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Thema | Gemeinde Obertraubling bevorzugt Feuerwehrleute beim Baugrund | 34 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 861242 | |||
Datum | 21.08.2020 18:13 | 4787 x gelesen | |||
gute Idee. Ehrenamtler bekommen Extra-Punkte Interessant kann das werden wenn ein unterlegener Bewerber dann dagegegen klagt. Ich Drück die Daumen das dies dann mal nicht der Fall sein wird. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Klau8s P8., Heinsberg / NRW | 861251 | |||
Datum | 22.08.2020 09:35 | 2513 x gelesen | |||
hallo und einen schönen guten Morgen, gerade in der heutigen Zeit ( Stichwort mangeldes Verantwortungsbewusstsein etc...) fände ich es fair(er) wenn so ein Bonus an Angehöriger aller HiOrgs vergeben werden würde .. in diesem Ort gibts ja bestimmt auch noch BRK oder THW oder ... oder ... mkg Klaus jedes Ding hat 3 Seiten ... Eine, Die Du siehst ... Eine, die Ich sehe... sowie Eine, die wir Beide nicht sehen .... | |||||
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Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 861253 | |||
Datum | 22.08.2020 10:48 | 2208 x gelesen | |||
ZU den Vergaberichtlininen gibt es inzwischen, auf Grund eines EUGH-Urteils strapapzierfähige Vorgaben. https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/staedtebau/leitlinien.pdf Wenn sich die Gemeinde daran gehalten hat, gibt es keine Vorteile. Wenn sie aber die Feuerwehr bevorzugt ..... Die Bevorzugung von Einheimischen war ja mit ein Grund, wieso gegen solche Vergaberichtlinien geklagt wurde. Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | |||||
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Autor | Rain8er 8E., Markt Eisenheim / Unterfranken | 861254 | |||
Datum | 22.08.2020 11:03 | 2331 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Klaus Pilger--- enn so ein Bonus an Angehöriger aller HiOrgs vergeben werden würde .. in diesem Ort gibts ja bestimmt auch noch BRK oder THW oder ... oder ... Zitat aus dem Zeitungsbericht: Bei der Vergabe von Baugrundstücken bevorzugt die Gemeinde Obertraubling bei Regensburg ab sofort verstärkt aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr .und andere ehrenamtlich tätige Bürger Rainer Endres *wie immer nur meine Meinung* Diese bitte ich richtig wiederzugeben und nicht aus dem Zusammenhang zu reißen. Art 5 GG gilt auch für FM (SB) | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 861255 | |||
Datum | 22.08.2020 11:28 | 2025 x gelesen | |||
Hallo! Ich glaube das diese Regelung keinen Bestand haben wird. Sobald der stellvertretende Ersatzbeisitzer des örtlichen Briefmarkenvereins gegen einen Feuerwehrmann "verliert" und vor Gericht zieht war`s das dann. Diese Dinge kennt man ja bereits aus vielen Gemeinden. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 861261 | |||
Datum | 22.08.2020 12:40 | 2151 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus P.
Sehe ich anders. Hier sollte die Gemeinde klar unterscheiden. Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen. Die Gemeinde hat weder was mit dem BRK noch mit THW oder sonst dergleichen am Hut. | |||||
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Autor | Flor8ian8 M.8, Rösrath / NRW | 861262 | |||
Datum | 22.08.2020 12:44 | 2137 x gelesen | |||
Das sehe ich ähnlich und dazu kommt, dass es für so ziemlich keine andere Tätigkeit so relevant ist ortsnah zu sein, um die (Pflicht)Aufgabe zu erfüllen. Ob dass die Richter dann auch so sehen steht ja auf einem anderen Blatt. PS: Wie lange muss man danach noch in der Feuerwehr sein, wie lange vorher drin gewesen, wie aktiv? Lauter unangenehme Fragen, die zu klären sind bzw. über kurz oder lang Probleme verursachen werden, falls das Vorgehen grundsätzlich Bestand hätte. | |||||
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Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 861267 | |||
Datum | 22.08.2020 14:14 | 2032 x gelesen | |||
Dann wird die Gemeinde im Fall des Falles sicher auch keine überörtliche Hilfe des THW, DRK oder einer anderen Organisation annehmen? Kopfschütteln über soviel engstirniges Denken. Schau mal in die EU (Achtung der Weitblick endet nicht am eigenen Kirchturm) Richtlinien: "Die sozialen Kriterien sind unabhängig von der Ortsgebundenheit des Bewerbers zu bemessen." Gut so, wir haben nämlich Niederlassungsfreiheit in der EU und nicht nur im eigenen Sprengel. Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 861275 | |||
Datum | 22.08.2020 15:43 | 1869 x gelesen | |||
Geschrieben von Wolfgang K.ZU den Vergaberichtlininen gibt es inzwischen, auf Grund eines EUGH-Urteils strapapzierfähige Vorgaben. Gerade in diesen Leitlinien ist aber doch auch die Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr als mögliches Kriterium aufgeführt? | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 861280 | |||
Datum | 22.08.2020 16:46 | 1871 x gelesen | |||
Geschrieben von Wolfgang K."Die sozialen Kriterien sind unabhängig von der Ortsgebundenheit des Bewerbers zu bemessen. Wo ließt du das denn??? Zitat :"Der Gemeinde steht es frei, ob sie gegenenfalls auch ehrenamtliche Tätigkeiten berücksichtigt, die der Bewerber in anderen Gemeinden ausübt. 39" | |||||
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Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen | 861281 | |||
Datum | 22.08.2020 17:07 | 1679 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian M.Wie lange muss man danach noch in der Feuerwehr sein, wie lange vorher drin gewesen, wie aktiv? Die Liste kann man unendlich fortführen. Wie sieht es mit Bürgen aus, die gesundheitlich nicht feuerwehrtauglich sind (aber nicht schwerbeschädigt) oder denen vielleicht wegen zu hoher Mitgliedszahl der beitritt verweigert wurde (gab es alles schon). Ich find die die Idee Engagement zu belohnen grundsätzlich gut, aber hier eine ausgewogene Lösung zu finden ist recht schwer. | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 861283 | |||
Datum | 22.08.2020 17:23 | 1781 x gelesen | |||
Geschrieben von Wolfgang K."Die sozialen Kriterien sind unabhängig von der Ortsgebundenheit des Bewerbers zu bemessen."Na und? Wenn der Bewerber sich aus der entfernten Stadt bewirbt, bekommt er die gleichen Punkte, wenn er dort bei der Feuerwehr aktiv war und zukünftig in der Feuerwehr aktiv ist. Ein Mann/Frau mehr in der Feuerwehr. | |||||
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Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 861284 | |||
Datum | 22.08.2020 17:51 | 1754 x gelesen | |||
pdf-Dokument S 173 rechts unten. Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | |||||
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Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 861285 | |||
Datum | 22.08.2020 17:53 | 1708 x gelesen | |||
Richtig - ein mögliches. Es kann aber auch eines nicht am Ort des Bauplatzes sein. Und es ist nur eines von mehreren. Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 861288 | |||
Datum | 22.08.2020 18:29 | 1764 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Wolfgang K. Dann wird die Gemeinde im Fall des Falles sicher auch keine überörtliche Hilfe des THW, DRK oder einer anderen Organisation annehmen? Oder im Umkehrschluß, wenn eine Gemeinde -und davon gibt es in Deutschland rd. 11.000 !- beispielsweise Angehörigen der Bundesanstalt THW oder Mitglieder von SanHiOrgs-Vereinen kein Bauland günstig zur Verfügung stellt, die entsprechenden BOS-Organisationen dorthin auch nicht ausrücken würden ? Und wenn eine Gemeinde überhaupt kein Bauland ( mehr ) hat ? Die Gemeinden können ihren ehrenamtlich Tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr durchaus was Gutes tun; beisapiele für BaWü siehe auch die Broschüre: -> " Strategiepapier FREIWILLIG. stark ! " und auch diese Diskussion: -> FW-Forum " Vergünstigungen für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige seitens der Gemeinde? " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 861293 | |||
Datum | 22.08.2020 20:35 | 1750 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob T.Sobald der stellvertretende Ersatzbeisitzer des örtlichen Briefmarkenvereins gegen einen Feuerwehrmann "verliert" und vor Gericht zieht war`s das dann. warum? Beide sind ehrenamtlich tätig und nach Recht und Gesetzt sind beide gleich wichtig. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Flor8ian8 M.8, Rösrath / NRW | 861295 | |||
Datum | 23.08.2020 00:51 | 1615 x gelesen | |||
Ich glaube darüber, dass das nicht zutreffend ist müssen wir noch nicht mal streiten. Das ist einfach so! | |||||
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Autor | Flor8ian8 M.8, Rösrath / NRW | 861296 | |||
Datum | 23.08.2020 00:54 | 1535 x gelesen | |||
Warum sollte eine Stadt einen Angehörigen einer anderen Feuerwehr bevorzugen, das würde Sinn und Zweck der Aktion (zeitkritische Erfüller einer Pflichtaufgabe ortsnah unterzubringen) ad absurdum führen (außer der Betreffende wechselt die Feuerwehr, dann wäre der Zweck natürlich erfüllt). | |||||
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Autor | Robe8rt 8S., Singapore / | 861299 | |||
Datum | 23.08.2020 05:45 | 1605 x gelesen | |||
Für mich stellt sich ja die Frage, ist diese Leitlinie hier anwendbar: In der Leitlinie wird ja von der "vergünstigten Abgabe von Baugrund" gesprochen. Also wer bekommt einen "Einheimischen Rabatt" Ich interpretiere das Obertraubling Thema aber als die Frage "Wer bekommt überhaupt einen Baugrund" (übrigens derzeit wohl das Hauptproblem in den Gemeinden". Oder wie ist das auszulegen? VG Robert ********** Meine persönliche Meinung, deren Äußerung mir freisteht ;-) | |||||
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Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 861302 | |||
Datum | 23.08.2020 09:56 | 1479 x gelesen | |||
Bevorzugen? Falsche Frage - sie darf ihn nicht benachteiligen. Falls noch nicht bemerkt, wir haben in der EU die Niederlassungsfreiheit. Und gegen diese verstießen bisher die Regelungen in Kleinkleckersdorf bauen nur Kleinkleckersdorfer. Eine Gemeinde darf ihre Feuerwehrler gerne gezielt fördern, aber nicht dadurch, dass man "Fremde" diskriminiert. Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | |||||
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Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 861303 | |||
Datum | 23.08.2020 10:00 | 1461 x gelesen | |||
@Robert jetzt schnmeißt Du zwei dinge durcheinander. Es gab Zeiten, da gab es für Baugrund, den die Gemeinde bereitgestellt hat einen sogenannten, meist saftigen, Auswärtigen-Aufschlag. Man wollte ja unter sich bleiben. Dieses Thema ist - Gott sei Dank - schon lange abgeschafft. Jetzt geht es darum, dass es fast keine privaten Bauplätze mehr gibt und die Gemeinde dadurch quasi eine Monopolstellung hat. Da auch die Nachfrage - noch - größer sit wie das Angebot muss es hier Bewerbungsverfahren geben. Die Richtlinie schreibt nur vor, welche Regeln es gibt, und dass das Verfahren transparent sein muss. Preisliche Unterschiede zwischen Eingeborenen und Auswärtigen darf es da nicht mehr geben. Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | |||||
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Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 861304 | |||
Datum | 23.08.2020 10:02 | 1471 x gelesen | |||
Nicht ganz. Da gibt es schon Vorgaben .... so taucht da in den Bestimmungen das Wort "uneigennützig" auf. Das hat bei der Feuerwehr sicher eine andere Bedeutung wie bei einem Briefmarken oder Hasenzüchterverein. Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | |||||
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Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 861305 | |||
Datum | 23.08.2020 10:09 | 1520 x gelesen | |||
Sorry, da hast du was falsch verstanden. Es geht nicht um die Tatsache, dass es Rabatt für Eingeborene gibt, sondern darum, dass jemand überhaupt ein Grundstück bekommt. Die Baulandvergabe muss transparent und nach bestimmten Reglen erfolgen. Darin ist natürlich auch die soziale Komponente enthalten. Und ein Stück weit Ortsansässigkeit. Aber Achtung - auch hier gilt: Niederlassungsfreiheit. Ich darf als niemand diskriminieren oder ihm den Erwerb unmöglich machen, nur weil er nocht aus dem ort kommt. Und wenn eine Gemeinde kein Bauland hat - dann hat sie halt keines. Das schöne Strategiepapier aus meinem Heimatland. ja da haben die Funktionäre ja soooovvviiiiel Zeit reingesteckt. Und rauskam? Für mich viel Papier, passiert ist - Nichts. Denn der Tenor für mich: man muss was machen, aber es darf bitte kein Geld kosten. Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | |||||
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Autor | Robe8rt 8S., Singapore / | 861309 | |||
Datum | 23.08.2020 11:55 | 1496 x gelesen | |||
Hi Wolfgang, da verkennst Du aber die Realität, wenn Du glaubst, dass dies überall abgeschafft ist. Vielleicht zahlen die Auswärtigen keinen Aufschlag mehr, sie bekommen einfach nicht den Einheimischenrabatt. ;-) "... Gefördert werden kann, wer folgende Voraussetzungen erfüllt: - 15 Jahre Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in der Gemeinde; die 15 Jahre müssen nicht durchgehend nachgewiesen werden. ... Beim Erwerb von Bauplätzen oder Bestandsimmobilien wird dem Antragsteller ein direkter Zu schuss gewährt, der pro Quadratmeter Grundstücksfläche 40,00 EUR beträgt [Anmerkung entspach ca. 20-25% des Kaufpreis bei Verabschiedung in 2010] .... Beim Erwerb einer Eigentumswohnung wird dem Antragsteller ein direkter Zuschuss gewährt, der pro Quadratmeter Wohnfläche 60,00 EUR beträgt ...." So heute noch gelebte Praxis. Quelle gerne per PN. Deswegen die Frage: Aus meiner Sicht geht in es in der Leitlinie nur um den "verbilligten" Baugrund ... Aber egal. VG Robert ********** Meine persönliche Meinung, deren Äußerung mir freisteht ;-) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 861326 | |||
Datum | 23.08.2020 21:09 | 1524 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Beide sind ehrenamtlich tätigEs gibt nicht viel rechtliche Definition von Ehrenamt, aber das bisschen, was es gibt, schließt einen stellvertretenden Ersatzbeisitzer des örtlichen Briefmarkenvereins sicher nicht ein, noch nichtmal dessen Präsidenten. Dass es politisch leider schwer in Mode ist, das komplett anders zu sehen, steht auf einem anderen Blatt. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 861331 | |||
Datum | 24.08.2020 10:14 | 1318 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Beide sind ehrenamtlich tätig und nach Recht und Gesetzt sind beide gleich wichtig. In welchem Gesetz steht denn, wer wie wichtig ist? Die bettlägerige Oma von nebenan ist dann nicht so wichtig? Wichtigkeit ist doch kein juristisch fassbarer Begriff. Es geht hier um Kriterien für die Vergabe von Baugrundstücken, und ob diese Kriterien rechtlich zulässig sind. Ich bergrüße solche Kriterien, ob sie vor Gericht bestand haben, kann nur ein Jurist beurteilen. Und nochmal: Präsident des Kaninchenzüchtervereins ist kein Ehrenamt, sondern bürgerliches Engagement. Ein Ehrenamt haben beispielsweise Schöffen, kommunale Ratsmitglieder oder eben auch Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr. Hier gibt es Gesetze, die die Besetzung dieser Ämter mit entsprechenden Personen regeln. | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Schwaikheim / Baden Württemberg | 861333 | |||
Datum | 24.08.2020 11:17 | 1453 x gelesen | |||
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwju39PsvbPrAhWt4YUKHQRWCyAQFjAAegQIBhAB&url=https%3A%2F%2Fwww.baupilot.com%2FFiles.ashx%3FFile%3Db26d97df-36d8-4ac5-ab47-9d882fcaa700.pdf&usg=AOvVaw2Y6L Hallo, | |||||
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Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 861339 | |||
Datum | 24.08.2020 13:54 | 1490 x gelesen | |||
Und das problem liegt bei "ortsansäsigem Verein" verstößt gegen die Niederlassungsfreiheit und wurde deshalb vom EUGH angemahnt und darf so nicht mehr geregelt werden. Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | |||||
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Autor | Flor8ian8 M.8, Rösrath / NRW | 861344 | |||
Datum | 24.08.2020 20:32 | 1335 x gelesen | |||
Hallo Wolfgang, bist du so nett das Urteil zu verlinken? MkG Florian | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 861345 | |||
Datum | 24.08.2020 22:00 | 1307 x gelesen | |||
EuGH vom 8. Mai 2013 "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 861351 | |||
Datum | 25.08.2020 15:37 | 1189 x gelesen | |||
den Link hat ja der Kollege gepostet. In meinem Posting vom 22.08. 10:48 wird auch nochmal auf den Verursacher, das sogenannte "flämische Dekret" eingegangen. Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | |||||
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Autor | Pete8r 8F., München / | 861366 | |||
Datum | 26.08.2020 10:25 | 1082 x gelesen | |||
Ehrenamtlich tätig kann heißen zwei Stunden pro Monat Asylbewerber zu unterrichten oder eben in Leitungsfunktion zehn und mehr Stunden für die Feuerwehr tätig zu sein. Aber bei 31 zu vergebenen Parzellen könnte der ein oder andere Feuerwehrler schon Glück haben... | |||||
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