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Thema | Lehrgangsbescheinigungen Namenänderung | 16 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Lena8 K.8, Borkum / Niedersachsen | 696830 | |||
Datum | 21.09.2011 21:32 | 7679 x gelesen | |||
Moin Moin an wem muss ich mich wenden wenn ich neue lehrgangsbescheinigungen und beförderungsurkunden benötige weil sich der vorname geändert hat. anfragen an die ausstellenden feuerwehren blieben bislang unbeantwortet. es eilt etwas da ich wieder in eine feuerwehr eintreten möchte. eine vorlage der nachweise und urkunden mit altem vornamen ist nicht statthaft und verbietet sich aufgrund des offenbarungsverbotes. lg | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen | 696832 | |||
Datum | 21.09.2011 21:37 | 5216 x gelesen | |||
Vornamenänderungen sind ziemlich selten. An sich ist die Stelle, die die alten Urkunden erstellt hat erst einmal der Ansprechpartner. Schließlich hat sie alle Unterlagen, die belegen, dass die notwendigen Leistungen erbracht wurden. Wenn das nicht hilft, hilft vielleicht eine notarielle Beglaubuigung, dass die Urkunde trotz anderem Vornamen zu der Person gehört und daher weiterhin ihre Gültigkeit behält. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8H., Karlsruhe / Baden-Württemberg | 696834 | |||
Datum | 21.09.2011 21:39 | 4935 x gelesen | |||
Hallo Lena, Nachname ist klar durch Heirat usw. aber Vorname? Setze Dich doch mal mit deiner alten Wehr in verbindung oder wende dich an den Kreisbrandmeister, Landesfeuerwehrschule, Meldeamt (diese haben den Namen ja amtlich korrigiert). Christian Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun. Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird. WICHTIGER HINWEIS! Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung. | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 696838 | |||
Datum | 21.09.2011 22:10 | 4998 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Johannes Krause Wenn das nicht hilft, hilft vielleicht eine notarielle Beglaubuigung, dass die Urkunde trotz anderem Vornamen zu der Person gehört und daher weiterhin ihre Gültigkeit behält. Wenn ich das recht verstehe, soll der alte Vorname hier ja gezielt verschleiert werden. Wäre also nicht zielführend, dem Kdt - und seien wir realistisch (zumindest bei so mancher Wehr) - dem Rest der Truppe mittels der alten Unterlagen den alten Namen mitzuteilen. Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 696849 | |||
Datum | 21.09.2011 22:40 | 4810 x gelesen | |||
Solche Namensänderungen sind vermutlich in der Tat selten, in Kombination mit dem Änderungswunsch an Unterlagen der Feuerwehr kann man solche Fälle wohl an einer Hand abzählen, das wird die meisten Institutionen überfordern, da es in keinem Handbuch steht... Wenn es schnell gehen soll, würde ich sehr offen an hohen Stellen der Politik (zumindest für die Beförderungen sind die ja irgendwo auch zuständig) herantreten und dort um Unterstützung bitten. Ich kenn die Hälfte von euch nicht halb so gut wie ich es gerne möchte und ich mag weniger als die Hälfte von euch auch nur halb so gern wie ihr es verdient! (Bilbo Beutlin) | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen | 696850 | |||
Datum | 21.09.2011 22:48 | 4807 x gelesen | |||
Argh, den letzten Absatz hab ich überlesen. In dem Fall würde ich die Behörde ansprechen, mit der ich die Änderung durchgeführt habe, zwecks Unterstützung. | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 696851 | |||
Datum | 21.09.2011 23:11 | 4717 x gelesen | |||
Geschrieben von Lena K.eine vorlage der nachweise und urkunden mit altem vornamen ist nicht statthaft und verbietet sich aufgrund des offenbarungsverbotes. Kann ja sein, dass ich als juristischer Laie den §5 des TSG falsch interpretiere. Ich würde jedoch aus diesem Text herauslesen, dass niemand zur Offenbarung gezwungen werden darf. Ausgehend von der Annahme, dass der Eintritt in eine FW freiwillig bzw. auf Wunsch des Eintrittswilligen passiert, hat die Person grundsätzlich schon die Möglichkeit, freiwillig die alten Dokumente zu verwenden (falls man darauf vertraut, dass die zuständigen Leute die Klappe halten). Besser wäre es natürlich, die Dokumente mit aktualisiertem Namen zu verwenden. Nur dann ist da natürlich das Problem, dass Behörden nicht unbedingt zu schnellem Arbeiten neigen müssen. Ansonsten wünsche ich viel Erfolg. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Freigericht / Hessen | 696853 | |||
Datum | 22.09.2011 00:32 | 4785 x gelesen | |||
Hallo, soweit mir bekannt ist besteht die Möglichkeit, sich bei der jeweils mit der Namensänderung befassten Meldebehörde ersatzweise amtliche Bestätigungen über Lehrgänge und andere nachweispflichtige Sachverhalte ausstellen zu lassen. Damit soll eine unnötige bzw. unerwünschte Beiteiligung Dritter vermieden werden. Frag doch mal bei der Meldebehörde nach. MkG MB Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine ganz private Meinung wieder. Hier bin ich beschäftigt: http://www.proff.me | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 696861 | |||
Datum | 22.09.2011 08:26 | 4693 x gelesen | |||
Das wäre ein Weg. An der Frage des neuen Wehrführers "Warum nicht die Originalbescheinigungen?" führt der aber im Zweifel auch nicht vorbei. Ich habe auch die Vermutung, dass es bei dem persönlichen und häufigen Umgang miteinander in einer Freiw. Feuerwehr ohnehin nicht lange dauern wird, bis die - nach wie vor nicht alltägliche, aber auch nicht mehr sooo ungewöhnliche - Sachlage bekannt ist. Ich rate zumindest dazu, davon auszugehen, weil das ein Klassiker aus "Das kann jedem egal sein und geht keinen was an, es IST aber vielen nicht egal, weil es "spannend" " ist. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. | |||||
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Autor | Lena8 K.8, Borkum / Niedersachsen | 696928 | |||
Datum | 22.09.2011 20:11 | 4522 x gelesen | |||
es geht NICHT darum das ich die sache inerhalb der ff geheim halten will. das geht nicht und entspricht auch nicht dem was ich unter kameradschaft verstehe. was ich aber nicht möchte ist das die geschichte durch die ganze kreisfeuerwehr geistert. und das würde spätestens dann passieren wenn ich alte lehrgangsbescheinigungen vorlegen müsste. | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein / Bayern | 696935 | |||
Datum | 22.09.2011 21:11 | 4286 x gelesen | |||
Habt ihr kein Dienstbuch? Weil darin sind alle Lehrgänge gesammelt bescheinigt. Das könnte man evtl. tauschen und mit dem neuen Namen führen. Und zumindest bei uns kann da eine einzelne Führungskraft alle Lehrgänge eintragen, wenn Originale vorliegen. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Feli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen | 696938 | |||
Datum | 22.09.2011 22:07 | 4179 x gelesen | |||
Ich würde immer bei der Stelle fragen, die auch die Ursprüngliche bescheinigung ausgestelt hat. Die wäre für eine Änderung/Korrektur zuständig. Meine ehem. Kollegin wurde in einer Beratungstelle auch über die rechtliche Situation gut beraten, so dass z.B. die Zeugnisse/Beförderungsurkunden der BW und alte Arbeitszeugnisse geändert wurden. Ich wünsche dir viel Glück und Erfolg dei diesem Unterfangen. Und hoffe auf einen respektvollen Umgang mit diesem Thema von Seiten deiner Kameraden. | |||||
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Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 696942 | |||
Datum | 22.09.2011 23:09 | 4169 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Lena K. was ich aber nicht möchte ist das die geschichte durch die ganze kreisfeuerwehr geistert. und das würde spätestens dann passieren wenn ich alte lehrgangsbescheinigungen vorlegen müsste. Sofern Du Dich an die Forenregeln gehalten hast und hier unter Deinem richtigen Namen und Deinem richtigen Wohnort gepostet hast dürfte es dafür jetzt zu spät sein... Grüße vom Niederrhein Mario Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. "So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn) | |||||
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Autor | Pete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg | 696945 | |||
Datum | 23.09.2011 07:08 | 4068 x gelesen | |||
Wenn jemand eine Nachnamensänderung braucht er auch die alten Bescheinigungen nicht ändern lassen. Bei weiteren Prüfungen z.B. Meisterbrief wird der alte Gesellenbrief mit altem Namen eingereicht, eine Bescheinigung des Einwohnermeldeamts über Namensänderung müsste reichten. Ich hatte einen Berufkollegen da stand im Lebenslauf XXX geborener YYY der hatte zur Meisterprüfung auch seinen Originalen YYY Gesellenbrief eingereicht. Das müsste daher Sinngemäß auch für Vornamen gelten. mfg Peter | |||||
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Autor | Feli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen | 696946 | |||
Datum | 23.09.2011 08:13 | 4024 x gelesen | |||
Es geht in diesem Fall ja nicht um eine Alltägliche Namensänderung, es ist nach der änderung indiesem Fall so, dass es sich am Ende um eine andere Person handelt. Auch kann es für die Person selbst hilfreich sein auch auf alten Dokumenten man selbst zu sein. Es geht ja nicht darum, "nur" einen Namen zu ändern, weil man ihn nicht mag. Ich kann gut verstehen, das man nicht möchte, das sich engstirnige Idioten das Maul zerreißen. Diesen Schritt zu gehen ist sicher nicht leicht und vordert viel Kraft auch von Freunden und Familie und trennt Freundschaftsmäßig die Spreu vom Weizen. Schluss endlich möchte man am "Ende" der ganzen Tortour endlich man selbst sein und das geht eben nur mit einen eigenen Namen. | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 696958 | |||
Datum | 23.09.2011 09:22 | 4061 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Johannes Krause Wenn das nicht hilft, hilft vielleicht eine notarielle Beglaubuigung, dass die Urkunde trotz anderem Vornamen zu der Person gehört und daher weiterhin ihre Gültigkeit behält. das genau funktioniert ja nicht, denn i.d.R. gibt es ja einen triftigen Grund für eine Vornamensänderung. Dieser soll/darf nicht offengelegt werden, und beispielsweise bei einer Gesdchlechtsumwandlung würde das ja automatisch passieren, wenn man den alten und den neuen Namen gleichzeitig "vorzeigt". Dafür gibt es extra ein Gesetz, das "Transsexuellengesetz" kurz TSG. Will man das verhindern, braucht man neue Urkunden. Allerdings hat man dann i.d.R. das Problem, dass man alle Urkunden mit altem Lehrgangs- oder Beförderungsdatum, aber neuem Ausstellungsdatum hat. Zudem wird in solchen Fällen meist ein grund für die Neuausstellung benötigt, der dann zumindest "Namensänderung" heißt. Nachforschugen zum Grund der Namensänderungen sind aber wiederum gem. TSG nicht statthaft. Im Grunde genommen ist das aber auch nichts anderes als der Versuch, neue Urkunden zu erhalten, wenn einem die Bude abgebrannt ist o.ä. Man hat nur den Vorteil, dass die meisten Gesetze und Verordnungen die sich im öffentlichen Recht mit dem Thema Zeugnisse befassen Neuausstellung und Ersatzzeugnisse bereits geregelt haben. Sollte das nicht der Fall sein muss man sich wohl oder übel an die Aufsichtsbehörde wenden, un dort um Regelung ersuchen. "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa | |||||
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