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Thema | fabrik, flur, brandschutzvorschriften | 3 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Stef8an 8G., Darmstadt / Hessen | 417150 | |||
Datum | 26.07.2007 10:21 | 5954 x gelesen | |||
Hallo Tom, es gibt die Industriebaurichtlinie, die dürfte Dir aber nicht helfen. Ein ehemaliger Fabrikbau, der heute anderweitig genutzt wird, ist eben kein Industriebau mehr. Interessant ist einzig das Regelwerk, das der Baugenehmigung zugrunde liegt. Wenn in einer ehemaligen Fabrik heute eine andere Nutzung (Büro?) vorliegt, ist dieses zudem baugenehmigungspflichtig (d.h. die neue Nutzung muß genehmigt sein). Es ist durchaus möglich, daß das Brandschutzkonzept eine Entrauchung über diesen "Flur" vorsieht (wobei das dann bauordnungsrechtlich kein Flur wäre - der ist Teil eines Rettungsweges und über den kann nicht entraucht werden). Aber ohne das Brandschutzkonzept zu kennen, kann hier wirklich niemand was sagen. Ich vermute auch, daß Du bei der Bauaufsicht oder beim Berliner VB kein Glück haben wirst, da dies sehr nach einer "Speziallösung" klingt. Hier hilft nur eines: rede mit dem Eigentümer. Gruß Stefan | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 416365 | |||
Datum | 21.07.2007 22:00 | 6664 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von tom werner frage: gibt es verbindliche richtlinien für den brandschutz in fabrikgebäuden? Ja, die Berliner Bauordnung zum Beispiel: Link Da das Baurecht Ländersache ist, kann ich dir leider nicht viel mehr dazu sagen. Einiges lässt sich auch erst sagen, wenn man die Situation gesehen hat. Wenn du Sicherheit haben willst, dann nimm einfach Kontakt zur Berliner Feuerwehr auf und mach einen Termin mit den Kollegen der Abteilung vorbeugender Brandschutz aus. Geschrieben von ---Berliner Feuerwehr---
Grüße Micha | |||||
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Autor | tom 8w., berlin / berlin | 416359 | |||
Datum | 21.07.2007 21:07 | 7992 x gelesen | |||
ich bin mieter in einer ehemaligen fabrik. ein langer flur verbindet die räume rechts und links. aus schallschutzgründen möchte ich eine unverschließbare zwischentür einbauen. der hausmeister meinte, daß dadurch ein möglicher rauchabzug behindert wird. nun würde die tür aus gipskarton nur während der arbeit geschlossen sein, sonst offen stehen. frage: gibt es verbindliche richtlinien für den brandschutz in fabrikgebäuden? wo finde ich im internet rechtsgrundlagen? vielen dank! tom werner | |||||
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