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ThemaFeuerwehr Oldtimer (TLF 16) rast nach Festumzug ungebremst in Hauswand69 Beträge
RubrikEinsatz
Infos:
  • Feuerwehr Oldtimer (TLF 16) rast nach Festumzug ungebremst in Hauswand
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg627238
    Datum29.05.2010 20:5721281 x gelesen
    Hallo,

    Das TLF 16, ein Oldtimer der Feuerwehr Salzbergen, ist auf der Heimfahrt vom Festumzug in Nordhorn ungebremst in ein Haus gefahren:

    Bericht mit Bilder


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorOlaf8 L.8, Preetz / S-H627240
    Datum29.05.2010 22:0416275 x gelesen
    Da hat der Unfallsachverständige sicher ein paar unangenehme Fragen.
    Z.B. wann das letzte mal die Bremsen von einem Sachkundigen geprüft und gewartet wurden.
    Stichwort: Tageszulassung.

    Dem Fahrer jedenfalls gute Besserung.

    Olaf


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW627241
    Datum29.05.2010 22:1016348 x gelesen
    Geschrieben von Olaf LenzDa hat der Unfallsachverständige sicher ein paar unangenehme Fragen.
    Z.B. wann das letzte mal die Bremsen von einem Sachkundigen geprüft und gewartet wurden.
    Stichwort: Tageszulassung.


    Ich erkenne an dem Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen

    Kurzzeitkennzeichen - oder auch 5-Tages-Kennzeichen - sind Kennzeichen, die fünf Tage nach ihrer Anmeldung ihre Gültigkeit selbstständig verlieren. Diese Kennzeichen werden zur Überführung, für Probefahrten, sowie zur Vorführung bei TÜV oder Dekra für beliebige Fahrzeuge (PKW, LKW, Krad, Anhänger etc.) innerhalb Deutschlands verwendet.

    Im Gegensatz zu den roten Kennzeichen, die ausschließlich für gewerbliche KFZ Händler bestimmt sind, sind die Kurzzeitkennzeichen auch für Privatleute verfügbar. Dabei ist zu beachten, dass ein Kurzzeitkennzeichen nur an einem Fahrzeug benutzt werden darf. Eine wechselnde Verwendung an mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig.

    Desweiteren ist zu beachten, dass für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen keine bestandene AU und HU benötigt wird;auch die Regelungen hinsichtlich Abgasplakette finden keine Anwendung.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Denkt daran:
    "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)

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    AutorOlaf8 L.8, Preetz / S-H627242
    Datum29.05.2010 22:1516004 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffKurzzeitkennzeichen
    Das ist der richtige Ausdruck, der mir fehlte. Gemeint habe ich das selbe.

    Und genau das
    Geschrieben von Michael Rolefffür Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen keine bestandene AU und HU benötigt wird
    sehe ich als Aufhänger für ggf. blöde Fragen des Unfallsachverständigen.

    Olaf


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen627243
    Datum29.05.2010 22:1915851 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffDesweiteren ist zu beachten, dass für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen keine bestandene AU und HU benötigt wird;auch die Regelungen hinsichtlich Abgasplakette finden keine Anwendung.

    Heißt das jetzt, dass ich machen kann was ich will oder dass ich besondere Sorgfalt bzgl. des Zustands des Fahrzeug walten lassen muss?


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW627244
    Datum29.05.2010 22:2715547 x gelesen
    Geschrieben von Michael Roleffauch die Regelungen hinsichtlich Abgasplakette finden keine Anwendung.

    Die es ohnehin nicht mehr gibt, seit sie in diesem Jahr mit der HU Plakette fusionierte ;-)


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW627245
    Datum29.05.2010 22:3215682 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamHeißt das jetzt, dass ich machen kann was ich will

    solange nix passiert vermutlich...

    Geschrieben von Andreas Bräutigamoder dass ich besondere Sorgfalt bzgl. des Zustands des Fahrzeug walten lassen muss?

    So würde ich das durchaus sehen.-)


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW627247
    Datum29.05.2010 22:3515548 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferDie es ohnehin nicht mehr gibt, seit sie in diesem Jahr mit der HU Plakette fusionierte ;-)

    Genau deshalb gibt es ja auch schon einige Fahrzeuge die vorne um die alte "Plakette" erleichtert jetzt "seltsam" aussehen.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW627248
    Datum29.05.2010 22:3715649 x gelesen
    Hallo,

    [Kurzzeitkennzeichen]

    Geschrieben von Andreas BräutigamHeißt das jetzt, dass ich machen kann was ich will oder dass ich besondere Sorgfalt bzgl. des Zustands des Fahrzeug walten lassen muss?

    Das bedeutet vor allem, dass insbesondere der Halter des Fahrzeugs eine sehr viel höhere Verantwortung für den Zustand des Fahrzeuges hat. Weil er eben nicht gezwungen ist, das Fahrzeug von amtlich zugelassener Stelle untersuchen zu lassen.

    Das Fahrzeug braucht dann keine Betriebserlaubnis, muss aber trotzdem vorschriftsmässig sein.

    Insbesondere wenn das Fahrzeug schon seit längerer Zeit nicht zugelassen war (und deshalb nicht untersucht wurde), sollte der Halter schon im eigenen Interesse irgendwie glaubhaft machen können, dass er sich trotzdem um den Zustand des Fahrzeugs gekümmert hat.

    Der hier diskutierte Schadenfalls ist ja noch relativ harmlos verlaufen (den fremden Sachschaden dürfte die Versicherung problemlos übernehmen, von schwerwiegenden Verletzungen des Fahrers wird nicht berichtet, Dritte wurden nicht verletzt).

    Es dürfte aber jedem klar sein, dass bei solchen Fahrten noch viel schlimmere Dinge passieren können.

    Gruß,
    Henning

    P.S.: damit will ich keinerlei Untersuchungen vorgreifen, insbesondere steht ja auch nicht fest, ob wirklich ein technischer Defekt vorlag. Deshalb sollte ein Halter auch glaubhaft machen können, dass der Fahrer mit der Bedienung des Fahrzeugs vertraut war. Die erforderliche Fahrerlaubnis reicht dafür ggf. nicht aus...


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW627249
    Datum29.05.2010 22:3715869 x gelesen
    Geschrieben von Olaf LenzGeschrieben von Michael Roleff"für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen keine bestandene AU und HU benötigt wird"
    sehe ich als Aufhänger für ggf. blöde Fragen des Unfallsachverständigen.


    Das war mit ein Grund für mich auf H-Kennzeichen zu wechseln.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW627250
    Datum29.05.2010 22:4315519 x gelesen
    Mahlzeit,

    [AU-Plakette]

    Geschrieben von Michael RoleffGenau deshalb gibt es ja auch schon einige Fahrzeuge die vorne um die alte "Plakette" erleichtert jetzt "seltsam" aussehen.

    Bei dem hier diskutierten Fahrzeug Baujahr 1955 hätte man dieses Bild aber auch in den letzten 25 Jahren gesehen ;-)

    Gruß,
    Henning


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW627251
    Datum29.05.2010 22:4816002 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochGeschrieben von Michael Roleff"Genau deshalb gibt es ja auch schon einige Fahrzeuge die vorne um die alte "Plakette" erleichtert jetzt "seltsam" aussehen."

    Bei dem hier diskutierten Fahrzeug Baujahr 1955 hätte man dieses Bild aber auch in den letzten 25 Jahren gesehen ;-)


    Naja, auch die nächsten rund 20 Jahre war das nicht notwendig,
    da für die alten keine AU vorgesehen war,-))


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW627252
    Datum29.05.2010 22:4815312 x gelesen
    Ich bezweifle auch mal, dass hier überhaupt ein Sachverständiger vor Ort war oder eingeschaltet wird! Die Polizei wird den Unfall aufgenommen haben und fertig. Da reichen die Angaben des Fahrers, dass die Bremsen versagt haben. Sachverständige kommen i. d. R. bei unklaren Lagen zum Einsatz und das ist hier ja überhaupt nicht der Fall.

    Von daher wird es wenn überhaupt eine bußgeldbewährte Verwarnung gegeben haben und fertig. Den Rest können die Versicherungen untereinander ausmachen ;-)


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW627253
    Datum29.05.2010 22:5015813 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael RoleffGeschrieben von Michael Roleff"für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen keine bestandene AU und HU benötigt wird"
    sehe ich als Aufhänger für ggf. blöde Fragen des Unfallsachverständigen.

    Das war mit ein Grund für mich auf H-Kennzeichen zu wechseln.


    klingt nach einem komischen Grund:

    Eine (freiwillig durchgeführte) technische Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung kostet immer weniger Geld als eine 'echte' Hauptuntersuchung.

    BTW: was für eine HU-Frist hat man deinen Fahrzeugen eigentlich verpasst?

    Gruß,
    Henning


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW627255
    Datum29.05.2010 22:5515695 x gelesen
    Geschrieben von Henning Kochklingt nach einem komischen Grund:

    ein Grund,
    daneben u.A. Verkleinerung des Fuhrpartks,
    sowie die Einschränkungen der 07er in der Nutzung.

    Geschrieben von Henning Kochwas für eine HU-Frist hat man deinen Fahrzeugen eigentlich verpasst?

    Hab ich das im Blog nicht geschrieben ? 1 Jahr.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW627256
    Datum29.05.2010 22:5715401 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen RinghoferIch bezweifle auch mal, dass hier überhaupt ein Sachverständiger vor Ort war oder eingeschaltet wird! Die Polizei wird den Unfall aufgenommen haben und fertig. Da reichen die Angaben des Fahrers, dass die Bremsen versagt haben. Sachverständige kommen i. d. R. bei unklaren Lagen zum Einsatz und das ist hier ja überhaupt nicht der Fall.

    Von daher wird es wenn überhaupt eine bußgeldbewährte Verwarnung gegeben haben und fertig. Den Rest können die Versicherungen untereinander ausmachen ;-)


    Wenn es in diesem Fall so läuft, hätte ich da kein Problem mit.

    Eine nicht-unklare Lage kann ich hier aber aus dem vorliegenden Bericht nicht erkennen.

    Im Übrigen könnte man doch durchaus den Anfangsverdacht der fahrlässigen Körperverletzung zum Nachteil des Fahrers durch den Fahrzeughalter sehen?

    ggf. stellt sich ja auch noch die Frage der Einleitung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Sinne des §5 FZV

    Gruß,
    Henning


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW627260
    Datum29.05.2010 23:1615420 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochIm Übrigen könnte man doch durchaus den Anfangsverdacht der fahrlässigen Körperverletzung zum Nachteil des Fahrers durch den Fahrzeughalter sehen?

    Die Kausalität wird schwer zu bilden und noch schwerer zu belegen sein

    Geschrieben von Henning Kochggf. stellt sich ja auch noch die Frage der Einleitung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Sinne des §5 FZV

    In Form eines Mängelberichtes möglich.

    In der ganzen Sache ist auch die Verhältnismäßigkeit zu wahren und Unfälle aufgrund technischer Fehler passieren täglich auf Deutschland Straßen. Wenn da immer ein Sachverständiger dabei wäre, dann würde ich mich um diesen Beruf bemühen und viel viel Geld damit verdienen.


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen627262
    Datum30.05.2010 00:3715363 x gelesen
    danke, das wollte ich mit meiner Frage ausdrücken...


    Gruß

    A.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW627263
    Datum30.05.2010 01:2315198 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Jürgen RinghoferGeschrieben von Henning Koch
    Im Übrigen könnte man doch durchaus den Anfangsverdacht der fahrlässigen Körperverletzung zum Nachteil des Fahrers durch den Fahrzeughalter sehen?

    Die Kausalität wird schwer zu bilden und noch schwerer zu belegen sein


    Wenn man so einen Fall ohne Gutachter gleich zu den Akten legt wird das so sein ;-)

    Ansonsten ist der Halter für den technischen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich. Wenn der Unfall wirklich durch einen technischen Mangel verursacht wurde, liegt die Verantwortung des Halters für die Unfallfolgen nicht fern.

    Geschrieben von Jürgen RinghoferIn der ganzen Sache ist auch die Verhältnismäßigkeit zu wahren und Unfälle aufgrund technischer Fehler passieren täglich auf Deutschland Straßen.

    Aber wie oft werden diese auch wirklich so dokumentiert und nicht pauschal unter "Fahrfehler" abgeheftet?

    Geschrieben von Jürgen RinghoferWenn da immer ein Sachverständiger dabei wäre, dann würde ich mich um diesen Beruf bemühen und viel viel Geld damit verdienen.

    ähm, ich sag mal so:
    Die (öffentlich bestellten und vereidigten) Sachverständigen für solche Fragen sind i.d.R. nicht unbedingt von Armut geplagt, ja ;-)

    Ansonsten kenne ich das aus NRW so, dass bei im Raum stehenden technischen Mängeln das Unfallfahrzeug regelmässig zwecks Erstellung eines Gutachtens sichergestellt wird.

    Ist das in BaWü wirklich so anders?

    Gruß,
    Henning


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    AutorChri8sti8an 8N., Sersheim/Stuttgart / B-W627264
    Datum30.05.2010 01:2415398 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael RoleffKurzzeitkennzeichen - oder auch 5-Tages-Kennzeichen - sind Kennzeichen, die fünf Tage nach ihrer Anmeldung ihre Gültigkeit selbstständig verlieren. Diese Kennzeichen werden zur Überführung, für Probefahrten, sowie zur Vorführung bei TÜV oder Dekra für beliebige Fahrzeuge (PKW, LKW, Krad, Anhänger etc.) innerhalb Deutschlands verwendet.


    Erlaubt sind damit wohl auch "nur" Probefahrten, Überführungen eines Fahrzeuges vom Kaufort zum Wohnort und Vorführtermine beim TÜV und Co..

    Wie sieht es mit Teilnahmen an Festumzügen (wie hier der Fall) aus?

    Gruß, Chris


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW627266
    Datum30.05.2010 01:3115398 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian NiesserErlaubt sind damit wohl auch "nur" Probefahrten, Überführungen eines Fahrzeuges vom Kaufort zum Wohnort und Vorführtermine beim TÜV und Co..

    genauer: "Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten" (siehe §16(1) FZV).

    Geschrieben von Christian NiesserWie sieht es mit Teilnahmen an Festumzügen (wie hier der Fall) aus?

    Der Unfall ist offensichtlich bei der Überführungsfahrt vom Festumzug zurück zum Standort des Fahrzeuges passiert, da sehe ich kein Problem.

    (ob der Festumzug selbst überhaupt im Geltungsbereich der FZV gelegen hat, mag ich aus der Ferne nicht beurteilen. Wenn er nur auf abgesperrten Straßenteilen verlaufen ist und in der Genehmigung keine gegenteiligen Auflagen gemacht wurden, könnte das unproblematisch gewesen sein)

    Gruß,
    Henning


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    AutorKlau8s D8., Nürnberg / Franken627269
    Datum30.05.2010 08:5315053 x gelesen
    Interessanter

    Link zum Thema Fahrerhaftung und Abfahrts- und Fahrzeugkontrolle durch den Fahrer

    (zur Frage: Was kann dem Fahrer schon passieren?); Wissen, das alle Führerscheininhaber - insbesondere LKW-Kutscher - mal gelernt haben (vergessen? Selbst Schuld *s*. Nie gehört? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht *g*. Nicht gemacht? Haua haua ha. Das gibt Megga!).

    § 23 StVO

    § 31 StVZO


    Liebe Grüße

    Klaus
    -------------------
    Kopf hoch... sonst sieht man Dein Lächeln nicht! :o)

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW627272
    Datum30.05.2010 09:2114910 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochWenn man so einen Fall ohne Gutachter gleich zu den Akten legt wird das so sein ;-)

    Nein der Fall wird auch bei uns nicht gleich zu den Akten gelegt. Aber wieso ein Gutachter, wenn der Sachverhalt klar ist. Die Bremsanlage war defekt und fertig. Warum wäre hier doch nur bei einerm möglichen Manipulation wichtig

    Geschrieben von Henning KochAnsonsten kenne ich das aus NRW so, dass bei im Raum stehenden technischen Mängeln das Unfallfahrzeug regelmässig zwecks Erstellung eines Gutachtens sichergestellt wird.

    Ist das in BaWü wirklich so anders?


    Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit. Wenn ich bei jedem technischen Mangel einen Sachverständigen holen würde, dann wären die rund um die Uhr unterwegs und so ein Gutachten kostet heute oftmals zw. 1500 und 3000 EUR. Wenn das zu erwartende Bußgeld dann bei 100 EUR liegt, ist die Verhältnismäßigkeit m. E. nicht mehr gewahrt.

    Ist z. B. auch bei LKW Kontrollen so der Fall. Da steht wegen eines tech. Defekts eine Geldbuße von 100 - 200 EUR aus und die Anordnung eines Gutachtens kostet enorm viel Geld. Das ist klar außer der Verhältnismäßigkeit und die gesetzlichen Bestimmungen räumen hier nicht einmal der Behörde (dann schon recht nicht der Polizei in Eilzuständigkeit) dieses Anordnungsrecht ein.

    Traurig aber wahr!


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW627275
    Datum30.05.2010 09:3015157 x gelesen
    Zu § 23 StVO!

    Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog:

    123601 Sie führten das nicht vorschriftsmäßige Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war und es kam zu einem Unfall (§23 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 108 BKat = 120 EUR und 3 Punkte)

    Ein Gutachten kostet hier mindestens 1200 EUR (also das 10fache)!

    Wie lässt sich hier jetzt die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme begründen? Vor allem, weil klar ist, dass eine defekte Bremsanlage schuld war. Warum ist doch nur sekundär wichtig. Fakt ist, dass die Bremsanlage defekt war und gut. Die Polizei wird auch den Halter vernehmen und wenn der nicht sagt, dass ihm das bekannt war, dann dürfte es für ihn aufgrund der Vorhersehbarkeit auch mit einem ähnlich hohen Bußgeld erledigt sein.


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW627313
    Datum30.05.2010 15:2614662 x gelesen
    Mahlzeit.

    Ohne jetzt auf den konkreten Fall eingehen zu wollen:

    Geschrieben von Jürgen RinghoferAber wieso ein Gutachter, wenn der Sachverhalt klar ist. Die Bremsanlage war defekt und fertig

    Interessante Argumentation:
    Es gibt (grob gesagt) zwei mögliche Unfallursachen (Fahrfehler und technischer Defekt).
    Der Verantwortliche für die eine Möglichkeit benennt die andere Möglichkeit als Ursache.

    Damit ist der Sachverhalt klar??

    Ich bin doch etwas erstaunt.

    Gruß,
    Henning


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW627322
    Datum30.05.2010 16:0214615 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochInteressante Argumentation:
    Es gibt (grob gesagt) zwei mögliche Unfallursachen (Fahrfehler und technischer Defekt).
    Der Verantwortliche für die eine Möglichkeit benennt die andere Möglichkeit als Ursache.

    Damit ist der Sachverhalt klar??


    Nein! Das lässt sich auch vor Ort von Nichtsachverständigen untersuchen und festhalten. Fotografisch, im Original oder via Aussagen als Personalbeweis. Wenn z. B. ein Bremspedal ins leere greift, dann kann das jeder feststellen! Dann gibt es bei derartigen Unfällen auch noch andere Spuren und die aufnehmenden Beamten der Verkehrspolizei kommen auch nicht auf der "Brennsuppe" angeschwommen.


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW627326
    Datum30.05.2010 16:0814705 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen RinghoferWenn z. B. ein Bremspedal ins leere greift, dann kann das jeder feststellen! Dann gibt es bei derartigen Unfällen auch noch andere Spuren und die aufnehmenden Beamten der Verkehrspolizei kommen auch nicht auf der "Brennsuppe" angeschwommen.

    Gerade bei LKW-Bremsanlagen und dort noch mehr bei älteren Fahrzeugen (das kann schon ein 10 Jahre alter IVECO sein) wette ich keinen Cent auf ausreichende Fachkunde der aufnehmenden Beamten (wenn man denn da überhaupt einen spezialisierten Beamten der "Verkehrspolizei" vor Ort hat..).

    Die Feststellung, ob Bremsversagen vorgelegen hat beinhaltet ja auch noch nicht den Grund, ob eben ein technischer Defekt oder eine falsche Bedienung vorlag. Letztlich haben die Preise für Gutachten auch ihre Berechtigung, und die Kollegen kassieren keine drei- bis vierstelligen Summen für Ergebnisse, die jedermann ohne technische Ausbildung auch treffen könnte...

    Gruß,
    Henning


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW627329
    Datum30.05.2010 16:1214769 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochGerade bei LKW-Bremsanlagen und dort noch mehr bei älteren Fahrzeugen (das kann schon ein 10 Jahre alter IVECO sein) wette ich keinen Cent auf ausreichende Fachkunde der aufnehmenden Beamten (wenn man denn da überhaupt einen spezialisierten Beamten der "Verkehrspolizei" vor Ort hat..).

    Deine Meinung die sich mit meiner eben nicht deckt und das macht auch nichts! Ich werde mal bei der aufnehmenden Dienststelle aus reiner Neugier anfragen ob ein Sachverständiger vor Ort war oder im Anschluss untersucht hat. Die Antwort kenne ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schon jetzt! ;-)


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    AutorRalf8 H.8, Seebach / Baden-Würrtemberg627470
    Datum01.06.2010 08:3714528 x gelesen
    Hallo zusammen!

    Geschrieben von Jürgen RinghoferVor allem, weil klar ist, dass eine defekte Bremsanlage schuld war. Warum ist doch nur sekundär wichtig.

    Hier möchte ich dir jetzt widersprechen! Die Bremsanlage kann selbstverständlich vollkommen in Ordnung gewesen sein. Wenn ein sehr ungeübter Fahrer (Juhuu! Ich KANN seit gestern Lkw fahren!) auf dem Bock sitzt, kann dieser durch mangelnde Fahrpraxis auch eine neue Bremse zum versagen bringen.
    Da in diesem Fall das Fahrgestell ringsherum Trommelbremsen hat, ist es durchaus im Bereich des möglichen, dass diese Überhitzt waren (längeres Gefälle) sich dadurch die Trommel ausdehnt und der Belag sich verglast, ergo hat man dann (fast) keinen Anpressdruck der Beläge an die Trommel dadurch entsteht der Einrduck die Bremsen haben versagt. Ein Gutachter kann dies feststellen. Es würde mich noch interssieren ob Bremsspuren vor der Wand war.
    Ein Lkw-Fahrer der Beruflich fährt, oder ein bisschen technisch Interessiert ist, weiß das!

    Mkg
    Ralf Haas, Seebach (Baden)


    "Drum grüß´ ich Dich, mein Badnerland....."

    "Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind." -Albert Einstein (1879-1955)

    Hunde, haben Herrchen und Katzen, haben Personal...!

    Rechtschreibfehlermodus: EIN

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz627471
    Datum01.06.2010 08:4314384 x gelesen
    Hallo Ralf,

    Geschrieben von Ralf HaasJuhuu! Ich KANN seit gestern Lkw fahren

    Glückwunsch !

    Geschrieben von Ralf HaasIch KANN

    Kannst Du oder darfst Du nur.

    Ich darf sein 17 Jahren LKW's fahren, kann's aber immer noch nicht richtig sicher (ok, bin auch sehr kritisch mit mir !).

    MfG, Thomas Klee


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern627472
    Datum01.06.2010 08:4614404 x gelesen
    Geschrieben von Ralf HaasEin Lkw-Fahrer der Beruflich fährt, oder ein bisschen technisch Interessiert ist, weiß das!


    Der fährt den Berg auch in dem Gang runter,welchen er aufwärts benutzt hätte und würde bei dem Modell dann mit der Motorbremse nachhelfen.

    Geschrieben von Ralf HaasJuhuu! Ich KANN seit gestern Lkw fahren!)

    Du darfst LKW fahren,oder ist der Führerschein eine amtliche Bestätigung das man fahren kann?


    Gott zum Gruße Klaus

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    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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    AutorRalf8 H.8, Seebach / Baden-Würrtemberg627475
    Datum01.06.2010 08:5414381 x gelesen
    Hallo Thomas!

    Ich kann Lkw fahren. Ich bin beruflich Lkw gefahren, aber ich habe damit aufgehört weil die Arbeitsbedingungen, insbesondere die Bezahlung, immer schlechter wurde. Das ist aber ein anderes Thema.
    Fahranfänger verwechseln die Bedeutung der Worte KANN und DARF. Diese Aussage war nicht auf mich bezogen. Ich wollte mit dem Beitrag eigentlich nur darauf hinweisen, dass Oldtimer fahrerisch anspruchsvoller sind und man(n) keinen Führerscheinneuling hinter das Lenkrad setzt, der nach seiner Aussage fahren kann, aber er eigentlich nur darf. Aber ob jetzt in diesem Oldtimer ein Mensch mit wenig Lkw Fahrpraxis gesessen hat, weiß ich nicht. Es ist aber im Bereich des möglichen.

    Mkg
    Ralf Haas, Seebach (Baden)


    "Drum grüß´ ich Dich, mein Badnerland....."

    "Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind." -Albert Einstein (1879-1955)

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    AutorRalf8 H.8, Seebach / Baden-Würrtemberg627476
    Datum01.06.2010 08:5814374 x gelesen
    Hallo Klaus!

    Geschrieben von Klaus SchillerDer fährt den Berg auch in dem Gang runter,welchen er aufwärts benutzt hätte und würde bei dem Modell dann mit der Motorbremse nachhelfen.

    Dies trifft es genau. Ein interessierter weiß das, ein Anfänger i.d.R. nicht.

    Geschrieben von Klaus SchillerDu darfst LKW fahren,oder ist der Führerschein eine amtliche Bestätigung das man fahren kann?

    Ich kann fahren, aber der Führerschein ist eine amtliche Bestätigung das man fahren DARF, nicht kann. Das ist ein riesen unterschied.

    Mkg
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    AutorKlau8s S8., München / Bayern627478
    Datum01.06.2010 09:0114453 x gelesen
    Geschrieben von Ralf HaasDies trifft es genau. Ein interessierter weiß das, ein Anfänger i.d.R. nicht.

    Lernt man das nicht mehr in der Fahrschule?

    Geschrieben von Ralf HaasIch kann fahren,

    mutige Äusserung,Respekt

    Geschrieben von Ralf Haasaber der Führerschein ist eine amtliche Bestätigung das man fahren DARF, nicht kann. Das ist ein riesen unterschied.


    Hab nix anderes behauptet.


    Gott zum Gruße Klaus

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    AutorRalf8 H.8, Seebach / Baden-Würrtemberg627482
    Datum01.06.2010 09:1214375 x gelesen
    Hallo Klaus!

    Geschrieben von Klaus SchillerLernt man das nicht mehr in der Fahrschule?


    Das ist Fahrlerer Abhängig, denke ich. In meinem Unterricht wurden solche "Feinheiten" nicht erwähnt, der lernt man durch er`fahr´en, oder durch "Kollegen" bei Gesprächen wenn Überstunden am Stammtisch gemacht werden. Zu "meiner Zeit" war für solche Details schlicht keine Zeit um darauf näher einzugehen, Aber im Zuge des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzt wird es besser.

    Geschrieben von Klaus Schillermutige Äusserung,Respekt

    Nachdem ich vom ex Chef mehrfach gelobt wurde, weil ich sehr ökonomisch, verschleißarm und wenige Rangierschäden gemacht habe als im vergleich zu den Kollegen, behaupte ich dies, ja. Oder wie kommt es, dass Kunden einen speziellen Fahrer verlangen?

    Geschrieben von Klaus SchillerHab nix anderes behauptet.

    Wenn man zwischen den Zeilen ließt: ja. Mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis darf man ja fahren, sie heißt ja schließlich Fahrerlaubnis.

    Mkg
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    AutorKlau8s S8., München / Bayern627486
    Datum01.06.2010 09:1414285 x gelesen
    Geschrieben von Ralf HaasWenn man zwischen den Zeilen ließt: ja. Mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis darf man ja fahren, sie heißt ja schließlich Fahrerlaubnis.


    eben und nicht Kannerlaubnis


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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz627487
    Datum01.06.2010 09:1414366 x gelesen
    Hallo Ralf,

    ja, ich kenne Neue und alte LKW's.

    Ist ein riesen Unterschied, bei den "alten" musst Du "ein Mann" sein, die neuen fahren sich (abgesehen von den Maßen) fast wie ein Golf, bis auf's Bremsen und die Kurven ...

    MfG, Thomas Klee


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorRalf8 H.8, Seebach / Baden-Würrtemberg627491
    Datum01.06.2010 09:2214326 x gelesen
    Hallo Thomas!

    Geschrieben von Thomas Kleeja, ich kenne Neue und alte LKW's.

    Ich habe ja nichts anderes Behauptet.

    Geschrieben von Thomas KleeIst ein riesen Unterschied, bei den "alten" musst Du "ein Mann" sein, die neuen fahren sich (abgesehen von den Maßen) fast wie ein Golf, bis auf's Bremsen und die Kurven ...


    Hier muß ich dir voll zustimmen. Nur frage ich manchmal wo das noch hinführen soll, mit den ganzen Fahrassistenzsystemen, die sollen lieber erlauben die Hütte größer zu machen. Ist aber ein anderes Thema welches hier ziemlich OT ist, denke ich.

    Mkg
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    AutorRalf8 H.8, Seebach / Baden-Würrtemberg627493
    Datum01.06.2010 09:2414251 x gelesen
    Hallo Klaus!

    Geschrieben von Klaus Schillereben und nicht Kannerlaubnis

    *ROFL*

    Vorschlag zum Untwort 2010: "Kannerlaubnis".

    Mkg
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    AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland627495
    Datum01.06.2010 09:2614366 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Klaus SchillerLernt man das nicht mehr in der Fahrschule? das kommt wohl auf die Fahrschule an, ich habs so gelernt (und im Saarland gibt es auch schöne Übungsstrecken dafür), aber z.B. in ein paar Details weicht (wich, ob noch so ist, kann ich nicht sagen) auch die Bundeswehr da ab: ich habe in der zivilen Fahrschule gelernt, beim fahren auf einen Halt (rote Ampel, Kreuzung etc.) runterzuschalten und immer mit eingelegtem Gang zu fahren - darüber war der Prüfer bei der Bundeswehr erstaunt, der hatte keine Probleme damit, den LKW ausgekuppelt rollen zu lassen, also auch ohne Motorbremswirkung, erstaunte auch meinen Fahrlehrer [war in der Prüfung auch der einzige "Kritikpunkt", aber damit kann man leben].

    Das Problem mit dem "richtigen" Bremsen ist auch kein Problem alter LKW, auch bei den neuen LKW kann das spannend werden, wenn die Automatik mal bergab hochschaltet (weil man vielleicht vergessen hat, den Gang zu limitieren), solls ja auch geben,

    so denn,
    viele Grüße Paul


    alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern627497
    Datum01.06.2010 09:2914280 x gelesen
    Geschrieben von Paul BohlenDas Problem mit dem "richtigen" Bremsen ist auch kein Problem alter LKW, auch bei den neuen LKW kann das spannend werden, wenn die Automatik mal bergab hochschaltet (weil man vielleicht vergessen hat, den Gang zu limitieren), solls ja auch geben,


    Na , wenn ich da an den Drackensteiner Hang A8 denke


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    AutorRalf8 H.8, Seebach / Baden-Würrtemberg627499
    Datum01.06.2010 09:4114298 x gelesen
    Hallo Paul!

    Mein Fahrlerher (ex Y-Tours) wollte auch das eingkuppelt an die Ampel gerollt wird, der Prüfer (auch ein ex Y-Tours, man war die Fahrt lustig) hatte daran nichts zu bemängeln.
    Hier im Schwarzwald gibt es auch ausreichend Strecken um Bergabfahrt Trainieren zu können.

    Geschrieben von Paul BohlenDas Problem mit dem "richtigen" Bremsen ist auch kein Problem alter LKW, auch bei den neuen LKW kann das spannend werden, wenn die Automatik mal bergab hochschaltet (weil man vielleicht vergessen hat, den Gang zu limitieren), solls ja auch geben,

    Freitag kam mir ein aktueller DAF mit osteuropäischem Kennzeichen und qualmenden Bremsen am Auflieger entgegen. Wir mußten auch schon Lkw aus dem Bach holen. Eine Beladene Spritgondel wäre bei uns mal fast abgesürzt wenn ein Baum nicht gewesen wäre. Ein Gefahrgut Lkw hat auch schon seinen Anhänger umgeworfen, weil er zu schnell war. Im Nachbartal sind fast zwei Reisebusse Abgestürzt, wenn die Bäume nicht gewesen wären, jetzt ist eine Notfallspur da, die aber regelmäßig zugeparkt wird. Ich rufe immer die Polizei an und melde das wenn der Fahrer nicht da ist.

    Mkg
    Ralf Haas, Seebach (Baden)


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    AutorCars8ten8 S.8, Bous / Saarland627500
    Datum01.06.2010 09:4814402 x gelesen
    Hallo,

    genau wie du gesagt hast, gibt es Kurzzeitkennzeichen nur für Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrten.

    Ich bezweifel, dass bei dieser Fahrt so ein Zweck gegeben war. Für diese Zwecke sind, wie auch schon gesagt 07er-Kennzeichen vorgesehen.

    Gruß Carsten


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    AutorRalf8 H.8, Seebach / Baden-Würrtemberg627502
    Datum01.06.2010 09:5514491 x gelesen
    Hallo zusammen!

    Mag sein, aber bei den 07er besteht auch keine Pflicht, das Fahrzeug regelmäßig bei einerm Prüfdienst vorzustellen. Man kann cuh von der "Originalität" abweichen, z.b. wenn man die Bremsen auf Scheibe umbaut geht das beim 07er, beim H-Kennzeichen nicht. Hier sind die Richtlinien sehr eng gesteckt, für die vergabe. Nur beim H-Kennzeichen muß das Fahrzeug regelmäßig vorgefahren werden, bei den anderen (Kurzzeit, 06er, 07er-Kennzeichen) nicht. Nur sollte dies im eigenen Interesse gemacht werden.

    So hat es mir ein guter bekannter erklärt, der ein 07er besitzt und einen 35 Jahre alten Ami fährt, nach meiner Frage wieso er kein H-Kennzeichen hat.

    Mkg
    Ralf Haas, Seebach (Baden)


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    AutorCars8ten8 S.8, Bous / Saarland627505
    Datum01.06.2010 10:0314366 x gelesen
    Hallo,

    man muss unterscheiden bei dem H und dem 07er-Kennzeichen.

    Das H-Kennzeichen wird auf ein bestimmtes Fahrzeug verausgabt, welches älter als 30 Jahre ist und noch dem Originalzustand entspricht. Die Zulassung ist gleich einem "normalem" Fahrzeug, dh. es muss alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Mit diesem Fahrzeug darf man ohne Beschränkung am normalen Verkehr teilnehmen.

    Das 07er Kennzeichen ist ein Wechselkennzeichen. D.h. es wird auf einen kompletten Fahrzeugpark angewendet, soweit die Kriterien einem Oldtimer entsprechen. Gerade diese 07er-Kennzeichen sind dazu gedacht an Festumzügen teilzunehmen und nicht am normalen Verkehr.

    Ich gebe dir vollkommen Recht, dass man im eigenem Sinne die Verkehrstüchtigkeit eines 07er-Fahrzeuges untersuchen sollte, vor allem, wenn ich mit diesem öfters an Umzügen teilnehme.

    Gruß Carsten


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW627514
    Datum01.06.2010 11:5214318 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ralf HaasMan kann cuh von der "Originalität" abweichen, z.b. wenn man die Bremsen auf Scheibe umbaut geht das beim 07er, beim H-Kennzeichen nicht. Hier sind die Richtlinien sehr eng gesteckt, für die vergabe.

    Das ist (seit 2007) nicht mehr richtig.

    Die Kriterien für das H-Kennzeichen und das 07er Kennzeichen sind heute identisch.

    (natürlich besteht weiterhin der Unterschied, dass beim H-Kennzeichen der Oldtimer-Zustand im Rahmen der HU überprüft wird, die es beim 07er ja nicht gibt...)

    Gruß,
    Henning


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW627521
    Datum01.06.2010 13:3514330 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochDie Kriterien für das H-Kennzeichen und das 07er Kennzeichen sind heute identisch.

    (natürlich besteht weiterhin der Unterschied, dass beim H-Kennzeichen der Oldtimer-Zustand im Rahmen der HU überprüft wird, die es beim 07er ja nicht gibt...)


    Benötigt man neuerdings für die 07er eigentlich auch eine Betriebserlaubnis ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Denkt daran:
    "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW627524
    Datum01.06.2010 15:3214234 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Michael RoleffBenötigt man neuerdings für die 07er eigentlich auch eine Betriebserlaubnis ?

    Nein, die braucht man ausdrücklich nicht.

    Allerdings bekommt man ja kein Oldtimer-Gutachten, wenn nicht zumindestens grundsätzlich die Bedingungen für die Erteilung einer BE vorliegen...

    Gruß,
    Henning


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    Autorwern8er 8n., reischach / bayern627534
    Datum01.06.2010 17:2914129 x gelesen
    Geschrieben von Klaus SchillerDer fährt den Berg auch in dem Gang runter,welchen er aufwärts benutzt hätte und würde bei dem Modell dann mit der Motorbremse nachhelfen.

    Hallo Klaus

    Die Regel kannst du bei heutigen Motorisierung u. U. ganz schön knicken.
    Der Gang, der den Berg rauf benutzt wird, kann deutlich zu schnell sein.

    mkg

    WErner


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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen627547
    Datum01.06.2010 19:5514083 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Klaus Schiller
    Der fährt den Berg auch in dem Gang runter,welchen er aufwärts benutzt hätte und würde bei dem Modell dann mit der Motorbremse nachhelfen.
    Geschrieben von Ralf Haas
    Dies trifft es genau. Ein interessierter weiß das, ein Anfänger i.d.R. nicht.
    Nein, das hat nichts mit "Anfänger" zu tun. Auch ein "Fortgeschrittener" wird ohne Interesse für unsynchronisierte Getriebe evtl. daran scheitern, den gewünschten Gang überhaupt "rein zu kriegen"...
    (hat das Modell überhaupt schon eine Motorbremse? - was ohne Gang natürlich auch nichts hilft, eher das Chaos perfekt macht, weil dann Motor aus!!!)


    mkg hwk

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW627548
    Datum01.06.2010 20:0714017 x gelesen
    Geschrieben von Hanswerner KöglerNein, das hat nichts mit "Anfänger" zu tun. Auch ein "Fortgeschrittener" wird ohne Interesse für unsynchronisierte Getriebe evtl. daran scheitern, den gewünschten Gang überhaupt "rein zu kriegen"...

    Aus Erfahrung mit einem MB 311L von 1954,
    ohne Fahrpraxis auf dem Fahrzeug geht da kaum was brauchbares.

    Geschrieben von Hanswerner Köglerhat das Modell überhaupt schon eine Motorbremse?

    Bin ich mir nicht mehr sicher, da ich dieses Fahrzeug > 10 Jahren nicht mehr gefahren bin.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern627556
    Datum01.06.2010 21:4213998 x gelesen
    geh ich mal von aus ,da ich dies schon mit einer 1955er gefahren binMetz DL


    Gott zum Gruße Klaus

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen627580
    Datum02.06.2010 00:3414055 x gelesen
    Geschrieben von werner neudeckerDie Regel kannst du bei heutigen Motorisierung u. U. ganz schön knicken.
    Der Gang, der den Berg rauf benutzt wird, kann deutlich zu schnell sein


    Ja, das geht insbesondere dann auseinander, wenn man leer faehrt - dann passt gar nichts mehr...


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern627583
    Datum02.06.2010 06:4713983 x gelesen
    Geschrieben von werner neudeckerheutigen Motorisierung
    na dann knick mal und schau das Bild an und lese meinen Satz richtig, da steht bei dem Modell,


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW627584
    Datum02.06.2010 06:5613966 x gelesen
    Geschrieben von werner neudeckerDie Regel kannst du bei heutigen Motorisierung u. U. ganz schön knicken.

    lt. Überschrift reden wir aber immer noch von dem gleichen Oldtimer ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

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    Autorwern8er 8n., reischach / bayern627587
    Datum02.06.2010 08:2613916 x gelesen
    Geschrieben von Klaus Schillerund lese meinen Satz richtig, da steht bei dem Modell,

    Entsprechend den Regeln des Satzbaus in der deutschen Sprache bezieht sich dein "bei dem Modell" auf die Motorbremse und nicht auf die Satzteile vorher.

    Mir gings auch eher darum, da die Rede ja auch um die Ausbildung in deutschen Fahrschulen ging, das klarzustellen.

    mkg

    WErner


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    Autorwern8er 8n., reischach / bayern627589
    Datum02.06.2010 08:2913894 x gelesen
    Hallo Michael

    Dieser Zweig der Diskussion dreht sich um die Ausbildung von KL CE Fahrern

    mkg

    WErner


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    AutorKlau8s S8., München / Bayern627590
    Datum02.06.2010 08:3313996 x gelesen
    Geschrieben von werner neudeckerin der deutschen Sprache bezieht

    Deutsche Sprache-schwere Sprache :-)

    Geschrieben von werner neudeckerdie Ausbildung in deutschen Fahrschulen ging, das klarzustellen.

    Na,des kann ich nicht erahnen,da in meiner Antwort ja nichts von Fahrschule steht,aber jetzt ist es klar.


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    AutorRalf8 H.8, Seebach / Baden-Würrtemberg627592
    Datum02.06.2010 08:3613909 x gelesen
    Hallo Hanswerner!

    Geschrieben von Hanswerner KöglerNein, das hat nichts mit "Anfänger" zu tun. Auch ein "Fortgeschrittener" wird ohne Interesse für unsynchronisierte Getriebe evtl. daran scheitern, den gewünschten Gang überhaupt "rein zu kriegen"...

    Dies meinte ich mit einem "interessierter". Wenn ein "Fortgeschrittener" den Berg hinunter fährt, sei es mit einem Aktuellen Modellen oder eben einem Oldtimer, und die Bremsen qualmen dann ist er in meinen Augen kein Fortgeschrittener sondern ein Anfänger ohne Interesse. Zu solchen Leuten sage ich dann immer: Materialheizer (gehört mir nicht, sche.... drauf).

    Geschrieben von Hanswerner Kögler(hat das Modell überhaupt schon eine Motorbremse? - was ohne Gang natürlich auch nichts hilft, eher das Chaos perfekt macht, weil dann Motor aus!!!)


    Dies kann ich dir nicht beantworten, da ich dieses Modell nicht kenne. Aber beim Rest muß ich dir Recht geben.

    Mkg
    Ralf Haas, Seebach (Baden)


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP627593
    Datum02.06.2010 08:4213893 x gelesen
    Geschrieben von Klaus SchillerDeutsche Sprache-schwere Sprache :-)Naja, nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer in München... ;-)


    Aus der Betriebsanleitung meines 2010 neu gekauften Toasters: "Dieses Gerät ist nicht für den Betrieb unter Wasser geeignet!"

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern627594
    Datum02.06.2010 08:4513892 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppMünchen..

    Bayrisch-deutsch

    Damit klappts auch als Schwabe,*g*


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    Autorwern8er 8n., reischach / bayern627595
    Datum02.06.2010 08:5413888 x gelesen
    Ist ja auch nicht so wichtig.

    Letztendlich muß ich aber immer öfter feststellen, daß unsere jungen Fahrer, die den Führerschein gerade frisch erworben haben, mit Fahrzeugen älteren Baujahres nicht mehr so einfach klarkommen.

    Schaltvorgänge mit einfachen, synchronisierten, mechanischen Getrieben machen z. T. schon Probleme.
    Oder, daß sie es nicht auf die Reihe bekommen, bei einer Vollbremsung ohne ABS und deswegen blockierenden Reifen, die Bremse wieder zu lösen. Von gegenlenken beim Ausbrechen des Fahrzeugs will ich gar nicht reden.

    Oder eben auch die Regel lange oder steile Berge mit kleinem Gang runterzufahren, wie bereits oben angesprochen.

    oder, oder, oder.....

    mkg

    Werner


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    AutorKlau8s S8., München / Bayern627596
    Datum02.06.2010 08:5913885 x gelesen
    kurz und knapp du hast recht,besonders wenn der Fuhrpark aus jahrzehnte ,unterschiedliche Fahrzeuge besteht, was ja noch durchaus bei Feuerwehrs vorkommt.


    Gott zum Gruße Klaus

    „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“
    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW627607
    Datum02.06.2010 11:0713894 x gelesen
    Geschrieben von werner neudeckerieser Zweig der Diskussion dreht sich um die Ausbildung von KL CE Fahrern

    IMO ist die aktuelle Fahrausbildung für Das fahren von "Oldtimern" nicht geeignet.
    Wer macht da intern was ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Denkt daran:
    "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)

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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen627628
    Datum02.06.2010 13:3613911 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Jürgen Ringhofer:
    ch bezweifle auch mal, dass hier überhaupt ein Sachverständiger vor Ort war oder eingeschaltet wird! Die Polizei wird den Unfall aufgenommen haben und fertig. Da reichen die Angaben des Fahrers, dass die Bremsen versagt haben. Sachverständige kommen i. d. R. bei unklaren Lagen zum Einsatz und das ist hier ja überhaupt nicht der Fall.

    Von daher wird es wenn überhaupt eine bußgeldbewährte Verwarnung gegeben haben und fertig. Den Rest können die Versicherungen untereinander ausmachen ;-)

    Kein Gutachter, Staatsanwalt, Untersuchungsausschuß, keine Unfallkommision und zuletzt Gerichtverhandsverhandlung, einfach die ganz normale Abwicklung eines Verkehrsunfalls? Aber es handelte sich doch um ein Feuerwehrfahrzeug (wenn auch a.D.)! Wie kann das sein!?

    Spaß beiseite. Interessant ist die Frage ja schon, wie das - ein VU - bei einem Fahrzeug gehandhabt wird, das nicht über eine gültige HU verfügen muß. Aber davon ab wird nicht jeder VU, der irgendwie mit dem Gegenstand dieses Forums zu tun hat, so hoch gehängt, wie die Diskussionen hier mitunter vermuten lassen. So sind mir z.B. auch (sogar) Unfälle bei Sonderrechtsfahrten bekannt, die im Nachhinein völlig unspektakulär abgewickelt wurden.


    Gruß

    Daniel


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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen627634
    Datum02.06.2010 14:0013854 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Klaus Schiller:
    mutige Äusserung,Respekt
    Na ja, ich finds andersherum etwas befremdlich. Wenn ich die mir anvertrauten (Einsatz-) Fahrzeuge meines Erachtens nicht fahren könnte, mir dabei nicht "richtig sicher" wäre, würde ich jedenfalls die Finger davon lassen. Was anderes wäre sicherlich z.B. ein Sattelzug, den ich zwar fahren dürfte, aber seit der Fahrschule nie wieder gefahren bin, und daher jetzt auch kaum behaupten würde, das aus dem Stegreif noch zu können. Aber wie dem auch sei, nur meine Meinung.


    Gruß

    Daniel


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    AutorKlau8s S8., München / Bayern627639
    Datum02.06.2010 14:1113865 x gelesen
    Eben deswegen mutig und respekt,diese Äusserung auf die ich geantwortet habe , würde ich mir nicht mal nach 25 Jahren regelmässigen Fahrens anmassen.


    Gott zum Gruße Klaus

    „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“
    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW723316
    Datum01.05.2012 14:4914024 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Das TLF 16, ein Oldtimer der Feuerwehr Salzbergen, ist auf der Heimfahrt vom Festumzug in Nordhorn ungebremst in ein Haus gefahren:

    Ist mittlerweile die Ursache für das Bremsversagen bekannt ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW762551
    Datum19.05.2013 21:4610405 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Das TLF 16, ein Oldtimer der Feuerwehr Salzbergen, ist auf der Heimfahrt vom Festumzug in Nordhorn ungebremst in ein Haus gefahren:

    Gibt es da mittlerweile genauere Erkenntnisse ?

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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     29.05.2010 20:57 Jürg7en 7M., Weinstadt
     29.05.2010 22:04 Olaf7 L.7, Preetz
     29.05.2010 22:10 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     29.05.2010 22:15 Olaf7 L.7, Preetz
     29.05.2010 22:37 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     29.05.2010 22:50 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     29.05.2010 22:55 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     29.05.2010 22:19 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     29.05.2010 22:32 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     29.05.2010 22:37 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     30.05.2010 00:37 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     29.05.2010 22:27 ., Kirchheim unter Teck
     29.05.2010 22:35 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     29.05.2010 22:43 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     29.05.2010 22:48 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     29.05.2010 22:48 ., Kirchheim unter Teck
     29.05.2010 22:57 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     29.05.2010 23:16 ., Kirchheim unter Teck
     30.05.2010 01:23 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     30.05.2010 09:21 ., Kirchheim unter Teck
     30.05.2010 15:26 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     30.05.2010 16:02 ., Kirchheim unter Teck
     30.05.2010 16:08 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     30.05.2010 16:12 ., Kirchheim unter Teck
     02.06.2010 13:36 Dani7el 7R., Peine
     30.05.2010 01:24 Chri7sti7an 7N., Sersheim/Stuttgart
     30.05.2010 01:31 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     30.05.2010 08:53 ., Nürnberg
     30.05.2010 09:30 ., Kirchheim unter Teck
     01.06.2010 08:37 Ralf7 H.7, Seebach
     01.06.2010 08:43 Thom7as 7K., Hermeskeil
     01.06.2010 08:54 Ralf7 H.7, Seebach
     01.06.2010 09:14 Thom7as 7K., Hermeskeil
     01.06.2010 09:22 Ralf7 H.7, Seebach
     01.06.2010 08:46 ., München
     01.06.2010 08:58 Ralf7 H.7, Seebach
     01.06.2010 09:01 ., München
     01.06.2010 09:12 Ralf7 H.7, Seebach
     01.06.2010 09:14 ., München
     01.06.2010 09:24 Ralf7 H.7, Seebach
     01.06.2010 09:26 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
     01.06.2010 09:29 ., München
     01.06.2010 09:41 Ralf7 H.7, Seebach
     02.06.2010 14:00 Dani7el 7R., Peine
     02.06.2010 14:11 ., München
     01.06.2010 19:55 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
     01.06.2010 20:07 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     01.06.2010 21:42 ., München
     02.06.2010 08:36 Ralf7 H.7, Seebach
     01.06.2010 17:29 wern7er 7n., reischach
     02.06.2010 00:34 Lüde7r P7., Kelkheim
     02.06.2010 06:47 ., München
     02.06.2010 08:26 wern7er 7n., reischach
     02.06.2010 08:33 ., München
     02.06.2010 08:42 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     02.06.2010 08:45 ., München
     02.06.2010 08:54 wern7er 7n., reischach
     02.06.2010 08:59 ., München
     02.06.2010 06:56 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     02.06.2010 08:29 wern7er 7n., reischach
     02.06.2010 11:07 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     01.06.2010 09:48 Cars7ten7 S.7, Bous
     01.06.2010 09:55 Ralf7 H.7, Seebach
     01.06.2010 10:03 Cars7ten7 S.7, Bous
     01.06.2010 11:52 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     01.06.2010 13:35 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     01.06.2010 15:32 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     01.05.2012 14:49 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     19.05.2013 21:46 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
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