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Thema | Alamierung der örtlichen Feuerwehr | 30 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 444411 | |||
Datum | 03.12.2007 19:46 | 7459 x gelesen | |||
Ist die Wehr in der Lage, bei einem VU adäquat zu helfen? Wieso sollte sie sich nicht um die Ölspur kümmern können (aber warum sollte das überhaupt die FW machen)? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Flor8ian8 K.8, Wiersdorf / Niedersachsen | 444385 | |||
Datum | 03.12.2007 18:58 | 7435 x gelesen | |||
Hallo, ok bei Unterstützung des Rettungsdienstes absolut richtig. Was ist aber bei einem VU im Ortsgebiet, einer Ölspur oder der gleichen? | |||||
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Autor | Flor8ian8 K.8, Wiersdorf / Niedersachsen | 444384 | |||
Datum | 03.12.2007 18:39 | 7468 x gelesen | |||
Hallo, ok bei Unterstützung des Rettungsdienstes absolut richtig. Was ist aber bei einem VU im Ortsgebiet, einer Ölspur oder der gleichen? | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 444339 | |||
Datum | 03.12.2007 14:59 | 7589 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars Tiedemannbei einem Einsatz Personenrettung mit DLK (von intensivmedizinisch betreuten Patienten) der Schwerpunktfeuerwehr im Dorf A auch zwingend der FF Dorf A alarmiert werden muß? IMO nein. Wenn z.B. der RD vor Ort ist, und stellt fest, dass man den Pat. nicht über die Treppe zum RTW transportieren kann, und fordert dann eine DLK an, dann brauche ich NUR eine DLK. Dann macht es keinen Sinn, wenn ein ganzer Löschzug anrückt, und die örtliche FF muss auch nicht alarmiert werden. Es entstehen ja auch Kosten, wenn der Einsatz z.B. während der Arbeitszeit stattfindet. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Mike8 B.8, Brome / Niedersachsen | 444330 | |||
Datum | 03.12.2007 13:43 | 7398 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannAus NRW kenne ich sog. "Brenntage". Gibt es zumindest in unserem Landkreis und AFAIK in Nds. nicht. Doch, gibt es. Bei uns AFAIK viermal im Jahr. MfG Mike Alle meine Äußerungen beziehen sich ausschließlich auf meine persönliche Meinung und spiegeln nicht die Meinung der Ortsfeuerwehr oder meiner Vorgesetzten wider. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 444329 | |||
Datum | 03.12.2007 13:35 | 7543 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppAus dieser Meldepflicht geht meiner Interpretation nach keine Pflicht zum Aktivwerden irgendeiner Feuerwehr hervor. Das habe ich ja auch nicht behauptet. In dem § 27 steht ja auch nichts davon wild hupend zur Feuerwehr zu fahren und ein Ereignis zu melden. Sondern eben einer Meldestelle. In der Regel dürfte das mit der 110/112 erledigt sein. Geschrieben von Sebastian Krupp Muss er dann in jedem Fall Feuerwehrkräfte in Gang setzen, weils ja gemeldet wurde? Ich weiß jetzt ehrlich nicht, wo Du das wieder aus dem Gesetzestext rausinterpretierst. Es geht schlicht und ergreifend erst einmal darum, dass ein Ereignis gemeldet werden muss. Punkt. Aus. Wie ich schon sagte, beantwortet das in überhaupt keinster Weise die Ursprungsfrage.Und sicherlich kann man jetzt haarklein auf die Äusserung von Anton Kastner eingehen, ob die Feuerwehr hätte alarmiert werden müssen. In diesem Zusammenhang hatte ich ja das Gesetz zitiert. Da können wir uns jetzt drüber streiten wie man den Begriff "Feuerwehr" als normaler Bürger auslegt. Zählt dazu die Meldestelle (FEL) oder ist das wirklich nur die örtlich zuständige Wehr. Kann es der Bürger unterscheiden? In meinen Augen: Nein! Also umfasst die Feuerwehr die gesamte Organisation. Und genauso wird es auch der Gesetzgeber gesehen haben. Geschrieben von Sebastian Krupp Wo bitte sehr hab ich geschrieben, dass da keine Feuerwehr kommt/eingreift? Zwei Postings vorher zum Beispiel:Geschrieben von Sebastian Krupp Wieviele Brände würden auch ohne Feuerwehr irgendwann ohne Schadensvergrößerung ausgehen? Meine Meinung war daraufhin, dass es eine Frage der Ausbildung sei. Der EL trifft ein, erkennt die Lage als wirtschaftlichen Totalschaden. Nun kann ich entweder weiterhin die im Anlauf befindliche "Feuerwehr-Sternfahrt" stattfinden lassen. der aufgrund der Ausbildung des EL und seiner Kameraden kann ich es kontrolliert zu Ende brennen lassen. wie gesagt erfordert es Ausbildung und nicht den manchmal anzutreffenden blinden Aktionismus. Geschrieben von Sebastian Krupp Von Brandgröße und Umweltbelastung ist das dann ungefähr so ein Ereignis wie der Abbrand von landwirtschaftlichem Material, wie er in RLP z.B. bis zu einer gewissen Größe für jedermann erlaubt ist. Von der Größenordnung her entspricht es bei uns einem meldepflichtigen mittleren Osterfeuer. Aus NRW kenne ich sog. "Brenntage". Gibt es zumindest in unserem Landkreis und AFAIK in Nds. nicht. Bei kleineren Feuern (> 1cbm) wird ein Auge zugedrückt. Geschrieben von Sebastian Krupp "Tach, Schmitz am Apparat, bei mir brennts im Garten, keine Gefährdung, ich steh daneben und pass auf, Feuerwehr braucht nicht kommen, falls einer meiner Nachbarn nach denen verlangen sollte." Okay, wenn denn keine Gefährdung vorliegt, besteht ja keine Meldepflicht. Geschrieben von Sebastian Krupp Beleg mir doch mal anhand der Vorschriften in Niedersachsen, dass bei euch da zwingend eine Feuerwehr ausrücken muss. Nächster Versuch. Es ging mir um das melden! Nirgends steht, dass zwangsläufig die zuständige Wehr mit ausrücken muss. Habe ich ja nicht behauptet. Wen der Schrotthändler X es mit eigenen Kräften hinbekommt, für mich kein Problem. Aber wie Du ja auch geschrieben hast, sollte er es melden. Sonst ruft nämlich Nachbar Z an und meldet wiederum einen Brand beim Schrotthändler. Geschrieben von Sebastian Krupp 1. Eine Ortschaft Grafschaft gibt es hier nicht, daher kann ich dir dazu nichts sagen ;-) Das sicherlich sehr schöne Fleckchen Erde, was gemeinhin als Grafschaft bekannt ist. ;-) Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 444322 | |||
Datum | 03.12.2007 12:30 | 7537 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannJa, genau so werden es sich die Macher des Gesetzes ursprünglich gedacht haben.Was/ob die dabei gedacht haben, ist unerheblich. Aus dieser Meldepflicht geht meiner Interpretation nach keine Pflicht zum Aktivwerden irgendeiner Feuerwehr hervor. Was ist, wenn der Disponent eine Meldung erhält, aus der er folgert (oder wo er es weiß), dass es sich um ein Nutzfeuer handelt. Muss er dann in jedem Fall Feuerwehrkräfte in Gang setzen, weils ja gemeldet wurde? Geschrieben von Christian Bergmann Sehe ich das dann richtig, dass in der Ortschaft Grafschaft bei erkennbaren wirtschaftlichen Totalschaden keine Feuerwehr ausrückt?1. Eine Ortschaft Grafschaft gibt es hier nicht, daher kann ich dir dazu nichts sagen ;-) 2. Du hast verallgemeinernd gesagt, das es eine Frage der Ausbildung wäre, ob sich bei einem Feuer nach Eintreffen einer Feuerwehr der Schaden weiter vergrößert. Ich habe geschrieben, dass das nicht so ist. Wo bitte sehr hab ich geschrieben, dass da keine Feuerwehr kommt/eingreift? zur generellen Eingriffspflicht der Feuerwehr mal ein Denkbeispiel aus RLP: Nehmen wir mal einen Holzunterstand (zur Lagerung von Kaminholz, ist ja gerade "in"). Lassen wir den mal freistehend im Gartenbereich abbrennen. Von Brandgröße und Umweltbelastung ist das dann ungefähr so ein Ereignis wie der Abbrand von landwirtschaftlichem Material, wie er in RLP z.B. bis zu einer gewissen Größe für jedermann erlaubt ist. Größenordnung kann da bisweilen so aussehen (Foto entstand bei einer Fehlalarmierung wg. eines solchen Abbrandes, wg. der Nähe zu NRW und der BAB61, von der die meisten landwirtschaftlichen Flächen hier einzusehen sind, haben wir solche Fehlalarme hin und wieder): Unterschied: Der Holzunterstand fällt einem Schadensfeuer zum Opfer, der landwirtschaftliche Abfall einem Nutzfeuer. Jetzt steht der Holzbesitzer Paul Schmitz aber in seinem Garten neben dem brennenden Holzunterstand und sagt: Hmm, das Holz wollt ich eh weghaben, ich lass es abbrennen, einfacher/günstiger gehts jetzt nicht mehr. Er ruft die Polizei/feuerwehralarmierende Stelle an und sagt: "Tach, Schmitz am Apparat, bei mir brennts im Garten, keine Gefährdung, ich steh daneben und pass auf, Feuerwehr braucht nicht kommen, falls einer meiner Nachbarn nach denen verlangen sollte." Das ist hier in RLP meiner Auffassung nach ohne weiteres rechtmäßig. Beleg mir doch mal anhand der Vorschriften in Niedersachsen, dass bei euch da zwingend eine Feuerwehr ausrücken muss. Oder bei dem betriebsstofflosen PKW-Wrack, das auf dem Gelände des Schrotthändlers X in Vollbrand steht und gerade mit 3 Gartenschläuchen von den Schrotthändlergehilfen abgelöscht wird. Es ist windstill, keine Gefahr von Ausbreitung, die Umweltbelastung wird durch Feuerwehr auch nicht verhältnismäßig beeinflusst werden können, der Schrotthändler X ruft an und gibt den Sachverhalt bekannt und bittet darum, die Feuerwehr außen vor zu lassen. Oder... Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 444319 | |||
Datum | 03.12.2007 11:55 | 7585 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppIch ruf einfach die Polizei an, schon ist die Feuerwehr außen vor. "Hallo lieber Polizeimensch, hier bei mir brennt das Gartenhäuschen lichterloh, da ist aber nur ein bisschen Holz drin, Feuerwehr braucht nicht kommen". Meldepflicht erledigt. Ja, genau so werden es sich die Macher des Gesetzes ursprünglich gedacht haben. Geschrieben von Sebastian Krupp Nö. Bestimmte Gegenstände haben den Status "Totalschaden" schon erreicht, wenn die FW eintrifft. Ob da jetzt Wasser aus Eimern von einer leidlich uniformierten Hilfstruppe drauf gekippt wird, oder eine hochmodern ausgestattete und vorbildlich ausgebildete Feuerwehr tätig wird, ist völlig egal. Der vollausgebrannte PKW bleibt vollausgebrannt, das hölzerne Gartenhäuschen ist eh hinüber, egal ob als zusammengefallener, verkohlter, löschwassergetränkter Bretterhaufen oder als Aschehäufchen. Sehe ich das dann richtig, dass in der Ortschaft Grafschaft bei erkennbaren wirtschaftlichen Totalschaden keine Feuerwehr ausrückt? Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 444316 | |||
Datum | 03.12.2007 11:48 | 7508 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannDies wurde von anton verneint, was aber so in Nds. keinen Bestand hat.Ich ruf einfach die Polizei an, schon ist die Feuerwehr außen vor. "Hallo lieber Polizeimensch, hier bei mir brennt das Gartenhäuschen lichterloh, da ist aber nur ein bisschen Holz drin, Feuerwehr braucht nicht kommen". Meldepflicht erledigt. Geschrieben von Christian Bergmann Alles eine Frage der Ausbildung.Nö. Bestimmte Gegenstände haben den Status "Totalschaden" schon erreicht, wenn die FW eintrifft. Ob da jetzt Wasser aus Eimern von einer leidlich uniformierten Hilfstruppe drauf gekippt wird, oder eine hochmodern ausgestattete und vorbildlich ausgebildete Feuerwehr tätig wird, ist völlig egal. Der vollausgebrannte PKW bleibt vollausgebrannt, das hölzerne Gartenhäuschen ist eh hinüber, egal ob als zusammengefallener, verkohlter, löschwassergetränkter Bretterhaufen oder als Aschehäufchen. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 444314 | |||
Datum | 03.12.2007 11:42 | 7379 x gelesen | |||
Geschrieben von Kay StielerAber dadurch gefährde ich doch nicht nur mein eigenes Eigentum,Von Fall zu Fall unterschiedlich. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 444312 | |||
Datum | 03.12.2007 11:36 | 7504 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppVon "Feuerwehr zum Schadensort" steht da nix. Stimmt, Aber es ging ja auch um die Frage von Alexander Sucker, ob man verpflichtet sei die Feuerwehr überhaupt zu rufen. Egal wer dann kommt. Dies wurde von anton verneint, was aber so in Nds. keinen Bestand hat. Deswegen mein Hinweis auf die Meldepflichten. Die Ursprungsfrage beantwortet es nicht. Geschrieben von Sebastian Krupp Wieviele Brände würden auch ohne Feuerwehr irgendwann ohne Schadensvergrößerung ausgehen? Alles eine Frage der Ausbildung. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Kay 8S., Seester / Schleswig-Holstein | 444311 | |||
Datum | 03.12.2007 11:32 | 7520 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton Kastneres zwingt dich keiner, die Feuerwehr zu rufen, wenn´s bei dir brennt oder was anderes passiert. Öhm - das sehe ich ein wenig anders! Wenn die eigene Gartenhütte ab- oder die eigene Wohnstube ausbrennt, weil ich die Feuerwehr nicht rufen möchte (Kosten des Schadens niedriger als FF-Einsatz?!) ist das ja schön und gut (wobei dann wohl jemand anderes den Alarm auslösen wird!). Aber dadurch gefährde ich doch nicht nur mein eigenes Eigentum, sondern ein Ausbreiten bzw. Übergreifen des Feuers bspw. auf ein Nachbargebäude (Funkenflug, Hitzestrahlung etc.) und damit das Hab und Gut eines anderen - wenn nicht sogar Menschenleben. Das Nicht-Alarmieren der Feuerwehr dürfte dann als "unterlassene Hilfeleistung" o.ä. vor Gericht landen. Da dürfte die Versicherungs-Frage wohl das geringste Problem sein! MkG Kay -Alle Beiträge geben ausschließlich meine eigene Meinung und nicht die meiner Wehr wieder- Feuerwehr Seester Gemeinde Seester | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 444310 | |||
Datum | 03.12.2007 11:29 | 7444 x gelesen | |||
ist verpflichtet, unverzüglich die nächste Feuermelde- oder Polizeidienststelle zu benachrichtigenVon "Feuerwehr zum Schadensort" steht da nix. sofern die Gefahr sich nicht selbst beseitigt.Wieviele Brände würden auch ohne Feuerwehr irgendwann ohne Schadensvergrößerung ausgehen? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 444308 | |||
Datum | 03.12.2007 11:27 | 7422 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerDie Frage ist dann nur, was die Versicherungen (Brand- und Hausratversicherung etc) dazu sagen.Vielleicht sagt sie: "Danke, das sie nicht die Feuerwehr geholt haben. So müssen wir jetzt nur den Brandschaden übernehmen, und uns auch nicht mit anderen über die entstandenen Kolletaralschäden streiten". Bosco (Third Watch): "Glauben Sie mir, kaputt machen ist das, was die Feuerwehr am besten kann." Wenn diese Fusszeile erscheint, ist jeder Leser (auch die stillen!) verpflichtet, in dem vorangegangenen Beitrag meine Ironie, manchmal aber auch Sarkasmus oder Blödsinn, unverzüglich zu erkennen, zu verstehen und zu tolerieren ;-) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 444307 | |||
Datum | 03.12.2007 11:26 | 7466 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton Kastneres zwingt dich keiner, die Feuerwehr zu rufen, wenn´s bei dir brennt oder was anderes passiert. Möööp, falsch: NBrandSchG § 27 (Meldepflichten) Wer einen Brand, einen Unglücksfall oder ein anderes Ereignis, durch das Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, bemerkt, ist verpflichtet, unverzüglich die nächste Feuermelde- oder Polizeidienststelle zu benachrichtigen, sofern die Gefahr sich nicht selbst beseitigt. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 444306 | |||
Datum | 03.12.2007 11:22 | 7546 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningWarum sollte man überhaupt, wenn nur die DLK benötigt wird? Ich sehe da irgendwie keinen Sinn drin. Befndlichkeit dr Ortswehr oder des OrtsBM. Bei uns hatte die DLK der Nachbarwehr auch schon mal einen Bauarbeiter von ´nem Dach geholt, ohne das wir mitalarmiert wurden. Eventuell teilt die Leistelle es nachher den OrtsBM mit. Aus reiner Freundlichkeit, nicht weil es muss. Beispiel von uns: Bei VU rücken wir ebenfalls in zwei benachbarte Löschbezirke aus. Beides formal Wehren mit Grundausstattung jedoch mit LF und MTF ausgestattet. Bei VU in deren Löschbezirk, wird die jeweils zuständige Wehr alarmiert. Man fand das wohl nicht so toll, wenn wir mit Blauhorn durch den Ort fahren und die selber wissen nicht was los ist. Offiziell wird es dann mit kürzeren Eintreffzeiten begründet ... Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8H., Harmstorf / Niedersachsen | 444305 | |||
Datum | 03.12.2007 11:17 | 7390 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander SuckerDas ich "kann" ist mir klar, es geht jetzt um das "muss". Ich glaube, diese Antwort geht an der Frage vorbei. Ich kann mir sogar vorstellen, dass Du (neben der Feuerwehr) Deinen Nachbarn mit dem geeigneten Löschgerät rufen MUSST, um den Schaden zu minimieren - das ist aber ausschließlich eine Vereinbarung mit Deiner Versicherung. In dem Fall, um den es hier geht, ist doch wohl die Feuerwehr (sprich: Leitstelle) bereits alarmiert worden. Die Frage ist nun, ob vor hier aus immer die Ortsfeuerwehr (so heißt die Abteilung in Niedersachsen) alarmiert werden muss. Im LK Lüneburg wird zumindest die Ortsfeuerwehr immer informiert, nicht aber unbedingt auch alarmiert. D.h. bei Einsätzen, bei denen die zuständige Ortsfeuerwehr wirklich nicht helfen kann, wird dann der OrtsBM nur telefonisch über den Einsatz in Kenntnis gesetzt. Soweit ich weiß, betrifft das aber zur Zeit ausschließlich Taucheinsätze. Ob es für dieses Verfahren eine landesweite Regelung gibt, ist mir leider nicht bekannt. Gruß, Christian Meine ganz private Meinung! | |||||
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Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 444304 | |||
Datum | 03.12.2007 11:06 | 7570 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton Kastneres zwingt dich keiner, die Feuerwehr zu rufen, wenn´s bei dir brennt oder was anderes passiert. Das ist die Aussage, nach der ich gefragt habe. Geschrieben von Anton Kastner Und wenn dann noch ein Wohlmeinender Nachbar bei der Feuerwehr anruft, dann schlägt die aber auf mit allem was sie hat und diese muss dann löschen. Die gehen dann eventuell sehr enttäuscht wieder nach Hause. Nicht bestellt, keine Notwendigkeit, keine Kostenerstattung. Umsonst von der Arbeit weg, zum Gerätehaus gerast, und dann hergedüst. Ist teilweise schon so, das man 15 Minuten auf die warten muss. Wenn dann nach 5 Minuten schon das Feuer aus sein kann, ist der Schaden wohl geringer als erst noch 10 Minuten untätig auf die Feuerwehr zu warten. Alles vom Zeitpunkt der Entdeckung an gerechtnet. Alexander Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 444303 | |||
Datum | 03.12.2007 10:54 | 7496 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander SuckerDie Frage ist, zwingt mich jemand die Feuerwehr zu rufen? Hallo Alexander, es zwingt dich keiner, die Feuerwehr zu rufen, wenn´s bei dir brennt oder was anderes passiert. Die Frage ist dann nur, was die Versicherungen (Brand- und Hausratversicherung etc) dazu sagen. Denn es könnte ja sein, dass durch deine Nichtalarmierung der Schaden höher ist als durch die Alarmierung. Dann schaust wahrscheinlich mit dem Ofenrohr ins Gebirg. Geschrieben von Alexander Sucker Der Schaden wird damit geringer sein, die Kosten zahlt die Versicherung. Kann ich mir kaum vorstellen. Was willst du mit deinem 5ßl Schaumlöscher löschen. Und wenn dann noch ein Wohlmeinender Nachbar bei der Feuerwehr anruft, dann schlägt die aber auf mit allem was sie hat und diese muss dann löschen. Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Gefallen wollen heißt sich erniedrigen. (Gustave Flaubert) Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 444302 | |||
Datum | 03.12.2007 10:44 | 7487 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars Tiedemannbei einem Einsatz Personenrettung mit DLK (von intensivmedizinisch betreuten Patienten) der Schwerpunktfeuerwehr im Dorf A auch zwingend der FF Dorf A alarmiert werden muß? Warum sollte man überhaupt, wenn nur die DLK benötigt wird? Ich sehe da irgendwie keinen Sinn drin. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 444291 | |||
Datum | 03.12.2007 10:18 | 7474 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars TiedemannGeschrieben von Alexander Sucker Das ich "kann" ist mir klar, es geht jetzt um das "muss". Wenn ich mit dem Gegenüber gut kann (um bei dem Beispiel zu bleiben) und weiss, das er einen 50 Liter Schaumlöscher im Laden hat, kann ich den dann nicht anrufen und damit zu mir holen? Der Schaden wird damit geringer sein, die Kosten zahlt die Versicherung. Die Frage ist, zwingt mich jemand die Feuerwehr zu rufen? Alex Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 444289 | |||
Datum | 03.12.2007 10:14 | 7404 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Alexander Sucker Meine Frage: Die Feuerwehr ist eigentlich der letzte "Notanker" wenn die anderen Möglichkeiten erschöpft sind... Die Feuerwehr darf nichtmal tätig werden, wenn obige Optionen möglich sind.....! Nur bei "Baum droht zu fallen" und dein "Brand in der Garage" sind kritisch zu betrachten. können die Firmen dies in der erforderlichen Zeit leisten? --> ja, dann ist die Feuerwehr raus; --> nein, dann ist die Feuerwehr in der Pflicht: Stichwort Gefahr in Verzug Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 444288 | |||
Datum | 03.12.2007 10:12 | 7589 x gelesen | |||
Da Florian wahrscheinlich aus dem selben Landkreis wie ich kommt, interpretiere ich die Frage so, daß er wissen möchte, ob bei einem Einsatz Personenrettung mit DLK (von intensivmedizinisch betreuten Patienten) der Schwerpunktfeuerwehr im Dorf A auch zwingend der FF Dorf A alarmiert werden muß? Geschrieben von Alexander Sucker Tür verschlossen -> Schlüsseldienst ok Geschrieben von Alexander Sucker Keller voll Wasser -> Klempner ok Geschrieben von Alexander Sucker Baum droht zu fallen -> Gartenbaufirma. "Grenzfall" Geschrieben von Alexander Sucker Brand in der Garage -> Brandschutzfirma von der anderen Strassenseite Nein, denn Brandschutz ist dazu da, um vor einen Brand zu schützen, nicht um einen entstanden Brand zu löschen.... :-) Eigentlich kannst Du in jedem Fall die Feuerwehr rufen, ist dann bloß eine Frage der Kosten.... Gruß Lars | |||||
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Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 444285 | |||
Datum | 03.12.2007 09:59 | 7545 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Krügerkann mir jemand sagen, in welchem Gesetzestext oder in welcher Verordnung steht, dass bei einem Schadensfall die örtliche Feuerwehr zu alamieren ist. Die Frage finde ich interessant, auch wenn Florian auf etwas anderes hinaus möchte. Meine Frage: Ist es gesetzlich geregelt, das die Feuerwehr zu rufen ist? Oder kann auch eine Privatfirma "alarmiert" werden? Tür verschlossen -> Schlüsseldienst, Keller voll Wasser -> Klempner, Baum droht zu fallen -> Gartenbaufirma. Brand in der Garage -> Brandschutzfirma von der anderen Strassenseite. Alex Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 444278 | |||
Datum | 03.12.2007 07:56 | 7411 x gelesen | |||
Ich könnte mir vorstellen, dass du hierfür in die AAO eurer Gemeinde reinschauen musst, da diese ja den abwehrenden Brandschuz für sich regelt. Hier imn Forum kann ich mich nur bei der Diskussion um die bayrischen TSA-Wehren dran erinnern, dass es mal Thema war, dass die Ortswehr immer mitalarmiert wird, um die Hilfsfrist einzuhalten... Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?! | |||||
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Autor | Flor8ian8 K.8, Wiersdorf / Niedersachsen | 444272 | |||
Datum | 03.12.2007 00:38 | 7458 x gelesen | |||
Genau das meine ich. Danke Im NbrandSchG hatte ich auch nachgesehen und auch keinen Hinweis bekommen. | |||||
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Autor | Marc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 444271 | |||
Datum | 03.12.2007 00:34 | 7431 x gelesen | |||
Florian meint mit örtlicher Wehr wohl Abteilungswehr oder örtliche Wehr innerhalb einer Samtgemeinde. Ich habe im NbrandSchG nichts gefunden, wonach die örtliche Wehr eines Stadtteils oder eines samtgemeindeangehörigen Ortes im Schadensfall stets alarmiert werden muss. Es könnte somit also statt der örtlichen Wehr gleich der Stützpunkt oder der Schwerpunkt alarmiert werden. | |||||
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Autor | Flor8ian8 K.8, Wiersdorf / Niedersachsen | 444270 | |||
Datum | 03.12.2007 00:28 | 7464 x gelesen | |||
Erstmal danke für deine Antwort. Es geht mir darum, ob irgendwo geschrieben steht, das bei einem Schadensfall (FU, TH, Brandeinsatz etc.), in dem Hoheitsgebiet einer Ortsfeuerwehr, diese auf jedenfall von der Leitstelle mit zu alamieren ist. Ich bin auf der Suche nach diesem Gesetzestext. Ich habe mal was gelesen: "die nächstgelegene Feuerwehr ist zu alamieren" (sinngemäß wiedergegeben). Gruß | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 444269 | |||
Datum | 03.12.2007 00:16 | 7598 x gelesen | |||
Wo willst du genau drauf hinaus. Das Brandschutzgesetz regelt in den ersten beiden Paragraphen, dass die Gemeinde für die Abwehr der Gefahren von Bränden (Abwehrend/Vorbeugend) und bei Notständen zuständig ist (§1). Dazu hat sie u.a. eine "leisungsfähige" Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten(§2). Wenn nun also ein Schadensfall, der in oben genannte Definition reinpasst, auftritt, ist es Aufgabe der Feuerwehr diese Arbeit wahrzunehmen...dafür müsste sie aber auch darüber Bescheid wissen=> alarmiert werden... Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?! | |||||
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Autor | Flor8ian8 K.8, Wiersdorf / Niedersachsen | 444266 | |||
Datum | 02.12.2007 23:50 | 9045 x gelesen | |||
Hallo, kann mir jemand sagen, in welchem Gesetzestext oder in welcher Verordnung steht, dass bei einem Schadensfall die örtliche Feuerwehr zu alamieren ist. Das Bundesland ist Niedersachsen. Gruß Florian | |||||
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