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Thema | Kettensäge | 20 Beträge | |||
Rubrik | Techn. Hilfeleistung | ||||
Autor | Flor8ian8 M.8, Mömbris / Bayern | 455819 | |||
Datum | 17.01.2008 14:04 | 11878 x gelesen | |||
Hallo Christian auf meiner Teilnahmebestätigung steht: Modul 1: Grundkenntnisse in Theorie und Praxis (Aufbau u. Funktion der Motorsage; Betriebsstoffe, Pflege u. Wartung; Handhabung; persönliche Schutzausrüstung, Vorschriften) Modul 2: Sägen am liegenden Holz, einschließlich Holz in Spannung (Schnitttechniken, Beurteilung von Spannungen im Holz, einschlielßlich sicherer Schnitttechniken) Folglich sollten Modul 1 und 2 zur Beseitigung von Strumschäden, soweit sie in den Zustädigkeitsbereich der Feuerwehr fallen, (z.B Baum auf Straße, bzw. Gefahr in Verzug usw.) ausreichen oder???? MKG Florian | |||||
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Autor | Volk8er 8H., Lage / NRW | 455791 | |||
Datum | 17.01.2008 12:26 | 11942 x gelesen | |||
Geschrieben von Dan BraunAuch die Auswahl von Persönlicher Schutzausrüstung ist ein Faktor der nicht unterschätzt werden darf, z.b dass die Schnitzschutzhose auch für die Kettensäge geignet ist.Kann bei mitgebrachten Kettensäge schon zum Problem werden wenn die Kettensäge eine andere Schnittschutzklasse erfordert als die bei der FF vorgehaltene Welche in Deutschland gebräuchliche (und erhältliche) Kettensäge erfordert denn eine höhere Schutzklasse als die eigentlich nur übliche Kl. 1 ? Oder andersherum gefragt - welche Kettensägen / Schnittschutzhosenkombination wäre nicht zulässig ? Selbst die für Gelegenheitsanwender häufig empfohlenen Hosen / Beinlinge mit Rundumschutz erfüllen nur die Kl. 1 ( nicht zu verwechseln mit den Formen A/B/C die aber nichts über die Schutzklasse aussagen). Grüße Volker | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 454727 | |||
Datum | 14.01.2008 07:22 | 11902 x gelesen | |||
Mal der Neugier halber: Weiß jemand zufällig was der MKS I an der HLFS umfaßt? Von den Inhalten und der Dauer her würde ich auf die Module 1-3 tippen. Für den Einsatz wirklich interessant sind jedoch eher die Module 4ff. Ich vermute mal, daß diese in Hessen Bestandteil des MKS II sind. Wie sieht es diesbezüglich bei den anderen BL aus? Werden diese dort "Feuerwehrmäßig" gelehrt? MkG Marc Neuste Information der Deutschen Bundespost -Fernmeldedienst- Rechtsnachfolgegesellschaft für den operativen Bereich: "Die anderen Netzanbieter sind nicht in der Lage einen Portierungsauftrag richtig auszufüllen. Daher sind die Anderen für die längeren Wartezeiten verantwortlich." "Sie können doch nicht einfach umziehen und gleichzeitig den Telefonanbieter wechseln. Sie müssen Kunde der Telekom bleiben und dürfen erst nach dem Umzug wechseln." Gesprächsfetzen aus einem Telefonat mit der Kundenbetreuung der DTAG | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 454718 | |||
Datum | 14.01.2008 01:01 | 11838 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Jann Freese Ich war im Herbst letzten Jahres auf dem TH Lehrgang (Niedersachsen Loy). Der TH-Lehrgang an der LFS entspricht Modul 1. Für liegendes Holz wird Modul 2 benötigt. Siehe auch hier. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Jan 8H., Rendsburg / Schleswig-Holstein | 454714 | |||
Datum | 14.01.2008 00:20 | 11914 x gelesen | |||
Geschrieben von Jann Freesealso müssten wir wohl bei nem Einsatz den Fuchsschwanz rausholen und per Hand sägen ;-) ...oder weiträumig absperren, nachalarmieren bzw Fremd-/Fachfirmen ranholen. Genau. Gruß Jan | |||||
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Autor | Jan 8H., Rendsburg / Schleswig-Holstein | 454713 | |||
Datum | 14.01.2008 00:18 | 11945 x gelesen | |||
Hallo, Janek, die FUK Nord bzw neu die Hanseatische Feuerwehrunfallkasse Nord ist NICHT für Niedersachsen, sondern für die Bundesländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg zuständig! Die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen findest Du hier Übrigens zieht für Niedersachsen auch nicht der schleswig-holsteinischen "Motorsägen-Erlass", der unmißverständlich 16 Stunden theoretische Ausbildung und mind. 2 Stunden praktische Arbeit mit der Säge vorschreibt. Gruß Jan Motorsägenführer-Ausbilder | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8H., Baden / Baden-Württemberg | 454641 | |||
Datum | 13.01.2008 20:37 | 12038 x gelesen | |||
Hallo Christian, mit Modul 1 und 2 darfst du nur liegendes Holz sägen. Kein Sturmholz. Also sichert man ab und übergibt die E-Stele der Polizei um es von einer Firma oder der Forstverwaltung sägen zu lassen. Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun. Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hinterher mobbing betrieben wird. WICHTIGER HINWEIS! Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 454631 | |||
Datum | 13.01.2008 20:23 | 12023 x gelesen | |||
Geschrieben von Jann FreeseBei uns in der Wehr hat niemand diese Module also müssten wir wohl bei nem Einsatz den Fuchsschwanz rausholen und per Hand sägen ;-) Hmmm. Wie lange gibt es die Vorschrift schon? Ich habe diese Module bei der Forstschule kurz nach Lothar besucht. Ca. 80% unserer Wehr haben Modul 1 + 2. Der Rest sind i.d.R. Altfälle oder Frischlinge im Bereich kurz nach TrM1. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 454630 | |||
Datum | 13.01.2008 20:22 | 11952 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jann Freese Bei uns in der Wehr hat niemand diese Module also müssten wir wohl bei nem Einsatz den Fuchsschwanz rausholen und per Hand sägen ;-) naja, ist ja nicht erst seit gestern so. Entsprechend ausbilden wäre ne Maßnahme. Wir haben das Glück, dass bei uns die Lehrgänge seit einiger Zeit auf Kreisebene angeboten werden können. Es finden hier auch entsprechend viele Lehrgänge statt. Bei uns sind im Moment 25% der Kameraden (tendenz steigend) dazu befähigt. Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Jann8 F.8, Leer - Bingum / Niedersachsen | 454624 | |||
Datum | 13.01.2008 20:14 | 12117 x gelesen | |||
Also verstehe ich das richtig ... Ihr wisst auch nix davon das die FUK auf einmal die Module nicht mehr fordert??? Ist natürlich alles ein riesen Porblem Bei uns in der Wehr hat niemand diese Module also müssten wir wohl bei nem Einsatz den Fuchsschwanz rausholen und per Hand sägen ;-) MFG Jann www.feuerwehr-bingum.de www.jugendfeuerwehr-bingum.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8H., Baden / Baden-Württemberg | 454618 | |||
Datum | 13.01.2008 20:02 | 12007 x gelesen | |||
Hallo Jann, meines Wissens ist Modul 1 und 2 der Grundkurs. Damit darfst du entasten und liegendes Holz ohne Wurzelteller sägen. Modul 3 ist zum fällen. Voraussetzung Modul 1 und 2. Danach kommt der Kurs für Windbruch und Holz unter Spannung. Voraussetzung Die anderen Kurse und regelmäßiges fällen von Bäumen. Außerdem gibts noch nen Kurs für arbeiten in Arbeitsbühnen und Drehleitern. Christian Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun. Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hinterher mobbing betrieben wird. WICHTIGER HINWEIS! Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung. | |||||
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Autor | Dan 8B., Grünwald b.München / Bayern | 454615 | |||
Datum | 13.01.2008 19:57 | 11983 x gelesen | |||
Also das Arbeiten mit der Kettensäge ist eine Arbeit die schon erfahrung und eine solide Ausbildung erfordert. Sebst erfahrene Forstarbeiter schaffen es manchmal nicht dass der Baum so fällt wie er soll, kommt zwar in dem Personenkreis sehr selten vor, aber es kommt vor. Arbeiten an unter Spannung stehendem Holz sind arbeiten die man nur schlecht einschätzen kann, da das Holz sehr schnell das gegenteil machen kann wie es aussieht. Mancher der vorher noch nie richtig drüber nachgedacht hat ist schon verwundert wenn es am Baumbiegesimulaor plötzlich kracht. Auch die Auswahl von Persönlicher Schutzausrüstung ist ein Faktor der nicht unterschätzt werden darf, z.b dass die Schnitzschutzhose auch für die Kettensäge geignet ist.Kann bei mitgebrachten Kettensäge schon zum Problem werden wenn die Kettensäge eine andere Schnittschutzklasse erfordert als die bei der FF vorgehaltene, und das mitbringen (ausleihen) von Kettensäge ist ja bei manchen Wehren bei Sturmeinsätzen normal. | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 454601 | |||
Datum | 13.01.2008 19:22 | 12100 x gelesen | |||
Geschrieben von Jann FreeseMoin, Da bist du richtig informiert. Geschrieben von Jann Freese Nun wurde mir gesagt das diese Anweisung von der FUK wieder zurück gezogen wurde und nun wieder jeder mit der Kettensäge arbeiten darf der da Ahnung von hat. z.b. Feuerwehrmann der seit 20 Jahren mit der Kettensäge arbeitet. Da wurde / wird etwas durcheinander gebracht. Zurückgezogen bzw. geändert wurden die Anforderungen an Ausbilder für die Motorsägenausbildung. Vorher stand da als Vorraussetzung Forstwirtschaftsmeister bzw. Forstwirt drin. Dieses wurde geändert. Geschrieben von Jann Freese Wäre schön wenn jemand so ein Schreiben vielleicht schriftlich hat. Nachzulesen ist das alles auf der Seite der FUK-Nds hier, hier und hier. Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 454599 | |||
Datum | 13.01.2008 19:21 | 12076 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jann Freese Es geht nur darum ich habe den TH Lehrgang sprich das Modul 1 ... eigentlich nicht. Ich zitiere mal GUV-I 8624: 3.1 Modul 1: Grundkenntnisse (Dauer: 1 Tag) a) Kenntnisse Es sind grundlegende Kenntnisse zum Umgang mit der Motorsäge zu vermitteln: • Aufbau und Funktion, • Sicherheitseinrichtungen, • Betriebsstoffe, • Gefahren, die von der Motorsäge ausgehen und erforderliche Schutzmaßnahmen, • Pflege und Wartung, • Aufbau und Funktion der Schneidgarnitur, • Handhabung und Umgang, • Auswahl geeigneter Motorsägen, • erforderliche persönliche Schutzausrüstung, • Transport. Bei der Vermittlung der Kenntnisse ist außerdem Bezug auf die geltenden einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und Regeln zu nehmen. b) Fertigkeiten Es sind praktische Fertigkeiten zu vermitteln: • Durchführung der Vergasereinstellung, • Schärfen der Sägeketten, einschließlich Zahngeometrie, Nachsetzen des Schnitttiefenbegrenzers, • Durchführung des Kettenwechsels und Einstellung der Kettenspannung, • Betanken der Säge, • Starttechniken, • sicheres Tragen der Säge Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Jane8k S8., Altlandsberg / Brandenburg | 454598 | |||
Datum | 13.01.2008 19:10 | 12015 x gelesen | |||
Hallo, Die FUK Nord sollte deine Zuständige sein... Janek | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 454597 | |||
Datum | 13.01.2008 19:05 | 12039 x gelesen | |||
Geschrieben von Jann FreeseIch hätte nur WENN ich schneiden darf gerne was schriftliches ... und vielleicht hat jemand ja sowas ....FUK? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Jann8 F.8, Leer - Bingum / Niedersachsen | 454595 | |||
Datum | 13.01.2008 18:58 | 12059 x gelesen | |||
Also versteh mich nicht falsch .... Ich bin auch dafür das die Seminare gemacht werden !!! Und wie wichtig sie sind.... Es geht nur darum ich habe den TH Lehrgang sprich das Modul 1 ... Dard ich nun im EInsatz schneiden oder nicht ... Erst wird Nein gesagt ... und nun heisst es auf einmal wieder wohl... Ich hätte nur WENN ich schneiden darf gerne was schriftliches ... und vielleicht hat jemand ja sowas .... MFG Jann www.feuerwehr-bingum.de www.jugendfeuerwehr-bingum.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 454591 | |||
Datum | 13.01.2008 18:55 | 12041 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerUnd gerade wer ohne Ausbildung seit 20 Jahren sägt pfuscht i.d.R. gerne rum.Das wird auch bei solchen Lehrgängen immer wieder deutlich. Da sind regelmäßig "erfahrene" Leute dabei, die sich selbst dann entsprechend äußern ("Das hätte ich nicht gedacht", "Das wusste ich auch noch nicht", oder "Das Seminar hätte es schon viel früher geben müssen"). Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 454589 | |||
Datum | 13.01.2008 18:51 | 12082 x gelesen | |||
Geschrieben von Jann FreeseDort wurde uns erzählt das für Kettensägenarbeiten die Module benötigt werden um mit der Kettensäge zu arbeiten. Soweit stimmig. Ist in Ba-Wü auch so. Geschrieben von Jann Freese Nun wurde mir gesagt das diese Anweisung von der FUK wieder zurück gezogen wurde und nun wieder jeder mit der Kettensäge arbeiten darf der da Ahnung von hat. z.b. Feuerwehrmann der seit 20 Jahren mit der Kettensäge arbeitet. Das würde m.E. keinen Sinn machen, da "Erfahrung" bei der Feuerwehr i.d.R. gar nichts bedeutet. Und gerade wer ohne Ausbildung seit 20 Jahren sägt pfuscht i.d.R. gerne rum. Eine anderweitige entsprechende (ggf. sogar höherwertige) Ausbildung z.B. Fortstwirt etc. ersetzt natürlich die feuerwehrspezifische Ausbildung. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Jann8 F.8, Leer - Bingum / Niedersachsen | 454586 | |||
Datum | 13.01.2008 18:43 | 14120 x gelesen | |||
Moin, auch wenn das Thema sicher schon lang und Breit diskutiert worden ist. Ich war im Herbst letzten Jahres auf dem TH Lehrgang (Niedersachsen Loy). Dort wurde uns erzählt das für Kettensägenarbeiten die Module benötigt werden um mit der Kettensäge zu arbeiten. Modul 1 (Holzkonstruktionen) Modul 2 liegendes Holz unter Spannung u.s.w. Unser Stand war nun wenn diese Module Nicht vorhanden sind darf mit der Kettensäge nicht gearbeitet werden. Diese Anweisung kommt wohl von der FUK wenn ich da richtig informiert bin. Nun wurde mir gesagt das diese Anweisung von der FUK wieder zurück gezogen wurde und nun wieder jeder mit der Kettensäge arbeiten darf der da Ahnung von hat. z.b. Feuerwehrmann der seit 20 Jahren mit der Kettensäge arbeitet. Wäre schön wenn jemand so ein Schreiben vielleicht schriftlich hat. Schönen Gruß Jann Freese www.feuerwehr-bingum.de www.jugendfeuerwehr-bingum.de | |||||
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