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Thema | VG Köln: Keine Herausgabe von Notruf-Aufnahme an Presse | 42 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 739709 | |||
Datum | 24.09.2012 23:41 | 17692 x gelesen | |||
hallo,Die Polizei darf nicht ohne Weiteres die Aufzeichnung eines Notrufes an Journalisten der Sensationspresse herausgeben. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. vollständiger Artikel auf ![]() Allein die Klage ist schon eine Frechheit! MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 739710 | |||
Datum | 24.09.2012 23:47 | 14878 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Allein die Klage ist schon eine Frechheit! Aber wenn doch seine wirtschaftliche Existenz gefährdet ist... :( Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 739711 | |||
Datum | 24.09.2012 23:54 | 14803 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Allein die Klage ist schon eine Frechheit! Nicht das das eine Verschwörung der Justizia mit der Exikutive war........ mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 739712 | |||
Datum | 25.09.2012 00:28 | 14715 x gelesen | |||
Unfassbar! Aber Jungs, seid doch mal ehrlich, seine Publicity hat er jetzt trotzdem erreicht. Schlagzeilen der B.... wie:"Was will die Polizei vertuschen" etc. bekommen die dadurch doch jetzt hin :-(. Schlimm ist mit Verlaub die Tatsache, das ein deutsches Gericht über solcherlei Unsinn überhaupt entscheiden muss! Interessant und richtig finde ich aber den durchaus sachlichen Hinweis auf das Persönlichkeitsrecht. Im "Nebenantrad" wurde dieser Aspekt beihnah noch nicht beachtet. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 739714 | |||
Datum | 25.09.2012 06:37 | 14583 x gelesen | |||
Witz an: Warum??? als "vierte Gewalt" hat er doch das Recht dazu........ Kopfschüttel....... Witz aus...... und da wollen solche Leute ernstgenommen werden..... In Treue fest! | |||||
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Autor | Dani8el 8S., Pasewalk / M-V | 739715 | |||
Datum | 25.09.2012 08:29 | 14552 x gelesen | |||
Da fragt man sich doch wirklich was sich manche Vertreter dieser Zunft einbilden! Kann man darüber nich nen Klipp für den DJV machen? Würde ja mal wieder passen... | |||||
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Autor | Thor8ste8n G8., Lampertheim / Hessen | 739719 | |||
Datum | 25.09.2012 08:56 | 14334 x gelesen | |||
Das gibts ja nur bei Journalisten. Es war garantiert ein Fotograf, der noch blutig vom letzten Einsatz ins Mannheimer Polizeipräsidium eingebrochen ist, den Notruf Frau Zehnbauer auf CD gebrannt und auf Youtube gestellt hat... Es gibt in jedem Beruf Leute, bei denen die mentale Kapazität vielleicht zum Stift halten reicht, danach aber ziemlich bald Feierabend ist. Aber ich merke schon, das Thema "Journalist" spielt mit "Dachaufsetzer" und "CAFS" in einer Liga. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8H., Nürnberg / Bayern | 739720 | |||
Datum | 25.09.2012 08:59 | 14331 x gelesen | |||
Weils so schön passt, Erwin Pelzig aka Frank-Markus Barwasser zum Thema: "Was sie glauben sie eigentlich, warum man öffentliche Toiletten von innen abschließen kann?" Ich finde es sehr schön, in einem Land zu leben in dem die Pressefreiheit und Meinungsfreiheit in der Verfassung festgeschrieben ist. Manche scheinen aber zu vergessen, dass eine Freiheit nur soweit geht, bis sie eine andere enschränkt. "Die Würde des Menschen ist unantastbar" steht nicht umsonst weiter vorne im Grundgesetz. Man kann an den bisherigen Posts auch sehr gut erkennen, was die YouTube-Aktion dem DJV gebracht hat: Vor einer Woche wusste vermutlich kaum ein Feuerwehrangehöriger für was diese drei Buchstaben stehen. Jetzt kennen ~12.000 Personen mehr die Bedeutung und haben sie zu 99% gleich negativ belegt abgespeichert. Toller Erfolg der Kampagne... | |||||
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Autor | Fran8k S8., Nossen / Sachsen | 739724 | |||
Datum | 25.09.2012 09:08 ![]() | 14259 x gelesen | |||
Kinners, seid ihr bitte so nett und wischt euch mal den Schaum vom Mund? Es geht offensichtlich um den ersten Notruf, der bereits 50 Minuten vor dem Ereignis abgesetzt wurde und offenbar keine Reaktion der Polizei zur Folge hatte. Wenn da jetzt jemand versucht, herauszufinden, warum das so war, finde ich das mehr als in Ordnung! MfG Frank | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 739726 | |||
Datum | 25.09.2012 09:20 | 14074 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank S.Kinners, Dann ist das aber kein Fall für einen Journalisten, sondern für die Staatsanwaltschaft. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 739728 | |||
Datum | 25.09.2012 09:31 | 14153 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Thorsten G. Aber ich merke schon, das Thema "Journalist" spielt mit "Dachaufsetzer" und "CAFS" in einer Liga. Das ist aber nicht unsere Schuld. Das hat leider "die Interessenvertretung" der Journalisten verursacht. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 739729 | |||
Datum | 25.09.2012 09:43 | 14135 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Frank S. Es geht offensichtlich um den ersten Notruf, der bereits 50 Minuten vor dem Ereignis abgesetzt wurde und offenbar keine Reaktion der Polizei zur Folge hatte. Aber wo ist das offensichtlich? Es ist (soweit ich es sehen konnte) lediglich einen Kommentar eines Benutzers auf der verlinkten Seite. Und da kann jeder schreiben was er will. Das wird vermutl. ohne Überprüfung veröffentlicht. Oder gibt es hierüber noch mehr "offensichtliche" Informationen? Dann bitte selbst den Schaum vorm Mund abwischen, und uns alle daran teilhaben lassen. Geschrieben von Frank S. Wenn da jetzt jemand versucht, herauszufinden, warum das so war, finde ich das mehr als in Ordnung! Wenn dem so war, dann ist das Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Aber wir wissen ja mittlerweile, dass man mit Anschuldigungen gegen die Polizei/ Feuerwehr/ RD auch mal sehr schnell ist, und das dann gerne unreflektiert abgedruckt wird. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Thor8ste8n G8., Lampertheim / Hessen | 739730 | |||
Datum | 25.09.2012 09:46 | 14148 x gelesen | |||
Es war eine der "Interessenvertretungen", es werden also nicht einmal alle "organisierten" Journalisten vertreten. Das nur am Rande. Das Thema köchelt doch schon seit mindestens zwei Jahren. Über das IM gab es auf dem Dienstweg an die Gemeinden den Auftrag, die Weitergabe der Fotos zu unterlassen. Das hat allerdings niemanden so recht interessiert. Jetzt war die Photokina und der DJV hat die Aufmerksamkeit genutzt, um Dampf abzulassen. Der Zeitpunkt war unter PR-Gesichtspunkten sicher gut. Das Video eher nicht. Seit ihr mit der Verbandsarbeit des LFV bzw. DFV zufrieden? Wird dort auch immer alles so gemacht, wie es die Basis möchte? Gruss Thorsten | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 739735 | |||
Datum | 25.09.2012 10:20 | 14038 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten G.Über das IM gab es auf dem Dienstweg an die Gemeinden den Auftrag, die Weitergabe der Fotos zu unterlassen. Welches IM ? Auf welcher Rechtsgrundlage ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 739736 | |||
Datum | 25.09.2012 10:24 | 14141 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank S.Wenn da jetzt jemand versucht, herauszufinden, warum das so war, finde ich das mehr als in Ordnung! Schließe mich da der Meinung mit der StA an. Diese sind für diese Dinge doch zuständig. Und die Frage nach dem Warum kann ich auch stellen ohne das Notrufprotokoll zu haben. Dies sollte dann aber sachlich und neutral gehalten sein(Ich weiß-ein Wunschtraum). Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Thor8ste8n G8., Lampertheim / Hessen | 739740 | |||
Datum | 25.09.2012 11:31 | 13932 x gelesen | |||
Das IM Bayern hat das Schreiben zumindest an die Bezirksregierung Mittelfranken verschickt. Dieses hat im Frühjahr 2011 die Landkreise informiert und dies sollten wiederum die Gemeinden in Kenntnis setzen. Rechtsgrundlage ist Art 87 BayGO. Gruss Thorsten | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 739749 | |||
Datum | 25.09.2012 12:14 | 14138 x gelesen | |||
Hallo, in besagtem Schreiben heißt es: "Insbesondere dürfen nach Art. 87 Abs. 1 Satz 2 der Bayerischen Gemeindeordnung Gemeinden und damit auch Feuerwehren nicht in Konkurrenz zu privaten Firmen treten, um Gewinn zu erzielen." (Hervorhebung durch mich) Grüße Magnus | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 739751 | |||
Datum | 25.09.2012 12:22 | 13715 x gelesen | |||
Geschrieben von Magnus H.Art. 87 Abs. 1 Satz 2 der Bayerischen Gemeindeordnung Gemeinden und damit auch Feuerwehren nicht in Konkurrenz zu privaten Firmen treten, um Gewinn zu erzielen D.h. ein Bild, das nur den Aufwand der Behörde und damit ein recht geringen Preis erzielt, wäre i.O. ... Damit wird das Preisgefälle befeuert... Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 739753 | |||
Datum | 25.09.2012 12:25 | 13798 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben vom IM Bayern: Insbesondere dürfen nach Art. 87 Abs. 1 Satz 2 der Bayerischen Gemeindeordnung Gemeinden und damit auch Feuerwehren nicht in Konkurrenz zu privaten Firmen treten, um Gewinn zu erzielen. ich denke da sind wir hier uns einig. Man muss da schon zwischen dem Verkauf von Bildern und der kostenfreie Weitergabe von Bildern z.B. bei Pressemitteilungen unterscheiden. Bei einem Verkauf tritt man eindeutig in Konkurenz mit anderen Anbietern auf. Das ist im Grunde das selbe wie wenn eine Feuerwehr das Baumfällen gegen Entgeld anbieten würde. Ich sehe in dem Art. 87 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern keine Einschränkung für die unentgeltliche Pressearbeit einer Gemeinde bzw. der Gemeindefeuerwehr. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Thor8ste8n G8., Lampertheim / Hessen | 739755 | |||
Datum | 25.09.2012 12:34 | 13866 x gelesen | |||
Schön. Es wäre aber sinnvoll, auch den Satz hervorzuheben: Die (kostenlose oder nicht kosenlose) Weitergabe von Einsatzfotos an die kommerziellen Medien durch die gemeindlichen Feuerwehren im rahmen ihrer Pressearbeit halten wir jedoch sowohl kommunalrechtlich als auch wettbewerbsrechtlich für problematisch, wenn die Feuerwehren damit in Konkurrenz zu freien Fotojournalisten treten. Bitte nicht die wichtigen Passagen beim zizieren weglassen... | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 739758 | |||
Datum | 25.09.2012 13:11 | 13841 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thorsten G.
Das vollständige Schreiben ist, für alle die es interessiert, binnen 2 Sekunden zu finden, z. B. hier Mit meinem Teilzitat bin ich lediglich auf deine (m. E. falsche) Aussage eingegangen, dass in dem Schreiben dazu aufgefordert wird, die Weitergabe der Fotos zu unterlassen. Nix für ungut... Grüße Magnus | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 739759 | |||
Datum | 25.09.2012 13:13 | 13720 x gelesen | |||
im Übrigen ist mir gerade aufgefallen, dass wir hier mit dieser Diskussion im falschen Thread sind... ...sorry! Grüße Magnus | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 739801 | |||
Datum | 25.09.2012 21:39 | 13583 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Magnus H. Das vollständige Schreiben ist, für alle die es interessiert, binnen 2 Sekunden zu finden, Danke. Somit wird eines klar. Entgegen der Behauptungen/ Andeutungen, wurde es den Feuerwehren nicht explizit verboten, Bilder an die Presse weiterzugeben. Es wird nur als "problematisch" angesehen. Es wird lediglich darauf hingeweisen, dass es verboten ist zu privaten Firmen in Konkurrenz zu treten um Gewinn zu erzielen. Wenn die blose Weitergabe von Bildern, oder die Weitergabe gegen eine Aufwandsentschädigung eindeutig rechtswiedrig wäre, würde es das Innenministerium wohl auch genau so schreiben!(?) Ganz zu schweigen davon, dass die Veröffentlichung von Bildern auf homepages, die in den Diskussionen hier auch kritisiert wurde natürlich auch nicht rechtlich zu beanstanden ist. Also bleibt der DJV schuldig, welche Feuerwehren auf welche Weise bewusst gegen (welche?) Verodnungen verstossen haben. Solange ich hier nichts konkretes lesen kann, gehe ich davon aus, diese Behauptung ist unwahr. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Fran8k S8., Nossen / Sachsen | 739805 | |||
Datum | 25.09.2012 23:57 | 13451 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.Oder gibt es hierüber noch mehr "offensichtliche" Informationen? In meinem Internet finde ich z.B. dieses: http://www.ksta.de/rodenkirchen/getoeteter-jugendlicher-streit-um-semmys-notrufe,15187572,17251620.html Und mit etwas Fleiß noch viele weitere Artikel zu diesem Thema. MfG Frank | |||||
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Autor | Fran8k S8., Nossen / Sachsen | 739807 | |||
Datum | 26.09.2012 00:10 | 13452 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter L.Schließe mich da der Meinung mit der StA an. Diese sind für diese Dinge doch zuständig. Im Prinzip richtig. Aber die Erfahrung lehrt, daß mancher zum Jagen getragen werden muß. Und die Frage nach dem Warum kann ich auch stellen ohne das Notrufprotokoll zu haben. Dies sollte dann aber sachlich und neutral gehalten sein Das "Notrufprotokoll" ist üblicherweise weder vergeßlich, noch kreativ beim beantworten von Fragen oder dem weglassen von Fakten.... Ja, ich weiß, das ist in manchen Augen alles furchtbar lästig, aber ich kann die Motivation, hier Licht in die Angelegenheit bringen zu wollen, durchaus nachvollziehen. MfG Frank | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 739810 | |||
Datum | 26.09.2012 06:53 | 13358 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Frank S. In meinem Internet finde ich z.B. dieses: Aber nichts was die Theorie stützt, die (ganz spezielle) Presse bräuchte den Anruf, um "Vertuschungen" oder sowas aufzuzeigen. Hier (bei der nicht so speziellen Presse) stellt sich die Sache ja schon wieder ganz anders dar. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 739811 | |||
Datum | 26.09.2012 07:00 | 13264 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Frank S. Ja, ich weiß, das ist in manchen Augen alles furchtbar lästig, aber ich kann die Motivation, hier Licht in die Angelegenheit bringen zu wollen, durchaus nachvollziehen. Tut mir leid, aber die spezielle Zeitung die die Herausgabe des Notrufes wollte, hat IMHO sicher nicht den Willen irgend etwas zu erhellen oder "Ungerechtigkeiten" aufzuzeigen. Bei dieser Zeitung geht es um Sensationsmache (= Auflage). Wie treffend in einem Lied einer deutschen Band über diese Zeitung geschrieben:"Und die besteht nun mal, wer wüsste das nicht, aus Angst, Hass, Titten und dem Wetterbericht." Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Thor8ste8n G8., Lampertheim / Hessen | 739813 | |||
Datum | 26.09.2012 08:02 | 13325 x gelesen | |||
Gut, dann gehen wir einfach mal Punkt für Punkt durch, damit es klar wird. Dann erkenne ich vielleicht meinen Denkfehler... Der besagt Paragraf gilt für alle Branchen. Wenn ja, dann kann die Feuerwehr kostenlos oder zum Selbstkostenpreis meine zugefallene Haustür öffnen. Sie darf nur keinen Gewinn machen. Ich kann also auch nachher zur Stadtverwaltung gehen und kostenlos oder zum Selbstkostenpreis Fotokopien in der Hausdruckerei machen lassen, die Baumfällaktion braucht nicht mehr als Übung getarnt werden. Man muß nur darauf achten, das es keine Spende gibt oder der Betrag zumindest niedriger ist als beim Gartenbaubetrieb. Wenn nein, wo steht das Fotojournalisten Konkurrenz gemacht werden darf und mit Verlaub: Kostenlos oder zum Selbstkostenpreis ist in der Regel günstiger als bei jemandem, der davon Leben will/muß. Im übrigen: wenn das Beliefern der Feuerwehr rechtskonform wäre, warum schreibt es das IM nicht? Dann wären doch alle Unklarheiten beseitigt. Wo wurde das Veröffentlichen auf der Homepage kritisiert? Das ist mir irgendwie durch die Lappen gegangen. Gruß Thorsten | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 739815 | |||
Datum | 26.09.2012 08:29 | 13246 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Frank S. Es geht offensichtlich um den ersten Notruf, der bereits 50 Minuten vor dem Ereignis abgesetzt wurde und offenbar keine Reaktion der Polizei zur Folge hatte. anscheinend zu Recht: ... Laut Staatsanwaltschaft gab es keine Anhaltspunkte dafür, dass der Polizeibeamte sich falsch verhalten haben könnte. Alle Notrufe werden aufgezeichnet. Der 17-Jährige habe in "sehr ruhigem Ton" gesprochen, berichtete Willwacher kurz nach der Tat. Dass das spätere Opfer zu diesem Zeitpunkt in konkreter Gefahr schwebte, sei für den Beamten nicht erkennbar gewesen. Gegen den Polizisten wird nicht ermittelt. ... Quelle: Streit um Semmys Notrufe MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 739816 | |||
Datum | 26.09.2012 08:41 | 13363 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Thorsten G. Wenn nein, wo steht das Fotojournalisten Konkurrenz gemacht werden darf und mit Verlaub: Kostenlos oder zum Selbstkostenpreis ist in der Regel günstiger als bei jemandem, der davon Leben will/muß. AFAIK muss in unserem Rechtssystem nicht alles definiert sein, was erlaubt ist. Wenn ich als Privatmensch Fotos an einem Unfallort mache und kostenlos an die Presse verschicke, kann rechtlich gesehen auch niemand etwas dagegen machen. Es wäre zwar für die anderen Fotografen ärgerlich, aber nicht verboten. Geschrieben von Thorsten G. Im übrigen: wenn das Beliefern der Feuerwehr rechtskonform wäre, warum schreibt es das IM nicht? Dann wären doch alle Unklarheiten beseitigt. Das habe ich auch nicht gesagt, dass alle Unklarheiten beseitigt sind. Es wird als Problematisch angesehen. Das kann aber auch nur bedeuten, dass man sich nicht 100% sicher ist, wie ein Prozess ausgehen könnte, oder dass man es nur als Problematisch ansieht, weil man keinen Streit mit den Journalisten will. Ich wollte aber darauf hinaus (und das hatte ich in meinem Beitrag auch so angemerkt), dass der DJV behauptet, es würde bewusst gegen bestehende Verordnungen verstossen. Die zitierte Verodnung schreibt eben davon "Gewinn zu erzielen". Das habe ich nicht erfunden, sondern zitiert. Und wer das (bewusst gegen Verordnungen verstossen) wann und wo macht/ gemacht hat, auf diese Erklärung warte ich noch. Oder darauf, dass ein Gerichtsverfahren gegen die entsprechende Feuerwehr (bzw. Stadt/ Gemeinde) angestrengt wird. Wenn es eine andere Verordnung gibt, die auch die kostenlose Weitergabe verbietet, wäre ich natürlich daran interesseirt, und würde dann alle meine Behauptungen zurücknehmen. Ich kenne aber im Moment keine, also bleibe ich dabei, dass die Kritik aus rechtlicher Sicht ungerechtfertigt ist. Ansonsten sollte der DJV mal mit den entsprechenden Zeitungen/ Medien sprechen wo sein Problem liegt. Die nehmen ja schliesslich auch kostenlose oder kostengünstige Bilder/ Filme von jedermann an (Leser-Reporter, Berichte und Bilder von irgendwelchen Vereinen...). Geschrieben von Thorsten G. Wo wurde das Veröffentlichen auf der Homepage kritisiert? Das ist mir irgendwie durch die Lappen gegangen. Das war hier im Forum. Es wurde darüber geschrieben, dass die FW durch die schnelle Veröffentlichung auf der eigenen HP den Medien schaden kann/ schadet und deshalb damit warten sollte. Ich weiss nicht mehr genau wo. Ich habe jetzt im Moment auch keine Zeit das rauszusuchen. Vielleicht komme ich heute Abend dazu, dann werde ich das gerne verlinken. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Thor8ste8n G8., Lampertheim / Hessen | 739825 | |||
Datum | 26.09.2012 09:50 | 13271 x gelesen | |||
Wenn Dich Dein Nachbar anruft, damit Du ihm hilfst wieder in seine verschlossene Wohnung zu kommen ist das doch kein Problem. Wenn zusätzlich Bernhard D. dabei ist auch nicht. Da kann kein Schlüsseldienst etwas dagegen sagen. Wenn der gleiche Nachbar die 112 wählt und die Herren T.H. und B.D. dort die Tür öffnen sollen, dürfen sie das? Es sind doch die gleichen Personen. Das ist eben der Unterschied zwischen privat und hoheitlich. Es muß nicht alles definiert werden um erlaubt zu sein. Wenn aber etwas im Allgemeinen verboten ist, muß das Spezielle erlaubt werden um legal zu sein. Ich stelle mir die Länge des Paragrafen vor, wenn jede Tätigkeit explizit erwähnt werden müßte, um verboten zu sein. Gruss Thorsten | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 739827 | |||
Datum | 26.09.2012 10:22 | 13136 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten G.Es muß nicht alles definiert werden um erlaubt zu sein. Wenn aber etwas im Allgemeinen verboten ist, muß das Spezielle erlaubt werden um legal zu sein. sehe ich genauso..... | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 739830 | |||
Datum | 26.09.2012 11:47 | 13335 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Thorsten G. Es muß nicht alles definiert werden um erlaubt zu sein. Wenn aber etwas im Allgemeinen verboten ist, muß das Spezielle erlaubt werden um legal zu sein. Ich glaube wir schreiben aneinander vorbei: Ich nirgendwo ableiten kann, das die Weitergabe von Fotos durch dei Feuerwehr (sprich Gemeinde) an die Presse kostenlos oder gegen eine Aufandsentschädigung verboten ist. In dem hier im Thread angeführten Schreiben vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren wird die Bayerische Gemeindeordnung zitiert. Ich habe hier noch einmal den Wortlaut rausgesucht. Geschrieben von Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 Alle Tätigkeiten oder Tätigkeitsbereiche, mit denen die Gemeinde oder ihre Unternehmen an dem vom Wettbewerb beherrschten Wirtschaftsleben teilnehmen, um Gewinn zu erzielen, entsprechen keinem öffentlichen Zweck. Es ist hier explizit vom "Gewinn erzielen" die Rede. Mir ist nicht bekannt, dass eine Feuerwehr mit der Weitergabe von Bildern an die Presse Gewinne erzielt. Es geht mir ja nur darum herauszufinden wer zu welchem Zeitpunkt wissentlich gegen eine Verordnung verstossen hat, wie behauptete wurde. Und da konnte ich noch nichts finden. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 739837 | |||
Datum | 26.09.2012 13:20 | 13433 x gelesen | |||
Darf die Feuerwehr laut der GO meine Tür aufmachen weil ich den Schlüssel drinnen stecken gelassen habe(1)? bitte ankreuzen: ja nein (1) Es steht kein Essen aufm Herd, Kleinkind oder benötigte Medikamente in der Wohnung nix dringendes, einfach nur Tür dicht Schlüssel steckt auf der flaschen Seite | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 739839 | |||
Datum | 26.09.2012 14:23 | 13194 x gelesen | |||
Servus, bei uns in Bayern nicht. Für deine Blödheit bist du selbst verantwortlich. Wenn´s eine Feuerwehr macht, ist sie selbst schuld.;-( Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 739843 | |||
Datum | 26.09.2012 15:52 | 13057 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.Wenn´s eine Feuerwehr macht, ist sie selbst schuld.;-( Sie könnte es ja zum Selbstkostenpreis machen... BTW was kostet mich ne Drehleiter pro Stunde? Um meinen Schornstein zu montieren!? Die Hubarbeitsbühnen von HKL gibts es ja nur als Tagesmiete.... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 739879 | |||
Datum | 26.09.2012 17:57 | 12956 x gelesen | |||
Wenn die Feuerwehr gerade nebenan beim Nachbarn ihrer originären Aufgabe nachkommt, dabei gerade Personalreserven frei hat, du dann gleichzeitig vor deiner Wohnung stehst und falls du in den nächsten X Minuten/Stunden nicht reinkommst erst beim nächsten Brand in der Nachbarschaft wieder einen Schlüsseldienst erreichen kannst... So oder so ähnlich müsste dein Fallkonstrukt anfangen, um nicht völlig zu Äpfel-/Birnensalat zu werden. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 739885 | |||
Datum | 26.09.2012 18:13 | 12861 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Wenn die Feuerwehr gerade nebenan beim Nachbarn ihrer originären Aufgabe nachkommt, dabei gerade Personalreserven frei hat, du dann gleichzeitig vor deiner Wohnung stehst und falls du in den nächsten X Minuten/Stunden nicht reinkommst erst beim nächsten Brand in der Nachbarschaft wieder einen Schlüsseldienst erreichen kannst... oder sich nicht erwischen lassen *duck und Renn* Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8H., Nürnberg / Bayern | 739892 | |||
Datum | 26.09.2012 19:16 | 12836 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.
Da wäre ich mir nicht so sicher.... Die Türöffnung gegen Gebühr taucht hier ins so mancher Feuerwehrgebührensatzung auf. (Ich spreche übrigens NICHT von Nürnberg, habe mich seit ich hier wohne nicht ausgesperrt und plane das auch nicht auszutesten...) | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 739894 | |||
Datum | 26.09.2012 19:23 | 12865 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Christian H. Die Türöffnung gegen Gebühr taucht hier ins so mancher Feuerwehrgebührensatzung auf echt? Kann ich mir so nicht vorstellen. Wir haben das ja auch schon in Amtshilfe für die Polizei gemacht. Aber da war immer Gefahr im Verzug. Einmal haben wir als Privatleute eine ausgesperrte Familie wieder in ihr Haus gebracht. Aber so in Gebührensatzung, das kann ich mir echt nicht vostellen. Übrigens war es eins der ersten Themen am Kommandantenlehrgang, dass die Feuerwehr in keinster Weise Aufgaben erledigen darf, die auch ein Unternehmen erledigen kann. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 739895 | |||
Datum | 26.09.2012 19:26 | 12901 x gelesen | |||
Geschrieben von René H.Die Hubarbeitsbühnen von HKL gibts es ja nur als Tagesmiete.... Was womöglich günstiger ist als eine DL für 2 Stunden. Unsere DL kostet 260 Euronen pro Stunde, zusätzlich 8 pro Kilometer Fahrleistung. Audiatur et altera pars. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8M., Erlangen / Bayern | 740129 | |||
Datum | 28.09.2012 11:51 | 12788 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.echt? Kann ich mir so nicht vorstellen. Doch, z. B. ein bisschen nördlicher von Nürnberg steht das in der Satzung: http://www.erlangen.de/Portaldata/1/Resources/110_Stadtrecht/[0XX.XX]/062.10_vom_04.11.2002_Feuerwehrgebuehrensatzung.pdf Punkt 6 der Anlage zur Satzung Gruß Sebastian | |||||
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