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Thema | Bayern: Personenrettung VU (nicht) kostenlos? | 37 Beträge | |||
Rubrik | Techn. Hilfeleistung | ||||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 445021 | |||
Datum | 05.12.2007 23:48 | 17856 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian DüsingInteressant! Bei euch kostet also jeder RD-Einsatz Geld sobald man einen Patienten hat, der zahlen kann? Richtig, ist bei uns in By gleich (den RD betreffend). MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 444982 | |||
Datum | 05.12.2007 21:02 | 17936 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Jörg Raber Meine Info war bisher, dass die Rettung von Personen, egal wo, immer kostenfrei ist (vgl. BayFwG alt). Lag ich da falsch? Jep. Einsätze der Feuerwehr sind grundsätzlich kostenlos, bis auf wenige Ausnahmen. Einsätze bei Verkehrsunfällen sind eine Sache der sogenannten Gefährdungshaftung. Diese Einsätze sind in (evtl. fast) jedem Bundesland kostenpflichtig. Einige Bundesländer machen von der Kostenpflicht aber eine Rückausnahme, wenn der Einsatz der Rettung von Menschen dient. Dies ist zum Beispiel in Bremen, Hessen, Meck.-Vorpom., Nds, Sa-Anh, Schl-H. und Thüringen der Fall. Dort sind Einsätze zur Rettung von Menschen kostenfrei auch wenn diese wegen der Gefährdungshaftung eigentlich kostenpflichtig wären. Gruß Sven | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 444977 | |||
Datum | 05.12.2007 20:18 | 17999 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian DüsingInteressant! Bei euch kostet also jeder RD-Einsatz Geld sobald man einen Patienten hat, der zahlen kann? Hier geht es um nen VU mit Personenrettung. Und die Kosten welche ich meine sind dann aufräumarbeiten, ölspur, etc... Nich jeder RD Einsatz kostet was. Gruß Markus www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz | 444970 | |||
Datum | 05.12.2007 19:34 | 18052 x gelesen | |||
Hallo Markus, Geschrieben von Markus Böhmfeld Zu den Kosten, ist bei uns auch so, ab dem Zeitpunkt wo die Person dem RD übergeben wurde, kostet es was. Interessant! Bei euch kostet also jeder RD-Einsatz Geld sobald man einen Patienten hat, der zahlen kann? Ich kenne es so (ausnahmsweise Hessen), dass nur ein Transport und der Notarzteinsatz Kosten für die Krankenkasse / Selbstzahler verursacht. Gruß Christian | |||||
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Autor | Tobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern | 444911 | |||
Datum | 05.12.2007 16:53 | 17882 x gelesen | |||
Danke für die Unterstützung nach Berchtesgaden! Richtig, ich hab die Gesetze nicht gemacht, ich muß sie nur (!korrekt!) anwenden. Warum ich mich der Meinung des LFV nicht anschließen kann, auch die Rettung aus PKW, LKW, Flugzeug, ... kostenfrei zu machen, siehe oben. Ich kann aber auch meine Kameraden verstehen, die sagen, ich rette kostenlos Menschen und die Gemeinde stellt "Lohnkosten" für mich in Rechnung, die ihr so garnicht entstanden sind. Bitte aber auch beachten, daß immer mehr Arbeitgeber sich die Kosten für ihre Arbeitnehmer, die wärend der Arbeit im Einsatz waren von der Gemeinde holen. Die Gemeinde gibt diese und die Kosten für die Versicherung ihrer "Arbeitnehmer" sowie Ausbildungskosten als kalkulierten Stundensatz (so hab ich es vom Muster des Gemeindetages für die Stundensätze im Kopf) weiter. Durch eine bestmögliche Bereitschaft der Gemeinde den Arbeitgebern ihre Ausfallkosten zu ersetzten werden vielleicht auch die Arbeitsplätze von Feuerwehrleuten gesichert ("...Dich stell ich nicht ein/aus, weil Du durch Fw-Einsätze zu oft fehlst...") und vielleicht auch die Bereitschaft gesteigert Arbeitnehmer für Einsätze/Lehrgänge/... freizustellen. Und bedenkt bitte auch: Annahme: Du wohnst in einer Gemeinde. In ihrem Gebiet entsteht ein Objekt, durch das eine Gefahr ausgeht/ausgehen kann. Wegen fehlender rechtlicher Regelungen/Unmöglichkeit einer Finanzierung durch den Objektbetreiber wird der Gemeinde die Gefahrenabwehr für das Objekt übertragen. Die Gemeinde muß für dieses Objekt ein zusätzliches Fahrzeug kaufen/... . Dafür bekommt die Gemeinde aber weder vom Projektbetreiber noch vom Staat/Bund/Landkreis/Bezirk zusätzliches Geld. Auch sonst wirft das Projekt für die Gemeinde direkt nichts ab (z. B. Gewerbesteuer, ...). Bist Du dann als Gemeindebürger und Gemeindesteuerzahler nicht auch sauer, daß das Geld für die Gefahrenabwehr für das Objekt ausgegeben werden muss und so nicht mehr für den Ort direkt (z. B. Kindergarten, Kultur, Soziales, ...) zur Verfügung steht? Bedenke, das Objekt kann auch eine Bundesstraße/Autobahn sein! | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Franken (Bayern) | 444891 | |||
Datum | 05.12.2007 15:51 | 17891 x gelesen | |||
Hallo, Veto zurück! Geschrieben von Anton Kastner Die Feuerwehr ist verpflichtet Hilfe zu leisten ... blablabla ... wenn die sofortige Hilfe zur Gefahrenabwehr notwendig ist. Richtig ist: Die Feuerwehr leistet technische Hilfe. ABER: ich les da nix von nix kosten drin! Und von nix kommt nix! Wer meint, wir können nur billig, der muss als Opfer dann auch zufrieden sein, wenn jede Wehr nicht nur Super-Duper-Rettungssätze mit Riesen-Zubehör hat sondern nur einen Kombispreizer. Wenns jeder hochgesetzlich vorgeschrieben haben will, dann müsste die Komplettausstattung auch im FwG oder in einer DV aufgenommen werden. Wer vernünftig gerettet werden will, der darf auch ruhig was dafür zahlen (lassen, nämlich von seiner Versicherung, die das auch anstandslos tut!) ==> siehe auch die ewige Rauchwarnmelderdiskussion, jeder bekommt die Sicherheit, die er zu zahlen bereit ist! Geschrieben von Anton Kastner aber die Masse der Gemeinde legt das aber m.E. so aus. Ja, die Spinne in der Yukka-Palme. Die Masse der Gemeinde denkt auch, dass alles was mehr als fünf Häuser und zehn Spitzbuben hat, mit einer Berufsfeuerwehr ausgestattet ist und alle nur den ganzen Tag rumsitzen und karteln und auf einen Einsatz warten. Und dann fahren die Rothelme und Blauröcke mit tatütata und dem Löschzug zum Brandort, rüsten sich mit Sauerstoffmasken aus, nehmen die Wasserspritze, ... Wird wohl Zeit, dass jemand mal der Masse der Gemeinde sagt, was Sache ist und die Märchenstunde beendet. Grüßla, FP (der bei einer abrechnenden FF ist, die deshalb dementsprechend Material beschaffen kann. Und das ist auch gut so!) Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Franken (Bayern) | 444884 | |||
Datum | 05.12.2007 15:37 | 17933 x gelesen | |||
Kollege! Geschrieben von Jörg Raber angesichts mancher deiner Aussagen Da der Betroffene weiß, von wems kommt, und wie`s gemeint ist, trau ich mir in der Beziehung zu zitieren: ==> Zitat aus "Xaver und sein außerirdischer Freund", der bayerische Kultfilm schlechthin: also weißt, seit Du reden kannst, redst manchmal scho a recht an Scheißdreck daher! aber nichts desto trotz, die gemeinsamen Mittagessen mit dem Geschrieben von Jörg Raber Fakesind immer ganz nett und aufschlussreich ;-) Im übrigen: wir sind nict die Heilsarmee! Wer zahlt uns denn eine vernünftige THL-Ausrüstung? In der Regel doch keine Spendensammlung, weder beim Leichenschmaus noch am Krankenbett! Da die Rechnung in der Regel die jeweilige Versicherung übernimmt, waren VU`s schon immer abrechenbar und werden es voraussichtlich (hoffentlich) auch bleiben. Wenn nicht, dann fängt das ganze Rumgezicke erst an. Da wird dann die Laus um den Balg geschunden! So in der Art "Warum kostet das Ausleuchten was, wenn die Scheinwerfer schon zur Rettung dastanden, kostet dann nur das Abbauen was, ..." Die Leichenbergung darf dann demnach in Zukunft auch voll abgerechnet werden, weil sichs ja dann mit der "Rettung" eh erledigt hat. Also Poetät hin und her, diesbezüglich ändert sich nix. Das System bisher war OK und hatte eine klare Linie und feste Preise. Aber wenn sichs manche als Heldentaten anrechnen wollen, eine tolle, undurchschaubare Verkomplizierung einzuführen, dann sind sie im Rahmen der hohen Politik ja bestens aufgehoben. Grüßla, FP (... der bestätigen kann, dass der Thomas Reichel kein Fake ist. Aber leider sind manche Teile Deutschlands noch so dunkel [oder hinterm Mond] dass man dort für einen dringend notwendigen Ausspruch einer Wahrheit [so hier im Forum geschehen] auch als KBM drastische Repressalien zu Fürchten hat) Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Anto8n B8., Berchtesgaden / Bayern | 444877 | |||
Datum | 05.12.2007 15:20 | 18062 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias Josef Riesch Servus Namensvetter, die Verpflichtung zur Hilfeleistung und die Berechnung der Kosten sind 2 unterschiedliche Themen, die im BayFwGes auch separat behandelt werden. Du hast den Teil zitiert, der die Verpflichtung zur Hilfe regelt. Hier geht es aber um die Kostenerstattung, und Tobias Josef hat dazu die Rechtslage korrekt dargelegt. Du kannst ihm persönlich schon widersprechen, das ändert aber nichts an der Gesetzeslage;-) Dass das Ganze örtlich unterschiedlich gehandhabt wird, wundert mich ein wenig, denn haushaltsrechtlich ist eine Kommune eigentlich verpflichtet, kostenpflichtige Leistungen auch in Rechnung zu stellen - andernfalls gibts Ärger bei der kommunalen Rechnungsprüfung (oder wie das auch immer heißt). Ich habe das selber mal bei uns mitbekommen: Da hat ein Prüfer alle Einsatzbögen überprüft und einige Einsätze hinterfragt, bei denen die Kommune seines Erachtens grundlos auf Geld verzichtet hat. Damals gab es ziemliche Diskussionen zu DL-Rettungen/BRK-Unterstützung, die er als "Tragehilfe für das BRK" interpretierte, wir dagegen als "medizinisch indizierte Menschenrettung") Viele Grüße Anton | |||||
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Autor | Thom8as 8R., Reg.-Bezirk Mittelfranken / Bayern | 444874 | |||
Datum | 05.12.2007 15:00 | 17895 x gelesen | |||
Lach Gruß in die Oberpfalz | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 444873 | |||
Datum | 05.12.2007 14:58 | 17933 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Reicheldamit auch Oberpfälzer wissen, was Franken ist Wusste ich vorher schon, und ich weiß sicher, dass "Reg.-Bezirk Mittelfranken" auch kein Ort ist ;-)) MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Thom8as 8R., Reg.-Bezirk Mittelfranken / Bayern | 444870 | |||
Datum | 05.12.2007 14:29 | 17945 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Christof Strobl--- So, um der Diskussion nunmehr ein Ende zu geben: Ich habe meine Visitenkarte entsprechend geändert, damit auch Oberpfälzer wissen, was Franken ist (Achtung: Ironie). Jetzt können wir uns wieder dem ursprünglichen Thema widmen.... | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 444869 | |||
Datum | 05.12.2007 14:23 | 18012 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppIch mach dann mal den Klugsche*****: Franken als Ort gibt es auch außerhalb des Landes formerly known as StoiberCountry, so z.B. hier im Kreis Ahrweiler, Ortsteil der Stadt Sinzig. Und in der Schweiz kann man sogar damit bezahlen;-) Dachte mit schon, dass es auch Ortschaften mit diesem Namen gibt, war aber zu faul um nachzuschauen. Aber in der angesprochenen Visitenkarte stimmt der angegebene Ort ja wahrscheinlich nicht, und darauf wollte ich hinaus. Aber danke für die Belehrungen ;-) MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Bern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern | 444867 | |||
Datum | 05.12.2007 14:18 | 17981 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppIch mach dann mal den Klugsche*****: Franken als Ort gibt es auch außerhalb des Landes formerly known as StoiberCountry, so z.B. hier im Kreis Ahrweiler, Ortsteil der Stadt Sinzig. Freut mich als Franken sehr :-). Hab aber nur im bayerischen Ortsverzeichnis nachgeschaut, da mir andere nicht vorliegen. In USA fällt mir spotan auch Frankenmuth ein.... Grüßle Bernd | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 444862 | |||
Datum | 05.12.2007 14:02 | 18076 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernd Schalleraußer den drei fränkischen Regierungsbezirken gibts zweimal Franken als Ort:Ich mach dann mal den Klugsche*****: Franken als Ort gibt es auch außerhalb des Landes formerly known as StoiberCountry, so z.B. hier im Kreis Ahrweiler, Ortsteil der Stadt Sinzig. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 444854 | |||
Datum | 05.12.2007 13:46 | 18072 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias Josef RieschNach dem aktuellen bayerischen Feuerwehrgesetz kann die Gemeinde bei Unfällen mit Straßen-, Schienen- und Wasserfahrzeugen dem Halter des Fahrzeuges (egal ob Verursacher oder nicht) die Kosten des gesamten Einsatzes in Rechnung stellen (genauen Wortlaut bitte selbst nachlesen). Hallo Tobias Josef, dem muss ich aber schon widersprechen. Die Feuerwehr ist verpflichtet Hilfe zu leisten siehe hier: Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG), 4.2 Technischer Hilfsdienst 4.2.1 Die Feuerwehren haben technische Hilfe bei Unglücksfällen oder Notständen zu leisten. Unglücksfall ist jedes unvermittelt eintretende Ereignis, das einen nicht nur unbedeutenden Schaden verursacht oder erhebliche Gefahren für Menschen oder Sachen bedeutet. Ein Notstand liegt vor, wenn die Allgemeinheit bedroht ist. Die gemeindlichen Feuerwehren leisten aber in diesen Fällen nur dann technische Hilfe, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht (Art. 1 Abs. 1 BayFwG). Das ist anzunehmen, wenn Selbsthilfe einschließlich gewerblicher Leistungen wegen Gefahr im Verzug oder wegen nur bei der Feuerwehr vorhandener technischer Hilfsmittel oder Fachkenntnisse nicht möglich ist. 9 4.2.2 Als Einsätze bei Unglücks- oder Notfällen können in der Regel folgende, in der Praxis bedeutsame Fälle angesehen werden: − technische Hilfe im Rettungsdienst − Beseitigung gefährlicher Verkehrshindernisse − Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen (z.B. Mineralölunfälle) − Hilfeleistungen bei Wassergefahren (nicht Beseitigung der Folgen bereits einge− tretener Schäden) − Öffnen und Verschließen von Räumen wegen Gasgeruch, Wasseraustritt und dergleichen − Maßnahmen gegenüber Tieren, die selbst eine Gefahr darstellen oder sich in hilfloser Lage befinden. In all diesen Fällen besteht ein öffentliches Interesse an der Hilfeleistung der Feuerwehr nur, wenn verantwortliche Personen nicht oder nicht rechtzeitig herangezogen werden können oder (mit eigenen oder fremden Mitteln) zu wirksamer Abwehr nicht in der Lage sind und wenn die sofortige Hilfe zur Gefahrenabwehr notwendig ist. Es ist zwar nicht explizit beschrieben, dass die Rettung von Menschen nichts kostet, bzw. nicht berchnet wird, aber die Masse der Gemeinde legt das aber m.E. so aus. Und das finde ich gut so, denn deswegen bin ich auch zur FF gegangen. Ist aber wirklich meine persönliche Meinung. Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Gefallen wollen heißt sich erniedrigen. (Gustave Flaubert) Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Bern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern | 444853 | |||
Datum | 05.12.2007 13:45 | 18020 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblIst doch ganz einfach festzustellen, aus welchem Lkr. ist er denn? Franken ist ja bekanntlich kein Ort, oder? Irrtum, Christof, außer den drei fränkischen Regierungsbezirken gibts zweimal Franken als Ort: 1x Ortsteil der Gemeinde Laberweinting, Niederbayern (!) 1x Ortsteil der Stadt Weißenstadt/Ofr. (bei mir gleich ums Eck) Quelle: Amtl. ortsverzeichnis für Bayern von 1987. Ob es dort einen KBM gibt, konnt ich auf die Schnelle jetzt nicht klären. Aber im fränkischen Franken ist jedenfalls ne FF vorhanden. Grüße Bernd | |||||
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Autor | Tobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern | 444844 | |||
Datum | 05.12.2007 13:31 | 18209 x gelesen | |||
Nach dem aktuellen bayerischen Feuerwehrgesetz kann die Gemeinde bei Unfällen mit Straßen-, Schienen- und Wasserfahrzeugen dem Halter des Fahrzeuges (egal ob Verursacher oder nicht) die Kosten des gesamten Einsatzes in Rechnung stellen (genauen Wortlaut bitte selbst nachlesen). Ich finde dies auch gerecht! Viele Gemeinden an Bundesstraßen und Autobahnen müssen sich erheblich mehr Feuerwehr leisten, als vergleichbare Gemeinden ohne diese Verkehrswege. Der "Betreiber" der Verkehrswege leistet dafür keinen finanziellen Ausgleich. (Ich hab auf jeden Fall noch nie davon gehört, daß der Bund z. B. über die LKW-Maut einer Autobahnfeuerwehr einen Verkehrssicherungsanhänger finanziert hätte.) Wenn schon dann die Gemeinden diese finanzielle Mehrbelastung haben, dann finde ich es auch gerecht, wenn diese nicht komplett von den "Steuerzahlern" der Gemeinde finanziert werden müssen, sondern auch diejenigen, die das Gerät (wenn auch zugegebenermaßen unfreiwillig) "in Anspruch nehmen" sich an Beschaffung und Unterhalt angemessen beteiligen. Dazu auch Folgendes und eine Gerichtsentscheidung: "Hierbei ist Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayFwG als Rechtsgrundlage einschlägig, da ein Ursachenzusammenhang zwischen dem Betrieb des Fahrzeugs und dem Unfall besteht. Deshalb kann hier nicht auf die Nr. 2 abgestellt werden, da zwischen den beiden Rechtsgrundlagen ein Stufenverhältnis besteht, wonach der Nr. 1 aufgrund ihrer spezielleren Regelung Vorrang einzuräumen ist. Insoweit sind von Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayFwG auch Einsätze und Einsatzzeit erfasst, die zur Bergung und Rettung von Mensch und Tier dienen. Die Ausschlußgründe der Kostenpflicht wie sie Art. 28 Abs. 2 Nr. 2 vorsieht, greifen insofern nicht, da Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 diese Tatbestände nicht kennt." ?Der Regelung des Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayFwG liegt ? wie des § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ? der Gedanke zugrunde, daß jemand, der eine besondere Gefahrenlage schafft, zur Beherrschung derselben (bzw. zur vorbeugenden Abdeckung von entsprechenden Schäden durch Versicherungen) zu sorgen hat. Eine solche besondere Gefahrenlage ist bereits darin zu sehen, daß jemand ein Kraftfahrzeug in Betrieb nimmt. Diesen Bestimmungen ist gemeinsam, daß kein Verschulden notwendig ist, um die Haftung auszulösen. Daraus folgt, daß die Gemeinde bei Anwendung von Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayFwG nicht zu prüfen braucht, ob und von wem der den Feuerwehreinsatz auslösende Unfall schuldhaft verursacht wurde. Entscheidend ist nach der gesetzlichen Regelung allein, ob die Gefahr oder der Schaden dadurch verursacht wurde, daß ein in Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayFwG aufgeführtes Fahrzeug ?in Betrieb? war. Da ein Haftungsausschlusstatbestand , wie z. B. in § 7 Abs. 2 StVG (?höhere Gewalt? bzw. früher ?unabwendbares Ereignis?), in das Feuerwehrgesetz nicht übernommen wurde, scheiden hier Einwendungen dieser Art prinzipiell aus, (?). (Verwaltungsgericht Augsburg vom 9. August 2004) Eine Zustellung eines Kostenbescheides nur an die Versicherung des Verursachers ist aus rechtlichen Gründen nicht ausreichend! Viele Grüße Tobias | |||||
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Autor | Thom8as 8R., Franken / Bayern | 444830 | |||
Datum | 05.12.2007 12:49 | 17998 x gelesen | |||
Danke für das Vertrauen. Aber ich bin nur einer von vielen KBM´s im Landkreis. Ich hatte meine Daten anfangs großzügig hier hereingeschrieben, dies aber aus verschiedenen Gründen etwas allgemeiner formuliert. Hauptsächlich für die anonymen Mitleser, die einen gerne hintenrum anschwärzen. Aber anscheinend bin ich doch schon recht populär geworden. Aber das geht vom Thema weg... Genaue Informationen bezüglich der Kosten habe ich noch nicht, aber ich habe da etwas läuten hören, dass der komplette Einsatz kostenfrei werden soll. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 444825 | |||
Datum | 05.12.2007 12:25 | 17921 x gelesen | |||
Du schreibst erstganz so ist´s nicht.und dann stellst du haargenau den mich bestätigenden Umkehrschluss dessen dar, was ich vorher geschrieben hab? Jetzt bin ich verwirrt... Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 444823 | |||
Datum | 05.12.2007 12:15 | 18054 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppUnd weiß die Polizei einmal, dass die Feuerwehr auch kleinste Ölflecken kostenlos beseitigt und die Verantwortung für diese Arbeit übernimmt, kommen die entsprechenden Einsätze von ganz alleine... Hallo Sebastian, ganz so ist´s nicht. Auch bei uns wird die Ölspurbeseitigung berechnet. und das kostet lt. gemeindlicher Satzung nicht wenig. Die Polizei ist auch jetzt dazu übergegangen, uns nicht mehr zu solchen Sachen zu rufen, sonder den Baulastträger oder es macht der Abschlepper. Wir werden nur noch gerufen, wenn wirklich Gefahr im Verzug ist. Und das ist gut so, denn dadurch sind auch unsere Einsätze viel weniger geworden. Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Gefallen wollen heißt sich erniedrigen. (Gustave Flaubert) Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Mike8 B.8, Brome / Niedersachsen | 444818 | |||
Datum | 05.12.2007 12:09 | 18075 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof Stroblaus welchem Lkr. ist er denn? Google zufolge heißt der KBM des Landkreises Weißenburg - Gunzenhausen (was, wie wir alle wissen, in Franken liegt) Thomas Reichel. Ergo können wir ihm wohl schon glauben, denke ich. Alle meine Äußerungen beziehen sich ausschließlich auf meine persönliche Meinung und spiegeln nicht die Meinung der Ortsfeuerwehr oder meiner Vorgesetzten wider. | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 444817 | |||
Datum | 05.12.2007 12:06 | 17897 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten SchlotterNe, aber trotzdem ist´s nirgends schöner ;-) Dreamer ;-) MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 444816 | |||
Datum | 05.12.2007 12:02 | 17992 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Christof Strobl Franken ist ja bekanntlich kein Ort, oder? Ne, aber trotzdem ist´s nirgends schöner ;-) Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 444814 | |||
Datum | 05.12.2007 11:59 | 18101 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg RaberIch bin mir angesichts mancher deiner Aussagen und vor allem durch deine Ortsangabe nicht ganz sicher, ob den Account kein Fake ist... Aber wenn du KBM bist Ist doch ganz einfach festzustellen, aus welchem Lkr. ist er denn? Franken ist ja bekanntlich kein Ort, oder? MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Jörg8 R.8, Steppach / Bayern | 444809 | |||
Datum | 05.12.2007 11:55 | 18102 x gelesen | |||
Hallo Thomas Ich bin mir angesichts mancher deiner Aussagen und vor allem durch deine Ortsangabe nicht ganz sicher, ob den Account kein Fake ist... Aber wenn du KBM bist, weißt du eventuell etwas mehr über diese Änderung? Soll wirklich nicht nur die Rettung, sondern quasi der komplette VU mit Absicherungs-, Reinigungsarbeiten, bei Toten immensen Wartezeiten auf Sachverständige usw. kostenfrei werden? Meinen Bürgermeister wird das sehr wohl interessieren. Zumindest sind es neue Voraussetzungen. Ich weiß ja, dass mancher Feuerwehrmann eine "rose Wolken"-Vorstellung von den Kollegen der Polizei hat (nicht zwanghaft auf dich bezogen!), aber du darfst dir sicher sein, dass es auch in der Berufsgruppe viele gibt, die sich denken: "Warum soll ich den Mist wegmachen und (in Bayern) den Verkehr lenken, die Hobby-Feuerwehrler sind doch so geil auf jeden Einsatz". Wenn's dann auch nix mehr Kosten wird, ist auch noch die letzte Hemmschwelle gefallen. Jörg | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 444805 | |||
Datum | 05.12.2007 11:44 | 17952 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas ReichelIch persönlich finde es ziemlich pietätlos, wenn die Witwe eines Unfallopfers auch noch ne Rechnung über Absperrmaßnahmen nach einem Unfall bekommt (auch wenn die Versicherung das übernimmt). ... im Normalfall die Versicherung des "Schuldigen". Warum sollte die Gemeinden da als einzige Rücksicht nehmen? Grüße Magnus | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 444803 | |||
Datum | 05.12.2007 11:37 | 18008 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas ReichelDie alarmauslösende Stelle (bei uns noch PI) weiß ja nicht, was kostenpflichtig ist und was nicht bzw. welche Gemeinde etwas verlangt oder nicht.Das ist sehr leicht herauszufinden. Und weiß die Polizei einmal, dass die Feuerwehr auch kleinste Ölflecken kostenlos beseitigt und die Verantwortung für diese Arbeit übernimmt, kommen die entsprechenden Einsätze von ganz alleine... Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Thom8as 8R., Franken / Bayern | 444798 | |||
Datum | 05.12.2007 11:26 | 17904 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Ja, ich weiß. In der Praxis ist es einfach so und alle Beteiligten müssen ja auch ihr Geld verdienen. Aber ich glaube, die Gemeinden machen es dann schon richtig wie es sein soll. | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 444795 | |||
Datum | 05.12.2007 11:20 | 18045 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Thomas Reichel Ich persönlich finde es ziemlich pietätlos, wenn die Witwe eines Unfallopfers auch noch ne Rechnung über Absperrmaßnahmen nach einem Unfall bekommt (auch wenn die Versicherung das übernimmt). das kann ich schon verstehen, aber auch der Abschlepper schickt eine Rechnung. Und auch das Beerdigungsinstitut macht seine Arbeit aus pietätsgründen nicht umsonst.... :-( Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 444794 | |||
Datum | 05.12.2007 11:19 | 17952 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas ReichelIch persönlich finde es ziemlich pietätlos, wenn die Witwe eines Unfallopfers auch noch ne Rechnung über Absperrmaßnahmen nach einem Unfall bekommt (auch wenn die Versicherung das übernimmt). Nö, sie bekommt ja keine Rechnung, sondern es wird höchstens nach dem Namen der Versicherung gefragt, mit dieser kann die Stadt dann abrechnen, finde ich auch in Ordnung so. Ob hier Absperrmaßnahmen mit abgerechnet werden ist mir nicht bekannt, aber z.B. Ölschadenbeseitigung o.ä. kann m.W. abgerechnet werden. Ich weiß z.B. auch, dass die Bergwacht Bayern einen Leichentransport aus unwegsamen Gelände (ja das dürfen die!) von der Versicherung bezahlt bekommt, also auch hier wird eine Rechnung gestellt, das hat mit Piätät nichts zu tun. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 444793 | |||
Datum | 05.12.2007 11:17 | 18159 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas ReichelIch persönlich finde es ziemlich pietätlos, wenn die Witwe eines Unfallopfers auch noch ne Rechnung über Absperrmaßnahmen nach einem Unfall bekommt (auch wenn die Versicherung das übernimmt). Aber die Geräte müssen ja auch irgendwie bezahlt werden, klar ist es in bestimmter Hinsicht schlimm, aber schlimmer find ich es wenn man den Opfern nicht helfen kann weil nur überaltetes Material zur verfügung steht. Zu den Kosten, ist bei uns auch so, ab dem Zeitpunkt wo die Person dem RD übergeben wurde, kostet es was. Gruß Markus www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München) | |||||
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Autor | Thom8as 8R., Franken / Bayern | 444783 | |||
Datum | 05.12.2007 10:49 | 18186 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Ich glaube nicht, dass es zu einer vermehrten Alarmierung kommen wird. Die alarmauslösende Stelle (bei uns noch PI) weiß ja nicht, was kostenpflichtig ist und was nicht bzw. welche Gemeinde etwas verlangt oder nicht. Die alarmieren nach der vorliegenden Lage. Ich denke, dass trotz Kostenpflicht die Gemeinde auch nicht immer eine Rechnung gestellt hat und der Unterschied zwischen kostenpflichtig und kostenfrei nicht so groß ist, zumindest bei einem VU.Ich persönlich finde es ziemlich pietätlos, wenn die Witwe eines Unfallopfers auch noch ne Rechnung über Absperrmaßnahmen nach einem Unfall bekommt (auch wenn die Versicherung das übernimmt). | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 444779 | |||
Datum | 05.12.2007 10:24 | 17889 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg RaberDann werden wir in Zukunft noch häufiger zur Straßenreinigung nach Verkehrsunfällen alarmiert werden und die Freunde der Polizei brauchen keine Besen mehr im Auto :-) Willkommen in NRW. :-( Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Jörg8 R.8, Steppach / Bayern | 444778 | |||
Datum | 05.12.2007 10:03 | 17997 x gelesen | |||
Hallo Anton Vorgehensweise ist klar. So kenne ich das auch. Geschrieben von Anton Kastner ....bis der (die) Verletzte dem Rettungsdienst übergeben ist... Das ist doch auch das Ende der Rettung?! Oder? Alles andere ist ein THL-Einsatz, wie Ölspur oder dergl.. Soll dies nun auch kostenfrei werden? Dann werden wir in Zukunft noch häufiger zur Straßenreinigung nach Verkehrsunfällen alarmiert werden und die Freunde der Polizei brauchen keine Besen mehr im Auto :-) Irgendwie fehlt mir noch der Durchblick. Gruß in die Oberpfalz Jörg | |||||
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Autor | Mark8us 8H., Auerbach / Bayern | 444776 | |||
Datum | 05.12.2007 09:57 | 17947 x gelesen | |||
Hi, mein Kenntnisstand ist mit dem von Anton identisch. Der Einsatz der Feuerwehr ist kostenfrei, bis die Person befreit und dem Rettungsdienst übergeben ist. Nachfolgende Tätigkeiten (Ölspurbeseitigung, Absperr- und Ausleuchtmaßnahmen) können von der Gemeinde in Rechnung gestellt werden. | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 444773 | |||
Datum | 05.12.2007 09:51 | 18204 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg RaberMeine Info war bisher, dass die Rettung von Personen, egal wo, immer kostenfrei ist Hallo Jörg, soweit ich weiß, ist bisher die Kostenfreiheit gewährt, bis der (die) Verletzte dem Rettungsdienst übergeben ist. Die anschließende Tätigkeit ( Verkehrsregelung, Ausleuchten für Sachverständigen, Straßenreinigung) kann dann in Rechnung gestellt werden. Das liegt aber im Ermessen der Gemeinde. Diese Tätigkeiten können ja dann über die Versicherung des Unfallverursachers abgerechnet werden. Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Gefallen wollen heißt sich erniedrigen. (Gustave Flaubert) Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Jörg8 R.8, Steppach / Bayern | 444772 | |||
Datum | 05.12.2007 09:45 | 20044 x gelesen | |||
Hallo hab gerade im neuen "Florian kommen" des LFV Bayern unter den erreichten Änderungen im neuen BayFwG entdeckt, dass "der Weg für die Gesetzesänderung zur Kostenfreiheit der Personenrettung bei Verkehrsunfällen geebnet" wurde. Meine Info war bisher, dass die Rettung von Personen, egal wo, immer kostenfrei ist (vgl. BayFwG alt). Lag ich da falsch? Oder hatte man das von offizieller Stelle bei der Novellierung vor und der LFV hat intervenieren können? Wer weiss was dazu? Wollte jetzt nicht gleich mit dem LFV korrespondieren. Gruß Jörg | |||||
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