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Thema | Feuerwehr Oldtimer (TLF 16) rast nach Festumzug ungebremst in Hauswand | 69 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 627238 | |||
Datum | 29.05.2010 20:57 | 21282 x gelesen | |||
Hallo, Das TLF 16, ein Oldtimer der Feuerwehr Salzbergen, ist auf der Heimfahrt vom Festumzug in Nordhorn ungebremst in ein Haus gefahren: Bericht mit Bilder MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Olaf8 L.8, Preetz / S-H | 627240 | |||
Datum | 29.05.2010 22:04 | 16275 x gelesen | |||
Da hat der Unfallsachverständige sicher ein paar unangenehme Fragen. Z.B. wann das letzte mal die Bremsen von einem Sachkundigen geprüft und gewartet wurden. Stichwort: Tageszulassung. Dem Fahrer jedenfalls gute Besserung. Olaf | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 627241 | |||
Datum | 29.05.2010 22:10 | 16348 x gelesen | |||
Geschrieben von Olaf LenzDa hat der Unfallsachverständige sicher ein paar unangenehme Fragen. Ich erkenne an dem Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen Kurzzeitkennzeichen - oder auch 5-Tages-Kennzeichen - sind Kennzeichen, die fünf Tage nach ihrer Anmeldung ihre Gültigkeit selbstständig verlieren. Diese Kennzeichen werden zur Überführung, für Probefahrten, sowie zur Vorführung bei TÜV oder Dekra für beliebige Fahrzeuge (PKW, LKW, Krad, Anhänger etc.) innerhalb Deutschlands verwendet. Im Gegensatz zu den roten Kennzeichen, die ausschließlich für gewerbliche KFZ Händler bestimmt sind, sind die Kurzzeitkennzeichen auch für Privatleute verfügbar. Dabei ist zu beachten, dass ein Kurzzeitkennzeichen nur an einem Fahrzeug benutzt werden darf. Eine wechselnde Verwendung an mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig. Desweiteren ist zu beachten, dass für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen keine bestandene AU und HU benötigt wird;auch die Regelungen hinsichtlich Abgasplakette finden keine Anwendung. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | |||||
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Autor | Olaf8 L.8, Preetz / S-H | 627242 | |||
Datum | 29.05.2010 22:15 | 16004 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffKurzzeitkennzeichen Das ist der richtige Ausdruck, der mir fehlte. Gemeint habe ich das selbe. Und genau das Geschrieben von Michael Roleff für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen keine bestandene AU und HU benötigt wird sehe ich als Aufhänger für ggf. blöde Fragen des Unfallsachverständigen. Olaf | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 627243 | |||
Datum | 29.05.2010 22:19 | 15851 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffDesweiteren ist zu beachten, dass für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen keine bestandene AU und HU benötigt wird;auch die Regelungen hinsichtlich Abgasplakette finden keine Anwendung. Heißt das jetzt, dass ich machen kann was ich will oder dass ich besondere Sorgfalt bzgl. des Zustands des Fahrzeug walten lassen muss? Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 627244 | |||
Datum | 29.05.2010 22:27 | 15547 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Roleffauch die Regelungen hinsichtlich Abgasplakette finden keine Anwendung. Die es ohnehin nicht mehr gibt, seit sie in diesem Jahr mit der HU Plakette fusionierte ;-) Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 627245 | |||
Datum | 29.05.2010 22:32 | 15682 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamHeißt das jetzt, dass ich machen kann was ich will solange nix passiert vermutlich... Geschrieben von Andreas Bräutigam oder dass ich besondere Sorgfalt bzgl. des Zustands des Fahrzeug walten lassen muss? So würde ich das durchaus sehen.-) mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 627247 | |||
Datum | 29.05.2010 22:35 | 15548 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferDie es ohnehin nicht mehr gibt, seit sie in diesem Jahr mit der HU Plakette fusionierte ;-) Genau deshalb gibt es ja auch schon einige Fahrzeuge die vorne um die alte "Plakette" erleichtert jetzt "seltsam" aussehen. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 627248 | |||
Datum | 29.05.2010 22:37 | 15649 x gelesen | |||
Hallo, [Kurzzeitkennzeichen] Geschrieben von Andreas Bräutigam Heißt das jetzt, dass ich machen kann was ich will oder dass ich besondere Sorgfalt bzgl. des Zustands des Fahrzeug walten lassen muss? Das bedeutet vor allem, dass insbesondere der Halter des Fahrzeugs eine sehr viel höhere Verantwortung für den Zustand des Fahrzeuges hat. Weil er eben nicht gezwungen ist, das Fahrzeug von amtlich zugelassener Stelle untersuchen zu lassen. Das Fahrzeug braucht dann keine Betriebserlaubnis, muss aber trotzdem vorschriftsmässig sein. Insbesondere wenn das Fahrzeug schon seit längerer Zeit nicht zugelassen war (und deshalb nicht untersucht wurde), sollte der Halter schon im eigenen Interesse irgendwie glaubhaft machen können, dass er sich trotzdem um den Zustand des Fahrzeugs gekümmert hat. Der hier diskutierte Schadenfalls ist ja noch relativ harmlos verlaufen (den fremden Sachschaden dürfte die Versicherung problemlos übernehmen, von schwerwiegenden Verletzungen des Fahrers wird nicht berichtet, Dritte wurden nicht verletzt). Es dürfte aber jedem klar sein, dass bei solchen Fahrten noch viel schlimmere Dinge passieren können. Gruß, Henning P.S.: damit will ich keinerlei Untersuchungen vorgreifen, insbesondere steht ja auch nicht fest, ob wirklich ein technischer Defekt vorlag. Deshalb sollte ein Halter auch glaubhaft machen können, dass der Fahrer mit der Bedienung des Fahrzeugs vertraut war. Die erforderliche Fahrerlaubnis reicht dafür ggf. nicht aus... | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 627249 | |||
Datum | 29.05.2010 22:37 | 15869 x gelesen | |||
Geschrieben von Olaf LenzGeschrieben von Michael Roleff"für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen keine bestandene AU und HU benötigt wird" Das war mit ein Grund für mich auf H-Kennzeichen zu wechseln. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 627250 | |||
Datum | 29.05.2010 22:43 | 15519 x gelesen | |||
Mahlzeit, [AU-Plakette] Geschrieben von Michael Roleff Genau deshalb gibt es ja auch schon einige Fahrzeuge die vorne um die alte "Plakette" erleichtert jetzt "seltsam" aussehen. Bei dem hier diskutierten Fahrzeug Baujahr 1955 hätte man dieses Bild aber auch in den letzten 25 Jahren gesehen ;-) Gruß, Henning | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 627251 | |||
Datum | 29.05.2010 22:48 | 16002 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochGeschrieben von Michael Roleff"Genau deshalb gibt es ja auch schon einige Fahrzeuge die vorne um die alte "Plakette" erleichtert jetzt "seltsam" aussehen." Naja, auch die nächsten rund 20 Jahre war das nicht notwendig, da für die alten keine AU vorgesehen war,-)) mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 627252 | |||
Datum | 29.05.2010 22:48 | 15312 x gelesen | |||
Ich bezweifle auch mal, dass hier überhaupt ein Sachverständiger vor Ort war oder eingeschaltet wird! Die Polizei wird den Unfall aufgenommen haben und fertig. Da reichen die Angaben des Fahrers, dass die Bremsen versagt haben. Sachverständige kommen i. d. R. bei unklaren Lagen zum Einsatz und das ist hier ja überhaupt nicht der Fall. Von daher wird es wenn überhaupt eine bußgeldbewährte Verwarnung gegeben haben und fertig. Den Rest können die Versicherungen untereinander ausmachen ;-) Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 627253 | |||
Datum | 29.05.2010 22:50 | 15813 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Roleff Geschrieben von Michael Roleff"für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen keine bestandene AU und HU benötigt wird" klingt nach einem komischen Grund: Eine (freiwillig durchgeführte) technische Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung kostet immer weniger Geld als eine 'echte' Hauptuntersuchung. BTW: was für eine HU-Frist hat man deinen Fahrzeugen eigentlich verpasst? Gruß, Henning | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 627255 | |||
Datum | 29.05.2010 22:55 | 15695 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning Kochklingt nach einem komischen Grund: ein Grund, daneben u.A. Verkleinerung des Fuhrpartks, sowie die Einschränkungen der 07er in der Nutzung. Geschrieben von Henning Koch was für eine HU-Frist hat man deinen Fahrzeugen eigentlich verpasst? Hab ich das im Blog nicht geschrieben ? 1 Jahr. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 627256 | |||
Datum | 29.05.2010 22:57 | 15401 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen Ringhofer Ich bezweifle auch mal, dass hier überhaupt ein Sachverständiger vor Ort war oder eingeschaltet wird! Die Polizei wird den Unfall aufgenommen haben und fertig. Da reichen die Angaben des Fahrers, dass die Bremsen versagt haben. Sachverständige kommen i. d. R. bei unklaren Lagen zum Einsatz und das ist hier ja überhaupt nicht der Fall. Wenn es in diesem Fall so läuft, hätte ich da kein Problem mit. Eine nicht-unklare Lage kann ich hier aber aus dem vorliegenden Bericht nicht erkennen. Im Übrigen könnte man doch durchaus den Anfangsverdacht der fahrlässigen Körperverletzung zum Nachteil des Fahrers durch den Fahrzeughalter sehen? ggf. stellt sich ja auch noch die Frage der Einleitung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Sinne des §5 FZV Gruß, Henning | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 627260 | |||
Datum | 29.05.2010 23:16 | 15420 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochIm Übrigen könnte man doch durchaus den Anfangsverdacht der fahrlässigen Körperverletzung zum Nachteil des Fahrers durch den Fahrzeughalter sehen? Die Kausalität wird schwer zu bilden und noch schwerer zu belegen sein Geschrieben von Henning Koch ggf. stellt sich ja auch noch die Frage der Einleitung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Sinne des §5 FZV In Form eines Mängelberichtes möglich. In der ganzen Sache ist auch die Verhältnismäßigkeit zu wahren und Unfälle aufgrund technischer Fehler passieren täglich auf Deutschland Straßen. Wenn da immer ein Sachverständiger dabei wäre, dann würde ich mich um diesen Beruf bemühen und viel viel Geld damit verdienen. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 627262 | |||
Datum | 30.05.2010 00:37 | 15363 x gelesen | |||
danke, das wollte ich mit meiner Frage ausdrücken... Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 627263 | |||
Datum | 30.05.2010 01:23 | 15198 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Jürgen Ringhofer Geschrieben von Henning Koch Wenn man so einen Fall ohne Gutachter gleich zu den Akten legt wird das so sein ;-) Ansonsten ist der Halter für den technischen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich. Wenn der Unfall wirklich durch einen technischen Mangel verursacht wurde, liegt die Verantwortung des Halters für die Unfallfolgen nicht fern. Geschrieben von Jürgen Ringhofer In der ganzen Sache ist auch die Verhältnismäßigkeit zu wahren und Unfälle aufgrund technischer Fehler passieren täglich auf Deutschland Straßen. Aber wie oft werden diese auch wirklich so dokumentiert und nicht pauschal unter "Fahrfehler" abgeheftet? Geschrieben von Jürgen Ringhofer Wenn da immer ein Sachverständiger dabei wäre, dann würde ich mich um diesen Beruf bemühen und viel viel Geld damit verdienen. ähm, ich sag mal so: Die (öffentlich bestellten und vereidigten) Sachverständigen für solche Fragen sind i.d.R. nicht unbedingt von Armut geplagt, ja ;-) Ansonsten kenne ich das aus NRW so, dass bei im Raum stehenden technischen Mängeln das Unfallfahrzeug regelmässig zwecks Erstellung eines Gutachtens sichergestellt wird. Ist das in BaWü wirklich so anders? Gruß, Henning | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8N., Sersheim/Stuttgart / B-W | 627264 | |||
Datum | 30.05.2010 01:24 | 15400 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Roleff Kurzzeitkennzeichen - oder auch 5-Tages-Kennzeichen - sind Kennzeichen, die fünf Tage nach ihrer Anmeldung ihre Gültigkeit selbstständig verlieren. Diese Kennzeichen werden zur Überführung, für Probefahrten, sowie zur Vorführung bei TÜV oder Dekra für beliebige Fahrzeuge (PKW, LKW, Krad, Anhänger etc.) innerhalb Deutschlands verwendet. Erlaubt sind damit wohl auch "nur" Probefahrten, Überführungen eines Fahrzeuges vom Kaufort zum Wohnort und Vorführtermine beim TÜV und Co.. Wie sieht es mit Teilnahmen an Festumzügen (wie hier der Fall) aus? Gruß, Chris | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 627266 | |||
Datum | 30.05.2010 01:31 | 15400 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Niesser Erlaubt sind damit wohl auch "nur" Probefahrten, Überführungen eines Fahrzeuges vom Kaufort zum Wohnort und Vorführtermine beim TÜV und Co.. genauer: "Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten" (siehe §16(1) FZV). Geschrieben von Christian Niesser Wie sieht es mit Teilnahmen an Festumzügen (wie hier der Fall) aus? Der Unfall ist offensichtlich bei der Überführungsfahrt vom Festumzug zurück zum Standort des Fahrzeuges passiert, da sehe ich kein Problem. (ob der Festumzug selbst überhaupt im Geltungsbereich der FZV gelegen hat, mag ich aus der Ferne nicht beurteilen. Wenn er nur auf abgesperrten Straßenteilen verlaufen ist und in der Genehmigung keine gegenteiligen Auflagen gemacht wurden, könnte das unproblematisch gewesen sein) Gruß, Henning | |||||
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Autor | Klau8s D8., Nürnberg / Franken | 627269 | |||
Datum | 30.05.2010 08:53 | 15055 x gelesen | |||
Interessanter Link zum Thema Fahrerhaftung und Abfahrts- und Fahrzeugkontrolle durch den Fahrer (zur Frage: Was kann dem Fahrer schon passieren?); Wissen, das alle Führerscheininhaber - insbesondere LKW-Kutscher - mal gelernt haben (vergessen? Selbst Schuld *s*. Nie gehört? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht *g*. Nicht gemacht? Haua haua ha. Das gibt Megga!). § 23 StVO § 31 StVZO Liebe Grüße Klaus ------------------- Kopf hoch... sonst sieht man Dein Lächeln nicht! :o) | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 627272 | |||
Datum | 30.05.2010 09:21 | 14910 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochWenn man so einen Fall ohne Gutachter gleich zu den Akten legt wird das so sein ;-) Nein der Fall wird auch bei uns nicht gleich zu den Akten gelegt. Aber wieso ein Gutachter, wenn der Sachverhalt klar ist. Die Bremsanlage war defekt und fertig. Warum wäre hier doch nur bei einerm möglichen Manipulation wichtig Geschrieben von Henning Koch Ansonsten kenne ich das aus NRW so, dass bei im Raum stehenden technischen Mängeln das Unfallfahrzeug regelmässig zwecks Erstellung eines Gutachtens sichergestellt wird. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit. Wenn ich bei jedem technischen Mangel einen Sachverständigen holen würde, dann wären die rund um die Uhr unterwegs und so ein Gutachten kostet heute oftmals zw. 1500 und 3000 EUR. Wenn das zu erwartende Bußgeld dann bei 100 EUR liegt, ist die Verhältnismäßigkeit m. E. nicht mehr gewahrt. Ist z. B. auch bei LKW Kontrollen so der Fall. Da steht wegen eines tech. Defekts eine Geldbuße von 100 - 200 EUR aus und die Anordnung eines Gutachtens kostet enorm viel Geld. Das ist klar außer der Verhältnismäßigkeit und die gesetzlichen Bestimmungen räumen hier nicht einmal der Behörde (dann schon recht nicht der Polizei in Eilzuständigkeit) dieses Anordnungsrecht ein. Traurig aber wahr! Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 627275 | |||
Datum | 30.05.2010 09:30 | 15159 x gelesen | |||
Zu § 23 StVO! Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog: 123601 Sie führten das nicht vorschriftsmäßige Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war und es kam zu einem Unfall (§23 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 108 BKat = 120 EUR und 3 Punkte) Ein Gutachten kostet hier mindestens 1200 EUR (also das 10fache)! Wie lässt sich hier jetzt die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme begründen? Vor allem, weil klar ist, dass eine defekte Bremsanlage schuld war. Warum ist doch nur sekundär wichtig. Fakt ist, dass die Bremsanlage defekt war und gut. Die Polizei wird auch den Halter vernehmen und wenn der nicht sagt, dass ihm das bekannt war, dann dürfte es für ihn aufgrund der Vorhersehbarkeit auch mit einem ähnlich hohen Bußgeld erledigt sein. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 627313 | |||
Datum | 30.05.2010 15:26 | 14662 x gelesen | |||
Mahlzeit. Ohne jetzt auf den konkreten Fall eingehen zu wollen: Geschrieben von Jürgen Ringhofer Aber wieso ein Gutachter, wenn der Sachverhalt klar ist. Die Bremsanlage war defekt und fertig Interessante Argumentation: Es gibt (grob gesagt) zwei mögliche Unfallursachen (Fahrfehler und technischer Defekt). Der Verantwortliche für die eine Möglichkeit benennt die andere Möglichkeit als Ursache. Damit ist der Sachverhalt klar?? Ich bin doch etwas erstaunt. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 627322 | |||
Datum | 30.05.2010 16:02 | 14615 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochInteressante Argumentation: Nein! Das lässt sich auch vor Ort von Nichtsachverständigen untersuchen und festhalten. Fotografisch, im Original oder via Aussagen als Personalbeweis. Wenn z. B. ein Bremspedal ins leere greift, dann kann das jeder feststellen! Dann gibt es bei derartigen Unfällen auch noch andere Spuren und die aufnehmenden Beamten der Verkehrspolizei kommen auch nicht auf der "Brennsuppe" angeschwommen. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 627326 | |||
Datum | 30.05.2010 16:08 | 14705 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen Ringhofer Wenn z. B. ein Bremspedal ins leere greift, dann kann das jeder feststellen! Dann gibt es bei derartigen Unfällen auch noch andere Spuren und die aufnehmenden Beamten der Verkehrspolizei kommen auch nicht auf der "Brennsuppe" angeschwommen. Gerade bei LKW-Bremsanlagen und dort noch mehr bei älteren Fahrzeugen (das kann schon ein 10 Jahre alter IVECO sein) wette ich keinen Cent auf ausreichende Fachkunde der aufnehmenden Beamten (wenn man denn da überhaupt einen spezialisierten Beamten der "Verkehrspolizei" vor Ort hat..). Die Feststellung, ob Bremsversagen vorgelegen hat beinhaltet ja auch noch nicht den Grund, ob eben ein technischer Defekt oder eine falsche Bedienung vorlag. Letztlich haben die Preise für Gutachten auch ihre Berechtigung, und die Kollegen kassieren keine drei- bis vierstelligen Summen für Ergebnisse, die jedermann ohne technische Ausbildung auch treffen könnte... Gruß, Henning | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 627329 | |||
Datum | 30.05.2010 16:12 | 14769 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochGerade bei LKW-Bremsanlagen und dort noch mehr bei älteren Fahrzeugen (das kann schon ein 10 Jahre alter IVECO sein) wette ich keinen Cent auf ausreichende Fachkunde der aufnehmenden Beamten (wenn man denn da überhaupt einen spezialisierten Beamten der "Verkehrspolizei" vor Ort hat..). Deine Meinung die sich mit meiner eben nicht deckt und das macht auch nichts! Ich werde mal bei der aufnehmenden Dienststelle aus reiner Neugier anfragen ob ein Sachverständiger vor Ort war oder im Anschluss untersucht hat. Die Antwort kenne ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schon jetzt! ;-) Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Seebach / Baden-Würrtemberg | 627470 | |||
Datum | 01.06.2010 08:37 | 14530 x gelesen | |||
Hallo zusammen! Geschrieben von Jürgen Ringhofer Vor allem, weil klar ist, dass eine defekte Bremsanlage schuld war. Warum ist doch nur sekundär wichtig. Hier möchte ich dir jetzt widersprechen! Die Bremsanlage kann selbstverständlich vollkommen in Ordnung gewesen sein. Wenn ein sehr ungeübter Fahrer (Juhuu! Ich KANN seit gestern Lkw fahren!) auf dem Bock sitzt, kann dieser durch mangelnde Fahrpraxis auch eine neue Bremse zum versagen bringen. Da in diesem Fall das Fahrgestell ringsherum Trommelbremsen hat, ist es durchaus im Bereich des möglichen, dass diese Überhitzt waren (längeres Gefälle) sich dadurch die Trommel ausdehnt und der Belag sich verglast, ergo hat man dann (fast) keinen Anpressdruck der Beläge an die Trommel dadurch entsteht der Einrduck die Bremsen haben versagt. Ein Gutachter kann dies feststellen. Es würde mich noch interssieren ob Bremsspuren vor der Wand war. Ein Lkw-Fahrer der Beruflich fährt, oder ein bisschen technisch Interessiert ist, weiß das! Mkg Ralf Haas, Seebach (Baden) "Drum grüß´ ich Dich, mein Badnerland....." "Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind." -Albert Einstein (1879-1955) Hunde, haben Herrchen und Katzen, haben Personal...! Rechtschreibfehlermodus: EIN | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 627471 | |||
Datum | 01.06.2010 08:43 | 14385 x gelesen | |||
Hallo Ralf, Geschrieben von Ralf Haas Juhuu! Ich KANN seit gestern Lkw fahren Glückwunsch ! Geschrieben von Ralf Haas Ich KANN Kannst Du oder darfst Du nur. Ich darf sein 17 Jahren LKW's fahren, kann's aber immer noch nicht richtig sicher (ok, bin auch sehr kritisch mit mir !). MfG, Thomas Klee Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 627472 | |||
Datum | 01.06.2010 08:46 | 14404 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf HaasEin Lkw-Fahrer der Beruflich fährt, oder ein bisschen technisch Interessiert ist, weiß das! Der fährt den Berg auch in dem Gang runter,welchen er aufwärts benutzt hätte und würde bei dem Modell dann mit der Motorbremse nachhelfen. Geschrieben von Ralf Haas Juhuu! Ich KANN seit gestern Lkw fahren!) Du darfst LKW fahren,oder ist der Führerschein eine amtliche Bestätigung das man fahren kann? Gott zum Gruße Klaus „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Seebach / Baden-Würrtemberg | 627475 | |||
Datum | 01.06.2010 08:54 | 14381 x gelesen | |||
Hallo Thomas! Ich kann Lkw fahren. Ich bin beruflich Lkw gefahren, aber ich habe damit aufgehört weil die Arbeitsbedingungen, insbesondere die Bezahlung, immer schlechter wurde. Das ist aber ein anderes Thema. Fahranfänger verwechseln die Bedeutung der Worte KANN und DARF. Diese Aussage war nicht auf mich bezogen. Ich wollte mit dem Beitrag eigentlich nur darauf hinweisen, dass Oldtimer fahrerisch anspruchsvoller sind und man(n) keinen Führerscheinneuling hinter das Lenkrad setzt, der nach seiner Aussage fahren kann, aber er eigentlich nur darf. Aber ob jetzt in diesem Oldtimer ein Mensch mit wenig Lkw Fahrpraxis gesessen hat, weiß ich nicht. Es ist aber im Bereich des möglichen. Mkg Ralf Haas, Seebach (Baden) "Drum grüß´ ich Dich, mein Badnerland....." "Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind." -Albert Einstein (1879-1955) Hunde, haben Herrchen und Katzen, haben Personal...! Rechtschreibfehlermodus: EIN | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Seebach / Baden-Würrtemberg | 627476 | |||
Datum | 01.06.2010 08:58 | 14374 x gelesen | |||
Hallo Klaus! Geschrieben von Klaus Schiller Der fährt den Berg auch in dem Gang runter,welchen er aufwärts benutzt hätte und würde bei dem Modell dann mit der Motorbremse nachhelfen. Dies trifft es genau. Ein interessierter weiß das, ein Anfänger i.d.R. nicht. Geschrieben von Klaus Schiller Du darfst LKW fahren,oder ist der Führerschein eine amtliche Bestätigung das man fahren kann? Ich kann fahren, aber der Führerschein ist eine amtliche Bestätigung das man fahren DARF, nicht kann. Das ist ein riesen unterschied. Mkg Ralf Haas, Seebach (Baden) "Drum grüß´ ich Dich, mein Badnerland....." "Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind." -Albert Einstein (1879-1955) Hunde, haben Herrchen und Katzen, haben Personal...! Rechtschreibfehlermodus: EIN | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 627478 | |||
Datum | 01.06.2010 09:01 | 14453 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf HaasDies trifft es genau. Ein interessierter weiß das, ein Anfänger i.d.R. nicht. Lernt man das nicht mehr in der Fahrschule? Geschrieben von Ralf Haas Ich kann fahren, mutige Äusserung,Respekt Geschrieben von Ralf Haas aber der Führerschein ist eine amtliche Bestätigung das man fahren DARF, nicht kann. Das ist ein riesen unterschied. Hab nix anderes behauptet. Gott zum Gruße Klaus „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Seebach / Baden-Würrtemberg | 627482 | |||
Datum | 01.06.2010 09:12 | 14375 x gelesen | |||
Hallo Klaus! Geschrieben von Klaus Schiller Lernt man das nicht mehr in der Fahrschule? Das ist Fahrlerer Abhängig, denke ich. In meinem Unterricht wurden solche "Feinheiten" nicht erwähnt, der lernt man durch er`fahr´en, oder durch "Kollegen" bei Gesprächen wenn Überstunden am Stammtisch gemacht werden. Zu "meiner Zeit" war für solche Details schlicht keine Zeit um darauf näher einzugehen, Aber im Zuge des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzt wird es besser. Geschrieben von Klaus Schiller mutige Äusserung,Respekt Nachdem ich vom ex Chef mehrfach gelobt wurde, weil ich sehr ökonomisch, verschleißarm und wenige Rangierschäden gemacht habe als im vergleich zu den Kollegen, behaupte ich dies, ja. Oder wie kommt es, dass Kunden einen speziellen Fahrer verlangen? Geschrieben von Klaus Schiller Hab nix anderes behauptet. Wenn man zwischen den Zeilen ließt: ja. Mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis darf man ja fahren, sie heißt ja schließlich Fahrerlaubnis. Mkg Ralf Haas, Seebach (Baden) "Drum grüß´ ich Dich, mein Badnerland....." "Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind." -Albert Einstein (1879-1955) Hunde, haben Herrchen und Katzen, haben Personal...! Rechtschreibfehlermodus: EIN | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 627486 | |||
Datum | 01.06.2010 09:14 | 14285 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf HaasWenn man zwischen den Zeilen ließt: ja. Mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis darf man ja fahren, sie heißt ja schließlich Fahrerlaubnis. eben und nicht Kannerlaubnis Gott zum Gruße Klaus „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 627487 | |||
Datum | 01.06.2010 09:14 | 14366 x gelesen | |||
Hallo Ralf, ja, ich kenne Neue und alte LKW's. Ist ein riesen Unterschied, bei den "alten" musst Du "ein Mann" sein, die neuen fahren sich (abgesehen von den Maßen) fast wie ein Golf, bis auf's Bremsen und die Kurven ... MfG, Thomas Klee Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Seebach / Baden-Würrtemberg | 627491 | |||
Datum | 01.06.2010 09:22 | 14326 x gelesen | |||
Hallo Thomas! Geschrieben von Thomas Klee ja, ich kenne Neue und alte LKW's. Ich habe ja nichts anderes Behauptet. Geschrieben von Thomas Klee Ist ein riesen Unterschied, bei den "alten" musst Du "ein Mann" sein, die neuen fahren sich (abgesehen von den Maßen) fast wie ein Golf, bis auf's Bremsen und die Kurven ... Hier muß ich dir voll zustimmen. Nur frage ich manchmal wo das noch hinführen soll, mit den ganzen Fahrassistenzsystemen, die sollen lieber erlauben die Hütte größer zu machen. Ist aber ein anderes Thema welches hier ziemlich OT ist, denke ich. Mkg Ralf Haas, Seebach (Baden) "Drum grüß´ ich Dich, mein Badnerland....." "Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind." -Albert Einstein (1879-1955) Hunde, haben Herrchen und Katzen, haben Personal...! Rechtschreibfehlermodus: EIN | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Seebach / Baden-Würrtemberg | 627493 | |||
Datum | 01.06.2010 09:24 | 14251 x gelesen | |||
Hallo Klaus! Geschrieben von Klaus Schiller eben und nicht Kannerlaubnis *ROFL* Vorschlag zum Untwort 2010: "Kannerlaubnis". Mkg Ralf Haas, Seebach (Baden) "Drum grüß´ ich Dich, mein Badnerland....." "Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind." -Albert Einstein (1879-1955) Hunde, haben Herrchen und Katzen, haben Personal...! Rechtschreibfehlermodus: EIN | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 627495 | |||
Datum | 01.06.2010 09:26 | 14366 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Klaus Schiller Lernt man das nicht mehr in der Fahrschule?das kommt wohl auf die Fahrschule an, ich habs so gelernt (und im Saarland gibt es auch schöne Übungsstrecken dafür), aber z.B. in ein paar Details weicht (wich, ob noch so ist, kann ich nicht sagen) auch die Bundeswehr da ab: ich habe in der zivilen Fahrschule gelernt, beim fahren auf einen Halt (rote Ampel, Kreuzung etc.) runterzuschalten und immer mit eingelegtem Gang zu fahren - darüber war der Prüfer bei der Bundeswehr erstaunt, der hatte keine Probleme damit, den LKW ausgekuppelt rollen zu lassen, also auch ohne Motorbremswirkung, erstaunte auch meinen Fahrlehrer [war in der Prüfung auch der einzige "Kritikpunkt", aber damit kann man leben]. Das Problem mit dem "richtigen" Bremsen ist auch kein Problem alter LKW, auch bei den neuen LKW kann das spannend werden, wenn die Automatik mal bergab hochschaltet (weil man vielleicht vergessen hat, den Gang zu limitieren), solls ja auch geben, so denn, viele Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 627497 | |||
Datum | 01.06.2010 09:29 | 14280 x gelesen | |||
Geschrieben von Paul BohlenDas Problem mit dem "richtigen" Bremsen ist auch kein Problem alter LKW, auch bei den neuen LKW kann das spannend werden, wenn die Automatik mal bergab hochschaltet (weil man vielleicht vergessen hat, den Gang zu limitieren), solls ja auch geben, Na , wenn ich da an den Drackensteiner Hang A8 denke Gott zum Gruße Klaus „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Seebach / Baden-Würrtemberg | 627499 | |||
Datum | 01.06.2010 09:41 | 14298 x gelesen | |||
Hallo Paul! Mein Fahrlerher (ex Y-Tours) wollte auch das eingkuppelt an die Ampel gerollt wird, der Prüfer (auch ein ex Y-Tours, man war die Fahrt lustig) hatte daran nichts zu bemängeln. Hier im Schwarzwald gibt es auch ausreichend Strecken um Bergabfahrt Trainieren zu können. Geschrieben von Paul Bohlen Das Problem mit dem "richtigen" Bremsen ist auch kein Problem alter LKW, auch bei den neuen LKW kann das spannend werden, wenn die Automatik mal bergab hochschaltet (weil man vielleicht vergessen hat, den Gang zu limitieren), solls ja auch geben, Freitag kam mir ein aktueller DAF mit osteuropäischem Kennzeichen und qualmenden Bremsen am Auflieger entgegen. Wir mußten auch schon Lkw aus dem Bach holen. Eine Beladene Spritgondel wäre bei uns mal fast abgesürzt wenn ein Baum nicht gewesen wäre. Ein Gefahrgut Lkw hat auch schon seinen Anhänger umgeworfen, weil er zu schnell war. Im Nachbartal sind fast zwei Reisebusse Abgestürzt, wenn die Bäume nicht gewesen wären, jetzt ist eine Notfallspur da, die aber regelmäßig zugeparkt wird. Ich rufe immer die Polizei an und melde das wenn der Fahrer nicht da ist. Mkg Ralf Haas, Seebach (Baden) "Drum grüß´ ich Dich, mein Badnerland....." "Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind." -Albert Einstein (1879-1955) Hunde, haben Herrchen und Katzen, haben Personal...! Rechtschreibfehlermodus: EIN | |||||
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Autor | Cars8ten8 S.8, Bous / Saarland | 627500 | |||
Datum | 01.06.2010 09:48 | 14402 x gelesen | |||
Hallo, genau wie du gesagt hast, gibt es Kurzzeitkennzeichen nur für Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrten. Ich bezweifel, dass bei dieser Fahrt so ein Zweck gegeben war. Für diese Zwecke sind, wie auch schon gesagt 07er-Kennzeichen vorgesehen. Gruß Carsten | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Seebach / Baden-Würrtemberg | 627502 | |||
Datum | 01.06.2010 09:55 | 14491 x gelesen | |||
Hallo zusammen! Mag sein, aber bei den 07er besteht auch keine Pflicht, das Fahrzeug regelmäßig bei einerm Prüfdienst vorzustellen. Man kann cuh von der "Originalität" abweichen, z.b. wenn man die Bremsen auf Scheibe umbaut geht das beim 07er, beim H-Kennzeichen nicht. Hier sind die Richtlinien sehr eng gesteckt, für die vergabe. Nur beim H-Kennzeichen muß das Fahrzeug regelmäßig vorgefahren werden, bei den anderen (Kurzzeit, 06er, 07er-Kennzeichen) nicht. Nur sollte dies im eigenen Interesse gemacht werden. So hat es mir ein guter bekannter erklärt, der ein 07er besitzt und einen 35 Jahre alten Ami fährt, nach meiner Frage wieso er kein H-Kennzeichen hat. Mkg Ralf Haas, Seebach (Baden) "Drum grüß´ ich Dich, mein Badnerland....." "Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind." -Albert Einstein (1879-1955) Hunde, haben Herrchen und Katzen, haben Personal...! Rechtschreibfehlermodus: EIN | |||||
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Autor | Cars8ten8 S.8, Bous / Saarland | 627505 | |||
Datum | 01.06.2010 10:03 | 14366 x gelesen | |||
Hallo, man muss unterscheiden bei dem H und dem 07er-Kennzeichen. Das H-Kennzeichen wird auf ein bestimmtes Fahrzeug verausgabt, welches älter als 30 Jahre ist und noch dem Originalzustand entspricht. Die Zulassung ist gleich einem "normalem" Fahrzeug, dh. es muss alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Mit diesem Fahrzeug darf man ohne Beschränkung am normalen Verkehr teilnehmen. Das 07er Kennzeichen ist ein Wechselkennzeichen. D.h. es wird auf einen kompletten Fahrzeugpark angewendet, soweit die Kriterien einem Oldtimer entsprechen. Gerade diese 07er-Kennzeichen sind dazu gedacht an Festumzügen teilzunehmen und nicht am normalen Verkehr. Ich gebe dir vollkommen Recht, dass man im eigenem Sinne die Verkehrstüchtigkeit eines 07er-Fahrzeuges untersuchen sollte, vor allem, wenn ich mit diesem öfters an Umzügen teilnehme. Gruß Carsten | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 627514 | |||
Datum | 01.06.2010 11:52 | 14318 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ralf Haas Man kann cuh von der "Originalität" abweichen, z.b. wenn man die Bremsen auf Scheibe umbaut geht das beim 07er, beim H-Kennzeichen nicht. Hier sind die Richtlinien sehr eng gesteckt, für die vergabe. Das ist (seit 2007) nicht mehr richtig. Die Kriterien für das H-Kennzeichen und das 07er Kennzeichen sind heute identisch. (natürlich besteht weiterhin der Unterschied, dass beim H-Kennzeichen der Oldtimer-Zustand im Rahmen der HU überprüft wird, die es beim 07er ja nicht gibt...) Gruß, Henning | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 627521 | |||
Datum | 01.06.2010 13:35 | 14330 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochDie Kriterien für das H-Kennzeichen und das 07er Kennzeichen sind heute identisch. Benötigt man neuerdings für die 07er eigentlich auch eine Betriebserlaubnis ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 627524 | |||
Datum | 01.06.2010 15:32 | 14234 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Michael Roleff Benötigt man neuerdings für die 07er eigentlich auch eine Betriebserlaubnis ? Nein, die braucht man ausdrücklich nicht. Allerdings bekommt man ja kein Oldtimer-Gutachten, wenn nicht zumindestens grundsätzlich die Bedingungen für die Erteilung einer BE vorliegen... Gruß, Henning | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 627534 | |||
Datum | 01.06.2010 17:29 | 14129 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus SchillerDer fährt den Berg auch in dem Gang runter,welchen er aufwärts benutzt hätte und würde bei dem Modell dann mit der Motorbremse nachhelfen. Hallo Klaus Die Regel kannst du bei heutigen Motorisierung u. U. ganz schön knicken. Der Gang, der den Berg rauf benutzt wird, kann deutlich zu schnell sein. mkg WErner | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 627547 | |||
Datum | 01.06.2010 19:55 | 14083 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Klaus Schiller Der fährt den Berg auch in dem Gang runter,welchen er aufwärts benutzt hätte und würde bei dem Modell dann mit der Motorbremse nachhelfen. Geschrieben von Ralf Haas Dies trifft es genau. Ein interessierter weiß das, ein Anfänger i.d.R. nicht. Nein, das hat nichts mit "Anfänger" zu tun. Auch ein "Fortgeschrittener" wird ohne Interesse für unsynchronisierte Getriebe evtl. daran scheitern, den gewünschten Gang überhaupt "rein zu kriegen"... (hat das Modell überhaupt schon eine Motorbremse? - was ohne Gang natürlich auch nichts hilft, eher das Chaos perfekt macht, weil dann Motor aus!!!) mkg hwk | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 627548 | |||
Datum | 01.06.2010 20:07 | 14017 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanswerner KöglerNein, das hat nichts mit "Anfänger" zu tun. Auch ein "Fortgeschrittener" wird ohne Interesse für unsynchronisierte Getriebe evtl. daran scheitern, den gewünschten Gang überhaupt "rein zu kriegen"... Aus Erfahrung mit einem MB 311L von 1954, ohne Fahrpraxis auf dem Fahrzeug geht da kaum was brauchbares. Geschrieben von Hanswerner Kögler hat das Modell überhaupt schon eine Motorbremse? Bin ich mir nicht mehr sicher, da ich dieses Fahrzeug > 10 Jahren nicht mehr gefahren bin. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 627556 | |||
Datum | 01.06.2010 21:42 | 13998 x gelesen | |||
geh ich mal von aus ,da ich dies schon mit einer 1955er gefahren binMetz DL Gott zum Gruße Klaus „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 627580 | |||
Datum | 02.06.2010 00:34 | 14055 x gelesen | |||
Geschrieben von werner neudeckerDie Regel kannst du bei heutigen Motorisierung u. U. ganz schön knicken. Ja, das geht insbesondere dann auseinander, wenn man leer faehrt - dann passt gar nichts mehr... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 627583 | |||
Datum | 02.06.2010 06:47 | 13983 x gelesen | |||
Geschrieben von werner neudeckerheutigen Motorisierung na dann knick mal und schau das Bild an und lese meinen Satz richtig, da steht bei dem Modell, Gott zum Gruße Klaus „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 627584 | |||
Datum | 02.06.2010 06:56 | 13966 x gelesen | |||
Geschrieben von werner neudeckerDie Regel kannst du bei heutigen Motorisierung u. U. ganz schön knicken. lt. Überschrift reden wir aber immer noch von dem gleichen Oldtimer ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 627587 | |||
Datum | 02.06.2010 08:26 | 13916 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus Schillerund lese meinen Satz richtig, da steht bei dem Modell, Entsprechend den Regeln des Satzbaus in der deutschen Sprache bezieht sich dein "bei dem Modell" auf die Motorbremse und nicht auf die Satzteile vorher. Mir gings auch eher darum, da die Rede ja auch um die Ausbildung in deutschen Fahrschulen ging, das klarzustellen. mkg WErner | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 627589 | |||
Datum | 02.06.2010 08:29 | 13894 x gelesen | |||
Hallo Michael Dieser Zweig der Diskussion dreht sich um die Ausbildung von KL CE Fahrern mkg WErner | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 627590 | |||
Datum | 02.06.2010 08:33 | 13996 x gelesen | |||
Geschrieben von werner neudeckerin der deutschen Sprache bezieht Deutsche Sprache-schwere Sprache :-) Geschrieben von werner neudecker die Ausbildung in deutschen Fahrschulen ging, das klarzustellen. Na,des kann ich nicht erahnen,da in meiner Antwort ja nichts von Fahrschule steht,aber jetzt ist es klar. Gott zum Gruße Klaus „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Seebach / Baden-Würrtemberg | 627592 | |||
Datum | 02.06.2010 08:36 | 13909 x gelesen | |||
Hallo Hanswerner! Geschrieben von Hanswerner Kögler Nein, das hat nichts mit "Anfänger" zu tun. Auch ein "Fortgeschrittener" wird ohne Interesse für unsynchronisierte Getriebe evtl. daran scheitern, den gewünschten Gang überhaupt "rein zu kriegen"... Dies meinte ich mit einem "interessierter". Wenn ein "Fortgeschrittener" den Berg hinunter fährt, sei es mit einem Aktuellen Modellen oder eben einem Oldtimer, und die Bremsen qualmen dann ist er in meinen Augen kein Fortgeschrittener sondern ein Anfänger ohne Interesse. Zu solchen Leuten sage ich dann immer: Materialheizer (gehört mir nicht, sche.... drauf). Geschrieben von Hanswerner Kögler (hat das Modell überhaupt schon eine Motorbremse? - was ohne Gang natürlich auch nichts hilft, eher das Chaos perfekt macht, weil dann Motor aus!!!) Dies kann ich dir nicht beantworten, da ich dieses Modell nicht kenne. Aber beim Rest muß ich dir Recht geben. Mkg Ralf Haas, Seebach (Baden) "Drum grüß´ ich Dich, mein Badnerland....." "Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind." -Albert Einstein (1879-1955) Hunde, haben Herrchen und Katzen, haben Personal...! Rechtschreibfehlermodus: EIN | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 627593 | |||
Datum | 02.06.2010 08:42 | 13893 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus SchillerDeutsche Sprache-schwere Sprache :-)Naja, nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer in München... ;-) Aus der Betriebsanleitung meines 2010 neu gekauften Toasters: "Dieses Gerät ist nicht für den Betrieb unter Wasser geeignet!" | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 627594 | |||
Datum | 02.06.2010 08:45 | 13892 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppMünchen.. Bayrisch-deutsch Damit klappts auch als Schwabe,*g* Gott zum Gruße Klaus „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 627595 | |||
Datum | 02.06.2010 08:54 | 13888 x gelesen | |||
Ist ja auch nicht so wichtig. Letztendlich muß ich aber immer öfter feststellen, daß unsere jungen Fahrer, die den Führerschein gerade frisch erworben haben, mit Fahrzeugen älteren Baujahres nicht mehr so einfach klarkommen. Schaltvorgänge mit einfachen, synchronisierten, mechanischen Getrieben machen z. T. schon Probleme. Oder, daß sie es nicht auf die Reihe bekommen, bei einer Vollbremsung ohne ABS und deswegen blockierenden Reifen, die Bremse wieder zu lösen. Von gegenlenken beim Ausbrechen des Fahrzeugs will ich gar nicht reden. Oder eben auch die Regel lange oder steile Berge mit kleinem Gang runterzufahren, wie bereits oben angesprochen. oder, oder, oder..... mkg Werner | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 627596 | |||
Datum | 02.06.2010 08:59 | 13885 x gelesen | |||
kurz und knapp du hast recht,besonders wenn der Fuhrpark aus jahrzehnte ,unterschiedliche Fahrzeuge besteht, was ja noch durchaus bei Feuerwehrs vorkommt. Gott zum Gruße Klaus „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 627607 | |||
Datum | 02.06.2010 11:07 | 13894 x gelesen | |||
Geschrieben von werner neudeckerieser Zweig der Diskussion dreht sich um die Ausbildung von KL CE Fahrern IMO ist die aktuelle Fahrausbildung für Das fahren von "Oldtimern" nicht geeignet. Wer macht da intern was ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 627628 | |||
Datum | 02.06.2010 13:36 | 13911 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Jürgen Ringhofer: ch bezweifle auch mal, dass hier überhaupt ein Sachverständiger vor Ort war oder eingeschaltet wird! Die Polizei wird den Unfall aufgenommen haben und fertig. Da reichen die Angaben des Fahrers, dass die Bremsen versagt haben. Sachverständige kommen i. d. R. bei unklaren Lagen zum Einsatz und das ist hier ja überhaupt nicht der Fall. Kein Gutachter, Staatsanwalt, Untersuchungsausschuß, keine Unfallkommision und zuletzt Gerichtverhandsverhandlung, einfach die ganz normale Abwicklung eines Verkehrsunfalls? Aber es handelte sich doch um ein Feuerwehrfahrzeug (wenn auch a.D.)! Wie kann das sein!? Spaß beiseite. Interessant ist die Frage ja schon, wie das - ein VU - bei einem Fahrzeug gehandhabt wird, das nicht über eine gültige HU verfügen muß. Aber davon ab wird nicht jeder VU, der irgendwie mit dem Gegenstand dieses Forums zu tun hat, so hoch gehängt, wie die Diskussionen hier mitunter vermuten lassen. So sind mir z.B. auch (sogar) Unfälle bei Sonderrechtsfahrten bekannt, die im Nachhinein völlig unspektakulär abgewickelt wurden. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 627634 | |||
Datum | 02.06.2010 14:00 | 13854 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Klaus Schiller: mutige Äusserung,Respekt Na ja, ich finds andersherum etwas befremdlich. Wenn ich die mir anvertrauten (Einsatz-) Fahrzeuge meines Erachtens nicht fahren könnte, mir dabei nicht "richtig sicher" wäre, würde ich jedenfalls die Finger davon lassen. Was anderes wäre sicherlich z.B. ein Sattelzug, den ich zwar fahren dürfte, aber seit der Fahrschule nie wieder gefahren bin, und daher jetzt auch kaum behaupten würde, das aus dem Stegreif noch zu können. Aber wie dem auch sei, nur meine Meinung. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 627639 | |||
Datum | 02.06.2010 14:11 | 13865 x gelesen | |||
Eben deswegen mutig und respekt,diese Äusserung auf die ich geantwortet habe , würde ich mir nicht mal nach 25 Jahren regelmässigen Fahrens anmassen. Gott zum Gruße Klaus „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 723316 | |||
Datum | 01.05.2012 14:49 | 14024 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Das TLF 16, ein Oldtimer der Feuerwehr Salzbergen, ist auf der Heimfahrt vom Festumzug in Nordhorn ungebremst in ein Haus gefahren: Ist mittlerweile die Ursache für das Bremsversagen bekannt ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 762551 | |||
Datum | 19.05.2013 21:46 | 10405 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Das TLF 16, ein Oldtimer der Feuerwehr Salzbergen, ist auf der Heimfahrt vom Festumzug in Nordhorn ungebremst in ein Haus gefahren: Gibt es da mittlerweile genauere Erkenntnisse ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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