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Thema | Seitlich an den Spiegel montierte Rückfahr- bzw. Rangierscheinwerfer | 36 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Infos: | |||||
Autor | Flor8ian8 S.8, Bad Bellingen / BW | 669402 | |||
Datum | 27.02.2011 13:29 | 20386 x gelesen | |||
Hallo Forum Gemeinde, ich hätte mal eine Frage zu den seitlich an den Außenspiegel montierten Rückfahr- bzw. Rangierscheinwerfern. Dürfen diese Scheinwerfer nur bei eingelegtem Rückwärtsgang einschaltbar sein bzw. müssen diese Scheinwerfer bei der Vorwärts fahrt automatisch ausgehen? Wenn ja, wo ist dies gesetzlich geregelt? P.S. Bei landwirtschaftlichen Maschinen sind Arbeitsscheinwerfer auch jederzeit einschaltbar und müssen von Fahrzeuglenker manuell ausgeschaltet werden. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 669404 | |||
Datum | 27.02.2011 13:39 | 16873 x gelesen | |||
Hallo, ich kenn ein Fahrzeug bei dem diese Scheinwerfer auch bei der Fahrt einschaltbar sind. Ist bei Nacht an Engstellen sehr hilfreich. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | pete8r e8., isselburg / nrw | 669406 | |||
Datum | 27.02.2011 13:58 | 16793 x gelesen | |||
Also bei unserem HLF nennen sich die Scheinwerfer "Rangierscheinwerfer" und sind mit nem extra Schalter ein zu schalten ,egal ob bei Vor-oder rückwärtsfahrt . Dieses ist ausdrücklich meine Private Meinung und nicht die der Feuerwehr bei der ich Mitglied bin!!!!!!! | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 669408 | |||
Datum | 27.02.2011 14:07 | 16348 x gelesen | |||
Hallo, solche Scheinwerfer sind bei unserem StLF auch ab Werk des Aufbauherstellers verbaut. Lassen sich jederzeit bei eingeschaltetem Fahrlicht schalten, egal ob vorwärts oder rückwärts. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Step8han8 K.8, Heddesheim / Baden Württemberg | 669409 | |||
Datum | 27.02.2011 14:08 | 16564 x gelesen | |||
So ist es bei uns auch gemacht ! (Wobei der Hersteller bei der Übergabe extra darauf hingewiesen hat dass die Scheinwerfer ausschließlich zum Rangieren verwendet werden darf . Und bei Straßenfahrten ausgeschaltet werden müssen ) Beim Fahrschulfahrzeug (WLF) bei der BF schalten die Rückfahrscheinwerfer sich beim einlegen des Rückwärtsgang ein. Gruß Stephan | |||||
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Autor | Nikl8as 8L., Kettig / RLP | 669411 | |||
Datum | 27.02.2011 14:18 | 16332 x gelesen | |||
habe da von zwei verschiedenen Varianten gehört, leider ohne jetzt verwendbare Quellen zu finden: -nur bei eingelegtem Rückwärtsgang gehen die Scheinwerfer automatisch an, haben also auch keinen Schalter -es gibt einen Schalter, sie schalten sich aber bei mehr als 15 km/h in der Vorwärtsfahrt selbstständig ab | |||||
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Autor | Oliv8er 8M., München / Bayern | 669413 | |||
Datum | 27.02.2011 14:21 | 17479 x gelesen | |||
Es kann sich um einen Rückfahrscheinwerfer handeln. Der muss so geschaltet sein, dass er nur bei eingelegtem Rückwärtsgang scheint. § 52a StVZO: "(3) An mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t darf auf jeder Längsseite ein Rückfahrscheinwerfer angebaut sein. Der höchste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Diese Rückfahrscheinwerfer dürfen seitlich nicht mehr als 50 mm über den Fahrzeugumriß hinausragen. (4) Rückfahrscheinwerfer dürfen nur bei eingelegtem Rückwärtsgang leuchten können, wenn die Einrichtung zum Anlassen oder Stillsetzen des Motors sich in der Stellung befindet, in der der Motor arbeiten kann. Ist eine der beiden Voraussetzungen nicht gegeben, so dürfen sie nicht eingeschaltet werden können oder eingeschaltet bleiben. (5) Rückfahrscheinwerfer müssen, soweit nicht über eine Bauartgenehmigung eine andere Ausrichtung vorgeschrieben ist, so geneigt sein, daß sie die Fahrbahn auf nicht mehr als 10 m hinter der Leuchte beleuchten." Es kann sich aber auch um einen Suchscheinwerfer handeln. Der darf aber nur kurz eingeschaltet werden: § 52 (2) StVZO: "Ein Suchscheinwerfer für weißes Licht ist zulässig. Die Leistungsaufnahme darf nicht mehr als 35 W betragen. Er darf nur zugleich mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein." § 17 (6) StVO: "Suchscheinwerfer dürfen nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzt werden." Denkbar ist auch eine Nutzung von Sonderrechten nach § 70 (4) StVZO. Ich kann jedoch keine dringende Erfordernis für die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben erkennen. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 669415 | |||
Datum | 27.02.2011 14:40 | 16771 x gelesen | |||
Geschrieben von peter exoAlso bei unserem HLF nennen sich die Scheinwerfer "Rangierscheinwerfer" und sind mit nem extra Schalter ein zu schalten ,egal ob bei Vor-oder rückwärtsfahrt . Schaltbar oder tastbar? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 669416 | |||
Datum | 27.02.2011 14:41 | 16184 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Oliver Meisenberg Es kann sich um einen Rückfahrscheinwerfer handeln. Das wird der Regelfall sein. Damit gelten die zitierten Anforderungen an die Schaltung (und Anbringung!). Geschrieben von Oliver Meisenberg Es kann sich aber auch um einen Suchscheinwerfer handeln. Es ist nur ein Suchscheinwerfer (pro Fahrzeug, nicht pro Seite!) zulässig, die Leistungsaufnahme der hier genannten Scheinwerfer dürfte über 35 Watt liegen und sie werden (fast nur) zum Beleuchten der Fahrbahn verwendet. Ein Suchscheinwerfer kann es also schon dreimal nicht sein. Ein Arbeitsscheinwerfer kann es auch nicht sein, da ein Fw-Fahrzeug bei der Fahrt keine Arbeit verrichtet. Die Nutzung evtl. vorhandener Arbeitsscheinwerfer (Umfeldbeleuchtung!) zu Rangierzwecken im Rahmen der Sonderrechte ist natürlich im Einzelfall denkbar. Rangierscheinwerfer gibt es im Straßenverkehrsrecht nicht. Gruß, Henning P.S.: Wer für abweichende Konstruktionen eine Rechtsgrundlage (!) zur Hand hat, ich bin immer bereit, etwas neues zu lernen... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 669418 | |||
Datum | 27.02.2011 14:44 | 16158 x gelesen | |||
Moin Du warst nah dran, aber imho greift das hier: § 52 Abss 7 StVZO: "Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden." Heißt also, ich muss sie nicht zwangsverschalten (über Handbremse o.ä.) da dort nicht steht "...dürfen nicht während der Fahrt benutzbar sein" sondern eben "...benutzt werden". Es macht dennoch Sinn, Verschaltungen vorzusehen, um vergessliche Fahrer zu entlasten. Die erwähnten Spiegelleuchten könnten zB automatisch mit dem Rückwärtsgang (dann als Rückfahrscheinwerfer, max. Montagehöhe beachten, Zulassung dafür prüfen!) an und aus gehen und darüber hinaus über einen Taster bei eingelegter Feststellbremse als Arbeitsscheinwerfer einschaltbar sein - automatisch erlöschend bei Lösen der Feststellbremse. Du *darfst* aber wie gesagt auch einfach einen Schalter nehmen, dann muss der Fahrer eben sehen, dass er sich brav an die StVZO hält. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 669425 | |||
Datum | 27.02.2011 15:05 | 15898 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian WeißDie erwähnten Spiegelleuchten könnten zB automatisch mit dem Rückwärtsgang (dann als Rückfahrscheinwerfer, max. Montagehöhe beachten, Zulassung dafür prüfen!) an und aus Das ist sinnig. Geschrieben von Sebastian Weiß darüber hinaus über einen Taster bei eingelegter Feststellbremse als Arbeitsscheinwerfer einschaltbar sein Das ist wenig sinnig. Fehlen tut das "Vorwaertsfahren in Engstellen" - dafuer sind die Dinger extrem sinnigDie Verschaltung mit der Handbremse ist eher Murks. Wenn es schon verschaltet sein muss, dann mit der Geschwindigkeit... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | pete8r e8., isselburg / nrw | 669426 | |||
Datum | 27.02.2011 15:08 | 16310 x gelesen | |||
Schaltbar Dieses ist ausdrücklich meine Private Meinung und nicht die der Feuerwehr bei der ich Mitglied bin!!!!!!! | |||||
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Autor | pete8r e8., isselburg / nrw | 669431 | |||
Datum | 27.02.2011 15:19 | 15805 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Weiß "Es macht dennoch Sinn, Verschaltungen vorzusehen, um vergessliche Fahrer zu entlasten." Bei uns sind die Scheinwerfer Oberhalb von den Spiegeln angebracht zum Rückwärtsfahren und Rangieren super aber zum normalen fahren Nachts nicht umbedingt geeignet weil du jedesmal wenn du in den Spiegel schaust auch in das licht der rangierscheinwerfer schaust das verhält sich dann genauso wie weißes licht in der Mannschaftskabine und es behindert den Fahrer ....glaub mir er schaltet die Scheinwerfer freiwillig aus und vergisst diese nicht Dieses ist ausdrücklich meine Private Meinung und nicht die der Feuerwehr bei der ich Mitglied bin!!!!!!! | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 669432 | |||
Datum | 27.02.2011 15:20 | 15870 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Lüder Pott Fehlen tut das "Vorwaertsfahren in Engstellen" - dafuer sind die Dinger extrem sinnig das verstehe ich jetzt nicht. Die Scheinwerferstrahlen doch nach rückwärts. Wie können sie das hilfreich sein bei Vorwärtsfahren in Engstellen? Oder liege ich da mit meiner Vorstellung dieser Scheinwerfer ganz falsch? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 669433 | |||
Datum | 27.02.2011 15:22 | 15795 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Anton Kastner Die Scheinwerferstrahlen doch nach rückwärts. Wie können sie das hilfreich sein bei Vorwärtsfahren in Engstellen? Oder liege ich da mit meiner Vorstellung dieser Scheinwerfer ganz falsch? die leuchten die Fahrzeugseiten aus. Da sieht dann dann die Trittbretter, den Aufbau usw. besser und kann den seitlichen Abstand bei Engstellen besser abschätzen. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 669434 | |||
Datum | 27.02.2011 15:22 | 15777 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian Weiß Die erwähnten Spiegelleuchten könnten zB automatisch mit dem Rückwärtsgang (dann als Rückfahrscheinwerfer, max. Montagehöhe beachten, Zulassung dafür prüfen!) an und aus gehen und darüber hinaus über einen Taster bei eingelegter Feststellbremse als Arbeitsscheinwerfer einschaltbar sein - automatisch erlöschend bei Lösen der Feststellbremse. Nein, darfst du nicht. Ein Rückfahrscheinwerfer kann nicht gleichzeitig Arbeitsscheinwerfer sein. Ausserdem ist ein Arbeitsscheinwerfer nicht zulässig, der von Bauart und Anbringung bzw. Verschaltung her niemals als Arbeitsscheinwerfer sondern nur zum Beleuchten der Fahrbahn vorgesehen ist. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 669436 | |||
Datum | 27.02.2011 15:28 | 15883 x gelesen | |||
Sie beleuchten den Bereich neben dem Fahrzeug, d.h. ich sehe...Trittbrett gegen Metall- oder Steinpoller, Rolladengriffe gegen PKW-Spiegel, Strassenmoeberlierung etc. Manche LKW haben gute Bregrenzungsleuchten am Heck, die das Fahren in Engstellen erleichtern. Gerade bei der Feuerwehr werden Begrenzungsleuchten mit blinder Vorderseite und roter Rueckseite verwendet, da hat man nicht mal ein Hinweis wo das Heck sich befindet. Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 669438 | |||
Datum | 27.02.2011 15:32 | 15808 x gelesen | |||
...wenn zur meiner Arbeit das Rangieren zaehlt, muss ein passender Scheinwerfer doch ein Arbeitsscheinwerfer sein... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 669441 | |||
Datum | 27.02.2011 15:39 | 15750 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Lüder Pott ...wenn zur meiner Arbeit das Rangieren zaehlt, muss ein passender Scheinwerfer doch ein Arbeitsscheinwerfer sein... Das halte ich für ungefähr so glaubwürdig wie die Aussage eines Bewachungsunternehmens "nein, das sind keine weissen RKL, das sind Arbeitsscheinwerfer für Rundumsicht! Das brauchen wir für die Objektkontrolle!". Eine arbeitsrechtliche Definition von "Arbeit" kann hier nicht anwendbar sein, sonst dürfte der Kraftfahrer ja auf der ganzen Fahrt von Hamburg nach Nürnberg die Arbeitsscheinwerfer einschalten.. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Flor8ian8 S.8, Bad Bellingen / BW | 669442 | |||
Datum | 27.02.2011 15:43 | 15811 x gelesen | |||
Hallo Zusammen, kommt es dann vielleicht darauf an wie die Scheinwerfer im Fahrzeugbrief betitelt sind (Arbeits-, Such-, oder Rückfahrscheinwerfer)? Und nochmals die Frage. Müssen diese Scheinwerfer bei der Vorwärts fahrt automatisch ausgehen? Da wie schon im Forum erwähnt, beim durchfahren von Eng stellen sind diese Scheinwerfer sehr sehr hilfreich. | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 669443 | |||
Datum | 27.02.2011 15:45 | 15831 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochKraftfahrer ja auf der ganzen Fahrt von Hamburg nach Nürnberg die Arbeitsscheinwerfer einschalten.. Wohl kaum. Eine Arbeit besteht aus verschiedenen Taetigkeiten. Fuer jede Taetigkeit wird das passende Werkzeug und damit die passende Beleuchtung verlangt. Wer auf einer Ladeflaeche arbeitet, muss die Ladeflaeche ausleuchten koennen. Wer krant, muss seine Last und den Schwenkbereich ausleuchten koennen. Wer rangiert, muss sein Rangierbereich ausleuchten koennen. Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 669444 | |||
Datum | 27.02.2011 15:49 | 15717 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Florian Sattler kommt es dann vielleicht darauf an wie die Scheinwerfer im Fahrzeugbrief betitelt sind (Arbeits-, Such-, oder Rückfahrscheinwerfer)? Im Fahrzeugschein (!) müssen die Scheinwerfer eigentlich nur erwähnt werden, wenn für sie eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist. Gerade dann bewegt man sich aber auf jeden Fall ausserhalb der hier genannten Rechtsgrundlagen. Werden die Scheinwerfer einfach "nur so" erwähnt, z.B. "M.SEITL.SCHEINW.$Prüfzeichen", ändert das formal erstmal nichts an den einzuhaltenden Rechtsgrundlagen. Es erhöht aber die Wahrscheinlichkeit, dass bei der periodischen Fahrzeugüberwachung keine weiteren Fragen gestellt werden ;-) Gruß, Henning | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 669445 | |||
Datum | 27.02.2011 15:50 | 15703 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian SattlerMüssen diese Scheinwerfer bei der Vorwärts fahrt automatisch ausgehen? Wie man an der Diskussion sieht, ist es nicht so einfach, weil das Gesetz die Frage nicht explizit bedacht hat. Offensichtlich sollen die Schweinwerfer bei Vorwaertsfahrt aus sein, automatisch wird nicht verlangt... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 669452 | |||
Datum | 27.02.2011 16:40 | 15809 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von peter exo Bei uns sind die Scheinwerfer Oberhalb von den Spiegeln angebracht zum Rückwärtsfahren und Rangieren super aber zum normalen fahren Nachts nicht umbedingt geeignetDas hab ich kürzlich schon mal irgendwo gesehen - was für einen Sinn soll das haben? Wenn sie unterhalb der Spiegel hängen blenden sie nicht, auch dank dieses Gitters am Scheinwerfer, das Streulicht Richtung Fahrer vermeiden soll. Davon abgesehen dürfte eure Anbringung ein "klein wenig" mit der maximal erlaubten Anbringhöhe für Rückfahrscheinwerfer von 120cm laut 52 StVZO kollidieren... schon beim TÜV gewesen damit? ;o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 669453 | |||
Datum | 27.02.2011 16:46 | 15702 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Henning Koch Nein, darfst du nicht.Weil? Geschrieben von Henning Koch Ein Rückfahrscheinwerfer kann nicht gleichzeitig Arbeitsscheinwerfer sein.Wieso? Meines Wissens gibt es an Arbeitsscheinwerfer nicht mal Prüfanforderungen, weil die ja "im Verkehr" eh nicht eingeschaltet sein dürf(t)en. An mir bekannten Traktoren sind als Arbeitsbeleuchtung Nebelscheinwerfer montiert, wieso also keine Rückfahrscheinwerfer? Geschrieben von Henning Koch Ausserdem ist ein Arbeitsscheinwerfer nicht zulässig, der von Bauart und Anbringung bzw. Verschaltung her niemals als Arbeitsscheinwerfer sondern nur zum Beleuchten der Fahrbahn vorgesehen ist.Auf welcher Grundlage? Außerdem sind die Spiegelleuchten sehr wohl als Arbeitsscheinwerfer brauchbar. Unser eines LF hat keine Umfeldbeleuchtung, was aus den Geräteräumen herausstrahlt ist teils auch eher dürftig - da sind die eingeschalteten Spiegelleuchten zur Ausleuchtung des direkten Fahrzeugumfelds an der Einsatzstelle prima. Ich behaupte ja nicht, dass ich mit meiner Einschätzung unbedingt richtig liege, aber ein wenig rechtliche Unterfütterung bräuchte ich schon, um davon abzurücken ;o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
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Autor | pete8r e8., isselburg / nrw | 669459 | |||
Datum | 27.02.2011 17:00 | 15904 x gelesen | |||
Wenn sie unterhalb am Spiegel angebracht sind kann es sein das sie beim einklappen gegen die Karosserie schlagen....., hab auch nicht von Streulicht geschrieben -wenn der Fahrer bei nachtfahrt die Scheinwerfer an haben würde,in den Spiegel schaut, also auch in das Licht der Scheinwerfer (sind ja direkt über den Spiegel angebracht und leuchten schräg nach unten) , und dann wieder nach vorne wo es dunkler is , müssen sich seine Augen wieder an die Dunkelheit gewöhnen-also so ähnlich wie weißes Licht in der Mannschaftskabine......... SIND JA AUCH KEINE RÜCKFAHRSCHEINWERFER!!!!!! hatte ich aber geschrieben...und das Fahrzeug wurde genauso ausgeliefert also hat es eine TÜV und auch eine TÜD abnahme Dieses ist ausdrücklich meine Private Meinung und nicht die der Feuerwehr bei der ich Mitglied bin!!!!!!! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 669460 | |||
Datum | 27.02.2011 17:41 | 15624 x gelesen | |||
Geschrieben von peter exohab auch nicht von Streulicht geschriebenDie Scheinwerfer, die ich meine, haben ein Gitter drin, damit das Licht nur gerade nach hinten austritt und der Maschinist, wenn er von der Seite (von seinem Platz aus) draufschaut eben nicht geblendet wird. Viel eleganter löst man das Problem trotzdem, wenn man sie da hin hängt, wo sie hängen sollten. Geschrieben von peter exo SIND JA AUCH KEINE RÜCKFAHRSCHEINWERFER!!!!!!Kein Grund rumzuschreien. Dann sind es also Arbeitsscheinwerfer, die nicht über den Rückwärtsgang geschaltet werden? Dann dürfen die während der Fahrt eh nicht betrieben werden (es sei denn, ihr habt ein Müllauto, Streufahrzeug...) und das Problem mit dem Blick auf die dunkle Straße ist überhaupt keins. Geschrieben von peter exo hatte ich aber geschrieben...Eventuell entging mir dies, weil deine Texte wegen des überwiegenden Verzichts auf Satzzeichen nicht ganz so leicht lesbar sind. Gruß, Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 669464 | |||
Datum | 27.02.2011 18:37 | 15986 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning Koch
Unser kann während der Fahrt B-Schläuche legen und da ich weiß daß das durch aus Arbeit ist ...;) Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 669473 | |||
Datum | 27.02.2011 21:15 | 15553 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas Middeke Unser kann während der Fahrt B-Schläuche legen und da ich weiß daß das durch aus Arbeit ist ...;) ja, das dürfte durchaus als Ausnahme akzeptiert werden und (heckseitige) Arbeitsscheinwerfer rechtfertigen, die während der entsprechenden Arbeits-Fahrt verwendet werden. Genauso wie z.B. entsprechende Scheinwerfer bei Ölspur-Bearbeitungsfahrzeugen. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 669475 | |||
Datum | 27.02.2011 21:41 | 15411 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Lüder Pott Wer auf einer Ladeflaeche arbeitet, muss die Ladeflaeche ausleuchten koennen. Wer krant, muss seine Last und den Schwenkbereich ausleuchten koennen. Wer rangiert, muss sein Rangierbereich ausleuchten koennen. Der Wortlaut von §52(7) StVZO verbietet IMNSHO eine solche Interpretation. Aber IANAL... Gruß, Henning | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Wuppertal / Nordrhein-Westfalen | 669496 | |||
Datum | 28.02.2011 09:22 | 15325 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning Koch Das wird der Regelfall sein. Glaube ich nicht... Denn: Geschrieben von Oliver Meisenberg Der höchste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Da ich mir schon den Kopf am Außenspiegel bei unserem niedrigen LF 8/6 stoßen kann und ich definitiv höher als 1,20m bin, werden diese Rangierscheinwerfer nie Rückfahrscheinwerfer sein können. Sie sind einfach immer zu hoch angebracht. Christian Tietz Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 669501 | |||
Datum | 28.02.2011 10:02 | 15314 x gelesen | |||
Hallo, wo es tatsächlich geschrieben steht, weiß ich leider nicht. Aber wir standen kürzlich vor dem gleichen Problem und bei uns hat der (extra deswegen angefragte) TÜV gefordert, dass die Rangierscheinwerfer nur bei eingelegtem Rückwärtsgang eingeschaltet werden können UND dann ausdrücklich erst über einen Schalter auch eingeschaltet werden. Also von daher könnte vielleicht der TÜV Dir Deine Frage beantworten. Und wahrscheinlich wäre es sinnvoll, den vorher zu fragen, bevor er es nachträglich ändern lässt. Grüße Thomas | |||||
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Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 669510 | |||
Datum | 28.02.2011 11:02 | 15464 x gelesen | |||
Hallo, ich bin da nicht so derjenige, der sich mit geltendem Recht oder einschlägigen Vorschriften diesbezüglich auskennt. Aber, ich kenne ein fahrzeug, bei dem wurde bewusst auf dies Rangierscheinwerfer an den Spiegeln verzichtet. Grund dafür, die Dinger tragen in der Regel soweit auf, dass man, wenn man an Engstellen die Spiegel beiklappen muss sich meist hässliche Beulen ins Türblech drückt. Um dies zu vermeiden wird die Umfeldbeleuchtung als Rangierhilfe genutzt, diese leuchtet prinzipiell den selben Bereich aus wie die beschriebenen Ranfierscheinwerfer. Diese schaltet sich beim Einlegen des Rückwärtsgangs automatisch ein, lässt sich aber auch sepparat ein- bzw. ausschalten. | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 669524 | |||
Datum | 28.02.2011 12:52 | 15116 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Middelenn man an Engstellen die Spiegel beiklappen muss sich meist hässliche Beulen ins Türblech drückt. Mittlerweile gibt es die Lösunf den Scheinwerfer an das Scharnier des Spiwegels zu montieren, d.h. der Scheinwerfer wird nicht mit dem Bügel bewegt. Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 669644 | |||
Datum | 28.02.2011 19:14 | 15173 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus Middel Um dies zu vermeiden wird die Umfeldbeleuchtung als Rangierhilfe genutzt, diese leuchtet prinzipiell den selben Bereich aus wie die beschriebenen Ranfierscheinwerfer. Diese schaltet sich beim Einlegen des Rückwärtsgangs automatisch ein, lässt sich aber auch sepparat ein- bzw. ausschalten. Und genau diese Kopplung ist nicht zulässig. Damit müßte die Umfeldbeleuchtung als Rückfahrscheinwerfer zugelassen sein (entsprechendes Prüfzeichen) und es dürfte nur ein Rückfahrscheinwerfer seitlich an jeder Fahrzeugseite vorhanden sein. Man kann's auch unnötig kompliziert machen. Es handelt sich bei den Spiegelleuchten um Arbeitsscheinwerfer. Ausrüstungsseitig gibt es dafür keine speziellen Vorgaben, es können so viele sein, wie man dranbauen will, ebenso dürfen sie jederzeit schaltbar sein. Sie müssen auch nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein. Allerdings gibt es eine Betriebsvorschrift, die besagt, dass eben Arbeitsscheinwerfer nur im Stand verwendet werden dürfen, ebenso dürfen sie den Verkehr nicht blenden. Wenn der gemeine Feuerwehrmann diese nun bei (langsamer) Fahrt benutzt, so könnte er theoretisch dafür ein Knöllchen kassieren, da er sich nicht an die Betriebsvorschrift hält. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Holg8er 8R., Karlsbad / Ba.-Wü. | 670429 | |||
Datum | 05.03.2011 22:17 | 14978 x gelesen | |||
N'abend, Geschrieben von Sebastian Weiß
Bei den Neuen in Hamburg Gruß aus dem Nordschwarzwald Holger | |||||
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