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Thema | brennendes Windrad | 19 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 852406 | |||
Datum | 02.10.2019 14:17 | 5461 x gelesen | |||
da sicherlich nicht viele User so was schon mal live gesehen habe poste ich jetzt hier mal einen Link zu einem TV-Bericht aus Österreich über ein brennendes Windrad. Sind schon beeindruckende Bilder. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 852409 | |||
Datum | 02.10.2019 16:08 | 2818 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Sind schon beeindruckende Bilder.Ja, stimmt. Was ich gerade überlegt habe: Es ja üblich, nicht zu löschen wegen der Höhe. Warum machen eigentlich Steigleitungen mit angeschlossener Löschanlage keinen Sinn? Ist das technisch nicht lösbar oder einfach nur zu teuer? Ich meine 100m Höhe = 10 bar Druck, das müsste eine normale FPN noch hinbekommen, oder? Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, Berlin / Berlin | 852414 | |||
Datum | 02.10.2019 17:51 | 2684 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Rosenau Warum machen eigentlich Steigleitungen mit angeschlossener Löschanlage keinen Sinn? Und wo soll ich Einspeisen, direkt am Turmfuss, wo mir alles auf den Kopf fällt? Zu Retten gibt es eh nichts. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 852417 | |||
Datum | 02.10.2019 19:53 | 2619 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas H.Und wo soll ich Einspeisen, direkt am Turmfuss, wo mir alles auf den Kopf fällt? Rhein technisch wäre eine automatische Löschanlage wohl hinzubekommen. Ob sich aber der Aufwand rechnet ? Scheinbar ist das abbrennen lassen ja auf der betriebswirtschaftlichen so mit einkalkuliert.. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Manf8red8 B.8, Tittmoning / | 852423 | |||
Datum | 03.10.2019 08:15 | 2373 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael R.Rhein technisch wäre eine automatische Löschanlage wohl hinzubekommen. Laut Video stehen in Österreich rund 1300 Windräder, davon sind bis Heute 3 Stück abgebrannt. Die Installations- und Wartungskosten für automatische Löschanlgen dürften wohl in keinem Verhältnis zu einem möglichen Totalverlust stehen. Nach dazu gehe ich davon aus, dass die Windräder bei "seltsamen" Betriebsparametern sich selbst abschalten und somit das Risiko eines möglichen Brandes weiter minimieren. | |||||
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Autor | Manf8red8 B.8, Tittmoning / | 852424 | |||
Datum | 03.10.2019 08:18 | 2176 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas H.Geschrieben von Christian Rosenau "Warum machen eigentlich Steigleitungen mit angeschlossener Löschanlage keinen Sinn?" Wenn man von der Faustformel für den Trümmerschatten ausgeht, dann sind bei solchen Anlagen Sicherheitsabstände von 200-300 Metern völlig normal. Allein schon im Gefahrenbereich Bodenbrände einzudämmen oder zu löschen birgt schon ein gewisses Risiko. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 852425 | |||
Datum | 03.10.2019 09:17 | 2151 x gelesen | |||
Geschrieben von Manfred B.Allein schon im Gefahrenbereich Bodenbrände einzudämmen oder zu löschen birgt schon ein gewisses Risiko.Daran hatte ich auch gedacht, insbesondere bei Anlagen die Wäldern stehen. Bei einem Feld kann man doch recht leicht eine Brandschneise pflügen (lassen). Aber stimmt schon. 1300 Windräder, das erste vor 25 Jahren gebaut, 3 Brände. Eine Versicherung kommt da billiger. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / | 852430 | |||
Datum | 03.10.2019 14:27 | 2038 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael R.Ob sich aber der Aufwand rechnet ? Naja, da frag ich mich aber für was es eine Bauordnung gibt. Wenn ich die Bauordnung richtig verstehe, dürfte so etwas gar nicht errichtet werden. Zitat:" Art. 1 Anwendungsbereich (1) 1Dieses Gesetz gilt für alle baulichen Anlagen und Bauprodukte. 2Es gilt auch für Grundstücke sowie für andere Anlagen und Einrichtungen, an die nach diesem Gesetz oder in Vorschriften auf Grund dieses Gesetzes Anforderungen gestellt werden. (2) Dieses Gesetz gilt nicht für 1. Anlagen des öffentlichen Verkehrs sowie ihre Nebenanlagen und Nebenbetriebe, ausgenommen Gebäude an Flugplätzen, 2. Anlagen, die der Bergaufsicht unterliegen, 3. Rohrleitungsanlagen sowie Leitungen aller Art, ausgenommen in Gebäuden, 4. Kräne und Krananlagen, 5. Gerüste, 6. Feuerstätten, die nicht der Raumheizung oder der Brauchwassererwärmung dienen, ausgenommen Gas-Haushalts-Kochgeräte, 7. Einrichtungsgegenstände, insbesondere Regale und Messestände. Da ein Windrat nicht unter diese 7 Ausnahmen fällt, gilt die Bauordnung für Windkraftanlagen, gleichermaßen wie ein Einfamilienhaus. Windkraftanlagen, fallen unter Sonderbauten. Desweiteren steht in so ziemlich allen Bauordnungen der Länder. Zitat:" 12 Brandschutz Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind." (Quelle: Bayerische Bauordnung) Diese Windkraftanlagen sind im Moment so errichtet, das nichtmal unwirksame Löscharbeiten möglich sind. Also wer und warum genehmigt jemand so ein Bauwerk??? | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 852433 | |||
Datum | 03.10.2019 15:35 | 2078 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Alexander H. Naja, da frag ich mich aber für was es eine Bauordnung gibt Das frag ich mich bei der einen oder enderen Prüfungsbearbeitung auch ;-) wenn manche es nicht mal schaffen, für den Brandschutznachweis die Bauordnung abzuschreiben. Aber wenn Du Deine Frage beantwortet haben willst, dann komm doch morgen oder die nächsten Freitage in die "Ohm" nach Nürnberg, dann darfst gern als Gasthörer der Brandschutz-Vorlesung beiwohnen. Du hast recht, die Bauordnung gilt gleichermaßen für ein Windrad (WEA) wie fürs Bausparkasseneinheitshäuschen. Wenn nur alle Feuerwehrler die Bauordnung so genau lesen würden wie Du, nämlich von Art. 1 (= außerbayerisch § 1) an beginnend, dann würden die schlauen nämlich nicht darauf kommen, für öffentliche Verkehrsflächen (s. Art. 1, Abs. 2 Nr. 1) die Anwendung der Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr zu fordern, weil die dort nämlich dann nicht gilt. Aber. seis drum. Vergleicht man mal die bauordnungsrechtlichen Anforderungen der beiden baulichen Anlagen WEA und Bausparkasseneinheitshäuschen, dann kann man schnell feststellen, dass mal abgesehen davon, dass die WEA Sonderbau ist und das Bausparkasseneinheitshäuschen nicht die Bauordnung einige Anforderungen mehr ans Bausparkasseneinheitshäuschen stellt als an die WEA. Wenn also diese wenigen Anforderungen im Lebenszyklus (anordnen, errichten, ändern und instand halten) der WEA eingehalten werden, dann ist diese problemlos genehmigungsfähig. (Außer die hochbesorgte Angstbürgerinitiative hat trotz schwachsinniger 2H die Hosen voll vor der WEA und zieht der WEA einen Kernreaktor im Wohngebiet vor) Warum sollen denn bei einer WEA keine wirksamen Löscharbeiten möglich sein? Ich hab noch nie von einem WEA-Brand gehört, der sich auf die Nachbarbebauung ausgebreitet hat, und die WEA brennt halt runter, solange Brandlast vorhanden ist. Also hats bisher immer funktioniert, und dank 2H wird sich das wohl auch so schnell nicht ändern. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Juer8gen8 W.8, Frechen / NRW | 852436 | |||
Datum | 03.10.2019 23:21 | 1709 x gelesen | |||
Interessant fand ich die Aussage im Video "...kontrolliert abbrennen lassen". Da musz ich mal frotzeln: Das Ding ist doch ganz "normal" abgebrannt - also ich kann nicht erkennen dasz es irgendwie anders abgefakelt waere wenn es keiner "kontrolliert" haette. Also nach meiner Denke: wenn man die Kontrolle ueber etwas hat dann ist der Ablauf des Geschehens ein anderer als ohne diese Kontrollmoeglichkeit. Hier ist doch aber wenige Augenblicke zuvor gesagt worden dasz die FW keine Moeglichkeit hatte einzugreifen. Das ist doch wiederum das genaue Gegenteil. Wenn ich an einer Geschichte nichts aendern kann, wo habe ich denn dann die Kontrolle ? | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 852438 | |||
Datum | 03.10.2019 23:48 | 1742 x gelesen | |||
Geschrieben von Juergen W.Also nach meiner Denke: wenn man die Kontrolle ueber etwas hat dann ist der Ablauf des Geschehens ein anderer Ich habe ja in diesem Faden gelernt, wie man solche Brände wirksam löscht: Löschen durch Abwarten (Löschmittel: Zeit). Wäre das keine wirksame Art der Brandbekämpfung, würden solche baulichen Anlagen nicht genehmigt. Glaube ich. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg | 852439 | |||
Datum | 04.10.2019 00:14 | 1764 x gelesen | |||
Hallo Jürgen, der Brand an sich ist vielleicht nicht zu kontrollieren. Aber die Kontrolle ist ja auch das man eine Lage sich nicht weiter ausbreiten lässt. Das sollte ja immer das Ziel sein ,keine Vergrößerung des Schadens. Gruß Basti | |||||
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Autor | Rolf8 H.8, Berlin / | 852442 | |||
Datum | 04.10.2019 09:42 | 1586 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian R.Warum machen eigentlich Steigleitungen mit angeschlossener Löschanlage keinen Sinn? Ist das technisch nicht lösbar oder einfach nur zu teuer? es brennen zu wenig Windräder. Der Druck den Brandschutz zu verbessern ist noch zu gering | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / | 852444 | |||
Datum | 04.10.2019 13:32 | 1507 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian A.Aber die Kontrolle ist ja auch das man eine Lage sich nicht weiter ausbreiten lässt. Und wie macht man das bei Windräder an denen bei 130m Höhe ein Rotor dran dranhängt der nochmal rund 130m hat? Da kannst du mal eben locker 100m Sicherheitsabstand halten und am Boden kann sich ohne Probleme ein Brand ausbreiten. Also von unter Kontrolle kann da eigentlich keine Rede sein. | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 852448 | |||
Datum | 04.10.2019 16:14 | 1505 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Wäre das keine wirksame Art der Brandbekämpfung, würden solche baulichen Anlagen nicht genehmigt. Glaube ich. Hier in der Gegend gibt es Windräder da hat der VB auf Löschanlagen bestanden. :-) Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Bielefeld / | 852449 | |||
Datum | 04.10.2019 17:45 | 1479 x gelesen | |||
Hallo zusammen, was würde eine Steigleitung für einen Sinn machen? Selbst wenn Druckerhöhungspumpen zwischengebaut wären, wäre eine Brandbekämpfung in der Gondel quasi Selbstmord. Die Gondel hat ein hohes Brandpotential, Getriebeöle, Kühlflüssigkeiten usw. Damit ist in kurzer Zeit viel Rauch und Hitze vorhanden. Die meisten Gondeln haben eine GFK Behausung. Es ist in der Gondel verdammt wenig Platz. Wie sollte die Ausrüstung nach Oben kommen? Der Aufstieg vom Turm in die Gondel ist in der Regel nur durch ein enges Mannloch möglich. Mit PA keine Chance. Die evtl. vorhandene Befahreinrichtung wäre nicht mehr zu Benutzen, außerdem ist das Platzangebot sehr gering. Mit Mühe und Not passen da 2 Personen ohne Ausrüstung rein. Ein Aufstieg über die Leiter mit Steigschutzsystemen mit Ausrüstung und Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung? Auch Sinnbefreit. Dauert zu lange und ist nicht realisierbar. Lässt sich das Windrad bei einem Brand nicht stoppen, bzw. ist die normale Betriebsgeschwindigkeit nicht zu halten weil die Technik ausgefallen ist und die Flügel nicht mehr aus dem Wind gedreht werden können, kommt es durch durch Übergeschwindigkeit sehr schnell zu einem kollabieren der ganzen Anlage inklusive Turm. Dieses kann auch bei einem Stromausfall passieren wenn die Notbremse versagt. Der Trümmerschatten einer brennenden Anlage wird von 500 bis 1000m bei markanten Wind in Windrichtung angegeben. Fazit, weiträumig Absperren und Abstand halten. | |||||
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Autor | Helm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern | 852454 | |||
Datum | 05.10.2019 15:11 | 1432 x gelesen | |||
Hallo,Geschrieben von Henning K.Löschen durch Abwarten (Löschmittel: Zeit).Klugscheißmodus an nach Verbrennungdreieck: Entzug des Brennstoffes Klugscheißmodus aus MkG Helmut | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 852455 | |||
Datum | 06.10.2019 01:08 | 1538 x gelesen | |||
ja, es kommt vor. Wenn auch selten... Was man als Feuerwehr tun kann und vlt auch tun sollte? Hier z.B.: "https://www.ecomed-storck.de/Feuerwehr-Brandschutz/Feuerwehr/Standard-Einsatz-Regeln-Einsatz-bei-Photovoltaik-Windenergie-und-Biogasanlagen-Softcover.html" Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ https://shop.feuerwehrmagazin.de/sonderheft-erneuerbare-energien-feuerwehr-photovoltaikanlage-windenergieanlagen-biogasanlage | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 881029 | |||
Datum | 31.12.2022 09:44 | 639 x gelesen | |||
hallo, diesmal im Saarland: Losheim am See: Brand eines Windrades im Windpark Galgenberg MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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