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ThemaWarnblinklich einschalten -Ja oder Nein?20 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland363884
Datum03.10.2006 21:438020 x gelesen
Hallo,

also betrachten wir mal eher die praktische Seite der Anfahrt zur Wache:
was ist denn das Ziel?

auf direktem Weg, zügig, ohne Gefährdung anderer und ohne eigene Gefährdung, ohne Sachschäden etc. anzukommen, so, warum diskutieren wir über eigentlich über die paar vermeintlichen Sekunden, die wir meinen, mit diversen Mitteln herausfahren zu können?

Was denken denn die anderen Verkehrsteilnehmer, die ein Fahrzeug mit Warnblinker sehen?

- Pannenfahrzeug,
- Unfall
- defektes Fahrzeug

denkt da irgendeiner daran, den Weg freizumachen , klares Nein, dafür gibts die schönen blauen Lichtchen und passend dazu nette Tröten, aber die haben wir nicht auf unseren Privatfahrzeugen drauf (wenn wir so richtig wichtig wären, dann ja, sind wirs?) - eher denken die, wenn die fliegende Kiste noch mit Dachaufsetzer dekoriert ist: ah mal wieder so ein Irrer von der Feuerwehr - und da kann ich nur zustimmen,


also zusammenfassend, klares Nein zu irgendwelchen Ideen, das fahrende Fahrzeug als Feuerwehrhilfsfahrzeug zu kennzeichnen, eher der Ratschlag, wenn der Melder mal wieder loströtet,

ins Auto rein, 21, 22, 23, 24 zählen, starten, Blick in die Spiegel und normal zur Wache fahren, dafür ist genügend Zeit da,

man kann Zeit herausholen beim zügigen Umkleiden und anständiger Organisation des Aufsitzens, aber das ist ja für einige leider uncool,

also dann,
weiter frohes diskutieren,

Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorMark8us 8G., Neuhaus a.d. Pegnitz / Bayern363874
Datum03.10.2006 20:237866 x gelesen
Geschrieben von Hendrik HanekampIch habe mich die Tage mit einem Bekannten zum Thema "Warnblinklicht auf dem Weg zur Wache anschalten, ja oder nein" unterhalten.

Hierzu klares "NEIN" !!

Niemand ist so wichtig, als daß er diesen "Joker" anwenden muss. Birgt nur Risiken und Gefahren auf dem Weg zum Gerätehaus. Denke immer daran: Helfen kann nur wer am Gerätehaus ankommt !!!!

Mit der "AllesausdemWegichbinwichtig"-Schaltung am PKW werden nur Probleme geschaffen, keine gelöst.

So long .......

Markus


Mit kameradschaftlichen Grüßen ins Forum

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AutorAndr8é D8., Werdohl / Nordrhein-Westfalen363873
Datum03.10.2006 20:168017 x gelesen
Hallo,

meinst Du das Video "Sicher zu Einsatz und Übung" aus der Reihe "Blickpunkt Feuerwehr-Sicherheit"?
Das Video wurde 1999 im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft der Feuerwehr-Unfallkassen Brandenburg, Hamburg, Hannover, Nord, NRW, Oldenburg, Sachsen-Anhalt und Thürigen erstellt.

In dem Video war die Warnblinkanlage zwar eingeschaltet, aber in der "So-nicht-Version".
In der Version, in der gezeigt wurde wie es sein sollte war die Warnblinkanlage definitv aus. Es wurde nur zum abbiegen entsprechend geblinkt.

Grüße

André


Die im Forum von mir geposteten Beiträge stellen nur meine private Meinung dar und sind ausschließlich für die Veröffentlichung in diesem Forum bestimmt.

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AutorFlor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg363847
Datum03.10.2006 17:487978 x gelesen
Was willst Du denn damit erreichen? Die anderen Verkehrsteilnehmer verwirren?
Sonderrechte doch wohl kaum!

Mich erinnert dies doch arg an die Frage nach Sinn-/Statthaftigkeit von wie immer auch gearteten Dachaufsetzern.

Geschrieben von Hendrik Hanekamp2.) Sollte widererwarten ein Unfall auf dem Weg zum Gerätehaus passieren und der Unfallgegner behauptet der Unfall wäre nur passiert, da das Warnblinklich angeschaltet war, kann ein Fw-Mitglied rechtlich belangt werden oder ist die Begründung des Unfallgegners unhaltbar?

Laß es doch einfach, halte Dich an die von Jürgen angeführte StVO, dann stellt sich die Frage erst gar nicht oder bedingt eine in diesem Zusammenhang amüsante Interpretation der StVO.

Beste Grüsse


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AutorChri8sti8an 8R., Geisenfeld / Bayern363845
Datum03.10.2006 17:307958 x gelesen
Da war doch mal was vor etwa vier oder fünf Jahren: Feuerwehrler fährt mit Warnblinker relativ gemäßigt zum Gerätehaus. An einer Abzweigung wollte jemand nach rechts auf die Vorfahrtsstraße, auf der der Feuerwehrler fuhr, abbiegen. Der freute sich sicher, als er gesehen hat, dass der Feuerwehrler mit seinem Blinker angezeigt hat, dass er rechts abbiegen will und er somit losfahren kann. Den anderen Blinker des Feuerwehrlers hat er nicht sehen können und er war dann garnichtmehr so happy, als es krachte.
Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, war der Feuerwehrler auch nicht happy, als der Richter das Urteil verkündete...


Aus gegebenem Anlass: Dies ist nur meine persönliche Meinung.

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.363840
Datum03.10.2006 17:047951 x gelesen
Hi,

ich denke auch, dass das Warnblinklicht auf der Fahrt zur Wache absoluter Blödsinn ist! Andere

Verkehrsteilnehmer denken sicher nicht an einen FA der zum Einsatz unterwegs ist, sondern an ein langsam fahrendes Fahrzeug.


MkG.
Christof


www.feuerwehr-vilseck.de

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AutorHend8rik8 H.8, Oerlinghausen / NRW363837
Datum03.10.2006 16:528087 x gelesen
danke jens für die auf einem paragraphen gestützte antwort!


Die oben genannte Meinung oder Äußerung stellt nicht die Position meiner Feuerwehr dar, sondern ist ledigliche MEINE eigene Meinung!

---Freiwillige Feuerwehr Oerlinghausen---
www.feuerwehr-oerlinghausen.de

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AutorHend8rik8 H.8, Oerlinghausen / NRW363834
Datum03.10.2006 16:508080 x gelesen
bei unserem TM-Lehrgang. bei dem vid wurde 2x der weg vom bett zum gerätehaus dargestellt.
1. alles geht schief, die person rutscht auf der fußmatte aus usw.
2. so ist es richtig, nichts geht schief. und ich bin mir sicher, dass an der stelle auch das warnblinklich angeschaltet war.


Die oben genannte Meinung oder Äußerung stellt nicht die Position meiner Feuerwehr dar, sondern ist ledigliche MEINE eigene Meinung!

---Freiwillige Feuerwehr Oerlinghausen---
www.feuerwehr-oerlinghausen.de

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP363832
Datum03.10.2006 16:467892 x gelesen
Geschrieben von Jens RugenIm übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15 a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will.Jetzt bin ich auf die Argumentation gespannt, inwiefern ein Feuerwehrangehöriger aufm Weg zum Gerätehaus andere gefährdet.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen363830
Datum03.10.2006 16:457996 x gelesen
Achja ganz vergessen, das Zitat stammt aus der StVO.
Als Laie würde ich sagen, wenn man wie Sau fährt, darf man es einschalten, da man andere ja gefährdet, mit allen anderen Konsequenzen die sich aus einer Gefährdung ergeben.

Aber da wir ja alle brav und sittsam zum Gerätehaus fahren, würde ich es auslassen.

Es gibt bestimmt auch eine rechtlich verbindliche Interpretation.


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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen363827
Datum03.10.2006 16:428074 x gelesen
§ 16 Warnzeichen
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben

1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder

2. wer sich oder andere gefährdet sieht.

(2) Der Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses muß Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die Straßenverkehrsbehörde für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat. Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15 a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will.

(3) Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen.



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AutorMarc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg363826
Datum03.10.2006 16:418003 x gelesen
Hi,

Geschrieben von ---Hendrik Hanekamp--- außerdem habe ich im video zum thema UVV das warnblinklicht als "richtige maßnahme"auf dem weg zum gerätehaus gesehen.


Was für ein Video war das ( Herausgeber )? Und was soll an dieser Maßnahme "richtig" sein?
Anfahrt zum Gerätehaus mit eingeschalteter Warnblinkanlage führt im besten Fall "nur" zu Unsicherheit bei anderen
Verkehrsteilnehmern, im schlimmsten Fall führe ich damit gefährliche Situationen herbei.


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP363824
Datum03.10.2006 16:407922 x gelesen
Geschrieben von Hendrik Hanekampaußerdem habe ich im video zum thema UVV das warnblinklicht als "richtige maßnahme"auf dem weg zum gerätehaus gesehen.Welches Video?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorHend8rik8 H.8, Oerlinghausen / NRW363823
Datum03.10.2006 16:378107 x gelesen
ich stimme euch zu, es klingt plausibel. allerdings schaltet sich das warnblinklicht bei vielen autos bei betätigung des blinkers aus.
außerdem habe ich im video zum thema UVV das warnblinklicht als "richtige maßnahme"auf dem weg zum gerätehaus gesehen.


Die oben genannte Meinung oder Äußerung stellt nicht die Position meiner Feuerwehr dar, sondern ist ledigliche MEINE eigene Meinung!

---Freiwillige Feuerwehr Oerlinghausen---
www.feuerwehr-oerlinghausen.de

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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW363821
Datum03.10.2006 16:367932 x gelesen
Ausserdem warnt das Warnblinklicht am PKW vor langsameren PKW oder einer Verkehrsgefahr, bsp. beim Abschleppen, sollte der Motor warum auch immer schlappmachen und nicht mehr die erlaubt geschwindigkeit erreichen, wenn man anhält (ob jetzt auf der Spur oder einer Nothaltebucht, Standstreifen, etc. ist ja egal) oder vor sonstigen Verkehrsgefahren.

Aber eigentlich signalisiert mir das Warnblinklicht bei anderen Verkehrsteilnehmer, das dieser langsamer ist und ich werde versuchen diesen zu überholen.

Also ganz klar Warnblinklicht ist wirklich blödsinn.

MFG
Thobias


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AutorDani8el 8B., Nauheim / Hessen363818
Datum03.10.2006 16:327962 x gelesen
Da haben wir wohl alle zur gleichen Zeit getippt *g*


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AutorDani8el 8B., Nauheim / Hessen363817
Datum03.10.2006 16:308016 x gelesen
Ich mache auf dem Weg zum Gerätehaus kein Warnblinklicht an. Auch kann dann kein anderer Verkehrsteilnehmer mehr erkennen ob man abbiegen will o.ä. .. sei denn man schaltet dann an Kreuzungen an/aus usw. was völliger Quatsch ist meiner Meinung nach. :)


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg363816
Datum03.10.2006 16:308039 x gelesen
hallo,

wenn das Warnblinklich eingeschaltet ist können andere Verkehrsteilnehmer einen Richtungswechsel nicht erkennen. Z.B. in einem Kreisverkehr.

=> eingeschaltetes Warnblinklich während der Fahrt ist absoluter Blödsinn und zeigt das der Fahrer nicht richtig nachgedacht hat ...


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar363815
Datum03.10.2006 16:288061 x gelesen
also ich bin dagegen, weil man dann im fliessenden Verkehr keine Richtungsänderung mehr anzeigen kann

die LEute achten (vielleicht) mehr auf dich, das haben sie aber auch bitter nötig, da sie net wissen wo du hin willst


Ich habs nicht so gemacht, ich bin nur der der es schreibt

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AutorHend8rik8 H.8, Oerlinghausen / NRW363814
Datum03.10.2006 16:279651 x gelesen
Hallo!
Ich habe mich die Tage mit einem Bekannten zum Thema "Warnblinklicht auf dem Weg zur Wache anschalten, ja oder nein" unterhalten.
Leider sind wir zu keinem genauem Ergebnis gekommen.
1.) Ist es rechtlich erlaubt, dass ein Fw-Mitglied auf dem Weg zum Gerätehaus das Warnblinklicht an seinem Privat-Pkw an hat?
2.) Sollte widererwarten ein Unfall auf dem Weg zum Gerätehaus passieren und der Unfallgegner behauptet der Unfall wäre nur passiert, da das Warnblinklich angeschaltet war, kann ein Fw-Mitglied rechtlich belangt werden oder ist die Begründung des Unfallgegners unhaltbar?

Danke schonmal für die Antworten!

MkG
Hendrik Hanekamp


Die oben genannte Meinung oder Äußerung stellt nicht die Position meiner Feuerwehr dar, sondern ist ledigliche MEINE eigene Meinung!

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