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Thema | Drehleiter und Jugendfeuerwehr/ Privatpersonen | 25 Beträge | |||
Rubrik | Jugendfeuerwehr | ||||
Autor | Pier8re 8S., schlanstedt / Sachsen Anhalt | 482385 | |||
Datum | 11.05.2008 13:51 | 11278 x gelesen | |||
Richtig. Solange die Drehleiter keinen Korb hat, wo ein erfahrener Kamerad zur Sicherung mitfährt, ist es Für die Jugend und Priv. Personen verboten. Hatte dieses Thema schon vor ein paar Jahren zum Stadtfest, wo extra eine Drehleiter mit Korb "ausgeliehen" werden mußte | |||||
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Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 479117 | |||
Datum | 22.04.2008 23:41 | 11162 x gelesen | |||
Uups, er war schneller.(-: Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | |||||
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Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 479116 | |||
Datum | 22.04.2008 23:40 | 11261 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jan Ole Unger Was willst du damit jetzt sagen? Was CP sagen will??? Ich aber frage, was hat die FUK mit öffendlichen Veranstaltungen von WWI wem, bei denen FW Equipment verwendet wird zu tun. Ausgenommen der FW- Angehörigen im Dienst der ÖA? Gruß, Dirk Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 479114 | |||
Datum | 22.04.2008 23:35 | 11298 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Jan Ole Unger Was willst du damit jetzt sagen? Dass der Besucher eines Feuerwehrfests ohnehin nicht versichert ist, ganz egal ob er Leiter steigt oder nicht. Was uns wieder zurück führt auf meine obrige Aussage: Da die Drehleiter nicht der Unfallkasse gehört, kann die es wohl kaum verbieten. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 479111 | |||
Datum | 22.04.2008 23:31 | 11328 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Christi@n Pannier lautet die Antwort genauso "Nein". So what? Was willst du damit jetzt sagen? Lieber nicht anfragen oder besser gleich ignorieren? Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 479110 | |||
Datum | 22.04.2008 23:25 | 11376 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Jan Ole Unger Schon klar. Interessant ist aber in diesem Zusammenhang, wie es mit einem Versicherungsschutz seitens der FUK für Privatpersonen aussicht, wenn sie z.B. beim Tag der offenen Tür die Leiter besteigen dürfen sollen. Und? Wenn besagte Privatperson beim Tag der Ofentür die Treppe rauffällt, sich beim Kübelspritzenwettspritzwettbewerb versehentlich mit dem D-Schlauch erdrosselt oder von der Bierbank fällt lautet die Antwort genauso "Nein". So what? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 479109 | |||
Datum | 22.04.2008 23:17 | 11296 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Christi@n Pannier Da die Drehleiter im Regelfall der Feuerwehr gehört und nicht der Unfallkasse kann die es zumindest den Privatpersonen wohl kaum verbieten. Schon klar. Interessant ist aber in diesem Zusammenhang, wie es mit einem Versicherungsschutz seitens der FUK für Privatpersonen aussicht, wenn sie z.B. beim Tag der offenen Tür die Leiter besteigen dürfen sollen. Die Antwort wird aber vermutlich "Nein" lauten. Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 479106 | |||
Datum | 22.04.2008 23:11 | 11450 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Jan Ole Unger Bei Eurer zuständigen FUK anfragen. Die Antwort wird aber vermutlich "Nein" lauten. Da die Drehleiter im Regelfall der Feuerwehr gehört und nicht der Unfallkasse kann die es zumindest den Privatpersonen wohl kaum verbieten. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 479104 | |||
Datum | 22.04.2008 22:58 | 11361 x gelesen | |||
Hallo Forum, Geschrieben von Janek Struwe dann darf man die TM Ausbildung erst ab 18 machen, oder sie nur theoretisch besteigen ??? War bei meiner GA (vor 29 Jahren) in Hessen so. Steckleiter (2teilig) wurde gestellt, besteigen war zu Gefährlich. Ich selbst habe schon 2 Jahre später JF angehörige (mit Sicherung) die 2-teilige Steckleiter steigen lassen. Die meisten haben mich wegen der Sicherung ausgelacht, Leitern steigen konnten fast alle. Ländlicher Raum :-) Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8O., z. Zt. Würzburg / Bayern | 479053 | |||
Datum | 22.04.2008 17:31 | 11339 x gelesen | |||
Mal was anderes wie ist das eigendlich dann beim Einstellungstest der BF ,da muss man ja auch die Leiter steigen und die Bewerber sind ja bis dahin auch "Privatpersonen" ? Hallo, du bist meines Wissens nach normalerweise als Bewerber dem "normalen" Arbeitnehmer des jeweiligen Betriebs (also dem BF´ler) gleichgestellt. Von daher dürftest du dann nicht als Privatperson gelten, sondern "so" die Drehleiter besteigen dürfen, wie das auch der normale Bf´ler im Übungsbetrieb an der Drehleiter machen darf. MfG Christoph | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 479043 | |||
Datum | 22.04.2008 17:05 | 11313 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Dirk Höflinger Leider fehlen hier genaue Infos zur Drehleiter. Ich denke, dass die Aussage der Unfallkasse BaWü Neben einem geringeren Gewicht ist auch die Steighöhe noch in einem vertretbaren Rahmen.eindeutig ist. Das besagt, nach meinem Dafürhalten klar, dass Leitern höher als Steckleiter für JF ausgeschlossen sind. Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Dirk8 H.8, Kirchheim unter Teck / Baden- Württemberg | 478951 | |||
Datum | 22.04.2008 12:06 | 11411 x gelesen | |||
Mir geht es darum was gemacht werden darf und was nicht. Bis vorhin dachte ich noch es wäre verboten mit tragbaren Leitern zu arbeiten. Und Drehleitern dürfen eventuell mit einer passenden Sicherung bestiegen werden. Aber der Link zur UVK ist dazu ganz interesant. Leider fehlen hier genaue Infos zur Drehleiter. Bzw zu Privatpersonen unter Sicherung. | |||||
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Autor | Stef8an 8G., Wuppertal / NRW | 478916 | |||
Datum | 22.04.2008 11:10 | 11374 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk HöflingerDürfen angehörige der Jugendfeuerwehr die Drehleiter besteigen? Bzw. Wie? Ich verstehe nicht ganz, warum du deine Jugendfeuerwehr die Drehleiter besteigen lassen willst? Übe doch lieber erst einmal mit denen, dass Arbeiten und Besteigen von tragbaren Leitern, da haben die im Endeffekt sogar mehr von. Mit kameradschaftlichem Gruß Stefan Ganzke | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 478907 | |||
Datum | 22.04.2008 10:50 | 11251 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Werner Krämer Wenn ich die Jugendlichen die Leiter nicht besteigen lasse, wie sollen Sie das ganze dann lernen? Siehe hierzu eine Meinung der "Unfallkasse Baden-Württemberg" (Beispiel 2 "Umgang mit Leitern"). Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Jens8 M.8, Kreis Herford / NRW | 478903 | |||
Datum | 22.04.2008 10:38 | 11505 x gelesen | |||
Geschrieben von Werner KrämerWenn ich die Jugendlichen die Leiter nicht besteigen lasse, wie sollen Sie das ganze dann lernen? Gegenfrage: wofür sollten Jugendliche / Angehörige der Jugendfeuerwehr das können? Die FUK NRW sagt dazu: Für die Jugendfeuerwehr ist es ausreichend, wenn das Prinzip und die Funktion der Steckleitern, sowie das richtige Begehen der Leiter erlernt werden. Hierfür sind nicht mehr als zwei Steckleiterteile erforderlich. Das Begehen der Leiter kann auch an nur einem Steckleiterteil geübt werden. Das Erklimmen großer Höhen birgt zu viele Gefährdungen und muss in der Jugendfeuerwehr nicht gelehrt werden. Und wenn man in der JF auch Leiter steigen möchte sagt die FUK folgendes - auch zur Unfallvermeidung: - Leiterteile immer zu viert tragen Leiter steigen lernt man bei uns in der Truppmann Ausbildung. Beim Thema Absturzsicherung gibt es dann die Möglichkeit bei angelegter Sicherung die Drehleiter zu besteigen. | |||||
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Autor | Jane8k S8., Altlandsberg / Brandenburg | 478900 | |||
Datum | 22.04.2008 10:20 | 11259 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Adolf Huber soweit ich weiß, dürfen steckleitern nur von Ü18 benutzt werden dann darf man die TM Ausbildung erst ab 18 machen, oder sie nur theoretisch besteigen ??? Das glaub ich jetzt mal so nicht. Gruß Janek | |||||
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Autor | Wern8er 8K., Bruckberg/Mfr / Bayern | 478898 | |||
Datum | 22.04.2008 10:11 | 11436 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk HöflingerDürfen angehörige der Jugendfeuerwehr die Drehleiter besteigen? Bzw. Wie Wenn ich die Jugendlichen die Leiter nicht besteigen lasse, wie sollen Sie das ganze dann lernen? Hatte wegen diesem Thema mal ne Diskusion mit unserem KBR, habe ihm aber klipp und klar gesagt: Meine Jugendlichen werden zu Ausbildungszwecken die Leiter selbstverständlich beteigen. Wir haben übrigens nur Steckleitern und ne AL 18 Gruß Werner | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 478864 | |||
Datum | 22.04.2008 07:26 | 11394 x gelesen | |||
Mahlzeit`, Geschrieben von Dirk Höflinger Dürfen angehörige der Jugendfeuerwehr die Drehleiter besteigen? Bzw. Wie? Welches Alter, Welche Höhe, welche Sicherung, Welcher Auftrag, welche "Ausbildung"? Geschrieben von Dirk Höflinger Betseht weiter eine Möglichkeit das pivate Personen, Kinder, Jugendliche oder Erwachse eine Drehleiter besteigen dürfen? Soweit ich weiß seitens der UKS Nein. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 478863 | |||
Datum | 22.04.2008 07:25 | 11406 x gelesen | |||
Mahlzeit Geschrieben von Adolf Huber da dürfen auch privatpersonen "mitgenommen" werden mitnehmen ist aber was anderes als selber hochsteigen. Geschrieben von Adolf Huber soweit ich weiß, dürfen steckleitern nur von Ü18 benutzt werden, Soweit du weißt ist es verkehrt. Weder die UVV Feuerwehren noch die Broschüre "Sicherer EInsatz" (sehr empfehlenswert) kennen eine Altersbeschränkung. Und warum sollte ein FA auf einer DL 30m hoch aber auf einer Steckleiter nicht ins 2. OG steigen dürfen? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 478826 | |||
Datum | 21.04.2008 22:26 | 11391 x gelesen | |||
soweit ich weiß, dürfen steckleitern nur von Ü18 benutzt werden, also wird das für DL auch gelten bei ner DLK it das was anderes. da darf zu übungszwecken auch ein FA drauf. da dürfen auch privatpersonen "mitgenommen" werden, beispielsweise zur öffentlichkeitsarbeit | |||||
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Autor | Domi8nik8 O.8, Willich / NRW | 478812 | |||
Datum | 21.04.2008 21:20 | 11444 x gelesen | |||
Sicherlich würd die Antwort nein heißen. Beim Einstellungstest bei der BF, kann ich mir vorstellen, dass dies eine Ausnahme is, da ja immer eine Sicherung mittels zweiter DLK oder ähnlichem erfolgt... Gruß | |||||
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Autor | Eric8 S.8, Erlensee / Hessen | 478801 | |||
Datum | 21.04.2008 20:17 | 11380 x gelesen | |||
Mal was anderes wie ist das eigendlich dann beim Einstellungstest der BF ,da muss man ja auch die Leiter steigen und die Bewerber sind ja bis dahin auch "Privatpersonen" ? | |||||
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Autor | Fran8z-J8ans8en 8G., Berlin / Berlin | 478774 | |||
Datum | 21.04.2008 19:18 | 11362 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan Ole Unger
So wird es bestimmt kommen! | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 478548 | |||
Datum | 20.04.2008 21:13 | 11513 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Dirk Höflinger Weiß jemand etwas darüber, bzw. wo könnte darüber etwas geschrieben stehen? Bei Eurer zuständigen FUK anfragen. Die Antwort wird aber vermutlich "Nein" lauten. Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Dirk8 H.8, Kirchheim unter Teck / Baden- Württemberg | 478398 | |||
Datum | 19.04.2008 18:06 | 13408 x gelesen | |||
Dürfen angehörige der Jugendfeuerwehr die Drehleiter besteigen? Bzw. Wie? Es handelt sich um eine mechanische Drehleiter ohne Korb. Betseht weiter eine Möglichkeit das pivate Personen, Kinder, Jugendliche oder Erwachse eine Drehleiter besteigen dürfen? Weiß jemand etwas darüber, bzw. wo könnte darüber etwas geschrieben stehen? | |||||
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