News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Geräteablageplatz | 8 Beträge | |||
Rubrik | Techn. Hilfeleistung | ||||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 361527 | |||
Datum | 19.09.2006 11:30 | 6675 x gelesen | |||
Hm, also ein Beitrag wird nicht durch die Anzahl der Worte besser , sondern durch seinen Inhalt... Geschrieben von Thobias Schürmann Weil der Fahrzeugführer die Geräteablage festlegt Ja - üblicherweise werden Befehle vom Chef erteilt.... Geschrieben von Thobias Schürmann lohnt es sich nicht das vorgehen anderer zu verneinen auch wenn es dort so gehandabt wird. Genau, das wollte ich hören - und das schrieb ich auch in meinem anderen Posting. Da beschrieb vorher jemand , wie die Aufgabenverteilung aussieht - das ist eben nicht überall genau so ... Gruß LP | |||||
| |||||
Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 361522 | |||
Datum | 19.09.2006 11:05 | 7037 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder PottOder halt auch ganz anders... Weil der Fahrzeugführer die Geräteablage festlegt, weil die Gruppe immer noch die Standardeinheit (bei Technischer Hilfe und Brandbekämpfung), rückt das LF mit Staffel aus, sind zu aller erst andere Maßnahmen als eine Geräteablage durchzuführen, wird der Schlauchtrupp mit einem Ergänzungsfahrzeug (DLK, RW, WLF) generell nachgeliefert und stellt demnach der Schlauchtrupp in den meisten Fällen die Geräteablage fest. Geschrieben von Lüder Pott - weil die FWDV 13 keinen inneren Retter kennt. Weil die FWDV 13 auch keine Staffel kennt sondern von der Gruppe ausgeht. Und wenn ich den Melder zur Verfügung habe und noch kein Rettungsdienst vor Ort ist und ich meine Erkundung mit dem Melder abgeschlossen habe und erstmal keine andere Sinnvolle Aufgabe für den melder habe, verstärke ich meinen Angriffstrupp durch den Melder auf drei Mann und dann sollte der Melder bis zum Eintreffen des RS die Rettung von innen übernehmen. Habe ich ihn nicht, lohnt es sich nicht darüber zu diskutieren. Aber siehe unten Geschrieben von Lüder Pott - weil viele SER- TH auf das Minimum Staffel bezogen werden, und damit eher selten der Me zur Verfügung steht. Weil viele SER von Feuerwehr zu Feuerwehr unterschiedlich sind und es auch unterschiedliche Standardiesierte Lösch- und Rüstzüge, bzw. Halbzüge gibt, so z.B. den ELW mit Zugführer und Melder, das LF mit Gruppenführer (Abschnittsführer Patientenbefreiung), den Maschinisten, dem Angriffstrupp und dem Wassertrupp und der DLK mit dem Schlauchtrupp! Kann man ganz schlecht eine SER als Argument heranziehen, da wie bereits geschrieben diese überall gleich nicht gleich sind, sondern auf die örtlichen Besonderheiten, die AAO und Bedürfnisse zugeschnitten sind. Bedingt durch veralterte oder neue aber nicht ganz praxisgerechte FWDV'en, durch örtlich unterschiedliche SER und örtlich unterschieldiche AAOs und örtlich unterschiedliche Fahrzeugkonzepte und Beladungenn und örtlich unterschiedliche Personalstärke (egal ob BF, FF oder FF mit HA kann die Standradbesatzung von einem Trupp 0/1/3 bis eine Gruppe 0/1/8 betragen) lohnt es sich nicht das vorgehen anderer zu verneinen auch wenn es dort so gehandabt wird. MFG Thobias | |||||
| |||||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 361519 | |||
Datum | 19.09.2006 10:11 | 6798 x gelesen | |||
Geschrieben von Thobias SchürmannAufgabenverteilung bei TH (vor allem P_eingeklemmt) ist ja Angriffstrupp = Rettungstrupp; Wassertrupp = Sicherungstrupp, Schlauchtrupp = Gerätetrupp, Melder = innererer Retter und Maschinist = Maschinist. Der Fahrzeugführer wird zum Leiter der Technischen Rettung Oder halt auch ganz anders... - weil die FWDV 13 keinen inneren Retter kennt. - weil viele SER- TH auf das Minimum Staffel bezogen werden, und damit eher selten der Me zur Verfügung steht. Gruß LP | |||||
| |||||
Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 361504 | |||
Datum | 19.09.2006 08:51 | 6860 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian SchellSoweite meiner Kenntniss glaueb ich das er im ermessen des GF oder des WT liegt.... odder nicht ??? Eigentlich nur des Fahrzeugführers. Sollte dies ein Trupp erledigen, dann eher der Schlauchtrupp (wenn er denn zur verfügung steht) als der Wassertrupp denn Aufgabenverteilung bei TH (vor allem P_eingeklemmt) ist ja Angriffstrupp = Rettungstrupp; Wassertrupp = Sicherungstrupp, Schlauchtrupp = Gerätetrupp, Melder = innererer Retter und Maschinist = Maschinist. Der Fahrzeugführer wird zum Leiter der Technischen Rettung! MFG Thobias | |||||
| |||||
Autor | Flor8ian8 S.8, Donsieders / RLP | 361466 | |||
Datum | 18.09.2006 20:56 | 6827 x gelesen | |||
Hallo, bei uns wird das ganze so gehandhabt das wir eine Plane haben auf die die ganzen Geräte liegen!! Auf dieser Plane ist auch als Gedackenstüze alles daraufgeschrieben was zu richten ist..... Soweite meiner Kenntniss glaueb ich das er im ermessen des GF oder des WT liegt.... odder nicht ??? Gruß Florian | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8H., Niedersachsen / | 340946 | |||
Datum | 29.05.2006 16:54 | 6823 x gelesen | |||
Hallo Christof, vielleicht nicht genau das, was Du gemeint hast. Die neue FwDV 3 regelt jedenfalls in Abschnitt 4: "An räumlich ausgedehnten Einsatzstellen, bei denen zwischen Löschfahrzeug und Verteiler ungünstige Wegverhältnisse bestehen oder bei denen der Abstand zwischen Löschfahrzeugen und Verteiler groß ist - etwa mehr als fünf B-Druckschlauchlängen - sind die erforderlichen Geräte (zum Beispiel Atemschutzgeräte, Strahlrohre, Schläuche, Leitern und Sanitätsgerät) am Platz des Verteilers abzulegen." Die ganze FwDV 3 steht hier zum Download. Gruß, Christian Meine ganz private Meinung! | |||||
| |||||
Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / | 340933 | |||
Datum | 29.05.2006 16:26 | 7011 x gelesen | |||
In einer der letzte Brandschutz stand etwas über die überarbeitung der FwDV 13 und wenn ich mich jetzt nicht Irre, soll die da in Zunkunft einen Ablageplatz für Geräte zur Technischen Rettung von eingeklemmten Personen vorsehen. FwDV 3 wäre mir auch neu, vielleicht sieht ja was die Baden-Württembergische Ausbildungsrichtline in der hinsicht vor. MFG Thobias | |||||
| |||||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / | 340917 | |||
Datum | 29.05.2006 15:17 | 9452 x gelesen | |||
Hi, im Fw. Magazin 5/06 steht im Bericht über den VRW Ulm: "wird eine einsatztaktische Forderung der neuen Fw.- Dienstvorschrift (FwDV3) erfüllt, die einen Geräteablageplatz vorsieht..." FwDV3 ??? - Einheiten im Löscheinsatz??? Ist der Geräteablageplatz (den ich für sehr sinnvoll halte) überhaupt in einer Vorschrift geregelt? MkG. | |||||
| |||||
|
zurück |