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ThemaKinderporno-Prozess: Edathys 5000 Euro gehen an Jugendfeuerwehr101 Beträge
RubrikJugendfeuerwehr
Infos:
  • Stellungnahme der Kreisjugendfeuerwehr Nienburg/Weser: Geldauflage Edathy-Prozess
  • ZEIT: Geständnis für 5.000 Euro
  • Kinderfeuerwehr nimmt Edathys Geld
  • Pressemitteilung: JF-NDS intensiviert Präventionsangebot
  • Lauffeuer-online kommentar
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg805364
    Datum10.03.2015 12:2236979 x gelesen
    Oha :-()

    Spiegel Online meldet heute:

    Kinderporno-Prozess: Edathys 5000 Euro gehen an Jugendfeuerwehr

    Der Kinderschutzbund lehnte ab, nun wurde ein neuer Empfänger benannt: Die 5000 Euro, gegen die das Verfahren gegen Sebastian Edathy eingestellt worden sind, gehen an den Jugend- und Kinderfeuerwehrverband in Niedersachsen.

    Das Landgericht Verden hat einen neuen Empfänger für die Geldauflage von 5000 Euro aus dem Kinderporno-Prozess gegen Sebastian Edathy bestimmt. Nach der überraschenden Absage des Kinderschutzbundes Niedersachsen soll das Geld nun an den Jugend- und Kinderfeuerwehrverband des Landes ausgezahlt werden. Dies hat das Gericht beschlossen.

    "Die Kammer hat entschieden, dass der Verband das Geld erhalten soll, weil er sich bislang mehrfach vergeblich um eine Zuwendung bemüht hat", sagte Gerichtssprecherin Katharina Krützfeld. Staatsanwaltschaft und Verteidigung seien informiert und hätten nicht widersprochen. ...

    vollständiger Artikel auf www.spiegel.de

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz805366
    Datum10.03.2015 12:37   33088 x gelesen
    Hallo,

    so schön das ist, das die JF das Geld bekommen soll, gerade DIESE Spende gehört abgelehnt.
    Der Kinderschutzbund hat es richtig gemacht....

    Gruss
    Ralf

    Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de


    Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW805367
    Datum10.03.2015 12:4032903 x gelesen
    Hallo Ralf,

    ich möchte jetzt hier nicht groß über das ganze Verfahren debattieren.

    Ich sehe es anders und würde dieses Geld als Verband nehmen und medienwirksam für eine wohlüberlegte Aktion einsetzten.

    Gruß

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW805368
    Datum10.03.2015 12:5131520 x gelesen
    Der Jugend- und Kinderfeuerwehrverband in Niedersachsen nimmt die 5000 Euro aus dem Kinderpornoprozess gegen Sebastian Edathy an.

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen805369
    Datum10.03.2015 12:54   32932 x gelesen
    Geschrieben von Ralf R.so schön das ist, das die JF das Geld bekommen soll, gerade DIESE Spende gehört abgelehnt.
    Der Kinderschutzbund hat es richtig gemacht....


    Hast du spezielle Details/Informationen/Beweisstücke zu dem Vorgang, die das Gericht bei seiner Entscheidung nicht hatte/kannte? Wenn ja, warum kommst Du erst jetzt damit heraus?

    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das Gericht in dem Fall absichtlich Herrn Edathy geschont hat. Und die Aufforderung die Spende abzulehnen bedeutet in meinen Augen, dass Du die Entscheidung des Gerichtes und damit in letzter konsequenz den Rechtsstaat in Frage stellst.

    Soll Edathy das Geld behalten?

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg805370
    Datum10.03.2015 13:0831664 x gelesen
    hallo,

    Das Thema "Geldauflage im Fall Edathy" spaltet.

    Dazu: p.gifStellungnahme der Kreisjugendfeuerwehr Nienburg/Weser: Geldauflage Edathy-Prozess

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorMitj8a S8., Pinneberg / SH805371
    Datum10.03.2015 13:19   31884 x gelesen
    Moin,

    hier gibt es halt die eigentlich schon in allen Medien durch diskutierte große Diskrepanz zwischen moralischer und rechtlicher Betrachtung des Vorfalls.

    Für den einen wiegt das eine mehr, für den anderen das andere.

    Einen Konsens werden wir unter den Forumsmitgliedern genau so wenig finden wie in der Gesellschaft generell.

    Halte ich persönlich Edathy für einen widerwärtigen ekeligen verabscheuungswürdigen Typen? Ja!

    Würde ich als Organisation die Annahme des Geldes verweigern? Nein, die Geldauflage ist ja offensichtlich aus rechtlicher Betrachtung ordnungsgemäß zustande gekommen. Warum also damit nicht Gutes tun? Ansonsten müsste man alle Zuwendungen aus Geldauflagen aus Strafprozessen ablehnen, denn was resultiert davon nicht aus moralisch verwerflichen oder zumindest fragwürdigen Taten?

    Gruß,
    Mitja

    Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich!

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP805372
    Datum10.03.2015 13:1932101 x gelesen
    Dass man nur mit der Ablehnung der Spende gleich den Rechtsstaat in Frage stellt, halte ich für sehr weit hergeholt. Zustimmen würde ich, dass dieses Verfahren (mal wieder) gezeigt hat, dass ziemlich viele Menschen "Rechtsstaat" einfach nicht kapiert haben, und ziemlich viele Möchtegern-Promis solche Diskussionen unheimlich gerne als Plattform nutzen. Man muss Handlung und Aussagen von Edathy nicht gutheißen, aber drumherum stehen diverse Personen und Organisationen auch nicht besser da. Dazu gehört für mich im Übrigen auch der Kinderschutzbund, der sich zu weiten Teilen aus Bußgeldern finanziert, und die auch oft genug aus ähnlichen Verfahren resultieren. Nur jetzt hatte man halt die Öffentlichkeitswirkung, ordentlich Spenden drumherum kassiert, da fallen die zurückgewiesenen 5000 Euro halt nicht mehr ins Gewicht. Man kann nur hoffen, dass die Gerichte daraus nicht für die Zukunft lernen, die Bußgelder anderen zuzusprechen, sonst hat der Kinderschutzbund wahrscheinlich ein Problem.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz805375
    Datum10.03.2015 13:3531353 x gelesen
    Das ist keine Spende des Angeklagten, sonden eine Auflage des Gerichts, das damit die nachweisbare Schwere der Schuld sühnen möchte. Zu mehr haben die Beweismittel offensichtlich nicht ausgereicht. Offensichtlich hatte die Staatsanwaltschaft wenig Verwertbares in der Hand. Zum Strafmaß mag man stehen wie man will, von professioneller Seite (Juristen, Gerichtsjournalisten...) gibt es jedoch nur wenig Kritik daran, die Empörung darüber ist eher moralischer Natur als begründeter Zweifel an der rechtmäßigkeit des Urteils.

    Hat hier auch jemand moralische Bedenken, wenn das schöne neue HLF teilweise mit Steuergeldern eines Bordells, eines Waffenherstellers oder eines Hedgefonds bezahlt wird? (Wobei ich die Mitarbeiter entsprechender Unternehmen keinesfalls in die Nähe von Kindesmissbrauch rücken möchte, es geht nur um das moralische Geschmäckle)

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP805377
    Datum10.03.2015 14:0231234 x gelesen
    Die Geldauflage ist Folge einer rechtstaatlichen Urteilsfindung. Klingt komisch, ist aber so.
    Nennt man Gewaltenteilung.

    Geld Stinkt nicht.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP805379
    Datum10.03.2015 14:0831235 x gelesen
    Die Entscheidung, wer Gelder aus den Auflagen erhält, liegt einzig und allein in der Entscheidung des jeweiligen Richters. Einige haben da Präferenzen zu " Ihren" Anliegen, andere verknüpfen die Zahlungen an Empfänger passend zur jeweiligen Tat. In dem Fall halt für Jugendarbeit. bei Unfällen dann halt für ADAC, bei Ausländerbeleidigung halt für Asylantenbetreuung.
    Fakt ist, das es sehr schwer ist, auf so eine List bei Richtern zu kommen. Und dann abzulehnen wird dort oftmals als Beleidigung und/oder Dummheit aufgefasst.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen805386
    Datum10.03.2015 15:4230702 x gelesen
    Im Endeffekt gilt "Pecunia non olet" oder in der Originalversion "atqui et lotio est"

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen805387
    Datum10.03.2015 15:5130987 x gelesen
    Geschrieben von Uwe S.Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das Gericht in dem Fall absichtlich Herrn Edathy geschont hat. Und die Aufforderung die Spende abzulehnen bedeutet in meinen Augen, dass Du die Entscheidung des Gerichtes und damit in letzter konsequenz den Rechtsstaat in Frage stellst.


    Au wire,

    eine gewagte These..
    Erst einmal hat keiner den Kinderschutzbund aufgefordert, die Spende abzulehnen, das war im Vorstand besprochen.
    und ich halte diese Entscheidung für richtig..

    Geschrieben von Uwe S.Und die Aufforderung die Spende abzulehnen bedeutet in meinen Augen, dass Du die Entscheidung des Gerichtes und damit in letzter konsequenz den Rechtsstaat in Frage stellst.


    Was ist das für eine Rechtsauffassung?
    Das Gericht war der Meinung, dass das Geld einer Institution zukommen sollte, die sich mit dem Schutz der Kinder auseinander setzt und hat den Vorschlag unterbreitet, es dahin zu geben.
    Das war keine rechtsverbindliche Entscheidung, der Begünstigte hat das Recht, zu sagen : Oh ja, danke" oder "nein, das wollen wir nicht"

    Der Hintergrund der Ablehnung war, soweit ich die Fakten kenne die Aussage des Herrn E., dass er ja gar kein Geständnis (was sogar rein formaljuristisch stimmt, er hat lediglich eingeräumt, unappetitliche Dateien auf dem Computer zu haben.
    Da hat der StA etwas blauäugig gehandelt er hätte da genauer "hinhorchen" müssen") abgelegt hätte..

    Hier draus eine Missachtung des Rechtsstaates zu konstruieren. also WIRKLICH NICHT..
    Es wurde schon richtig geschrieben, dass die Richter immer wieder mit Bitten der Institutionen konfrontiert werden, sie zu bedenken - und die Richter suchen sich dann meistens die Treffensten heraus - oder bedenken ganz die Staatskasse.

    E. hätte auch bei erneuter Ablehnung das Geld nicht behalten können.
    Ich persönlich bedauere die Entscheidung der JF, aber das zu kritisieren steht mir nicht zu

    Gruß
    Klaus
    acht Jahre Schöffe
    am Landgericht Hannover
    (der oftmals an derartigen Entscheidungen mitgewirkt hat)

    Viele FW-Beiträge unter "user-blog"

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen805388
    Datum10.03.2015 16:0130681 x gelesen
    Geschrieben von Gerrit L.Im Endeffekt gilt "Pecunia non olet" oder in der Originalversion "atqui et lotio est"

    und ab- und an muss man auch mal der Versuchung widerstehen, jenes "stinkende Geld" (Nur als Information: dieser Spruch geht auf einen Cäsar zurück(welcher es war weiß ich im Mom nicht) , der mit den Latrineningredenzien der öffentlichen Toiletten Roms Kasse aufbesserte) anzunehmen.

    Aber das ist eine Gewissensentscheidung, die jeder selber treffen muss..

    Viele FW-Beiträge unter "user-blog"

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW805389
    Datum10.03.2015 16:2830732 x gelesen
    Hallo Uwe,

    Geschrieben von Uwe S.
    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das Gericht in dem Fall absichtlich Herrn Edathy geschont hat.

    Da bin ich vollends bei dir. Würde ich das glauben, müsste ich für noch das ein oder andere in diesem Staat in Frage stellen.

    Ich gehe davon aus, dass man nicht belastbares hatte, dass nach Recht verboten und bestraft gehört. Ob das jemals da war, wissen wir nicht und werden wir auch vermutlich niemals nachvollziehen können.

    Geschrieben von Uwe S.
    Und die Aufforderung die Spende abzulehnen bedeutet in meinen Augen, dass Du die Entscheidung des Gerichtes und damit in letzter konsequenz den Rechtsstaat in Frage stellst.

    In vielen Diskussionen wird das damit begründet, dass er sich mit dieser kleinen Strafe freigekauft hat. Da herscht einfach oft Unkentniss der Lage. Er hat sich nicht freigekauft.

    In so fern: Geld nehmen und sinnvoll investieren.

    Gruß

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen805390
    Datum10.03.2015 16:4930395 x gelesen
    Geschrieben von Klaus B.und ab- und an muss man auch mal der Versuchung widerstehen, jenes "stinkende Geld" (Nur als Information: dieser Spruch geht auf einen Cäsar zurück(welcher es war weiß ich im Mom nicht) , der mit den Latrineningredenzien der öffentlichen Toiletten Roms Kasse aufbesserte) anzunehmen.

    Aber das ist eine Gewissensentscheidung, die jeder selber treffen muss..


    Es war Titus Flavius Vespasianus

    das Geld wurde im Übrigen rechtsstaatlich reingewaschen, deshalb sehe ich hier eigentlich keinen großen Aufreger darin, dieses Geld anzunehmen. Ich weiß, das sehen viele anders.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorChri8sto8ph 8M., Riesa / Sachsen805391
    Datum10.03.2015 16:5030455 x gelesen
    Geschrieben von Volker C.

    Geld Stinkt nicht.

    Und wie sehr es doch stinken kann, hat der Kinderschutzbund bewiesen!

    LG Chris

    Ostern zu feiern und Lamm zu essen ist so,
    als feierte die Feuerwehr ihr Bestehen damit,
    dass sie ein Haus abbrennt,
    oder die Wasserwacht, indem sie ein Schiff versenkt.

    - frei nach Sathya Sai Baba

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW805392
    Datum10.03.2015 16:5930436 x gelesen
    Geschrieben von Martin D.In vielen Diskussionen wird das damit begründet, dass er sich mit dieser kleinen Strafe freigekauft hat. Da herscht einfach oft Unkentniss der Lage. Er hat sich nicht freigekauft.

    In so fern: Geld nehmen und sinnvoll investieren.


    Vor allem weil es sich wahrscheinlich nicht um den letzten Prozess gegen Herrn E. handelt. Wenn ich das jetzt richtig im Kopf habe, ging es bei diesem Prozess um Bilder aus Russland.
    Die Bilder, um die sich jetzt auch ein Untersuchungsausschuß streitet, sind ja noch nicht angeklagt.

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.805393
    Datum10.03.2015 17:0130395 x gelesen
    Geschrieben von Christoph M.
    Und wie sehr es doch stinken kann, hat der Kinderschutzbund bewiesen!

    Dann müsste er konsequent alle Bußgelder ablehnen. Denn was ist denn "gutes" Geld? Strafen aus Gewaltdelikten? Fahrlässige Tötung? Aus Wirtschaftsverfahren? Und wer darf denn schlechtes Geld nehmen?

    In der Regel verschickt das zuständige Gericht ein Schreiben an den Nutznießer des Bußgeldes. Dort steht der Name des Verurteilten drin, der Tagessatz, die Laufzeit und an wen man den Eingang zu melden hat. Warum er die Strafe zu zahlen hat oder warum eben diese gemeinnützige Organisation berücksichtigt wurde, ist dem Schreiben nicht zu entnehmen.

    Deswegen denke ich, dass der Kinderschutzbund auch in der Vergangenheit Gelder aus pädophilen Strafverfahren erhalten hat. Bloss wenn "Max Mustermann" aus Hintertupfingen 25 Tagessätze á 50 EUR zu zahlen hat, steigt man nicht hinter den Grund. Bei Edathy war es klar, wer warum zu zahlen hat.

    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW805394
    Datum10.03.2015 17:0130616 x gelesen
    Hallo,

    naja, bisher waren die da nicht so zimperlich..... aber wirkt medial halt gut, dass so zu tun.

    Gruß

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg805395
    Datum10.03.2015 17:0630558 x gelesen
    Guten TGag

    Aus aktuellem Anlass veröffentlicht die Niedersächsische Jugendfeuerwehr folgende Pressemitteilung::

    -> JF NDS " Die Niedersächsische Jugendfeuerwehr intensiviert Präventionsangebot "



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorOliv8er 8S., Münster / NRW805398
    Datum10.03.2015 17:4430435 x gelesen
    Geschrieben von Christian B. Dann müsste er konsequent alle Bußgelder ablehnen.

    Genau. Und nicht nur das.

    Für NRW (und natürlich auch die anderen Bundesländer) gilt:

    Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen AV d. JM vom 20. Juni 2011(4100 - III. 210) § 153a der Strafprozessordnung (StPO), § 56b Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuches (StGB), § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und §§ 23, 45 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) räumen dem Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit ein, einem Beschuldigten die Zahlung eines Geldbetrages zu Gunsten einer gemeinnützigen Einrichtung aufzuerlegen. Auch nach § 29 der Gnadenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GnO NW) können Zahlungsauflagen erteilt werden.

    Um bei diesen Auflagen bedacht zu werden, kann sich eine Organisation in einem zentralen Verzeichnis auf Antrag registrieren lassen. Man müsste also nicht nur alle Bußgelder bzw. Auflagen konsequent ablehnen, sondern auch eine Registrierung unterlassen.

    Man kann natürlich auch entscheiden, grundsätzlich alle Gelder anzunehmen, wenn die Verfahren nicht in der Presse ausführlich breitgetreten wurden (im Fall Edathy z.B. dieses) und alle Auflagen abzulehnen, wenn die Presse von einer Schuld überzeugt ist.

    Eine weitere Möglichkeit wäre auch, den § 56b Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuches komplett zu streichen. Im Fall Edathy würde die allgemeine Jugendhilfe leer ausgehen und das Geld in die Staatskasse fließen (§56b Abs. 2 Nr. 4 StGB, der BER hat es nötig); Edathy könnte natürlich auch Sozialstunden z.B. im Kindergarten oder Jugendheim leisten (§56b Abs. 2 Nr. 3 StGB).

    Beim OLG Oldenburg kann man übrigens das Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen für das Land Niedersachsen einsehen. Jede einzelne der dort aufgeführten Organisationen freut sich über Gelder, welche über Zahlungsauflagen der Gerichte eingehen. Manche sind vielleicht sogar darauf angewiesen. Wer also die Nase darüber rümpft, dass eine Organisation der allgemeinen Jugendhilfe Geld aus einem Verfahren annimmt, welches sich mit der sexuellen Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen beschäftigt, soll bitte die verlinkte Liste zur Hand nehmen und selbst Geld spenden. Die Bankverbindungen sind angegeben. Mein Favorit: #739.

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 805404
    Datum10.03.2015 18:3330504 x gelesen
    Wenn man sich anschaut was drüben, auf Facebook, deshalb so abgeht... Das ist halt das richtige Leben und die Menschen, die sich dort engagieren finden das noch nicht im Ansatz lustig.

    Das geht sogar soweit das Spekulationen umhergehen welch Geistes Kind die Verantwortlichen sind.

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

    "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 805406
    Datum10.03.2015 18:5930454 x gelesen
    Stellungnahme der NJF

    Stellen wir fest: keine Stellungnahme ist besser als das aneinanderreihen von inhaltsleeren Phrasen.

    Sollen wir wetten wie das ausgeht?
    Bis Ende der Woche kündigen drölfzig Jugendwarte ihren Rücktritt an. Dazu kommen diverse Jugendfeuerwehren die dann intensiv prüfen ob der Austritt aus dem Verband möglich ist. Vielleicht gibt es auch noch eine lustige Onlinepetiton, die von einer Fantastillarde besorgter Bürger unterschrieben wird.

    Dann irgendwann kosetet es irgendwen seinen Kopf und auf der nächsten Delegiertenversammlung gibts halt nur wieder Wasser und Brot!

    Grüße, BeschFl

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 805407
    Datum10.03.2015 19:1830402 x gelesen
    Geschrieben von Uwe S.Und die Aufforderung die Spende abzulehnen bedeutet in meinen Augen, dass Du die Entscheidung des Gerichtes und damit in letzter konsequenz den Rechtsstaat in Frage stellst.

    Falscher Ansatz. Angenommem der Prozess mit dem Ergebniss war 100% gesetzeskonform (wovon ich mittlerweile ausgehe).
    Dann kann dich als Organisation doch niemand zwingen Geld anzunehmen? Oder doch?
    Ähnliche Konstellationen mit ähnlichen Täter - Opfer Beziehungen können wir hier den ganzen Abend machen. Und bei allen kämen wir zum Ergebniss das es ein Geschmäckle hätte wenn dort Geld angenommen wird.

    Und jetzt kommt noch die Rolle "der Feuerwehr" als angebliche oder tatsächliche moralische Instanz in D dazu und die Tatsache dass schon der Kinderschutzbund das Geld abgelehnt hat.

    Sorry. Da ja zu sagen war einfach nur dämlich!

    Geschrieben von Uwe S. Soll Edathy das Geld behalten?
    Hat niemand behauptet. Aber entweder hätte man das Geld über die Gerichtskasse "gewaschen" oder man hätte irgendwas ohne Kinder genommen!

    Grüße, BeschFl

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP805408
    Datum10.03.2015 19:2630556 x gelesen
    Es ist doch schon in vollem Gange, schau dir nur die Kommentare auf Facebook an. Da liest man schon Beiträge wie:

    Ich als Jugendfeuerwehrwart sowie mein Mann als Betreuer sind mit dieser Entscheidung absolut nicht einverstanden und denken darüber nach, als Wart und Betreuer zurückzutreten. Wir werden uns auf jeden Fall ab sofort über Ortsebene hinaus nicht mehr in Belange der Jugendfeuerwehr einbringen. Diese Entscheidung werden wir den uns anvertrauten Jugendlichen bekannt geben und uns ihnen gegenüber erklären.
    Dann kann man auch gleich auf dem Schulhof Drogen verkaufen wenn es für einen guten Zweck dient.
    Ich wäre für einen Streik aller Jugendfeuerwehrwarte,Kinderfeuerwehrwarte und Betreuer!!!Gegen diese Entscheidung müssen wir gemeinsam angehen!!!! WIR WOLLEN DIESES GELD ALLE NiCHT!!!!!! IHR MACHT MIT DER ENTSCHEIDUNG DAS GELD ANZUNEHMEN ALLES DAS KAPUTT WOFÜR VIELE ÜBER JAHRE GEARBEITET HABEN!!!! Da sollte man doch gleich überlegen ob wir dir Kinder und Jugendfeuerwehren dicht machen!
    Schande über euch Ihr Dreckspack, ab heute seid Ihr die Schande der Jugendfeuerwehr, nur noch Ablehnung für euch...
    Oder noch niveauvoller:
    das ist so was von scheiße ich bin auch bei der Feuerwehr und mein Sohn auch das geld hätte ich nie angenommen der so was macht der macht es immer wieder der soll lieber in den Knast gehen wo der hingehört scheiß Politiker

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz805409
    Datum10.03.2015 19:5030296 x gelesen
    Hallo,

    leider kann ich aus zeitlichen Gründen erst jetzt Stellung zu deinem Post nehmen, aber der fällt jetzt wesentlich kürzer aus, weil hier viele schon das ausdrücken, was ich direkt geantwort hätte, aber im einzelnen:

    Geschrieben von Uwe S.
    Hast du spezielle Details/Informationen/Beweisstücke zu dem Vorgang, die das Gericht bei seiner Entscheidung nicht hatte/kannte? Wenn ja, warum kommst Du erst jetzt damit heraus?
    Zu der Frage erübrigt sich eigentlich eine Stellungnahme, wird vielleicht im Folgenden aber klarer....

    Geschrieben von Uwe S.
    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das Gericht in dem Fall absichtlich Herrn Edathy geschont hat.
    Strafrechtlich sicherlich eher nicht. Moralisch finde ich allerdings schon. Weil, wenn er 5.000 zahlen muss für ein Eingeständnis (was aus irgendwelchen Gründen aber rechtlich kein Geständnis ist, muss man aber auch nicht verstehen), dann hat er auch was angestellt. Weil ansonsten müsste er ja auch keine 5.000 Strafe zahlen sondern wäre eindeutig freigesprochen worden.

    Zugegebenermaßen bin ich als Vater von 2 Kindern da evtl. etwas befangen, aber bei allem, was mit Kindern, Sexualität und Straftat zu tun hat, reagiere ich zugegebenermaßen ziemlich emotional (was vielleicht auch nicht richtig ist, gebe ich gerne zu). Aber wie man da ein zu bestrafendes Handeln mit einem Bußgeld von 5.000 EURO belegen kann bei einem Bundestagsabgeordneten (du kennst die Diäten??) kann ich nicht nachvollziehen. Ich weiß, er ist zurückgetreten, hat trotzdem gut verdient.

    Was ich nicht ok finde, ist die Ausschlachtung, die die Medien mit diesem Fall gemacht haben, das geht ja überhaupt nicht. Auch zum Schutz des Angeklagten, weil sogar in dem Strafbereich hat der Angeklagte einen fairen Prozess verdient.

    Geschrieben von Uwe S.
    Und die Aufforderung die Spende abzulehnen bedeutet in meinen Augen, dass Du die Entscheidung des Gerichtes und damit in letzter konsequenz den Rechtsstaat in Frage stellst.
    Huihuihui, jetzt wird aber hier ein Geschütz aufgefahren. Nein, ich halte die Geldstrafe generell für falsch aus den o.g. Gründen, aber wenn schon, hätten die in die Staatskasse fließen müssen, meinetwegen zweckgebunden für Ermittlungsarbeiten in dem Bereich.
    Ich denke, als überzeugte Führungskraft einer staatlichen Organisation, die wirklich Jedermann hilft, und staatliche Aufgaben wahrnimmt, braaucht keiner Angst zu haben, das ich den Rechtsstaat in Frage stellen.

    Das Problem ist, wie weiter unten geschrieben, das es eine strafrechtliche und iene moralische Seite gibt, ist ein ziemlich schwer zu diskutierendes Gebiet.

    Ich hoffe, meine Meinung ist klarer geworden....

    Gruss
    Ralf

    Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de


    Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP805410
    Datum10.03.2015 20:2530146 x gelesen
    Helf mir bitte weiter. Mein Spanisch ist leider nur sehr lückenhaft.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP805411
    Datum10.03.2015 20:2730272 x gelesen
    Richtig. Und Die Presse ist mit 5000 gar nicht zu bezahlen.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen805414
    Datum10.03.2015 21:5630107 x gelesen
    pecunia non olet = Geld stinkt nicht
    atqui e lotio est = Und doch ist es vom Urin

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz805416
    Datum 10.03.2015 22:18   31798 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Es ist doch schon in vollem Gange, schau dir nur die Kommentare auf Facebook an.

    Eigentlich war ich immer ein Befürworter von direkter Demokratie, wenn ich mir diese Kommentare jedoch durchlese, kann ich nur hoffen, dass die meisten Kommentatoren unreife Teenager sind, die den Unsinn aus der Bildzeitung nachplappern. Die Aggression gegen eigene Kameraden, die sich nichts haben zu Schulden kommen lassen, macht mir Angst. Welche Strafen einem Mann an den Hals gewünscht werden, dem man offenbar nichts hat nachweisen können, spricht Bände über unser zivilisiertes Land.

    Das Verfahren war offensichtlich in Ordnung, die Warnungen des Beschuldigten kam vermutlich aus seinem Kollegenkreis, was gesondert aufgeklärt gehört. Leider habe ich da wenig Hoffnung, dass dabei etwas Substanzielles heraus kommt.

    Jetzt wird der niedersächsische Jugendfeuerwehrverband zum Buhmann gemacht, weil die Geldauflage hier für positive Ziele verwendet werden soll. Merken diese Geiferer eigentlch noch irgend etwas? Hilft es einem Kind, wenn das Geld abgelehnt wird? Trifft es den Beschuldigten, wenn man sein Geld nicht will? Glaubt irgendjemand, dass der Kinderschutzbund bei Zuweisungen aus weniger prominenten Prozessen genau so entschieden hat? Wozu haben sie sich dann erst auf die Liste der Landesjustiz setzen lassen?

    Offensichtlich ist es völlig unmöglich, über Sexualstraftaten, die mit Kindern zu tun haben, sachlich zu diskutieren. Dennoch:

    Pädophilie ist nicht strafbar (und das ist auch gut so), sondern nur das Ausleben derselben, sei es durch Besitz von kinderpornographischen Bildern oder Filmen, oder, noch schlimmer, durch sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen.

    Es gibt Abstufungen von Kinderpornographie. Es ist nicht das Gleiche, ob nackte Kinder beim Baden ohne deren Wissen gefilmt werden, ober ob die Vergewaltigung von Kindern fotografiert oder gefilmt wird.

    In einem Strafgerichtsprozess ist es die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, dem Angeklagten seine Verfehlungen nachzuweisen. Kann sie das nicht, ist der Angeklagte frei zu sprechen, egal was der Mob brüllt.

    Auch Angeklagte haben Schutzrechte. Was die Staatsanwaltschaft mit dem Beschuldigten hier gemacht hat, ohne die Vorwürfe beweisen zu können, ist für mich Rufmord, auch wenn es wahrscheinlich erscheint, dass eine Straftat vorliegt. Die Anscheinswahrscheinlichkeit ist jedoch keine rechtsstaaltliche Verurteilung.

    Ob ein Beschuldigter sympatisch oder arrogant auftritt, darf kein Massstab für eine Verurteilung sein, auch für Unsympathen gilt die Unschuldsvermutung.

    Wer diese im deutschen Strafrecht selbstverständlichen Grundsätze in Frage stellt, stellt den Rechtstaat als Ganzes in Frage. Wie es ohne ein solches Strafrecht zugeht, kann man in der halben Welt besichtigen.

    Wenn sich jetzt jemand fragt, was das Ganze denn mit Feuerwehr zu tun hat, eigentlich nichts. Als ehemaliger Jugendwart kann ich nur an die in diesem Bereich aktiven Kameraden apellieren, immer genau hin zu schauen und unsere jüngsten Kameraden vor Übergriffen zu schützen.

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW805425
    Datum11.03.2015 05:5530376 x gelesen
    Guten Morgen Oliver,

    aus meiner Sicht in der ganzen "Posse" der mit Abstand beste Beitrag hierzu!

    Stern und Daumen noch!

    Gruß

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 805433
    Datum11.03.2015 09:3230186 x gelesen
    Dazu passend

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

    "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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    AutorMax 8D., Achim / Niedersachsen805435
    Datum11.03.2015 10:12   30619 x gelesen
    Es geht hier nicht um die Entscheidung des Gerichtes. Es gibt die Möglichkeit ein Verfahren mit oder ohne Auflagen einzustellen, das ist rechtlich so vorgesehen und hilft den Gerichten auch dabei die Fälle vom Tisch zu bekommen.

    Was damit einhergeht ist das das Gericht damit feststellt das es kein öffentliches Interesse mehr an der Verfolgung der Tat gibt! Dies wird wirksam mit Erfüllung der Auflage, hier die 5000. Bis zur Erfüllung der Auflage ist die Einstellung nur vorläufig.

    Mit Annahme der Spende sagt die Jugendfeuerwehr das es OK ist wenn sich jemand Kinderpornos beschafft solange er genug Geld hat sich von der Strafverfolgung frei zu kaufen. Jemand der die 5000 nicht hat würde dafür bestraft werden müssen.

    Ich werde meine beiden Söhne, auch gegen ihren Willen abmelden. Als Vater kann ich es nicht ertragen das es in der Führung der Jugendfeuerwehr Männer und Frauen gibt die das Geld annehmen.

    Es ist unerträglich für mich und ich hoffe das viele Eltern es so machen werden.


    " Soll Edathy.....behalten"

    Lieber würde ich das Geld sammeln damit wir die 5000 nicht annehmen

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW805436
    Datum11.03.2015 10:1429934 x gelesen
    auch eine gute Zusammenfassung des me to Effektes.

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW805437
    Datum11.03.2015 10:1830185 x gelesen
    Geschrieben von Max D.Mit Annahme der Spende sagt die Jugendfeuerwehr das es OK ist wenn sich jemand Kinderpornos beschafft solange er genug Geld hat sich von der Strafverfolgung frei zu kaufen. Jemand der die 5000 nicht hat würde dafür bestraft werden müssen.

    Nein mit der Annahme der Spende sagt die Jugendfeuerwehr nichts. Wäre der Herr E. Lastwagenfahrer und wäre für das gleiche Vergehen angeklagt worden, wäre das Verfahren auch eingestellt worden, der Betrag wäre ein anderer gewesen und der Kinderschutzbund hätte das Geld ohne mit der Wimper zu zucken angenommen.
    Irgendwie verkommt das immer mehr zu "Das Leben des Brian" wo nur Männer an der Steinigung teilnehmen dürfen.

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 805438
    Datum11.03.2015 10:2730060 x gelesen
    Geschrieben von Max D.
    Was damit einhergeht ist das das Gericht damit feststellt das es kein öffentliches Interesse mehr an der Verfolgung der Tat gibt! Dies wird wirksam mit Erfüllung der Auflage, hier die 5000. Bis zur Erfüllung der Auflage ist die Einstellung nur vorläufig.


    Falsch. Das Gericht sagt das Edaty nichts gemacht hat was einen Straftatbestand gemäß StGb darstellen würde.
    Das könnte z.B. erfüllt sein wenn jemand zu Hause aus den Prospekten von Aldi, Lidl und Co Bilder von Kinder ausschneidet und sie in ein Album klebt und das sich in den Schrank stellt. Ist komisch, sieht Scheiße aus, ist aber nicht straftbar!

    Vielleicht sollte der ein oder andere einfach nur begreifen das die Tatsache das ein Ermittlungsverfahren gegen jemanden wegen des Tatbestandes X weder eine Verurteilung ist noch zwingend eine bedingt.

    Und dabei ist es egal wie derjenige heißt und was derjenige angeblich getan hat.!

    Geschrieben von Max D.
    Mit Annahme der Spende sagt die Jugendfeuerwehr das es OK ist wenn sich jemand Kinderpornos beschafft solange er genug Geld hat sich von der Strafverfolgung frei zu kaufen. Jemand der die 5000 nicht hat würde dafür bestraft werden müssen.


    Schwachsinn hoch zehn. Die JF sagt: ok liebes Gericht ich nehm das Geld. Die Annahme von Geld vom Gericht hat nämlich NICHT eine eindeutige Stellungnahme zu dem Thema zur Folge!
    Und jemand der nicht die finanziellen Mittel eines ehemaligen MdB hat bekäme entweder keine Geldauflage oder eine geringere oder eine Ratenzahlen oder was auch immer. SO einfach ist das!

    Geschrieben von Max D.Ich werde meine beiden Söhne, auch gegen ihren Willen abmelden. Als Vater kann ich es nicht ertragen das es in der Führung der Jugendfeuerwehr Männer und Frauen gibt die das Geld annehmen.

    Da hast du es aber mal so richtig irgendwem gezeigt. Hoffe nur das du auch in anderen Lebensbereichen immer so konsequent bist.
    Mach doch eine Online Petiton. Oder eine rituelle Selbstverbrennung. Oder halte die Luft an bis du rumfällst. Den Bonzen da oben muss man es nur so richtig zeigen!

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

    "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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    AutorMax 8D., Achim / Niedersachsen805439
    Datum11.03.2015 10:30   30135 x gelesen
    Hallo Florian,

    der rechtliche Aspekt ist hier absolut zweitrangig da hast Du vollkommen recht!

    Ich bin selbst nie in der FW gewesen habe aber noch zwei Jungs in der Jugendfeuerwehr. Bisher habe ich die JFW immer so gesehen das sie werte vertritt die nicht mehr unbedingt zu unserem Alltag gehören.

    Umso erschrockener bin ich das hier ein paar, ich nehme an, ältere Herren die Missbrauch, Schläge Vergewaltigungen ... immer noch zu den Taten zählen über die man nicht sprechen sollte, eine Entscheidung getroffen haben die ein sehr eindeutiges Signal setzen.

    Es steht mir nicht zu über Edathy zu urteilen da ich kein Prozessbeteiligter bin. Ich darf aber das verhalten der Feuerwehr werten.

    Mit Annahme der Spende wird aus der vorläufigen Einstellung gegen Auflagen eine Einstellung
    Eine Einstellung mit oder ohne Auflagen bedeutet das das öffentliche Interesse an der Verfolgung der Tat (solcher Taten) erloschen ist.

    Daraus folgt für mich die Jugendfeuerwehr hält das anschauen und besitzen von Kinderpornografie für etwas was nicht von Interesse ist. Bedeutet natürlich auch sie hält es auch für nicht so schlimm wenn die Pornos erstellt werden.

    Etwas überspitzt

    wie lange müssen wir warten bis der erste Kinderfeuerwehrporno auftaucht

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    AutorMax 8D., Achim / Niedersachsen805440
    Datum11.03.2015 10:3729795 x gelesen
    § 153a
    [Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen]
    .

    (1) Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Als Auflagen oder Weisungen kommen insbesondere in Betracht,
    ...

    mit Zahlung wird das öffentliche Interesse beseitigt ohne das muss das Verfahren nicht eröffnet werden.
    Wer es annimmt sagt also ich meine es besteht kein öffentliches Interesse an der Verfolgung solcher Taten!

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen805441
    Datum11.03.2015 10:37   30095 x gelesen
    Geschrieben von Max D.Mit Annahme der Spende sagt die Jugendfeuerwehr das es OK ist wenn sich jemand Kinderpornos beschafft solange er genug Geld hat sich von der Strafverfolgung frei zu kaufen. Jemand der die 5000 nicht hat würde dafür bestraft werden müssen.


    Hallo Max,

    nimm es bitte nicht persönlich, aber hier bewegst DU Dich auf dem Niveau der vielfach zitierten "Gesichtsbuch-Kommentare"

    Ganz klar: auch ich habe in meinem Vor-Komm geschrieben. ich hätte mir gewünscht, die NdsJF wäre dem Beispiel des Kinderschutzbundes gefolgt, aber ihnen zu unterstellen,
    sie würden Kinderpornografie (die übrigens nicht nachgewiesen wurde, wenn auch zu vermuten) im Ansatz gut heißen, das ist hammerhart..

    Die Jugendfeuerwehren . und das weiß ich genau da meine beiden Söhne dort "groß geworden" sind - geben sich alle Mühe, ihre Mitglieder zu verantwortungsvollen und sozial denkenden Menschen zu erziehen.

    Unter diesesn Gesichtspunkten ist Deine Maßnahme, Dien Kinder gegen ihten Willen abzumelden sagen wir es höflich, suboptimal

    Du nimmst ihnen aus persönlicher und unberechtigter Verärgerung die Möglichkeit einer kindgerechten und sozial-adäquaten Tätigkeit mit der Option, weg von anderen weniger guten Dingen zu kommen.

    Max, bitte überlege Dir diesen Schritt, er ist nicht von Segen..

    Gruß
    Klaus

    Viele FW-Beiträge unter "user-blog"

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW805442
    Datum11.03.2015 10:3829846 x gelesen
    Geschrieben von Max D.Daraus folgt für mich die Jugendfeuerwehr hält das anschauen und besitzen von Kinderpornografie für etwas was nicht von Interesse ist. Bedeutet natürlich auch sie hält es auch für nicht so schlimm wenn die Pornos erstellt werden.

    Etwas überspitzt

    wie lange müssen wir warten bis der erste Kinderfeuerwehrporno auftaucht


    Sorry aber das ist unter aller Kanone. Ich empfehle dringend mal zu überdenken was du da so von dir gibst. Du sagst nämlich das Frauenhaus das die Geldauflage aus einem Stalkerprozess annimmt, Stalking befürwortet.

    Geht's noch?

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 805443
    Datum11.03.2015 10:3829886 x gelesen
    So. Jetzt mal Fakten:

    §153 a StPo

    Geschrieben von ---StPo--- wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.

    Ganz wichtiger Teil ist der mit der Schwere der Schuld! Wir müssen einfach der Justiz vertrauen dass Sie es schafft abzuwägen welche juristische (sic!) Schuld hier Edaty trägt.
    Und anscheinend ist man zum Schluss gekommen das diese nur sehr, sehr, gering ist!

    Geschrieben von Max D.
    Daraus folgt für mich die Jugendfeuerwehr hält das anschauen und besitzen von Kinderpornografie für etwas was nicht von Interesse ist. Bedeutet natürlich auch sie hält es auch für nicht so schlimm wenn die Pornos erstellt werden.


    Wer in der JF kann abwägen ob hier überhaupt KiPo vorliegt oder ob es sich - bildlich gesprochen - nur um das Album mit den Lidl Bildchen handelt? Niemand. Also muss man einfach der Justiz vertrauen die sagt: zahl und dann ist gut!

    Oder forscht "die Jugendfeuerwehr" auch bei allem anderen nach ob es mit zahlen einer Geldauflage gut ist? Wohl eher nicht!
    Klar hat die Sache einen Geschmack. Nur könnte man auch argumentieren: wenn wir es nicht nehmen nimmts ein anderer.

    Geschrieben von Max D. wie lange müssen wir warten bis der erste Kinderfeuerwehrporno auftaucht

    Nimm den Aluhut ab, so langsam wird einfach nur noch lächerlich.

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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    AutorMax 8D., Achim / Niedersachsen805444
    Datum11.03.2015 10:4029980 x gelesen
    Ein Lastwagenfahrer wäre aber nicht vorab informiert worden das gegen ihn ermittelt wird und hätte die Möglichkeit bekommen Beweise zu vernichten!

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 805445
    Datum11.03.2015 10:4129997 x gelesen
    Geschrieben von Max D.Ein Lastwagenfahrer wäre aber nicht vorab informiert worden das gegen ihn ermittelt wird und hätte die Möglichkeit bekommen Beweise zu vernichten!

    Das ist aber ein ganz anderes Problem. Und zeigt wie komplex die Sache eigentlich ist!

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW805446
    Datum11.03.2015 10:4329906 x gelesen
    Geschrieben von Max D.Ein Lastwagenfahrer wäre aber nicht vorab informiert worden das gegen ihn ermittelt wird und hätte die Möglichkeit bekommen Beweise zu vernichten!

    Bei diesem Verfahren ging es nicht um die Bilder aus Kanada auf dem mysteriösen Bundestagslaptops sondern um Bilder aus Russland.
    Wenn man schon mit Steinen wirft sollte man wenigstens wissen in welchem Glashaus man sitzt.

    @ Mods
    Kann mal jemand den Troll überprüfen?

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 805447
    Datum11.03.2015 10:4529918 x gelesen
    Geschrieben von Thomas E.
    @ Mods
    Kann mal jemand den Troll überprüfen?


    Wir haben ein Auge drauf!

    Grüße
    Florian Besch
    Moderator
    Team www.FEUERWEHR.de

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    AutorMitj8a S8., Pinneberg / SH805448
    Datum11.03.2015 10:47   29830 x gelesen
    Hallo Max,

    vorab, ich bin Vater eines knapp 4-jährigen Sohnes und fühle mich auch noch nicht als älterer Herr. Und ich verwehre mich gegen die Unterstellung, ich würde Missbrauch etc. akzeptieren. Aber ich maße mir ein gesundes Rechtsverständnis an!

    Geschrieben von Max D.Daraus folgt für mich die Jugendfeuerwehr hält das anschauen und besitzen von Kinderpornografie für etwas was nicht von Interesse ist. Bedeutet natürlich auch sie hält es auch für nicht so schlimm wenn die Pornos erstellt werden.

    Diese Schlussfolgerung ist aber falsch! Dies sind ganz üble Unterstellungen.

    Wenn Du aus diesen nicht stichhaltigen Gründen Deine Söhne aus der JF nimmst, verbaust Du ihnen die Chance, sich in einem wirklich lohnenswerten Ehrenamt zu engagieren.

    Du solltest Deine Einstellung noch einmal überdenken!

    Gruß,
    Mitja

    Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich!

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    AutorMax 8D., Achim / Niedersachsen805451
    Datum11.03.2015 10:5529951 x gelesen
    es ist mir ehrlich gesagt egal wer das Geld nimmt.

    hatte ja geschrieben das der letzte Teil übertrieben ist also bitte ganz zitieren.

    Nun ich schaue mir keine LIDL Prospekte an, wenn da Aufnahmen drin wären die in Richtung Pornografie gehen würden würde ich da nicht mehr kaufen.

    Du hast die günstige Sozialprognose vergessen und die persönlichen Konsequenzen die das Gericht hervorgehoben hat.

    Frag doch mal ein Kind das für Pornos missbraucht wurde ob es schlimm war. Wie hätte ein Richter entschieden dessen Kind mal Opfer gewesen ist?

    Ich kann das Urteil so akzeptieren und ich werde recht laut wenn ich wieder höre mal sollte ihn aufhängen erschießen u.ä.
    Aber eine Organisation die sich um Jugendliche bemüht und im Falle der JFW auch sehr gut macht, sollte das Geld ausschlagen um nicht Teil des Verfahrens zu werden. Diskussionen wie diese schaden nachhaltig (sorry im Moment ein sehr abgegriffenes Wort). Es war einfach nur dumm das Geld zu nehmen und man sollte es Rückgängig machen wenn es noch geht.

    Es gibt bestimmt auch Organisationen in Niedersachsen die Kinderprostitution in Thailand bekämpft. Da wäre das Geld gut aufgehoben.

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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen805452
    Datum11.03.2015 10:5529961 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Klaus B.:
    Au wire,
    Genau. Auweia!


    Erst einmal hat keiner den Kinderschutzbund aufgefordert, die Spende abzulehnen, das war im Vorstand besprochen.
    und ich halte diese Entscheidung für richtig..

    Und ich halte diese Entscheidung zunächst mal für taktisch klug: Durch den öffentlichkeitswirksamen Verzicht auf 5.000 Euro hat der Kinderschutzbund 40.000 Euro generiert, siehe SPON "Geld stinkt nur manchmal". Sonst hat der Kinderschutzbund weit weniger Probleme damit, Gelder aus genau solchen Verfahren einzusammeln. Zuletzt laut seinem eigenen Jahresbericht rund 460.000 Euro, für die er sich übrigens auch ausdrücklich bei den "Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die durch Zuwendungen unsere Tätigkeit unterstützen" bedankt.

    In der Summe halte ich die Entscheidung (die 5.000 Euro nicht anzunehmen) in erster Linie mal für ziemliche Heuchelei, und wüßte als Richter oder Staatsanwalt wenigstens bei der nächsten Zahlung bestimmt eine andere wichtige gemeinnützige Organisation, bei der das Geld auch gut aufgehoben wäre...


    Der Hintergrund der Ablehnung war, soweit ich die Fakten kenne die Aussage des Herrn E., dass er ja gar kein Geständnis (was sogar rein formaljuristisch stimmt, er hat lediglich eingeräumt, unappetitliche Dateien auf dem Computer zu haben.
    Da hat der StA etwas blauäugig gehandelt er hätte da genauer "hinhorchen" müssen") abgelegt hätte..

    1. Den offensichtlichen Hintergrund der Ablehnung habe ich grade beschrieben - sonst nimmt der Kinderschutzbund solche Zahlungen ohne mit der Vimper zu zucken an, 460.000 Euro!
    2. Das "Formaljuristische" sieht ein Bundesrichter etwas anders... dies aber nur am Rande.
    3. Mal auf die Idee gekommen, dass das Verfahren vielleicht auch eingestellt wurde, weil die Staatsanwaltschaft gar nicht so furchtbar viel in der Hand hatte?!? Komisch, dass große (größte) Teile der Öffentlichkeit offensichtlich ganz genaue Vorstellungen haben, was der Herr E. da eigentlich genau auf seiner Platte hatte. Und wenn es nur für eine Einstellung mit Auflage reicht, ist der Staatsanwalt "blauäugig und sollte doch nochmal genauer hinhorchen". Irgendwie muß man E. doch hängen können!

    Nimms nicht persönlich Klaus, aber vor allem bei dem, was ich grade in den Kommentaren auf der FB-Seite der Niedersächsischen Jugenfeuerwehr lese, bin ich ziemlich, total erschüttert!

    "Selten ist Dummheit zuvor so angeheizt worden"

    ist in dieser Kolumne - dem Besten, was ich bisher zu dem Fall gelesen habe - zu lesen: Zeit Online: Geständnis für 5.000 Euro (vom Bundesrichter, Quelle für die 460.000 Euro und mehr). Dem ist nichts hinzuzufügen!


    Gruß
    Klaus
    acht Jahre Schöffe
    am Landgericht Hannover
    (der oftmals an derartigen Entscheidungen mitgewirkt hat)

    Und grade von so jemandem hätte ich eine etwas - erheblich - differenziertere Betrachtung des Sachverhalts absolut zwingend erwartet!

    Auweia!


    Gruß

    Daniel

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    AutorFran8k S8., Schwerte / NRW805453
    Datum11.03.2015 10:5729748 x gelesen
    Dann unterstellst du, das jeder Verein, der eine solche Auflage zur Einstellung des Verfahrens annimmt, diese Tat gutheißt und im besten falle noch unterstützt, Da viele Feuerwehrevereine und Hiorgs aber auch andere Vereine dieses Geld annehmen unterstützen und befürworten sie deiner Meinung nach Raserei, Trunkenheit am Steuer, Drogenbesitz, Körperverletzung, Einbruch ...

    Denk mal drüber nach.......

    Gruß
    Frank

    ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder

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    AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW805454
    Datum11.03.2015 10:5729939 x gelesen
    Geschrieben von Oliver S.Das Verfahren war offensichtlich in Ordnung, die Warnungen des Beschuldigten kam vermutlich aus seinem Kollegenkreis, was gesondert aufgeklärt gehört. Leider habe ich da wenig Hoffnung, dass dabei etwas Substanzielles heraus kommt.

    Also wenn man die Reaktionen aus der Bevölkerung so verfolgt war es anscheinend für ganz viele Menschen eben nicht i.O. Es mag juristisch vielleicht rechtens gewesen sein, wobei man wirklich einmal darüber nachdenken sollte für gewisse Straftaten den 153a NICHT anzuwenden, aber anscheinend hat es das "Volk" nicht verstanden bzw. die Gerichtbarkeit hat es nicht richtig erklärt.

    Geschrieben von Oliver S.Jetzt wird der niedersächsische Jugendfeuerwehrverband zum Buhmann gemacht, weil die Geldauflage hier für positive Ziele verwendet werden soll. Merken diese Geiferer eigentlch noch irgend etwas? Hilft es einem Kind, wenn das Geld abgelehnt wird? Trifft es den Beschuldigten, wenn man sein Geld nicht will? Glaubt irgendjemand, dass der Kinderschutzbund bei Zuweisungen aus weniger prominenten Prozessen genau so entschieden hat? Wozu haben sie sich dann erst auf die Liste der Landesjustiz setzen lassen?

    Es hilft den Kindern natürlich nicht das Geld nicht anzunehmen, aber man könnte damit ein Zeichen setzen, dass man ebenfalls mit der Einstellung des Verfahrens nicht einverstanden ist.

    Geschrieben von Oliver S.In einem Strafgerichtsprozess ist es die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, dem Angeklagten seine Verfehlungen nachzuweisen. Kann sie das nicht, ist der Angeklagte frei zu sprechen, egal was der Mob brüllt.

    Vollkommen richtig, hierzu braucht es meiner Meinung nach aber einen Prozess MIT einem Urteil, dies ist in diesem Fall (warum auch immer) nicht zustande gekommen.

    Geschrieben von Oliver S.Auch Angeklagte haben Schutzrechte. Was die Staatsanwaltschaft mit dem Beschuldigten hier gemacht hat, ohne die Vorwürfe beweisen zu können, ist für mich Rufmord, auch wenn es wahrscheinlich erscheint, dass eine Straftat vorliegt. Die Anscheinswahrscheinlichkeit ist jedoch keine rechtsstaaltliche Verurteilung.

    Das kann ja gerne in einem gesonderten Verfahren bewiesen werden.

    Geschrieben von Oliver S.Wer diese im deutschen Strafrecht selbstverständlichen Grundsätze in Frage stellt, stellt den Rechtstaat als Ganzes in Frage. Wie es ohne ein solches Strafrecht zugeht, kann man in der halben Welt besichtigen.

    Nur weil man mit einem Urteil (in dem Fall gab es ja nicht mal eines) nicht einverstanden ist, stellt man doch nicht gleich den ganzen Rechtstaat in Frage? Es muss erlaubt sein darüber öffentlich zu diskutieren und der Staat tut gut daran sich dieser Kritik anzunehmen! Über die Art und weiße mancher dieser Kritiken kann man aber in der Tat streiten!

    Noch mal zurück zum Thema Geld. Meiner Meinung nach sollte man dieses Geld nicht annehmen. Das Gericht sollte sich beim aussuchen des Empfänger von diesem (Freikauf) Geldes schon ein wenig mehr Mühe geben. Es gibt bestimmt Vereine, Institutionen die sich z.B. um diese kranke Menschen kümmert wie hier zum Beispiel, dort wäre dass Geld nach meiner Meinung gut aufgehoben (gibt es in Niedersachsen bestimmt auch).

    Gruß

    Dirk

    Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW805455
    Datum11.03.2015 10:5829790 x gelesen
    Geschrieben von Max D.Es gibt bestimmt auch Organisationen in Niedersachsen die Kinderprostitution in Thailand bekämpft. Da wäre das Geld gut aufgehoben.

    Und wo bitte ist da der Unterschied. Du wirfst denen ja nun auch vor die unterstützen Kinderpornos

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorMax 8D., Achim / Niedersachsen805456
    Datum11.03.2015 11:0530013 x gelesen
    @mods
    muss ich mich beleidigen lassen

    @ Thomas
    Liegt das NB bei Dir weisst Du was drauf ist bzw. war?
    Ist ein Kind in Russland weniger Wert wie ein in Kanada?

    Noch einmal es geht nicht um eine rechtliche Bewertung dazu sind wir zum Großteil nicht die Richtigen.

    Es geht um die Außenwirkung einer solchen Entscheidung. ich bin mir sicher wenn wir sagen wir nehmen de Spende nicht an und rufen auf diese Entscheidung durch eine Spende zu kompensieren wird es kein Problem sein die 5k zu bekommen.

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    AutorMax 8D., Achim / Niedersachsen805457
    Datum11.03.2015 11:0829817 x gelesen
    Der Unterschied ist der das er das Geld mit direktem Bezug zu etwas Spendet was er getan bzw. unterstützt hat.

    !! Ich habe die Presse zumindest so verstanden das er gesagt hat das er es zugegeben hat!

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz805458
    Datum11.03.2015 11:1129849 x gelesen
    Geschrieben von Dirk B.hierzu braucht es meiner Meinung nach aber einen Prozess MIT einem Urteil, dies ist in diesem Fall (warum auch immer) nicht zustande gekommen.

    Der Grund für eine solches Einstellen gegen Auflage ist oft eine sehr geringe Schuld oder der Zweifel an der Verurteilung aufgrund der Beweislage.

    Geschrieben von Dirk B.Nur weil man mit einem Urteil (in dem Fall gab es ja nicht mal eines) nicht einverstanden ist, stellt man doch nicht gleich den ganzen Rechtstaat in Frage? Es muss erlaubt sein darüber öffentlich zu diskutieren und der Staat tut gut daran sich dieser Kritik anzunehmen!

    Natürlich darf man darüber diskutieren. Mich wundert aber immer wieder, wie eine nennenswerte Gruppe von fachlich völlig unbeleckten Menschen glaubt, alles besser zu wissen als erfahrene studierte Berufsjuristen. Stellen diese Menschen auch jede Diagnose ihres Arztes oder die Forschungsergebnisse von Naturwissenschaftlern in Frage, weil sie mit den Ergebnissen nicht einverstanden sind? Über die Form der Diskussion braucht man erst gar nicht zu reden, hier sollte man dem Begriff der Schwarmintelligenz den neuen Begriff der Schwarmdummheit entgegensetzen.

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW805459
    Datum11.03.2015 11:1230007 x gelesen
    Geschrieben von Max D.@ Thomas
    Liegt das NB bei Dir weisst Du was drauf ist bzw. war?
    Ist ein Kind in Russland weniger Wert wie ein in Kanada?


    Es geht darum das du zwei verschiedene Prozesse zusammen wirfst.

    Geschrieben von Max D.Noch einmal es geht nicht um eine rechtliche Bewertung dazu sind wir zum Großteil nicht die Richtigen.

    Doch du maßt dir ein Urteil an. Anscheinend hat der Richter der Staatsanwaltschaft gesagt was soll das. Wäre ja nicht das erste Mal in Niedersachsen wo die Staatsanwaltschaft mit gewaltigem Aufwand eine Maus gebiert.

    Geschrieben von Max D.Es geht um die Außenwirkung einer solchen Entscheidung. ich bin mir sicher wenn wir sagen wir nehmen de Spende nicht an und rufen auf diese Entscheidung durch eine Spende zu kompensieren wird es kein Problem sein die 5k zu bekommen.

    Es geht darum das du behauptest, mit der Annahme des Geldes befürworte man die entsprechende Tat für die das Gericht die Zahlung verhängt hat. Und das geht nicht.

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP805460
    Datum11.03.2015 11:1329794 x gelesen
    Geschrieben von Max D. !! Ich habe die Presse zumindest so verstanden das er gesagt hat das er es zugegeben hat!Dann hast du "die Presse" missverstanden.

    Was aber kein Vorwurf ist, denn weite Teile der "Presse" wollen ja genau das bezwecken.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW805461
    Datum11.03.2015 11:1429785 x gelesen
    Geschrieben von Max D.Der Unterschied ist der das er das Geld mit direktem Bezug zu etwas Spendet was er getan bzw. unterstützt hat.

    Achso der niedersächsische Kinderschutzbund hat also keinen Bezug zu Opfern solcher Straftaten? Und eine Spende ist das erst recht nicht.

    Mann, Mann

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorMich8ael8 S.8, Gießen / Hessen805462
    Datum11.03.2015 11:1529713 x gelesen
    Es ist keine Spende, es ist eine gerichtliche Geldauflage!!

    Erstmal den Unterschied verstehen, der ist nicht gerade klein(!), und nicht immer von Spende schreiben und reden!

    Er hat das Geld nicht mit einem direkten Bezug gespendet. Es wurde vom Gericht eine Geldauflage festgelegt und ein Empfänger bestimmt. Da hat Herr E. keinen Einfluss drauf.

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    AutorMax 8D., Achim / Niedersachsen805463
    Datum11.03.2015 11:1530186 x gelesen
    Hätte ich nicht doch noch etwas Hoffnung das man es sich anders überlegt hätte ich mich hier nicht angemeldet.

    Ich habe bisher die JFW immer hochgehalten und es hat mich schon sehr getroffen das ich heute noch vor dem Frühstück zu diesem Thema drei Kommentare zu hören bekommen habe. Ich hatte es vorher noch gar nicht zur Kenntnis genommen.

    Aber die JFW wird jetzt in einem direkten Bezug, zu diesem mit dem SUBJEKTIVEN Rechtsempfinden der Menschen ungerechten Verfahrens, gebracht.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP805464
    Datum11.03.2015 11:2829917 x gelesen
    Geschrieben von Daniel R.Und ich halte diese Entscheidung zunächst mal für taktisch klug: Durch den öffentlichkeitswirksamen Verzicht auf 5.000 Euro hat der Kinderschutzbund 40.000 Euro generiertDiese Alternative wird in den Kommentaren bei der NJF auch gefordert. Mit meinem Moralverständnis kann ich das nicht so ganz nachvollziehen, wieso dieses Geld dann am Ende sauberer ist, als die Geldauflage Edathys. Denn der Großteil davon wurde ja sicher nicht dadurch generiert, dass plötzlich unzählige generell spendenwillige Menschen mit Überweisungsträgern in der Hand bemerken, dass es Bankverbindungen des Kinderschutzbundes gibt, sondern das meiste beruht auf der Bedingung, dass eben diese Geldauflage abgelehnt wird. So schön es auch für den Kinderschutzbund ist, auch mal von solchen Leuten zur Eigenwerbung missbraucht als Spendenempfänger auserkoren zu werden, moralisch ist das Geld keinen Deut besser.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP805465
    Datum11.03.2015 11:2929878 x gelesen
    Daswie und was mit der Verhandlung steht doch hier gar nicht zur Debatte! da gibt es einige hier, mich engeschlosen, die da auch ein geschmäckle fühlen. Aber die Dinge muss man einfach trennen können.
    Auch ich bin Vater. Auch ich würde jeden kalt stellen, der an meine Kinder geht.
    Aber ich habe in dem fall, in dem die meisten Infos Indeskretionen aus der Boulevardpresse kommen keinen Einblick und vertraue einfach unserem Rechtssystem. was bleibt mir auch anderes Üblich ?

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW805466
    Datum11.03.2015 11:3029821 x gelesen
    Geschrieben von Oliver S.Natürlich darf man darüber diskutieren. Mich wundert aber immer wieder, wie eine nennenswerte Gruppe von fachlich völlig unbeleckten Menschen glaubt, alles besser zu wissen als erfahrene studierte Berufsjuristen.

    Sorry wenn man als "Berufsjurist" im Namen des Volkes handelt, sollte man auch in der Lage sein dies dem Volk richtig zu erklären! Aber auch Rechtsexperten haben Zweifel an der Richtigkeit dieser Einstellung, wenn auch aus einem anderen Grund klick


    Geschrieben von Oliver S.Über die Form der Diskussion braucht man erst gar nicht zu reden, hier sollte man dem Begriff der Schwarmintelligenz den neuen Begriff der Schwarmdummheit entgegensetzen.

    Da gebe ich Dir bei vielen "Kritikern" vollkommen Recht.

    Zurück zur Feuerwehr, die Annahme des Geldes durch den Kinder- und Jugendfeuerwehrverband in Niedersachsen halte ich trotzdem für falsch, alleine schon weil der Bezug zur Tat fehlt.


    Gruß

    Dirk

    Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650

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    AutorMax 8D., Achim / Niedersachsen805467
    Datum11.03.2015 11:4029757 x gelesen
    JA stimmt aber :-)

    die JFW braucht Geld und es ist leider so das das Geld immer knapper wird. Die Arbeit der JFW ist wichtig und jeder der schon mal die Hilfe der Freiwilligen FW genossen hat wird das doppelt unterstreichen.

    Es wäre legitim zu sagen obwohl wir das Geld dringend benötigen wollen wir es aus diesem Verfahren als Jugendorganisation nicht annehmen. Wenn dies Menschen motiviert darüber nachzudenken ob sie nicht ein paar Euro über haben hätte man einen diplomatischen Weg gefunden.

    So hat es etwas von Ablasshandel

    Ich erwarte als Vater eine ganz klare Abgrenzung zu dem Verhalten von Herrn E. wer da nicht leistet genießt nicht so viel Vertrauen bei mir als das ich ihm meine Kinder anvertraue.

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    AutorMax 8D., Achim / Niedersachsen805468
    Datum11.03.2015 11:4529761 x gelesen
    Hallo Dirk,

    denke mal der Bezug zur Tat (zum Tatvorwurf) soll so denke ich fehlen. Was ich auch für falsch halte.

    Das Rechtsempfinden hat leider und manchmal auch Gottseidank nichts mit der Rechtsprechung zu tun.

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz805469
    Datum11.03.2015 11:4829724 x gelesen
    Geschrieben von Dirk B.Sorry wenn man als "Berufsjurist" im Namen des Volkes handelt, sollte man auch in der Lage sein dies dem Volk richtig zu erklären!

    Der Zeit-Artikel erklärt es ziemlich gut, finde ich, und vieles andere darum herum ebenfalls. Wenn man sich die Kommentare dazu durchliest, sieht man, dass viele Leser das aber nicht wollen, sie wollen sich in ihrem Ruf nach Rache bestätigt sehen und scheren sich nicht um solch unwichtige Dinge wie Beweise, Unschuldsvermutung und Schutz des Angeklagten.

    Geschrieben von Dirk B.Zurück zur Feuerwehr, die Annahme des Geldes durch den Kinder- und Jugendfeuerwehrverband in Niedersachsen halte ich trotzdem für falsch, alleine schon weil der Bezug zur Tat fehlt.

    Die Annahme des Geldes erscheint mir eher problematisch, weil eine Gruppe von Menschen da draußen nicht verstanden hat, was eine Einstellung gegen Geldauflage bedeutet.

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    AutorMax 8D., Achim / Niedersachsen805471
    Datum11.03.2015 11:5729809 x gelesen
    Nun ich habe ja noch die Hoffnung das sich immer mehr Ortsverbände klar gegen die Entscheidung positionieren.

    Hilfreich wäre auch wenn genau gesagt würde wofür das Geld verwendet wird und sich die Ortswehren verweigern könnten davon zu profitieren. Hier wären wir Eltern dann in der Pflicht zu kompensieren.

    Dies mache ich auch als exkommunizierter indem ich der Jugendgruppe der Kirche ab und zu einen fünfziger zukommen lasse.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP805472
    Datum11.03.2015 12:0129842 x gelesen
    Geschrieben von Dirk B.Sorry wenn man als "Berufsjurist" im Namen des Volkes handelt, sollte man auch in der Lage sein dies dem Volk richtig zu erklären!An der Stelle müsste man dann aber auch fragen, ob "das Volk" zum einen überhaupt den Willen, und zum anderen auch wenns böse klingt den Intellekt dazu hat, solche komplexe Sachverhalte vollumfänglich (oder ausreichend) verstehen zu können.

    Geschrieben von Dirk B.Aber auch Rechtsexperten haben Zweifel an der Richtigkeit dieser Einstellung, wenn auch aus einem anderen Grund klickAber aus einem ganz anderen Grund. Die Einstellung an sich wird ja auch dort nicht angezweifelt, sondern die Forderung des Staatsanwaltes nach einem Geständnis.

    Geschrieben von Dirk B. Zurück zur Feuerwehr, die Annahme des Geldes durch den Kinder- und Jugendfeuerwehrverband in Niedersachsen halte ich trotzdem für falsch, alleine schon weil der Bezug zur Tat fehlt.Der erste angesprochene Empfänger lehnt das Geld ab, weil der Bezug vom Zweck der Organisation zur Tat zu deutlich ist. Der zweite soll es ablehnen, weil der Bezug zur Tat fehlt...

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorMax 8D., Achim / Niedersachsen805473
    Datum11.03.2015 12:0829750 x gelesen
    Der Kinderschutzbund ist mir an dieser Stelle nicht wichtig, aber es hätte besser zu ihm gepasst denke ich.
    Ob sie es abgelehnt haben um daraus gezielt eine Kampagne zu machen kann ich nicht beurteilen. Sie haben auf jeden Fall ein finaz. Plus dabei gemacht und einen schwarzen Peter kreiert den die JFW sich gleich willig gegriffen hat.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP805474
    Datum11.03.2015 12:1529802 x gelesen
    Geschrieben von Max D.Hilfreich wäre auch wenn genau gesagt würde wofür das Geld verwendet wird und sich die Ortswehren verweigern könnten davon zu profitieren. Hier wären wir Eltern dann in der Pflicht zu kompensieren Wofür man dieses Geld nutzen will, wurde gestern schon erklärt, unmittelbar als die Annahme publik wurde.

    Geschrieben von Max D.Dies mache ich auch als exkommunizierter indem ich der Jugendgruppe der Kirche ab und zu einen fünfziger zukommen lasse.Einerseits trennst du dort klar zwischen dem großen ganzen (Kirche) und der kleinsten Teileinheit vor Ort, bei der Jugendfeuerwehr ist dir das aber dann nicht möglich? Für mich nicht nachvollziehbar. Hier nimmt das "große ganze", nämlich der Landesverband, das Geld an, und die kleinen Teileinheiten vor Ort haben damit erstmal überhaupt noch nix zu tun. Selbst wenn man damit keine Seminare wie angedacht mitfinanzieren würde, sondern es einfach auf alle Mitglieder oder alle Ortswehren verteilen würde, wäre das ungefähr eine Kugel Eis pro Jugendgruppe, oder pro Mitglied knapp 2 Cent. Hier dann mit Austritt und Vertrauensverlust zu lamentieren, ist doch völlig irrsinnig.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorMax 8D., Achim / Niedersachsen805475
    Datum11.03.2015 12:2029641 x gelesen
    hast den ersten teil nicht zitiert, hoffe ja noch das die Ortswehr sagt wir stehen da nicht hinter.

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    AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW805476
    Datum11.03.2015 12:2229756 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.An der Stelle müsste man dann aber auch fragen, ob "das Volk" zum einen überhaupt den Willen, und zum anderen auch wenns böse klingt den Intellekt dazu hat, solche komplexe Sachverhalte vollumfänglich (oder ausreichend) verstehen zu können.

    Egal wie, sich aber der Diskussion mit "das Versteht Ihr eh nicht" zu entziehen kann ja auch keine Lösung sein.

    Geschrieben von Sebastian K.Aber aus einem ganz anderen Grund. Die Einstellung an sich wird ja auch dort nicht angezweifelt, sondern die Forderung des Staatsanwaltes nach einem Geständnis.

    Das hatte ich ja auch geschrieben? Auch Juristen haben Zweifel an dem richtigen Ablauf dieser Einstellung, wenn auch aus einem anderen Grund, so besser?

    Geschrieben von Sebastian K.Der erste angesprochene Empfänger lehnt das Geld ab, weil der Bezug vom Zweck der Organisation zur Tat zu deutlich ist. Der Erste hatte abgelehnt weil die angeklagte Tat seinen Schutzzielen entgegen steht und sie mit dem Freikauf nicht einverstanden sind. Bei einem entsprechenden Urteil! hätten sie das Geld ganz bestimmt angenommen.

    Geschrieben von Sebastian K.Der zweite soll es ablehnen, weil der Bezug zur Tat fehlt...

    Jep und um auszudrücken das man mit diesem Deal nicht einverstanden ist.

    Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650

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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen805477
    Datum11.03.2015 12:2629743 x gelesen
    Hallo,

    Hömm...

    Geschrieben von Florian B.:
    Falsch. Das Gericht sagt das Edaty nichts gemacht hat was einen Straftatbestand gemäß StGb darstellen würde.
    Nee, leider auch falsch. Das Gesetz sagt, dass ein Vergehen vorliegt - dessen Verfolgung jedoch ggf. eingestellt werden kann, ebenfalls ggf. gegen Auflage = Bußgeld.

    Das könnte z.B. erfüllt sein wenn jemand zu Hause aus den Prospekten von Aldi, Lidl und Co Bilder von Kinder ausschneidet und sie in ein Album klebt und das sich in den Schrank stellt. Ist komisch, sieht Scheiße aus, ist aber nicht straftbar!
    Auch nein. Für Sachen, die nicht strafbar sind, muß niemand 5.000 E bezahlen, egal wie komisch sie sind oder wie sie aussehen.


    Gruß

    Daniel

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP805478
    Datum11.03.2015 12:5529687 x gelesen
    Und wenn sie das sagt, ist alles wieder gut? Das gute alte, typisch deutsche, "Man muss ein Zeichen setzen!", das am Sachverhalt überhaupt nix ändert, aber wenigstens hat man mal wieder ein Zeichen gesetzt?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP805479
    Datum11.03.2015 13:0329704 x gelesen
    Geschrieben von Dirk B. Egal wie, sich aber der Diskussion mit "das Versteht Ihr eh nicht" zu entziehen kann ja auch keine Lösung sein.Das betrifft vor allem den Teil des Volkes, der in die Diskussion z.B. mit der Ansicht einsteigt, jemanden nur aufgrund einer Anschuldigung mit Foltermethoden zu bestrafen.

    Geschrieben von Dirk B. Das hatte ich ja auch geschrieben? Auch Juristen haben Zweifel an dem richtigen Ablauf dieser Einstellung, wenn auch aus einem anderen Grund, so besser?Die Krux ist doch, wäre dieser Zweifel nicht aufgekommen, das Verfahren also gemäß der Ansicht dieser zweifelnden Juristen abgelaufen, würde es nichtmal das "Pseudo-Geständnis" geben, und der Gedanke Edathy hätte sich "freigekauft", wäre dann im Grunde genauso nachvollziehbar gewesen, wie jetzt. Es hätte sich also für die Folgediskussionen nichts geändert.

    Geschrieben von Dirk B.Bei einem entsprechenden Urteil! hätten sie das Geld ganz bestimmt angenommen.Und das Geld wäre dann "sauberer", oder die ganzen Auftritte der moralischen Instanzen unserer Zeit leiser? Das denke ich nicht.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen805480
    Datum11.03.2015 13:0729610 x gelesen
    Du wirst von Max B. keine Antwort bekommen:

    Userdaten nicht mehr verfügbar

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg805482
    Datum11.03.2015 13:4129827 x gelesen
    hallo,

    Der User hat sich nun abgemeldet. Die Vermutung das sich es da um einen Troll handelt dürfte meiner Ansicht nach zutreffen.

    Die Ortsangabe stimmt mit der seines Aufenthaltsortes zum Zeitpunkt der Postings überein. Aber der Name dürfte gefaket sein.

    Seine Postings lassen wir aber dennoch hier stehen. Ich denke Ihr könnt diese entsprechend einordnen.

    MkG
    Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW805487
    Datum11.03.2015 14:48   29703 x gelesen
    Moin,

    ich finde diese Diskussion so herrlich:

    Egal ob hier, im Gesichtsbuch oder bei den Kommentarfunktionen zu den jeweiligen Artikeln:

    90 % der Verfasser von Beiträgen haben null Ahnung von dem, was passiert ist. Man will einfach mitschreien und skandalisieren. Respekt.

    von diesen 90 % sind 95 % nicht gewillt oder in der Lage auf Hinweise, dass sie auf dem falschen Pferd gerade reiten, eingehen. Auch dafür meinen vollsten Respekt.

    Zum Thema:

    Ich bleibe dabei, dass es vollkommen richtig ist, das Geld anzunehmen. Und ich finde, dass der LV es auch genau so einsetzt, wie es eingesetzt werden sollte!

    Gruß

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    AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW805488
    Datum11.03.2015 15:1029458 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Und das Geld wäre dann "sauberer", oder die ganzen Auftritte der moralischen Instanzen unserer Zeit leiser? Das denke ich nicht.

    Ja genau so ist es. Das Geld wäre dann eine Strafzahlung und somit sehr wohl sauberer. Auf jeden Fall hätte der Kinderschutzbund sicherlich kein Problem damit gehabt es anzunehmen. Die moralischen Instanzen wären auch nicht leiser, aber wenigstens müsste man sich nicht um das Geld streiten ;-)

    Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP805491
    Datum11.03.2015 15:5629467 x gelesen
    Geschrieben von Max D.wenn da Aufnahmen drin wären die in Richtung Pornografie gehen würden würde ich da nicht mehr kaufen.
    Dann durften Sie ja früher nie bei Quelle, Neckermann Oser Otto bestellen. Vom BRAVO lesen mal ganz zu schweigen.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP805492
    Datum11.03.2015 15:5829508 x gelesen
    Na, dat ging aber flott. Wohl gemerkt, das er keinen Boden gutmachen kann.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen805493
    Datum11.03.2015 16:0529590 x gelesen
    Geschrieben von Oliver S.sie wollen sich in ihrem Ruf nach Rache bestätigt sehen und scheren sich nicht um solch unwichtige Dinge wie Beweise, Unschuldsvermutung und Schutz des Angeklagten.


    Rache
    Aus gutem Grund wird der Sühnegedanke im deutschen Recht nicht mit "Rache" auch nur ansatzweise behaftet, sondern mit der Herstellung des Rechtsfriedens.

    Primär soll durch eine Strafe eine Wiederholung
    ausgeschlossen werden.

    Dass das sehr idealistisch ist, nun, das weiß auch ich.

    Ein Gedanke - ganz allgemein
    der mir hier so auffiel:
    Es ist richtig, das manche Kommentare nichts so ganz zusende gedacht erscheinen, es ist richtig, dass die Kritik an den Richtern oftmals etwas unfair ist, aber:
    ich weiß aus Erfahrung, wie schwer sich oftmals eine Kammer (Richter und Schöffen) tut.
    Speziell, wenn sie dabei Schöffen hat, bei denen die Lebenserfahrung durch "Blauäugigkeit" ersetzt wird, aber generell zu sagen, dass die Disputanten alle keine Ahnung haben, dass geht zu weit..

    Wenige Verfahren sind derart -. bis zum Abwinken - durch die Medien gegangen, dass ich da an die Aussage eines Kurfürsten:
    "..es ist den Untertanen mit ihrem geringen Kenntnissen nicht erlaubt (jetzt aus dem Gedächtnis zitiert, im Sinn aber richtig), Kritik an der Obrigkeit zu üben.." nicht gelten lassen will..

    Gerade das Schöffenwesen soll ja (mit allen Problemen, siehe oben) die Sichtweise des "Volkes" einbringen.

    Wenn ein Mann wie E. erst im Gericht sagt, dass die Vorwürfe stimmen, um sich dann hinzustellen: "Ätscht. war ja gar kein Geständnis", dann endet bei mir alles Wohlwollen und Verständnis.
    Mag man mich dafür schelten oder nicht..

    Ironiemodus an: Leider haben viele Disputanten viel zu viele falsche Vorstellungen von einem Strafverfahren, heraus gelesen aus "Salisch und Co."
    Vorstellungen, die man oftmals bei Prozessbeobachtern im Gerichtssaal feststellen kann.
    Leute, die sich wundern dass beim ersten Dazwischenreden der RIchter laut wird - und sehr deutlich

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen805494
    Datum11.03.2015 16:1229587 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Das betrifft vor allem den Teil des Volkes, der in die Diskussion z.B. mit der Ansicht einsteigt, jemanden nur aufgrund einer Anschuldigung mit Foltermethoden zu bestrafen.

    ???????

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz805495
    Datum11.03.2015 16:2129487 x gelesen
    Geschrieben von Klaus B.aber generell zu sagen, dass die Disputanten alle keine Ahnung haben, dass geht zu weit..

    Genau das habe ich auch nicht gesagt, da hast du mein Zitat ja geschickt abgeschnitten :-) Ich habe geschrieben:

    Geschrieben von Oliver S. dass viele Leser das aber nicht wollen, sie wollen sich in ihrem Ruf nach Rache bestätigt sehen und scheren sich nicht um solch unwichtige Dinge wie Beweise, Unschuldsvermutung und Schutz des Angeklagten.

    Man beachte den Unterschied zwischen "viele" und "alle".

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP805496
    Datum11.03.2015 16:3429589 x gelesen
    Ich suche dir jetzt nicht alle Facebookkommentare oder Leserkommentare auf diversen Zeitungsseiten raus, in denen sich Teile des Volks genauso äußern.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen805498
    Datum11.03.2015 16:3629536 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Ich suche dir jetzt nicht alle Facebookkommentare oder Leserkommentare auf diversen Zeitungsseiten raus, in denen sich Teile des Volks genauso äußern.

    Das wäre Arbeit für mehr als nur ein Leben.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen805499
    Datum11.03.2015 16:4529539 x gelesen
    Hallo OLiver,

    es lag mir wirklich fern, Dir durch eine Verfälschung etwas "unterzujuibeln"
    Das war nicht gewollt, mir kam es aauf den von mir zitierten Teil an..

    Sorry brother!
    Ansonsten stimmt ja Deine Aussage, viele (auch in dieser Diskussion) würden gerne die Bastonade sehen.

    Mein Rechtsverständnis:
    Erforschen des Sachverhaltes,
    rechtliche Wertung
    und da draus folgend
    die
    richterliche
    Sanktion

    Friede??
    Gruß
    Klaus

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg805500
    Datum11.03.2015 16:5029762 x gelesen
    hallo,

    ein "heisses" Thema

    aber gerade deshalb bitte ich Euch hier im Thread möglichst "nahe" bei "Feuerwehrs" zu bleiben.

    MkG
    Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz805501
    Datum11.03.2015 17:1429517 x gelesen
    Geschrieben von Klaus B.es lag mir wirklich fern, Dir durch eine Verfälschung etwas "unterzujuibeln"
    Das war nicht gewollt, mir kam es aauf den von mir zitierten Teil an..

    Ich habe großen Respekt vor jemandem, der hier in der emotionalen Diskussion einräumt, einen (in diesem Fall sehr kleinen) Fehler begangen zu haben.

    Geschrieben von Klaus B.Friede??
    Friede! :-)

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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen805504
    Datum11.03.2015 20:04   29601 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Dirk B.:
    Ja genau so ist es. Das Geld wäre dann eine Strafzahlung und somit sehr wohl sauberer. Auf jeden Fall hätte der Kinderschutzbund sicherlich kein Problem damit gehabt es anzunehmen.
    Ich habe hier grade spontan leise gelacht, als ich den Satz gelesen habe. Der Kinderschutzbund, sauberes vs. schmutziges Geld und seine Probleme, solches Geld anzunehmen...

    Ich sehe die Rolle des Kinderschutzbundes in diesem Fall inzwischen ziemlich zweifelhaft. Im Klartext ist sie verlogen und heuchlerisch, und zwar in höchstem Maße!

    Der Kinderschutzbund hat sonst (wie viele andere e.V. auch) nicht das geringste Problem damit, derartige Zahlungen aus Verfahren, Verfahrenseinstellungen etc. anzunehmen! Fast eine halbe Million Euro in seinem letzten Berichtsjahr! In diesem Fall hat er bildzeitungsmäßig die Stimmung aufgegriffen und ausgenutzt. Er hat kühl kalkuliert: Aus dem Verzicht auf 5.000 sind inzwischen dem Vernehmen nach 65.000 Euro geworden. Allerdings hat er damit auch eine "Moral" kreiert, die es anderen Verbänden jetzt maximal schwer macht, das Geld anzunehmen. Siehe unseren "kleinen Fall" hier, mit dem Shitstorm bei FB. Die "Volksseele" kocht und gibt allerhand Schwachsinn von sich, der Kinderschutzbund steht als leuchtendes Beispiel da.

    Aufgrund dieser selbstgegebenen - und übrigens ganz neuen - moralischen Instanz-Funktion erwarte ich nun mindestens künftig vom Kinderschutzbund, keinerlei Gelder aus besagten umstrittenen, unmoralischen Verfahren mehr anzunehmen! Und zwar auch und erst recht, wenn es kein Sch.... interessiert, der Volkszorn grade nicht überkocht. Denn sonst hätten wir hier schlicht einen Fall von Doppelmoral, ziemlich billiger dazu. Ich bin gespannt!


    Gruß

    Daniel

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP805505
    Datum11.03.2015 20:5929292 x gelesen
    Geschrieben von Daniel R.Denn sonst hätten wir hier schlicht einen Fall von Doppelmoral, ziemlich billiger dazu
    Bin Überzeugt: Dauert keine 2 Wochen . Eher weniger. Allein schon, weil ich es datenschutzmäßig für nicht darstellbar halte.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW805506
    Datum11.03.2015 21:0929245 x gelesen
    Geschrieben von Daniel R.Ich sehe die Rolle des Kinderschutzbundes in diesem Fall inzwischen ziemlich zweifelhaft. Im Klartext ist sie verlogen und heuchlerisch, und zwar in höchstem Maße!

    Der Kinderschutzbund hat sonst (wie viele andere e.V. auch) nicht das geringste Problem damit, derartige Zahlungen aus Verfahren, Verfahrenseinstellungen etc. anzunehmen!


    Bekommen die Vereine denn gesagt für welche Vergehen das Geld gespendet wird? Ich denke mal eher Nein, somit lässt sich Deine Behauptung wohl kaum nachweisen.

    Geschrieben von Daniel R. In diesem Fall hat er bildzeitungsmäßig die Stimmung aufgegriffen und ausgenutzt. Er hat kühl kalkuliert: Aus dem Verzicht auf 5.000 sind inzwischen dem Vernehmen nach 65.000 Euro geworden. Allerdings hat er damit auch eine "Moral" kreiert, die es anderen Verbänden jetzt maximal schwer macht, das Geld anzunehmen.

    Aha, da unterstellst Du aber den Verantwortlichen eine ganz gute Weitsicht zu haben. Auf jeden Fall sind sie ja ziemlich schnell (2 Tage?) zu dieser, wie ich nach wie vor finde, richtigen Erkenntnis gekommen. Hätte nämlich auch ganz anders ausgehen können.

    Geschrieben von Daniel R.Und zwar auch und erst recht, wenn es kein Sch.... interessiert, der Volkszorn grade nicht überkocht. Denn sonst hätten wir hier schlicht einen Fall von Doppelmoral, ziemlich billiger dazu. Ich bin gespannt!

    Wie gesagt, in den meisten Fällen werden sie nicht wissen wieso jetzt gerade jemand eine Spende getätigt hat, gibt es dafür eigentlich auch eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt?

    Gruß

    Dirk

    Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650

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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg805508
    Datum11.03.2015 21:3729386 x gelesen
    Hallo Sebastian,

    Geschrieben von Sebastian K. Ich suche dir jetzt nicht alle Facebookkommentare oder Leserkommentare auf diversen Zeitungsseiten raus, in denen sich Teile des Volks genauso äußern.Bitte nicht! Ich hatte bei den hier verlinkten Gesichtsbuchkommentaren den Eindruck Das Volk schreit nach Roland Freisler der ja nach dem "gesunden Volksempfinden" geurteilt hat.
    Ich brauche das nicht mehr.

    Mit nachdenklichen Grüßen
    Michael

    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen805509
    Datum11.03.2015 22:2029271 x gelesen
    Geschrieben von Daniel R.Ich sehe die Rolle des Kinderschutzbundes in diesem Fall inzwischen ziemlich zweifelhaft. Im Klartext ist sie verlogen und heuchlerisch, und zwar in höchstem Maße!

    Vor allem ist die ganze Sache irgendwie heuchlerisch, wenn ich den Satz aus dem verlinkten Zeitartikel nehme, die Begründung der Gerichtssprecherin: Geschrieben von ---Zeitonline--- Nach der überraschenden Absage des Kinderschutzbundes Niedersachsen soll das Geld nun an den Jugend- und Kinderfeuerwehrverband des Landes ausgezahlt werden.
    Die Kammer habe entschieden, dass der Verband das Geld erhalten soll, "weil er sich bislang mehrfach vergeblich um eine Zuwendung bemüht hat"


    Hier wird jetzt eine Organisation angeprangert, die schon lange auf Geld gehofft hat jetzt doch einmal bedacht wird und steht jetzt als der Buhmann dar, und die Organisation die über Jahre hinweg aus ähnlichen Quellen bedacht wurde ist jetzt plötzlich der strahlende Held.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen805510
    Datum11.03.2015 22:28   29605 x gelesen
    Dazu auch ein , wie ich finde gelungener Kommentar des Online-Redakteurs des Lauffeuers

    Lauffeuer online

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen805511
    Datum11.03.2015 22:50   29502 x gelesen
    Hallo,

    und ich lache schon wieder, in diesem Fall über so viel Naivität...


    Geschrieben von Dirk B.:
    Bekommen die Vereine denn gesagt für welche Vergehen das Geld gespendet wird? Ich denke mal eher Nein, somit lässt sich Deine Behauptung wohl kaum nachweisen.
    Wurde hier schon mehrfach geschrieben: Es ist absolut die Regel, dass derartige Zahlungen an irgendwie der Tat, dem Vergehen (oder wie auch immer) "naheliegende" Zwecke gehen: Kindesmißhandlung = Kinderschutzbund. Besoffen fahren = Verkehrswacht. Stalking oder Gewalt gegenüber Frauen = Frauenhaus. Köperverletzung Jugendliche gegen andere Jugendliche = Gewalt-Präventionsprojekt für Jugendliche. Und bis vor zwei Tagen hat das auch absolut niemand schlimm gefunden, macht ja auch irgendwie Sinn!

    Übrigens ist der Kinderschutzbund generell ein gern ausgewählter Adressat solcher Zahlungen, bei allen möglichen Delikten resp. Justizsachen, ist ja grundsätzlich auch eine gute Sache. Hab da grade zusätzliche Informationen bekommen (danke):

    Zuwendungsempfänger - "Kinderschutzbund" -> 245 Treffer 5.499.331,00 Euro von 2011 bis 2013. Fast 5.5 Mio Euro, und nichts davon, kein Cent, wurde aufgrund irgendwelcher "moralischer Bedenken", oder um irgendwelche Zeichen zu setzen abgelehnt! Nichts!

    Und übrigens, noch so ein kleiner Einwurf: Warum werden die Gelder eigentlich auf einmal "moralischer" und dadurch annehmbarer, wenn es um alles mögliche, nur nicht um Kinderpornografie irgendwelche Bilder, von denen keiner nix genaues weiß, geht? Wie ein entseelter vorm Kindergarten / der Schule langgebrettert - am besten noch in Person der typischen "SUV-Mutti" - moralisch ok? Dabei Oma vom Rollator oder Schulkind vom Fahrrad geholt - auch ok? Frau windelweich geschlagen (Kind hats gesehen) - Zahlung an den Kinderschutzbund ok? Steuern hinterzogen, damit zumindest einen kleinen Teil zur Unterfinanzierung des Gemeinwesens, auch von Schulen und Kindergärten, beigetragen - natürlich ok, ist ja nur Steuerhinterziehung (Btw: drei Stangen Zigaretten statt einer erlaubten ist auch Steuerhinterziehung! Ich fordere hier ürigens auch schärfste Strafen und vor allem ein Urteil, eine Einstellung wegen Geringfügigkeit - nö. Quid pro quo!!!)



    Aha, da unterstellst Du aber den Verantwortlichen eine ganz gute Weitsicht zu haben.
    Ja, das tuhe ich in der Tat!

    Auf jeden Fall sind sie ja ziemlich schnell (2 Tage?) zu dieser, wie ich nach wie vor finde, richtigen Erkenntnis gekommen.
    Kühl kalkuliert, verlogen und geheuchelt dazu. Sonst finden sie absolut nix dabei, solche Gelder anzunehmen.

    Hätte nämlich auch ganz anders ausgehen können.
    Ja, genau. Der Kinderschutzbund hätte die Zahlung verbucht, wie sonst auch immer, und kein Hahn hätte danach gekräht, siehe oben.



    Wie gesagt, in den meisten Fällen werden sie nicht wissen wieso jetzt gerade jemand eine Spende getätigt hat, gibt es dafür eigentlich auch eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt?
    Bin mir jetzt nicht sicher, wie Du das meinst, worauf Du anspielst:

    Der Kinderschutzbund wird ganz sicher wissen, dass das aktuelle, weit überdurchschnittliche Spendenaufkommen seinem "Coup" der Ablehnung der 5.000 Euro von E. geschuldet ist.

    Ansonsten laufen gerichtlich auferlegte Zahlungen natürlich auch übers Gericht, die Justiz! Und nein, man bekommt für solche Zahlungen natürlich nicht auch noch eine Spendenquittung, die man steuerlich geltend machen kann!

    War die Frage jetzt eigentlich tatsächlich ernst gemeint?!? ....


    Gruß

    Daniel

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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen805512
    Datum11.03.2015 23:16   29528 x gelesen
    Hallo,

    gschrieben von Gerrit L.:

    Dazu auch ein, wie ich finde gelungener Kommentar des Online-Redakteurs des Lauffeuers
    Applaus! Gut geschrieben, sauber argumentiert und standhaft geblieben!

    Was mich übrigens freut ist, dass die Niedersächsische Landesjugendfeuerwehr, angesichts des Shitstorms bei FB usw., standhaft geblieben ist und das Geld anscheinend annehmen wird. Hatte ein Einknicken befürchtet und hätte es zu einem Teil sogar nachvollziehen können. Daher: Respekt !

    Nicht besonders "schön" finde ich hingegen die Stellungnahme des LFV Niedersachsen: Verband bekommt kein Edathy Geld ! Man verweist auf die nds. LJF und "eiert" ansonsten rum, weist sonst alles von sich. Unterstützung der eigenen Jugendorganisation sieht anders aus, und wäre m.E. durchaus angebracht gewesen. Deswegen: Ziemlich schwach, LFV! Absolut nicht respektabel!


    Hier wird jetzt eine Organisation angeprangert, die schon lange auf Geld gehofft hat jetzt doch einmal bedacht wird und steht jetzt als der Buhmann dar, und die Organisation die über Jahre hinweg aus ähnlichen Quellen bedacht wurde ist jetzt plötzlich der strahlende Held.
    Ja. Bei mir hat das Ansehen des Kinderschutzbundes aktuell irgendwie erheblich gelitten.


    Gruß

    Daniel

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    AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW805514
    Datum12.03.2015 07:1029274 x gelesen
    Geschrieben von Daniel R.und ich lache schon wieder, in diesem Fall über so viel Naivität...

    Glaub mir eines, wenn ich etwas nicht bin dann das!

    Geschrieben von Daniel R.Wurde hier schon mehrfach geschrieben: Es ist absolut die Regel, dass derartige Zahlungen an irgendwie der Tat, dem Vergehen (oder wie auch immer) "naheliegende" Zwecke gehen: Kindesmißhandlung = Kinderschutzbund. Besoffen fahren = Verkehrswacht. Stalking oder Gewalt gegenüber Frauen = Frauenhaus. Köperverletzung Jugendliche gegen andere Jugendliche = Gewalt-Präventionsprojekt für Jugendliche. Und bis vor zwei Tagen hat das auch absolut niemand schlimm gefunden, macht ja auch irgendwie Sinn!

    Auch dies ist mir durchaus bekannt! Es ging darum ob man im Normalfall auch die Hintergründe a)der Tat und b) des Prozesses kennt. Denke eher Nein.

    Geschrieben von Daniel R.Kühl kalkuliert, verlogen und geheuchelt dazu. Sonst finden sie absolut nix dabei, solche Gelder anzunehmen.

    Ja weil es bei normalen Geldzahlungen an der öffentlicher Diskussion darüber fehlt. D.h. es wäre wirklich sinnlos das Geld NICHT anzunehmen.


    Geschrieben von Daniel R.Ja, genau. Der Kinderschutzbund hätte die Zahlung verbucht, wie sonst auch immer, und kein Hahn hätte danach gekräht, siehe oben.

    Oder aber, so Leute wie Du wären in der Mehrheit gewesen und hätten gesagt: Schau mal der Kinderschutzbund hat genug Geld und braucht keine Zuwendungen mehr?

    Geschrieben von Daniel R.Der Kinderschutzbund wird ganz sicher wissen, dass das aktuelle, weit überdurchschnittliche Spendenaufkommen seinem "Coup" der Ablehnung der 5.000 Euro von E. geschuldet ist.

    Jep dies weiß er nun konnten die Verantwortlichen aber nicht vorher wissen, höchstens ahnen. Hey vielleicht sollten Sie ja lieber Geld an der Börse anlegen?

    Geschrieben von Daniel R.Ansonsten laufen gerichtlich auferlegte Zahlungen natürlich auch übers Gericht, die Justiz!

    Dies war mir in der Tat so nicht bekannt. Also der Ablauf einer solchen Zahlung, hätte ja auch über ein Treuhandkonto laufen können, wo man die Herkunft des Geldes dann nicht nachvollziehen kann.

    Geschrieben von Daniel R. Und nein, man bekommt für solche Zahlungen natürlich nicht auch noch eine Spendenquittung, die man steuerlich geltend machen kann!

    War die Frage jetzt eigentlich tatsächlich ernst gemeint?!? ....


    Na ja nicht ganz, da ich es mir nicht wirklich vorstellen konnte.

    Gruß

    Dirk

    Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW805515
    Datum12.03.2015 07:2029283 x gelesen
    Guten Morgen,

    Geschrieben von Dirk B.
    Oder aber, so Leute wie Du wären in der Mehrheit gewesen und hätten gesagt: Schau mal der Kinderschutzbund hat genug Geld und braucht keine Zuwendungen mehr?

    1. 98 % der Bevölkerung wissen (bisher) nicht mal, dass das Geld solchen Zwecken zukommt.
    2. Hätte der Kinderschutzbund es genommen und die Klappe gehalten, wüssten die unter 1 genannten es eh nicht.

    Gruß

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    AutorChri8sti8an 8J., Bad Nauheim / Hessen805519
    Datum12.03.2015 09:51   29671 x gelesen
    Mist, ich doof: Beitrag schon verlinkt gewesen, komplett übersehen. Kann gelöscht werden.

    Hierzu passend:

    Verfahrenseinstellung für 5.000 Euro in der Zeit von Thomas Fischer, Richter am BGH.

    Die ganze Serie ist extrem lesenswert: Fischer im Recht

    MkG
    CJ



    Ich vertrete hier (sofern nicht anders gekennzeichnet) nur meine persönliche Meinung.
    Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Belustigung des Lesers.
    - Any sufficiently advanced technology is indistinguishable from magic.
    - Any technology distinguishable from magic is insufficiently advanced.
    - Any technology, no matter how primitive, is magic to those who don't understand it.

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW805737
    Datum16.03.2015 15:4729011 x gelesen
    Geschrieben von Michael B.Bitte nicht! Ich hatte bei den hier verlinkten Gesichtsbuchkommentaren den Eindruck Das Volk schreit nach Roland Freisler der ja nach dem "gesunden Volksempfinden" geurteilt hat.
    Ich brauche das nicht mehr.


    Daumen hoch!

    Ja der Name ist mir beim Lesen der Kommentare auch in den Sinn gekommen. Ich hatte sogar angefangen mal einen Beitrag zu schreiben wo ich es mit der Bestrafung in bestimmten Ländern vergleichen wollte, habe das aber gelassen.

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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