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Thema | Vereinsbeitrag für 'Hartz 4' Empfänger | 6 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrverbände | ||||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 370058 | |||
Datum | 10.11.2006 15:44 | 5369 x gelesen | |||
dann bleibt nur noch die Ausnahme durch den Vorstand ... das Erlaubt einen größeren Spielraum Mit kameradschaftlichem Gruß Florian | |||||
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Autor | Flor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg | 370057 | |||
Datum | 10.11.2006 15:42 | 5615 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Beschich würde entweder den Begriff "Empfänger von Transferleistungen" verwenden Ich nicht, da damit kaum noch jemand zahlen bräuchte. Transferzahlungen, definitionsgemäß die reine Übertragung von Kaufkraft, des öffentlichen Sektors umfassen weit mehr als auf den ersten Blick zu erkennen ist. Dazu zählen bspw. auch beamtenrechtliche Aspekte wie Beihilfen, Familienzuschläge etc. Also sollten solche Begriffe besser nicht verwendet werden. Beste Grüsse | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 369981 | |||
Datum | 10.11.2006 09:34 | 5461 x gelesen | |||
ich würde entweder den Begriff "Empfänger von Transferleistungen" verwenden das schliesst sowohl ALG II; Erziehungsgeld und sonstige Leistungen ein oder würde einfach nur schreiben "über Ausnahmen entscheidet der Vorstand" dann ist man immer der aktuellen gewappnet Mit kameradschaftlichem Gruß Florian | |||||
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Autor | Rüdi8ger8 K.8, Kappeln a. d. Schlei / SH | 369978 | |||
Datum | 10.11.2006 09:30 | 5473 x gelesen | |||
Stimmt, alles klar. (Selbstkritik: Manchmal sollte man das was man liest auch verstehen.) Gruß Rüdiger | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 369974 | |||
Datum | 10.11.2006 09:22 | 5575 x gelesen | |||
Geschrieben von Rüdiger KupkeWarum? Was ist daran nicht korrekt? Ich glaube das was er meinte war, dass es nicht Hartz 4 sondern Arbeitslosengeld zwei Empfänger heißt. Hartz 4 Empfänger ist nur der allegemeine umgangssprachliche Ausdruck :-) Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | |||||
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Autor | Rüdi8ger8 K.8, Kappeln a. d. Schlei / SH | 369970 | |||
Datum | 10.11.2006 09:17 | 8098 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk HirschIch bin aber der Meinung das der Begriff "Hartz 4 Empfänger" nicht korrekt ist. Gibt es da eine "richtige Bezeichnung Warum? Was ist daran nicht korrekt? Es ist doch nunmal so wie es ist, ich selber bin auch Hartz 4 Empfänger aber bei mir in der Wehr werde ich mit meinem Namen angesprochen und nicht mit Kamerad Hartz 4 Empfänger. Kameraden und in diesem Fall auch ich, brauchen keinen Jahresbeitrag zu leisten den ich habe wirklich nicht viel übrig aber das was dann noch da ist gebe ich schon gerne zb. in die Getränke-Sau und wenn es "nur" 2,- ? sind. Anders ist es, wenn ich in kürze inventuell wieder Arbeit habe, dann gebe ich gerne wieder mehr und zahle selbstverständlich meine Beiträge wieder. Muss sowas denn in eine Satzung aufgenommen werden? könnte man das nicht einfach so intern vereinbaren? Ps. Auszubildende etc. brauchen bei uns auch keinen Beitrag zahlen, bis jetzt haben wir positive Erfahrungen damit gemacht. Außerdem verscheucht man dadurch keine potenzielle neue Mitglieder durch emense Kosten die man zahlen muß und neue Mitglieder benötigen die Wehren ja. Ich finde Eure Regelung sehr gut und das hat was. Mit kameradschaftlichem Gruß Rüdiger Kupke | |||||
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