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ThemaRundschlingen, Endlosschlingen - Anwendung / Ziehen, Heben11 Beträge
RubrikTechn. Hilfeleistung
 
AutorMich8ael8 H.8, Naumburg / Hessen388722
Datum27.02.2007 22:299922 x gelesen
Geschrieben von ---Sascha Kraus--- Es gibt jedoch Leute bei uns die der Meinung sind, diese Rundschlingen wären lediglich Hebezeug mit dem man nur Dinge heben darf und nicht ziehen. Ich sehe darin keinen Unterschied...

Hallo,
wir haben seit Nov. 2006 einen Mehrzweckzug von Griefzug der als Anschlagmittel mit Rundschlingen ausgerüstet ist. Das dürfte die Aussage wiederlegen.

Gruß Michael Heger


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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen388696
Datum27.02.2007 19:3410476 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Sascha Kraus
Bei uns kam nun die Diskussion auf, ob diese Schlingen jetzt nun auch zum Ziehen bzw. hauptsächlich zum Halten in horizontaler Richtung geeignet sind.
Vielleicht kann ich etwas zur "Entspannung" beitragen.

Geschrieben von Sascha Kraus
Hat jemand von euch sichere Quellen für die Verwendung der Schlingen? Gibt DIN EN 1492-2 dazu was genaues her?
Die Norm sagt auszugsweise im "Anwendungsbereich" (der Norm wohl bemerkt):
"Diese EN legt Anforderungen an die Sicherheit ... von Rundschlingen mit einer Tragfähigkeit bis 40 t (in der Anschlagart direkt) ... mit oder ohne Beschlagteilen, aus Polyamid, Polyester und Polypropylen fest.

Die in diesem Teil von EN ... erfassten Rundschlingen sind für allg. Hebevorgänge vorgesehen ...
In dieser Norm nicht festgelegt werden das Anheben von Personen, von möglicherweise gefährlichen Materialien z.B. geschmolzenem Metall und Säuren, Glasplatten ... von Kernreaktoren und alle Hebevorgänge, für die Sonderbedingungen gelten"


Wie das nun für "hochheitlich agierende Sondermenschen mit Wegesignalen" gilt, kann ich nicht einschätzen, aber es ist gut denn Sinn der Ratschläge in der Norm zu beherzigen.


mkg hwk

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AutorSasc8ha 8K., Haiger / Hessen388661
Datum27.02.2007 18:009887 x gelesen
Rische Rundschlingen, 2 to (Grün). Zusammen mit einfachen Schäkeln


Wenn nicht explizit gekennzeichnet, stellt das Geschriebene ausschließlich meine Meinung dar.

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AutorTors8ten8 P.8, Apensen / Niedersachsen388649
Datum27.02.2007 17:369957 x gelesen
Tach.
Kurze Frage nebenbei: Welche Rundschlingen+ Zubehör habt Ihr im Einsatz?


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern388635
Datum27.02.2007 16:3710015 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sascha KrausEs gibt jedoch Leute bei uns die der Meinung sind, diese Rundschlingen wären lediglich Hebezeug mit dem man nur Dinge heben darf und nicht ziehen. Ich sehe darin keinen Unterschied...

Vielleicht solltest du die Leute mal die Masse eines Körpers schätzen lassen, anschließend sollen sie ihren Kopf zur Seite legen und dir mitteilen, inwiefern sich die Masse daruch verändert hat ;-)

Grüße, nix für ungut

Magnus


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AutorSasc8ha 8K., Haiger / Hessen388622
Datum27.02.2007 15:3210045 x gelesen
Geschrieben von Lüder PottRundschlingen können Kräfte übertragen. die Gebrauchslage/-richtung ist egal. Zwischen Ziehen und Halten ist kräftemäßig erstmal kein Unterschied. Was anderes wäre ein Fall oder ein ruckartiges Ziehen. Das mag aber gar kein Anschlagmittel...

Das habe ich auch versucht im Dienst zu erklären. Mein Verständnis bezgl. Kräften etc. sagt mir das auch ganz klar. Ob ich nun vertikal oder horizontal ziehe, die Kraftaufnahme ist gleich.

Es gibt jedoch Leute bei uns die der Meinung sind, diese Rundschlingen wären lediglich Hebezeug mit dem man nur Dinge heben darf und nicht ziehen. Ich sehe darin keinen Unterschied...


Wenn nicht explizit gekennzeichnet, stellt das Geschriebene ausschließlich meine Meinung dar.

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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW388598
Datum27.02.2007 13:3310032 x gelesen
Geschrieben von Sascha KrausWas darf ich (im FW-Dienst) mit diesen Schlingen machen und was nicht?

Dasselbe wie im Zivilleben auch:

-geeignetes Anschlagmittel aussuchen (Scharfe Kanten, rutschige Oberflächen, Temperatur, Chemikalien...bewerten)

-ausreichende Tragfähigkeit auswählen

-ggf. Winkel beachten

-Sonstige Sicherheitsbestimmungen einhalten (Kein Aufenthalt unter schwebender Last, 1,5 Zugseillängen Sicherheitsabstand um Zugseil etc.


Gruß, (Jo)sef Mäschle.
--------------------------
Führung.
Koordinierung und Zusammenfassung aller Kräfte und Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles.

Lexikon Brandschutz, Staatsverlag der DDR, Berlin 1986

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AutorRalf8 E.8, Frielendorf / Hessen388584
Datum27.02.2007 13:0110036 x gelesen
Hallo Sascha,

wir nutzen die Schlingen in allen möglichen Varianten, z.B. um den "Festpunkt" Baum nutzen zu können, am (Unfall-)Fahrzeug als Anschlagmittel, usw.

Wie ihr die Dinger einsetzen könnt steht auch auf dem kleinen angenähten Fähnchen an der Rundschlinge. Dort sind die Belastungsgrenzen für die jeweilige Anschlagart (einfach, doppelt, geschnürt oder Trapez) aufgeführt.

Ob ihr mit den Dingern nun haltet oder waagerecht, senkrecht oder schräg zieht, ist völlig egal (nur schieben ist schwierig :-))
Wichtig ist, das ihr die zur Kraft des Zugmittels (Mehrzweckzug oder masch. Zugeinrichtung) passende Rundschlinge beschafft. Also für den MZZ1,6t eine 4t-Schlinge (Umlenkrolle!).

HTH


Grüße aus Nordhessen
Ralf




Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung!


Feuerwehr Frielendorf - Online
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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen388582
Datum27.02.2007 12:5810066 x gelesen
Geschrieben von Sascha Krausob diese Schlingen jetzt nun auch zum Ziehen bzw. hauptsächlich zum Halten in horizontaler Richtung geeignet sind.

Was meint das genau?

Rundschlingen können Kräfte übertragen. die Gebrauchslage/-richtung ist egal. Zwischen Ziehen und Halten ist kräftemäßig erstmal kein Unterschied. Was anderes wäre ein Fall oder ein ruckartiges Ziehen. Das mag aber gar kein Anschlagmittel...

Alles was der Hersteller erlaubt und alles nicht was er einschränkt/verbietet.

Gruß LP


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AutorFran8z W8., Neumarkt Sankt Veit / Bayern388581
Datum27.02.2007 12:5610275 x gelesen
Geschrieben von Sascha Kraus
Was darf ich (im FW-Dienst) mit diesen Schlingen machen und was nicht?

Servus,

ich vermute einmal ob es um den Unterschied zwischen Hebebänder, Rundschlingen auf der einen und Zurrgurte und Ketten auf der anderen Seite geht.

Hebebänder - Rundschlingen dürfen zum heben und ziehen, ganz gleich mit welchen Mitteln (Seilwinde, Mehrzweckzug, Kran) bis zu Ihrer Belastungsgrenze (je nach Anschlagart unterschiedlich muß auf dem Anschlagmittel dauerhaft angebrecht sein) verwendet werden.

Zurrmittel jedoch NUR zum festzurren von Ladung, NICHT zum heben oder ziehen.

Gruß

Franz


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AutorSasc8ha 8K., Haiger / Hessen388573
Datum27.02.2007 12:1912893 x gelesen
Hallo Forum,

sicherlich sind jedem die Rund- bzw. Endlosschlingen bekannt die in der Industrie fat zu jedem Kran etc. gehören.
Viele von euch werden solche Schlingen auch in ihrer FW haben, da diese in manchen Dingen einfacher zu handhaben sind als z.B. ein Drahtseil.

Bei uns kam nun die Diskussion auf, ob diese Schlingen jetzt nun auch zum Ziehen bzw. hauptsächlich zum Halten in horizontaler Richtung geeignet sind. Von beiden Seiten wurde die jeweilige Meinung zwar lauthals verteidigt und mit "ich hab das so gehört" "belegt", stichfeste Gründe gab es jedoch nicht.
Ich habe mich jetzt mal durch Netz gesucht, bin aber nicht richtig fündig geworden.

Daher also meine Frage: Hat jemand von euch sichere Quellen für die Verwendung der Schlingen? Gibt DIN EN 1492-2 dazu was genaues her? Was darf ich (im FW-Dienst) mit diesen Schlingen machen und was nicht?

Vielen Dank!


Wenn nicht explizit gekennzeichnet, stellt das Geschriebene ausschließlich meine Meinung dar.

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