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Thema | Rettungsdienst + TvöD | 27 Beträge | |||
Rubrik | Rettungsdienst | ||||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 446257 | |||
Datum | 11.12.2007 14:21 | 8888 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerGenau, und wie würdest Du anfallende Stunden nennen, die die Regelarbeitszeit übersteigen, nur auf freiwilliger Basis geleistet werden, aber das regelmäßig seit Jahren? "Rheinische Lösung" *eg* Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Marc8us 8P., Rahden / NRW | 446087 | |||
Datum | 10.12.2007 18:40 | 8952 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerWas haben denn Gerichtsurteile mit Gerechtigkeit zu tun? :-) Ja, ich weiß. Recht haben und Recht bekommen, sind zwei verschiedene Paar Schuhe. :-( Viele Grüße Marcus Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder! http://www.feuerwehr-rahden.de | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 446078 | |||
Datum | 10.12.2007 18:15 | 8963 x gelesen | |||
Geschrieben von Marcus PansingHab das per PM mal rübergeschickt, vielleicht hilft das zum Glauben an die Gerechtigkeit. Was haben denn Gerichtsurteile mit Gerechtigkeit zu tun? :-) Es ist ja schon bezeichnend für die Durchschaubarkeit von Gesetzen, dass man für jeden Mist klagen muss, weil jeder sie so versteht, wie es ihm nützt... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Marc8us 8P., Rahden / NRW | 446077 | |||
Datum | 10.12.2007 18:03 | 8979 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas LeutweinGerne, vielleicht bringt mir das meinen Glauben an die Gerichtsbarkeit wieder zurück. Hab das per PM mal rübergeschickt, vielleicht hilft das zum Glauben an die Gerechtigkeit. Viele Grüße Marcus Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder! http://www.feuerwehr-rahden.de | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 446062 | |||
Datum | 10.12.2007 17:24 | 8901 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk Janiak*Satirean* ZWANGSARBEIT!? *Satireaus* Mit Geld kann man Leute zu so manchem zwingen... Aber wer genug davon hat, braucht ja nicht. :-) Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Dirk8 J.8, Edmonton / Alberta | 446053 | |||
Datum | 10.12.2007 17:06 | 8988 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerGenau, und wie würdest Du anfallende Stunden nennen, die die Regelarbeitszeit übersteigen, nur auf freiwilliger Basis geleistet werden, aber das regelmäßig seit Jahren? *Satirean* ZWANGSARBEIT!? *Satireaus* CIVILIAN FRIENDS: Will take your drink away when they think you've had enough. FIRE DEPARTMENT FRIENDS: Will look at you stumbling all over the place and say, "You better drink the rest of that, you know we don't waste...that's alcohol abuse!!" Then carry you home safely and put you to bed. | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 446043 | |||
Datum | 10.12.2007 16:40 | 9132 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas Bräutigam IIRC liegt der Personalfaktor dann so ca. bei 6.25 (im Vergleich zu 4.x im jetzigen 54h-System). Das beruhigt mich ja doch erst einmal. Folglich wird es wohl auch im Interesse der kommunalen Arbeitgeber sein, Dienstplanmodelle mit solch hohen Personalansätzen zu verhindern. :-) Geschrieben von Andreas Bräutigam Ja, aber das ist halt evtl. (die Gelehrten streiten noch) nicht rechtmäßig (auch wenn es in mehreren Städten schon 20 Jahre, in anderen seit 2006 so gemacht wird). Langsam hab ich das Gefühl, dass jede Stadt so macht, wie sie denkt, ob das im Sinne einer Richtlinie ist, oder nicht. So lange niemand der Betroffenen daran Anstoss nimmt, scheint das zu funktionieren. Oder gibt es irgendeine Kontrollinstanz, die aus eigener Zuständigkeit vor Ort nachsieht, ob alles rechtskonform läuft... Mal abgesehen von Gerichten, die aber um ein Urteil sprechen zu können, die Klage eines Betroffenen brauchen... Geschrieben von Andreas Bräutigam Und Mehrarbeit heißt ja Mehrarbeit, weil sie mehr als die Regelarbeit ist. :-) Genau, und wie würdest Du anfallende Stunden nennen, die die Regelarbeitszeit übersteigen, nur auf freiwilliger Basis geleistet werden, aber das regelmäßig seit Jahren? Geschrieben von Andreas Bräutigam Und: Falls Du Dich bedroht fühltest: Das war nicht meine Absicht... An Deinen Äußerungen war nichts bedrohliches, wie wir ja festgestellt haben, zumindest nicht für mich persönlich... der Umgangston hier ist ja doch moderater geworden, ;-) Zumindest hat man in letzter Zeit das Gefühl, dass man im gleichen Lager sitzt, wenn auch an verschiedenen Enden.:-) Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 446016 | |||
Datum | 10.12.2007 14:37 | 9060 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerSicherlich mache ich lieber 24h, spiele in der Bereitschaftszeit Tischtennis und kassiere 20? pro Schicht, aber was würde es denn an Mehrpersonal erfordern, wenn ich nach 8h Vollarbeitszeit nach Hause ginge? IIRC liegt der Personalfaktor dann so ca. bei 6.25 (im Vergleich zu 4.x im jetzigen 54h-System). Geschrieben von Dietmar Reimer Da wäre es sicher immer noch billiger, ich bekäme jede Stunde, die über die 48h hinausgeht, nach Mehrarbeitsvergütung bezahlt... Ja, aber das ist halt evtl. (die Gelehrten streiten noch) nicht rechtmäßig (auch wenn es in mehreren Städten schon 20 Jahre, in anderen seit 2006 so gemacht wird). Und Mehrarbeit heißt ja Mehrarbeit, weil sie mehr als die Regelarbeit ist. :-) Und: Falls Du Dich bedroht fühltest: Das war nicht meine Absicht... Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 445993 | |||
Datum | 10.12.2007 12:02 | 8994 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerSind bei Euch RTW/NEF auf der Feuerwache untergebracht? Wir haben noch das räumliche Problem, dass NAW an den Krankenhäusern stehen, und somit logistische Probleme auftauchen. Da müßte das LF zur Ablösung hin. Nicht machbar... Hallo, das NEF steht bei uns auch im Krankenhaus. Über die Ablösezeit wird bei uns der Pool (FWK, 3 WLF) von 5 auf 4 Funktionen heruntergefahren. D.h., ein Kollege vom Pool übernimmt die Funktion des zur Ablösung gehenden NEF-RA. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 445965 | |||
Datum | 10.12.2007 10:08 | 9022 x gelesen | |||
Geschrieben von Marcus PansingIst Dir dazu dieses Urteil schon bekannt? War mir bisher nicht bekannt. Nach dem Lesen wärs mir, glaub ich auch lieber, ich häts nie gesehen. Geschrieben von Marcus Pansing Ein gegenlautendes Urteil eines nds. Landesarbeitsgerichts sende ich gern per PM zu, ich finde es nicht im Netz. Gerne, vielleicht bringt mir das meinen Glauben an die Gerichtsbarkeit wieder zurück. Gruß Andreas | |||||
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Autor | Marc8us 8P., Rahden / NRW | 445962 | |||
Datum | 10.12.2007 09:10 | 8992 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas LeutweinIch suche Kontakt zu Rettungsdienstlern bei denen der TvöD angewendet wir. Bei uns wird der TVöD seit 01.01.07 im 24h Dienst angewendet, ab dem 01.01.08 stellen wir auf 12h Dienst um. Ist Dir dazu dieses Urteil schon bekannt? Ein gegenlautendes Urteil eines nds. Landesarbeitsgerichts sende ich gern per PM zu, ich finde es nicht im Netz. Viele Grüße Marcus Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder! http://www.feuerwehr-rahden.de | |||||
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Autor | Dirk8 J.8, Edmonton / Alberta | 445958 | |||
Datum | 10.12.2007 07:03 | 9016 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerWenn ich Beschreibungen des Arbeitsalltags eines ehemaligen Kollegen, der heute beim Edmonton FD, oder wie das auch immer heißt, Edmonton Fire Rescue Services. Aber das aendert sich auch alle Jahre wieder, weil jemand meint er muesste den Namen den "neuen" Aufgaben anpassen. Geschrieben von Dietmar Reimer Wenn Ratsmitglieder so tief in die Materie Feuerwehr einsteigen, ist vorher schon was falsch gelaufen, hab ich zumindest gehört... Wir laden unsere Ratsmitglieder sogar ein (Fire Ops 101) um denen zu zeigen was wir machen und zwar richtig, so mit Flashover Container, WBA, Drehleitersteigen und Schlaeuche schleppen (fuer den RettD waeren Einsatzfahrten auf einem NAW bestimmt eine augenoeffnende Erfahrung). Hat bisher nur positive Ergebnisse erziehlt z.B. einen Antrag fuer 20 zusaetzliche Firefighter durch ein Ratsmitglied die vorher absolut dagegen war. Diese Veranstaltungen werden uebrigens von unserer Gewerkschaft veranstaltet. Was Beispiele fuer FW und RettD Abloesungen angeht, in unserer Nachbargemeinde Sherwood Park (ein integrierter Service) haben die eine sogenannte "First up Crew" und "Second up Crew" d.h. die FuC uebernimmt den ersten Einsatz, egal ob RettD oder Feuer und die SuC uebernimmt den naechsten.Eine Crew besteht aus 1/3 wobei der Captain dann nicht zu Rett Einsaetzen mitfaehrt. Dies geschieht allerdings ebenfalls im 4 Schicht, 10 h Tag, 14h Nacht Dienst. Waere doch aber mal eine Ueberlegung wert, oder? Gruss, Dirk CIVILIAN FRIENDS: Have shared a few experiences... FIRE DEPARTMENT FRIENDS: Have shared a lifetime of experiences no Civilian could ever dream of... | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 445954 | |||
Datum | 10.12.2007 00:41 | 9130 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard PfeifferWir haben innerhalb der 24-Stunden-Schicht eine RTW/NEF-Tagschicht und eine RTW/NEF-Nachtschicht. Hört sich nicht schlecht an, wird nur bei uns schwierig, weil, bei unserer Ablösung um 13:00h ist die Hälfte um 1:00 rum. Ungünstig, weil entweder ist man zu dieser Zeit noch mit dem RTW unterwegs, oder pennt schon auf dem LZ... Sind bei Euch RTW/NEF auf der Feuerwache untergebracht? Wir haben noch das räumliche Problem, dass NAW an den Krankenhäusern stehen, und somit logistische Probleme auftauchen. Da müßte das LF zur Ablösung hin. Nicht machbar... Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Arbeitsbeginn zwischen 6.30 Uhr und 7.00 Uhr (fliegender Wechsel), Funktionen auf dem LZ oder Sonderfahrzeuge (also in blau), Arbeitszeit bis 12.00 Uhr und dann Arbeitsbereitschaft bis zwischen 18.00 Uhr und 19.00 Uhr der RTW/NEF übernommen wird. Hört sich ein bisschen so an, wie der Dienst in unserer Leitstelle, wo innerhalb der 24h Freizeit und Dienstzeit im Wechsel stattfinden. Nur haben die Kollegen in ihrer Bereitschaftszeit wirklich Ruhe und können schlafen, wenn sie wollen... Feuerwehr könnte so schön sein, wenn die Einsätze nicht wären...:-) Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 445951 | |||
Datum | 09.12.2007 23:43 | 9122 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas Bräutigam Frei nach Loriot: Ach was? Ja sicher, nur erinnert mich betriebswirtschaftliches Denken in der öffentlichen Verwaltung manchmal an Loriots Pappa ante portas, Stichwort Senf. Geschrieben von Andreas Bräutigam Das hört man öfter, ja. Allerdings sonst imemr in Zusammenhang mit dem Beamtenstatus von Feuerwehrleuten... Den man ja den heutigen Beamten nicht entziehen kann, sondern nur per Gesetz den zukünftigen Kollegen versagen könnte...Darüber werde ich wohl noch pensioniert werden... Wenn ich Beschreibungen des Arbeitsalltags eines ehemaligen Kollegen, der heute beim Edmonton FD, oder wie das auch immer heißt, höre, bin ich nicht unbedingt glücklich, den Beschränkungen des Beamtenrechts unterworfen zu sein. Und wenn Du an die von Dir beschriebenen Nebenjobs der Kollegen denkst, wirst Du mir sicher zustimmen, dass so mancher auch unter den Bedingungen der freien Wirtschaft gut zurecht käme. Geschrieben von Andreas Bräutigam Naja, also komm, SO VIEL unternehmerischen Verstand haben selbst Ratsmitglieder... Wenn Ratsmitglieder so tief in die Materie Feuerwehr einsteigen, ist vorher schon was falsch gelaufen, hab ich zumindest gehört... Geschrieben von Andreas Bräutigam Welchen denn? Die Variante mit den Betten zum Preis der Variante mit der 30 Minuten-Pause? Sicherlich mache ich lieber 24h, spiele in der Bereitschaftszeit Tischtennis und kassiere 20? pro Schicht, aber was würde es denn an Mehrpersonal erfordern, wenn ich nach 8h Vollarbeitszeit nach Hause ginge? Wenn man mit etwas droht, muss man auch sagen können, was es kostet. Da wäre es sicher immer noch billiger, ich bekäme jede Stunde, die über die 48h hinausgeht, nach Mehrarbeitsvergütung bezahlt... Geschrieben von Andreas Bräutigam Wenn der RTW bis 19.00 Uhr schon 12 Dinger hatte, dann ist der Blaue Kollege im Zustand nach Arbeitsdienst trotzdem noch fitter als die RTW-Besatzung. Ausnahmen bestätigen die Regel und können individual verhackstückt werden (wie vieles dieser Dinge, die man eigentlich nach GMV ohne zentrale Vorgaben abhandeln könnte). Da gebe ich Dir Recht, aber bisher war die Bereitschaft zu solchen Veränderungen in der Mannschaft noch nicht vorhanden. Abgesehen von Einzelfällen. Wachintern gibt es Regelungen, RTW Besatzungen jede Schicht oder zumindest im 2-3-2 Rhythmus abzuwechseln, um das kurze Wochenende zu entschärfen. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 445948 | |||
Datum | 09.12.2007 23:03 | 9031 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas Leutwein Geschrieben von Dietmar Reimer Ja wie jetzt? Deine Äußerungen hier ließen darauf schliessen, dass Du nach Möglichkeiten suchst, aus der Nummer rauszukommen. Oder suchst Du nach einem Weg, den "Bereitschaftsaufschlag" an Arbeitszeit möglichst klein zu halten? Geschrieben von Andreas Leutwein Arbeitszeitrechtlich tut sie das nicht aber Vergütungsrechtlich sehr wohl. Dass heisst: mehr als 48h/Woche sind nicht drin, egal ob Bereitschaft oder Arbeit, aber bei der Bezahlung soll nur die Arbeit zählen? Die spinnen, die Europäer. Erinnert mich ein bisschen an Arbeit bis 67: keiner machts, aber die Rente wird entsprechend gekürzt. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 445938 | |||
Datum | 09.12.2007 21:57 | 9158 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerBisher habe ich noch kein überzeugendes Modell kennen gelernt, um die 24h auf dem RTW auf mehrere Leute zu verteilen. Hallo, wir haben das bei uns auf der FRW 5 so organisiert (Achtung, wir wechseln um 7.00 Uhr): Wir haben innerhalb der 24-Stunden-Schicht eine RTW/NEF-Tagschicht und eine RTW/NEF-Nachtschicht. RTW/NEF-Tagschicht Arbeitsbeginn zwischen 6.30 Uhr und 7.00 Uhr (fliegender Wechsel) bis zwischen 18.00 Uhr und 19.00 Uhr der Wechsel mit der RTW/NEF-Nachtschicht stattfindet. RTW/NEF-Nachtschicht Arbeitsbeginn zwischen 6.30 Uhr und 7.00 Uhr (fliegender Wechsel), Funktionen auf dem LZ oder Sonderfahrzeuge (also in blau), Arbeitszeit bis 12.00 Uhr und dann Arbeitsbereitschaft bis zwischen 18.00 Uhr und 19.00 Uhr der RTW/NEF übernommen wird. Von der RTW/NEF-Übernahme ist bis 7.00 Uhr Arbeitsbereitschaft aber tatsächlich durch die Ausrückefrequenz ein großer Teil tatsächliche Arbeitszeit. Dieses Modell wurde damals zwischen der ÖTV-Betriebsgruppe, dem Personalrat und der Amtsleitung abgestimmt und die Kollegen sind mit dieser Regelung zufrieden. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 445932 | |||
Datum | 09.12.2007 21:22 | 9166 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerÖkonomisch nachvollziehbar ist das sicherlich aus Sicht des Unternehmers, Frei nach Loriot: Ach was? Geschrieben von Dietmar Reimer In Zeiten der Globalisierung werden wir uns solcherlei nationale Eigenheiten in Zukunft nicht mehr leisten können...:-) Das hört man öfter, ja. Allerdings sonst imemr in Zusammenhang mit dem Beamtenstatus von Feuerwehrleuten... Geschrieben von Dietmar Reimer Zwischen den Extremen gibt es sicher noch genügend Spielraum... Welchen denn? Die Variante mit den Betten zum Preis der Variante mit der 30 Minuten-Pause? Naja, also komm, SO VIEL unternehmerischen Verstand haben selbst Ratsmitglieder... Geschrieben von Dietmar Reimer Wenn man nach einer kaputten Nacht auf dem RTW morgens mit dem Angriffstrupp tauscht, hat man nicht viel gewonnen, weil man dann in Blau Arbeitsdienst macht. Das mag für Mittagswechsel und "echten Arbeitsdienst" stimmen. Für andere BFs mit Morgenwechsel und "Die blauen schaukeln sich auf der Wache die E... und gucken den weißen beim Ausrücken zu" (ja, sowas gibt es...) sieht das schon anders aus. Geschrieben von Dietmar Reimer Gibt es mit Morgenablösung da andere Modelle? Auch keine 100% astreinen. Aber es gibt (gab?) z.B . eine WF, da macht die eine Hälfte der Wachbteilung tagsüber Arbeitsdienst, während die andere Hälfte ruht und nachts wird gewechselt. Das soll keine Lanze für nächtliches Arbeiten sein, aber die Belastung ist so besser verteilt. Und: Wenn der RTW bis 19.00 Uhr schon 12 Dinger hatte, dann ist der Blaue Kollege im Zustand nach Arbeitsdienst trotzdem noch fitter als die RTW-Besatzung. Ausnahmen bestätigen die Regel und können individual verhackstückt werden (wie vieles dieser Dinge, die man eigentlich nach GMV ohne zentrale Vorgaben abhandeln könnte). Geschrieben von Dietmar Reimer Wie meinst Du das jetzt? Bei uns ist es üblich 100% zu geben, wenn es gefordert ist. Kommt zum Glück nicht immer vor... :-) Es gibt Tarifverträge (BAT?), da dürfen Bereitschaftanteile nur vorgesehen werden, wenn im Mittel (12 Wochen) tatsächlich mindestens 20% Bereitschaftszeit geleistet wird. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 445931 | |||
Datum | 09.12.2007 21:10 | 9183 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas Bräutigam Aber sicher ist das - ökonomisch - nachvollziehbar Ökonomisch nachvollziehbar ist das sicherlich aus Sicht des Unternehmers, nur scheint es ja kein Halten mehr zu geben in Zeiten, wo auch die kommunalen und sonst. öffentl. Arbeitgeber Einsparpotentiale bei ihren Personalkosten zu entdecken glauben. Geschrieben von Andreas Bräutigam Liegt halt am urdeutschen Grundsatz, niemanden "fürs Rumsitzen" zu bezahlen. In Zeiten der Globalisierung werden wir uns solcherlei nationale Eigenheiten in Zukunft nicht mehr leisten können...:-) Geschrieben von Andreas Bräutigam Wenn es das Modell nicht gäbe, müssten wir im Worst Case auf 41h Vollbeschäftigung im 4-Schichtmodell umsteigen und uns - außer für die 30 Minuten Pflichtpause in 8 Stunden - irgendwelche Arbeiten ausdenken, die man durchgehend macht, wenn grad keine Einsätze sind. Dieses Szenario wird immer wieder gern bemüht, besonders von "Unternehmern", die damit verschleiern möchten, wie gut auch für sie der 24h Dienst mit Bereitschaftsanteilen ist. Warum wohl ist man letztlich so gerne auf Opting Out eingegangen? Ich hab ja nichts dagegen, nur hat alles seine Grenzen. Geschrieben von Andreas Bräutigam Dass einen das nicht umbringt, zeigt uns u.a. die Polizei. Sehe ich auch so, also wenns gar nicht anders geht, wird man sich auch damit anfreunden müssen. Nur wäre das nicht nur für die Kollegen eine ziemlich unangenehme Umstellung, sondern auch für die Kommunen die so ziemlich teuerste Alternative. Also warum immer gleich den Teufel an die Wand malen? Zwischen den Extremen gibt es sicher noch genügend Spielraum... Geschrieben von Andreas Bräutigam Gerade im Rettungsdienst muss man natürlich auf Wachen, in denen das Bettzeug im Schrank alt wird, weil man eh nicht zum Liegen kommt, schon fragen, ob das Bereitschaftsmodell zur Realität passt oder die Bedarfsplanung zur Schutzzielabdeckung (siehe anderes Posting). Die Frage ist ja auch, wie der Bereitschaftsanteil festgelegt wird: durch Beobachten eines Vergleichszeitraumes für jeden Arbeitsplatz oder bloße Schätzung. Geschrieben von Andreas Bräutigam Wobei ich mich bei Feuerwehr-RTW auf Feuerwachen immer noch weigere, hier ein echtes Problem, das nicht selbstgemacht ist, zu erkennen, solange jeder (jüngere ist mittelalterliche) FA auch RettAss ist. Sicherlich könnte man organisatorisch die Belastung abmildern, z.B. durch mehr Personalaustausch zwischen hoch und niedrig frequentierten Wachen, nur ändert das die Einsatzfrequenz pro Schicht aufs Jahr gerechnet, nicht aber die Belastung mit bis zu 20 Einsätzen in der konkreten Schicht. Sicherlich darf man auch fragen, ob bei solchen Frequenzen die Rettungsmittel gut verteilt sind. Bisher habe ich noch kein überzeugendes Modell kennen gelernt, um die 24h auf dem RTW auf mehrere Leute zu verteilen. Wenn man nach einer kaputten Nacht auf dem RTW morgens mit dem Angriffstrupp tauscht, hat man nicht viel gewonnen, weil man dann in Blau Arbeitsdienst macht. Da sagen die Kollegen: dann lieber in Weiss bis Dienstende. Gibt es mit Morgenablösung da andere Modelle? Geschrieben von Andreas Bräutigam Die Grenze ist jedoch nicht bei 100%, sondern bei 80%, Wie meinst Du das jetzt? Bei uns ist es üblich 100% zu geben, wenn es gefordert ist. Kommt zum Glück nicht immer vor... :-) Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 445837 | |||
Datum | 09.12.2007 13:57 | 8917 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamDie Grenze ist jedoch nicht bei 100%, sondern bei 80%, oder? Diese Grenze gab es vielleicht durch Rechtsprechung im BAT. Im TvöD gibt es dies noch nicht. Gruß Andreas | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 445835 | |||
Datum | 09.12.2007 13:54 | 9050 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerWenn ich das lese: Dies gilt für den §9 aber eben nicht für den Anhang! Und nein wir arbeiten 12 Stunden, den 24er Dienst haben wir vor 25 Jahren in die Wüste geschickt. Geschrieben von Dietmar Reimer Somit trifft doch auch in Deinem Bereich die EU Arbeitszeitrichtlinie zu, die nicht zwischen Bereitschafts- und Arbeitszeit unterscheidet. Arbeitszeitrechtlich tut sie das nicht aber Vergütungsrechtlich sehr wohl. Geschrieben von Dietmar Reimer Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Arbeitnehmer während seiner Dienstzeit zu 100% zur Verfügung steht, aber aufgrund dienstlicher Zusammenhänge, wie Du sie beschreibst, nur zu 80%, oder wie viel auch immer, eingesetzt wird, und deshalb die nicht "aktiv" verbrachte Zeit "nacharbeiten" soll... Seh ich auch so. Hift aber nix. Gruß Andreas | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 445825 | |||
Datum | 09.12.2007 10:42 | 9128 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerEs ist nicht nachvollziehbar, dass der Arbeitnehmer während seiner Dienstzeit zu 100% zur Verfügung steht, aber aufgrund dienstlicher Zusammenhänge, wie Du sie beschreibst, nur zu 80%, oder wie viel auch immer, eingesetzt wird, und deshalb die nicht "aktiv" verbrachte Zeit "nacharbeiten" soll... Aber sicher ist das - ökonomisch - nachvollziehbar (bevor wieder eine Steine aufhebt: da steht nachvollziehbar, nicht fair, toll, richtig, falsch, unfair, gemein oder sonstwas). Liegt halt am urdeutschen Grundsatz, niemanden "fürs Rumsitzen" zu bezahlen. Wenn es das Modell nicht gäbe, müssten wir im Worst Case auf 41h Vollbeschäftigung im 4-Schichtmodell umsteigen und uns - außer für die 30 Minuten Pflichtpause in 8 Stunden - irgendwelche Arbeiten ausdenken, die man durchgehend macht, wenn grad keine Einsätze sind. Wie das so ist, möge man bei einer der Werkfeuerwehren, die so arbeiten, erfragen. Dass einen das nicht umbringt, zeigt uns u.a. die Polizei. Ich nehme mir aber die Freiheit, unser jetziges System, mit 8-13 Stunden mehr pro Woche, trotzdem besser zu finden, auch wenn ich nicht ausschließlich im Schichtmodell arbeite. Aber selbst für mich würde jedes Modell ohne Bereitschaftszeiten heißen, dass ich dann im Alarmdienst nachts nicht im Bett ruhe, sondern am Schreibtisch sitze. Hmm... Gerade im Rettungsdienst muss man natürlich auf Wachen, in denen das Bettzeug im Schrank alt wird, weil man eh nicht zum Liegen kommt, schon fragen, ob das Bereitschaftsmodell zur Realität passt oder die Bedarfsplanung zur Schutzzielabdeckung (siehe anderes Posting). Wobei ich mich bei Feuerwehr-RTW auf Feuerwachen immer noch weigere, hier ein echtes Problem, das nicht selbstgemacht ist, zu erkennen, solange jeder (jüngere ist mittelalterliche) FA auch RettAss ist. Die Grenze ist jedoch nicht bei 100%, sondern bei 80%, oder? Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 445816 | |||
Datum | 09.12.2007 00:40 | 9073 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas LeutweinWortgemäß umgesetzt bedeutet er das in Deutschland ein Hauptberuflicher RDler nur dann in vergüteter Vollzeit (39Stunden) arbeiten kann wenn sein RD zu 100% ausgelastet ist. Wenn ich das lese: Protokollerklärung zu § 9: Diese Regelung gilt nicht für Wechselschicht- und Schichtarbeit.gehe ich davon aus, dass Du auch im 24h Dienst arbeitest. Somit trifft doch auch in Deinem Bereich die EU Arbeitszeitrichtlinie zu, die nicht zwischen Bereitschafts- und Arbeitszeit unterscheidet. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Arbeitnehmer während seiner Dienstzeit zu 100% zur Verfügung steht, aber aufgrund dienstlicher Zusammenhänge, wie Du sie beschreibst, nur zu 80%, oder wie viel auch immer, eingesetzt wird, und deshalb die nicht "aktiv" verbrachte Zeit "nacharbeiten" soll... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 445807 | |||
Datum | 08.12.2007 21:57 | 9160 x gelesen | |||
Ich versuchs gerne, wenns zuviel wird gebt Bescheid. Also es geht um den TvöD und hier speziell den Anhang zu §9 der nur für den RD reingedrückt wurde. Dieser Anhang hat eine seltsame Konsequenz. Wortgemäß umgesetzt bedeutet er das in Deutschland ein Hauptberuflicher RDler nur dann in vergüteter Vollzeit (39Stunden) arbeiten kann wenn sein RD zu 100% ausgelastet ist. Sobald die Quote unter 100% sinkt muß er eine unentgeldliche Arbeitszeitverlängerung hinnehmen. Da es natürlich keinen RD gibt der zu 100% ausgelastet ist, denn das würde ein tägliches Organisationsverschulden wegen zahlloser Hilfristverletzungen bedeuten, ist es grundsätzlich möglich beim RD Beschäftigten eine einseitige AZ Verlängerung bis max 48Stunden/pro Woche umzusetzen. Damit der Bürger im Notfall zu einer angemesenen Zeit notfallmedizinische Hilfe bekommt muß ich den RD immer mit einer gewissen Reserve fahren. RD Geschäft ist nur sehr begrenzt vorhersebar - kalkulierbar. Ich halte sogenannte Pausen zwischen den Einsätzen im Rettungsdienst nicht nur für völlig normal, sondern diese sind die Konsequenz aus unser allem Anspruchdenken zu jeder Tages und Nachtzeit angemessen versorgt zu werden. Und ich habe überhaupt kein Verständniss dafür, das mir gerade diese Pausen quasi vorgeworfen werden und zum Anlass genommen werden meine Arbeitszeit einseitig zu verlängern, was nichts anderes bedeutet mich um meinen Lohn zu bestehlen. Gruß Andreas | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 445800 | |||
Datum | 08.12.2007 20:26 | 9160 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas LeutweinAber da ich denke das dies in diesem Forum auf wenig Interesse stösst melde ich mich per PM bei Dir. Das stösst m.E. sehr wohl auf Interesse, nur trauen sich nur wenige Schreiber zum Thema beizutragen, da die Fraktion der Gutmenschen immer wieder jemanden hervorbringt, der arbeitnehmerorientierte Standpunkte bzw. Sachthemen auf eine unsachliche und emotionale Ebene herunterzieht, frei nach dem Motto: euch gehts eh zu gut, oder: was meint ihr wieviele Überstunden ich in meiner Firma umsonst mache... Das macht den öffentlichen Austausch schwer. Schade eigentlich... Was man so mitbekommt, arbeiten hier doch einige FF Angehörige hauptberuflich im RD, also ist das doch ein Thema, das hier hin gehört. Oder ist es so fehl am Platze, wenn man sich nicht nur für die fachliche Seite seiner Arbeit ineressiert, sondern auch für die fianzielle? Kann ich nicht glauben... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 445787 | |||
Datum | 08.12.2007 19:27 | 9096 x gelesen | |||
Mir gehts um die Bewertung von Bereitschaftszeit. Aber da ich denke das dies in diesem Forum auf wenig Interesse stösst melde ich mich per PM bei Dir. Ich hoffe das dies in Ordnung ist. Gruß Andreas. | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Hamm / NRW | 445785 | |||
Datum | 08.12.2007 19:22 | 9045 x gelesen | |||
Hallo Andreas. Wir haben bei uns seit dem 01.10.2005 den TVöD! Was möchtest Du genau wissen? Gruß Thorsten | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 445748 | |||
Datum | 08.12.2007 15:13 | 10904 x gelesen | |||
Ich suche Kontakt zu Rettungsdienstlern bei denen der TvöD angewendet wir. Es geht hptsl. um den Anhang zu §9 (Berreitschaftszeit). Gibts hier jemanden? Gruß Andreas | |||||
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