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Thema | Kann eine Feuerwehr einfach aufgelöst werden? | 7 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Mich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern | 432844 | |||
Datum | 13.10.2007 19:12 | 5035 x gelesen | |||
Hallo Thorsten, ist zwar ein wenig OT....aber trotzdem: Geschrieben von Thorsten Meier Es soll stattdessen ein MTW angeschafft werden, der 2 Jahre später zu einem ELW umgebaut wird und dann in der zugehörigen Stützpunktfeuerwehr eingesetzt werden soll. Wenn richtig geplant wird ist ein Umbau überhaupt nicht notwendig.;-) Es gibt einen Fahrzeughersteller, der Fahrzeuge modular ausbaut. Sprich: An Stelle der vorderen Sitzbank kann ein Tischmodul (mit versenkt / verdeckt eingebauter Computer- und Kommunikationstechnik) eingesetzt werden, der Fahrer- und Beifahrersitz sind drehbar gelagert, hintere Sitzbank ist normal verbaut (bei entsprechender Fahrzeuglänge hat es auch dahinter noch jede Menge Stauraum) -> Verwendung als vollwertiger ELW. Im Bedarfsfall kann das Tischmodul komplett entnommen und dafür eine Sitzbank eingebaut werden -> Verwendung als MTW. Und noch ein Highlight: Das Tischmodul mit der gesamten Technik kann bei Bedarf auch eigenständig, vom Fahrzeug abgesetzt, in einem Zelt oder Gebäude betrieben werden. Theoretisch kann man heute das Fahrzeug in MTW-Ausstattung beschaffen mit Vorrüstung für das Tischmodul und später dann das Tischmodul -> ferddich. Ich bin von dem System begeistert und finde es gerade in Zeiten knapper Kassen eine gute Option. Den Hersteller möchte ich jetzt nicht nennen, sonst gibt es wieder Mecker von wegens Werbung und so.....wen es interessiert -> Mail an mich. MkG MB Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Jasp8er 8S., Holzminden / NDS | 432837 | |||
Datum | 13.10.2007 17:48 | 5042 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannPbwohl ich es auch nicht für die beste Methode der Samtgemeinde halte, mit diesem Zwang die Wehr aufzulösen. Gab es denn vorher schon Anhaltspunkte? Ich gehe mal davon aus, dass es sich bei der betreffenden Gemeinde um eine im Norden unseres Landkreises gelegene handelt... ;) Das wurde schon lange diskutiert, Bestrebungen die Ortswehr einzugliedern gab es wohl auch schon länger, aber die Wehren und vor allem auch die Ortsbrandmeister waren sich wohl nicht gerade grün, weswegen in der Lokalpresse u.a. eine "neue Eiszeit" angekündigt wurde. Der Ausfall des Fahrzeuges war jetzt wohl der akute Auslöser, in Richtung Schließung zu agieren. Geschrieben von Christian Bergmann Und wie sieht der Rest der Gemeinde aus? Die Samtgemeinde hat insgesamt vier Stützpunkte denen jew. ca. vier Feuerwehren mit Grundausstattung (TSF, einmal TSA) zugeordnet sind. Die TSF sind teilweise nicht mit PA ausgerüstet, der Großteil soweit ich weiß schon. Bei dem Fahrzeug der betroffenen Ortswehr handelt es sich m.W. um ein TSF m.Z. bzw. HiLF. Die Stützpunkte sind jew. mit LF 8 und TLF 8 ausgestattet, der "Hauptstützpunkt" hat ein TLF 16 und einen GW-Z dazu. Ein ELW (nun ebenso wie eine Drehleiter gewünscht), ist derzeit nicht vorhanden, was sich bereits bei Lagen wie Orkan Kyrill als Nachteilig erwiesen hat/haben soll. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 432700 | |||
Datum | 12.10.2007 16:32 | 5084 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten MeierVon den Kameraden der Feuerwehr mit Grundausstattung aber (noch) nicht. Ein Kilometer ist wirklich nicht viel. Ohne nennenswerten Verlust kann die Stützpunktwehr die Aufgabe wahrscheinlich mit erledigen. Solange man Gestaltungsspielraum bei einer Fusion hat, sollte man ihn nutzen. Ansonsten muss man sich mit dem abfinden, was einem diktiert wird. Pbwohl ich es auch nicht für die beste Methode der Samtgemeinde halte, mit diesem Zwang die Wehr aufzulösen. Gab es denn vorher schon Anhaltspunkte? Und wie sieht der Rest der Gemeinde aus? Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 432697 | |||
Datum | 12.10.2007 16:24 | 5049 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten MeierKann die Samtgemeinde einfach sagen, es kommt ein MTW zu der Feuerwehr? NBrandSchG Anhang 6, (Verordnung über Mindeststärke ...) § 5 (Mindestausrütung der Feuerwehren) (1) Die Mindestausrüstung einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung umfasst 1 Tragkraftspritzenfahrzeug TSF, Geschrieben von Thorsten Meier Das würde ja bedeuten die Samtgemeinde löst die Feuerwehr auf, da sie ja kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt. Auflösung nach NBrandchG § 10 Absatz 2 (...) Die Auflösung von Ortsfeuerwehren bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde Also der Landkreis muss dem ganzen zustimmen. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Thor8ste8n M8., Hannover / Niedersachsen | 432696 | |||
Datum | 12.10.2007 16:22 | 5143 x gelesen | |||
Hallo! Na ja, von der Samtgemeinde wird es auf jeden Fall gewünscht. Von den Kameraden der Feuerwehr mit Grundausstattung aber (noch) nicht. Vielleicht kann ja jemand etwas genaueres zu den Gesetzen in Niedersachsen sagen. | |||||
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Autor | Bern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern | 432692 | |||
Datum | 12.10.2007 16:05 | 5219 x gelesen | |||
Servus Thomas, auch wenn dieses Thema hier schon zigmal durchgekaut wurde: Schau mal in euren Landesfeuerwehrgesetz nach. Bei und (Bayern) ist das darin geregelt, bzw. in den Ausführungsbestimmungen hierzu. Meine Privatmeinung hierzu: Den einen Kilometer können diese Feuerwehrleute auch mit dem PKW locker in kürzester Zeit zurücklegen, es spräche also nix gegen eine Zusammenlegung. Wenn es denn gewünscht wird... Ich wohn Luftlinie 3km vom GH entfernt, Straßenentfernung ca 4,5km und das geht auch. Grüße Bernd | |||||
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Autor | Thor8ste8n M8., Hannover / Niedersachsen | 432683 | |||
Datum | 12.10.2007 15:32 | 6904 x gelesen | |||
Hallo! Ein Bekannter ist in einer Feuerwehr mit Grundausstattung (in Niedersachsen). Es sind ca. 30 aktive, davon 12 Atemschutzgeräteträger in der Feuerwehr. Das über 30 Jahre alte Fahrzeug ist im Mai nicht mehr durch den TÜV gekommen. Seitdem hat die Feuerwehr nur noch einen MTW von der SG-Jugendfeuerwehr zur Verfügung. Die Samtgemeinde wird kein Ersatz-Fahrzeug (z.B. TSF) anschaffen. Es soll stattdessen ein MTW angeschafft werden, der 2 Jahre später zu einem ELW umgebaut wird und dann in der zugehörigen Stützpunktfeuerwehr eingesetzt werden soll. Diese beiden Feuerwehren befinden sich Luftlinie ca. 1 km entfernt. Die Feuerwehr mit Grundausstattung ist im Ortsteil der Stadt, wo sich die Stützpunktfeuerwehr befindet. Meine Frage: Kann die Samtgemeinde einfach sagen, es kommt ein MTW zu der Feuerwehr? Somit ist ja die Mindestausstattung einer Feuerwehr mit Grundausstattung nicht mehr gegeben? Das würde ja bedeuten die Samtgemeinde löst die Feuerwehr auf, da sie ja kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt. Wie ist hier die rechtliche Lage? | |||||
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