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ThemaAlamierung der örtlichen Feuerwehr30 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)444411
Datum03.12.2007 19:467459 x gelesen
Ist die Wehr in der Lage, bei einem VU adäquat zu helfen?
Wieso sollte sie sich nicht um die Ölspur kümmern können (aber warum sollte das überhaupt die FW machen)?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorFlor8ian8 K.8, Wiersdorf / Niedersachsen444385
Datum03.12.2007 18:587435 x gelesen
Hallo,

ok bei Unterstützung des Rettungsdienstes absolut richtig. Was ist aber bei einem VU im Ortsgebiet, einer Ölspur oder der gleichen?


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AutorFlor8ian8 K.8, Wiersdorf / Niedersachsen444384
Datum03.12.2007 18:397468 x gelesen
Hallo,

ok bei Unterstützung des Rettungsdienstes absolut richtig. Was ist aber bei einem VU im Ortsgebiet, einer Ölspur oder der gleichen?


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.444339
Datum03.12.2007 14:597589 x gelesen
Geschrieben von Lars Tiedemannbei einem Einsatz Personenrettung mit DLK (von intensivmedizinisch betreuten Patienten) der Schwerpunktfeuerwehr im Dorf A auch zwingend der FF Dorf A alarmiert werden muß?
IMO nein. Wenn z.B. der RD vor Ort ist, und stellt fest, dass man den Pat. nicht über die Treppe zum RTW transportieren kann, und fordert dann eine DLK an, dann brauche ich NUR eine DLK. Dann macht es keinen Sinn, wenn ein ganzer Löschzug anrückt, und die örtliche FF muss auch nicht alarmiert werden. Es entstehen ja auch Kosten, wenn der Einsatz z.B. während der Arbeitszeit stattfindet.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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AutorMike8 B.8, Brome / Niedersachsen444330
Datum03.12.2007 13:437398 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannAus NRW kenne ich sog. "Brenntage". Gibt es zumindest in unserem Landkreis und AFAIK in Nds. nicht.

Doch, gibt es. Bei uns AFAIK viermal im Jahr.

MfG Mike


Alle meine Äußerungen beziehen sich ausschließlich auf meine persönliche Meinung und spiegeln nicht die Meinung der Ortsfeuerwehr oder meiner Vorgesetzten wider.

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.444329
Datum03.12.2007 13:357543 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppAus dieser Meldepflicht geht meiner Interpretation nach keine Pflicht zum Aktivwerden irgendeiner Feuerwehr hervor.
Das habe ich ja auch nicht behauptet. In dem § 27 steht ja auch nichts davon wild hupend zur Feuerwehr zu fahren und ein Ereignis zu melden. Sondern eben einer Meldestelle. In der Regel dürfte das mit der 110/112 erledigt sein.

Geschrieben von Sebastian KruppMuss er dann in jedem Fall Feuerwehrkräfte in Gang setzen, weils ja gemeldet wurde?
Ich weiß jetzt ehrlich nicht, wo Du das wieder aus dem Gesetzestext rausinterpretierst. Es geht schlicht und ergreifend erst einmal darum, dass ein Ereignis gemeldet werden muss. Punkt. Aus.
Wie ich schon sagte, beantwortet das in überhaupt keinster Weise die Ursprungsfrage.Und sicherlich kann man jetzt haarklein auf die Äusserung von Anton Kastner eingehen, ob die Feuerwehr hätte alarmiert werden müssen. In diesem Zusammenhang hatte ich ja das Gesetz zitiert.

Da können wir uns jetzt drüber streiten wie man den Begriff "Feuerwehr" als normaler Bürger auslegt. Zählt dazu die Meldestelle (FEL) oder ist das wirklich nur die örtlich zuständige Wehr. Kann es der Bürger unterscheiden? In meinen Augen: Nein! Also umfasst die Feuerwehr die gesamte Organisation. Und genauso wird es auch der Gesetzgeber gesehen haben.

Geschrieben von Sebastian KruppWo bitte sehr hab ich geschrieben, dass da keine Feuerwehr kommt/eingreift?
Zwei Postings vorher zum Beispiel:Geschrieben von Sebastian KruppWieviele Brände würden auch ohne Feuerwehr irgendwann ohne Schadensvergrößerung ausgehen?
Meine Meinung war daraufhin, dass es eine Frage der Ausbildung sei. Der EL trifft ein, erkennt die Lage als wirtschaftlichen Totalschaden. Nun kann ich entweder weiterhin die im Anlauf befindliche "Feuerwehr-Sternfahrt" stattfinden lassen. der aufgrund der Ausbildung des EL und seiner Kameraden kann ich es kontrolliert zu Ende brennen lassen. wie gesagt erfordert es Ausbildung und nicht den manchmal anzutreffenden blinden Aktionismus.

Geschrieben von Sebastian KruppVon Brandgröße und Umweltbelastung ist das dann ungefähr so ein Ereignis wie der Abbrand von landwirtschaftlichem Material, wie er in RLP z.B. bis zu einer gewissen Größe für jedermann erlaubt ist.
Von der Größenordnung her entspricht es bei uns einem meldepflichtigen mittleren Osterfeuer. Aus NRW kenne ich sog. "Brenntage". Gibt es zumindest in unserem Landkreis und AFAIK in Nds. nicht. Bei kleineren Feuern (> 1cbm) wird ein Auge zugedrückt.

Geschrieben von Sebastian Krupp"Tach, Schmitz am Apparat, bei mir brennts im Garten, keine Gefährdung, ich steh daneben und pass auf, Feuerwehr braucht nicht kommen, falls einer meiner Nachbarn nach denen verlangen sollte."
Okay, wenn denn keine Gefährdung vorliegt, besteht ja keine Meldepflicht.

Geschrieben von Sebastian KruppBeleg mir doch mal anhand der Vorschriften in Niedersachsen, dass bei euch da zwingend eine Feuerwehr ausrücken muss.
Oder bei dem betriebsstofflosen PKW-Wrack, das auf dem Gelände des Schrotthändlers X in Vollbrand steht und gerade mit 3 Gartenschläuchen von den Schrotthändlergehilfen abgelöscht wird. Es ist windstill, keine Gefahr von Ausbreitung, die Umweltbelastung wird durch Feuerwehr auch nicht verhältnismäßig beeinflusst werden können, der Schrotthändler X ruft an und gibt den Sachverhalt bekannt und bittet darum, die Feuerwehr außen vor zu lassen.

Nächster Versuch. Es ging mir um das melden! Nirgends steht, dass zwangsläufig die zuständige Wehr mit ausrücken muss. Habe ich ja nicht behauptet. Wen der Schrotthändler X es mit eigenen Kräften hinbekommt, für mich kein Problem. Aber wie Du ja auch geschrieben hast, sollte er es melden. Sonst ruft nämlich Nachbar Z an und meldet wiederum einen Brand beim Schrotthändler.

Geschrieben von Sebastian Krupp1. Eine Ortschaft Grafschaft gibt es hier nicht, daher kann ich dir dazu nichts sagen ;-)
Das sicherlich sehr schöne Fleckchen Erde, was gemeinhin als Grafschaft bekannt ist. ;-)


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)444322
Datum03.12.2007 12:307537 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannJa, genau so werden es sich die Macher des Gesetzes ursprünglich gedacht haben. Was/ob die dabei gedacht haben, ist unerheblich. Aus dieser Meldepflicht geht meiner Interpretation nach keine Pflicht zum Aktivwerden irgendeiner Feuerwehr hervor. Was ist, wenn der Disponent eine Meldung erhält, aus der er folgert (oder wo er es weiß), dass es sich um ein Nutzfeuer handelt. Muss er dann in jedem Fall Feuerwehrkräfte in Gang setzen, weils ja gemeldet wurde?

Geschrieben von Christian BergmannSehe ich das dann richtig, dass in der Ortschaft Grafschaft bei erkennbaren wirtschaftlichen Totalschaden keine Feuerwehr ausrückt?1. Eine Ortschaft Grafschaft gibt es hier nicht, daher kann ich dir dazu nichts sagen ;-)
2. Du hast verallgemeinernd gesagt, das es eine Frage der Ausbildung wäre, ob sich bei einem Feuer nach Eintreffen einer Feuerwehr der Schaden weiter vergrößert. Ich habe geschrieben, dass das nicht so ist. Wo bitte sehr hab ich geschrieben, dass da keine Feuerwehr kommt/eingreift?

zur generellen Eingriffspflicht der Feuerwehr mal ein Denkbeispiel aus RLP:
Nehmen wir mal einen Holzunterstand (zur Lagerung von Kaminholz, ist ja gerade "in"). Lassen wir den mal freistehend im Gartenbereich abbrennen. Von Brandgröße und Umweltbelastung ist das dann ungefähr so ein Ereignis wie der Abbrand von landwirtschaftlichem Material, wie er in RLP z.B. bis zu einer gewissen Größe für jedermann erlaubt ist. Größenordnung kann da bisweilen so aussehen (Foto entstand bei einer Fehlalarmierung wg. eines solchen Abbrandes, wg. der Nähe zu NRW und der BAB61, von der die meisten landwirtschaftlichen Flächen hier einzusehen sind, haben wir solche Fehlalarme hin und wieder):


Unterschied: Der Holzunterstand fällt einem Schadensfeuer zum Opfer, der landwirtschaftliche Abfall einem Nutzfeuer. Jetzt steht der Holzbesitzer Paul Schmitz aber in seinem Garten neben dem brennenden Holzunterstand und sagt: Hmm, das Holz wollt ich eh weghaben, ich lass es abbrennen, einfacher/günstiger gehts jetzt nicht mehr. Er ruft die Polizei/feuerwehralarmierende Stelle an und sagt: "Tach, Schmitz am Apparat, bei mir brennts im Garten, keine Gefährdung, ich steh daneben und pass auf, Feuerwehr braucht nicht kommen, falls einer meiner Nachbarn nach denen verlangen sollte."
Das ist hier in RLP meiner Auffassung nach ohne weiteres rechtmäßig. Beleg mir doch mal anhand der Vorschriften in Niedersachsen, dass bei euch da zwingend eine Feuerwehr ausrücken muss.
Oder bei dem betriebsstofflosen PKW-Wrack, das auf dem Gelände des Schrotthändlers X in Vollbrand steht und gerade mit 3 Gartenschläuchen von den Schrotthändlergehilfen abgelöscht wird. Es ist windstill, keine Gefahr von Ausbreitung, die Umweltbelastung wird durch Feuerwehr auch nicht verhältnismäßig beeinflusst werden können, der Schrotthändler X ruft an und gibt den Sachverhalt bekannt und bittet darum, die Feuerwehr außen vor zu lassen.
Oder...


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.444319
Datum03.12.2007 11:557585 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppIch ruf einfach die Polizei an, schon ist die Feuerwehr außen vor. "Hallo lieber Polizeimensch, hier bei mir brennt das Gartenhäuschen lichterloh, da ist aber nur ein bisschen Holz drin, Feuerwehr braucht nicht kommen". Meldepflicht erledigt.
Ja, genau so werden es sich die Macher des Gesetzes ursprünglich gedacht haben.

Geschrieben von Sebastian KruppNö. Bestimmte Gegenstände haben den Status "Totalschaden" schon erreicht, wenn die FW eintrifft. Ob da jetzt Wasser aus Eimern von einer leidlich uniformierten Hilfstruppe drauf gekippt wird, oder eine hochmodern ausgestattete und vorbildlich ausgebildete Feuerwehr tätig wird, ist völlig egal. Der vollausgebrannte PKW bleibt vollausgebrannt, das hölzerne Gartenhäuschen ist eh hinüber, egal ob als zusammengefallener, verkohlter, löschwassergetränkter Bretterhaufen oder als Aschehäufchen.
Sehe ich das dann richtig, dass in der Ortschaft Grafschaft bei erkennbaren wirtschaftlichen Totalschaden keine Feuerwehr ausrückt?


Gruß
Christian Bergmann
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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)444316
Datum03.12.2007 11:487508 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannDies wurde von anton verneint, was aber so in Nds. keinen Bestand hat.Ich ruf einfach die Polizei an, schon ist die Feuerwehr außen vor. "Hallo lieber Polizeimensch, hier bei mir brennt das Gartenhäuschen lichterloh, da ist aber nur ein bisschen Holz drin, Feuerwehr braucht nicht kommen". Meldepflicht erledigt.

Geschrieben von Christian BergmannAlles eine Frage der Ausbildung.Nö. Bestimmte Gegenstände haben den Status "Totalschaden" schon erreicht, wenn die FW eintrifft. Ob da jetzt Wasser aus Eimern von einer leidlich uniformierten Hilfstruppe drauf gekippt wird, oder eine hochmodern ausgestattete und vorbildlich ausgebildete Feuerwehr tätig wird, ist völlig egal. Der vollausgebrannte PKW bleibt vollausgebrannt, das hölzerne Gartenhäuschen ist eh hinüber, egal ob als zusammengefallener, verkohlter, löschwassergetränkter Bretterhaufen oder als Aschehäufchen.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)444314
Datum03.12.2007 11:427379 x gelesen
Geschrieben von Kay StielerAber dadurch gefährde ich doch nicht nur mein eigenes Eigentum, Von Fall zu Fall unterschiedlich.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.444312
Datum03.12.2007 11:367504 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppVon "Feuerwehr zum Schadensort" steht da nix.
Stimmt, Aber es ging ja auch um die Frage von Alexander Sucker, ob man verpflichtet sei die Feuerwehr überhaupt zu rufen. Egal wer dann kommt. Dies wurde von anton verneint, was aber so in Nds. keinen Bestand hat. Deswegen mein Hinweis auf die Meldepflichten. Die Ursprungsfrage beantwortet es nicht.

Geschrieben von Sebastian KruppWieviele Brände würden auch ohne Feuerwehr irgendwann ohne Schadensvergrößerung ausgehen?
Alles eine Frage der Ausbildung.


Gruß
Christian Bergmann
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AutorKay 8S., Seester / Schleswig-Holstein444311
Datum03.12.2007 11:327520 x gelesen
Geschrieben von Anton Kastneres zwingt dich keiner, die Feuerwehr zu rufen, wenn´s bei dir brennt oder was anderes passiert.
Die Frage ist dann nur, was die Versicherungen (Brand- und Hausratversicherung etc) dazu sagen. Denn es könnte ja sein, dass durch deine Nichtalarmierung der Schaden höher ist als durch die Alarmierung.


Öhm - das sehe ich ein wenig anders! Wenn die eigene Gartenhütte ab- oder die eigene Wohnstube ausbrennt, weil ich die Feuerwehr nicht rufen möchte (Kosten des Schadens niedriger als FF-Einsatz?!) ist das ja schön und gut (wobei dann wohl jemand anderes den Alarm auslösen wird!).
Aber dadurch gefährde ich doch nicht nur mein eigenes Eigentum, sondern ein Ausbreiten bzw. Übergreifen des Feuers bspw. auf ein Nachbargebäude (Funkenflug, Hitzestrahlung etc.) und damit das Hab und Gut eines anderen - wenn nicht sogar Menschenleben.
Das Nicht-Alarmieren der Feuerwehr dürfte dann als "unterlassene Hilfeleistung" o.ä. vor Gericht landen.
Da dürfte die Versicherungs-Frage wohl das geringste Problem sein!


MkG
Kay


-Alle Beiträge geben ausschließlich meine eigene Meinung und nicht die meiner Wehr wieder-

Feuerwehr Seester
Gemeinde Seester

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)444310
Datum03.12.2007 11:297444 x gelesen
ist verpflichtet, unverzüglich die nächste Feuermelde- oder Polizeidienststelle zu benachrichtigenVon "Feuerwehr zum Schadensort" steht da nix.

sofern die Gefahr sich nicht selbst beseitigt.Wieviele Brände würden auch ohne Feuerwehr irgendwann ohne Schadensvergrößerung ausgehen?


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)444308
Datum03.12.2007 11:277422 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerDie Frage ist dann nur, was die Versicherungen (Brand- und Hausratversicherung etc) dazu sagen. Vielleicht sagt sie: "Danke, das sie nicht die Feuerwehr geholt haben. So müssen wir jetzt nur den Brandschaden übernehmen, und uns auch nicht mit anderen über die entstandenen Kolletaralschäden streiten".


Bosco (Third Watch): "Glauben Sie mir, kaputt machen ist das, was die Feuerwehr am besten kann."

Wenn diese Fusszeile erscheint, ist jeder Leser (auch die stillen!) verpflichtet, in dem vorangegangenen Beitrag meine Ironie, manchmal aber auch Sarkasmus oder Blödsinn, unverzüglich zu erkennen, zu verstehen und zu tolerieren ;-)

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.444307
Datum03.12.2007 11:267466 x gelesen
Geschrieben von Anton Kastneres zwingt dich keiner, die Feuerwehr zu rufen, wenn´s bei dir brennt oder was anderes passiert.
Möööp, falsch:
NBrandSchG § 27 (Meldepflichten) Wer einen Brand, einen Unglücksfall oder ein anderes Ereignis, durch das Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, bemerkt, ist verpflichtet, unverzüglich die nächste Feuermelde- oder Polizeidienststelle zu benachrichtigen, sofern die Gefahr sich nicht selbst beseitigt.


Gruß
Christian Bergmann
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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.444306
Datum03.12.2007 11:227546 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningWarum sollte man überhaupt, wenn nur die DLK benötigt wird? Ich sehe da irgendwie keinen Sinn drin.
Befndlichkeit dr Ortswehr oder des OrtsBM. Bei uns hatte die DLK der Nachbarwehr auch schon mal einen Bauarbeiter von ´nem Dach geholt, ohne das wir mitalarmiert wurden. Eventuell teilt die Leistelle es nachher den OrtsBM mit. Aus reiner Freundlichkeit, nicht weil es muss.

Beispiel von uns: Bei VU rücken wir ebenfalls in zwei benachbarte Löschbezirke aus. Beides formal Wehren mit Grundausstattung jedoch mit LF und MTF ausgestattet. Bei VU in deren Löschbezirk, wird die jeweils zuständige Wehr alarmiert. Man fand das wohl nicht so toll, wenn wir mit Blauhorn durch den Ort fahren und die selber wissen nicht was los ist. Offiziell wird es dann mit kürzeren Eintreffzeiten begründet ...


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
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AutorChri8sti8an 8H., Harmstorf / Niedersachsen444305
Datum03.12.2007 11:177390 x gelesen
Geschrieben von Alexander SuckerDas ich "kann" ist mir klar, es geht jetzt um das "muss".
Wenn ich mit dem Gegenüber gut kann (um bei dem Beispiel zu bleiben) und weiss, das er einen 50 Liter Schaumlöscher im Laden hat, kann ich den dann nicht anrufen und damit zu mir holen?


Ich glaube, diese Antwort geht an der Frage vorbei. Ich kann mir sogar vorstellen, dass Du (neben der Feuerwehr) Deinen Nachbarn mit dem geeigneten Löschgerät rufen MUSST, um den Schaden zu minimieren - das ist aber ausschließlich eine Vereinbarung mit Deiner Versicherung.

In dem Fall, um den es hier geht, ist doch wohl die Feuerwehr (sprich: Leitstelle) bereits alarmiert worden. Die Frage ist nun, ob vor hier aus immer die Ortsfeuerwehr (so heißt die Abteilung in Niedersachsen) alarmiert werden muss.

Im LK Lüneburg wird zumindest die Ortsfeuerwehr immer informiert, nicht aber unbedingt auch alarmiert. D.h. bei Einsätzen, bei denen die zuständige Ortsfeuerwehr wirklich nicht helfen kann, wird dann der OrtsBM nur telefonisch über den Einsatz in Kenntnis gesetzt. Soweit ich weiß, betrifft das aber zur Zeit ausschließlich Taucheinsätze.

Ob es für dieses Verfahren eine landesweite Regelung gibt, ist mir leider nicht bekannt.

Gruß,
Christian


Meine ganz private Meinung!

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AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H444304
Datum03.12.2007 11:067570 x gelesen
Geschrieben von Anton Kastneres zwingt dich keiner, die Feuerwehr zu rufen, wenn´s bei dir brennt oder was anderes passiert.

Das ist die Aussage, nach der ich gefragt habe.

Geschrieben von Anton KastnerUnd wenn dann noch ein Wohlmeinender Nachbar bei der Feuerwehr anruft, dann schlägt die aber auf mit allem was sie hat und diese muss dann löschen.

Die gehen dann eventuell sehr enttäuscht wieder nach Hause. Nicht bestellt, keine Notwendigkeit, keine Kostenerstattung.
Umsonst von der Arbeit weg, zum Gerätehaus gerast, und dann hergedüst.
Ist teilweise schon so, das man 15 Minuten auf die warten muss. Wenn dann nach 5 Minuten schon das Feuer aus sein kann, ist der Schaden wohl geringer als erst noch 10 Minuten untätig auf die Feuerwehr zu warten.
Alles vom Zeitpunkt der Entdeckung an gerechtnet.

Alexander


Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
Und das ist gut so.

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY444303
Datum03.12.2007 10:547496 x gelesen
Geschrieben von Alexander SuckerDie Frage ist, zwingt mich jemand die Feuerwehr zu rufen?

Hallo Alexander,

es zwingt dich keiner, die Feuerwehr zu rufen, wenn´s bei dir brennt oder was anderes passiert.
Die Frage ist dann nur, was die Versicherungen (Brand- und Hausratversicherung etc) dazu sagen. Denn es könnte ja sein, dass durch deine Nichtalarmierung der Schaden höher ist als durch die Alarmierung. Dann schaust wahrscheinlich mit dem Ofenrohr ins Gebirg.

Geschrieben von Alexander SuckerDer Schaden wird damit geringer sein, die Kosten zahlt die Versicherung.

Kann ich mir kaum vorstellen. Was willst du mit deinem 5ßl Schaumlöscher löschen.
Und wenn dann noch ein Wohlmeinender Nachbar bei der Feuerwehr anruft, dann schlägt die aber auf mit allem was sie hat und diese muss dann löschen.


Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Gefallen wollen heißt sich erniedrigen. (Gustave Flaubert)

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen444302
Datum03.12.2007 10:447487 x gelesen
Geschrieben von Lars Tiedemannbei einem Einsatz Personenrettung mit DLK (von intensivmedizinisch betreuten Patienten) der Schwerpunktfeuerwehr im Dorf A auch zwingend der FF Dorf A alarmiert werden muß?

Warum sollte man überhaupt, wenn nur die DLK benötigt wird? Ich sehe da irgendwie keinen Sinn drin.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H444291
Datum03.12.2007 10:187474 x gelesen
Geschrieben von Lars TiedemannGeschrieben von Alexander Sucker
Brand in der Garage -> Brandschutzfirma von der anderen Strassenseite
Nein, denn Brandschutz ist dazu da, um vor einen Brand zu schützen, nicht um einen entstanden Brand zu löschen.... :-)

Eigentlich kannst Du in jedem Fall die Feuerwehr rufen, ist dann bloß eine Frage der Kosten....

Das ich "kann" ist mir klar, es geht jetzt um das "muss".
Wenn ich mit dem Gegenüber gut kann (um bei dem Beispiel zu bleiben) und weiss, das er einen 50 Liter Schaumlöscher im Laden hat, kann ich den dann nicht anrufen und damit zu mir holen?
Der Schaden wird damit geringer sein, die Kosten zahlt die Versicherung.

Die Frage ist, zwingt mich jemand die Feuerwehr zu rufen?

Alex


Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
Und das ist gut so.

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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern444289
Datum03.12.2007 10:147404 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Alexander SuckerMeine Frage:
Ist es gesetzlich geregelt, das die Feuerwehr zu rufen ist? Oder kann auch eine Privatfirma "alarmiert" werden?
Tür verschlossen -> Schlüsseldienst, Keller voll Wasser -> Klempner, Baum droht zu fallen -> Gartenbaufirma.
Brand in der Garage -> Brandschutzfirma von der anderen Strassenseite.


Die Feuerwehr ist eigentlich der letzte "Notanker" wenn die anderen Möglichkeiten erschöpft sind...
Die Feuerwehr darf nichtmal tätig werden, wenn obige Optionen möglich sind.....!
Nur bei "Baum droht zu fallen" und dein "Brand in der Garage" sind kritisch zu betrachten. können die Firmen dies in der erforderlichen Zeit leisten?
--> ja, dann ist die Feuerwehr raus;
--> nein, dann ist die Feuerwehr in der Pflicht: Stichwort Gefahr in Verzug


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen444288
Datum03.12.2007 10:127589 x gelesen
Da Florian wahrscheinlich aus dem selben Landkreis wie ich kommt, interpretiere ich die Frage so, daß er wissen möchte, ob

bei einem Einsatz Personenrettung mit DLK (von intensivmedizinisch betreuten Patienten) der Schwerpunktfeuerwehr im Dorf A auch zwingend der FF Dorf A alarmiert werden muß?

Geschrieben von Alexander Sucker
Tür verschlossen -> Schlüsseldienst
ok

Geschrieben von Alexander Sucker
Keller voll Wasser -> Klempner
ok

Geschrieben von Alexander Sucker
Baum droht zu fallen -> Gartenbaufirma.
"Grenzfall"

Geschrieben von Alexander Sucker
Brand in der Garage -> Brandschutzfirma von der anderen Strassenseite
Nein, denn Brandschutz ist dazu da, um vor einen Brand zu schützen, nicht um einen entstanden Brand zu löschen.... :-)

Eigentlich kannst Du in jedem Fall die Feuerwehr rufen, ist dann bloß eine Frage der Kosten....


Gruß
Lars

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AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H444285
Datum03.12.2007 09:597545 x gelesen
Geschrieben von Florian Krügerkann mir jemand sagen, in welchem Gesetzestext oder in welcher Verordnung steht, dass bei einem Schadensfall die örtliche Feuerwehr zu alamieren ist.


Die Frage finde ich interessant, auch wenn Florian auf etwas anderes hinaus möchte.

Meine Frage:
Ist es gesetzlich geregelt, das die Feuerwehr zu rufen ist? Oder kann auch eine Privatfirma "alarmiert" werden?
Tür verschlossen -> Schlüsseldienst, Keller voll Wasser -> Klempner, Baum droht zu fallen -> Gartenbaufirma.
Brand in der Garage -> Brandschutzfirma von der anderen Strassenseite.

Alex


Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
Und das ist gut so.

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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt444278
Datum03.12.2007 07:567411 x gelesen
Ich könnte mir vorstellen, dass du hierfür in die AAO eurer Gemeinde reinschauen musst, da diese ja den abwehrenden Brandschuz für sich regelt. Hier imn Forum kann ich mich nur bei der Diskussion um die bayrischen TSA-Wehren dran erinnern, dass es mal Thema war, dass die Ortswehr immer mitalarmiert wird, um die Hilfsfrist einzuhalten...


Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

"Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

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AutorFlor8ian8 K.8, Wiersdorf / Niedersachsen444272
Datum03.12.2007 00:387458 x gelesen
Genau das meine ich. Danke

Im NbrandSchG hatte ich auch nachgesehen und auch keinen Hinweis bekommen.


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AutorMarc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg444271
Datum03.12.2007 00:347431 x gelesen
Florian meint mit örtlicher Wehr wohl Abteilungswehr oder örtliche Wehr innerhalb einer Samtgemeinde. Ich habe im NbrandSchG nichts gefunden, wonach die örtliche Wehr eines Stadtteils oder eines samtgemeindeangehörigen Ortes im Schadensfall stets alarmiert werden muss. Es könnte somit also statt der örtlichen Wehr gleich der Stützpunkt oder der Schwerpunkt alarmiert werden.


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AutorFlor8ian8 K.8, Wiersdorf / Niedersachsen444270
Datum03.12.2007 00:287464 x gelesen
Erstmal danke für deine Antwort.

Es geht mir darum, ob irgendwo geschrieben steht, das bei einem Schadensfall (FU, TH, Brandeinsatz etc.), in dem Hoheitsgebiet einer Ortsfeuerwehr, diese auf jedenfall von der Leitstelle mit zu alamieren ist. Ich bin auf der Suche nach diesem Gesetzestext. Ich habe mal was gelesen: "die nächstgelegene Feuerwehr ist zu alamieren" (sinngemäß wiedergegeben).

Gruß


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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt444269
Datum03.12.2007 00:167598 x gelesen
Wo willst du genau drauf hinaus.

Das Brandschutzgesetz regelt in den ersten beiden Paragraphen, dass die Gemeinde für die Abwehr der Gefahren von Bränden (Abwehrend/Vorbeugend) und bei Notständen zuständig ist (§1).
Dazu hat sie u.a. eine "leisungsfähige" Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten(§2).

Wenn nun also ein Schadensfall, der in oben genannte Definition reinpasst, auftritt, ist es Aufgabe der Feuerwehr diese Arbeit wahrzunehmen...dafür müsste sie aber auch darüber Bescheid wissen=> alarmiert werden...


Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

"Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

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AutorFlor8ian8 K.8, Wiersdorf / Niedersachsen444266
Datum02.12.2007 23:509045 x gelesen
Hallo,

kann mir jemand sagen, in welchem Gesetzestext oder in welcher Verordnung steht, dass bei einem Schadensfall die örtliche Feuerwehr zu alamieren ist. Das Bundesland ist Niedersachsen.

Gruß
Florian


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 02.12.2007 23:50 Flor7ian7 K.7, Wiersdorf
 03.12.2007 00:16 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
 03.12.2007 00:28 Flor7ian7 K.7, Wiersdorf
 03.12.2007 00:34 Marc7o D7., Korntal-Münchingen
 03.12.2007 00:38 Flor7ian7 K.7, Wiersdorf
 03.12.2007 07:56 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
 03.12.2007 09:59 Alex7and7er 7S., Wedel
 03.12.2007 10:12 Lars7 T.7, Oerel
 03.12.2007 10:18 Alex7and7er 7S., Wedel
 03.12.2007 10:54 Anto7n K7., Mühlhausen
 03.12.2007 11:06 Alex7and7er 7S., Wedel
 03.12.2007 11:26 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 03.12.2007 11:29 ., Grafschaft
 03.12.2007 11:36 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 03.12.2007 11:48 ., Grafschaft
 03.12.2007 11:55 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 03.12.2007 12:30 ., Grafschaft
 03.12.2007 13:35 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 03.12.2007 13:43 Mike7 B.7, Brome
 03.12.2007 11:27 ., Grafschaft
 03.12.2007 11:32 Kay 7S., Seester
 03.12.2007 11:42 ., Grafschaft
 03.12.2007 11:17 Chri7sti7an 7H., Harmstorf
 03.12.2007 10:44 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 03.12.2007 11:22 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 03.12.2007 14:59 Chri7sto7f S7., Vilseck
 03.12.2007 18:39 Flor7ian7 K.7, Wiersdorf
 03.12.2007 19:46 ., Grafschaft
 03.12.2007 10:14 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 03.12.2007 18:58 Flor7ian7 K.7, Wiersdorf
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