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Thema | Wer muss diesen Feuerwehr Einsatz zahlen? | 35 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 496458 | |||
Datum | 18.07.2008 16:45 | 10015 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Kai Probst Du mußt ins Bundesjagdgesetz gucken und dort nachlesen, was für Tiere dort aufgeführt sind. Die Schäden durch diese Tiere begleicht die Versicherung. Wie lautet eine schöne Juristenweisheit? Paragrafen immer bis zum Ende lesen. Nach Bundesjagdgesetz gibt es neben Haarwild auch Federwild. Wenn du jetzt einen Versicherungsvertrag hast, der weit verbreitet ist, in dem steht : Versichert ist nur Zusammenstoß mit Haarwild, i.S.d. Bundesjagdgesetzes hast du schon ein Problem, wenn Du irgendetwas Gefedertes oder Bären, Wölfe, Rentiere über den Haufen fährst. In "besseren" Versicherungsbedingungen steht, dass "Zusammenstöße mit Wirbeltieren" oder generell "Tiere" umfasst sind und davon ist dann auch Deine Kuh umfasst. Wie gesagt, Versicherungsverträge sind eben Verträge und die sind individuell vereinbar. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 496428 | |||
Datum | 18.07.2008 15:47 | 10060 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Kai Probst Ach, wenn ich also über eine rote Ampel fahre, die schon seit 1 Minute rot zeigt, dann war das nicht Vorsatz und die Versicherung kann sich bei mir nicht das Geld wiederholen? Man kann durchaus auch einen qualifizierten Rotlicht-Verstoß fahrlässig begehen. Für die Versicherung ist das aber egal, weil die dein Bußgeld eh nicht bezahlt. Die Versicherung ist ja erst im Spiel, wenn es zum Schaden kommt. Ob nun selbst bei einer vorsätzlichen Rotlichtfahrt der entstandene Schaden nur (grob-) fahrlässig oder doch (bedingt-) vorsätzlich war, wird man nur im Einzelfall entscheiden können. Geschrieben von Kai Probst Das wäre mir neu... Ist doch schön, wenn man hier im Forum was dazulernt ;-) Gruß, Henning | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Rotenhain / RLP | 496404 | |||
Datum | 18.07.2008 14:17 | 9925 x gelesen | |||
Ja - und hierzu gibt es wohl auch ein Urteil. RAK Saar Aber das Thema war, glaube ich, ein anderes... | |||||
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Autor | Kai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen | 496398 | |||
Datum | 18.07.2008 13:30 | 10193 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinrich BrinkmannEinspruch! Hä, was ist los? Sorry, ich verstehe den Satz nicht! Ich kann es mir aber denken. Es heißt doch PKW-Haftpflicht und nicht zu Fuß-, oder zu Rad-Haftpflicht. Insofern kann man sich schon die Antwort denken. Wenn Du keine PRIVATE Haftpflichtversicherung hast, mußt Du den Schaden aus dem eigenen Geldbeutel bezahlen. Geschrieben von Heinrich Brinkmann Wenn ich keine private Haftpflicht habe, muß ich es wohl oder übel aus der eigenen tasche bezahlen. Richtig. Dafür gibt es aber Versicherungen, z.B. die private Haftpflichtversicherung. Beim PKW ist diese Pflicht. Ohne Versicherungsnachweis kann man das Fahrzeug nicht zulassen. In anderen Ländern ist dies durchaus anders. Geschrieben von Heinrich Brinkmann Die PKW-Haftpflicht zahlt nur, wenn es in unmittelbaren zusammenhang mit dem PKW steht, der Einkaufswagen gehört wohl nicht dazu. Ja, genau. Du richtest primär Schaden mit Deinem Fahrzeug an, aber wenn Du Dein Fahrzeug belädst und dadurch ein Unfall passiert, kann durchaus die Fahrzeughaftpflichtversicherung hier einspringen. Gruß Kai Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr. | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 496392 | |||
Datum | 18.07.2008 13:10 | 10014 x gelesen | |||
Geschrieben von Kai ProbstWarum sollte da die Privathaftpflicht haften? Einspruch! Was ist, wenn ich zu Fuss oder mit dem Rad bin? Wenn ich keine private Haftpflicht habe, muß ich es wohl oder übel aus der eigenen tasche bezahlen. Die PKW-Haftpflicht zahlt nur, wenn es in unmittelbaren zusammenhang mit dem PKW steht, der Einkaufswagen gehört wohl nicht dazu. Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Kai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen | 496335 | |||
Datum | 18.07.2008 09:15 | 10116 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja MidunskyDie Kfz-Haftpflicht kann nichts bei grober Fahrlässigkeit (z.B: Üebrfahren roter Ampeln etc.) zurückfordern. Etwas anderes gilt bei Obliegenheitsverletzungen, d.h. Drogen, Alkohol, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis etc. Ach, wenn ich also über eine rote Ampel fahre, die schon seit 1 Minute rot zeigt, dann war das nicht Vorsatz und die Versicherung kann sich bei mir nicht das Geld wiederholen? Das wäre mir neu... Gruß Kai Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr. | |||||
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Autor | Kai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen | 496332 | |||
Datum | 18.07.2008 09:11 | 10103 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja MidunskyNormal ist in der Versicherungswirtschaft gar nix, es kommt bei den Kaskoversicherungen ausschließlich auf den Versicherungsvertrag und insbesondere das Kleingedruckte an. Da erlebt man bei den billigen Direktversicherern gerne mal böse Überraschungen dass die Versicherung nicht bezahlen will, weil genau das Tier, was man überfahren hat, vom Versicherungsschutz ausgenommen ist. Stimmt auch nicht so. Du mußt ins Bundesjagdgesetz gucken und dort nachlesen, was für Tiere dort aufgeführt sind. Die Schäden durch diese Tiere begleicht die Versicherung. Wenn Dir z.B. eine Kuh vor den Wagen läuft, wird Deine Versicherung mit Recht nicht einen Wildschaden daraus machen. Dann mußt Du schon zwangsläufig auf den jeweiligen Bauern zugehen und Dir dort den Ausgleich des Schadens holen. Bundesjagdgesetz Gruß Kai Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 496293 | |||
Datum | 17.07.2008 19:04 | 10119 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Katja Midunsky Geschrieben von Martin Schmiederz.B. auch wenn dein Einkaufswagen auf einem Parkplatz gegen ein anderes Auto rollt zahlt die Haftplicht Mein bisheriger Stand war eigentlich dieser: Wenn man einfach nur auf dem Weg über den Parkplatz mit dem Einkaufswagen irgendwo aneckt -> Privathaftpflicht (oder selber zahlen, wenn man keine hat). Wenn aber während des unmittelbaren Beladevorgangs etwas passiert -> Kfz-Haftpflicht Liege ich da so falsch? Gruß, Henning | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 496262 | |||
Datum | 17.07.2008 17:36 | 11209 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Martin Schmieder Normalerweise haftet für den Wildschaden am Fahrzeug deine Teilkasko, Normal ist in der Versicherungswirtschaft gar nix, es kommt bei den Kaskoversicherungen ausschließlich auf den Versicherungsvertrag und insbesondere das Kleingedruckte an. Da erlebt man bei den billigen Direktversicherern gerne mal böse Überraschungen dass die Versicherung nicht bezahlen will, weil genau das Tier, was man überfahren hat, vom Versicherungsschutz ausgenommen ist. Geschrieben von Martin Schmieder z.B. auch wenn dein Einkaufswagen auf einem Parkplatz gegen ein anderes Auto rollt zahlt die Haftplicht Das wäre mir neu. Genau hierfür hat man eine Privathaftpflicht - oder eben nicht. Geschrieben von Martin Schmieder solange dir keine grobe Fahrlässigkeit nachgewießen werden kann (dann würde die Haftpflicht auch Zahlen, könnte es jedoch von dir zurückfordern). Die Kfz-Haftpflicht kann nichts bei grober Fahrlässigkeit (z.B: Üebrfahren roter Ampeln etc.) zurückfordern. Etwas anderes gilt bei Obliegenheitsverletzungen, d.h. Drogen, Alkohol, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis etc. Etwas anderes gilt je nach Vertrag ggf. für die Kaskoversicherungen. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Kai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen | 496204 | |||
Datum | 17.07.2008 15:53 | 10321 x gelesen | |||
Warum sollte da die Privathaftpflicht haften? Die Privathaftpflicht ist nicht eine Pflichtversicherung in Deutschland, die PKW-Haftplficht schon. Also, Frage beantwortet... Die PKW-Haftpflicht haftet hier... Gruß Kai Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr. | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW | 496203 | |||
Datum | 17.07.2008 15:52 | 10391 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin Schmiederfür Schäden die durch dich in Verbindung mit deinem Fahrzeug Verursacht werden, Haftet da wirklich die KFZ Haftpflicht, oder Deine hoffentlich vorhandene Privathaftpflicht? Was hat der Einkaufswagen, de gegen ein fremdes Auto rollt mit Deinem Auto zu tun? Gruß Michael Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest! Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Lübau / Sachsen | 496185 | |||
Datum | 17.07.2008 14:56 | 10364 x gelesen | |||
:-) sorry... liegt daran, dass dein Beitrag ganz unten stand, und ich mir meistens nicht die "Mühe" mache wieder hochzuscrollen, sondern einfach auf das nächstgelegene Antwortfeld klicke http://www.feuerwehr-lübau.de/ | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 496182 | |||
Datum | 17.07.2008 14:48 | 10454 x gelesen | |||
Geschrieben von Gregor ObiedzinskiABER die versicherung hat gesagt das es die haftpflicht übernimmt, und ich deswegen um 10% in ver Versicherung steige :-( Dann würde ich mich an Deiner Stelle mal von Deiner Versicherung beraten lassen, ob es ggfs. langfristig günstiger ist, die Forderung der Gemeinde selber zu zahlen. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 496181 | |||
Datum | 17.07.2008 14:47 | 10406 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin SchmiederDu wirst wohl in den sauren Apfel beißen müssen... Aha, scheint irgendwie gerade schwer in Mode zu sein, auf meine Beiträge zu antworten, obwohl ich gar nicht Urheber der Fragestellung oder des geschilderten Sachverhaltes bin. Schon das vierte Mal diese Woche. Kann ich zwar mit Leben, aber eine kurze Richtigstellung fände ich nett. ;-) Danke. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Kai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen | 496179 | |||
Datum | 17.07.2008 14:46 | 10434 x gelesen | |||
Doppelt hält besser ;-)) Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr. | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Lübau / Sachsen | 496178 | |||
Datum | 17.07.2008 14:44 | 10366 x gelesen | |||
...du warst ein wenig schneller ;-) http://www.feuerwehr-lübau.de/ | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Lübau / Sachsen | 496177 | |||
Datum | 17.07.2008 14:43 | 10585 x gelesen | |||
Normalerweise haftet für den Wildschaden am Fahrzeug deine Teilkasko, für Schäden die durch dich in Verbindung mit deinem Fahrzeug Verursacht werden, haftet die Haftpflicht des Fahrzeugs, denn nur dafür ist sie ja da, damit die gegenpartei auf jedenfall abgesichert ist (z.B. auch wenn dein Einkaufswagen auf einem Parkplatz gegen ein anderes Auto rollt zahlt die Haftplicht), solange dir keine grobe Fahrlässigkeit nachgewießen werden kann (dann würde die Haftpflicht auch Zahlen, könnte es jedoch von dir zurückfordern). Natürlich zieht jede Inanchspruchnahme der Haftpflicht normalerweise eine Beitragserhöhung nachsich, falls du keinen besonderen Tarif hast der das ausschließt... Du wirst wohl in den sauren Apfel beißen müssen... http://www.feuerwehr-lübau.de/ | |||||
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Autor | Kai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen | 496176 | |||
Datum | 17.07.2008 14:35 | 10422 x gelesen | |||
Also, die Teilkasko zahlt den Schaden am Fahrzeug, da es beim Dachs um ein Tier handelt, welches nach dem Bundesjagdgesetz unter den Begriff Haarwild fällt. Bundesjagdgesetz So, da das Fahrzeug aber eine Ölspur verursachte, fällt das unter die Haftpflicht, da Du (sozusagen) jemandem einen Schaden zugefügt hast (die Ölspur). Klingt komisch, ist aber so. Noch Fragen? Ohne Teilkasko würdest Du übrigens nicht Deinen Schaden beglichen bekommen. Gruß Kai Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 496174 | |||
Datum | 17.07.2008 14:22 | 10402 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel S. Parkerzahlt nicht bei Wildunfall sogar die Versicherung des Jagdpächters? Infolge einer Treibjagd anscheinend wohl, sonst nicht. Artikel zum Thema aus der Deutschen Jagd Zeitung Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 496173 | |||
Datum | 17.07.2008 14:18 | 10392 x gelesen | |||
Geschrieben von Gregor Obiedzinskija die polizei hat alles aufgenommen. Welche Frage hattest Du vorhin (2 Beiträge zurück im Threadbaum) nicht klären können ? Möglicherweise solltest Du einen Anwalt fragen, beauftragen? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 496172 | |||
Datum | 17.07.2008 14:14 | 10406 x gelesen | |||
Geschrieben von Gregor Obiedzinskihm glaube aber kaum das die polizei sich mit versicherungssachen auskennt oder? Meist dürften die sich in Bezug auf Verkehrsunfälle damit mehr auskennen, als ihnen lieb ist. Manuel | |||||
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Autor | Greg8or 8O., Alteglofsheim / BAyern | 496170 | |||
Datum | 17.07.2008 14:06 | 10537 x gelesen | |||
:-) ja die polizei hat alles aufgenommen. hm glaube aber kaum das die polizei sich mit versicherungssachen auskennt oder? | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 496165 | |||
Datum | 17.07.2008 13:50 | 10586 x gelesen | |||
Geschrieben von Gregor Obiedzinskihm das weis ich eben auch nicht genau, und weis eigendlich auch nciht wo ich das genau erfragen kann Polizei hatte den Unfall aufgenommen ? Dort schon mal gefragt ? Natürlich nicht die 110 wählen ,-)) mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Greg8or 8O., Alteglofsheim / BAyern | 496163 | |||
Datum | 17.07.2008 13:43 | 10576 x gelesen | |||
hm das weis ich eben auch nicht genau, und weis eigendlich auch nciht wo ich das genau erfragen kann | |||||
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Autor | Dani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz | 496161 | |||
Datum | 17.07.2008 13:41 | 10540 x gelesen | |||
hi, zahlt nicht bei Wildunfall sogar die Versicherung des Jagdpächters? (Falls vorhanden). Kann mich aber auch sehr stark irren, da ich mir nicht sicher bin. Daniel | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 496158 | |||
Datum | 17.07.2008 13:26 | 10738 x gelesen | |||
Geschrieben von Gregor ObiedzinskiABER die versicherung hat gesagt das es die haftpflicht übernimmt, und ich deswegen um 10% in ver Versicherung steige :-( Wenn Du anderer Meinung bist steht Dir ja der Rechtsweg offen ,-)) mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Greg8or 8O., Alteglofsheim / BAyern | 496157 | |||
Datum | 17.07.2008 13:23 | 10841 x gelesen | |||
Hallo, also die Versicherung zahlt das, das weis ich. ABER die versicherung hat gesagt das es die haftpflicht übernimmt, und ich deswegen um 10% in ver Versicherung steige :-( | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 496154 | |||
Datum | 17.07.2008 13:10 | 10981 x gelesen | |||
Geschrieben von Gregor Obiedzinskigut also wie ich es hier rausgelesen habe, muss die versicherung den FW einsatz übernehmen. Hallo Gregor, frag doch den Versicherungsvertreter deines Vertrauens. Wenn´s ein guter ist, sollte er dir die richtigen Auskünfte geben können. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 496153 | |||
Datum | 17.07.2008 13:08 | 10636 x gelesen | |||
Geschrieben von Gregor Obiedzinskija ich war im auto, und habe auch die FW angerufen. Dann solltest Du den Vorgang auch deiner Versicherung mitteilen. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 496152 | |||
Datum | 17.07.2008 13:06 | 10813 x gelesen | |||
Geschrieben von Gregor ObiedzinskiDas Auto war Teilkaso Versichert. Also die Teilkasko übernimmt den Wildschaden am Fahrzeug. Da ja Öl ausgelaufen und wahrscheinlich abgeschleppt wurde, muss die ja nun sowieso informiert werden. Es entstand ja ein Schaden am Fahrzeug. Ob die Teilkasko jetzt auch für die Folgen aufkommt, kann ich nicht genau sagen. Da man aber ja sowieso der Versicherung Bescheid gibt, kann man ja gleich mal nachfragen. Geschrieben von Gregor Obiedzinski So die Frage ist nun wer diesen Feuerwehreinsatz bezahlen muss? Im Zweifelsfalle wendet sich die Kommune an den Verursacher. Geschrieben von Gregor Obiedzinski Es handelt sich hierbei um eine FFW. Hat mit den Kosten ja erst einmal so nichts zu tun. Höchstens, dass es günstiger wird als wenn Strassenmeisterei anrückt. Bei uns auf der Bundesstrasse kommt schon ab einem halben Liter Öl eine Spezialfirma. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Greg8or 8O., Alteglofsheim / BAyern | 496150 | |||
Datum | 17.07.2008 12:56 | 10784 x gelesen | |||
hallo, ja ich war im auto, und habe auch die FW angerufen. | |||||
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Autor | Greg8or 8O., Alteglofsheim / BAyern | 496149 | |||
Datum | 17.07.2008 12:55 | 10987 x gelesen | |||
hi uiui das ist ja mal ein § Salat. gut also wie ich es hier rausgelesen habe, muss die versicherung den FW einsatz übernehmen. frage ist jetzt nur obs die teilkaso oder die haftpflicht übernimmt | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 496147 | |||
Datum | 17.07.2008 12:52 | 10959 x gelesen | |||
Geschrieben von Gregor ObiedzinskiDie Gemeinde? Hat Sie den Einsatz verursacht ? Wenn nicht warum soltle sie zahlen ? Geschrieben von Gregor Obiedzinski Die Teilkasko Deckt nur Schäden am Auto die von Außen einwirken ? Geschrieben von Gregor Obiedzinski Die Haftpflicht Des Fahrzeuges ? Bei Kfz.-Unfällen haftet der Halter auch für Folgeschäden, der wiederum durch die Haftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen geschützt wird . mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Tobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern | 496145 | |||
Datum | 17.07.2008 12:50 | 11510 x gelesen | |||
„Der Regelung des Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayFwG liegt – wie des § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – der Gedanke zugrunde, daß jemand, der eine besondere Gefahrenlage schafft, zur Beherrschung derselben (bzw. zur vorbeugenden Abdeckung von entsprechenden Schäden durch Versicherungen) zu sorgen hat. Eine solche besondere Gefahrenlage ist bereits darin zu sehen, daß jemand ein Kraftfahrzeug in Betrieb nimmt. Diesen Bestimmungen ist gemeinsam, daß kein Verschulden notwendig ist, um die Haftung auszulösen. Daraus folgt, daß die Gemeinde bei Anwendung von Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayFwG nicht zu prüfen braucht, ob und von wem der den Feuerwehreinsatz auslösende Unfall schuldhaft verursacht wurde. Entscheidend ist nach der gesetzlichen Regelung allein, ob die Gefahr oder der Schaden dadurch verursacht wurde, daß ein in Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayFwG aufgeführtes Fahrzeug „in Betrieb“ war. Da ein Haftungsausschlusstatbestand , wie z. B. in § 7 Abs. 2 StVG („höhere Gewalt“ bzw. früher „unabwendbares Ereignis“), in das Feuerwehrgesetz nicht übernommen wurde, scheiden hier Einwendungen dieser Art prinzipiell aus, (…). (Verwaltungsgericht Augsburg vom 9. August 2004) | |||||
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Autor | Greg8or 8O., Alteglofsheim / BAyern | 496144 | |||
Datum | 17.07.2008 12:43 | 15106 x gelesen | |||
HAllo, folgender vorfall ist passiert. Auf einer Bundesstraße passierte ein Wildunfall, der Dachs beschädigte am Auto die Ölkühlung sodass 5 Liter Öl auf die Bundesstraße geflossen sind. Feuerwehr rückte aus und behob dies. Das Auto war Teilkaso Versichert. So die Frage ist nun wer diesen Feuerwehreinsatz bezahlen muss? Die Gemeinde? Die Teilkasko Die Haftpflicht Es handelt sich hierbei um eine FFW. Danek für eure Hilfe. Gruß Gregor | |||||
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