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Thema | Mobiler Unfallsichtschutzwand | 44 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Infos: | |||||
Autor | Tim 8H., Edewecht / Niedersachsen | 811957 | |||
Datum | 06.09.2015 16:52 | 19882 x gelesen | |||
Hallo, wir wollen uns eine mobile Unfallsichschutzwand zulegen jetzt wäre meine Frage: Hat jemand von euch Erfahrung mit mobilen Sichtschutzwänden, Wie schnell ist Sie aufgebaut ? Wie verhalten diese sich bei Wind ? Wie ist das mit der Presse (Pressefreiheit)? Was haltet ihr allgemein von solchen mobilen Sichtschutzwänden? danke schon mal im Voraus Tim Helmerichs | |||||
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Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 811964 | |||
Datum | 06.09.2015 21:13 | 13770 x gelesen | |||
ich sehe keine Pflichtaufgabe der Feuerwehr in dem Aufstellen dieser Wände. Habe ihr genug Personal an der Einsatzstelle frei um die Wände sufzustellen? Und ein Fahrzeug um die Wände zum Einsatzort zu bringen? Mit Blauhorn oder ohne? Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. --- Wenn Sekunden zählen, ist Hilfe oft nur Minuten entfernt. | |||||
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Autor | Tim 8H., Edewecht / Niedersachsen | 811965 | |||
Datum | 06.09.2015 21:27 | 13554 x gelesen | |||
Wir wollten uns diesen Sichtschutz zulegen den man einfach aufs fahtzeug legen kann Mobiler Sichtschutz Mfg Tim Helmerichs | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 811966 | |||
Datum | 06.09.2015 21:31 | 13517 x gelesen | |||
Die kann man, wenn die Presse mal fragt, denen immer noch als Sonnen-/ Licht-/Windschutz verkaufen. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wunstorf / Niedersachsen | 811967 | |||
Datum | 06.09.2015 23:41 | 13343 x gelesen | |||
Kreative und günstige Variante gibt es jetzt bei unserer Schwerpunktwehr, spricht die Gaffen im Prinzip direkt an. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Göttingen / Niedersachsen | 811968 | |||
Datum | 07.09.2015 07:52 | 12577 x gelesen | |||
Netter Versuch :-) Die Presse entscheidet, was sie sehen will, ggf. fotografieren möchte. Nicht die Feuerwehr. Dafür übernimmt die Presse auch die juristische Verantwortung z.B. §201a StGB, § 22 u 23 KunstUrhG und weitere.. | |||||
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Autor | Ralf8 K.8, Köln / NRW | 811971 | |||
Datum | 07.09.2015 08:59 | 12477 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Netter Versuch :-) Nein, das sehe ich und viele andere nicht so: "Artikel 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Da steht nichts von Ausnahmen für die Presse. Oder das es für die Feuerwehr optional ist, sie zu schützen. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Göttingen / Niedersachsen | 811972 | |||
Datum | 07.09.2015 09:16 | 12256 x gelesen | |||
Da steht nichts, aber dieser Leitfaden ist hilfreich. - Zitat: "Decken vorhalten Das Vorhalten von Decken gegen neugierige Blicke ist rechtlich sehr bedenklich. Allerdings sind Decken als Sonnen-, Wind- und Regenschutz nicht zu bean- standen. Auch als Sichtschutz gegen Passanten oder Gaffer gibt es keine Möglichkeit der Beanstandung. Medienvertreter dürfen jedoch grundsätzlich dahinter schauen, lmen und fotograeren, sofern Einsatzmaßnahmen nicht behindert werden." | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Göttingen / Niedersachsen | 811973 | |||
Datum | 07.09.2015 09:18 | 11912 x gelesen | |||
Nur weil viele etwas falsch machen, muss es nicht richtig sein :-) - Die Einschränkung der Pressefreiheit kann für Feuerwehren sehr unangenehm werden.... | |||||
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Autor | Ralf8 K.8, Köln / NRW | 811974 | |||
Datum | 07.09.2015 09:46 | 12117 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Da steht nichts, aber dieser Leitfaden ist hilfreich. Mindestens für alle, die nicht Bayern sind, sehe ich das nicht so. Und auch für die Bayern wird mit so einem Schrieb nicht das Grundgesetz außer Kraft gesetzt. Ich habe weder Beruflich noch Freiwillig jemals Probleme bekommen, wenn ich ein Opfer vor neugierigen Blicken schützen wollte. Und bis mich mal einer erfolgreich (!) verklagt, mache ich das weiter so... | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Göttingen / Niedersachsen | 811975 | |||
Datum | 07.09.2015 10:11 | 11913 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf K.Und auch für die Bayern wird mit so einem Schrieb nicht das Grundgesetz außer Kraft gesetzt. Der Schrieb setzt nicht das GG außer Kraft, er erläutert nur den Artikel 5 GG für übereifrige Einsatzkräfte. - Geschrieben von Ralf K. Ich habe weder Beruflich noch Freiwillig jemals Probleme bekommen, wenn ich ein Opfer vor neugierigen Blicken schützen wollte. Und bis mich mal einer erfolgreich (!) verklagt, mache ich das weiter so... Es ist eben ein Unterscheid, ob "neugierige Blicke" oder jemand von der Presse. An den meisten Einsatzstellen gibt es keine Probleme mit dem Sichtschutz. Vielen Fotografen reicht ja auch das Foto mit dem Sichtschutz, da sie ein Foto eines Opfers je nach Umstand sowieso nicht verkaufen können weil es nicht veröffentlicht werden darf. Wenn der Pressemann aber sagt, ich möchte mal schauen oder einfach mal um den Sichtschutz herum geht, darf man es in den meisten Fällen nicht unterbinden. Die Feuerwehr rettet, schützt das Persönlichkeitsrecht des Verletzten gegen Gaffer und die Presse macht ihren Job. Ganz einfach.. :-) | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 811976 | |||
Datum | 07.09.2015 10:29 | 11638 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Die Presse entscheidet, was sie sehen will, ggf. fotografieren möchte. Nicht die Feuerwehr. Und dann geht der Pressemensch zur Feuerwehr und fragt: Was machen wir am schlausten? Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | |||||
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Autor | Uwe 8S., Lingen / Niedersachsen | 811978 | |||
Datum | 07.09.2015 11:33 | 11584 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Wenn der Pressemann aber sagt, ich möchte mal schauen oder einfach mal um den Sichtschutz herum geht, darf man es in den meisten Fällen nicht unterbinden. Die Feuerwehr rettet, schützt das Persönlichkeitsrecht des Verletzten gegen Gaffer und die Presse macht ihren Job. Ganz einfach.. :-) Schön, wenn das ganze Leben so einfach ist. Wie wäre es mit folgender Version: Der Pressemensch kommt um den mobilen Sichtschutz herum und dokumentiert durch diese Handlung seine besondere Sorge um das Wohl aller Betroffenen/Opfer. Die gerade anwesende FW erkennt diesen Umstand wohlwollend an und gibt ihm die Möglichkeit die Hilfe und Rettung aktiv zu unterstützen, beispielsweise indem er durch fleißiges Festhalten mit beiden Händen ein aufgestelltes Stativ gegen ungewolltes Umstürzen sichert. So weit ich weiß ermöglichen die gängigen Feuerwehrgesetze das Einbinden dritter Personen in das Einsatzgeschehen, ganz explizit auch ohne aktive Berücksichtigung des Willens der dritten Person. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 811979 | |||
Datum | 07.09.2015 11:36 | 11486 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Das Vorhalten von Decken gegen neugierige Blicke ist rechtlich sehr bedenklich Davon ausgehend das wir Patienten oder Leichen schützen; Auf welches Recht am Bild von Leichen oder verletzten Personen an der Einsatzstellen stützt sich die Presse, resp. auf welcher Grundlage müssen wir der Presse die zeigen ? Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Fran8k R8., Eppelborn / Saarland | 811980 | |||
Datum | 07.09.2015 11:54 | 11472 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.resp. auf welcher Grundlage müssen wir der Presse die zeigen Du sollst der Presse nix zeigen, sondern sie einfach nur ungehindert ihre Arbeit machen lassen. | |||||
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Autor | Pete8r L8., Chemnitz / Sachsen | 811984 | |||
Datum | 07.09.2015 13:38 | 11427 x gelesen | |||
Lohnt es nach vergangener Woche überhaupt noch dieses Problem als ein solches zu sehen? Wenn-abseits politischer Ansichten- Journalisten und Medien beim Wettlauf um Quote und Meinungsmache Bilder eines ertrunkenen Kindes in Nahaufnahme salonfähig gemacht haben? Lassen wir sie weiter verantwortungsvoll zu handeln.... Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben. (Friedrich Hebbel) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Göttingen / Niedersachsen | 811985 | |||
Datum | 07.09.2015 14:01 | 11162 x gelesen | |||
Tja, echt gute Frage. Zu dem angesprochenen Bild habe ich keine eindeutige Meinung. Zum Einen ein Foto, welches man hätte nicht veröffentlichen dürfen, zum Anderen ein Symbol für die Grausamkeit der gesamten Situation. Und es war klar, dass das Foto für die jeweiligen Zwecke missbraucht wird. In Sachen Sichtschutz kann ich gut damit leben, dass man so etwas aufbaut. Nur halt mit dem Ziel, Gaffern den Blick auf Opfer zu verwehren und nicht den Pressevertreter zu ärgern. An den allermeisten Einsatzstellen läuft das aber entspannt ab, also muss man es nicht überbewerten. | |||||
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Autor | Pete8r L8., Chemnitz / Sachsen | 811986 | |||
Datum | 07.09.2015 14:10 | 11256 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Und es war klar, dass das Foto für die jeweiligen Zwecke missbraucht wird. Und nur das meine ich. Nimm hier die vielen Beiträge zum Darwin-Award, dort kann ich dann auch argumentieren das ich mit dem bspw. Stromschlagopfer eher Prävention betreibe. Für mich haben die Medien endgültig gezeigt wie weit es her ist mit ihrem Kodex.... Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben. (Friedrich Hebbel) | |||||
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Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 811992 | |||
Datum | 07.09.2015 15:13 | 11098 x gelesen | |||
Was soll bei so einer "Einschränkung der Pressefreiheit" (LoL) denn passieren, wenn mans clever anstellt? Das "Schlimmste" könnte sein, das sich ein dritter, sogen. Journalist mit LRS findet, und einem den Tag auf Facebook noch mehr zu verlustigen, weil er nicht kapiert das das ganze "Grundgesetzt" nicht nur für die Presse da ist. :-D Ganz davon ab, das die Reihenfolge von Paragraphen in Gesetzen idR. nicht unwillkürlich ist, und schon da eine gewisse Wichtung erfolgt... Gruß Jan, der, Gott sei Dank, bis jetzt (fast) nur mit Journalisten zu tun hatte, denen Anstand wichtiger war als Euro ... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) ... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht! | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Göttingen / Niedersachsen | 811994 | |||
Datum | 07.09.2015 15:45 | 10874 x gelesen | |||
außer Shitstorm, vermutlich nichts... Ich bin kein Jurist und vermutlich wird sich ein solches Verfahren nicht "lohnen" :-) Und wie schon geschrieben, es geht in den allermeisten Fällen ohne Probleme.. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Göttingen / Niedersachsen | 811996 | |||
Datum | 07.09.2015 15:55 | 10853 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan K.sogen. Journalist mit LRS findet Ist der gemeinte irgendwie bekannt oder ist die Person frei erfunden?? | |||||
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Autor | Fran8k S8., Nossen / Sachsen | 811999 | |||
Datum | 07.09.2015 16:47 | 10864 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter L.Für mich haben die Medien endgültig gezeigt wie weit es her ist mit ihrem Kodex.... Zur Festigung Deiner Meinung solltest Du dir vielleicht noch kurz dieses und jenes anschauen... Und damit Du das nicht so trocken runterwürgen mußt: Spiegel Online HTH Frank | |||||
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Autor | Joha8nne8s J8., Münster / NRW | 812001 | |||
Datum | 07.09.2015 17:28 | 10872 x gelesen | |||
Geschrieben von Art.5, Satz 1 Grundgesetz(1) Jeder hat das Recht [...] sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Das Grundrecht auf Informationsfreiheit ist ein "Jedermanns-Recht" und gilt nicht nur für Pressevertreter (gut, dass das der 08/15-Smartphonenutzer nicht weiß...)! Dies schließt auch das Anfertigen von Fotos ein! Jeder darf knipsen! Bei VU auf öffentlichen Straßen schränkt die Feuerwehr durch Aufstellen von Sichtschutzwänden dieses Grundrecht ein; ein "sich unterrichten" ist nicht mehr ungehindert möglich. Es ist ausschließlich eine moralische Frage, inwiefern diese Fotos als richtig empfunden werden oder nicht. Eine Veröffentlichung dagegen ist wegen des Persönlichkeitsrechts natürlich nicht erlaubt. Das etwaige Verfolgen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen kann dann aber beim besten Willen keine Aufgabe der Feuerwehr mehr sein. Der rechtliche Umweg, diese Wände aus einsatz- oder patiententaktischen Gründen (Wetterschutz, usw.) aufzustellen, wurde schon genannt. Ebenfalls, dass man den Zugang bei Nachfrage freigeben muss. Einen "Gaffer-Paragraphen", auch wenn oft wünschenswert, gibt es nicht und wird es wegen der Grundgesetz-Problematik auch nicht geben. Wenn die Polizei mal wieder Gaffer ahndet, dann ist das rechtlich i.d.R. schlichtweg eine "Unerlaubte Handynutzung am Steuer", in Ausnahmefällen vielleicht noch "Gefährdung des Straßenverkehrs". Wenn der Beifahrer fotografiert, ist es dann aber auch schon wieder vorbei mit der Verfolgbarkeit. Für fußläufige Passanten gilt ohnehin das oben geschriebene. Auch wenn Gaffer moralisch höchst verwerflich sind, die Einsatzkräften sitzen leider am kürzeren rechtlichen Hebel... | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 812003 | |||
Datum | 07.09.2015 18:08 | 10767 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes J.Es ist ausschließlich eine moralische Frage, inwiefern diese Fotos als richtig empfunden werden oder nicht. Und diese Entscheidung kann nur der Patient und das Opfer treffen, schwierig wenn man gerade tot ist oder ein Stück Fahrzeug im Bauch und einen Schlauch im Hals stecken hat. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 812007 | |||
Datum | 07.09.2015 22:18 | 10691 x gelesen | |||
wie wird dieser Windfang fixiert? Gerade auf Fahrbahnen finde ich das doch unnötig riskant. Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. --- Wenn Sekunden zählen, ist Hilfe oft nur Minuten entfernt. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 812126 | |||
Datum | 12.09.2015 17:57 | 10500 x gelesen | |||
Geschrieben von Tim H.Hat jemand von euch Erfahrung mit mobilen Sichtschutzwänden,Eine unserer Ortswehren hat eine, kann sein dass das die gleiche aus dem Link ist. Geschrieben von Tim H. Wie verhalten diese sich bei Wind ?Tja, so, wie sich leichte Gegenstände mit großer Oberfläche bei Wind nunmal verhalten ;-) Geschrieben von Tim H. Wie ist das mit der Presse (Pressefreiheit)?Völlig und absolut überbewertet. Musste da auch beim Verlauf dieses Themas ein ums andere Mal schmunzeln. Grundgesetz, Menschenwürde, Zuständigkeiten blablabla - praktische Erfahrung: Die Presse hat da überhaupt kein Problem mit, wenn sie halt dahinter schauen wollen schauen sie, aber schon das Aufstellen an sich stößt bei den Pressefotografen auf große Gegenliebe. Denn ein solcher Sichtschutz suggeriert, dass die Unfallstelle nochmal dramatischer aussieht als ein einfacher Schrotthaufen auf der Straße. Ich bin mir sicher, wo ein Sichtschutz an einer Einsatzstelle errichtet wurde, wird hinterher in den Medien in den meisten Fällen auch genau dieser Sichtschutz auf den Bildern zu sehen sein - weil solche Dramatik eben in ist, nicht weil wir die Presse damit behindern. Geschrieben von Tim H. Was haltet ihr allgemein von solchen mobilen Sichtschutzwänden?Sehr viel! Geschrieben von Volker C. Die kann man, wenn die Presse mal fragt, denen immer noch als Sonnen-/ Licht-/Windschutz verkaufen.Wäre das denn wirklich gelogen? Wir machen heutzutage viel Aufwand bezüglich Einsatzstellenhygiene, schau mal zu wie ein RTW desinfiziert wird, und wenn wir einen Patienten, womöglich mit offenen/erstversorgten Wunden in freier Wildbahn haben, ist ein Windschutz doch nun wirklich nicht die dümmste Idee, oder? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Juli8an 8R., Montabaur / Rheinlandpfalz | 812695 | |||
Datum | 02.10.2015 16:21 | 9911 x gelesen | |||
da ich grad bei duröhre drauf gestoßen bin https://www.youtube.com/watch?v=xxIsYgyr7fU (so um bei 5min und wieder bei 8min) ist das nicht etwas überflüssig zu diesem Zeitpunkt sowas aufzustellen? Persönlich muss ich sagen finde ich eine Sichtschutz-wand nicht verkehrt. Jedoch sollte diese doch schon zeitnah stehen wenn das Unfallopfer gerettet/ geborgen wird. dort jetzt nach Abtransport durch den rth noch ne wand zu stellen kann ich nicht nachvollziehen, nun zur Frage die sich mir daraus ergibt Warum wird diese von der Straßenmeisterei gebracht? Wäre es nicht sinnvoller so etwas auf die Feuerwehren aufzuteilen? damit diese schnell in den Einsatz gebracht werden? Wie wird das andernorts gehandhabt? | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Korschenbroich / Nordrhein-Westfahlen | 812697 | |||
Datum | 02.10.2015 17:04 | 9983 x gelesen | |||
Hallo Julian, Geschrieben von Julian R. Jedoch sollte diese doch schon zeitnah stehen wenn das Unfallopfer gerettet/ geborgen wird. Zeitnah ist sehr relativ. Davon ab ist das "Gafferproblem" ja nicht mit dem Abtransport eines Verletzten vom Tisch. Das bleibt solange bis die Unfallstelle geräumt ist. Geschrieben von Julian R. Warum wird diese von der Straßenmeisterei gebracht? Die haben "Zeit", geeignete Fahrzeuge und "Personal". Geschrieben von Julian R. Wäre es nicht sinnvoller so etwas auf die Feuerwehren aufzuteilen? damit diese schnell in den Einsatz gebracht werden? Ich denke nicht das genug Personal vorhanden ist um neben der Rettung noch eine Sichtschutz Wand aufzubauen. Abgesehen davon wird bei solchen Unfällen (ist meine Erfahrung) meist eh die Autobahnmeisterei "hinzugezogen" da sie das "bessere" Absperrmaterial haben. Gruß Martin http://www.thw-neuss.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 812701 | |||
Datum | 02.10.2015 17:29 | 9619 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Martin D. Davon ab ist das "Gafferproblem" ja nicht mit dem Abtransport eines Verletzten vom Tisch.zumindest mit Bezug auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen schon. demolierte Autos muss man nicht schützen ;-) MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 812702 | |||
Datum | 02.10.2015 17:36 | 9622 x gelesen | |||
Geschrieben von Julian R.Jedoch sollte diese doch schon zeitnah stehen wenn das Unfallopfer gerettet/ geborgen wird. Ich sehe den Sinn der Sichtschutzwände eher im Folge-Unfallschutz durch Gaffer, denn wer nichts sieht hat keinen Grund auf seiner freien Fahrbahn zu bremsen um zB Fotos zu machen. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 812705 | |||
Datum | 02.10.2015 18:07 | 9787 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Thomas M. Ich sehe den Sinn der Sichtschutzwände eher im Folge-Unfallschutz durch Gaffer, denn wer nichts sieht hat keinen Grund auf seiner freien Fahrbahn zu bremsen um zB Fotos zu machen. gutes Argument! MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Juli8an 8R., Montabaur / Rheinlandpfalz | 812713 | |||
Datum | 03.10.2015 01:51 | 9730 x gelesen | |||
das ist aber hier ja auch nicht der Fall - auch wenn das sicherlich ein guter Punkt ist der verkehr steht ja auf der auffahrt genauso wie auf der BAB komplett (Vollsperrung) In diesem beispiel macht es halt für mich keinen sinn mehr den Aufwand zu betreiben die "Gaffer" auf der Auffahrt davon abzuhalten das wegputzen der Scherben zu verbergen wo Sie vorher ne halbe stunde der Rettung zuschauen konnten | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 819144 | |||
Datum | 06.04.2016 11:10 | 8207 x gelesen | |||
Guten Tag -> SWR " Feuerwehr in RP für Sichtschutzwände - Damit Gaffer nichts mehr zu gaffen haben " Nach Unfällen sorgen Schaulustige und Gaffer oft für Unmut: Sie behindern den Verkehr und manchmal auch die Rettungskräfte. Der Landesfeuerwehrverband will das künftig verhindern. Der Verband in Koblenz schlägt vor, Unfallstellen mit speziellen Sichtschutzwänden abzuschirmen. In Nordrhein-Westfalen ist das schon längst Praxis. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Marc8o I8., Mülheim-Kärlich / Rheinland-Pfalz | 819229 | |||
Datum | 08.04.2016 15:46 | 7933 x gelesen | |||
Gaffer sind mit Sicherheit ein Problem, daran besteht wohl kein Zweifel. Aber brauchen wir da wirklich die flächendeckende Einführung mobiler Sichtschutzwände? Mir erscheint es viel mehr so, als würde das Angebot hier den Bedarf schaffen. In den letzten Jahren werden immer wieder Produkte, die aus anderen Anwendungsbereichen bekannt sind, gerade in diesem Segment als "Feuerwehr-Material" beworben. Den zwingenden Bedarf einer solchen Lösung, die dann auch noch auf dem Einsatzfahrzeug verlastet werden soll, sehe ich aber hier nicht. Eine zentrale Vorhaltung dürfte wegen der Vielzahl der vorstellbaren Einsatzstellen in der breiten Fläche wohl auch nur äußerst schwierig zu realsieren sein. Da, wo Sichtschutz dringend und zwingend erforderlich ist, haben das unzählige Feuerwehren bisher schon unter Anwendung der Standardbeladung, beispielsweise mit Decken, durchaus akzeptabel hinbekommen. Ob der LFV auf diesem Feld wirklich für eine landesweite Lösung kämpfen muss/soll... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 819230 | |||
Datum | 08.04.2016 16:40 | 7743 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco I.Ob der LFV auf diesem Feld wirklich für eine landesweite Lösung kämpfen muss/soll...Ich bin mir noch nicht so ganz sicher was er da überhaupt will. Die Aussage "Einsatzfahrzeuge könnten mit diesen mobilen Schutzwänden ausgestattet werden" steht gegen die dargestellte Praxis in NRW, und ist auch praxisfremd. Welches "Einsatzfahrzeug" soll diese Anhänger mitführen? Oder will man noch mehr MZFs unters Volk werfen, und die Teile dort verlasten? Will man die NRW-Variante, und der LBM bringt diese, kann man "zeitnah" und "flächendeckend" wahrscheinlich vom Wunschzettel streichen, das hat man ja schon erkannt. Will man aber die Einsatzfahrzeuge der FW entsprechend ausstatten, wie groß sollen die mitgeführten Elemente denn sein? Und wo sollen sie verlastet werden? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Marc8o I8., Mülheim-Kärlich / Rheinland-Pfalz | 819231 | |||
Datum | 08.04.2016 16:56 | 7871 x gelesen | |||
Die Lösung über den LBM dürfte in Anbetracht des Kriteriums "Zeit" mehr als schwierig sein bzw. ausscheiden. Die NRW-Lösung mittels Hänger oder sogar Palette auf MZF erscheint, selbst wenn bei Feuerwehrs gelagert, ebenfalls in der FLäche nahezu unmöglich. Ganz Andere Frage: Wollen wir wirklich an der Einsatzstelle als Feuerwehr anfangen "Bauzaunelemte" zu stellen? Haben wir dafür in der Fläche wirklich das Personal (Priorität der Maßnahmen)? | |||||
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Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 819256 | |||
Datum | 10.04.2016 09:21 | 7512 x gelesen | |||
Ich würde als Arbeitgeber auch hellhörig werden, wenn meine Mitarbeiter mit sowas anfangen zu spielen anstatt wieder zum Arbeitsplatz zurückzukehren. Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. --- Wenn Sekunden zählen, ist Hilfe oft nur Minuten entfernt. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 821318 | |||
Datum | 27.06.2016 16:00 | 7072 x gelesen | |||
Guten Tag Wird auch angeboten: -> " Mobiler Sichtschutz " passt in jedes Einsatzfahrzeug von Feuerwehr Rettungskräften Polizei ". Bereits aus großer Entfernung ist Ihr Branding oder Ihre Botschaft problemlos lesbar. Diese Art der Werbung kommt garantiert an. Egal welche Größe oder welches Design. Umsetzbar ist fast alles. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Düsedau / Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 821577 | |||
Datum | 06.07.2016 21:06 | 7199 x gelesen | |||
Auf jeden Fall sollte man sich vorher überlegen was man da drauf schreibt, oder wenn es schon zu spät ist, ob man die andersherum hält. http://www.ardmediathek.de/tv/MDR-um-4/Zweifelhafte-Plakataktion-nach-Unfall-au/MDR-Fernsehen/Video?bcastId=18560348&documentId=36400244 Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder. | |||||
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Autor | Math8ias8 W.8, Garlstorf / Niedersachsen | 821578 | |||
Datum | 06.07.2016 21:13 | 7029 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian B.Auf jeden Fall sollte man sich vorher überlegen was man da drauf schreibt, oder wenn es schon zu spät ist, ob man die andersherum hält. OMG, wie dumm kann man sein? o.O | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 821581 | |||
Datum | 06.07.2016 22:47 | 7014 x gelesen | |||
ja in diesem Moment passt er nicht, genau so wenn ein 300Kg Patient mit dem Baukran aus der Wohnung gehoben wird. Trotzdem Ich finde den Spruch gut, halte ihn sogar für den Besten ...so man eine Information geben möchte und solange es keine individuell programmierbare Werbeplanen gibt juckt es mich auch nicht wenn es mal grenzwertig wird. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 821583 | |||
Datum | 06.07.2016 23:54 | 6959 x gelesen | |||
Könnte es nicht sein das die Redaktion/Reporter ein grundsätzliches Problem mit dem Sichtschutz haben? Ab 0:38 kann man erkennen das die Kamera den Sichtschutz umgeht und ich vermute das dieser "Blick hinter die Kulissen" weniger dem Anlegen der Rundschlingen gilt sondern möglichst dramatische Bilder vom Führerhaus liefern sollte. Wenn dem so wäre wären wir bei unserem neuen Lieblingsthema "Blaulichtreporter dürfen das" "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg | 821586 | |||
Datum | 07.07.2016 12:53 | 6778 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Thomas M. Ich finde den Spruch gut, halte ihn sogar für den Besten ...so man eine Information geben möchte Erstebs finde ich den Spruch an sich schon blöd. Die Feuerwehr braucht niemanden, der schauen will. Die Feuerwehr braucht jemanden der mithelfen will, aber das ist meine persönliche Meinung/ Einschätzung. Zweitens ist der Spruch auf einer Sichtschutzplane, die doch häufig bei Unfällen mit schwer Verletzten oder Toten genutzt wird nicht "mal grenzwertig", sondern fast immer grenzwertig (oder für viele Aussenstehende wahrscheinlich fast immer über der Grenze). Dritten, kann "mal grenzwertig" in der Öffentlichkeitsarbeit mehr Schaden anrichten, als 100 mal toll. Darüber sollte man sich vorher Gedanken machen, wenn man als professionelle Organisation war genommen werden will. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 821587 | |||
Datum | 07.07.2016 13:19 | 6687 x gelesen | |||
Ich denke das der Berichterstatter nicht ganz den Sinn der Folie erkannt hat oder erkennen will. Es handelt sich schließlich nicht um eine Werbekampagne der Feuerwehr, sondern um einen Sichtschutz zum Schutz der Betroffenen. Und über mögliche Aufdrucke kann man lange diskutieren. Ist es der örtliche Baufachhandel, das Schnellrestaurant im Ort, der Hauptsponsor und Gönner der Feuerwehr oder wer auch immer. Vielleicht derjenige, der die Folie bezahlt /gesponsert hat. Vielleicht neutral " Für Sie im Einsatz - ihre Feuerwehr XY Stadt". Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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