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Thema | alte Pulverlöscher | 9 Beträge | |||
Rubrik | Übung | ||||
Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 705423 | |||
Datum | 05.12.2011 17:08 | 6146 x gelesen | |||
Hi Was macht man mit alten Pulverlöschern? Der näxten FF/BF schenken für Vorführungen!? Oder als Sondermüll entsorgen? Ich mein diese 1-2 KG Dinger wo ne Prüfung teuerer ist als neukaufen | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8M., Oberraden / RLP | 705425 | |||
Datum | 05.12.2011 17:25 | 4161 x gelesen | |||
Hallo, wie wäre es mit im Fachhandel entsorgen lassen? Wenn man die neuen Feuerlöscher dort auch bezieht ist die Entsorgung meist kostenlos. Was soll die Feuerwehr damit? | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 705426 | |||
Datum | 05.12.2011 17:28 | 4093 x gelesen | |||
Aufladelöscher unbedingt unschädlich machen! Also nicht selber abschießen oder verschenken. Zumindest wenn sie älter sind. Es gab böse Unfälle durch geplatzte Schweißnähte oder sonstoges. Dauerdrucklöscher sind da unempfindlicher, da sie ja ständig druckbeaufschlagt sind. | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 705428 | |||
Datum | 05.12.2011 17:34 | 4087 x gelesen | |||
"Fachleute" sehen das wohl nicht so eng. Selbst beobachtet. Bei einer Sperrmüllabholung in der Nachbarschaft war wohl ein noch betriebsbereiter 6kg-Pulverlöscher dabei. Der wurde dann fachgerecht am Straßenrand entleert und mitgenommen... MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Benn8i K8., Rheda-Wiedenbrück / NRW | 705434 | |||
Datum | 05.12.2011 18:24 | 3990 x gelesen | |||
ich würd bei der nächsten FF anfragen, also wir freuen uns da eigentlich immer drüber für die Truppmanausbildung o.ä. | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Schenefeld / SH/HH | 705435 | |||
Datum | 05.12.2011 20:03 | 3750 x gelesen | |||
Alte nicht mehr prüfbare Feuerlöscher, oder Feuerlöscher die laut Hersteller ihre Altersgrenze bei Pulver 25 Jahre dürfen nicht mehr geprüft UND NIEMALS FÜR FEUERLÖSCHÜBUNGEN verwendet werden. Sollte es zu Unfällen ( Behälterzerknall oder ähnliches kommen) siehts böde aus. Gruss Thomasnull | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 705439 | |||
Datum | 05.12.2011 20:41 | 3724 x gelesen | |||
Also ich hanhabe das nicht so streng. Wenn der Feuerlöscher knapp über seiner Lebensdauer ist, sollte er noch funktionieren. Als Sichtprüfung und ab auf das Übungsfeuer. Ist der aber schon xx Jahre alt oder hat Rost angesetzt, dann behandeln wie eine scharfe Bombe, bzw. auf keinen Fall aufladen. | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 705443 | |||
Datum | 05.12.2011 20:49 | 3650 x gelesen | |||
Die Dinger sind nicht vergammelt. Alter unter 10 Jahre... Nur in der Klasse lohnt halt keine Prüfung... | |||||
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Autor | Olaf8 W.8, Kiel / Schleswig-Holstein | 705588 | |||
Datum | 06.12.2011 17:25 | 3808 x gelesen | |||
Hallo, ich denke mal, wenn Sie schreiben das sich eine Wartung / Prüfung nicht mehr lohnt handelt es sich um sog. Dauerdrucklöscher. Viele Firmen mögen den Dauerdrucklöscher nicht da bei einer (richtigen) Wartung der Betriebsdruck erst abgelassen werden muss, um den Feuerlöscher auch von innen zu prüfen. Eine Wartung, wo der Prüfer nur den Druck mit seinem Manometer misst, reicht für eine ordnungsgemäße Wartung nicht aus, da der Prüfer ja kein Ultraschallblick hat und in den Behälter schauen kann ob dieser nicht vielleicht von innen angerostet ist oder ob vielleicht das Steigrohr lose ist. Früher musste der Dauerdrucklöscher zudem alle 10 Jahre vom TÜV abgenommen werden, dieser TÜV war meistens teurer als ein neuer Dauerdrucklöscher. Den TÜV dürfen jetzt auch die Prüfer machen welche die Zusatzausbildung zur befähigten Person nach Betr.Sich.V. gemacht haben. Ich in der Meinung das das Üben mit sog. Aufladelöschern grundsätzlich mit einem gewissen Risiko verbunden ist. Ich persönlich sondere alle Aufladelöscher welche über 25 Jahre (bei Feuerlöschern von der Fa. Gloria 20 Jahre) alt sind aus und mache diese drucklos, für Übungen werden nur Dauerdrucklöscher verwendet. Die Regelung das ein Aufladelöscher nach 25 Jahren ausgesondert werden muss ist falsch. Es ist lediglich eine empfehlung. Sollte ein Prüfer allerdings einen Feuerlöscher weiterhin Prüfen und mit diesem Gerät passiert etwas, haftet der Prüfer! | |||||
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