alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaVereinsmitgliedschaft JF18 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorMarc8el 8D., Wabern / Hessen829642
Datum27.04.2017 14:292451 x gelesen
Hallo,
die Mitglieder unserer JF sind momentan keine Mitglieder im Feuerwehrverein, ist in der aktuellen Satzung auch nicht so vorgesehen. Dies möchte ich gerne ändern, da ich diesen Umstand für falsch halte.

Meine Argumente für eine Mitgliedschaft: Mustersatzung des Feuerwehrverbandes sieht es so vor, mehr Einnahmen und mehr Mitglieder für den Verein, Wegfall der inoffiziellen JF-Kasse (auch vor dem Aspekt, das demnächst die Gemeinnützigkeit beantragt werden soll und dann das Finanzamt genauer hinsieht) und besserer Versicherungsschutz. Gerade letzterer Punkt ist gewichtig. Bei Übungen besteht Versicherungsschutz über die Gemeinde, für andere Aktivitäten hat der Verein eine eigene Versicherung (Florian-Vertrag), diese gilt aber nur für Mitglieder, ergo für die JF nicht.

Teilt Ihr meine Auffassung? Wie ist es bei Euch geregelt? Noch weitere Argumente, um auch die altgedienten "Das war schon immer so"-Leute zu überzeugen?

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg829645
Datum27.04.2017 16:001405 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Marcel D.

und besserer Versicherungsschutz.

welchen besserenVersicherungsschutz gegenüber den üblichen Schutz durch die " Unfallkasse Hessen " würde eine Vereinsversicherung leisten ?
Siehe hierzu z.B.:

" Versicherte Personen
[..]
Mitglieder der Kinderfeuerwehren ab dem vollendeten 6. Lebensjahr,
Mitglieder der Jugendfeuerwehr ab dem vollendeten 10. Lebensjahr,
[...]
Der Unfallschutz umfasst nicht nur die Gruppenstunden selbst, sondern auch die Teilnahme an Ausflügen und anderen spielerischen Freizeitaktivitäten, solange eine Veranstaltung der Kinderfeuerwehr vom Verantwortlichenangesetzt ist.
Und auch die Wege, die mit diesen offiziellen Veranstaltungen verbunden sind, stehen unter dem Schutz der Unfallkasse Hessen. "


Können Kinder und Jugendliche eigentlich Mitglieder im FW-Verein sein, ihre Erziehungsberechtigten oder nur mit deren Einverständnis ? Und wenn die Erziehungsberechtigten die Vereinsmitgliedschaft ablehnen, darf man dann noch in der JF bleiben ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDarr8e H8., hamburg / Hamburg829649
Datum27.04.2017 16:411367 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Marcel D.mehr Einnahmen
Von welchen Summen reden wir denn da, denn m.E. zahlen die JF-Mitglieder i.d.R. ja eher (wenn denn überhaupt) einen mehr oder weniger "symbolischen" Betrag, z.B. 10-20 im Jahr, welcher aber für Verwaltung, "Klein-Kram", usw. aufgebraucht wird.
Also dem Verein an sich spült das definitiv keine nennenswerten Mehr-Einnahmen in die Kasse.

Geschrieben von Marcel D.Wegfall der inoffiziellen JF-Kasse
Wenn ihr schon einen Verein habt, braucht es keine inoffizielle JF-Kasse.
Verein eröffnet Neben-Konto mit Zugriffs-Berechtigung durch Jugend-Wart(e), fertig. Und nix mehr inoffiziell.
Das sollte dann allerdings unbedingt auch genau so in der Satzung stehen.

Geschrieben von Marcel D.und besserer Versicherungsschutz
Bin da zwar jetzt nich so nah dran am Thema, aber nach meiner Kenntnis sind alle Aktivitäten der allg. Jugendarbeit (Sport, Spiel, usw.) über Fw./Gemeinde versichert.
Bei welchen Aktivitäten ist denn explizit dieser Verein Veranstalter, bei denen die JF mitwirkt, und die zusätzlich nicht über allg. JF-Arbeit abgedeckt sind.?
Denn nur dann, wenn diese 3 Bedingen zusammen erfüllt sind, würde es entsprechenden Versicherungsschutz benötigen.

Meine Auffassung:
JF sollte in Satzung mit einfließen (Zweck des Vereins: ... Unterstützung der JF, ...).
JF-Kasse sollte in Satzung klar geregelt sein, siehe oben.

JF-Mitglieder als Mitglieder des Vereins = Nö.
Meine Begründung eher Verwaltungs-mäßiger Natur.
Minderjährige haben kein (eigenes) Stimmrecht, werden sie Mitglied wird "ihr" Stimmrecht durch den "Vormund" (Eltern) ausgeübt.
Alle Nase lang lassen sich da Eltern scheiden, und du hast nur nervigen Aufwand sauber rauszupulen, welches Elternteil da tatsächlich stimmberechtigt ist, machst du da murks, bzw. läßt das schleifen, sind hinterher (theoretisch) alle Abstimmungen des Vereins anfechtbar, nur wegen so nem scheiß, nein Danke.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAnne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen829650
Datum27.04.2017 16:431244 x gelesen
Bei uns werden alle Mitglieder der JF, der Einsatzabteilung sowie der Ehren und Altersabteilung Mitglied im Feuerwehrwehrverein.
Wir sind jetzt eingetragen als e.V., vorher waren wir aber schon lange Zeit gemeinnützig anerkannt.

Geld eines Vereines darf nicht beliebig für alle Zwecke ausgegeben werden. z.B. gibt es einen Höchtsbetrag pro Kopf, mit dem ich Ausflüge unterstützen kann, die nicht als Dienstreise verbucht werden können. Wenn die Kinder nicht Vereinsmitglieder sind, würde diese Fördermöglichkeit komplett entfallen.

Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDarr8e H8., hamburg / Hamburg829651
Datum27.04.2017 16:541171 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Annette S.Wenn die Kinder nicht Vereinsmitglieder sind, würde diese Fördermöglichkeit komplett entfallen.

Falsch.
Wenn ihr gemeinnützig seit, muss Förderung der JF in Satzung stehen, ansonsten dürftet ihr sie formal-juristisch gar nicht fördern.
Gemeinnützige Vereine müssen zwingend ihre Satzungs-Zwecke erfüllen, und eben genau NICHT ihre Mitglieder fördern.
Ergo ist es in diesem Zusammenhang völlig unerheblich, ob die Kinder Vereinsmitglieder sind.
Wichtig wäre bloß, das Förderung der JF in Satzung steht.

Grüße
Hansi.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP829657
Datum27.04.2017 17:251157 x gelesen
Werden die Aufgezählten automatisch Mitglieder im Verein?
Wenn Ja, wie verträgt sich das mit der Vereinsfreiheit die wir in Deutschland haben?

Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP829658
Datum27.04.2017 18:011098 x gelesen
Vereinsfreiheit ist gesetzlich definiert als die Freiheit, überhaupt Vereine gründen zu dürfen. Wo soll das hier betroffen sein?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDarr8e H8., hamburg / Hamburg829659
Datum27.04.2017 18:111127 x gelesen
Moin,

Sebastian, er meint sicherlich, das man niemanden "zwingen" kann, Mitglied eines Vereins zu werden, bloß, weil man Mitglied einer Abteilung einer Feuerwehr wird.
Eintritt in Fw.-Abteilung darf nicht pauschal/automatisch zur Mitgliedschaft in einem Verein führen, sondern der Eintritt in Verein muss zusätzlich und freiwillig erfolgen.

Grüße
Hansi

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP829665
Datum27.04.2017 19:321093 x gelesen
Müsste ich heute eine Fördervereinssatzung erarbeiten, ich würde genau eine solche Zwangsmitgliedschaft mit hineinschreiben. Denn was soll schon passieren? Selbst dort, wo Amtsgerichte bei der Eintragung eines Vereins die Satzung dreimal auf links drehen hört man erstaunlich wenig von Problemen, die diese ach so rechtswidrige Regelung verursacht. Wo es vielmehr drauf ankommt: Wenn einer mal nicht damit einverstanden ist, verlässt er den Verein eben wieder. Solche Beispiele gibt es eigentlich genügend, wo Mitglieder der Einsatzabteilungen nicht im Verein sind, obwohl die Satzung den Zwangspassus enthält.
Es ist kein riesiger Unterschied, aber es ist so herum in meinen Augen etwas einfacher und unbürokratischer, als neuen Einsatzkräften ein Eintrittsformular o.ä. für den Verein vorzulegen. Und gegenüber rein fördernden Mitgliedern ist es auch ein besseres Zeichen, wenn die Aktiven gefühlt "eh drin" sind.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSimo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg829667
Datum27.04.2017 21:591074 x gelesen
Jetzt driften wir in das Vereinsrecht ab.

Geschrieben von Darre H.Verein eröffnet Neben-Konto mit Zugriffs-Berechtigung durch Jugend-Wart(e), fertig. Und nix mehr inoffiziell.
Das sollte dann allerdings unbedingt auch genau so in der Satzung stehen.

Hmm. Keine Vereinssatzung, welche mir bekannt ist, nennt Konten und Zugriffsrechte. Müsste jedesmal geändert werden, wenn sich die Bankverbindung etc. ändert.
Wie der Vorstand die Kassengeschäfte organisiert ist sein recht. Zur Kontrolle werden von den Mitgliedern Kassenprüfer bestellt.

Geschrieben von Darre H.JF sollte in Satzung mit einfließen (Zweck des Vereins: ... Unterstützung der JF, ...).
JF-Kasse sollte in Satzung klar geregelt sein, siehe oben.

JF als Zweck unbedingt. Kasse siehe oben.

Geschrieben von Darre H.Minderjährige haben kein (eigenes) Stimmrecht, werden sie Mitglied wird "ihr" Stimmrecht durch den "Vormund" (Eltern) ausgeübt.
Auch eine solche Regelung kenne ich bei keinem anderen Verein bzw. Stimmrechte werden per Satzung eingeräumt. IN der Regel ist das aktive Wahlrecht ab 16 und das passive Wahlrecht ab 18 gegeben.

Gruß
Simon

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDarr8e H8., hamburg / Hamburg829669
Datum28.04.2017 07:53954 x gelesen
Moin,


Geschrieben von Simon S.Keine Vereinssatzung, welche mir bekannt ist, nennt Konten und Zugriffsrechte.

Muss in solchem Fall sogar zwingend notwendig in die Satzung. Denn für den Verein handeln (also hier explizid Vereins-Geld für JF-Dinge ausgeben) darf auschließlich ein nach außen vertretungsberechtigter.
Im allgemeinen ist das (alleine) der Vorstand, wenn man von dieser Regel abweichen will (also auch der JF-Wart darf Vereins-Geld vom JF-Vereinskomto eigenmächtig verwenden), darf man dass nur dann, wenn es auch so in der Satzung steht.
Kann man in Satzung sogar wirklich sehr schön regeln mit dem Einsetzen von sogg. "besonderen Vertretern" nach §30 BGB.

Geschrieben von Simon S.Müsste jedesmal geändert werden, wenn sich die Bankverbindung etc. ändert.

Geht ja wohl um Giro-Konto für's Tages-Geschäft, die einzige Änderung wird ein gelegentlicher personeller Wechsel der Position JF-Wart sein, und da wird dann mit den "Amtsgeschäften" auch die Konto-Karte mit übergeben, fertig.

Geschrieben von Simon S.Stimmrechte werden per Satzung eingeräumt. IN der Regel ist das aktive Wahlrecht ab 16 und das passive Wahlrecht ab 18 gegeben.
Wenn die Satzung Bestimmungen zum Stimmrecht minderjähriger enthält, dann ist ja gut.
Da geht's mir aber wie dir, Simon, nämlich Satzungen, die auch daran denken, sind mir nicht bekannt.
Deine Regel aktiv/passiv=16/18 Jahre gilt zwar in vielen Fällen bei Kommunalwahlen, hat aber mit Vereinen nix zu tun.
Wenn die satzung aber eben nix sagt, gilt folgendes:
Laut gängiger Rechtsauffassung kann man davon ausgehen, wenn die Eltern dem Vereinsbeitritt auf dem Aufnahmeantrag zugestimmt haben, dass sie damit auch mit der selbständigen Ausübung des Stimmrechts einverstanden sind.
Aber
Diese Einwilligung können die Eltern aber jederzeit frei und ganz nach belieben (generell oder nur für einzelne Abstimmungen) zurückziehen. Dann wären die Eltern selbst berechtigt, das Stimmrecht stellvertretend für ihre Kinder auszuüben. Es handelt sich dabei nicht um eine Übertragung von Mitgliedschaftsrechten im Sinne § 38 BGB. Solch ein Verein muss also dann dulden, wenn in der Mitgliederversammlung Eltern sitzen, die nicht dem Verein angehören, aber das Vereinsgeschehen mitbestimmen wollen. Sobald sie also erklären, das Stimmrecht für ihre Kinder ausüben zu wollen, muss ihnen die Teilnahme gestattet werden.

Und dann kommt zum Tragen was ich schrieb, ... "Hat das anwesende Elternteil überhaupt das Sorgerecht und darf es für den jugendl. abstimmen?"

Grüße
Hansi

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg829674
Datum28.04.2017 09:21867 x gelesen
Und wie wahrscheinlich ist so ein Fall?
Ich mache jetzt seit 7 Jahren Jugendarbeit im Verein und hatte nicht einen Fall wo die Eltern das wollten. Man muss den Eltern ja nicht erzählen, dass sie es dürften.
Mein Vorgänger hatte soweit ich weis in 10 Jahren auch keinen so einen Fall. Daher halte ich das ganze für relativ unbegründet.

In der THW Jugend wird man im Normalfall auch zwei Organisation aufgenommen. Einmal in die BA THW und einmal in den Verein THW Jugend. Gibt meines Wissens nach auch keine Probleme.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorOliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen829675
Datum28.04.2017 09:26937 x gelesen
Hallo Marcel!

Geschrieben von Marcel D.mehr Mitglieder für den Verein, Wegfall der inoffiziellen JF-Kasse (auch vor dem Aspekt, das demnächst die Gemeinnützigkeit beantragt werden soll und dann das Finanzamt genauer hinsieht) und besserer Versicherungsschutz
Aus genau diesen Gründen, haben wir die JF und die Kinderfeuerwehr mit aufgenommen. Das ist auf jeden Fall ein richtiger und wichtiger Schritt. Ich würde beide beitragsfrei aufnehmen oder aber den Mitgliedsbeitrag direkt in die Jugendarbeit zurückfließen lassen.

Und denkt an das Wahlalter! Gibt vielleicht Probleme wenn dann plötzlich ein 10-Jähriger wählen oder gewählt werden kann.

Gruß Oliver!

<< Melden macht frei und belastet andere! >>

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSimo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg829676
Datum28.04.2017 09:40822 x gelesen
Geschrieben von Darre H.Muss in solchem Fall sogar zwingend notwendig in die Satzung. Denn für den Verein handeln (also hier explizid Vereins-Geld für JF-Dinge ausgeben) darf auschließlich ein nach außen vertretungsberechtigter.
Im allgemeinen ist das (alleine) der Vorstand, wenn man von dieser Regel abweichen will (also auch der JF-Wart darf Vereins-Geld vom JF-Vereinskomto eigenmächtig verwenden), darf man dass nur dann, wenn es auch so in der Satzung steht.
Kann man in Satzung sogar wirklich sehr schön regeln mit dem Einsetzen von sogg. "besonderen Vertretern" nach §30 BGB.


Hmm. Jetzt nicht bürokratischer werden als es notwendig ist. Ich bin in mehreren Vereinen aktiv. Keiner kennt eine solche Regelung in der Satzung, und in allen Vereinen gibt nicht nur der BGB-Vorstand Geld aus. Dafür beschließt der Vorstand nämlich Budgets (Jahres- bzw. Projektbudgets) und die projektverantwortlichen reichen dann die Quittungen ein bzw. der Kassier/Schatzmeister bzw. ein beauftragter überweist dann den Rechnungsbetrag oder es gibt offizielle Barkassen. Die Projektvertanwortlichen sind teilweise nicht mal Mitglied im Vorstand.Geschrieben von Darre H.

Geschrieben von Simon S."Stimmrechte werden per Satzung eingeräumt. IN der Regel ist das aktive Wahlrecht ab 16 und das passive Wahlrecht ab 18 gegeben."
Wenn die Satzung Bestimmungen zum Stimmrecht minderjähriger enthält, dann ist ja gut.
Da geht's mir aber wie dir, Simon, nämlich Satzungen, die auch daran denken, sind mir nicht bekannt.
Deine Regel aktiv/passiv=16/18 Jahre gilt zwar in vielen Fällen bei Kommunalwahlen, hat aber mit Vereinen nix zu tun.


Da hab ich mich wohl missverständlich ausgedrückt: Ich kenne ausschließlich Vereine, welche die Stimmrechtsfrage geklärt haben. Und in den Satzungen ist eben meist das Stimmrecht 16/18 geregelt.
Vielleicht liegt es an unserem Amtsgericht, dass es bei uns die meisten Vereine drin haben (die prüfen Satzungen vorab und geben Tipps zu solchen Themen)

Gruß
Simon

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP829679
Datum28.04.2017 10:23   951 x gelesen
Genau das meine ich, ich gebe zu das ich mich da etwas mißverständlich ausgedrückt habe.
Es kann in meinen Augen nicht sein, das ich durch eine Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr (die ja immer drauf pocht nicht mit einem Verein verwechselt zu werden) automatisch Mitglied in einem privatrechtlich organisierten Verein werde.
Denn dann haben wir wieder genau diese Vermischung zwischen Feuerwehr als BOS und dem Förderverein der Feuerwehr.
Ich bin da auch das passende Beispiel.
Als wir in meiner Heimatwehr den Förderverein gegründet haben stand auch dieser Passus zur Diskussion. Der Berater vom (Kreis-/Landes-?)Feuerwehrverband hat davon abgeraten. Also haben wir ganz normale Aufnahmeanträge ausgefüllt. Und machen das bis heute noch. Und wer nicht will will nicht.
In meiner Zweitwehr haben wir das Konstrukt das Sebastian vorzieht. Da habe ich jedes Mal Diskussionen mit dem Vorsitzenden das ich ja gar kein Mitglied bin.
Die Sache geht solange gut bis es mal zu Rechtstreitigkeiten kommt und jemand das unter die Lupe nimmt. Außerdem, ich möchte gerne gefragt werden bevor ich in einem Verein Mitglied werde.

Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAnne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen829680
Datum28.04.2017 11:29798 x gelesen
Geschrieben von Darre H.Wenn ihr gemeinnützig seit, muss Förderung der JF in Satzung stehen, ansonsten dürftet ihr sie formal-juristisch gar nicht fördern.
Gemeinnützige Vereine müssen zwingend ihre Satzungs-Zwecke erfüllen, und eben genau NICHT ihre Mitglieder fördern.


Richtig. Die Arbeit der JF wird natürlich untestützt, z.B. werden Ausrüstungsgegenstände beschafft, Ausbildungswochenenden finanziert usw.
Es gibt aber trotz allem Leistungen, die nur für Vereinsmitglieder abgerechnet werden können.

Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHank8e B8., Bremerhaven / Bremen829698
Datum28.04.2017 19:04857 x gelesen
Wo ist das Problem, das ein 10-Jähriger ein Amt ausübt, bei den Pfadfinder auf allen Ebenen durchaus üblich.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorOliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen829751
Datum02.05.2017 09:01695 x gelesen
Hi!

Ich bezweifle nicht, dass ein 10-Jähriger ein Amt ausüben kann. Allerdings gibt es in einem Vereinsvorstand Posten, die nicht durch Minderjährige besetzt werden können, da man gesetzliche Verantwortung übernimmt (geschäftsführender Vorstand).

In der Jugendfeuerwehr haben die Jugendlichen ja die Möglichkeit im Jugend-Ausschuss Engagement zu zeigen und dort auch mitzuwirken. Um im Vereinsvorstand die Interessen der JF zu vertreten ist bei uns der Jugendwart von Amts wegen im Vorstand.

Gruß Oliver

<< Melden macht frei und belastet andere! >>

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 27.04.2017 14:29 Marc7el 7D., Wabern
 27.04.2017 16:00 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 27.04.2017 16:41 Darr7e H7., hamburg
 27.04.2017 21:59 Simo7n S7., Gomaringen
 28.04.2017 07:53 Darr7e H7., hamburg
 28.04.2017 09:21 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
 28.04.2017 09:40 Simo7n S7., Gomaringen
 27.04.2017 16:43 Anne7tte7 S.7, Griesheim
 27.04.2017 16:54 Darr7e H7., hamburg
 28.04.2017 11:29 Anne7tte7 S.7, Griesheim
 27.04.2017 17:25 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 27.04.2017 18:01 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 27.04.2017 18:11 Darr7e H7., hamburg
 27.04.2017 19:32 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 28.04.2017 10:23 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 28.04.2017 09:26 Oliv7er 7S., Dietzenbach
 28.04.2017 19:04 Hank7e B7., Bremerhaven
 02.05.2017 09:01 Oliv7er 7S., Dietzenbach
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt