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Thema | Entsendung zu Führungslehrgängen - war: Durchfallquote bei Führungslehrgängen | 19 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 868224 | |||
Datum | 31.03.2021 11:43 | 3635 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Jakob T. Wobei ich mich manchmal wundere warum man Leute auf solche Lehrgänge schickt die für die angestrebte Position nicht geeignet sind bzw. nicht die Fähigkeit mitbringen sich den Lehrstoff anzueignen. zwei mögliche Erklärungen: - Vetternwirtschaft - es gibt keine besser geeigneten Kandidaten für diese Positionen MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Simo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg | 868230 | |||
Datum | 31.03.2021 13:48 | 2289 x gelesen | |||
ein Helfer, womöglich noch sehr engagiert, möchte unbedingt auf den Kurs und die Führung möchte ihn nicht sagen, dass Sie ihn nicht für geeignet hält und lässt ihn dann durchfliegen. Nicht die feine englische Art, aber auch schon erlebt. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 868231 | |||
Datum | 31.03.2021 13:54 | 2245 x gelesen | |||
Oder noch einfacher: Der Lehrgang gehört halt einfach zur Funktion dazu, in die der Lehrgangsbesucher gewählt wurde. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 868232 | |||
Datum | 31.03.2021 14:01 | 2090 x gelesen | |||
Hallo! Nun ja, es ist nicht nur nicht die "feine englische Art". Ich finde es eine Frechheit wenn man schon im voraus weiß das ein Kandidat den Lehrgang nicht bestehen kann und ihn trotzdem anmeldet. Damit blockiert man Lehrgangsplätze. Unter Umständen müssen dann wirklich fähige Leute ein, zwei oder drei Jahre vertröstet werden. Es gibt dann genug die sagen, dann lass mal gut sein - ich mag nun nicht mehr. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Simo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg | 868233 | |||
Datum | 31.03.2021 14:16 | 2140 x gelesen | |||
Alles gut. Ich bin keine Führungskraft. Würde als Führungskraft allerdings auch so nicht entscheiden. Aber ich kenne entsprechende Fälle. | |||||
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Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 868239 | |||
Datum | 31.03.2021 19:26 | 2016 x gelesen | |||
Ich denke, dass wird wohl die hauptsächliche Ursache sein, dass ggf. ungeeignete Kameradinnen und Kameraden Führungslehrgänge besuchen und nicht bestehen. | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 868240 | |||
Datum | 31.03.2021 19:39 | 1961 x gelesen | |||
Ich denke, es ist ein weites Feld. Zum einen die Frage, ob ein nicht Bestehen des Lehrgangs gleich zu setzen ist mit ungeeignet. Es gibt sicher Leute, die die Sache in der Praxis sehr gut machen und auch soziale Führungskompetenz haben, aber nie gelernt haben zu lernen (im Sinne von 'Abrufbares Fachwissen in kurzer Zeit ins Hirn zu bringen). Die sind wahrscheinlich für den Lehrgang ungeeignet aber wären in der Praxis sehr geeignet. Oder umgekehrt, Leute die das theoretisch wunderbar (und 'abprüfbar') hinbekommen, aber in der Praxis den Wald vor lauter (theoretischen) Bäumen nicht sehen und es sich mit allen 'Praktikern' verderben. Nur, wie kann man sowas prüfen und beurteilen? Und wer sagt, dass der Lehrgangsbeste bei einem Einsatz zwei Jahre nach dem Lehrgang das noch nachts um zwei abrufen kann? | |||||
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Autor | Darr8e H8., hamburg / Hamburg | 868246 | |||
Datum | 01.04.2021 01:37 | 1779 x gelesen | |||
Moin, ich finde den umgekehrten Fall aber auch einen wichtigen Aspekt. Denn, zumindest Gerüchte-weise, wird es auch in so fern "umgekehrt" gehandhabt, dass "Besucher" von Führungslehrgängen trotzdem nicht durchfallen, obwohl sie die Anforderungen des jew. Lehrgangs nicht erfüllen. Grund ist, dass sie den Lehrgang nachweisen müssen, um Orts-BM (in anderen Bund.-Ländern Kommandant/Wehrführer/ ...) zu sein, und weil man vieler-orts froh ist, überhaupt irgend-jemanden für den Job zu finden, "müssen" diese Leute dann auch "gefälligst" bestehen. Geschrieben von Neumann T. gibt sicher Leute, die die Sache in der Praxis sehr gut machen und auch soziale Führungskompetenz haben, aber nie gelernt haben zu lernen (im Sinne von 'Abrufbares Fachwissen in kurzer Zeit ins Hirn zu bringen). Die sind wahrscheinlich für den Lehrgang ungeeignet aber wären in der Praxis sehr geeignet. Oder umgekehrt, Leute die das theoretisch wunderbar (und 'abprüfbar') hinbekommen, aber in der Praxis den Wald vor lauter (theoretischen) Bäumen nicht sehen und es sich mit allen 'Praktikern' verderben. Ich kann belegbar natürlich nur für meine eigenen sehr begrenzten Erfahrungen sprechen, aber mein GF-Lehrgang, damals noch in Nds., als es in Celle noch LFS hieß, und noch nicht NABK, war der Lehrgang schon insgesamt praxis-nah, und auch entsprechend gesamt-strukturiert, dass deine beiden beschriebenen "Grenzfälle" sich zumindest deswegen nix "versaut" hätten. das wär ja nur der Fall, wenn man die 2 Wochen Lehrgang am Ende z.B. ausschließlich nur mit entweder Ankreuz-Test "besiegelt", oder andersrum nur mit Vorträgen der Teilnehmer unter Berücksichtigung der Aspekte der sozialen Kompetenz, so isses ja aber nicht. Grüße Hansi | |||||
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Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 868251 | |||
Datum | 01.04.2021 08:49 | 1640 x gelesen | |||
Geschrieben von Darre H.Moin, Und das zielt ja genau auf meine Ausgangsfrage ab, ob es genau aus diesem Grund weiterhin Durchfaller gibt. Denn nur mal theoretisch gesprochen: In Dorf A benötigt man einen OrtsBM (Stützpunktwehr = somit Zugführerlehrgang verpflichtend) und wählt einen Kameraden und schickt diesen zum Lehrgang und dieser besteht den Lehrgang, aus welchen Gründen auch immer (entweder GF zu lange her, nicht in der Lage den Stoff in einer bestimmten Zeit in den Kopf zu bekommen etc.), nicht. Somit wäre der gewählte und kommissarisch ernannte OrtsBM nicht "geeignet" eine Wehr zu führen. Einen anderen Kandidaten gibt es allerdings im Dorf A nicht. Das heisst der Kandidat müsste den Lehrgang wiederholen, würde einen weiteren Lehrgangsplatz besetzen und andere Kameraden bleiben auf der "Warteliste" stehen und warten dann, gerade aufgrund der akt. Situation, gerne auch mal einige Jahre auf einen Lehrgangsplatz. Ob es nun sinnhaftig wäre, einen solchen Kameraden den Lehrgang bestehen zu lassen, steht auf einen anderen Blatt. Wie gesagt, es sind nur theoretische Gedankengänge die man sich mal so nebenbei macht. Das Ganze ist rein fiktiv und hat keinerlei Bezug auf mich. | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 868254 | |||
Datum | 01.04.2021 10:07 | 1598 x gelesen | |||
Hallo Sabrina, deshalb sollte man u.U. in den Landesfeuerwehrgesetzen bzw.Organisationsverordnungen gern auch entsprechende Differenzierungen vornehmen.Das ist ja u.U. auch der Grund,warum immer weniger Kameraden für Führungspositionen zu finden sind oder die Auswahl schwerer wird. Gern z.B.auch durchschnittliche Einsatzzahlen der letzten 5 Jahre ansetzen. Ich kann bzw. darf doch z.B. eine Flächengemeinde mit 8-10 Feuerwehren und insgesamt ggf. 50-100 Einsätzen im Jahr nicht mit einer Stadt mit oder ohne hauptamtlichen Kräften vergleichen, wo quasi täglich BMA auflaufen,Autobahnen etc. mit im Einsatzbereich liegen. Bei den meisten Feuerwehren der sag ich mal kleinen oder kleineren noch eigenständigen Gemeinden, den nächstgrößeren Samtgemeinden,Landgemeinden gerade im ländlichen Raum ist ja der Ortsbrandmeister nicht bei jedem Einsatz zwingend der Einsatzleiter,da er ggf. beruflich auspendelt (30-40 km und auch darüber hinaus sind ja mittlerweile keine Seltenheit) Oder es muss ein Umdenken bei den Verwaltungen stattfinden,das eben Stellen in Bereichen wie Hausmeister,Bauhof oder sogar in der Verwaltung als Verwaltungsangestellter etc. auch den Arbeitsanteil Feuerwehr enthalten,das dürfte man wenn man es richtig macht vermutlich rechtssicher hinbekommen. Dann kann ich mir den höchstqualifiziertesten bzw.geeigneten Kameraden binden,sofern beruflicher Hintergrund passt. Gern auch als hauptamtlicher Mitarbeiter nur im Bereich Feuerwehr,kann ich z.B. als Gerätewart definieren ( klar,dann muss er natürlich die Quali mitbringen und auch Gerätewartaufgaben usw. übernehmen) und den/die ehrenamtlichen Gerätewart(e) in der Landgemeinde entlasten bzw. teilweise ganz ersetzen. Bei z.B. einer Flächengemeinde mit z.B. 8-10 Ortsteilfeuerwehren,gibt es vermutlich genug Arbeiten in den Häusern,an den Gerätschaften usw. Da es sich bei dem Posten Ortsbrandmeister/Wehrführer etc. tatsächlich meistens ja nur um verwaltungstechnische Dinge handelt. Klar, ein wenig erweiterte Kenntnisse sollte man schon mitbringen,oder man muss diese Verwaltungsarbeit einfach auf die Gemeinde-/Stadtverwaltung übertragen. z.B. der Passus aus Thüringen ThürFwOrgVO (3) Zum Orts- oder Stadtbrandmeister darf nur gewählt werden, wer, falls die gerätebezogene Stärke der Gemeindefeuerwehr 1. die einer Gruppe nicht übersteigt, die Ausbildung zum Zugführer, 2. die einer Gruppe übersteigt, die Ausbildung zum Verbandsführer erfolgreich abgeschlossen hat. Darüber hinaus ist die Ausbildung zum Leiter einer Feuerwehr erfolgreich abzuschließen. (4) Zum Wehrführer darf nur gewählt werden, wer, falls die gerätebezogene Stärke der Orts- oder Stadtteilfeuerwehr 1. die einer Gruppe nicht übersteigt, die Ausbildung zum Gruppenführer, 2. die eines erweiterten Zugs nicht übersteigt, die Ausbildung zum Zugführer, 3. die eines erweiterten Zugs übersteigt, die Ausbildung zum Verbandsführer erfolgreich abgeschlossen hat. Darüber hinaus haben Wehrführer von Orts- oder Stadtteilfeuerwehren nach Satz 1 Nr. 2 und 3 die Ausbildung zum Leiter einer Feuerwehr erfolgreich abzuschließen. das ThBKG , hier Auszug ,sagt aus, man beachte § 5: § 15 Leitung der Gemeindefeuerwehr (1) Die Leitung der Freiwilligen Feuerwehr hat der Ortsbrandmeister. In Gemeinden mit Orts- oder Stadtteilfeuerwehren, deren Leitung Wehrführern obliegt, hat der Ortsbrandmeister die Gesamtleitung. Die Wehrführer unterliegen den Weisungen des Ortsbrandmeisters. Das gilt auch im Fall des Zusammenschlusses mehrerer Gemeinden zu einer Gemeinde oder einem Brandschutzverband. (2) Der ehrenamtliche Ortsbrandmeister wird von den aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, der Wehrführer von den aktiven Angehörigen der Orts- oder Stadtteilfeuerwehr gewählt. Gewählt werden kann nur, wer der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr angehört und die erforderlichen Fachkenntnisse besitzt. Die Aufsichtsbehörde kann Ausnahmen zulassen. Der hauptamtliche Ortsbrandmeister wird vom Bürgermeister bestellt; Absatz 8 Satz 3 gilt entsprechend. (3) Der Bürgermeister bestellt auf Vorschlag des Ortsbrandmeisters Führer und Unterführer. (4) Die ehrenamtlichen Ortsbrandmeister und die Wehrführer sowie ihre Stellvertreter sollen zu Ehrenbeamten berufen werden. (5) Der Ortsbrandmeister ist für die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr verantwortlich. Er hat den Bürgermeister in allen Fragen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe zu beraten. Der Ortsbrandmeister ist für den persönlichen Schutz der im Brand- und Katastrophenfall eingesetzten Personen verantwortlich. und aus dem ThürBKG § 24 Einsatzleitung (1) Die Einsatzleitung am Gefahren- oder Schadensort hat der Einsatzleiter der örtlich zuständigen öffentlichen Feuerwehr, solange dieser nicht anwesend ist, der Einsatzleiter der zuerst am Gefahren- oder Schadensort eintreffenden Feuerwehr. Die Gesamteinsatzleitung kann eine abweichende Regelung treffen. (2) In Betrieben mit einer Werkfeuerwehr hat der Leiter der Werkfeuerwehr die Einsatzleitung. Wird neben der Werkfeuerwehr eine Berufsfeuerwehr eingesetzt, so bilden sie eine gemeinsame Einsatzleitung, deren Führung bei hauptberuflicher Werkfeuerwehr bei deren Leiter, sonst bei dem Leiter der Berufsfeuerwehr liegt. (3) Der Einsatzleiter trifft nach pflichtgemäßem Ermessen die notwendigen Einsatzmaßnahmen am Gefahren- oder Schadensort. Er ist insbesondere befugt, den Einsatz der Feuerwehren und Hilfsorganisationen zu regeln sowie zusätzliche Einsatzmittel und Einsatzkräfte bei den zuständigen Behörden oder Stellen anzufordern. § 23 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend. (4) Der Einsatzleiter ist befugt, die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu treffen, um am Gefahren- oder Schadensort ungehindert tätig sein zu können, soweit diese nicht von der Polizei oder anderen zuständigen Stellen getroffen werden. Insbesondere kann er das Betreten des Gefahren- oder Schadensortes verbieten, Personen von dort verweisen und den Gefahren- oder Schadensort sperren und räumen. Er hat die Befugnisse eines Vollstreckungsbeamten nach dem Zweiten Teil Vierter Abschnitt des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes in der Fassung vom 5. Februar 2009 (GVBl. S. 24) in der jeweils geltenden Fassung. § 23 Abs. 4 gilt entsprechend. (5) Der Leiter der Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen hat die Befugnisse nach den Absätzen 3 und 4, wenn der Einsatzleiter die notwendigen Maßnahmen nicht selbst veranlassen kann. Gruß Lars | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 868255 | |||
Datum | 01.04.2021 10:15 | 1494 x gelesen | |||
Führungsaufgaben in der Feuerwehr bedingen ein Mindestmaß an theoretischem und praktischem Wissen. Dass der eine mehr Theoretiker der andere mehr Praktiker ist, bedeutet aber nicht, dass er keine oder kaum Kompetenzen im anderen Bereich haben darf. Sollte es deshalb zu einem Nichtbestehen des Lehrganges kommen ist das dann so. Wenn die Fehlleistung nur etwas unterm Strich war und die Lehrer eine mündliche Nachprüfung vornehmen ist das ok, dafür sind die Lehrer ja da um das zu beurteilen. Wenn ich jedoch im schriftlichen Teil 0 Punkte haue oder im praktischen Teil meine Mannschaft grille und z.B. den Fettbrand mit Wasser löschen lasse oder ich meine Erkundung ohne PA über die Rauchgrenze hinaus bis zum Brandherd ausdehne und keinen ordentlichen Einsatzbefehl hinbekomme und das nach 100x üben, dann hat es halt keinen Zweck. Wenn es bei der betreffenden Wehr dann auf diesen einen Kandidaten ankommt, ist die Frage ob das mit der Wehr auch noch einen Zweck hat. Was passiert mit der Wehr, wenn der örtliche Chef den Lehrgang geschenkt bekommt weil sonst keiner da ist, er aber aus anderen Gründen ausfällt (beruflicher Wegzug, längerer krankheitsbedingter Ausfall,....). Gruß Daniel | |||||
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Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen | 868256 | |||
Datum | 01.04.2021 11:05 | 1414 x gelesen | |||
Geschrieben von Neumann T.Zum einen die Frage, ob ein nicht Bestehen des Lehrgangs gleich zu setzen ist mit ungeeignet. Es gibt sicher Leute, die die Sache in der Praxis sehr gut machen und auch soziale Führungskompetenz haben, aber nie gelernt haben zu lernen (im Sinne von 'Abrufbares Fachwissen in kurzer Zeit ins Hirn zu bringen). Die sind wahrscheinlich für den Lehrgang ungeeignet aber wären in der Praxis sehr geeignet. Oder umgekehrt, Leute die das theoretisch wunderbar (und 'abprüfbar') hinbekommen, aber in der Praxis den Wald vor lauter (theoretischen) Bäumen nicht sehen und es sich mit allen 'Praktikern' verderben. Ganz einfach ein geeignetes Assessment im Vorfeld durchführen, um Stärken und Schwächen zu evaluieren. Danach Aufstellung eines geeigneten Lern- und ggf. Vorbereitungsprogramms. So geht zeitgemäße Personalentwicklung. Ich denke auch die Feuerwehrschulen müssten einmal überdenken, ob dass Konzept "ein Lehrgang für alle" wirklich noch zeitgemäß ist. Es gibt ja im Ende darum, dass Lernziel zu erreichen und nicht darum eine gewisse Anzahl an Stunden abzusitzen. Es gibt au dem Bildungsbereich so viele interessante Konzepte, die man einmal mal ausprobieren könnte. Von verschiedenen Lehrgangsmodulen, je nach Lernstärke im jeweiligen Bereich, bis zu gemeinsamen Lernkonzepten, die darauf basieren, dass die Stärkeren in einem Bereich, den Schwächeren beim Lernen helfen. Auch eine gewisse zeitliche Trennung zwischen Schulungsinhalten und Prüfung, könnte es Kameraden ermöglichen, die mit dem Lernen der Theorie Problem haben, diese Inhalte noch einmal in Ruhe zu wiederholen und sich adäquat auf die Prüfung vorzubereiten. Man kann auch reine Praktiker an die Theorie erfolgreich heranführen und umgekehrt. Man muss es nur wollen und umsetzen und natürlich die Ressourcen dafür schaffen. Dafür muss dann aber den Mut haben, alte Pfade zu verlassen. Es muss natürlich klar definiert werden, welches Wissen und welche Kompetenzen für die jeweilige Funktion notwendig sind und dann können verschiedene Wege eröffnet werden, wie dies erreicht werden kann. | |||||
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Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 868257 | |||
Datum | 01.04.2021 11:37 | 1383 x gelesen | |||
Naja also wer so krasse Fehler in einem so weiterführenden Lehrgang macht, da ist es klar. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass solche Kameradinnen oder Kameraden auf einen Zugführerlehrgang geschickt werden?! | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 868258 | |||
Datum | 01.04.2021 12:05 | 1460 x gelesen | |||
Naja...sagen wir es mal so. Es gibt bei (kleinen) Kommunen durchaus gewisse "Zwänge" und "Rücksichtnahmen" die auf Grund der Ortsstruktur zu berücksichtigen sind. Da ist der X in der Feuerwehr, der aber der Sohn vom Y ist...und mit dem Y kann /sollte sich die FF nichts verderben weil er Bürgermeister, wichtiger Gemeinderat, Kreisrat etc. ist.... Aber der X hält sich für so unendlich toll.... Willst Du dann diskutieren? Es Dir mit der sozialen Struktur im Ort verderben? Dann schickst Du den X halt notgedrungen hin, und den Rest erledigt die Prüfung an der Feuerwehrschule. Dann bist Du elegant aus der Sache herausgekommen. Blöd halt' wenn ein Platz dadurch verschwendet/blockiert wurde... Aber das ist leider die Realität des Lebens. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Lützen / Sachsen-Anhalt | 868259 | |||
Datum | 01.04.2021 12:13 | 1327 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario-Alexander L.Ganz einfach ein geeignetes Assessment im Vorfeld durchführen, um Stärken und Schwächen zu evaluieren. Ja ich denke das hier der richtige Ansatzpunkt zu suchen ist. In meinen Augen würde ich jetzt erstmal nicht vorrangig am Lehrgangsziel schrauben sondern eher dafür sorgen das die Eingangsvoraussetzungen besser werden. Hierzu muss in meinen Augen auf Kreisebene mehr passieren. Wir haben hier richtig gute Ausbilder die sich auch regional gut auskennen. Gerade für die Führungslehrgänge bin ich ein großer Fan von Vorbereitungsseminaren/Weiterbildungen. Als zweites Glied sollten wie von Mario-Alexander mehr Vielfalt von den Schulen kommen. Ich kann hierbei nur von Sachsen-Anhalt sprechen. Hier habe ich immer das Gefühl das die digitale Welt dort noch nicht angekommen ist. Gerade durch digitale Module hat man sehr gut die Möglichkeit Basiswissen für viele Teilnehmer zu vermitteln. Als viel größeres Problem sehe ich aber mittlerweile das es immer schwieriger wird Führungspersonal zu finden. Es möchte sich niemand mehr diesen Bären aufbinden lassen. Und wenn dann noch Demotivation und schlechte Bildungsangebote hinzukommen ist es ganz vorbei. Dann sind wir wieder an dem Punkt das man froh ist überhaupt einen Dummen gefunden hat der den Posten macht. MKG Dies ist meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Wolf8gan8g K8., Niddatal / Hessen | 868261 | |||
Datum | 01.04.2021 15:03 | 1307 x gelesen | |||
Hallo Kameraden, also beim Lesen der Einträge bin ich schon einigermassen entsetzt, welche Meinung hier bezüglich der Besetzung von Führungspositionen bei uns "Dorffeuerwehren" herrscht. Ich kann jetzt nicht für die Allgemeinheit sprechen, aber bei uns in der Feuerwehr ist es so, das wir geeignete Personen im normalen Übungs- und Einsatzdienst sehr genau beobachten. Die Person wird dann angesprochen und wenn der Wille besteht Führungsverantwortung zu Übernehmen, dann melden wir die Person zu einem GF / ZF Lehrgang an. Da solche Lehrgänge nicht jeden Tag vergeben werden, sind wir vorsichtig wenn wir entsenden. Vetternwirtschaft, Beziehungen zum BGM, oder Ähnliches waren mir bei der Auswahl dabei in der Vergangenheit immer egal. Insbesondere seit ich aus der Großstadt in der Nachbarschaft aufs Dorf kam. Die Feuer brennen hier nämlich genauso heiß, nur muss ich bzw. der Einheitsführer hier alles selbst verantworten. (In der Stadt hatte ich immer die Kollegen der BF.) Gruß Wolfgang | |||||
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Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 868263 | |||
Datum | 01.04.2021 16:46 | 1208 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario-Alexander L.Ich denke auch die Feuerwehrschulen müssten einmal überdenken, ob dass Konzept "ein Lehrgang für alle" wirklich noch zeitgemäß ist. Naja, was sollte daran ungemäß sein? Brennt ein Feuer für Gruppe aus A-Dorf anders als für eine Gruppe aus C-Stadt? Und was ist, wenn einer zwischen den beiden wechelst....? Dass man über den allgemeinen Lehrinhalt/-aufbau reden kann, joa. Aber am Ende erlangen ja alle die selbe Qualifikation. GF, ZF, VF - es geht ja um die Grundlagen..... Geschrieben von Mario-Alexander L. Auch eine gewisse zeitliche Trennung zwischen Schulungsinhalten und Prüfung, könnte es Kameraden ermöglichen, die mit dem Lernen der Theorie Problem haben, diese Inhalte noch einmal in Ruhe zu wiederholen und sich adäquat auf die Prüfung vorzubereiten. Gibt ja z.B. in Niedersachsen das Konzept, dass der F3 (GF) und der F4 (ZF) in die zwei Wochen getrennt ist. Hat u.a. a) die Beweggründe -> der Arbeitgeber und eine Familie muss nicht zwei Wochen am Stück auf den FM(SB) verzichten, sondern man kann es aufsplitten und b) kann der FM(SB) Grundlagen erlernen, in der Heimatwehr herangeführt werden und dann mit der zweiten Woche (GF-II bzw ZF-II) dann den Lehrgang abschließen..... | |||||
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Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen | 868266 | |||
Datum | 01.04.2021 19:44 | 1135 x gelesen | |||
Geschrieben von Robin B.Naja, was sollte daran ungemäß sein? Brennt ein Feuer für Gruppe aus A-Dorf anders als für eine Gruppe aus C-Stadt? Und was ist, wenn einer zwischen den beiden wechelst....? Es geht nicht um die Inhalte. Diese müssen vermittelt werden. Aber je nach Lerntyp, haben die Teilnehmer massiv unterschiedlich Bedürfnisse, wie ihnen der Stoff präsentiert wird, damit sie ihn optimal verarbeiten und verstehen können. Es gibt dafür mehrere Modelle. "Praktikern" musst du Dinge ganz anders vermitteln, als "Theoretikern", um das gleiche Lernziel zu erreichen. Nur so bekommst man optimal ausgebildete Führungskräfte und vermeidet Frustration bei den Lehrgangsteilnehmern und Wissenslücken, weil sie einfach abgeschaltet haben. | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 868267 | |||
Datum | 01.04.2021 19:46 | 1247 x gelesen | |||
Natürlich brennt unser Feuer ganz besonders, daher können wir mit einem DIN Fahrzeug nix anfangen... Nee, Spaß beiseite, ich denke es geht hier um den Aufbau des Lehrgangs. Dem Theoretiker geht es in der Theorie viel zu langsam, er müsste eigentlich viel mehr Praxis machen, der Praktiker tut sich mit der Theorie so schwer, dass er kaum hinterherkommt. Ich finde das Konzept 'Inverted Classroom' (YouTubeLink) sehr interssant. - Inhalte stehen zum Selbststudium bereit (youtube o.ä.) - Aufgaben werden gestellt - Teilnehmer bearbeiten theoretsiche Aufgaben eigenständig - Lokale Treffen, zum Austausch untereinander, praktisches Üben, Information/Antwort auf Fragen ggf. Vertiefung, evtl. durch FA die aktuell die angestrebet Ausbildung schon haben und in der Praxis anwenden. - Am Ende Feuerwehrschule zum 'Angleichen', für letzte Unklarheiten und Prüfungsvorbereitung. | |||||
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