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ThemaUVV?!?!58 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorJoch8en 8W., St. Wendel / Saarland668350
Datum21.02.2011 18:1916908 x gelesen
Ohne Worte?

NWZ online

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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg668351
Datum21.02.2011 18:2313762 x gelesen
Moin,

ne DL oder HAB hättest du da nicht (ohne immensen Aufwand) in Stellung bekommen ;-)


Viele Grüße
Jan Ole

DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP668353
Datum21.02.2011 18:2713264 x gelesen
Und?


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorJose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland668363
Datum21.02.2011 19:2712820 x gelesen
Geschrieben von Jochen WillmannOhne Worte?


Kommt aus meiner Sicht auf den Zeitpunkt an.

Wenn nichts anderes geht zur kritischen Menschenrettung, dann ist das die berühmte zulässige Abweichung.

Zu Nachlöscharbeiten sehe ich das eher ungern.

Lässt sich also ohne die Einsatzsituation zu dem Zeitpunkt m.M. nach nicht fair beurteilen.


Gruß aus dem Saarland

Jo



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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW668366
Datum21.02.2011 19:2912988 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppUVV?!?!
Autor: Sebastian Krupp, Grafschaft
Datum: 21.02.2011 18:27:25
Text: Und?



Provokante Frage, wer hält hier den Kopf hin wenn ein Feuerwehrangehöriger aus der Schaufel stürzt.
Es ist wohl allen klar, das es verboten ist Personen in der Radladerschaufel zu beförden


Und wenn ich die Bilder so ansehe, war das eh ein Totalschaden , warum dann so ein Risiko eingehen ?
Die Frage ist ernst gemeint, bin ja kein Feuerwehrangehöriger


Gunnar


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP668369
Datum21.02.2011 19:4512887 x gelesen
Geschrieben von Gunnar Kreidl Provokante Frage, wer hält hier den Kopf hin wenn ein Feuerwehrangehöriger aus der Schaufel stürzt.Der gleiche, der dafür verantwortlich gemacht würde, wenn der gleiche Feuerwehrangehörige von einer kleineren Trittfläche, z.B. einer Leiter, stürzen würde. Das alte Lied: Wie man's macht...
Ein besonderes Risiko sehe ich da nicht. Solange der Teleladerfahrer nicht wild mit den Hebeln spielt, halte ich das bei der Höhe noch für ein vollkommen legitimes Mittel. Auch wenn irgendwo steht, dass Personenbeförderung in Radladerschaufeln verboten ist.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg668372
Datum21.02.2011 19:5912711 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Krupp Auch wenn irgendwo steht, dass Personenbeförderung in Radladerschaufeln verboten ist.
Ist die Schaufel so ausgerichtet das bei Versagen der Hydraulik diese in ihrer Lage bleibt und nicht ihre "Ladung" abkippt. Das Verbot wird sich ja nicht jemand so einfach ausgedacht haben. Solche Vorschriften gibt es meist dann, wenn schon mal was passiert ist.

Gruß Ralf


Bewahre mich vor der Einbildung,bei jeder Gelegenheit und zu jedem Thema etwas sagen zu müssen.
Theresa von Avila, spanische Mystikerin und Heilige (1515-1582)

Das Gute an Feinden ist man weiß wo sie stehen, bei Freunden ist das anders. (Tom Clancy, Gnadenlos)

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AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen668373
Datum21.02.2011 20:0413156 x gelesen
Ich meine ich hab neulich ein Bild aus HH (???) gesehen, da wurde ein Bagger zur Eisrettung eingesetzt. FA saßen im Kübel und zogen den Eingebrochenen aus dem Eis.


MfG Thomas

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Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit!

Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen!

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Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung.

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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg668374
Datum21.02.2011 20:0613198 x gelesen
Moin,

wer rettet hat Recht.


Viele Grüße
Jan Ole

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AutorAndr8eas8 W.8, Heidelberg / Baden Würtemberg668395
Datum21.02.2011 21:5312349 x gelesen
Hallo ....das Bild 9 (Steckleiter vs Laderschaufel)ist mehr als Negativ zu sehn, den der überstieg hat bestimmt mehr was mit Cliffhanger als mit Vernunft zu tun.....


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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern668399
Datum21.02.2011 22:0412484 x gelesen
Geschrieben von Ralf HauptvogelDas Verbot wird sich ja nicht jemand so einfach ausgedacht haben. Solche Vorschriften gibt es meist dann, wenn schon mal was passiert ist.

Naja, manchmal kann man auch vorher schon Gefahrenquellen erkennen. Übrigens sind Einsatzfahrten auch noch nicht verboten worden ;-)


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AutorFlor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz668400
Datum21.02.2011 22:1212525 x gelesen
Geschrieben von Jan Ole Ungerne DL oder HAB hättest du da nicht (ohne immensen Aufwand) in Stellung bekommen ;-)

korrekt. Ein Klassenkamerad von mir wohnt in unmittelbarer Nachbarschaft. Laut seiner Aussage war schon die Anfahrt mit dem Erstangreifer über die reguläre Zufahrt schwierig. Der Versuch der Feuerwehr über eine Wiese weitere Fahrzeuge nachrücken zu lassen musste wohl auch aufgrund der Untergrundbedingungen abgebrochen werden.


Das ist meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr

Gruß Florian

www.ff-breitscheid.com

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg668403
Datum21.02.2011 22:3412394 x gelesen
Geschrieben von Ralf Hauptvogel
Ist die Schaufel so ausgerichtet das bei Versagen der Hydraulik diese in ihrer Lage bleibt und nicht ihre "Ladung" abkippt.


Nein, aber die Chance darauf liegt im unteren ppm-Bereich. Selbst wenn eine Hydraulikleitung versagt, geht es eher langsam abwärts (Querschnitt Zylinder / vs. Schlauch).

Gruß,
Markus


Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

J. Mäschle, Forums-Philosoph

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg668405
Datum21.02.2011 22:4112673 x gelesen
Geschrieben von Thomas WeegeIch meine ich hab neulich ein Bild aus HH (???) gesehen, da wurde ein Bagger zur Eisrettung eingesetzt. FA saßen im Kübel und zogen den Eingebrochenen aus dem Eis.

Letzte Woche mit einer Art Personenkorb am Arm eines Atlas 1609 gesehen, war auf einer BAB im Saarland, Münsterland oder am Niederrhein. Fand ich schon arg sportlich. Wenn am Arm eine Hydraulikleitung platzt drückt der von oben in den Korb - anders als am Teleskoplader. Auch das Entasten mit einer Motorsäge während langsamer Fahrt mit 90° gedrehtem Turm und gleichzeitiges nachregeln des Armes, während die Säge am Holz war hätte zu großer Freude geführt, wäre ich der Verantwortliche des Straßenbauamts gewesen. Ist aber beides nochmal eine andere Liga als das Arbeiten aus einer Teleskoplader-Schaufel in geringer Höhe heraus.

Gruß,
Markus


Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

J. Mäschle, Forums-Philosoph

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg668406
Datum21.02.2011 22:4412241 x gelesen
Geschrieben von Andreas WalterHallo ....das Bild 9 (Steckleiter vs Laderschaufel)ist mehr als Negativ zu sehn, den der überstieg hat bestimmt mehr was mit Cliffhanger als mit Vernunft zu tun.....

Sofern das Landwirte waren sind die das aus der täglichen Praxis so gewohnt. ;-) Ich wollte mit den Beiträgen jetzt keine Legitimation liefern, aber es gibt wesentlich Schlimmeres. Also bitte nicht die n-te Guck-mal-ich-hab-einen-FA-in-Jeans-entdeckt-Diskussion.

Gruß,
Markus


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J. Mäschle, Forums-Philosoph

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AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen668408
Datum21.02.2011 23:0012573 x gelesen
Geschrieben von ---Jan Ole Unger--- Manchmal ist das wohl so


MfG Thomas

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Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit!

Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen!

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AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen668412
Datum21.02.2011 23:0912466 x gelesen
Man muss sichrlich unterscheiden ob es sich um Menschenrettung, Löscharbeiten oder Baumschnitt handelt. Die Sache mit dem Bagger und der Eisrettung ist mir recht sympathisch. BBK aus einer Baggerschaufel überzeugt mich weniger, Baumschnitt absolut gar nicht (auch privat nicht).


MfG Thomas

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen668430
Datum22.02.2011 05:5112264 x gelesen
4 vermisste Personen bei Gebäude in Vollbrand sollten eigentlich eine Diskussion über UVV erübrigen.


Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 668431
Datum22.02.2011 05:5312048 x gelesen
Geschrieben von Gerrit Lamade4 vermisste Personen bei Gebäude in Vollbrand sollten eigentlich eine Diskussion über UVV erübrigen.

Warum? Weil das Risikio des Eintritts einer Schädigung der FA höher ist als die realitische Chance auf Rettung?


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 668432
Datum22.02.2011 05:5912097 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppEin besonderes Risiko sehe ich da nicht.

In diesem Fall nicht wirklich.

Problem: Wenn sich das heute bewährt wird es morgen im 2. OG und übermorgen im 3. OG wieder gemacht ..


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP668436
Datum22.02.2011 07:0512054 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschProblem: Wenn sich das heute bewährt wird es morgen im 2. OG und übermorgen im 3. OG wieder gemacht ..Ach ja richtig, Feuerwehrleute sind ja doof. Manchmal vergess ich das. Tschuldigung.
Ja, die werden ganz sicher nach dem erfolgreichen Einsatz des Teleladers direkt die Drehleiter der VG, die da auch vor Ort war, aber nicht sicher eingesetzt werden konnte, verschrotten, weil sich der Telelader ja im Gegensatz dazu bewährt hat...


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP668437
Datum22.02.2011 07:0511974 x gelesen
Geschrieben von Andreas WalterHallo ....das Bild 9 (Steckleiter vs Laderschaufel)ist mehr als Negativ zu sehn, den der überstieg hat bestimmt mehr was mit Cliffhanger als mit Vernunft zu tun.....Da auf späteren Bildern die Anzahl der Leute in der bösen Schaufel unverändert ist, gehe ich davon aus, der hat nur was gebracht (Säge?).
Und selbst wenn: Was ist an diesem Überstieg falsch? (Und schreib jetzt nix von drei Sprossen)


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP668439
Datum22.02.2011 07:0712032 x gelesen
Geschrieben von mirDa auf späteren Bildern die Anzahl der Leute in der bösen Schaufel unverändert ist, gehe ich davon aus, der hat nur was gebracht (Säge?).Den Satz kann man streichen, sind doch ab da 3.


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 668442
Datum22.02.2011 07:1512098 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppAch ja richtig, Feuerwehrleute sind ja doof.

Gnah.. ich bitte dich.

Das Problem ist nicht die Lösungsfindung die in DEM Fall so sicher angebracht war. Das Problem ist das irgendjemand das irgendwann garantiert auf eine ganz andere Situation anwenden wird ohne die neue Lage ausreichend zu beurteilen.


Grüße, BeschFl

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP668443
Datum22.02.2011 07:2412079 x gelesen
Wenn dir das reicht, um bei deinen Lagebeurteilungen manche Dinge direkt auszuschließen, bitte. Mir nicht.


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 668444
Datum22.02.2011 07:2711980 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppLagebeurteilungen

Das ist das Zauberwort!
Und Ja ich glaube das es Führungskräfte in Feuerwehr D gibt die wenn es zu einer vergleichbaren Lage kommt den Radlader nur einsetzten weil es woanders auch geklappt hat und nicht weil Sie der Auffassung sind das es in der aktuellen Lage angebracht wäre!


Grüße, BeschFl

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AutorPete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg668446
Datum22.02.2011 07:3612069 x gelesen
Es gibt für Teleskoblader sogar Arbeitskörbe, und ich gehe davon aus das auch Teleskoblader Sicherheitseinrichtungen haben (ähnlich wie Hubsteiger).
Sie besitzen zum Besipiel eine Handpumpe für den Notbetrieb zum Ablassen.
gibts so Ähnlich auch an Drehleitern.
Die größte Gefahrenquelle ist der Fahrer wenn der aber erfahrener Landwirt ist, der mit dem Gerät täglich fährt wo ist da das Problem?
In unserer Region werden mit diesen Teleskobladern mit Arbeitskorb die Fasnetsbendel aufgehängt.
Der städtische Radlader hat einen Arbeitskorb mit dem werden Straßenlaternen gewartet.
Und es gab auch schon Drehleiterunfälle wo der Korb einfach abgeklappt ist.

wie immer meine private Meinung

Peter Lipp


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY668450
Datum22.02.2011 08:3511983 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschDas Problem ist das irgendjemand das irgendwann garantiert auf eine ganz andere Situation anwenden wird ohne die neue Lage ausreichend zu beurteilen.

Also sind Feuerwehrleute doch doof?


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern668455
Datum22.02.2011 09:0112088 x gelesen
Also mir fallen dazu einige Worte ein!:

- Hier handelt es sich eindeutig um nicht zeitkritische Nachlöscharbeiten! Daher gibt es keinen entschuldbaren Grund kein den gängingen Vorschriften entsprechendes Arbeitsgerät einzusetzen! Wie bereits im Thread angesprochen gibt es Arbeitsbühnen für diese Teleskoplader (die Beförderung von Personen in der Schaufel ist verboten), ein Gerüst wäre auch eine Überlegung. Oder Abbrennen lassen, aber das wäre wohl der dubiosen Hintergründe eher eine Beweismittelvernichtung...

- Interessant ist auch wie viele Feuerwehrleute sich beim Anheben des Dachsegmentes direkt unter der Traufkante aufhalten...

Hier wurde m.E. nicht nur gegen geltende Vorschriften gehandelt sonder wieder den gesunden Menschenverstand...

Gruß Knut


"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg668486
Datum22.02.2011 12:5511973 x gelesen
Geschrieben von Knut KobbeWie bereits im Thread angesprochen gibt es Arbeitsbühnen für diese Teleskoplader

Die im Gegensatz zu Teleskopladern nicht sehr verbreitet sind, weil die meisten Teleskopladerbesitzer so wie auf den Bildern arbeiten. Ja, ich weiß, dass das nicht UVV-konform ist...

Geschrieben von Knut Kobbedie Beförderung von Personen in der Schaufel ist verboten

Ich sehe keine Beförderung.

Geschrieben von Knut Kobbe ein Gerüst wäre auch eine Überlegung

Ja, genau.

Geschrieben von Knut KobbeOder Abbrennen lassen

Ja, genau.

Gruß,
Markus


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J. Mäschle, Forums-Philosoph

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP668490
Datum22.02.2011 13:0111831 x gelesen
Geschrieben von Knut KobbeHier wurde m.E. nicht nur gegen geltende Vorschriften gehandelt sonder wieder den gesunden Menschenverstand...Genau, Knüppel raus und immer feste drauf...


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AutorFran8k E8., Schlüchtern / Hessen668503
Datum22.02.2011 13:4811828 x gelesen
Hallo,

was glaube ich bisher noch gar nicht besprochen wurde ist:

Der Einsteller verweisst auf Bild 8 in der Bildergalerie. Hier sind eine große Menge FA zu sehen, die im unmittelbaren Trümmerschatten des aufgestellten und zumindest nicht ersehbar gesicherten Dachstuhls, bzw. einem Teil des Dachstuhls stehen.
Da sehe ich schon eine, für die Zeit der Nachlöscharbeiten, nicht gerade ideale Situation.

Andererseits war ich nicht dort und kann erst recht nicht sagen, ob der abgeklappte Teil des Dachstuhls irgendwie gesichter war...

Fragen wirft es allerdings trotzdem auf.

Ich habe selbst schon im Einsatz aus einem Teleskoplader / Radlader gearbeitet und finde das es für den eingesetzten FA im
Ermessensspielraum liegt, ob er selbst dies als gefährlich einstuft, oder nicht... Darüber hinaus gibt es auch hier Möglichkeiten zumindest den Fall zu dämpfen / den Absturz zu verhindern.

Gruß

Frank


Meine Meinung und nicht meiner Organisation.

Grundgesetz Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

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AutorFran8k E8., Schlüchtern / Hessen668504
Datum22.02.2011 13:4911823 x gelesen
Muss mich sogar nochmal verbessern:

Beim nochmaligen hinsehen glaube ich zu sehen, dass wohl versucht wurde den Teil des Dachstuhls entweder zu sichern, gegen den Einsturz, oder mit dem Radlader zu ziehen...

Nichts desto trotz sollte zumindest direkt drunter keiner stehen...


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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern668517
Datum22.02.2011 14:5511690 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberGeschrieben von Knut Kobbe
Wie bereits im Thread angesprochen gibt es Arbeitsbühnen für diese Teleskoplader


Die im Gegensatz zu Teleskopladern nicht sehr verbreitet sind, weil die meisten Teleskopladerbesitzer so wie auf den Bildern arbeiten. Ja, ich weiß, dass das nicht UVV-konform ist...

Geschrieben von Knut Kobbe
die Beförderung von Personen in der Schaufel ist verboten


Ich sehe keine Beförderung.


AM-VO (ArbeitsmittelVerordnung):
Heben von ArbeitnehmerInnen

§ 21. (1) Für das Heben von ArbeitnehmerInnen dürfen nur dafür geeignete Arbeitsmittel benutzt
werden. Dazu gehören insbesondere Hubarbeitsbühnen, Mastkletterbühnen, Fassadenbefahrgeräte, Hängebühnen,
Hebeeinrichtungen von Bühnen und vergleichbare Arbeitsmittel. Auf Arbeitsmitteln, die zum
Heben von Lasten bestimmt sind, dürfen ArbeitnehmerInnen nur befördert werden, wenn sie über gesicherte Einrichtungen zur Personenbeförderung verfügen
, insbesondere Arbeitskörbe.


Ich sehe auf den Bildern keinen Grund, gegen gültiges Recht zu verstoßen! Wenn es keine Arbeitsbühne gibt, dann kann er mit seinem Teleskoplader eben keine Einsatzkräfte hochheben!

Gruß Knut


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(J. Stiegel, 2009)

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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern668518
Datum22.02.2011 14:5611672 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppGenau, Knüppel raus und immer feste drauf...

Ist das nicht Sinn eines solchen Forums?

Gruß Knut


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg668521
Datum22.02.2011 15:0311761 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppGenau, Knüppel raus und immer feste drauf...

Geschrieben von Knut Kobbe Ist das nicht Sinn eines solchen Forums?

Nein?

Gruß,
Markus


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J. Mäschle, Forums-Philosoph

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg668523
Datum22.02.2011 15:1211640 x gelesen
Geschrieben von Knut Kobbe§ 21. (1) Für das Heben von ArbeitnehmerInnen dürfen nur dafür geeignete Arbeitsmittel benutzt
werden. Dazu gehören insbesondere Hubarbeitsbühnen, Mastkletterbühnen, Fassadenbefahrgeräte, Hängebühnen,
Hebeeinrichtungen von Bühnen und vergleichbare Arbeitsmittel. Auf Arbeitsmitteln, die zum
Heben von Lasten bestimmt sind, dürfen ArbeitnehmerInnen nur befördert werden, wenn sie über gesicherte Einrichtungen zur Personenbeförderung verfügen, insbesondere Arbeitskörbe.


Ich kann nicht erkennen, dass befördert oder gehoben wurde. Beförderung ist die durchgeführte Ortsveränderung von Personen und Sachen mittels technischem Gerät. Heben ist die durchgeführte Niveauänderung von Sachen oder Personen von einem tieferen Punkt an einen höheren Punkt durch technisches Gerät. Und ob es nun sicherer ist von einer tragbaren Leiter aus zu arbeiten oder in einer Ladeschaufel zu sitzen und ständig der riesigen Gefahr ausgesetzt zu sein aus der Schaufel zu fallen, darüber kann man schon diskutieren.

Ich habe auch schon aus Schaufeln heraus gearbeitet. Gerade wenn man mit großem Werkzeug (MKS, Schlagbohrer, etc.) arbeiten muss ist das zweifelsfrei sicherer als auf einer Leiter. Das ein Gerüst aus Sicht des Sicherheitsbeauftragten noch besser wäre ist unbestritten. Dass du aber die Eingerüstung eines brennenden Hauses oder das stumpfe abbrennen lassen für feuerwehrseitig gute Lösungen hältst lässt mich an deiner Fachkompetenz zweifeln.

Gruß,
Markus


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J. Mäschle, Forums-Philosoph

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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern668525
Datum22.02.2011 15:2611606 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberDass du aber die Eingerüstung eines brennenden Hauses oder das stumpfe abbrennen lassen für feuerwehrseitig gute Lösungen hältst lässt mich an deiner Fachkompetenz zweifeln.

Zum Glück bin ich auf Deine Ansichten hinsichtlich meiner Fachkompetent nicht angewiesen. Diese wird von den wichtigen Leuten nicht angezweifelt.

Geschrieben von Markus WeberIch habe auch schon aus Schaufeln heraus gearbeitet.

Was Du in Deiner Freizeit tust ist hier ziemlich wurscht. Ich denke hier aus der Sicht eines Einsatzleiters und somit ist mir der Schutz und das Wohl der Einsatzkräfte vorrangig. Ich bin deshalb versucht mich an gängige Regeln zu halten, da ich der Meinung bin, diese wurden nicht zum Spass aufgestellt.

De Fakto ist dies ja auch nicht die einzige Verfehlung wenn es um die Sicherheit der Einsatzkräfte geht.

Gruß Knut


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(J. Stiegel, 2009)

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW668527
Datum22.02.2011 15:4011701 x gelesen
Geschrieben von Knut KobbeIch denke hier aus der Sicht eines Einsatzleiters und somit ist mir der Schutz und das Wohl der Einsatzkräfte vorrangig. Ich bin deshalb versucht mich an gängige Regeln zu halten, da ich der Meinung bin, diese wurden nicht zum Spass aufgestellt.

Nicht jede gängige Regel oder UVV wurde für die Feuerwehr aufgestellt und ist für sie anwendbar. Als Beispiel sei mal die UVV Forsten genannt, hälst du dich daran im Feuerwehreinsatz?

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern668529
Datum22.02.2011 16:0311586 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannNicht jede gängige Regel oder UVV wurde für die Feuerwehr aufgestellt und ist für sie anwendbar. Als Beispiel sei mal die UVV Forsten genannt, hälst du dich daran im Feuerwehreinsatz?

Nach Möglichkeit halte ich mich auch an die UVV Forsten und andere.

"Nach Möglichkeit" heisst für mich eine Güterabwägung vorzunehmen. Entspricht das Eingehen von Risiken dem zu erwartenden Erfolg? Oder wie Kollege J.O. Unger es so treffend formulierte: "Wer rettet hat recht".

Gruß Knut


"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW668531
Datum22.02.2011 16:0611587 x gelesen
Geschrieben von Knut KobbeNach Möglichkeit halte ich mich auch an die UVV Forsten und andere.


Glaub mir du hälst dich garantiert nicht an die UVV Forsten, sie ist aus bestimmten Gründen im Anhang der UVV Feuerwehr nicht erwähnt und sei froh drum, denn ansonsten würdest du sehr schnell sämtliche MKS aus dem Feuerwehrdienst entfernen.

Gruß

thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg668538
Datum22.02.2011 16:4111518 x gelesen
Hallo Thomas!

Geschrieben von Thomas EdelmannGlaub mir du hälst dich garantiert nicht an die UVV Forsten, sie ist aus bestimmten Gründen im Anhang der UVV Feuerwehr nicht erwähnt und sei froh drum, denn ansonsten würdest du sehr schnell sämtliche MKS aus dem Feuerwehrdienst entfernen.

Was steht denn da so schlimmes drin?

Gruß Patrick


Das war meine Meinung

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW668545
Datum22.02.2011 17:1511683 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberIch habe auch schon aus Schaufeln heraus gearbeitet. Gerade wenn man mit großem Werkzeug (MKS, Schlagbohrer, etc.) arbeiten muss ist das zweifelsfrei sicherer als auf einer Leiter.

trotzdem m.E. unzulässig....

Für das Arbeiten von TL etc. gibts zugelassene Arbeitsplattformen.


Geschrieben von Markus WeberDass du aber die Eingerüstung eines brennenden Hauses oder das stumpfe abbrennen lassen für feuerwehrseitig gute Lösungen hältst lässt mich an deiner Fachkompetenz zweifeln.

Zum Thema Löschen oder brennen lassen haben wir hier seit weit mehr als 10 Jahren lustige Diskussionen geführt.

Spannend wird sowas allerdings immer, wenn was passiert ist, dann sind das nämlich keine Helden mehr, die unkonventionell praktisch schnell was möglich gemacht haben (was eigentlich?), sondern irgendein Depp hat massiv gegen Vorschriften verstoßen, andere Heinis haben nicht widersprochen und eine arme Sau wurde dadurch verletzt oder getötet.
Frage: Wer haftet dann?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW668546
Datum22.02.2011 17:3711613 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Markus Weber
Ich habe auch schon aus Schaufeln heraus gearbeitet. Gerade wenn man mit großem Werkzeug (MKS, Schlagbohrer, etc.) arbeiten muss ist das zweifelsfrei sicherer als auf einer Leiter.


trotzdem m.E. unzulässig....


eben nochmal nachrecherchiert...

Die Vorschriftenlage dazu ist schon mind. 3 Jahrzehnte...

VBG 40:
§ 32
Befördern von Personen
(1) Maschinenführer von Erdbaumaschinen dürfen
Personen nur auf Plätzen mitfahren lassen, die vom Hersteller dafür vorgesehen sind.
(2) Erdbaumaschinen dürfen erst nach Zustimmung des Maschinenführers und nur bei Stillstand der Maschine bestiegen oder verlassen werden.
(3) Mit Arbeitseinrichtungen von Erdbaumaschinen dürfen Personen nicht befördert werden.
(4) Arbeitseinrichtungen von Erdbaumaschinen dürfen nicht als Arbeitsbühne benutzt werden. Dies gilt nicht für Arbeitsplattformen, die an Hydraulikbaggern und Ladern fest angebracht werden können und für die der Hersteller in der Betriebsanleitung für diesen Zweck besondere
Festlegungen getroffen hat.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW668566
Datum22.02.2011 19:1211376 x gelesen
Geschrieben von Patrick WeegenWas steht denn da so schlimmes drin?

Etwa dass das Körperteil des Kettensägenführers, der am häufigsten angesägt wird [1] auch entsprechend geschützt sein muss.



Manuel


[1] Der Fuß.


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AutorJose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland668568
Datum22.02.2011 19:2211394 x gelesen
Geschrieben von Peter LippEs gibt für Teleskoblader sogar Arbeitskörbe, und ich gehe davon aus das auch Teleskoblader Sicherheitseinrichtungen haben (ähnlich wie Hubsteiger).
Sie besitzen zum Besipiel eine Handpumpe für den Notbetrieb zum Ablassen.


Mein letzter Wissensstand dazu ist folgender:

Ja, du kannst grundsätzlich alle Hydraulikgeräte wie Teleskoplader und Radlader mit Sicherheitsventilen in der Hydraulik ausstatten, die beim Platzen einer Leitung die Stempel nur mit einer definierten deutlich verlangsamten Geschwindigkeit zusammenfahren lassen lassen.

Hat meines Wissens aber kaum einer im Einsatz, weil nicht nur die Nachrüstung ca. 10 KE für einen Stapler kostet, sondern die Ventile leider auch alle Hydraulikfahrten im Normalbetrieb um ca. 50% verlangsamen, was in der Produktion schon etwas nerven kann.

Geschrieben von Peter LippUnd es gab auch schon Drehleiterunfälle wo der Korb einfach abgeklappt ist.


Weshalb man sich ja auch im Körbchen immer zusätzlich einhaken soll.

Eben das ist in einer Baggerschaufel meist mangels Anschlagpunkt nicht ganz so einfach.


Gruß aus dem Saarland

Jo



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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern668577
Datum22.02.2011 19:5211420 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannGlaub mir du hälst dich garantiert nicht an die UVV Forsten, sie ist aus bestimmten Gründen im Anhang der UVV Feuerwehr nicht erwähnt und sei froh drum, denn ansonsten würdest du sehr schnell sämtliche MKS aus dem Feuerwehrdienst entfernen.

Bereiche, welche in der UVV Feuerwehr behandelt werden, werden natürlich entsprechend dieser geregelt (Siehe z.B. GUV VC 53 "UVV Feuerwehren", §12). Ich sehe aber keinen Grund, grundlegende Weisung zu Holzarbeiten nicht der GUV V C 31 "UVV Forsten" zu entnehmen...
Warum auch ...

Gruß Knut


"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)

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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern668579
Datum22.02.2011 19:5411463 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoZum Thema Löschen oder brennen lassen haben wir hier seit weit mehr als 10 Jahren lustige Diskussionen geführt.

Oh, so lange bin ich noch nicht im Forum. Wie stehen da denn zur Zeit die Meinungen?

Gruß Knut


"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW668582
Datum22.02.2011 20:0211300 x gelesen
Geschrieben von Patrick WeegenWas steht denn da so schlimmes drin?

Das Schlimmste meiner Meinung nach, ist der Besuch beim Arzt zweimal pro Jahr:-)

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW668585
Datum22.02.2011 20:0711390 x gelesen
Geschrieben von Knut KobbeIch sehe aber keinen Grund, grundlegende Weisung zu Holzarbeiten nicht der GUV V C 31 "UVV Forsten" zu entnehmen...

Also dann schickst du deine Moppelleute zweimal im Jahr zum Arzt?

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern668586
Datum22.02.2011 20:1011435 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannDas Schlimmste meiner Meinung nach, ist der Besuch beim Arzt zweimal pro Jahr:-)

Wo steht das denn? In der UVV Forsten wird nur von einer ärztlichen Einstellungsprüfung gesprochen, und auch die nur für ständig als Forstarbeiter Beschäftigte (>4Monate).

Gruß Knut


"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)

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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern668587
Datum22.02.2011 20:1211325 x gelesen
Da sitzen wir wohl gleichzeitig am Rechner...

http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?n=668586


"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW668612
Datum22.02.2011 22:0011408 x gelesen
Geschrieben von Knut KobbeWie stehen da denn zur Zeit die Meinungen?

Die Forensuche hilft weiter...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP668621
Datum22.02.2011 22:1211315 x gelesen
Wie bei allem: Egal was eine Feuerwehr macht, es ist der Einfachheit halber erstmal falsch.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW668630
Datum22.02.2011 22:2111404 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppEgal was eine Feuerwehr macht, es ist der Einfachheit halber erstmal falsch.

ich bin wahrlich kein Freund von oberbordendem Regelwerk, allerdings gibts Grenzen für das was man sich erlauben sollte, Feuerwehrs liegt da leider oft weit jenseits davon - und hat dann mehr Glück als Verstand. Das hat dann leider mit einer professionellen (im Sinne von fähigen, nicht bezahlten!) Gefahrenabwehr nichts mehr zu tun...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMarc8 V.8, Speyer / Rheinland-Pfalz668642
Datum23.02.2011 07:0311336 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Sebastian KruppWie bei allem: Egal was eine Feuerwehr macht, es ist der Einfachheit halber erstmal falsch.
Naja, dennoch sollte man sich ab und an mal die Frage stellen, ob man nicht manchmal das Ganze überzieht und mit weniger Kräften mehr ausrichten kann (könnte). Betrachtet doch einfach auch mal die Sache aus "Kundensicht". (Jetzt mal allgemein gesehen und nicht auf diesen Fall bezogen) Die Feuerwehrbrille mal absetzen und sich in die Lage des Kunden zu versetzen (Pulm hat es vorgemacht!).Eine vernünftige Beurteilung der Lage und ein "gezieltes" Nachfordern von wirklich benötigten Kräften ist doch optimaler als der durchaus auch bei Feuerwehrs vorkommende Katastrophentourismus.
Ich kann verstehen, dass man bei Gefahrstoffeinsätzen, die ja (immer noch) nicht zu häufig vorkommen, wegen mangelnder Routine gerne erstmal in die Vollen schlägt (ja, ich weiß durchaus, welcher Personaleinsatz von Nöten sein kann). Aber genau das sollte man auch mal hinterfragen...


Gruß, Marc Vidmayer

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AutorMarc8 V.8, Speyer / Rheinland-Pfalz668643
Datum23.02.2011 07:0611236 x gelesen
Oh, Mist, ich habe zu einem falschen Beitrag geantwortet. Kann man den zu "ÜMANV in Hessen" verschieben?

Sorry.


Gruß, Marc Vidmayer

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AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen668650
Datum23.02.2011 08:4311241 x gelesen
Guck Dir die Bude doch an! Da gibt es nichts und niemanden mehr zu retten. Alleine der zeitliche Rahmen bis zur Fertigung dieser Bilder dürfte nach Einsatzbeginn mehrere Stunden betragen!
Eine realistische Chance auf Rettung von Personen ist hier ausgeschlossen! Vor allem im OG!


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 21.02.2011 18:19 Joch7en 7W., St. Wendel
 21.02.2011 18:23 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
 21.02.2011 20:04 Thom7as 7W., Norden
 21.02.2011 20:06 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
 21.02.2011 23:00 Thom7as 7W., Norden
 21.02.2011 22:41 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 21.02.2011 23:09 Thom7as 7W., Norden
 21.02.2011 22:12 Flor7ian7 P.7, Breitscheid
 21.02.2011 18:27 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 21.02.2011 19:29 ., Wüstenrot
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 21.02.2011 19:59 Ralf7 H.7, Drebkau
 21.02.2011 22:04 Adol7f H7., Rosenheim
 21.02.2011 22:34 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
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 21.02.2011 19:27 Jose7f M7., Dillingen / Saar
 21.02.2011 21:53 Andr7eas7 W.7, Heidelberg
 21.02.2011 22:44 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 22.02.2011 07:05 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 22.02.2011 07:07 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 22.02.2011 05:51 ., Frankfurt
 22.02.2011 05:53 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 23.02.2011 08:43 Dirk7 G.7, Edewecht
 22.02.2011 09:01 Knut7 K.7, Nordendorf
 22.02.2011 12:55 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 22.02.2011 14:55 Knut7 K.7, Nordendorf
 22.02.2011 15:12 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 22.02.2011 15:26 Knut7 K.7, Nordendorf
 22.02.2011 15:40 Thom7as 7E., Nettetal
 22.02.2011 16:03 Knut7 K.7, Nordendorf
 22.02.2011 16:06 Thom7as 7E., Nettetal
 22.02.2011 16:41 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 22.02.2011 19:12 ., Dortmund
 22.02.2011 20:02 Thom7as 7E., Nettetal
 22.02.2011 20:10 Knut7 K.7, Nordendorf
 22.02.2011 19:52 Knut7 K.7, Nordendorf
 22.02.2011 20:07 Thom7as 7E., Nettetal
 22.02.2011 20:12 Knut7 K.7, Nordendorf
 22.02.2011 17:15 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 22.02.2011 17:37 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 22.02.2011 19:54 Knut7 K.7, Nordendorf
 22.02.2011 22:00 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 22.02.2011 22:12 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 22.02.2011 22:21 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 23.02.2011 07:03 ., Speyer
 23.02.2011 07:06 ., Speyer
 22.02.2011 13:01 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 22.02.2011 13:48 Fran7k E7., Schlüchtern
 22.02.2011 13:49 Fran7k E7., Schlüchtern
 22.02.2011 14:56 Knut7 K.7, Nordendorf
 22.02.2011 15:03 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
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