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ThemaBedienung des Funkgerätes während Fahrt durch Fahrer42 Beträge
RubrikKommunikationstechnik
Infos:
  • LFS BaWü: Benutzung von Funkgeräten in Fahrzeugen
  •  
    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg736733
    Datum31.08.2012 18:4811762 x gelesen
    Guten Tag

    siehe auch:

    -> LFS BaWü: " Benutzung von Funkgeräten in Fahrzeugen "


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorJens8 E.8, Göttingen / Niedersachsen349364
    Datum15.07.2006 20:3716772 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Gerhard BayerGeschrieben von Jens Engelhardt
    Zum Thema Kontrollen reicht doch die Vorgehensweise wie bei dem Handy-Paragraphen.

    ... und eben das geht halt nicht wenn ich da kein hartes Kriterium einbaue (sondern i.d.R. schreibe)

    wir haben doch ein hartes Kriterium: "Der Fahrer darf während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung funken"
    So sollte es zumindest sein, damit der Kraftfahrer sich und sein Fahrzeug sicher ans Ziel bekommt ohne Schäden (auch Drittschäden) zu verursachen. Fahrten unter Sosi haben auch schon ohne funkende Kraftfahrer ein höheres Unfallrisiko.

    Um welche Art Fahrzeug es sich handelt ist nebensächlich - interessant ist das höchstens für den Träger der Fw, wenn er nicht für jedes Fahrzeug eine solche Einrichtung installieren muß. (Hier ist jede Einrichtung selbst gefordert - sie weiß doch am besten, wie ihre Fahrzeuge genutzt werden)

    Gruß Jens


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen349191
    Datum14.07.2006 19:0316819 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jens EngelhardtAber man sieht doch, wie das Fahrzeug im Einsatz personell bestückt ist. Ein LF wird nie mit nur einem Fahrer in den Einsatz geschickt, wenn an diesem einzelnen Fahrzeug der Erfolg des gesamten Einsatz hängt
    (Ausnahmefälle wird es bestimmt geben, wenn man genug sucht)
    Bei einem NEF sieht die Sache dagegen vielleicht schon anders aus.


    ... und woran will ich das festmachen ? Ein NEF zeichnet sich auch dadurch aus dass es in der Regel (da ist schon wieder diese Formulierung) mit Fahrer und NA besetzt ist.
    Mit der selben Logik kann ich mir auch TLFs (Pendelverkehr), WLFs o.ä. mit 1:0 vorstellen (und da große Tanks "in" sind: auch ein LF 20/16 mit 2400 l Tank könnte man pendeln schicken).

    Geschrieben von Jens EngelhardtZum Thema Kontrollen reicht doch die Vorgehensweise wie bei dem Handy-Paragraphen.
    ... und eben das geht halt nicht wenn ich da kein hartes Kriterium einbaue (sondern i.d.R. schreibe)

    Gruss
    Gerhard


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    AutorJens8 E.8, Göttingen / Niedersachsen349173
    Datum14.07.2006 17:5716850 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Gerhard Bayer ... sollten: ja (wobei: was ist mit dem MTF, das zwar Funk drin hat, ggf. häufig zu Besorgungsfahrten alleine gefahren wird, aber den Funk in dieser Konstellation höchst selten braucht.)
    OK, ich hätte vielleicht "unter Einsatzbedingungen" dazuschreiben sollen. Bei einer Versorgungsfahrt wird man immer die Möglichkeit haben kurz anzuhalten. Wenn sich der Einsatzauftrag "hole 20 Brötchen" in "hole 30 Brötchen" ändert, wird das kein Grund sein, sich (das Fahrzeug und den Rest des Straßenverkehrs) in erhöhte Gefahr zu bringen.

    Geschrieben von Gerhard Bayer... müssen: nein (da s.o.) ... zumal "müssen" und "in der Regel" sich hinsichtlich gesetzlicher Regelung - die zu kontrollieren und ggf, zu ahnden sind - praktisch ausschließen

    den Gesetztestext muß man halt anders formulieren ;-)
    Aber man sieht doch, wie das Fahrzeug im Einsatz personell bestückt ist. Ein LF wird nie mit nur einem Fahrer in den Einsatz geschickt, wenn an diesem einzelnen Fahrzeug der Erfolg des gesamten Einsatz hängt
    (Ausnahmefälle wird es bestimmt geben, wenn man genug sucht)
    Bei einem NEF sieht die Sache dagegen vielleicht schon anders aus.

    Zum Thema Kontrollen reicht doch die Vorgehensweise wie bei dem Handy-Paragraphen.
    100%ige Sicherheit wird man dabei nie erfüllen können. Durch Dienstanweisungen und vorgehaltene Technik kommt man dem ein Stück näher.

    Gruß Jens


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    AutorJens8 E.8, Göttingen / Niedersachsen349160
    Datum14.07.2006 17:3316751 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Onno EckertUm den Funk während der Fahrt zu nutzen müssen ja eben keine Sonderrechte gebraucht werden (s.o.)
    Eben deshalb habe ich nicht nur den §35 sondern auch den §1 zitiert (je nachdem, ob du mit oder ohne Sonderrechte unterwegs bist. (Sonderrechte würden ja uU den "Handy-Paragraphen" ausschalten.)

    Gruß JE


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen349072
    Datum13.07.2006 23:5016737 x gelesen
    Geschrieben von Christian Düsing
    also an der Landesgrenze zwischen Hessen und rheinland-Pfalz liegen 6 Krankenhäuser in den beiden Landeshauptstädten mit Akutversorgung. In dem Flecken Land wo ich RD fahre können es sich die Einwohner weitgehd aussuchen, ob sie lieber ins schöne RLP oder halt nach Hessen in die Klinik wollen.
    Und wenn wir nach Mainz rüberfahren, dann kann das schonmal vorkommen (selten) dass die Leitstelle uns mitteilt, eine Ambulanz hat sich abgemeldet. Bei schwerwiegenderen Notfällen wird eh telefonisch abgeklärt ob das hessische oder das rheinland-pfälzische Haus mit Maximalversorgung angefharen wird.


    OK. Das ist dann wohl eine geographische Sonderlage. ;-)



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz349064
    Datum13.07.2006 23:3616765 x gelesen
    Hallo Stefan,

    also an der Landesgrenze zwischen Hessen und rheinland-Pfalz liegen 6 Krankenhäuser in den beiden Landeshauptstädten mit Akutversorgung. In dem Flecken Land wo ich RD fahre können es sich die Einwohner weitgehd aussuchen, ob sie lieber ins schöne RLP oder halt nach Hessen in die Klinik wollen.
    Und wenn wir nach Mainz rüberfahren, dann kann das schonmal vorkommen (selten) dass die Leitstelle uns mitteilt, eine Ambulanz hat sich abgemeldet. Bei schwerwiegenderen Notfällen wird eh telefonisch abgeklärt ob das hessische oder das rheinland-pfälzische Haus mit Maximalversorgung angefharen wird.

    Die NEFs hier haben Handys, eine RTWs auch

    Viele Grüße
    Christian


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen349007
    Datum13.07.2006 16:0616804 x gelesen
    Geschrieben von Frank RecktenwaldKann bei einem Krankenhaus der Regelversorgung gerade in der Notfallrettung schonmal passieren, dass Du auf der Hinfahrt gesagt bekommst: "Die Chirurgie hat gerade abgemeldet, sind in den OP, ihr müsst nach xx ausweichen..."

    OK. Das kommt vor.

    Aber fahrt ihr so oft überregional in KH der Grundversorgung? Irgendwie kommt mir das alles sehr konstruiert vor.

    btw. Auch aus diesem Grund bin ich für Diensthandies auf den Fahrzeugen.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorOnno8 E.8, Crawinkel & Halle(Saale) / TH & LSA349002
    Datum13.07.2006 15:2716832 x gelesen
    Geschrieben von Jens Engelhardt§35 Sonderrechte
    (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.


    Um den Funk während der Fahrt zu nutzen müssen ja eben keine Sonderrechte gebraucht werden (s.o.)

    Grüße
    Onno


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen349001
    Datum13.07.2006 15:2616855 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jens EngelhardtPS
    Sollten (Müssen?) Fahrzeuge, die in der Regel alleine gefahren werden, nicht mit Freisprecheinrichtungen ausgerüstet werden? Wenn nicht, dann sollte man sich da mal intensiv Gedanken machen...


    ... sollten: ja (wobei: was ist mit dem MTF, das zwar Funk drin hat, ggf. häufig zu Besorgungsfahrten alleine gefahren wird, aber den Funk in dieser Konstellation höchst selten braucht.)
    ... müssen: nein (da s.o.) ... zumal "müssen" und "in der Regel" sich hinsichtlich gesetzlicher Regelung - die zu kontrollieren und ggf, zu ahnden sind - praktisch ausschließen

    Gruss
    Gerhard


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    AutorJens8 E.8, Göttingen / Niedersachsen348992
    Datum13.07.2006 15:0516909 x gelesen
    Hallo,
    auch ich habe mich geärgert, daß das "Handy-Verbot" nicht für Funkgeräte gelten soll.

    Aber selbst wenn du nicht durch den Handy-Verbots-Paragraphen bestraft wirst, kannst du aufgrund §1 oder §35 StVO belangt werden... Der Richter (StA), der sich im Fall eines (Un)Falles, mit dir beschäftigen wird, kann so oder so dir einen Strick drehen...

    StVO
    §1 Grundregeln
    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

    §35 Sonderrechte
    (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

    Gruß JE

    PS
    Sollten (Müssen?) Fahrzeuge, die in der Regel alleine gefahren werden, nicht mit Freisprecheinrichtungen ausgerüstet werden? Wenn nicht, dann sollte man sich da mal intensiv Gedanken machen...


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen348977
    Datum13.07.2006 14:4816760 x gelesen
    Geschrieben von Lüder Pottna, da im Kreis nicht alle med. Fachbereiche vorhanden sind, ist festgelegt, welche Krhs im anderen Kreisen welche Disziplinen übernehmen.

    Klar. Das ist aber immer noch vom Bettennachweis abhängig (egal ob passiv oder aktiv)

    Geschrieben von Lüder Pott Wenn dieser aber belegt sind, versucht die Leitstelle ein anderesKrhs in einem ander Kreis zu finden oder macht Notzuweisung.

    RTH? Ansonsten kann das eigentlich kein großen Problem sein. Im Zweifel ein Anruf bei der Nachbarleitstelle, die ja auch einen Bettennachweis führt.
    Falls nicht, dann läuft da ohnehin etwas falsch.


    Geschrieben von Lüder PottD.h es kommt sehr oft vor, daß "al bis zur Autobahngefahren wird" um dann kurzfristig zu entscheiden ob es nach links, rechts oder geradeaus geht...

    OK.

    Geschrieben von Lüder PottDann kommt als Störgröße Z ja noch das Arzt/Arzt- Gespräch dazu...

    Stimmt. Da werden leider oft Absprachen getroffen, die dann dem Bettennachweis entgegenstehen.

    Geschrieben von Lüder PottSollte alles technisch lösbar sein, entweder wertet die fremde Leitstelle aus und überträgt die Daten an die Heimatleitstelle, oder die Heimat macht das gleich selbst...

    Ja. Das einfachste wäre einfach der Einsatzbericht mit Zeiten per Fax.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland348943
    Datum13.07.2006 13:3416826 x gelesen
    Geschrieben von Stefan BrüningGerade im KTP aber auch in der Notfallrettung sollte man doch vor Fahrtantritt wissen, ob das KH aufnehmen kann oder nicht. Im Zweifel kann das ja auch die eigene Leitstelle telefonisch erledigen.


    Kann bei einem Krankenhaus der Regelversorgung gerade in der Notfallrettung schonmal passieren, dass Du auf der Hinfahrt gesagt bekommst: "Die Chirurgie hat gerade abgemeldet, sind in den OP, ihr müsst nach xx ausweichen..."

    Keine konstruierte Ausnahme, sondern hier in der Landrettung normaler Alltag.


    Frank


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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen348930
    Datum13.07.2006 13:0616847 x gelesen
    Geschrieben von Stefan BrüningWie kommt das? Das sollte man doch organisationsmößig lösen. Es gibt RD-Bereiche, da fährt das Fahrzeug mit Patient keinen Meter, bis nicht das Zielkrankenhaus klar ist und von der Leitstelle angegeben wurde.

    na, da im Kreis nicht alle med. Fachbereiche vorhanden sind, ist festgelegt, welche Krhs im anderen Kreisen welche Disziplinen übernehmen. Wenn dieser aber belegt sind, versucht die Leitstelle ein anderesKrhs in einem ander Kreis zu finden oder macht Notzuweisung. D.h es kommt sehr oft vor, daß "al bis zur Autobahngefahren wird" um dann kurzfristig zu entscheiden ob es nach links, rechts oder geradeaus geht...
    Dann kommt als Störgröße Z ja noch das Arzt/Arzt- Gespräch dazu...

    Geschrieben von Stefan BrüningHeimatleitstelle hat damit nicht mehr viel zu tun.

    Sollte alles technisch lösbar sein, entweder wertet die fremde Leitstelle aus und überträgt die Daten an die Heimatleitstelle, oder die Heimat macht das gleich selbst...

    Gruß LP


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen348911
    Datum13.07.2006 12:4416851 x gelesen
    Geschrieben von Lüder PottDas haben wir regelmäßig...um so notfälliger um so schlimmer!

    Wie kommt das? Das sollte man doch organisationsmößig lösen. Es gibt RD-Bereiche, da fährt das Fahrzeug mit Patient keinen Meter, bis nicht das Zielkrankenhaus klar ist und von der Leitstelle angegeben wurde.

    Geschrieben von Lüder Pottas haben wir nicht, die Leistelle hört mit bzw wertet das eigene Fahrzeug auf dem fremden Kanal trotzdem aus.

    Bei uns kommt es recht selten vor, dass man für auswärtige Einsätze umschalten muss. Allerdings "gehört" man dann voll und ganz der anderen Leitstelle und die Heimatleitstelle hat damit nicht mehr viel zu tun.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen348907
    Datum13.07.2006 12:3116839 x gelesen
    Überall ist es ein bischen anders:

    Geschrieben von Stefan BrüningGerade im KTP aber auch in der Notfallrettung sollte man doch vor Fahrtantritt wissen, ob das KH aufnehmen kann oder nicht. Im Zweifel kann das ja auch die eigene Leitstelle telefonisch erledigen.
    Das haben wir regelmäßig...um so notfälliger um so schlimmer!

    Geschrieben von Stefan BrüningGeschrieben von Christian Düsing
    Schlimmer wirds, wenn wir einen Einsatz aus dem Nachbarfunkkreis bekommen. Dann wollen nämlich beide Leitstellen alle Status, d.h. andauernd Kanalwechsel.

    Das ist ja wieder was anderes.


    Das haben wir nicht, die Leistelle hört mit bzw wertet das eigene Fahrzeug auf dem fremden Kanal trotzdem aus.

    Gruß LP


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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW348905
    Datum13.07.2006 12:2016967 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Henning KochDementsprechend wir der Fahrer vermutlich verurteilt oder das Verfahren wird ggf. gegen Auflagen eingestellt.

    Also das ist mir etwas zu pauschal und hört sich vom Wortlaut her nach Strafrecht an. Strafverfahren gibt es in Bezug auf Unfälle aber nur bei Personenschäden (da ist die Einleitung obligatorisch), da die fahrlässige Sachbeschädigung nicht strafbar ist. Das Owi-Verfahren, das es gibt, wird oft genug gegen Zahlung eines Verwarnungsgeldes von 35,- EUR erledigt.

    Das Thema ansich ist ja schon beantwortet. An alle, die trotzdem gerne mal mit dem Handy am Steuer telefonieren: Vorsicht, denn Vollkaskoversicherungen regulieren nicht, bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Unfalls. Und als solches wird telefonieren während der Fahrt immer mal wieder angesehen...

    Gruß
    Katja

    PS: Ach so, und Handy am Steuer kostet keine 60,- sondern "nur" 40 EUR nebst Punkt.

    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen348886
    Datum13.07.2006 11:0916969 x gelesen
    Geschrieben von Christian DüsingBei uns ist der Funkhörer natürlich in der Nähe des Beifahrers angebracht, der Fahrer hätte ja die Freisprecheinrichtung, allerdings kannst du die vergessen, wenn es mit SoSi geht oder einfach die Geräuschkulisse zu ungünstig ist.


    Dann taugt die nix. Ich habe damit (auch unter SoSi) gute Erfahrungen gemacht. Vielleicht muss man da mit dem Mikro etwas rumprobieren, bis man den optimalen Einbauort gefunden hat.

    Geschrieben von Christian DüsingAllein deshalb, damit mir die Leitstelle notfalls mitteilt, dassdas KH, welches ich anfahren will belegt ist.

    Gerade im KTP aber auch in der Notfallrettung sollte man doch vor Fahrtantritt wissen, ob das KH aufnehmen kann oder nicht. Im Zweifel kann das ja auch die eigene Leitstelle telefonisch erledigen.

    Geschrieben von Christian DüsingSchlimmer wirds, wenn wir einen Einsatz aus dem Nachbarfunkkreis bekommen. Dann wollen nämlich beide Leitstellen alle Status, d.h. andauernd Kanalwechsel.


    Das ist ja wieder was anderes.

    Geschrieben von Christian DüsingEine viel größere Gefahrgeht von Navigationssystemen oder diesen Bordmonitoren aus (wie sie sich in einigen großen WAgen finden (BMW, DC...)) Da habe ich es selber schon erlebt, dass der Fahrer einen Zielort einstellen will, und als wir beide auf die Straße gucken, habenwir auf einmal so einen Betonrichtungsteiler voruns....Prima Sache so ein Spielzeug..

    Ja. Die Erfahrung habe ich auch gemacht. Die paar Sekunden habe ich auch Zeit, eben schnell (im Stand) das Navi zu programmieren, wenn mein Beifahrer das nicht machen kann.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.348836
    Datum13.07.2006 09:0816755 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Stefan BrüningJetzt mal ganz ehrlich: Wird das immer gemacht?

    Ja!

    Allein schon deshalb, weil es öfter vorkommt, dass die eigene Leitstelle bei der in deren Funkbereich du dich gerade befinden müsstest nachfragt, welchen Status du hast, bzw. über die "Fremdleitstelle" Anweisungen geben lässt (Rückfahrweg wegen Folgeeinsatz usw.).


    MkG.
    Christof

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW348831
    Datum13.07.2006 08:5416904 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Bayer... nicht unbedingt, aber im Gegensatz zum Telefonieren ohne Freisprechanlage halt nicht verboten.

    ... kostet also grundsätzlich mal kein OWi von ? 60,--
    ... allerdings wenn Bedienung Funkgerät ursächlich für Unfall sieht es für den Fahrer eher ungünstig aus (-> zumindest Mitschuld)


    Korrekt und deshalb [Auszug aus Einsatzfahrzeuge - Technik, www.einsatzpraxis.org]:

    Freisprecheinrichtungen sollten auch für den 4m-BOS-Funk für alle Fahrzeuge vorgesehen werden, die mit Alleinfahrern versehen sind, das betrifft v.a. NEF und KdoW. Problematisch bei all diesen Anlagen ist die Schallübertragung bei Alarmfahrten über die Scheiben in den Innenraum und damit auch in die Mikrophone der Freisprechanlagen. Man kann dies z.B. über die Taxifunktaster etc. realisieren, vgl. Abb. 4.1.2.1/1 und 4.5.1/2.


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz348822
    Datum13.07.2006 05:4216875 x gelesen
    Hallo,

    Bei uns ist der Funkhörer natürlich in der Nähe des Beifahrers angebracht, der Fahrer hätte ja die Freisprecheinrichtung, allerdings kannst du die vergessen, wenn es mit SoSi geht oder einfach die Geräuschkulisse zu ungünstig ist.

    Geschrieben von Stefan BrüningJetzt mal ganz ehrlich: Wird das immer gemacht?

    Da kannst du aber von ausgehen, dass das immer gemacht wird.

    Allein deshalb, damit mir die Leitstelle notfalls mitteilt, dassdas KH, welches ich anfahren will belegt ist. Schlimmer wirds, wenn wir einen Einsatz aus dem Nachbarfunkkreis bekommen. Dann wollen nämlich beide Leitstellen alle Status, d.h. andauernd Kanalwechsel.

    Ich meine das bekommt man aber auch noch hin. Schließlich schafft es ja auch jeder Durchschnittsbundesbürger ein Radio während der Fahrt zu bedienen und das ist nicht verboten.
    Eine viel größere Gefahrgeht von Navigationssystemen oder diesen Bordmonitoren aus (wie sie sich in einigen großen WAgen finden (BMW, DC...)) Da habe ich es selber schon erlebt, dass der Fahrer einen Zielort einstellen will, und als wir beide auf die Straße gucken, habenwir auf einmal so einen Betonrichtungsteiler voruns....Prima Sache so ein Spielzeug..


    Viele Grüße
    Christian


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen348821
    Datum13.07.2006 03:5116864 x gelesen
    Geschrieben von Sascha TrögerRA bzw. NA müssen während der Fahrt am Pat. arbeiten und dabei behindert der Gurt.

    Wobei hier ganz ehrlich zu sagen ist, dass diese Begründung für einen Juristen nicht zählen wird. Denn entweder ist der Patient transportfähig oder er ist es nicht. Im Zweifelsfall "hätte der Fahrer ja anhalten können."

    Da wird man sich nicht leicht herausreden können, auch wenn ich persönlich das ähnlich sehe.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen348820
    Datum13.07.2006 03:4816862 x gelesen
    Geschrieben von Christof Stroblbei uns im RD musst du regelmäßig zum Funkhörer greifen!

    Kommt auf das Fahrzeug an. Gerade dort setzt sich immer mehr auch die Freisprech-Technik durch.

    Geschrieben von Christof StroblIn den KTW´s gibts z.B. nur einen, und der ist natürlich beim Fahrer.

    Bei manchen KTW ist das so.

    Geschrieben von Christof StroblSchlimmer ist aber ein Kanalwechsel während der Fahrt (kommt regelmäßig vor, dass man durch verschiedene Leitstellenbereiche fährt), und bei jeder Leitstelle muss man sich im Funkbereich anmelden.

    Jetzt mal ganz ehrlich: Wird das immer gemacht?



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.348819
    Datum13.07.2006 03:2816800 x gelesen
    Hi,

    bei uns im RD musst du regelmäßig zum Funkhörer greifen! In den KTW´s gibts z.B. nur einen, und der ist natürlich beim Fahrer.

    Schlimmer ist aber ein Kanalwechsel während der Fahrt (kommt regelmäßig vor, dass man durch verschiedene Leitstellenbereiche fährt), und bei jeder Leitstelle muss man sich im Funkbereich anmelden.

    Bei uns gibt es eine Dienstanweisung die besagt, dass das "in Ordnung", und mit dem Gesetzgeber abgeklärt (erlaubt) ist!

    Auch wenn´s uns natürlich auch nicht gefällt!


    MkG.
    Christof

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    AutorRalf8 S.8, Leverkusen / NRW348818
    Datum13.07.2006 02:2816886 x gelesen
    Gute Frage,
    fliege für ne Feuerwehr. Ohne Funk währenddessen währ ich längst tot...

    Ist klar geht an der Frage vorbei. Der Thread vom Jürgen Mayer (Admin) trifft den Sachverhalt!

    Kameradschaftlicher Gruß
    Ralf


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    AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen348810
    Datum13.07.2006 00:3616788 x gelesen
    Geschrieben von Sascha TrögerAT rüstet sich mit PA aus, RA bzw. NA müssen während der Fahrt am Pat. arbeiten und dabei behindert der Gurt. Jepp, genau an sowas dachte ich auch. Da wird wohl kein normaler Mensch versuchen, die wegen Missachtung der Gurtpflicht dranzukriegen.

    Geschrieben von Sascha TrögerKomisch, daß ich dann trotzdem häufig nichtangeschnallte RD-MA bzw. FA sehen kann, wenn ich privat durch die Gegend fahre... Diese hingegen könnte man durchaus drankriegen. ;o)

    Wobei ich mich im Mannschaftsraum bei Alarmfahrten seltenst anschnalle, bei anderen Fahrten grundsätzlich dort schon. Grund sind die Platzverhältnisse bei 4 x HuPF 1/4 nebeneinander... und ja, ich weiß dass das ein mieser Grund ist.
    Vorne sitzend denke ich noch nicht oft genug dran, was mich persönlich jedesmal wieder ärgert, weil ich mich privat und bei Nicht-Alarmfahrten ganz selbstverständlich und immer anschnalle.

    Ich denke aber, hier möge derjenige den ersten Stein werfen, der ohne Sünde ist ;o)

    Gruß
    Sebastian


    --
    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

    Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio348809
    Datum13.07.2006 00:2916735 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Sebastian KruppEine große Tageszeitung Deutschland hat mal wieder was gefunden, über das sich nun der Leser ärgern soll: Polizist telefoniert am Steuer

    Der BildBlog diesbzgl.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -


    TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen348807
    Datum13.07.2006 00:1516914 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian WeißWenn du eine Lage konstruierst, wo das Nichtanschnallen dringend erforderlich ist, ist es auch sinnvoll
    AT rüstet sich mit PA aus, RA bzw. NA müssen während der Fahrt am Pat. arbeiten und dabei behindert der Gurt.

    Beides eher die Ausnahme als die Regel. Nur sieht man beides von Außen gar nicht. Komisch, daß ich dann trotzdem häufig nichtangeschnallte RD-MA bzw. FA sehen kann, wenn ich privat durch die Gegend fahre...


    MkG Sascha

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    AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen348805
    Datum12.07.2006 23:4716920 x gelesen
    Moin

    Geschrieben von Sascha TrögerDemnach bräuchte man sich auch bspw. auch nicht anschnallen. Ist das sinnvoll? Du unterschlägst jetzt aber, dass das Überschreiten der Grenzen der StVO auch für den hoheitlichen Auftrag dringend erforderlich sein muss!
    Wenn du eine Lage konstruierst, wo das Nichtanschnallen dringend erforderlich ist, ist es auch sinnvoll ;o) Falls nicht, ist es auch weiterhin verboten.

    Für das Funken (falls es denn nun überhaupt gegen die StVO verstößt) könnte ich mir sowas bei der Pol z.B. im Rahmen der Verfolgung eines Flüchtigen und gleichzeitiger Anforderung weiterer Kräfte vorstellen.

    Gruß
    Sebastian


    --
    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

    Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg348801
    Datum12.07.2006 23:1916871 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Peter SchmidEine entsprechende Mitteilung gabs auch mal auf der Hompage des DARC (www.darc.de) zu lesen, konnte es aber grad auf die Schnelle nicht finden.

    das findet man dort im Service-Bereich. Und der ist nur DARC-Mitglieder zugänglich

    73 de Jürgen, DL8MA

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    AutorJürg8en 8H., Herne / NW348799
    Datum12.07.2006 23:0216756 x gelesen
    So ist es Peter,

    den Jungs mit den 30Tonner-Dieseln und dem CB in der Kabine wurde das Funken damals nicht mit verboten. Ich hatte eine dementsprechende Anzeige, Beweis durch Video-Fahrzeug auf einer Brücke über die A2 bei Magdeburg, Verfahren eingestellt nach der ersten Stellungnahme!


    Schönen Gruß ins Forum,

    Jürgen

    Fragen kostet nix!

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen348794
    Datum12.07.2006 22:5316858 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Sascha TrögerIst das Funken während der Fahrt weniger gefährlich als das Telefonieren?

    ... nicht unbedingt, aber im Gegensatz zum Telefonieren ohne Freisprechanlage halt nicht verboten.

    ... kostet also grundsätzlich mal kein OWi von ? 60,--
    ... allerdings wenn Bedienung Funkgerät ursächlich für Unfall sieht es für den Fahrer eher ungünstig aus (-> zumindest Mitschuld)

    Gruss
    Gerhard


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    AutorHolg8er 8R., Karlsbad / Ba.-Wü.348777
    Datum12.07.2006 22:1116792 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Sebastian Krupp
    Gibts irgendwo klare Aussagen (oder auch interne Dienstanweisungen) zu dem Thema?

    Die LFS Baden-Württemberg hatte sich damals zu dem Thema geäußert.


    Gruß aus dem Nordschwarzwald
    Holger

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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen348756
    Datum12.07.2006 21:4317022 x gelesen
    mal die Rechtsseite außer Acht gelassen:

    Geschrieben von Jürgen RinghoferWas ist, wenn auf diesem Bild gar kein Telefon, sondern ein Funkgerät bedient wird?
    Ist das Funken während der Fahrt weniger gefährlich als das Telefonieren?

    Was wäre, wenn er Sonderrechte in Anspruch genommen hätte und sich somit auch über die Vorschrift der StVO ( Handyverbot ) hinwegsetzen könnte?

    Demnach bräuchte man sich auch bspw. auch nicht anschnallen. Ist das sinnvoll? Trotzdem wird das bei Pol (nur noch in Ausnahmen), RD, FW gerne bei SoSi-Fahrten bzw. auch ohne "Blau" gemacht. M.E. völlig unverantwortlich; auch aus Sicht der Vorbildfunktion...


    MkG Sascha

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    AutorPete8r S8., Aholming / BY348750
    Datum12.07.2006 21:2516984 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian Kruppst es einem Feuerwehrler/Rettungsdienstler gestattet (insbesondere als Alleinfahrer, z.B. NEF), während der Fahrt das Funkgerät zu bedienen?

    Ja, genauso, wie es dem Funkamateur oder dem CB-Funker erlaubt ist, denn ein Funkgerät ist kein Mobiltelefon.

    Eine entsprechende Mitteilung gabs auch mal auf der Hompage des DARC (www.darc.de) zu lesen, konnte es aber grad auf die Schnelle nicht finden.

    Gruß
    Peter


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW348745
    Datum12.07.2006 21:0916946 x gelesen
    Wenn ich diesen Blutblattbericht lese kommt mir das kotzen!

    Was ist, wenn auf diesem Bild gar kein Telefon, sondern ein Funkgerät bedient wird?

    Was wäre, wenn der Streifenwagen stehen würde?

    Was wäre, wenn er Sonderrechte in Anspruch genommen hätte und sich somit auch über die Vorschrift der StVO ( Handyverbot ) hinwegsetzen könnte?

    u.s.w.

    Wer 70% glaubt ist immer noch zu 30% angelogen! Hauptsache die Auflage stimmt.

    Den Namen dieser Zeitung will ich nicht nennen, glaube aber, dass wir alle im Bilde sind!!

    horrido

    Jürgen


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    AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen348739
    Datum12.07.2006 20:3416946 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppIst es einem Feuerwehrler/Rettungsdienstler gestattet (insbesondere als Alleinfahrer, z.B. NEF)

    Bei solchen Fahrzeugen sollte im Vorfeld eine Freisprecheinrichtung eingebaut werden. Unser ELW 1 des Stbm hat sowas.


    ------------------------------------------------------------------------
    Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit!

    Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen!

    Meine Homepage



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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW348738
    Datum12.07.2006 20:2417039 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von ---Sebastian Krupp---
    "Ein Funkgerät ist kein Auto- oder Mobiltelefon, damit gilt das Verbot nicht für das Funkgerät. "

    Angenommen: Alleinfahrer, z.B. NEF, baut Unfall, während er funkt. Die Sache geht vors Gericht (und da geht in D ziemlich viel hin), teilt der Richter diese Meinung,


    Unfälle bauen ist verboten.

    Dementsprechend wir der Fahrer vermutlich verurteilt oder das Verfahren wird ggf. gegen Auflagen eingestellt. Mit einem Freispruch darf er wohl nicht rechnen, egal ob er gefunkt hat oder nicht.

    Sorry. was genau war deine Frage?

    Gruß,
    Henning


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP348737
    Datum12.07.2006 20:1916933 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochEin Funkgerät ist kein Auto- oder Mobiltelefon, damit gilt das Verbot nicht für das Funkgerät.
    Angenommen: Alleinfahrer, z.B. NEF, baut Unfall, während er funkt. Die Sache geht vors Gericht (und da geht in D ziemlich viel hin), teilt der Richter diese Meinung, beziehungsweise gibts schon entsprechendes?


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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    AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü348736
    Datum12.07.2006 20:1816927 x gelesen
    Aber er nimmt den Hörer und hält ihn in der Hand. Also vielleicht gilt es doch?? Wäre nur meine Schlussfolgerung, kann aber total falsch sein.

    Gruß Alex


    Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW348735
    Datum12.07.2006 20:1617162 x gelesen
    Geschrieben von ---Sebastian Krupp---
    Ist es einem Feuerwehrler/Rettungsdienstler gestattet (insbesondere als Alleinfahrer, z.B. NEF), während der Fahrt das Funkgerät zu bedienen? Bei Alarmfahrt wird er wohl nicht angehalten, aber beispielsweise auf Besorgungsfahrten oder Rückfahrten von Einsätzen, wo die Sonderrechte nicht greifen, ist dies im Grunde doch das selbe wie Telefonieren, oder? Gibts irgendwo klare Aussagen (oder auch interne Dienstanweisungen) zu dem Thema?

    Ja, in der StVO:
    StVO § 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
    (1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.


    Ein Funkgerät ist kein Auto- oder Mobiltelefon, damit gilt das Verbot nicht für das Funkgerät.

    Gruß,
    Henning


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP348728
    Datum12.07.2006 20:0719565 x gelesen
    Eine große Tageszeitung Deutschland hat mal wieder was gefunden, über das sich nun der Leser ärgern soll: Polizist telefoniert am Steuer

    Fies wie ich bin, bringt das mich aber nicht zum Ärgern, sondern zu folgender Frage:

    Ist es einem Feuerwehrler/Rettungsdienstler gestattet (insbesondere als Alleinfahrer, z.B. NEF), während der Fahrt das Funkgerät zu bedienen? Bei Alarmfahrt wird er wohl nicht angehalten, aber beispielsweise auf Besorgungsfahrten oder Rückfahrten von Einsätzen, wo die Sonderrechte nicht greifen, ist dies im Grunde doch das selbe wie Telefonieren, oder? Gibts irgendwo klare Aussagen (oder auch interne Dienstanweisungen) zu dem Thema?


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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