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Thema | Gebäudeklassifizierung | 14 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 389293 | |||
Datum | 03.03.2007 12:58 | 7338 x gelesen | |||
Ach ja, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitstättenverordnung: Unterweisungen der Arbeitnehmer nicht vergessen...und beim Einsatz von Maschinen natürlich ggf. die G 25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit) PSA ist diesbezüglich ja auch ein sehr interessantes Thema... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 389292 | |||
Datum | 03.03.2007 12:56 | 7657 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz-Peter LösslZwei die liegen, und einer, der (hoffentlich) steht! Die haben in solchen Arbeitsstätten sogar eine Brandsicherheitswache? (Ach ja, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitstättenverordnung: Unterweisungen der Arbeitnehmer nicht vergessen...und beim Einsatz von Maschinen natürlich ggf. die G 25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit)) Gruß, (Jo)sef Mäschle. -------------------------- Führung. Koordinierung und Zusammenfassung aller Kräfte und Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles. Lexikon Brandschutz, Staatsverlag der DDR, Berlin 1986 | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Bayern | 389288 | |||
Datum | 03.03.2007 12:39 | 7995 x gelesen | |||
Einspruch, Euer Ehren! Geschrieben von Christian Fischer Dabei liegt man aber meistens... Meistens sinds ja immer drei! Zwei die liegen, und einer, der (hoffentlich) steht! SCNR, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, in denen ich beruflich und privat tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 389287 | |||
Datum | 03.03.2007 12:28 | 7364 x gelesen | |||
Eine Klassifizierung des Gebäudes ist so aufgrund fehlender Angaben nicht möglich, siehe auch §2, Abs.3 Nr. 1-5 HBO (2002) Da es wohl nicht unter Sonderbauten fällt (zuwenige Betten / Kneipenplätze) dürfte nur noch die Gebäudeklasse 3 übrigbleiben. Eine Einordnung gemäß BeVO wird wohl an der Nutzung der "Gastbetten" bzw. "Beherbergungsräume" nicht zum Wohnen und Schlafen scheitern. Auch allein aufgrund der Anzahl der Zimmer nicht. Wobei in der BeVO übrigensvon "Wohnen oder Schlafen" die Rede ist. Gabs da nicht mal den Begriff "Beiwohnung" bzw. "Beischlaf" in einigen Gesetzestexten...? ;-) Übrigens, was soll da so besonders sein? Was ist der Unterschied zu einem Gebäude, in dem Zimmer an Rentner vermietet werden, die dort Hallenhalma spielen? Ist mir mittlerweile auch schon gekommen. War mir aber hinsichtlich der Betriebsart nicht ganz sicher (und der Betreiber konnte auch keine klare Auskunft geben als was das geführt werden soll bzw. eingestuft wird). Wobei ich fast vermute, daß man füs Halmaspielen üblicherweise etwas mehr Beleuchtung vorsieht... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 389284 | |||
Datum | 03.03.2007 11:53 | 7582 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz-Peter Lössldie Nutzung ist ein Gewerbebetrieb Zumindest steuerlich ist das älteste Gewerbe der Welt gerade kein solches ;-) Als Merkspruch sagte mein Steuerprof immer so schön: Ein Gewerbe setzt einen stehenden Gewerbebetrieb voraus. Dabei liegt man aber meistens... Es handelt sich nach dem EStG um sonstige Einkünfte und GewSt wird wenn ich mich recht erinnere auch nicht fällig. Nur falls Existenzgründer(innen) unter uns sind ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Bayern | 389282 | |||
Datum | 03.03.2007 11:43 | 7536 x gelesen | |||
Guten Morgen, die Nutzung ist ein Gewerbebetrieb (neuer Betrieb, ältestes Gewerbe ;-)) wie viele andere auch, z.B. Büros oder Büros. Gemäß §1, Abs.2 Nr. 1 HBO gilt diese hier, wohl weils ein Gebäude "für den öffentlichen Verkehr" ist ;-)) Eine Klassifizierung des Gebäudes ist so aufgrund fehlender Angaben nicht möglich, siehe auch §2, Abs.3 Nr. 1-5 HBO (2002) Eine Einordnung gemäß BeVO wird wohl an der Nutzung der "Gastbetten" bzw. "Beherbergungsräume" nicht zum Wohnen und Schlafen scheitern. Ich empfehle jedoch, sich in diesem Fall näher mit dem §15 HBO zu beschäftigen. Übrigens, von jedem Zimmer muss ein Durchgang zu rückwärtigen Gebäuden geschaffen werden, siehe auch § 5, Abs.1 Satz1 HBO, Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken: Von öffentlichen Verkehrsflächen ist insbesondere für die Feuerwehr ein geradliniger Zu- oder Durchgang zu rückwärtigen Gebäuden zu schaffen; Übrigens, was soll da so besonders sein? Was ist der Unterschied zu einem Gebäude, in dem Zimmer an Rentner vermietet werden, die dort Hallenhalma spielen? Ach ja, das sind dann Gebäude, in denen zu Zeiten knapper Rentenkassen der zweite Rettungsweg entfallen muss! Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, in denen ich beruflich und privat tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 389267 | |||
Datum | 03.03.2007 09:43 | 7324 x gelesen | |||
Müsste als Beherbergungsbetrieb mit x Betten betrachtet und entsprechend abgenommen werden (Notausgänge, Fluchtwege usw.). Dachte ich auch erst. Da ist man aber wohl unter der erforderlichen Bettenzahl. Auch die Gaststätte ist unter dem Schwellenwert. Trotzdem Danke. Jetzt bleibt nur noch zu klären inwieweit die sich u.U. gegenseitig beeinflussen. Wobei ich mir ja immer noch die Frage stelle ob die "Verrichtungszimmer" unter die kurzeitige Anmietung eines Beherbergungsraumes oder die kurzeitige Geschäftsraumanmietung fallen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 389258 | |||
Datum | 03.03.2007 08:46 | 7424 x gelesen | |||
Formulierungshilfe... Des weiteren für Hessen: Beherbergungsstättenverordnung (nach MBO) HBO (§42, 43) Gruß, (Jo)sef Mäschle. -------------------------- Führung. Koordinierung und Zusammenfassung aller Kräfte und Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles. Lexikon Brandschutz, Staatsverlag der DDR, Berlin 1986 | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 389256 | |||
Datum | 03.03.2007 08:31 | 7577 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Marc Dickey dummerweise nichts was ich im Baurecht (allg.), dem Gewerberecht (allg.) sowie in der aktuellen VB-Literatur wiederfinden werde. Müsste als Beherbergungsbetrieb mit x Betten betrachtet und entsprechend abgenommen werden (Notausgänge, Fluchtwege usw.). Spezielle Abnahmevorschriften für "Animierbetriebe" dieser Art kenne ich nicht. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung! | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 389255 | |||
Datum | 03.03.2007 08:27 | 7329 x gelesen | |||
Moinsen, Geschrieben von Josef Mäschle Food, contact and physical maintenance center (F.C.P.M.C) LOL das ist die beste Charakterisierung. Das sollte man in HH auf dem Kiez vorschlagen... Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Das Ausbildungs- und Informationsportal | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 389254 | |||
Datum | 03.03.2007 08:17 | 7514 x gelesen | |||
genug Auswahl? Auswahl schon. Sogar sehr lustige und zutreffende Begriffe - dummerweise nichts was ich im Baurecht (allg.), dem Gewerberecht (allg.) sowie in der aktuellen VB-Literatur wiederfinden werde. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 389251 | |||
Datum | 03.03.2007 08:13 | 7356 x gelesen | |||
Ich verstehe schon, daß Du dieses schwierige Problem spontan mit andern problembewußten Menschen teilen musstest ;-) - Gaststätte mit angegliederten Entspannungsräumen - Gaststätte mit angegliedertem Schulungsräumen mit persönlichem Ambiente - Gaststätte mit angegliederter VIP-Lounge mit aufmerksamem Bedienungspersonal - Gaststätte mit angegliedertem Begegnungszentrum - Begegnungszentrum mit angegliederter Gaststätte - Institut zur Selbsfindung und Vereinigung e.V. mit angeschlossenem Gastrocenter - Food, contact and physical maintenance center (F.C.P.M.C) - Interkulturelles Begegnungszentrum mit Gastronomie (Je nach Nationalitätsvielfalt des Personals) - Institut für angewandte Geschlechtskrankheitenforschung (mit Betriebskantine) genug Auswahl? Don`t use excessive force. Get a bigger hammer! Gruß Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Flor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen | 389239 | |||
Datum | 02.03.2007 23:29 | 7327 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyWie Klassifiziert man ein solches Gebäude bzw. dessen Nutzung? Gaststätte, Beherbergungsbetrieb, Dienstleistungsunternehmen, ... Als Puff mit wechselndem (Besucher)Verkehr?!? *lol* Ich bin nur für das verantwortlich, was ich sage. Nicht für das was ihr versteht!!! | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 389238 | |||
Datum | 02.03.2007 23:01 | 9986 x gelesen | |||
Hallo! Ich habe heute an einer Brandschutzbegehung in einem Gebäude teilgenommen. Dort soll in naher zukunft eine Gaststätte (<25Plätze) entstehen. Daran angeschlossen sind neben einem Wohnbereich auch fünf bis sechs Zimmer. Diese sollen durch die im Wohnbereich beheimatetet Damen stundenweise angemietet werden können. Wie Klassifiziert man ein solches Gebäude bzw. dessen Nutzung? Gaststätte, Beherbergungsbetrieb, Dienstleistungsunternehmen, ...
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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