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Thema | Motorsägenausbildung | 4 Beträge | |||
Rubrik | Techn. Hilfeleistung | ||||
Autor | Dan 8B., Grünwald / Bayern | 430965 | |||
Datum | 03.10.2007 11:16 | 6215 x gelesen | |||
die Richtlinie wie lange eine Schnittschutzhose ihre Schutzeigenschaften behält, vergibt jeder Hersteller individuell. Beim Bayerischen Staatsforst werden auf 2 Jahre 3 Hosen bezuschusst, also werden dort ca alle 8 Monate neue Hosen beschafft. Hersteller z.b HF geben an spätestens nach 3 Jahren oder nach 25x waschen. Wie handhabt ihr das ganze mit Leihmotorsägen? wenn z.b die Schnittschutzhose für eine bestimmte Klasse von Motorsägen ausgelegt ist, jemand aber eine andere Motorsäge benutzt welche diese Klasse übersteigt. Denn Schnitzschutzhose ist ja bekanntermasen nicht gleich Schnitzschutzhose. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8K., Herten / NRW | 430963 | |||
Datum | 03.10.2007 11:07 | 6132 x gelesen | |||
Einschränkungen bei Arbeiten im Korb der DL Im Korb darf nur ein Sägeführer sein Motorsägengewicht bis 6.5 kg Schwertlänge bis max 40 cm Motorsäge am Boden anwerfen, Kettenbremse einrasten und mit Leine hochziehen nicht über Schulterhöhe arbeiten Schutzkleidung : Feuerwehr- oder Waldarbeiterhelm , Gesichtsschutz , Gehörschutz , Feuerwehrschutz- anzug und Schnittschutzhose , Schutzhandschuhe, Scherheitsschuhwerk Das ganze stammt aus einer Lehrunterlage des IDF in Münster MFG Christian Kühn | |||||
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Autor | Robe8rt 8K., Altdorf / Bayern | 430962 | |||
Datum | 03.10.2007 11:03 | 6374 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten Granseuer2. In der Forstwirschaft werden die Schnittschutzhosen / Jacken nach 18 Monaten ausgemustert, gilt dieses auch für Feuerwehren oder gibt es da in NRW andere rechtliche Vorschriften/ Vorgaben??? Hallo, in der Forstwirtschaft werden Schnittschutzhosen vor allem deswegen nach 1 bis 2 Jahren ausgemustert sprich weggeschmissen, weil sie da schlicht fertig/aufgebraucht sind. Dies trifft ja bei der Feuerwehr, wo man sie nur hie und da braucht, nicht zu. Also gibt es auch keine Notwendigkeit, diese wegzuschmeißen. Schönen Gruß Robert | |||||
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Autor | Thor8ste8n G8., Werl / NRW | 430949 | |||
Datum | 03.10.2007 09:49 | 8648 x gelesen | |||
Hallo, habe da mal einige Fragen an Euch. 1. Welche Schutzkleidung und Ausbildung sind Vorraussetzungen in NRW um aus einem Korb der DL sägen zu dürfe? ( Wo ist die schriftl. festgelegt)? 2. In der Forstwirschaft werden die Schnittschutzhosen / Jacken nach 18 Monaten ausgemustert, gilt dieses auch für Feuerwehren oder gibt es da in NRW andere rechtliche Vorschriften/ Vorgaben??? MkG Thorsten | |||||
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