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Thema | Nagelplattenbinder halten, was der Architekt verspricht ... | 39 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 747252 | |||
Datum | 11.12.2012 16:59 | 16024 x gelesen | |||
hallo, Nagelplattenbinder halten, was der Architekt verspricht mit dieser Überschrift hat der GIN e.V., Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte und Interessenverband Nagelplatten heute eine Pressemitteilung herausgegeben: Nagelplattenbinder halten, was der Architekt verspricht Es ist verständlich das ein Interessensverband der Hersteller und Verarbeiter die Vorteile dieser Bauteile in den Vordergrund stellt. Leider ist der Verband dabei er aber mit keinem Wort auf die Problematik der Stabilität im Brandfall eingegangen :-( MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Jens8 N.8, Ohorn / Sachsen | 747259 | |||
Datum | 11.12.2012 17:21 | 7983 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Leider ist der Verband dabei er aber mit keinem Wort auf die Problematik der Stabilität im Brandfall eingegangen :-( Warum sollten sie auch, die Praxis hat uns doch eines bessern ob der Vorteile der Nagelplattenbinder belehrt...... BR Jens Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 747261 | |||
Datum | 11.12.2012 17:45 | 8156 x gelesen | |||
UNter den ersten hundert Anrufern verlosen wir eine Terassenausstattung mit Sitzgelegenheiten für einen kompletten Löschzug und ein PT 100 mit dem sie selbst anhand der Löschwassertemperatur feststellen können ob es noch brennt. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 747276 | |||
Datum | 11.12.2012 20:43 | 7327 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Nagelplattenbinder halten, was der Architekt versprich Geschrieben von Jürgen M. Leider ist der Verband dabei er aber mit keinem Wort auf die Problematik der Stabilität im Brandfall eingegangen :-( Absolut logisch. Wenn man nichts verspricht, braucht man auch nichts halten... MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Flor8ian8 K.8, St. Johann - Bleichstetten / Baden-Württemberg | 747279 | |||
Datum | 11.12.2012 21:15 | 7475 x gelesen | |||
Bei uns in der Nähe hat ein großer Lebensmitteldiscounter damit 2 aktuelle Forums-Themen mit einem Laden erledigt. Discounter typische Bauweise mit Nagelplatten+eine komplette Dachhälfte mit PV, welche die Stabilität mit Sicherheit nicht erhöht, wenn von unten viel warm kommt. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 747300 | |||
Datum | 12.12.2012 09:14 | 7450 x gelesen | |||
so ist es geplant! Die Leute sollen den laden sicher verlassen können und um die Reste kümmert sich dann der Containerdienst. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 829545 | |||
Datum | 25.04.2017 09:23 | 5857 x gelesen | |||
hi dann werden halt solche Gebäude entsprechend gekennzeichnet: MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 829552 | |||
Datum | 25.04.2017 10:53 | 4870 x gelesen | |||
Für Discounter eher eine Wirtschaftlichkeitsberechnung. In einer ( Massivgebauten) Filiale eines Anbieters hat hier vor ein paar Jahren nur der Schmorbrand einer Kühleinheit im Laden einen Millionenschaden verursacht. Eben weil der gesamte Warenbestand und Einrichtung durch die Rauchgase unbrauchbar wurden. da spielen dann 100-200 tsd für ein Dach auch keine Rolle. Weil wenn man die Anzahl der Bauten in Relation zu den tatsächlichen Schäden rechnet ist es bestimmt Wirtschaftlicher wenn im Jahr mal so 5-10 Läden nach Brand Totalschäden sich im Vergleich zu den Mehrkosten beim Bau. Zumal Neubauten dann i.d.R. direkt in modernster Form errichtet werden oder die Gelegenheit für "Standortoptimierungen" genutzt werden. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 829554 | |||
Datum | 25.04.2017 11:11 | 5436 x gelesen | |||
Provokant gefragt: Was ist mit der baurechtlichen Forderung, dass wirksame Löschmaßnahmen möglich sein müssen? Das ist ja per Definition bei einer F0-Bauweise nicht gegeben. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 829555 | |||
Datum | 25.04.2017 11:13 | 5205 x gelesen | |||
Werfer-/ Außenangriff = Wirksam= Feuer aus? Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 829556 | |||
Datum | 25.04.2017 11:20 | 5209 x gelesen | |||
...wobei ich mir vorstellen kann, dass das nicht die ursprüngliche Vorstellung in der Vorschrift war.... ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Mark8us 8H., Auerbach / Bayern | 829557 | |||
Datum | 25.04.2017 11:25 | 5201 x gelesen | |||
Hi Volker, die Frage beantworten G. Famers und J. Messerer in der Stellungnahme Rettung von Personen und wirksame Löscharbeiten: "3. Das Bauordnungsrecht lässt nur einen zeitlich eingeschränkten Feuerwehreinsatz innerhalb einer baulichen Anlage zu, der durch die vorgegebene Standsicherheit der Anlage im Brandfall bestimmt wird. 4. Müssen aufgrund der Brandentwicklung beim Eintreffen der Feuerwehr einzelne, brandschutztechnisch abgetrennte Räume, die Nutzungseinheit, der Brandabschnitt/Brandbekämpfungsabschnitt oder das Gebäude aufgegeben werden, können aber die benachbarten Räume/Nutzungseinheiten/Brandabschnitte/Brandbekämpfungsabschnitte/Gebäude durch den Feuerwehreinsatz geschützt werden, handelt es sich gleichwohl im bauordnungsrechtlichen Sinn um "wirksame Löscharbeiten"." Das Baurecht ist nachbarschaftsschützend. Wirksame Löscharbeiten bedeutet die Begrenzung des Brandes auf einen definierten Bereich (zum Schutz der Nachbarschaft). Ein betroffenes Gebäude darf dabei vollständig niederbrennen. Die Personen im Gebäude müssen lediglich die Möglichkeit haben, sich im Brandfall rechtzeitig in Sicherheit bringen zu können. Für die Feuerwehr besteht die Herausforderung darin, die Standsicherheit der Anlage richtig einzuschätzen und darauf basierend abzuwägen, wie lang ein Innenangriff in einem Gebäude sicher möglich ist und ab wann die Standsicherheit so weit gefährdet ist, dass das Gebäude aufgegeben werden und sich auf den Schutz der Nachbarschaft beschränkt werden muss (und so lange die Nachbargebäude erfolgreich gehalten werden, waren es wirksame Löscharbeiten im Sinne des Bauordnungsrechts). schöne Grüße | |||||
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Autor | Matt8hia8s T8., Bottrop / NRW | 829558 | |||
Datum | 25.04.2017 11:33 | 5078 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker L.Provokant gefragt: Was ist mit der baurechtlichen Forderung, dass wirksame Löschmaßnahmen möglich sein müssen? Das ist ja per Definition bei einer F0-Bauweise nicht gegeben. Hallo Die F0 ist dafür da damit wir sofort wissen das da Nagelplattenbinder verbaut sind. Sieht man ja von außen nicht. Da ist die wirksame Löschmaßnahme nur von außen möglich. Die Nagelplattenbinder geben sehr schnell nach und die Folge ist dann der einsturz vom Dach. Viele Grüße Scotty Scotty´s Maschinisten Channel | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 829563 | |||
Datum | 25.04.2017 13:16 | 5036 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Volker L. Was ist mit der baurechtlichen Forderung, dass wirksame Löschmaßnahmen möglich sein müssen? Das ist ja per Definition bei einer F0-Bauweise nicht gegeben. Sag mir doch bitte mal, wo das per Definition nicht gegeben ist bzw. wer das wo so definiert hat. Danke, Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 829567 | |||
Datum | 25.04.2017 15:54 | 4757 x gelesen | |||
Genau das ist für mich die Frage, wer höchstricherlich das definiert hat. Wirksame Löscharbeiten müssten nach meinem Verständnis es vom Ansatz her ermöglichen ein Gebäude "halten" zu können. Die Darlegung des Kollegen H. dass wirksame Löscharbeiten ausreichend sind, wenn die Nachbarschaft geschützt wird ist interessant. Ist das irgendwo rechtssicher so formuliert? ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Mich8ael8 V.8, Hochdorf-Assenheim / Rheinland-Pfalz | 829568 | |||
Datum | 25.04.2017 16:14 | 4539 x gelesen | |||
Ich halte das vom Kollegen H. zitierte Grundsatzpapier der Fachkommission Bauaufsicht durchaus für rechtsicher. Oder gibt es da andere Meinungen? | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 829569 | |||
Datum | 25.04.2017 16:59 | 4572 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker L.Die Darlegung des Kollegen H. dass wirksame Löscharbeiten ausreichend sind, wenn die Nachbarschaft geschützt wird ist interessant Wenn nicht braucht jedes Gebäude eine Sprinkler_anlage mit BMA ... hätte aber auch den Vorteil das wir keine Brandabschnitte mehr bräuchten ;) "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 829577 | |||
Datum | 26.04.2017 00:23 | 4071 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus H.Für die Feuerwehr besteht die Herausforderung darin, die Standsicherheit der Anlage richtig einzuschätzen und darauf basierend abzuwägen, wie lang ein Innenangriff in einem Gebäude sicher möglich ist und ab wann die Standsicherheit so weit gefährdet ist, dass das Gebäude aufgegeben werden und sich auf den Schutz der Nachbarschaft beschränkt werden muss Die Herausforderung ist überschaubar. Als Faustformel aufgrund der Berichte über entsprechende Brände in diesen Einzelhandelsobjekten würde ich sagen: Kurz nach dem Eintreffen der Feuerwehr (also so 10 - 15 Minuten nach Brandausbruch) zündet das Dach durch, ebenfalls maximal eine Viertelstunde nach der Durchzündung stürzt es ein. Damit ist ein Innenangriff zur Brandbekämpfung m.M.n. sofort ausgeschlossen, sobald eine ernsthafte Brandausbreitung in die Dachkonstruktion erfolgt ist. Ein entschlossener Außenangriff mit Öffnen der Dachhaut hat in einzelnen Fällen zumindestens einen Achtungserfolg gebracht (wirtschaftlich betrachtet dürfte der Schaden aber auch in diesen Fällen nicht wirklich verringert worden sein). Die größeren Herausforderungen bestehen zum einen im Erkennen eines Nagelplatten-Objekts und zum anderen in der Frage nach der Vertretbarkeit einer Personensuche/Menschenrettung bei nicht bestätigter Räumung... | |||||
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Autor | Manf8red8 B.8, Tittmoning / | 829578 | |||
Datum | 26.04.2017 02:44 | 4129 x gelesen | |||
Ich habe zu dem Thema eine interessante Ausführung des Instituts der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen gefunden: http://www.idf.nrw.de/service/downloads/pdf/nagelplattenbinder_11_05_12.pdf Die Ausführungen decken sich auch mit den Schulungen, die bei unserer FF zu diesem Thema durchgeführt wurden, dort wurde uns ausdrücklich verboten, solche Gebäude zu betreten, ausser zur Menschenrettung. Die Gefahr eines Einsturzes ist einfach viel zu groß. Wenn vom Notruf bis zum totalen Kollaps des Gebäudes weniger als 20 Minuten vergehen, dann sind wirksame Löscharbeiten zum Erhalten desd Gebäudes meiner Meinung nach so gut wie unmöglich. Und ganz ehrlich: wer billig baut und auf passiven Brandschutz so gut wies geht verzichtet, der hat halt Pech gehabt. | |||||
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Autor | Tim 8B., St. Ingbert / Saarland | 829580 | |||
Datum | 26.04.2017 07:06 | 4286 x gelesen | |||
Im Regelfall ist das Hauptschutzziel der Brandschutzkonzepte lediglich das schnelle Entfluchten des Marktes im Brandfall. Die gelagerten Waren respektive Lebensmittel stellen nach einem Brandereignis auch ohne Gebäudeverlust ohnehin im Regelfall einen Totalverlust dar. Wenn man dann ggf. Gebäuderestwert, Abschreibungen, Wirtschaftlichkeit, Zeitfenster Sanierung ggü. Zeitfenster Neubau etc. in Betracht zieht, kann es da (für den Eigentümer) schon uninteressant werden, so ein Gebäude im Brandfall zu erhalten. Ich habe hier mal ein Muster-Brandschutzkonzept für Aldi-Märkte <1600 m² Bruttogrundfläche für das Bundesland Hessen in den Treadcontainer gelegt... Gruß, Tim! Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen ein Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss. OVG Münster, AZ 10 A 363/86 vom 11.12.1987 | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 829700 | |||
Datum | 29.04.2017 09:12 | 4557 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Volker L. ... Das ist ja per Definition bei einer F0-Bauweise nicht gegeben. Das war doch keine Frage sondern eine Behauptung, also müsstest Du die Definiton ja kennen. Geschrieben von Volker L. Genau das ist für mich die Frage, wer höchstricherlich das definiert hat. Dazu brauchts keinen Höchstrichter, weil es im Gesetz steht und auch die Höchstrichter sich ans Gesetz halten. Art. 30 BayBO (und vgl. § der MBO) stellt im Regelfall keine Anforderung an den Feuerwiderstand des Dachs, also warum sollten ausgerechnet Nagelplattenbinder feuerwiderstandsfähig ausgeführt werden? Dort, wo Anforderungen an den Feuerwiderstand des Daches gestellt werden, betreffen sie nicht nur die Tragkonstruktion sondern auch den Raumabschluss und spiegeln somit die Umsetzung des Schutzziels "Vorbeugung einer Ausbreitung von Feuer und Rauch" wider. Die Landesbauordung ist das "Standardbrandschutzkonzept", schlüssig und mit aufeinander (je nach Gebäudeklasse und ggf. Nutzung) abgestimmten Anforderungen. Hält man die Bauordnung ein, dann gelten auch die Schutzziele als eingehalten. Anders sieht es vielleicht bei geregelten Sonderbauten aus, aber da werden dann z.B. in der VkV oder VStättV oder auch in der TB IndBauRL explizite Anforderungen gestellt. Die meisten Discounter sind aber ungeregelte Sonderbauten, also somit im Geltungsbereich der LBO und somit auch ohne Feuerwiderstandsanforderung an die Dächer. Wenn man sich eine Synopse der alten und neuen Bauordnungen ansieht, dann ist auch klar erkennbar, in welche Richtung der Wille des Gesetzgebers bezüglich Feuerwiderstand der Dächer geht. Geschrieben von Volker L. Die Darlegung des Kollegen H. dass wirksame Löscharbeiten ausreichend sind, wenn die Nachbarschaft geschützt wird ist interessant. Ist das irgendwo rechtssicher so formuliert? Glaubst Du etwa, die Fachkommission Bauaufsicht, die fachliche Vertreterversammlung der Gesetzgeber, veröffentlicht etwas, ohne dass es baurechtlich abgesichert ist? Nur, weil ein paar Discounter nach dem Vollbrand eingestürzt sind, haben ein paar Feuerwehrler mit Realitätsverlust aufgrund einseitiger Freizeitgestaltung wohl Pipi in der Hose ;-) Wenn die genauso laut und plakativ und präsentativ gegen die Wasserverschwendung durch wirkungslosen Begießen des Vollbrandes von oben mit missbräuchlich verwendeten Hubrettungsgeräten vorgehen würden oder genauso laut nach Tempo 100 auf Autobahnen und Tempo 80 auf Landstraßen schreien würden, wäre weitaus mehr Umweltschutz und Sicherheit produziert als mit der (unbegründeten) Hetzjagd auf Nagelplattenbinder. Interessant, dass man sich hier voll auf die Discounter einschießt, nach Werkstätten, Lagergebäuden, landwirtschaftlichen Gebäuden, die zu Hauf mit Nagelplattenbidern gebaut werden, kräht aber kein (roter ;-)) Hahn? Lustig, gell? Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 829706 | |||
Datum | 29.04.2017 21:10 | 3718 x gelesen | |||
Ja, diese typische Einsturzzeit nach Brandbeginn kenne ich auch. Ebenso die Vorgehensweise das Gebäude praktisch kontrolliert abbrennen zu lassen. Was ich mich aber immer wieder ob dieses bewussten Inkaufnehmen des Totalverlustes frage, ist, ob es eigentlich "verantwortlich" ist so zu planen.... Billig bauen und im Brandfall den Totalschaden in Kauf zu nehmen gefährdet u.U. uns vorsätzlich als Einsatzkräfte bei Menschenrettung. Zudem wird dies bei den Versicherungsprämien letztendlich auch auf uns umgelegt. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 829708 | |||
Datum | 29.04.2017 21:17 | 3695 x gelesen | |||
Interessant zu lesen. Muss aber sagen, da denke ich zu "altdeutsch", zu solide..... Alleine wie die Brandwände "vom Tisch gewischt werden" ist bemerkenswert. Stören angeblich gravierend den Geschäftsablauf...und schon ist es geschehen.. Wirkt auf mich so wie ein übergroßes Entgegenkommen. An anderer Stelle und bei anderen Antragstellern hagelt es bisweilen an Auflagen. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 829710 | |||
Datum | 30.04.2017 02:19 | 3788 x gelesen | |||
Hallo, wer nach Baurecht zulässig plant, plant verantwortlich. Auch dann, wenn seine Planung zulässige, zuzulassende oder zugelassene Abweichungen vom Baurecht enthält. Dafür sind schutzzielorientiert entsprechende Kompensationen vorzusehen. Ein Totalverlust bei den diskussionsgegenständlichen Discountern ist somit nicht in Kauf genommen sondern baurechtlich zulässig, und ohne darüber hinausgehende, nicht erforderliche Anforderungen wirtschaftlich und somit verantwortlich. Die diskussionsgegenständlichen Discounter besitzen zwei bauliche Rettungswege, somit ist eine Menschenrettung durch die Feuerwehr nicht vorgesehen und auch nicht geplant. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 829711 | |||
Datum | 30.04.2017 03:15 | 3924 x gelesen | |||
Hallo, nix für ungut, aber Du lieferst mir da grad ein paar echte Steilvorlagen ;-P Bei meinen Nachbarn geht grad feiertechnisch noch die Post ab, und bevor ich jetzt die Kollegen in Grün mal die Ruhestörung beenden lasse, muss ich hier noch schnell einen raushaun, weil ich sonst wieder nicht ruhig schlafen kann ;-)) Also: Ein "vom Tisch wischen" von Brandwänden ist beim verlinkten "Musterbrandschutzkonzept" nicht zu erkennen. Das "Musterbrandschutzkonzept" bezieht sich ausschließlich auf Gebäude mit einer Grundfläche von weniger als 1.600m². (Es ist ja auch ein Kreuz mit diesen komplizierten größer-kleiner-Zeichen, deshalb bitte die Betreffzeile des hmwvl-Schreibens überlesen und die richtige Textdarstellung "kleiner 1.600m² BGF" verwenden ;-)) Die Grundfläche von 1.600m² stellt die Fläche des baurechtlich zulässigen Gesamtschadensuasmaßes dar und errechnet sich aus der baurechtlichen Anforderung, in ausgedehnten Gebäuden innerhalb von 40m eine Brandwand anzuordnen (40m x 40m = 1.600 m²) Die Überschreitung des maximal zulässigen Brandwandabstands von 40m bei einer gleichzeitigen Unterschreitung der maximal zulässigen Gesamtschadensfläche ist eine bekannte, übliche und häufig genutzte Abweichung, bei der das Schutzziel "Vorbeugung einer Ausbreitung von Feuer und Rauch" umgesetzt wird, indem das maximal zulässige Gesamtschadensausmaß nicht überschritten wird. Die Begründung "gravierende Störung des Geschäftsablaufs" ist im verlinkten Dokument natürlich absolut unglücklich gewählt, wird aber nach der maximaldämlichen Begründung "aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich" leider oft genannt. Ein übergroßes Entgegenkommen sehe ich hier absolut nicht, eher eine schutzzielorientierte Ausnutzung des baurechtlich maximal zulässigen Gesamtschadensausmaßes. Als Vergleich dazu würde ich es als ein übergroßes (und unverantwortliches) Entgegenkommen halten, wenn man einem großen (und ach so armen) Industriekonzern einen Rauchschutzvorhang in der baurechtlich erforderlichen Brandwand einer absolut mit Mindestanforderungen am Limit liegenden, nicht gesprinklerten, ausgedehnten Industriehalle zulässt, begründet natürlich mit wirtschaftlichen und betriebsabläuflichen Gründen und kompensiert mit einer baurechtlich nicht anrechenbaren "Werkfeuerwehr" (= Grüppchen/Staffel von Freizeitbetriebsrothelmen in Sternfahrt), die mithilfe einer baurechtlich nicht ansetzbaren (weil nicht aufgeschalteten) Brandmeldeanlage von einer betriebseigenen "Leitzentrale" alarmiert wird. Wenn sowas "korrigiert" wird ist natürlich der Prüfer der Böse (um nicht zu sagen Projektverhinderer), nicht der brandschutztechnisch unbedarfte Ungeachtet dessen wird aber die Abweichung bei jedem Bauvorhaben im Einzelfall geprüft und dann entsprechend genehmigt/bescheinigt oder auch nicht. Was bei den Discountern aber wohl weniger bekannt, dafür aber umsomehr sinnlos vorhanden ist, ist die "Alibi-Trennwand" zwischen Lager- und Vekaufsfläche. Massiv gebaut und mit einem Feuerschutzabschluss mit Feststellanlage versehen, führt aber nur bis knapp über die brandschutztechnisch nicht klassifizierte Unterdecke, der darüber liegende Dachraum ist offen verbunden. So eine Planung würde ich als Bauherr beim Planer als wirtschaftlichen Schaden geltend machen. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 829715 | |||
Datum | 30.04.2017 13:31 | 3655 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz-Peter L.Die diskussionsgegenständlichen Discounter besitzen zwei bauliche Rettungswege, somit ist eine Menschenrettung durch die Feuerwehr nicht vorgesehen und auch nicht geplant. Im Gegensatz zu den meisten Einfamilienhäusern, bei denen auch keinerlei Rauch- oder Brandabschnitte vorgeschrieben (und deswegen in der Praxis auch nicht vorhanden) sind, bei denen aber in den Obergeschossen der zweite Rettungsweg üblicherweise über Leitern der Feuerwehr erfolgen soll. Wenn denn ein passendes Fenster überhaupt erreichbar bzw. die Wartezeit bis zum Eintreffen der Feuerwehr überhaupt erträglich ist, weil ja ein Feuer in der letzten Ecke des Gebäudes nicht planmäßig daran gehindert wird, das komplette Gebäude zu verrauchen. Ich finde hier im Forum allerdings keinen Thread mit Empörung über solche Gebäude?! | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 829735 | |||
Datum | 01.05.2017 13:14 | 3501 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Franz-Peter L. Interessant, dass man sich hier voll auf die Discounter einschießt, nach Werkstätten, Lagergebäuden, landwirtschaftlichen Gebäuden, die zu Hauf mit Nagelplattenbidern gebaut werden, kräht aber kein (roter ;-)) Hahn? Lustig, gell? Bei den Discountern ist es ja relativ einfach. Die Gebäudetypen kennt jeder. Die sind auch flächendeckend in DL verbreitet. Es gab dann auch einige spektakuläre Brände. Dazu kommt, im Gegensatz zu den Werkstätten, Lagergebäuden, landwirtschaftlichen Gebäuden usw. die auch mit Nagelplattenbinder gebaut sind doch die üblicherweise höhere Personenzahl die bei einem Brand zumindest tagsüber betroffen sind. Da kann man dann die Problematik bei Feuerwehrs recht einfach erfassen und thematisieren. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wunstorf / Niedersachsen | 832282 | |||
Datum | 30.07.2017 10:14 | 3680 x gelesen | |||
Hallo! Keine Ahnung was der Architekt da versprochen hat, aber zum Glück ist das außerhalb der Öffnungszeiten passiert. Aldi Markt eingestürzt | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 832287 | |||
Datum | 30.07.2017 11:20 | 3493 x gelesen | |||
Ergänzung:Der Aldi-Markt wurde Mitte der Neunziger-Jahre errichtet. Das halbe Dach sei laut der Behörden "einfach so" eingestürzt - die Ursache konnte bisher nicht ermittelt werden. Der Sachschaden beläuft sich nach ersten Schätzungen auf über eine Million Euro jetzt stürzen die sogar ohne Feuer ein :-() kann es sein das diese Konstruktion einfach zu wenig statische Reserven hat und schon kleine Mängel solche gravierende Auswirkungen haben können? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 832289 | |||
Datum | 30.07.2017 11:35 | 3456 x gelesen | |||
Wer weis was nachgerüstet wurde. Klimageräte z.b. werden auch gerne mal zw. den Deckenelementen "versteckt" bzw. viele Discounter gehen mittlerweile hin und lassen Baustahlmatten als Einbruchschutz unter den Decken anbringen. Hier mal ein neuer Kabelkanal, da mal ne neue Wasserleitung und Zack kann an einzelnen Knotenpunkten die (geringe)Sicherheitsreserve aufgebraucht. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wunstorf / Niedersachsen | 832290 | |||
Datum | 30.07.2017 11:57 | 3469 x gelesen | |||
Laut der PDF Datei im Threadcontainer, sind die Nagelplattenbinder statisch zu 90% ausgelastet, da ist dann schnell Essig... | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 832295 | |||
Datum | 30.07.2017 14:35 | 3409 x gelesen | |||
hallo, Feuerwehr Laatzen: Bericht der Feuerwehr MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 832302 | |||
Datum | 30.07.2017 20:01 | 2994 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Laut der PDF Datei im Threadcontainer, sind die Nagelplattenbinder statisch zu 90% ausgelastet, da ist dann schnell Essig... Bei 90% sind u.U. schon bei Wärme/Kälte Ausdehnungen die 100% überschritten | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 832304 | |||
Datum | 30.07.2017 21:30 | 2857 x gelesen | |||
Moin Volker, ich durfte eine Zeit lang für einen Discounter tätig sein, der viele seiner Märkter genau so baut. Wenn man da mal unters Dach schauen durfte, wurde einem schon schwindelig.... was da so alles rum lag und mal hier und da festgenagelt wurde. Das kann ich mir gut vorstellen, dass da Lasten zu Schwachpunkten führen. Gruß | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wunstorf / Niedersachsen | 832308 | |||
Datum | 31.07.2017 02:08 | 2699 x gelesen | |||
Oder ein bisschen Wind... Aufquellen und zusammenziehen des Holzes durch feuchtigkeit/trockenheit spielt da bestimmt auch mit rein. Holz arbeitet nunmal. | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 832309 | |||
Datum | 31.07.2017 06:55 | 2776 x gelesen | |||
Moin, sollte dies der Grund sein, möchte ich nicht wissen, was Landauf und Landab in den Amtsstuben die Köpfe qualmen.... Gruß | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 847980 | |||
Datum | 04.04.2019 10:28 | 2793 x gelesen | |||
Bei mir in der Nachbarschaft werden gerade zwei Einfamilienhäuser mit entsprechender Dachkonstruktion erstellt. Was ich mich jetzt frage: Gilt hier auch der Grundsatz, dass ein Innenangriff nicht stattfinden soll, wegen der schnellen Einsturzgefahr? Oder ist Gefahr geringer, da deutlich kleinere Spannweiten vorliegen? Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Cars8ten8 P.8, Offenbach/Main / Hessen | 847981 | |||
Datum | 04.04.2019 11:10 | 2659 x gelesen | |||
Diese Gewichts- und Preisoptimierten Leichdachkonstruktionen fallen dir genauso schnell auf die Mütze. Da hilft nur hoffen dass der A-Trupp es rechtzeitig merkt. | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 847983 | |||
Datum | 04.04.2019 17:40 | 2059 x gelesen | |||
Hallo Christian, was heißt denn "entsprechende Dachkonstruktion"? Meinst Du damit etwa, dass die Dachkonstruktion der Einfamilienhäuser dem derzeit in Baden-Württemberg gültigen Baurecht entspricht? Ja dann ist das in der Tat ein riesiges Problem. Wobei es hier völlig wurscht wäre, ob es Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser oder gar Gewerbeeobjekte sind. Da § 27 LBO BW für Bedachungen ausschließlich eine Widerstandsfähigkeit gegen eine Brandbeanspruchung von außen durch Flugfeuer und strahlende Wärme fordert, sind Innenangriffe durch die Feuerwehr aufgrund der immensen allgegenwärtigen Einsturzgefahr grundsätzlich abzulehnen. Grüßla, FP SCNR! Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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