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ThemaEntwurf zur Novellierung des LBKG RLP 202044 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • MdI-RLP: Brand- und Katastrophenschutz-Gesetz tritt in Kraft
  •  
    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP857713
    Datum02.04.2020 15:595571 x gelesen
    Pressemeldung des Innenministeriums:
    ...Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Neuerungen im Bereich des Ehrenamtes vor. Das Ehrenamt ist ein wesentlicher Eckpfeiler unseres Hilfeleistungssystems, dass mit den neuen Regelungen gestärkt wird, so Lewentz. Dazu gehöre, dass der Kündigungsschutz für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige verbessert werden solle. Gleichzeitig solle die Partnerschaft zwischen kommunalen Aufgabenträgern und Betrieben gestärkt werden. Absolutes Novum sei nun die Möglichkeit, öffentlich-rechtliche Partnerschaftsvereinbarungen zu schließen. Ehrenamtlicher Feuerwehrdienst ist nur dann gut zu bewältigen, wenn das Ehrenamt und die beruflichen Anforderungen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen, sagte der Innenminister. Die Feuerwehr, die der Bevölkerung einen nicht hoch genug zu schätzenden Dienst leiste, sei auf die aktive Unterstützung durch die Wirtschaft angewiesen.
    Mit Blick auf den demografischen Wandel kann die Altersgrenze für die aktiven Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilung künftig bei Bedarf vom 63. Lebensjahr bis zum 67. Lebensjahr erweitert werden. Im Interesse einer effektiven Gefahrenabwehr ist außerdem schnelles Handeln ohne verwaltungsrechtliche Hürden notwendig. Daher sieht der Gesetzesentwurf auch vor, dass Anordnungen der Einsatzleitung bei Gefahr im Verzug sofort vollziehbar sind.
    Zudem werden neue Kostenersatztatbestände eingeführt, insbesondere für die Alarmierung der Feuerwehr durch Hausnotrufdienste in Fällen, in denen kein Brand oder eine andere Gefahr vorliegt. Gleichzeitig werden die Abrechnungsverfahren insgesamt deutlich vereinfacht und die Kostenpauschalen für Einsatzfahrzeuge maßvoll erhöht....


    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz857714
    Datum02.04.2020 16:253183 x gelesen
    Hallo,

    findet man den auch irgendwo den Entwurf? Im berühmten BKS-Portal bin ich jedenfalls nicht fündig geworden...

    Gruss
    Ralf

    Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.vg-feuerwehr-kirchen.de


    Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP857717
    Datum02.04.2020 17:053192 x gelesen
    Der wird wahrscheinlich auch über Katwarn versendet ;-)

    Außer der Pressemitteilung und der feierlichen Bekanntgabe unseres LFV, der "viele Monate in die Entwicklung einbezogen" wurde, und hinterher dann mal in die Abstimmung mit seinen Mitgliedsverbänden geht, habe ich auch noch nichts gefunden. Das ist aber in dem Verfahrensstand (Ministerrat nickt Entwurf ab) eher normal.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz857718
    Datum02.04.2020 17:103200 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.
    Der wird wahrscheinlich auch über Katwarn versendet ;-)
    Der war jetzt richtig gut.....

    Und hör mir auf mit dem LFV, heute Mail bekommen, das dort weiterhin der Führungskräftekongress vorbereitet wird, auch wenn man nicht wüsste, ob er stattfindet. Ich bin mir ziemlich sicher, das zu wissen...

    Aber passt halt ins Gesamtbild....

    Gruss
    Ralf

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    AutorJan 8R., Hahnheim / RLP857763
    Datum03.04.2020 21:472877 x gelesen
    der Genderwahn lässt grüßen. da gibt es jetzt Pasagen, die kannst du vor lauter Innen und NichtInnen gar nicht mehr verstehen.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP857794
    Datum06.04.2020 08:402747 x gelesen
    Geschrieben von Ralf R.findet man den auch irgendwo den Entwurf? Über den GStB ist er jetzt verbreitet. Der Referentenentwurf hat bescheidene 287 Seiten, also falls jemand ne Lektüre über Ostern braucht...
    Mir aufgefallen bislang:
    - Es bleibt dabei, dass die Aktiven mit 60 einseitig in die Ehrenabteilungen wechseln können, nur die Wunschvorstellung wird von 63 auf 67 erhöht (bzw. auf Regelrentenalter nach SGB VI)
    - Rauswürfe/Disziplinarmaßnahmen werden neu und auf den ersten Blick relativ abschließend im LBKG geregelt
    - Nachdem man landesseitig nun einige Zeit lang bestritten hat, dass die Kostenersatzeinnahmen bei den Verwaltungen in keinem Verhältnis zum Berechnungsaufwand stehen, vereinfacht man die Berechnungen nun deutlich, mit der offiziellen Begründung, dass die Einnahmen der Kostenersätze aktuell in einem "krassen Missverhältnis" zum Aufwand stehen.
    - Es gibt nun ehrenamtliche Feuerwehrangehörige und sonstige ehrenamtliche Feuerwehrangehörige
    - Das zeitübliche Gendern und Modernisieren ist natürlich auch dabei, wir bilden uns demnächst also nicht mehr fort, sondern weiter
    - Interessant: Das Land soll sich Amtshilfe durch Feuerwehren nur noch dann holen, wenn die hauptberuflichen Verpflichtungen der ehrenamtlichen Einsatzkräfte dadurch nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werden. Was immer daran auch neu sein soll, wie auch immer sich damit ändern wird...

    Meine Wunschänderung ist noch nicht drin, aber schau'n mer mal.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS857795
    Datum06.04.2020 09:112515 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Es gibt nun ehrenamtliche Feuerwehrangehörige und sonstige ehrenamtliche Feuerwehrangehörige
    Und wo ist da der Unterschied?
    Geschrieben von Sebastian K.Meine Wunschänderung ist noch nicht drin, aber schau'n mer mal.
    Die wäre?

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP857796
    Datum06.04.2020 09:262652 x gelesen
    Die sonstigen ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind "insbesondere Angehörige der Ehrenabteilungen und der musiktreibenden Einheiten".

    Geschrieben von Volker C.Die wäre?Wahlen von Führungsfunktionen, mind. der untergeordneten bzw. in kleineren Einheiten, nicht mehr zwingend geheim abzuhalten, sondern auch die Möglichkeit einer schnellen, weniger bürokratischen/aufwendigen Wahl per Akklamation zuzulassen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz857797
    Datum06.04.2020 09:292496 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Sebastian K.
    Über den GStB ist er jetzt verbreitet. Der Referentenentwurf hat bescheidene 287 Seiten, also falls jemand ne Lektüre über Ostern braucht...

    Hab es inzwischen auch, aber für Ostern eingeplant, der Familienkaffee fällt ja eh flach....

    Geschrieben von Sebastian K.
    - Nachdem man landesseitig nun einige Zeit lang bestritten hat, dass die Kostenersatzeinnahmen bei den Verwaltungen in keinem Verhältnis zum Berechnungsaufwand stehen, vereinfacht man die Berechnungen nun deutlich, mit der offiziellen Begründung, dass die Einnahmen der Kostenersätze aktuell in einem "krassen Missverhältnis" zum Aufwand stehen.
    Ach, wie überraschend.....

    Geschrieben von Sebastian K.
    - Das zeitübliche Gendern und Modernisieren ist natürlich auch dabei, wir bilden uns demnächst also nicht mehr fort, sondern weiter
    Ganz ganz schlimm, hab ich beim drüberschauen schon gesehen....als wenn Gesetzestexte nicht sowieso schon so blöd zu lesen wären....

    Gruss
    Ralf

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg857800
    Datum06.04.2020 10:102475 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Sebastian K.

    Die sonstigen ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind "insbesondere Angehörige [....] musiktreibenden Einheiten".

    Gibt es für die FW-Musiker dann auch eine abgespeckte TM-Ausbildung wie in BaWü?

    -> " Lernzielkatalog Feuerwehrspezifische Grundausbildungfür Musiker "

    [...] Lehrgangsübersicht Feuerwehrspezifische Grundausbildung für Musiker

    Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Übernahme von einzelnen einfachen Tätigkeiten aus dem Bereich Lösch- und Hilfeleistungseinsatz und die Ausbildung zu qualifizierten Ersthelfern an der Einsatzstelle. [...]



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernmhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorAndr8eas8 F.8, Pluwig / Rheinland-Pfalz857801
    Datum06.04.2020 10:182444 x gelesen
    Hallo,

    ich finde abgesehen vom Gendern das man im gesamten dazu übergegangen ist deutlich mehr Text zu verwenden.
    Meiner Meinung nach sollte das Gesetz aber kurz und pregnant sein und die Ausformulierung gehört in den Kommentar.

    Bestes Beispiel für mich ist der Paragraph über den Kostenersatz. Was sollen die zwei Seiten über das verbrennen pflanzlicher Abfälle.
    Hier hätte man auch schreiben können wer gegen die Anforderungen der "Landesverordnung über die
    Verbrennung pflanzlicher Abfälle" verstößt und die dafür die Feuerwehr kommt muss bezahlen. Fertig.

    Was mich auch stört sind die vielen Punkte in denen man eindeutig den "Rock am Ring" herauslesen kann. Dies zieht sich wie ein roter Faden durchs Gesetz. Ich dachte wir hätten brennendere Punkte an denen man ansetzen müsste.

    Womit ich am meisten Problem habe ist die Idee die Feuerwehr angehörigen zu entlasten, ich bin mir nämlich nicht sicher ob dieser Schuss nicht nach hinten losgeht. Mit diesen WischiWaschi Formulierungen der "feuerwehrdienstlichen Tätigkeit" oder "schutzwürdige Interessen der privaten und öffentlichen Arbeitgebenden so wenig wie möglich beeinträchtigt werden".
    Früher Feuerwehr ist Feuerwehr, Freistellung und Fertig. In Zukunft muss viel mehr geprüft werden ob wirklich Feuerwehr und wirklich Zuständig und dann noch mit den Interessen des Arbeitgebers gewichtet usw.

    Was isch mir wirklich gewünscht hätte wäre eine Strukturreform. Schaffung einer "Kreisfeuerwehr" für die Fachaufgaben/Spezielle Ausrüstung und die Abkehr von den Kleinststrukturen. Es ist an jedem Satz im Gesetz umgeschrieben worden aber da wo es Wähler kosten könnte "Auf die Belange der Ortsgemeinden ist besondere Rücksicht zu nehmen; in der Regel sind örtliche Feuerwehreinheiten aufzustellen." traut man sich natürlich nicht dran.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP857804
    Datum06.04.2020 10:562418 x gelesen
    Geschrieben von Andreas F. Meiner Meinung nach sollte das Gesetz aber kurz und pregnant sein und die Ausformulierung gehört in den Kommentar.Bei den Teilen, die überwiegend oder ausschließlich die Verwaltung betreffen, sehe ich das auch so.
    Bei dem, was die Feuerwehrangehörigen direkt betrifft, finde ich es allerdings besser, wenn man als direkten Fundort eine einzige Quelle hat, und nicht zwischen mehreren herumspringen muss.

    Geschrieben von Andreas F.Was ich mir wirklich gewünscht hätte wäre eine StrukturreformIn RLP? Hahahaha... ;-)
    Hier stellt man eben lieber noch per Gesetz klar, dass Feuerwehrfördervereine sowohl auf VG- als auch auf OG-Ebene gebildet werden dürfen. Den Hintergrund dazu muss mir auch noch mal einer erklären.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS857808
    Datum06.04.2020 11:052440 x gelesen
    Ja, macht Sinn. Die derzeitige Regelung hat immer viel Aufwand bedeutet.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen857820
    Datum06.04.2020 17:232370 x gelesen
    Was ist mit dem Einsatz der Hiorg unterhalb des K-Falls? Gibt es so etwas wie "Helfergleichstellung"

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz857821
    Datum06.04.2020 18:322272 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.Gibt es für die FW-Musiker dann auch eine abgespeckte TM-Ausbildung wie in BaWü?
    Ich fürchte, das würde die Zahl der FW-Musiker um 80% und die Zahl der musiktreibenden Züge um 100% reduzieren....

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz857823
    Datum06.04.2020 18:432199 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Hier stellt man eben lieber noch per Gesetz klar, dass Feuerwehrfördervereine sowohl auf VG- als auch
    auf OG-Ebene gebildet werden dürfen. Den Hintergrund dazu muss mir auch noch mal einer erklären.

    Der Grund dürfte sein, dass man weder bestehende Fördervereine, die es in meiner Umgebung ausschließlich auf Ebene der Ortsgemeinde gibt, abschaffen möchte, noch Neugründungen, die wohl eher auf Verbandsgemeindeebene gewünscht sind, verhindern möchte.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP857831
    Datum06.04.2020 22:302205 x gelesen
    Geschrieben von Oliver S. Der Grund dürfte sein, dass man weder bestehende Fördervereine, die es in meiner Umgebung ausschließlich auf Ebene der Ortsgemeinde gibt, abschaffen möchte, noch Neugründungen, die wohl eher auf Verbandsgemeindeebene gewünscht sind, verhindern möchte.Allerdings ist das grundsätzliche Recht auf Vereinsgründung abseits des LBKG ausreichend geregelt, und die Förderung von Kommunen durch Private auch. Deshalb ist die bisherige LBKG-Erwähnung der Fördervereine schon überflüssig, die geplante Erweiterung des Satzes ändert daran auch nichts.
    Der Referentenentwurf deutet an, dass man diese Änderung seitens des LFV gewünscht hat, offenbar um die Verbände von Vereinen abzugrenzen. Dass das ein zu lösender Problembereich gewesen wäre, habe ich so noch nicht mitbekommen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP857836
    Datum06.04.2020 23:082251 x gelesen
    Geschrieben von Ingo z.Was ist mit dem Einsatz der Hiorg unterhalb des K-Falls? Gibt es so etwas wie "Helfergleichstellung"
    Aktuell lautet dazu der § 18 schon:§ 18 Rechtsstellung der Helfer der anderen Hilfsorganisationen
    (1) Vorbehaltlich anderer gesetzlicher Bestimmungen bestehen Rechte und Pflichten der Helfer nur gegenüber der Hilfsorganisation, der sie
    angehören. Soweit die organisationseigenen Regelungen nichts Abweichendes bestimmen, gelten die Regelungen für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige entsprechend.
    (2) Die Helfer der Hilfsorganisationen leisten ihren Dienst unentgeltlich.
    ...

    Absatz 2 soll nun lt. Entwurf gestrichen werden, Absatz 1 wie folgt erweitert:
    Vorbehaltlich anderer gesetzlicher Bestimmungen bestehen Rechte und Pflichten der Helferinnen und Helfer nur gegenüber der Hilfsorganisation, der sie angehören. Soweit die organisationseigenen Regelungen nichts Abweichendes bestimmen, gelten die Regelungen für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige mit der Maßgabe entsprechend, dass sich Ansprüche auf Erstattung von fortgewährten Arbeitsentgelten, Ausbildungsvergütungen, anderen Vergütungen und sonstigen Leistungen gegen die Hilfsorganisation richten; deren Erstattungsanspruch gegen den Aufgabenträger richtet sich nach § 35 Satz 2Der 35 Satz 2 stellt dann noch klar (auch aktuell schon), dass sich die Höhe der Entschädigungsleistungen an die Helfer der HiOrg nach den Regelungen für die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen richtet.
    Also gibt es aktuell schon eine Gleichbehandlung, die man zukünftig aber noch deutlicher aus dem Gesetz herauslesen kann (wenn der Entwurf so durchgeht).

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP862485
    Datum30.09.2020 09:442323 x gelesen
    Der Gesetzesentwurf ist nun online, inkl. der Abwägungen zu Vorschlägen der mitwirkenden Verbände. Mein Vorschlag zum Wahlverfahren wurde erwartungsgemäß zur Rettung der Demokratie abgeschmettert. Aber rund um den Kostenersatz will man immerhin einiges ändern, was, wenn das Innenministerium bis zum Schluß mitspielt, den Kommunen sehr gut gefallen könnte. Rund um die Warnung der Bevölkerung steht auch einiges drin, z.B. keine Verpflichtung zum Sirenenaufbau weil zu teuer. Das man beim Land vom Ablauf des jüngsten Warntages überrascht wurde, sieht angesichts dieses Entwurfes wiederum etwas.... aus...
    Ansonsten muss man es mal insgesamt lesen, passend zur Wettervorhersage hat man hier gleich mal 492 Seiten Lektüre.
    Folgender Passus hat bisher tatsächlich überlebt, bin gespannt auf das Ende, und wie das dann in der Praxis auch tatsächlich gelebt wird:
    § 2 Abs. 5 neu LBKG Entwurf: Die Behörden und Dienststellen des Landes sowie die der Aufsicht des Landes unterstehenden Träger öffentlicher Aufgaben sollen die freiwillige Feuerwehr, Hilfsorganisationen oder Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes nicht für die Unterstützung bei der Erfüllung eigener Aufgaben, insbesondere im Rahmen der Amtshilfe, anfordern, wenn dadurch ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen oder von Regieeinheiten (§ 4 Abs. 2) in unzumutbarer Weise an der Erfüllung ihrer hauptberuflichen oder hauptamtlichen Pflichten gehindert werden. Eine Unterstützung der Polizei ist nur zulässig, soweit die Tätigkeit nicht die Ausübung polizeilicher Befugnisse erfordert und die Feuerwehrangehörigen, Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen oder von Regieeinheiten keinen be-sonderen Gefahren ausgesetzt sind; insbesondere dürfen Feuerwehrangehörige, Helferinnen und Helfer von Hilfsorganisationen oder von Regieeinheiten hierbei nicht in Rechte Dritter eingreifen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg862733
    Datum05.10.2020 21:472086 x gelesen
    Guten Abend

    dazu auch:

    -> SWR " Rheinland-Pfalz: Freiwillige Feuerwehrleute sollen länger arbeiten dürfen "

    In Rheinland-Pfalz sollen Ehrenamtliche bei der Feuerwehr künftig bis zum 67 Lebensjahr dienen können. Das sieht ein Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion vor. [...]
    Viele topfitte 63-Jährige müssten derzeit in den Ruhestand versetzt werden, bedauerte der SPD-Abgeordnete Haller. Daher werde die Altersgrenze noch einmal ausgeweitet und dem allgemeinen Rentenalter angepasst.


    Was dürfen sie jetzt, arbeiten oder dienen oder ??? ;-))


    und noch:

    [...] Die Kommunen müssten bei einigen Aufgaben - wie etwa Absperrungen - andere Lösungen finden, als die Feuerwehr zu rufen, sagte Haller. Die Ehrenamtlichen bei der Feuerwehr sollten auch nicht mehr bei jedem Ölfleck ausrücken und dafür von ihren Arbeitgebern freigestellt werden müssen. [...]


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP862737
    Datum05.10.2020 22:542048 x gelesen
    Das traurige ist die hohe Wahrscheinlichkeit, dass die SWR-Berichterstattung die tatsächliche Wortwahl und Erwartung des SPD-Geschäftsführers wiedergibt. Die "neue" Altersgrenze wird den Wehren 0 zusätzliche Kräfte bringen, und es wird nicht gerade bei den Kommunen spannend, wie man die Feuerwehren von Umwegs-Aufgabenübertragungen freihält, sondern v.a. bei den Landesbehörden. Und die Wetten laufen, ob dieser Passus wirklich so durch geht, oder ob man, wie in der Vergangenheit schonmal geschehen, nochmal selbst Änderungsanträge reinbringt wenn man merkt, wer eigentlich dieses sagenumwobene "Land" ist ;-)

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg862796
    Datum06.10.2020 15:171958 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Sebastian K.

    Die "neue" Altersgrenze wird den Wehren 0 zusätzliche Kräfte bringen,

    Zumindest auf dem Papier bzw. für die Statistik, wenn dann paar Jahrgänge mehr bei der Einsatzabteilung statt der Altersabteilung verzeichnet werden können. Klar ein 62-Jähriger wird jetzt nicht in eine RLP-FF eintreten um noch fünf Jahre im Einsatzdienst "dienten" zu können.
    Evtl. besteht für "topfitte" 63-jährige FW-Angehörige eine Rechtssicherheit, wenn sie jetzt noch weiterhin aktiv FW-Dienst z.B. als Führungskraft, Maschinist, Ausbilder etc. leisten dürfen ?


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg862806
    Datum06.10.2020 16:311904 x gelesen
    Also ich bin nun ja selbst im zarten Alter von fast 64. Und ich muss sagen, mit 65 ist dann auch gut. Man nennt uns zwar Bestager aber der Einsatzdienst ist was anderes, wie auf dem E-Bike durch die Gegend fahren.

    Spaß beiseie - wer nicht besonders körperlich fit ist kommt mit 60+ langsam aber sicher an eine Grenze. Und die sollte man respektieren, auf seinen eigenen Körper hören. Und irgendwann sit dann auch gut. 67 kann ich mir ehrlich gesagt nciht vorstellen, auch wenn der Abschied dann schwerfällt.

    Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP862807
    Datum06.10.2020 17:251861 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D. Evtl. besteht für "topfitte" 63-jährige FW-Angehörige eine Rechtssicherheit, wenn sie jetzt noch weiterhin aktiv FW-Dienst z.B. als Führungskraft, Maschinist, Ausbilder etc. leisten dürfen ?Nicht mehr wie vorher, aber manchmal brauchen manche eben Lösungen, damit hinterher die Probleme dazu gesucht werden können.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg862896
    Datum08.10.2020 08:231859 x gelesen
    Guten Morgen

    Geschrieben von Sebastian K.

    .Die "neue" Altersgrenze wird den Wehren 0 zusätzliche Kräfte bringen, und es wird nicht gerade bei den Kommunen spannend,


    Das meinen auch einige Feuerwehren in RLP:

    -> SWR " Feuerwehren sehen neue Altersgrenze kritisch "

    Viele Feuerwehren in der Westpfalz sehen eine neue Altersgrenze für ehrenamtliche Feuerwehrleute kritisch. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird heute im Mainzer Landtag diskutiert. Geht es nach der SPD-Fraktion, sollen Ehrenamtliche bei der Feuerwehr künftig bis zum 67. Lebensjahr dienen können vier Jahre länger als bisher. Der Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Zweibrücken-Land kennt zwar einige Kollegen, die dafür fit genug wären. Dennoch sei es aufgrund der oft körperlich anstrengenden Einsätze schwierig, bis ins Rentenalter einsatztauglich zu bleiben. Das sieht auch der stellvertretende Kuseler Kreisfeuerwehrinspekteur so. Er lehnt den Gesetzesentwurf ab. Es wäre viel dringender, etwas für den Nachwuchs zu tun. Auch ein Sprecher der Kaiserslauterer Berufsfeuerwehr spricht sich dafür aus, Anreize zu schaffen, um mehr Menschen für das Ehrenamt Feuerwehr zu motivieren.

    Mal sehn wohin die Reise geht ?


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz862907
    Datum08.10.2020 10:30   1909 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Bernhard D.Das meinen auch einige Feuerwehren in RLP:

    Die Meinungen sind unterschiedlich, man kann auch nicht aus den Meinungen einzelner Führungskräfte auf die Meinung aller schließen. Es wird sicherlich nicht die Lösung aller Feuerwehrprobleme bedeuten aber auch nicht den Weltuntergang. Ich kenne einige Feuerwehrkameraden, die auch jenseits der 60/63 noch fit genug für diverse Feuerwehraufgaben sind. Sicher in den überwiegenden Fällen nicht für einen Innenangriff unter PA, aber es gibt ja auch noch genügend andere Aufgaben in der Feuerwehr, auch und gerade im aktiven Dienst und nicht nur im Hintergrund, wo man ja auch als Ü60/63 bisher schon aktiv mithelfen konnte. Ich kenne aber auch auf der anderen Seite einige, die schon weit vor den 60ern nicht feuerwehrtauglicher sind als andere mit 65 oder 67. Kurz gesagt: Man kann das nicht nur am Alter festmachen. Da es aber gerade im Bereich 60..67 viele Kameraden gibt, die tagsüber aufgrund Ruhestand/Vorruhestand verfügbar sind, mag dies schon das ein oder andere Loch übergangsweise mal stopfen. Es ist wie viele andere Dinge ein kleiner Baustein, der durchaus helfen kann. Es steht ja auch jedem Feuerwehrkameraden frei, wie bisher schon mit 60 in die Altersabteilung zu wechseln bzw. seinen aktiven Dienst zu beenden. Zumindest sehe ich keinen Grund, warum man dieser Änderung explizit ablehnend gegenüberstehen sollte.

    Gruß,
    Michael

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    AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg862923
    Datum08.10.2020 11:531779 x gelesen
    Diese Lösung ist ein wenig wie Tapete über einen bieten Riss kleben. Man verdeckt Symptome für die man keine Lösung hat.

    Längerer Dienst wie 63? ja warum nicht. Aber dann bitte nicht nur auf Entscheidung der Kameraden. Dann bitte eine arbeitsmedizinische Untersuchung die das bescheinigt. Zu seiner Sicherheit und zur Sicherheit der Kameraden. Denn die eigne Sicht auf die Gesundheit und Leistungsfähigkeit ist oft eine andere, wie die tatsächliche Lage.

    Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz862929
    Datum08.10.2020 12:201791 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Wolfgang K.Diese Lösung ist ein wenig wie Tapete über einen bieten Riss kleben. Man verdeckt Symptome für die man keine Lösung hat.

    Klar, man könnte ja auch generell für den Feuerwehrdienst eine G26.3 und volle Atemschutztauglichkeit fordern. Oder Dienstende mit 50. Wäre vielleicht das andere Extrem. Es gibt sicher auch dafür nachvollziehbare Gründe. Macht man aber auch nicht.

    Geschrieben von Wolfgang K.Aber dann bitte nicht nur auf Entscheidung der Kameraden.

    Ist es ja nicht, eine Kommune kann auch generell darauf verzichten oder die Anforderungen festlegen.

    Geschrieben von Wolfgang K.Dann bitte eine arbeitsmedizinische Untersuchung die das bescheinigt. Zu seiner Sicherheit und zur Sicherheit der Kameraden.

    Wenn ich so manche arbeitsmedizinische Untersuchung bei Ärzten sehe, die sich darauf spezialisiert haben, hat man damit nur eine Sicherheit. Nämlich die, dass der Arzt damit seinen Umsatz generiert hat. Ansonsten kann man das aber genausogut mit einer generellen Untersuchung, wie man sie auch zur Aufnahme in die Feuerwehr absolvieren muss, verknüpfen. Das kann aber auch jede Kommune selbst festlegen, wenn sie das will.

    Gruß,
    Michael

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg862931
    Datum08.10.2020 13:371807 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Michael W.

    Die Meinungen sind unterschiedlich, man kann auch nicht aus den Meinungen einzelner Führungskräfte auf die Meinung aller schließen.

    Klar; korrekter wäre die Überschrift " Einige FW-Führungskräfte aus der Westpfalz meinen .......!" gewssen.

    Es wird sicherlich nicht die Lösung aller Feuerwehrprobleme bedeuten aber auch nicht den Weltuntergang.

    So sehe ich das auch, man mag damit vielleicht nach der Zeit gehen ?

    Ich kenne einige Feuerwehrkameraden, die auch jenseits der 60/63 noch fit genug für diverse Feuerwehraufgaben sind. [...] aber es gibt ja auch noch genügend andere Aufgaben in der Feuerwehr, auch und gerade im aktiven Dienst und nicht nur im Hintergrund, wo man ja auch als Ü60/63 bisher schon aktiv mithelfen konnte.

    Genau, und in vielen Feuerwehren ist dies seit Jahren üblich und irgendwie geregelt. In BaWü können seit Jahrzehnten demnach ehrenamtlich Tätigen der Gemeindefeuerwehren in BaWü auch nach Vollendung des 65. Lebensjahres noch weiterhin FW-Dienst leisten, im FwG von BaWü steht im § 14 " Dienstpflichten " Abs. 2:

    " (2) Die Angehörigen der Altersabteilung können zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden, soweit sie die hierfür erforderlichen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen. "


    Ich kenne aber auch auf der anderen Seite einige, die schon weit vor den 60ern nicht feuerwehrtauglicher sind als andere mit 65 oder 67. Kurz gesagt: Man kann das nicht nur am Alter festmachen.

    Genau, wenn wer nicht mehr aus gesundheitlichen Gründen oder weil ihm das einfach zu viel wird keinen FW-Dienst mehr leisten kann/will, der hört einfach auf oder stellt sich nur noch für bestimte Tätigkeiten zur Verfügung. Paar Hinweise hierzu gibt auch die Broschüre " 65-plus - Senioren in der Feuerwehr ".

    Da es aber gerade im Bereich 60..67 viele Kameraden gibt, die tagsüber aufgrund Ruhestand/Vorruhestand verfügbar sind, mag dies schon das ein oder andere Loch übergangsweise mal stopfen.

    Darauf darf man aber in seinen Einsatz-AAO u.ä. Planungen nicht bauen.



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg863283
    Datum17.10.2020 09:231813 x gelesen
    Guten Tag

    Zur Thematik von der Basis bzw. den Betroffenen:

    -> SWR "Man braucht junge, motivierte Leute und keine alten Knacker"

    [...] Michael Wolf aus Fiedelhausen im Kreis Kusel wäre gerne länger bei der Feuerwehr geblieben. Mit dem gesetzlich geregelten Höchstalter von 63 Jahren war für ihn aber Schluss. Damals hätte er gerne noch länger gemacht. Der heute 66-Jährige sagt aber auch, bei der Feuerwehr werden "junge, motivierte Leute gebraucht und keine alten Knacker". SWR Reporter Johannes Zinßmeister hat mit dem ehemaligen Feuerwehrmann gesprochen.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 863287
    Datum17.10.2020 11:511728 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Michael W.Kurz gesagt: Man kann das nicht nur am Alter festmachen.

    Richtig!

    Wenn man bis 67 auf dem Bau oder in der Industrie arbeiten soll, warum keinen Feuerwehrdienst leisten?
    Wer mit 65 oder 67 Jahren noch Fit ist soll das tun.

    Kann ja nicht sein das jemand in dem alter auf Grund seines Berufes über die volle Wechselschichttauglichkeit verfügt, die G25 sowie die G26 ohne Einschränkungen in der Tasche hat, evtl. auch noch die G30 und die G20 vielleicht noch die G41 (was mehr ist als die meisten FA haben) und mit 63 gehen muss.

    Jeder sollte je nach Einzelfallentscheidung bis 67 Dienst leisten können.

    Gruß vom Berg

    Jakob

    "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
    >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz863303
    Datum18.10.2020 09:291616 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Bernhard D.Zur Thematik von der Basis bzw. den Betroffenen:

    Wohl eher von EINEM Betroffenen. Aus der gleichen Verbandsgemeinde kann ich dir aber auch jede Menge Meinungen Betroffener bringen, sowohl in die eine wie die andere Richtung. Auch im Bereich der Führungskräfte gibt es unterschiedliche Meinungen. Überwiegend sieht man das nicht als die alleinige Lösung von Personalproblemen an. Es ist aber schließlich jeder Kommune freigestellt, ob die Regelung ausgenutzt wird. Einhellig ist aber in unserer Gegend die Kritik zu hören, dass man keine klare Regelung vollbracht hat sondern die Entscheidung nach unten auf die Kommunen abwälzt.

    Gruß,
    Michael

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    AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg863306
    Datum18.10.2020 10:051508 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Kritik zu hören, dass man keine klare Regelung vollbracht hat sondern die Entscheidung nach unten auf die Kommunen abwälzt.

    Komisch sonst will doch jede Kommune und jede Feuerwehr alles selbst regeln ....

    Meiner Meinung ändert eine Gesetzesänderung in der ich einfach das Alter hochsetze und der blumige Sätze schreibe gar nichts an unserer Personalsituation. Dazu braucht es mehr.

    Und das mehr muss von uns kommen. Haben wir heute schon Strukturen und das Bewusstsein, dass nicht jeder Kamerad alles machen / können muss? oder nicht mehr machen kann / will? wir müssen erstmal bereit sein, andere Strukturen zu schaffen und zu akzeptieren. Mal nicht mehr nur in den Strukturen des letzten Jahrhunderts denken. Das gilt auch für andere Themen. Wir schauen in meinen Augen viel zu oft zurück, anstatt in die Zukunft. Und werden dann mal wieder vom Strukturwandel überrascht.

    So jetzt dürft ihr wieder drauf klopfen.

    Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg863307
    Datum18.10.2020 10:111513 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Michael W.

    Wohl eher von EINEM Betroffenen.

    Irgendwie hat der SWR zum Thema "Altersgrenzen in der FF" im Rahmen der Novellierung des LBKG RLP einen Reporter in die Westpfalz geschickt ;-))

    Aus der gleichen Verbandsgemeinde kann ich dir aber auch jede Menge Meinungen Betroffener bringen, sowohl in die eine wie die andere Richtung. Auch im Bereich der Führungskräfte gibt es unterschiedliche Meinungen.

    Klar, bei diesem Thema gehen die Meinungen durchaus kontrovers, hängt u.a. mit dem persönlichen Erfahrungen Betroffener und deren Umfeld in der FF ab.
    Und wie schon mehrmals hier angemerkt, das muß jeder Ü-62 für sich nach Rücksprache mit der Wehrleitung, Gemeinde, etc. für sich entscheiden, wie weit und welchen FW-Dienst erleisten will und kann. Muß es ja nicht.

    Einhellig ist aber in unserer Gegend die Kritik zu hören, dass man keine klare Regelung vollbracht hat sondern die Entscheidung nach unten auf die Kommunen abwälzt.

    Die Novellierung des LBKG RLP ist ja noch nicht durch ?
    Da könnte es ja noch Änderungen geben.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorThom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz863315
    Datum18.10.2020 11:371526 x gelesen
    Hallo,

    ja es mag die ein oder andere Einzelfallentscheidung sinn machen das jemand bis 67 Dienst leistet. Im Großen und Ganzen werden die meisten Leute dies imho aber nicht machen (können/wollen).

    Viele Grüße
    Thomas

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    AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg863316
    Datum18.10.2020 11:531498 x gelesen
    Sorry ich glaube hier gehen Wunsch und Wirklichkeit auseinander. Wir sollten hier nicht Politikern und den Werbeaussagen "60 ist das neue 40" glauben.

    Sicher wir werden alle älter. Aber das liegt hauptsächlich daran, dass die letzen Jahre verlängert werden, nicht unbedingt daran, dass der Körper länger leistungsfähig bleibt. Das mag auf Einige zutreffen, daraus aber generell den Schluss zu ziehe, dass es auf alle zutrifft, kann ich nicht zustimmen.

    Wenn dem so wäre, könnte man ja die Altersgrenzen, ab denen bestimmte Untersuchungen notwendig sind oder für Ältere andere Werte gelten auch nach oben schrauben. Bspw. nicht mehr ab 50 zweijährlich zur G26 sondern ab 55? Oder die Senkung der Leistungswerte auf dem Ergometer nicht ab 40 sondern ab 45?

    Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz863319
    Datum18.10.2020 12:231487 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Bernhard D.Irgendwie hat der SWR zum Thema "Altersgrenzen in der FF" im Rahmen der Novellierung des LBKG RLP einen Reporter in die Westpfalz geschickt ;-))

    Ja, so kommt es mir auch vor. Allerdings ist es schon komisch, dass man hier nur einzelne fragt.

    Geschrieben von Bernhard D.Klar, bei diesem Thema gehen die Meinungen durchaus kontrovers, hängt u.a. mit dem persönlichen Erfahrungen Betroffener und deren Umfeld in der FF ab.
    Und wie schon mehrmals hier angemerkt, das muß jeder Ü-62 für sich nach Rücksprache mit der Wehrleitung, Gemeinde, etc. für sich entscheiden, wie weit und welchen FW-Dienst erleisten will und kann. Muß es ja nicht.


    Eben. Und daher verstehe ich die Diskussionen eigentlich nicht. Schon bisher steht es jedem frei, ab 60 zu sagen, ich will nicht mehr und mit dem Feuerwehrdienst aufzuhören. Mit 63 musste man aufhören. In der Zukunft ist diese Grenze dann einfach auf 67 verschoben. In der Praxis kann man ja jederzeit sagen, dass man nicht mehr will und damit auch jederzeit aufhören. Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt, wo ein 58-Jähriger, der nicht mehr weitermachen woilte, dazu gezwungen wurde, bis 60 oder 63 weiterzumachen.
    Mir sind aber sehr wohl einige Fälle bekannt, in denen Kameraden auch mit 60 aufhörten, allerdings machten die meisten seit Änderung der Regelung noch bis 63 weiter. Mir sind sogar Einzelfälle bekannt, wo Kameraden bis 63 voll PA-tauglich waren und auch Einsätze unter PA noch ableisteten, die meisten hören hier aber schon deutlich unter 60 mit PA auf. Steht ja auch jedem frei. Und das ist genau der Punkt: Ich kenne welche, die sind mit 55 schon nicht mehr feuerwehrtauglich, andere sind mit fast 70 erst auf dem gleichen Niveau.

    Gruß,
    Michael

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 863332
    Datum18.10.2020 15:261509 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Michael W.Mir sind sogar Einzelfälle bekannt, wo Kameraden bis 63 voll PA-tauglich waren und auch Einsätze unter PA noch ableisteten, die meisten hören hier aber schon deutlich unter 60 mit PA auf. Steht ja auch jedem frei.

    Und genau hier sind wir auf dem Punkt.

    Warum einen FA (SB) mit 63 in den Ruhestand schicken wenn er noch voll PA-Tauglich ist?

    Geschrieben von Michael W. Ich kenne welche, die sind mit 55 schon nicht mehr feuerwehrtauglich, andere sind mit fast 70 erst auf dem gleichen Niveau.

    Hier liegt der Hase im Pfeffer. Ich schicke den 63er in den Ruhestand und schleife den 55er durch. Kann es ja auch nicht sein.
    Gut, wir reden hier über Einzelfälle. Doch wie viele dieser Einzelfälle gibt es in Rheinland-Pfalz?

    Wenn wir die Feuerwehrtauglichkeit untrennbar mit der Atemschutztauglichkeit verbinden würden, dann würde sich das Thema von selbst erledigen. Dann hätten wir auch ganz andere Probleme.

    Ich stoße hier mal einen Gedanken an der evtl. ein wenig vom Thema abweicht.

    Wie wäre es, alle Bewerber für den Dienst in der freiwilligen Feuerwehr einer Einstellungsuntersuchung nach Kriterien der Berufsfeuerwehr zu untersuchen? Wenn der Bewerber diese Hürde genommen hat, dann die G26.
    Dazu dann die regelm. Untersuchungen nach den Arbeitsmedizinischen Grundsätzen wie es bei einer BF üblich ist. Wer das alles nicht schafft ist raus bzw. kommt erst gar nicht rein.
    Der Vorteil dieses Systems wäre, man hätte immer voll taugliche FA(SB). Der Nachteil, man hätte das Problem mit den überfüllten Umkleidekabinen in der Feuerwache nicht. ;-)

    Gruß vom Berg

    Jakob

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    AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg863333
    Datum18.10.2020 15:471433 x gelesen
    Geschrieben von Jakob T.Wie wäre es, alle Bewerber für den Dienst in der freiwilligen Feuerwehr einer Einstellungsuntersuchung nach Kriterien der Berufsfeuerwehr zu untersuchen?

    Ähm habe ich was verpasst? Haben wir zuviel Bewerber? Und wenn ich die Einsätze anschaue - bei wie viel Prozent brauche ich PA? Wir müssen als Feuerwehr deutlich flexibler werden. Aber das lässt sich nicht von oben befehlen.

    Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 863334
    Datum18.10.2020 15:581462 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Wolfgang K.Ähm habe ich was verpasst? Haben wir zuviel Bewerber?

    Verpasst hast Du nichts.
    Ich hab nur ein wenig überspitzt ausgedrückt was einige Kameraden so als Wunschbild in sich tragen. Es wird ja gerne die schnell mal in "richtige" Feuerwehrleute, also die mit PA-Tauglichkeit und in "Hilfstruppen" bzw. FA zweiter Klasse eingeteilt.

    Wobei viele gerne mal vergessen das es auch in der zweiten Reihe Leute geben muss um den Laden am laufen zu halten.

    Gruß vom Berg!

    Jakob

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz863341
    Datum18.10.2020 17:411545 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jakob T.Wobei viele gerne mal vergessen das es auch in der zweiten Reihe Leute geben muss um den Laden am laufen zu halten.

    Exakt so ist es. Und da sind sehr viele der Altersklasse 63-67 noch problemlos tauglich. Genauso wie viele andere auch in jüngerem Alter nur dafür tauglich sind. Auf der einen Seite propagiert man Inklusion auch von Menschen mit körperlichen Einschränkungen, auf der anderen Seite schließt man Personal nur aufgrund des Alters aus, weil es angeblich nicht mehr leistungsfähig genug ist. Irgendwie widerspricht sich da manches.

    Gruß,
    Michael

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg863611
    Datum25.10.2020 09:461586 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Michael W.

    Allerdings ist es schon komisch, dass man hier nur einzelne fragt.

    Ich habe in den letzten Wochen bei Besuchen dieser jetzt wg. Corona ausgesetzten 12-Wochentour des LFV RLP u.a. in Städten aber auch kleineren und größeren Verbandsgemeinden mit dem örtlichen Standpersonal, oftmals in der Altergruppe Ü-60, gerne zum Thema diskutiert.
    Die sahen das mit der Anhebung der Altersgrenze realistisch und auch nicht so eng.
    Interssanter Aspekt hierzu auch, dass diese Altergruppe in vielen kleineren Ortsgemeinden auf Grund ihrer werktagsüber bestehenden Verfügbarkeit und Besitz noch von Führerscheinen der alten Klasse 3 ( gelegendlich auch noch Klasse 2 ) oftmals als Fahrer/Maschinist für KLF, TSF, TSF-W, MLF eingeplant und eingesetzt werden und sich diese Tätigkeit auch noch bis/ bzw. sogar über 67 Jahre hinaus vorstellen könnten.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg863612
    Datum25.10.2020 10:161573 x gelesen
    Stimmt - aber dann muss ich auch entsprechende Strukturen schaffen.

    Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP865213
    Datum15.12.2020 11:481515 x gelesen
    Die LBKG-Novelle ist heute im Landtag. Nach diversen Anregungen zum Entwurf wurde nochmal ein Änderungsantrag erstellt. Die Altersgrenze steht nun doch nicht mehr im Ermessen der Kommune, sondern wird im Gesetz endgültig geregelt. Feuerwehrobmann (oder -obfrau) als Vertreter des Ehrenamtes gegenüber dem Hauptamt leben auf Ebene der Kommunen entgegen der ersten Planungen weiter.
    Und die meisten bisherigen Führer mit Aufgaben, die mit denen eines Wehrführers vergleichbar sind, heißen nun auch per Gesetz so, wie man sie in der Praxis schon immer genannt hat. Nämlich Wehrführer, ähm, Wehrführerinnen und Wehrführer. Bis auf ein paar, die weiterhin Führerinnen und Führer mit Aufgaben, die mit denen einer Wehrführung vergleichbar sind, heißen sollen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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     02.04.2020 15:59 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     02.04.2020 16:25 Ralf7 R.7, Kirchen
     02.04.2020 17:05 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     02.04.2020 17:10 Ralf7 R.7, Kirchen
     03.04.2020 21:47 Jan 7R., Hahnheim
     06.04.2020 08:40 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     06.04.2020 09:11 Volk7er 7C., Garbsen
     06.04.2020 09:26 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     06.04.2020 10:10 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     06.04.2020 18:32 Oliv7er 7S., Neidenbach
     06.04.2020 11:05 Volk7er 7C., Garbsen
     06.04.2020 09:29 Ralf7 R.7, Kirchen
     06.04.2020 10:18 Andr7eas7 F.7, Pluwig
     06.04.2020 10:56 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     06.04.2020 18:43 Oliv7er 7S., Neidenbach
     06.04.2020 22:30 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     06.04.2020 17:23 Ingo7 z.7, Handeloh
     06.04.2020 23:08 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     30.09.2020 09:44 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     05.10.2020 21:47 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     05.10.2020 22:54 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     06.10.2020 15:17 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     06.10.2020 16:31 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
     06.10.2020 17:25 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     08.10.2020 08:23 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     08.10.2020 10:30 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     08.10.2020 11:53 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
     08.10.2020 12:20 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     08.10.2020 13:37 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     17.10.2020 09:23 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     18.10.2020 09:29 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     18.10.2020 10:05 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
     18.10.2020 10:11 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     18.10.2020 12:23 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     18.10.2020 15:26 Jako7b T7., Bischheim
     18.10.2020 15:47 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
     18.10.2020 15:58 Jako7b T7., Bischheim
     18.10.2020 17:41 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     25.10.2020 10:16 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
     25.10.2020 09:46 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     17.10.2020 11:51 Jako7b T7., Bischheim
     18.10.2020 11:37 Thom7as 7M., Burgen (Mosel)
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     15.12.2020 11:48 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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