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Thema | Krankenhausbauverordnung | 7 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Andr8eas8 M.8, Bad Ems / RLP | 434342 | |||
Datum | 22.10.2007 14:35 | 13217 x gelesen | |||
Hallihallo, Geschrieben von Markus Held Krankenhausbauverordnung Vorsicht: So was habt ihr in Bayern nicht ! IMHO gibt es nur in folgenden Bundesländern eine solche oder ähnliche Verordnung, die als Landesverordnung oder -bestimmung im jeweiligen Baurecht eingeführt ist: BWü, Berlin, Brandenburg, NRW, Saarland, Sachsen-Anhalt Nicht auf das Hindernis schauen - sondern darüber ! Grüße Andreas ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Wir sind keine Rheinländer, keine Westerwälder und auch keine Hessen - Wir sind Eeemser Wer mit meiner, ausschließlich privaten Meinung nicht zurecht kommt, den lade ich gern zum ebenfalls privaten "Schlagabtausch" ein - Bitte die Gewichtsklassen beachten :-) | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Franken (Bayern) | 434318 | |||
Datum | 22.10.2007 10:01 | 10803 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus Held, Auerbach / Bayern Krankenhausbauverordnung ??? Wie aus mehreren Threads ersichtlich ist, hast Du Dich auf ein Krankenhaus eingeschossen. Ich warne dringend davor, selbständig irgendwelche Beurteilungen ohne die dafür nötigen Unterlagen anzustellen! Ohne Baugenehmigungsbescheid, genehmigte Pläne und - falls vorhanden - Brandschutznachweis sind alle Sachen rein spekulativ. So auch im vorliegenden Fall. In Bayern ist keine Krankenhausbauverordnung als technische Baubestimmung eingeführt. Somit ist die Beurteilungsgrundlage die Bayerische Bauordnung zur Bauzeit, zusammen mit den jeweiligen Bauauflagen. Die Brandschutz-Konzeptionierung sah früher so aus, dass man zur zuständigen Baugenehmigungsbehörde / zur Regierung gegangen ist und mitnander den Brandschutz augekaspert hat. War in der Regel manchmal meistens auch mindestens Bauordnungskonform, zum Teil hat man aber gerade heute mit der damaligen Beurteilung nach Gutdünken/Schiss seine Probleme. Teilweise wird diese seit Jahren überholte Form des Brandschutz-Auskasperns gerade von Behörden weiterbildungsresistenten Planern und Behörden noch durchgeführt, was dann bei anderen Bauvorhaben dazu führt, dass gegenüber dem Brandschutz-Fachplaner die Aussage getroffen wird "warum geht das nicht? Ich hab schon soooo viele Krankenhäuser/Schulen/Industriehallen gebaut, da het der von der Regierung gesagt, ... (alles weitere ist das Schreiben nicht im geringsten wert!) Komisch, dass sowas in manchen Teilen Bayerns öfter vorkommt. Aber hinter den sieben Wäldern, hinter den sieben Bergen, bei den sieben... scheint das alles noch etwas anders zu laufen. Mein Rat: Erst alle erforderlichen Unterlagen einholen, und dann gut informiert das Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 434296 | |||
Datum | 21.10.2007 22:38 | 10447 x gelesen | |||
Das, geschrieben mir im betreffenden Treppenraumist natürlich Quatsch! Es muss Brandabschnitt heißen... MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen | 434294 | |||
Datum | 21.10.2007 22:25 | 10386 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus HeldWas bedeutet "30 v. H."? 30 von Hundert = 30 % | |||||
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Autor | Clau8s K8., Osnabrück / Wetzlar / Niedersachsen / Hessen | 434293 | |||
Datum | 21.10.2007 22:24 | 12255 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus HeldWas bedeutet "30 v. H."? v.H. = von Hundert = % Wenn die betroffene Station also 20 Betten hat, muss die Nachbarstation 6 aufnehmen können... Gruß, Claus Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein) | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 434291 | |||
Datum | 21.10.2007 22:22 | 11198 x gelesen | |||
Auch Hi, Geschrieben von Markus Held Was bedeutet "30 v. H."? Dass 30% der im benachbarten Brandabschnitt Betten im betreffenden Treppenraum vorübergehend aufgenommen werden kann. Geschrieben von Markus Held Gibt es eine genaue Anzahl von Betten oder kann ich in Abhängigkeit der Größe des einen Bereiches ausrechnen, wieviele Betten aufgenommen werden können? IMHO trifft hier wohl letzteres zu. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Mark8us 8H., Auerbach / Bayern | 434290 | |||
Datum | 21.10.2007 22:14 | 12893 x gelesen | |||
Hi, ich hätte eine Frage zu folgendem Ausschnitt aus der Krankenhausbauverordnung: "Jeder Brandabschnitt muß mit einem anderen Brandabschnitt und mit einem Treppenraum jeweils unmittelbar verbunden sein und ist so zu bemessen, daß zusätzlich mindestens 30 v. H. der Betten des benachbarten Brandabschnittes vorübergehend aufgenommen werden können." Was bedeutet "30 v. H."? Gibt es eine genaue Anzahl von Betten oder kann ich in Abhängigkeit der Größe des einen Bereiches ausrechnen, wieviele Betten aufgenommen werden können? beste Grüße, Markus | |||||
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