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ThemaNotausgangsbeschilderung6 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
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  • BGV A8
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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg362187
    Datum23.09.2006 17:535273 x gelesen
    Geschrieben von Jan BeckerBefinden sich eigentlich durch die Ausstellungen Besucher im Gebäude?

    Selten kommen Besuchergruppen, mit max 10 Personen, passiert alle Lichtjahre. Meist kommen (unter Tage) mit den "Künstlern" mal ein zwei Personen, mehr nicht. Der meiste Puplikumsverkehr findet mit unserem normalen alltagsgeschäft statt.

    Geschrieben von Jan BeckerIch kenne halt nicht die Abmessungen des Gebäudes, aber wenn es recht groß ist, sollte es in den Fluren zumindest Rauchschutztüren geben.

    Gibt es aber leider nicht, ich bin aber bestrebt in den kommenden Monaten eine Übung der örtlichen Fw. im Haus durchführen zu lassen, vielleicht fallen so der ein oder andere Sicherheitsmangel auf der dann abgestellt wird, die argumentationsgrundlage verbessert sich vielleicht.
    Ich hatte vor ca. 6 Monaten eine Begehung mit leuten von der Geb.vers. die haben diesbezüglich keine Mängel festgestellt ....

    Ich bin grundsätzlich für alle Dinge die die Sicherheit erhöhen, nicht dass das hier Falsch rüber kommt, aber ich Suche nach argumentationen die mich darin unterstützen. Ich bin für die Arbeitssicherheit im Unternehmen zuständig und verantwortlich, ich habe die Sicherheitsstandards in den vergangen Jahren auch sehr verbessern können.


    Mit Grüßen

    Michael





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    AutorJan 8B., Dittweiler, RLP / Rheinland-Pfalz362185
    Datum23.09.2006 17:405375 x gelesen
    Geschrieben von Michael Hilbert?? Das Hinweisschild wird keinen vor einer Stolpergefahr schützen, es Schütz vielleicht vor unbereichtigtem Abstellen von Gütern jed welcher Art auch immer, aber dies ist hier nicht gegeben. Keiner wird bei uns den Haupteingang zustellen, und die Tür zur Terrasse ist auch so stark frequentiert (Raucher) dass diese wohl auch nicht zugestellt werden wird (wobei ausschließen darf man es nie), Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit dass in diesem Bereich etwas abgestellt wird nicht groß, es handelt sich um einen Flur im 1 OG, in dem sich 7 Büros für etwa 11 Ma befinden, der Flur ist ca 3m Breit und wie geschrieben ca 20-25 m lang, in ihm finden Kunstdauerausstellungen statt, weswegen schon nichts abgestellt werden darf.

    OK. Dumm von mir. Du hast recht. Befinden sich eigentlich durch die Ausstellungen Besucher im Gebäude?

    Geschrieben von Michael HilbertEs gibt viele Vorschriften, wenn diese aber schon von den Behörden nicht durchgesetzt werden.....
    Das Unternehmen in dem ich Beschäftigt bin, wurde 95 und 2000 jeweils erweitert, einmal Aufgestockt und einmal ein Seitenflügel angebracht, so dass es jetzt ein L-Förmiger Bau ist, wir haben keine Brandabschnitte oder Trennungen, die verhindern würden, dass sich der Rauch im ganzen Unternehmen ausbreitet. Lediglich das Treppenhaus im Neubau, das als zweiter Fluchtweg dient, hat Feuerschutztüren, das restliche Gebäude nicht.
    Aber wenn die offizielen Instanzen versagen, wie soll man dann gegenüber der GL hier argumentieren?


    Ich kenne halt nicht die Abmessungen des Gebäudes, aber wenn es recht groß ist, sollte es in den Fluren zumindest Rauchschutztüren geben.


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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg362182
    Datum23.09.2006 17:045505 x gelesen
    Geschrieben von Jan Becker1. Bei generellem Stromausfall gibt es auch keine Strassenbeleuchtung --> also kein Licht.

    Hast Du recht, und ist auch nachvollziehbar.

    Geschrieben von Jan Becker2. Stell Dir vor es hätte jemand im Bereich des Notausgangs irgendetwas abgestellt (du wirst wohl nicht behaupten wollen, dass das niemals passieren könnte ;-) ) --> Stolpergefahr

    ?? Das Hinweisschild wird keinen vor einer Stolpergefahr schützen, es Schütz vielleicht vor unbereichtigtem Abstellen von Gütern jed welcher Art auch immer, aber dies ist hier nicht gegeben. Keiner wird bei uns den Haupteingang zustellen, und die Tür zur Terrasse ist auch so stark frequentiert (Raucher) dass diese wohl auch nicht zugestellt werden wird (wobei ausschließen darf man es nie), Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit dass in diesem Bereich etwas abgestellt wird nicht groß, es handelt sich um einen Flur im 1 OG, in dem sich 7 Büros für etwa 11 Ma befinden, der Flur ist ca 3m Breit und wie geschrieben ca 20-25 m lang, in ihm finden Kunstdauerausstellungen statt, weswegen schon nichts abgestellt werden darf.

    Geschrieben von Jan Becker3. Bei Verrauchung ist ja auch nicht innerhalb von kürzester Zeit die ganze Halle bzw. das ganze Gebäude betroffen, sodass die Beschilderung noch eine gewisse Zeit zu sehen ist.

    So sehe ich das auch, alle anderen Gebädeteile und die offizielen Notausgänge sind entsprechend gekennzeichnet.

    Geschrieben von Jan Becker4. Das mit dem Verkehr ist ja wohl nicht ernst gemeint?

    OK, stimmt aber dennoch ist es i.d.R. hell genug, natürlich großflächige Energieausfälle nicht berücksichtigt.

    Geschrieben von Jan BeckerAußerdem sind sie Vorschrift.

    Es gibt viele Vorschriften, wenn diese aber schon von den Behörden nicht durchgesetzt werden.....
    Das Unternehmen in dem ich Beschäftigt bin, wurde 95 und 2000 jeweils erweitert, einmal Aufgestockt und einmal ein Seitenflügel angebracht, so dass es jetzt ein L-Förmiger Bau ist, wir haben keine Brandabschnitte oder Trennungen, die verhindern würden, dass sich der Rauch im ganzen Unternehmen ausbreitet. Lediglich das Treppenhaus im Neubau, das als zweiter Fluchtweg dient, hat Feuerschutztüren, das restliche Gebäude nicht.
    Aber wenn die offizielen Instanzen versagen, wie soll man dann gegenüber der GL hier argumentieren?

    Das mit den Notausgangschildern mal außen vor gelassen, das ist dagegen ein geringes Problem.


    Mit Grüßen

    Michael





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    AutorOlaf8 W.8, Magdeburg/Drochtersen-Assel / Sachsen-Anhalt/Niedersachsen362177
    Datum23.09.2006 14:315419 x gelesen
    Moin,

    in der Arbeitsstättenverordnung steht im Anhang unter Punkt 2.3:

    (1) Fluchtwege und Notausgänge müssen

    1. sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten,
    2. auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder, falls dies nicht möglich ist, in einen gesicherten Bereich führen,
    3. in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.


    Sofern die genannten Bereiche zu Fluchtwegen gehören oder Notausgänge sind, ist das verbindlich. Wie die Türen oder Bereiche gestaltet sind, ist dabei unerheblich.


    Mein Text, meine Meinung


    MkG, Olaf

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    AutorJan 8B., Dittweiler, RLP / Rheinland-Pfalz362175
    Datum23.09.2006 13:325575 x gelesen
    Geschrieben von Michael HilbertDie argumentation der SiFaKr. war, dass die nachleuchtenden Schilder bei dunkelheit und Rauch den Weg weisen würden. Nun sehe ich es aber so, dass die oben angebrachten Schilder bei Rauch, und wenn noch so gut beleuchtet, nicht sichtbarer sind wie die Türen. Bei Dunkelheit, OK, aber die Terrasse und auch der Haupeingang werden m.E. gut durch äußerliche Faktoren wie Stadtbeläuchtung und Kraftfahrzeugverkehr erhelt.

    Die Argumentation von Dir kann ich nicht ganz nachvollziehen.
    1. Bei generellem Stromausfall gibt es auch keine Strassenbeleuchtung --> also kein Licht.
    2. Stell Dir vor es hätte jemand im Bereich des Notausgangs irgendetwas abgestellt (du wirst wohl nicht behaupten wollen, dass das niemals passieren könnte ;-) ) --> Stolpergefahr
    3. Bei Verrauchung ist ja auch nicht innerhalb von kürzester Zeit die ganze Halle bzw. das ganze Gebäude betroffen, sodass die Beschilderung noch eine gewisse Zeit zu sehen ist.
    4. Das mit dem Verkehr ist ja wohl nicht ernst gemeint?

    Also meine Meinung dazu: Ich finde es auf jeden Fall sinnvoll langnachleuchtende Schilder anzubringen, vor allem da sie nicht so teuer sind.
    Außerdem sind sie Vorschrift. Ich kann Dir allerdings jetzt nicht raussuchen wo das steht, aber wir haben ja auch noch ein paar Spezialisten auf diesem Gebiet im Forum, die die Links dirket zur Hand haben.

    Gruß Jan Becker


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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg362174
    Datum23.09.2006 13:209665 x gelesen
    Hallo zusammen, vielleicht kann mir hierzu jemand was sagen;
    Ich hatte vor wenigen Tagen bei uns im Unternehmen eine Begehung mit der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit. Hierbei wurde von dieser Festgestellt, dass bei uns Hinweisschilder für Notausgänge fehlen würden. Jetzt ist es aber so, dass diese zwischen zwei Glasfronten, einmal zur Terrasse und einmal zum Hauptausgang fehlen, der Abstand zwischen diesen beiden ist ca 20-25 Meter, unverstellt und unverbaut. Jeweils sollte über dem Hauptausgang (großes glasüberbautes Treppenhaus) und einmal über der Terrassentür eines hängen. Aus meiner Sicht finde ich es nicht für Nötig, da beide Eingänge gut einsehbar sind und der maximale Weg zu einem der Ausgänge 10-12,5 Meter beträgt.
    Die argumentation der SiFaKr. war, dass die nachleuchtenden Schilder bei dunkelheit und Rauch den Weg weisen würden. Nun sehe ich es aber so, dass die oben angebrachten Schilder bei Rauch, und wenn noch so gut beleuchtet, nicht sichtbarer sind wie die Türen. Bei Dunkelheit, OK, aber die Terrasse und auch der Haupeingang werden m.E. gut durch äußerliche Faktoren wie Stadtbeläuchtung und Kraftfahrzeugverkehr erhelt.

    Grundsätzlich bin ich schon bereit die Beschilderung, wenn wirklich notwendig, anbringen zu lassen, aber ich wollte mal Eure Meinung und Euer Wissen dazu lesen, auch wenn Ihr die genauen Grundrisse und örtlichen begebenheiten nicht kennt.


    Mit Grüßen

    Michael





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