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Thema | Neues aus der BS-Forschung - hier Glasstaub bei THL-Einsätzen | 3 Beträge | |||
Rubrik | Techn. Hilfeleistung | ||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 843564 | |||
Datum | 20.10.2018 08:07 | 4070 x gelesen | |||
Neues aus der Brandschutzforschung, hier zur Gefährdung durch Glasstaub im Rahmen der THL. Die Zusammenfassung in Kap. 11 - beschreibt letztlich das, was wir meist seit Jahren schon in der Literatur für ecomed beschrieben haben.... (wir werden auch mit dem THL-LKW-Buch aus 2003 zitiert: http://einsatzpraxis.org/buec/technische-hilfeleistung-lkw/, neuerer wäre das THL-PKW aus 2008: http://einsatzpraxis.org/foli/technische-hilfeleistung-pkw/...) 1. Atemschutz Wenn Glasstaub erzeugt wird, dann sollte eine geeignete einfache Filtermaske (P1, FFP2, etc.) getragen werden. 2. Augenschutz: Schutzbrille! (Korbbrille) (Visier reicht nicht!) 3. Handschuhe: Geeignete Handschuhe für die THL 4. Bei entsprechenden Lärmquellen ggf. auch Gehörschutz... Ganzer und äußerst umfassender Bericht: http://www.ffb.kit.edu/download/IMK%20Ber.%20Nr.%20194%20Kunkelmann%20Gefaehrdungslage%20durch%20Glasstaub%20bei%20der%20technischen%20Hilfeleistung.pdf ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Flor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg | 843586 | |||
Datum | 22.10.2018 09:43 | 1825 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Ulrich C. 3. Handschuhe: Geschrieben von Untersuchung zur Gefährdungslage durch Glasstaub bei Einsätzen der technischen Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen, S.97 [...] Thorns, J. [Beneke, N., et al. /2012/] geht ebenfalls auf diese Thematik ein. Sogenannte TH-Handschuhe für die Technische Hilfeleistung sind nicht nach DIN EN 659 (Feuerwehrschutzhandschuhe), sondern nach der allgemeinen Schutzhandschuh-Norm DIN EN 388 (Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken) genormt. Danach müssen Puls- und Handknöchelschutz vorhanden sein. Seit wann sieht die EN388 verpflichtenden Knöchelschutz vor? Beste Grüße | |||||
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Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen | 843588 | |||
Datum | 22.10.2018 11:13 | 1723 x gelesen | |||
Folgende Aussage zu den Partikelmasken (hier FFP2) verwundert mich und ich hätte mir hier eine bessere Quelle, als nur eine Marketinginternetseite eines Herstellers, gewünscht: "Filterung von mindestens 94% der in der Luft befindlichen Partikel bis zu einer Größe von 0,6 m" In der EN 149:2009 (Partikelfiltrierende Halbmasken) wird folgendes zur Größenverteilung der Testpartikel gefordert: "Die Partikelgrößenverteilung muss von 0,02 m bis 2 m äquivalenter aerodynamischer Durchmesser bei einem massebezogenen medianen Durchmesser von 0,6 m sein." Dies zeigt klar, dass 0,6 µm keine untere Grenze der Größe darstellt. Aufgrund der Physik bei Partikelfiltern ist eine unter Grenze der Größe von noch zu filternden Partikeln sowieso nicht klar zu definieren, weil es sich bei den Filtern nicht um ein Sieb, sondern um dreidimensionale Filter handelt. Die Größenverteilung ist deshalb so gewählt, damit sie die sog. "most penetrating particle size" abdeckt, spricht die Größe, die am schlechtesten durch den Filter abgeschieden wird. Größere und auch kleiner Partikel werden bekanntlich besser gefiltert. Viele Grüße Mario | |||||
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