ich würde die Waffen ( wenn sie nicht groß stören ) am Mann lassen. Müssen die Waffen unbedingt weg, weil sie Rettung oder Behandlung der Patienten stören, ist es m.E. für Laien besser das gesamte Holster zu entfernen ( Gurt zerschneiden und Holster abziehen ) da es, wie geschrieben, Zugriffsicherungen gibt, die ein Ziehen der Waffe aus dem Holster erschweren, bzw. unmöglich machen. Außerdem bleibt im Holster der Abzug verdeckt. Danach sollten die Waffen natürlich erst einmal für Dritte "unsichtbar" sein und bewacht werden. Kommt bestimmt nicht gut wenn die Pistole, die man gerade noch geborgen hat, plötzlich weg ist... | |||||
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Autor | Lüke8 F.8, Ochtersum / Niedersachsen | 584513 | |||
Datum | 28.09.2009 15:17 | 12983 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc MaierAußerdem bleibt im Holster der Abzug verdeckt Hallo Marc, von den Pistolen geht solange keine Gefahr aus bis sie durch das Zurückziehens gespannt werden und eine Patrone in den Lauf befördert wird. Anders verhält sich bei Revolvern, da braucht man nur den Abzug ziehen um die Waffe abzufeuern. Gruß Lüke, zufällig auch Jäger | |||||
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Autor | Wern8er 8G., Wernigerode/Harz / Sachsen-Anhalt | 584515 | |||
Datum | 28.09.2009 15:22 | 12808 x gelesen | |||
Es soll ;-) auch Einheiten/Beamte geben, die ihre Waffe geladen führen (müssen/dürfen/nicht dürfen und es trotzdem tun) ...d.h. Patrone im Lauf Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner Greif "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | |||||
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Autor | Marc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg | 584517 | |||
Datum | 28.09.2009 15:24 | 12738 x gelesen | |||
Hi Lüke, die Polizei trägt ihre Waffen in der Regel feuerbereit ( jedenfalls wenn sich die Beamten an die entsprechende Dienstvorschrift halten ). Das heisst, wenn der Abzug betätigt wird, macht es "bumm". Das wird zwar beim Bergen einer Pistole niemand absichtlich machen, aber man weiss nie... Daher mein Rat für Laien, die Waffe komplett mit dem Holster zu sichern. Was allerdings richtig ist: Die Gefahr das sich bei Polizeipistolen ein Schuss löst, weil diese bewegt werden, einen Stoß kriegen oder herunter fallen, ist minimal, da braucht keiner Angst vor haben. Aber wenn der Abzug betätigt wird, dann macht die Pistole i.d.R. das was sie soll. Und zum betätigen des Abzugs brauche ich keinen Finger. Da reicht, wenn es dumm läuft, auch irgend ein Fremdkörper ( ein Stück Gürtel, ein Stück Sicherheitsgurt o. ä. ) wo sich das Ding einhaken kann ,bzw. dran hängen bleibt. | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 584518 | |||
Datum | 28.09.2009 15:25 | 12682 x gelesen | |||
Da ein Laie den Ladezustand der Waffe nicht bestimmen kann bzw. die Waffe SICHER entladen kann ist die Option Waffe im Holster und Abzug verdeckt ideal. Es kann ja auch gut sein, das die Waffe fertiggeladen ist. Dann kann ich Pech haben wenn ich mit dem Abzug irgendwo hängenbleibe. Nicht jede Polizeiwaffe hat eine (manuelle) Sicherung. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 584519 | |||
Datum | 28.09.2009 15:25 | 12825 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüke Freesevon den Pistolen geht solange keine Gefahr aus bis sie durch das Zurückziehens gespannt werden und eine Patrone in den Lauf befördert wird. a. Ist wärend des Dienstes immer eine Patrone im Patronenlager und es muss nicht erst der Verschluss nach hinten gezogen werden um die Waffe schussfertig zu machen. Das wäre ja auch der Hohn! Auch haben die Waffen der Bundespolizei keinen Sicherungshebel mehr (wie m. W. keine Waffe bei der Polizei sie mehr hat). Lasst die Waffen einfach dort stecken wo sie sind (Im Holster) und schneidet bei Bedarf lieber den Gürtel durch. Dann die Waffe nach dem Eintreffen der Polizei übergeben und gut! Waffe aus dem Holster ist wirklich nur was für geschulte Menschen! Das gleiche gilt auch für die ggf. im Fahrzeug mitgeführte Maschinenpistole! Einfach belassen wo sie ist und gut. Wenn sie raus muss, dann einfach herausnehmen und nebenan ablegen. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Lars8 J.8, Krefeld / NRW | 584520 | |||
Datum | 28.09.2009 15:28 | 12663 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüke Freesevon den Pistolen geht solange keine Gefahr aus bis sie durch das Zurückziehens gespannt werden und eine Patrone in den Lauf befördert wird. QUELLE: *LINK* Da bei der Polizei im Streifendienst aber kaum Revolver anzutreffen sind und die Waffen ansich immer "streifenfertig" mitzuführen sind, fällt dein Einwand leider heraus. Es kommt also auf die je nach Bundesland eingesetzte Waffe, deren verbaute Sicherungen und das jeweilige Holster an, welche Sicherungen gegen ungewollte Abgabe eines Schusses vorhanden sind. Sogesehen könnte das bloße Betätigen des Abzuges ausreichen um einen Schuss abzugeben. Im übrigen: Wievielen Kameraden ist hier bekannt, dass bei neueren Streifenwagen für Sondersignalanlage, Funk und weiterer fahrgestellfremder Technik eine zweite Batterie an anderem Ort verbaut ist? Man sollte mal bei der Wache nebenan nachfragen, wie es da aussieht um bei eventuellen VUs mit Polizeifahrzeugen seine Eigenen Dokumente (Stichwort Rettungsleitfaden) aktuell zu haben für diese nicht so seltenen Sinderfahrzeuge. | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 584521 | |||
Datum | 28.09.2009 15:31 | 12774 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen Ringhofer
Teilweise schon noch, der Trend geht aber definitiv in diese Richtung. Geschrieben von Jürgen Ringhofer Lasst die Waffen einfach dort stecken wo sie sind (Im Holster) und schneidet bei Bedarf lieber den Gürtel durch. Dann die Waffe nach dem Eintreffen der Polizei übergeben und gut! Absolut korrekt. Geschrieben von Jürgen Ringhofer
Wie gesagt, wenn ich jemanden habe der sich mit Waffen auskennt soll der sich drum kümmern. D.h. aber nur im Holster an sich nehmen und sicher ablegen. Die MP5 wirklich nur bei Bedarf nehmen, wenn dann auf den Sicherungshebel achten. Von Entladevorgängen würde ich auf jeden Fall absehen. Die sind in der Regel unnötig und eine zusätzliche Gefahrenquelle. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 584524 | |||
Datum | 28.09.2009 15:51 | 12804 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen Ringhofer
Wundert mich, zumal in Deutschland doch immer alles doppelt und dreifach gesichert ist und die POL rennt mit Waffen rum wo man nur am Abzug ziehen muß? mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 584525 | |||
Datum | 28.09.2009 15:52 | 12677 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael LinkenbachTeilweise schon noch, der Trend geht aber definitiv in diese Richtung. Nenne mir bitte eine! Meines Wissens gibt es kein Bundesland mehr, welche Polizeipistolen mit Sicherungshebel nutzt. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Eric8 M.8, Reinheim / Hessen | 584526 | |||
Datum | 28.09.2009 15:55 | 12747 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferNenne mir bitte eine! Meines Wissens gibt es kein Bundesland mehr, welche Polizeipistolen mit Sicherungshebel nutzt. Haben die nicht eine Griffhebelsicherung? Bin ich ein "Regular"? | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 584527 | |||
Datum | 28.09.2009 15:57 | 12662 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis EdnerWundert mich, zumal in Deutschland doch immer alles doppelt und dreifach gesichert ist und die POL rennt mit Waffen rum wo man nur am Abzug ziehen muß? Das Geschrei wäre groß, wenn die Polizei vor der Schussabgabe immer erst noch entsichern muss und dadurch ggf. Menschenleben gefährdet werden. Was aber nicht bedeutet, dass die Waffe keine Sicherung hat. Das sind halt einfach automatische Sicherungen (Abzugsicherung, Fallsicherungen, Schlagbolzensicherungen, Griffspannsicherungen, Ziehsicherungen am Holster u.s.w.) um nur einige zu nennen. Fakt ist, dass das Teil ohne Krümmung des Abzuges im ordnungsgemäßen Zustand nie losgehen kann! Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 584528 | |||
Datum | 28.09.2009 15:58 | 12664 x gelesen | |||
Geschrieben von Eric MartiniHaben die nicht eine Griffhebelsicherung? Und welche Landespolizei nutzt diese Waffe? Keine! Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Eric8 M.8, Reinheim / Hessen | 584529 | |||
Datum | 28.09.2009 15:59 | 12594 x gelesen | |||
Es geht nicht um die Waffe sondern um die Sicherung Bin ich ein "Regular"? | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 584530 | |||
Datum | 28.09.2009 16:00 | 12703 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferAbzugsicherung, Fallsicherungen, Schlagbolzensicherungen, Griffspannsicherungen, Ziehsicherungen am Holster u.s.w.) Ach so, ich dachte die hätten auch das nicht. Geschrieben von Jürgen Ringhofer Das Geschrei wäre groß, wenn die Polizei vor der Schussabgabe immer erst noch entsichern muss und dadurch ggf. Menschenleben gefährdet werden. Dauert das wirklich so lange? Ich dachte immer das wäre einmal nur Hebel umlegen. (Bin in der Sache Laie) mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 584531 | |||
Datum | 28.09.2009 16:01 | 12635 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferNenne mir bitte eine! Meines Wissens gibt es kein Bundesland mehr, welche Polizeipistolen mit Sicherungshebel nutzt. Reingefallen. Ich bin über die P5 in RLP gestolpert. Ich dachte die hätte noch eine Sicherung. Von daher hast du Recht. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 584533 | |||
Datum | 28.09.2009 16:03 | 12568 x gelesen | |||
Wobei die Griffhebelsicherung kein Sicherungshebel ist. In Bayern P7 muss vor der Schussabgabe das Griffstück zusammengedrückt werden. Das ist aber definitiv kein Sicherungshebel, sondern eine spezielle Schützensicherung. Fallsicherungen haben heute übrigens alle Polizeiwaffen. Wie das funktioniert? Der Schlagbolzen wird erst durch Krümmung des Abzuges in Trefferposition gehoben. Bei einem unbeabsichtigten Fall liegt der Bolzen nicht in Trefferposition und kann so nie das Zündhütchen erreichen. Das ist aber eine Sicherung die der Schütze nicht bewusst beeinflussen kann. Dahin geht auch schon seit Jahren der Trend. Die letzte Polizeipistiole mit Hebelsicherung war die Walther PP. Die Negativerfahrungen haben dazu geführt, dass sie abgeschafft wurden. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 584534 | |||
Datum | 28.09.2009 16:04 | 12594 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis EdnerDauert das wirklich so lange? Ich dachte immer das wäre einmal nur Hebel umlegen. (Bin in der Sache Laie) Wenn es darauf ankommt einen schnellen ersten Schuss zu setzten kann das umlegen eines Hebels schon zu lange dauern. Außerdem ist in der Hektik einer Schussabgabe jeder Schritt zuviel. Das war z.b. auch ein Grund warum Glock in den USA so viele Polizeien mit ihren Waffen ausrüstet. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 584535 | |||
Datum | 28.09.2009 16:05 | 12798 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis EdnerDauert das wirklich so lange? Ich dachte immer das wäre einmal nur Hebel umlegen. (Bin in der Sache Laie) Nein! Aber im Einsatz einmal vergessen und du kannst der Verlierer sein! Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 584595 | |||
Datum | 28.09.2009 22:28 | 12397 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüke Freesevon den Pistolen geht solange keine Gefahr aus bis sie durch das Zurückziehens gespannt werden und eine Patrone in den Lauf befördert wird. Vollkommen egal. Eine Waffe wird immer so behandelt als sei sie fertig geladen und entsichert. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Delbrück / NRW | 584615 | |||
Datum | 29.09.2009 01:08 | 12366 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Middeke Geschrieben von Lüke Freese"von den Pistolen geht solange keine Gefahr aus bis sie durch das Zurückziehens gespannt werden und eine Patrone in den Lauf befördert wird." Fertig geladen, gespannt und entsichert! Gerade bei Waffen, die über keinen deutlich erkennbaren Sicherungshebel verfügen, wie es bei den meisten Pistolen der Fall ist. Bei der aktuellen Dienstwaffe der Polizei NRW erkennt man übrigens auch als Fachmann nur mit sehr geübtem Blick, ob die Waffe fertig geladen ist. Ob diese dazu noch gespannt ist, ist hingegen auch für Experten nicht zu erkennen, da der Schlaghammer innerhalb des Schlittens verborgen ist. | |||||
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Autor | Lars8 J.8, Krefeld / NRW | 584621 | |||
Datum | 29.09.2009 03:16 | 12341 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael SprickBei der aktuellen Dienstwaffe der Polizei NRW erkennt man übrigens auch als Fachmann nur mit sehr geübtem Blick, ob die Waffe fertig geladen ist. Ob diese dazu noch gespannt ist, ist hingegen auch für Experten nicht zu erkennen, da der Schlaghammer innerhalb des Schlittens verborgen ist. Das mit dem Ladezustand stimmt schon. Da die NRW-Waffe aber über einen Double-Action-Only-Abzug verfügt, kann diese nicht vorgespannt getragen werden. Richtig ist, dass der Schlagbolzen innenliegend und ungespannt nicht sichtbar ist. Gepannt wird er aber vor jedem Schuss erneut mit immer dem gleichen Abzugsgewicht und nur durch das Betätigen des Abzuges. | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Delbrück / NRW | 584782 | |||
Datum | 29.09.2009 18:47 | 12283 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars Jansen Das mit dem Ladezustand stimmt schon. Da die NRW-Waffe aber über einen Double-Action-Only-Abzug verfügt, kann diese nicht vorgespannt getragen werden. Richtig ist, dass der Schlagbolzen innenliegend und ungespannt nicht sichtbar ist. Gepannt wird er aber vor jedem Schuss erneut mit immer dem gleichen Abzugsgewicht und nur durch das Betätigen des Abzuges. Könntest du mir eventuell kurz erläutern, warum die Waffe nicht im gespannten Zustand getragen werden kann? Irgendwie lauten meine Informationen da anders... | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 584787 | |||
Datum | 29.09.2009 18:56 | 12196 x gelesen | |||
Weil der Schlagbolzen bei jeder Schussabgabe durch betätigen des Abzuges erst gespannt und dann schnell entspannt wird --> Zwei Aktionen --> Double Action. Quasi wie bei einem Revolver. Wobei bei vielen (den meisten) Modellen noch die Single Action Variante möglich ist. Hintergrund ist bei jeder Schussabgabe den gleichen Abzugswiderstand zu haben. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 584795 | |||
Datum | 29.09.2009 19:04 | 12221 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Sprick Könntest du mir eventuell kurz erläutern, warum die Waffe nicht im gespannten Zustand getragen werden kann? Zur Veranschaulichung stellen wir uns erstmal einen frühen Revolver aus dem Wilden Westen vor. Diese Revolver hatten Single-Action-Abzüge, d.h. durch Betätigen des Abzuges wir nur der Hammer ausgelöst und dieser schlägt auf den Schlagbolzen. Damit der Hammer ausgelöst werden kann muss dieser erst von Hand gespannt werden. "Den Hahn nach hinten ziehen". Moderne Revolver haben überwiegend einen Double-Action-Abzug. Dort wird durch Betätigen des Abzuges erst der Hammer gespannt und bei erreichen der max. Spannung auch wieder ausgelöst ( auch die Trommel wird weiter gedreht). Dies erfordert ein recht hohes Abzugsgewicht (Kraft die auf den Abzug gebracht werden muss um einen Schuss auszulösen). Dabei verreißt man die Waffe oftmals. Um genauer zu schießen kann man das Abzugsgewicht verringern indem man den Hammer von Hand spannt und dann, wie bei einem Single-Action Abzug, durch das Betätigen des Abzuges den Hammer nur noch auslöst. Nach dem gleichen Prinzip funktioniert es auch bei einer Pistole. Double-Action: Spannen des Hammers/Schlagbolzens und auslösen. Auch da ist es möglich den Hammer von Hand zu spannen und da dadurch Kraft beim abdrücken zu sparen. Nun spricht man vom gespannten Zustand. Ein Ziehen am Abzug sorgt nun für das Auslösen eines Schusses (sofern geladen). Bei einem Double-Action-ONLY Abzug entfällt nun diese Möglichkeit des manuellen Spannen des Hammers. Ein ziehen am Abzug hat also immer zur folge, dass der Hammer gespannt und ausgelöst wird. Es ist also nicht möglich den Hammer in einem gespannten Zustand zu halten. Gruß, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisationen, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Delbrück / NRW | 584798 | |||
Datum | 29.09.2009 19:08 | 12133 x gelesen | |||
Die Funktion Double Action sowie ihre Funktionsweise ist mir wohl bekannt. Dennoch wird die Waffe bei der Aktion "Fertigladen" vorgespannt und muss durch betätigen des Entspanndrückers entspannt werden. Warum die Waffe in vorgespanntem Zustand aber nicht getragen werden kann, erschliesst sich mir nicht... | |||||
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Autor | Marc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg | 584810 | |||
Datum | 29.09.2009 19:36 | 12192 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael SprickKönntest du mir eventuell kurz erläutern, warum die Waffe nicht im gespannten Zustand getragen werden kann? Die in NRW verwendete Version der P 99 hat ein reines DAO Schloss. Es kann ausschließlich über Betätigung des Abzuges gespannt werden. Auch nach dem Durchladen oder nach einem Schuss ist da nichts gespannt und kann demzufolge auch nicht entspannt werden ( das ist bei anderen Versionen der P 99 wieder anders ). Wir haben in Deutschland im Streifendienst aktuell Pistolen von drei verschiedenen Herstellern. Von diesen Herstellern gibt es insgesamt um die 9 verschiedene Modelle und diese Modelle teilen sich wiederum in mehr als 10 Varianten auf ( eine genaue Aufstellung erspare ich euch und mir ). Dazu kommen noch abweichende Modelle von Spezialkräften ( die ja auch mal verunfallen könnten ). Die Handhabung dieser Modelle unterscheidet sich untereinander teilweise erheblich. Mann kann auch sagen, fast jedes Bundesland macht da sein eigenes Ding. Es lebe die Vielfalt... Daher ist, um noch mal zur Grundfrage zurück zu kommen, der sicherste Platz für sicher gestellte Dienstwaffen im Holster. Von Entladeversuchen oder anderen Waffenmanipulationen an der Einsatzstelle sollte man Abstand nehmen - auch wenn man meint sich aus zu kennen. | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg | 584893 | |||
Datum | 30.09.2009 08:24 | 12114 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael LinkenbachWeil der Schlagbolzen bei jeder Schussabgabe durch betätigen des Abzuges erst gespannt und dann schnell entspannt wird --> Zwei Aktionen --> Double Action. Quasi wie bei einem Revolver. Wobei bei vielen (den meisten) Modellen noch die Single Action Variante möglich ist. Guten Morgen! Ist Deine Beschreibung von Single-Action heutzutage so richtig? Ich kenne Single Action NUR von (alten) Revolvern, bei denen es nicht möglich war, den Hahn durch zurückziehen des Abzugs zu spannen, sondern wo immer vor dem Abziehen der Hahn gespannt werden musste. Große Neuerung war dann Double Action: Entweder Hahn spannen und dann abziehen oder (mit größerem Kraftaufwand) gleich abziehen, dabei spannen. Also Single Action ist nicht der Vorgang, dass zuerst gespannt wird, sondern die technische Eigenart, dass zuerst gespannt werden _muss_. Und das gibt es m.W. bei Pistolen nicht (?). Freundliche Grüße, Michael Schuckart | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 584896 | |||
Datum | 30.09.2009 08:41 | 12029 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis EdnerWundert mich, zumal in Deutschland doch immer alles doppelt und dreifach gesichert ist und die POL rennt mit Waffen rum wo man nur am Abzug ziehen muß? 1. Die Sicherung ist im Zweifelsfall immer im Kopf. 2. Um eine Waffe abzufeuern bedarf es einiges an Abzugsgewicht, d.h. mit einmal mit dem Finger an den Abzug ist es nicht getan. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 584926 | |||
Datum | 30.09.2009 11:03 | 12096 x gelesen | |||
Moin, Single-Action habe ich meiner Meinung nach in dem Text auch gar nicht beschrieben. Nur das bei vielen Revolvern sowohl Single als auch Double-Action möglich ist. Insofern ist deine Ausführung richtig. Die meisten Pistolen können auch SA UND DA. Spezielle Modelle haben dann ein Double-Action-Only System. (DAO) So auch die in NRW eingeführte P99 DAO. Geschrieben von Michael Schuckart Also Single Action ist nicht der Vorgang, dass zuerst gespannt wird, sondern die technische Eigenart, dass zuerst gespannt werden _muss_. Und das gibt es m.W. bei Pistolen nicht (?). Einer der berühmtesten Pistolen, die Colt M1911A1 war/ist eine SAO Pistole. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg | 584941 | |||
Datum | 30.09.2009 11:54 | 11992 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael LinkenbachDie meisten Pistolen können auch SA UND DA. Spezielle Modelle haben dann ein Double-Action-Only System. (DAO) So auch die in NRW eingeführte P99 DAO. Geschrieben von Michael Linkenbach Einer der berühmtesten Pistolen, die Colt M1911A1 war/ist eine SAO Pistole. Danke! Michael Schuckart | |||||
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