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ThemaWer muss diesen Feuerwehr Einsatz zahlen?35 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorKatj8a R8., Köln / NRW496458
Datum18.07.2008 16:4510015 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Kai ProbstDu mußt ins Bundesjagdgesetz gucken und dort nachlesen, was für Tiere dort aufgeführt sind. Die Schäden durch diese Tiere begleicht die Versicherung.

Wie lautet eine schöne Juristenweisheit? Paragrafen immer bis zum Ende lesen.

Nach Bundesjagdgesetz gibt es neben Haarwild auch Federwild. Wenn du jetzt einen Versicherungsvertrag hast, der weit verbreitet ist, in dem steht : Versichert ist nur Zusammenstoß mit Haarwild, i.S.d. Bundesjagdgesetzes hast du schon ein Problem, wenn Du irgendetwas Gefedertes oder Bären, Wölfe, Rentiere über den Haufen fährst.
In "besseren" Versicherungsbedingungen steht, dass "Zusammenstöße mit Wirbeltieren" oder generell "Tiere" umfasst sind und davon ist dann auch Deine Kuh umfasst.

Wie gesagt, Versicherungsverträge sind eben Verträge und die sind individuell vereinbar.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW496428
Datum18.07.2008 15:4710060 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Kai ProbstAch, wenn ich also über eine rote Ampel fahre, die schon seit 1 Minute rot zeigt, dann war das nicht Vorsatz und die Versicherung kann sich bei mir nicht das Geld wiederholen?

Man kann durchaus auch einen qualifizierten Rotlicht-Verstoß fahrlässig begehen.
Für die Versicherung ist das aber egal, weil die dein Bußgeld eh nicht bezahlt.

Die Versicherung ist ja erst im Spiel, wenn es zum Schaden kommt. Ob nun selbst bei einer vorsätzlichen Rotlichtfahrt der entstandene Schaden nur (grob-) fahrlässig oder doch (bedingt-) vorsätzlich war, wird man nur im Einzelfall entscheiden können.

Geschrieben von Kai ProbstDas wäre mir neu...

Ist doch schön, wenn man hier im Forum was dazulernt ;-)

Gruß,
Henning


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AutorOliv8er 8S., Rotenhain / RLP496404
Datum18.07.2008 14:179925 x gelesen
Ja - und hierzu gibt es wohl auch ein Urteil.

RAK Saar

Aber das Thema war, glaube ich, ein anderes...


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AutorKai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen496398
Datum18.07.2008 13:3010193 x gelesen
Geschrieben von Heinrich BrinkmannEinspruch!
Was ist, wenn ich zu Fuss oder mit dem Rad bin?


Hä, was ist los? Sorry, ich verstehe den Satz nicht! Ich kann es mir aber denken. Es heißt doch PKW-Haftpflicht und nicht zu Fuß-, oder zu Rad-Haftpflicht. Insofern kann man sich schon die Antwort denken. Wenn Du keine PRIVATE Haftpflichtversicherung hast, mußt Du den Schaden aus dem eigenen Geldbeutel bezahlen.

Geschrieben von Heinrich BrinkmannWenn ich keine private Haftpflicht habe, muß ich es wohl oder übel aus der eigenen tasche bezahlen.

Richtig. Dafür gibt es aber Versicherungen, z.B. die private Haftpflichtversicherung. Beim PKW ist diese Pflicht. Ohne Versicherungsnachweis kann man das Fahrzeug nicht zulassen. In anderen Ländern ist dies durchaus anders.

Geschrieben von Heinrich BrinkmannDie PKW-Haftpflicht zahlt nur, wenn es in unmittelbaren zusammenhang mit dem PKW steht, der Einkaufswagen gehört wohl nicht dazu.

Ja, genau. Du richtest primär Schaden mit Deinem Fahrzeug an, aber wenn Du Dein Fahrzeug belädst und dadurch ein Unfall passiert, kann durchaus die Fahrzeughaftpflichtversicherung hier einspringen.

Gruß
Kai


Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr.

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen496392
Datum18.07.2008 13:1010014 x gelesen
Geschrieben von Kai ProbstWarum sollte da die Privathaftpflicht haften?

Die Privathaftpflicht ist nicht eine Pflichtversicherung in Deutschland, die PKW-Haftplficht schon.

Also, Frage beantwortet...

Die PKW-Haftpflicht haftet hier...


Einspruch!
Was ist, wenn ich zu Fuss oder mit dem Rad bin?
Wenn ich keine private Haftpflicht habe, muß ich es wohl oder übel aus der eigenen tasche bezahlen.
Die PKW-Haftpflicht zahlt nur, wenn es in unmittelbaren zusammenhang mit dem PKW steht, der Einkaufswagen gehört wohl nicht dazu.

Gruß
Heinrich


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AutorKai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen496335
Datum18.07.2008 09:1510116 x gelesen
Geschrieben von Katja MidunskyDie Kfz-Haftpflicht kann nichts bei grober Fahrlässigkeit (z.B: Üebrfahren roter Ampeln etc.) zurückfordern. Etwas anderes gilt bei Obliegenheitsverletzungen, d.h. Drogen, Alkohol, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis etc.
Etwas anderes gilt je nach Vertrag ggf. für die Kaskoversicherungen.


Ach, wenn ich also über eine rote Ampel fahre, die schon seit 1 Minute rot zeigt, dann war das nicht Vorsatz und die Versicherung kann sich bei mir nicht das Geld wiederholen? Das wäre mir neu...

Gruß
Kai


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AutorKai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen496332
Datum18.07.2008 09:1110103 x gelesen
Geschrieben von Katja MidunskyNormal ist in der Versicherungswirtschaft gar nix, es kommt bei den Kaskoversicherungen ausschließlich auf den Versicherungsvertrag und insbesondere das Kleingedruckte an. Da erlebt man bei den billigen Direktversicherern gerne mal böse Überraschungen dass die Versicherung nicht bezahlen will, weil genau das Tier, was man überfahren hat, vom Versicherungsschutz ausgenommen ist.

Stimmt auch nicht so. Du mußt ins Bundesjagdgesetz gucken und dort nachlesen, was für Tiere dort aufgeführt sind. Die Schäden durch diese Tiere begleicht die Versicherung. Wenn Dir z.B. eine Kuh vor den Wagen läuft, wird Deine Versicherung mit Recht nicht einen Wildschaden daraus machen. Dann mußt Du schon zwangsläufig auf den jeweiligen Bauern zugehen und Dir dort den Ausgleich des Schadens holen.

Bundesjagdgesetz

Gruß
Kai


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW496293
Datum17.07.2008 19:0410119 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Katja MidunskyGeschrieben von Martin Schmiederz.B. auch wenn dein Einkaufswagen auf einem Parkplatz gegen ein anderes Auto rollt zahlt die Haftplicht

Das wäre mir neu. Genau hierfür hat man eine Privathaftpflicht - oder eben nicht.


Mein bisheriger Stand war eigentlich dieser:
Wenn man einfach nur auf dem Weg über den Parkplatz mit dem Einkaufswagen irgendwo aneckt -> Privathaftpflicht (oder selber zahlen, wenn man keine hat).
Wenn aber während des unmittelbaren Beladevorgangs etwas passiert -> Kfz-Haftpflicht

Liege ich da so falsch?

Gruß,
Henning


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AutorKatj8a R8., Köln / NRW496262
Datum17.07.2008 17:3611209 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Martin SchmiederNormalerweise haftet für den Wildschaden am Fahrzeug deine Teilkasko,

Normal ist in der Versicherungswirtschaft gar nix, es kommt bei den Kaskoversicherungen ausschließlich auf den Versicherungsvertrag und insbesondere das Kleingedruckte an. Da erlebt man bei den billigen Direktversicherern gerne mal böse Überraschungen dass die Versicherung nicht bezahlen will, weil genau das Tier, was man überfahren hat, vom Versicherungsschutz ausgenommen ist.

Geschrieben von Martin Schmiederz.B. auch wenn dein Einkaufswagen auf einem Parkplatz gegen ein anderes Auto rollt zahlt die Haftplicht

Das wäre mir neu. Genau hierfür hat man eine Privathaftpflicht - oder eben nicht.

Geschrieben von Martin Schmiedersolange dir keine grobe Fahrlässigkeit nachgewießen werden kann (dann würde die Haftpflicht auch Zahlen, könnte es jedoch von dir zurückfordern).

Die Kfz-Haftpflicht kann nichts bei grober Fahrlässigkeit (z.B: Üebrfahren roter Ampeln etc.) zurückfordern. Etwas anderes gilt bei Obliegenheitsverletzungen, d.h. Drogen, Alkohol, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis etc.
Etwas anderes gilt je nach Vertrag ggf. für die Kaskoversicherungen.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




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AutorKai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen496204
Datum17.07.2008 15:5310321 x gelesen
Warum sollte da die Privathaftpflicht haften?

Die Privathaftpflicht ist nicht eine Pflichtversicherung in Deutschland, die PKW-Haftplficht schon.

Also, Frage beantwortet...

Die PKW-Haftpflicht haftet hier...

Gruß
Kai


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AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW496203
Datum17.07.2008 15:5210391 x gelesen
Geschrieben von Martin Schmiederfür Schäden die durch dich in Verbindung mit deinem Fahrzeug Verursacht werden,
haftet die Haftpflicht des Fahrzeugs, denn nur dafür ist sie ja da, damit die gegenpartei auf jedenfall abgesichert ist (z.B. auch wenn dein Einkaufswagen auf einem Parkplatz gegen ein anderes Auto rollt zahlt die Haftplicht)


Haftet da wirklich die KFZ Haftpflicht, oder Deine hoffentlich vorhandene Privathaftpflicht?

Was hat der Einkaufswagen, de gegen ein fremdes Auto rollt mit Deinem Auto zu tun?


Gruß
Michael

Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest!

Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr

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AutorMart8in 8S., Lübau / Sachsen496185
Datum17.07.2008 14:5610364 x gelesen
:-) sorry...

liegt daran, dass dein Beitrag ganz unten stand, und ich mir meistens nicht die "Mühe" mache wieder hochzuscrollen, sondern einfach auf das nächstgelegene Antwortfeld klicke


http://www.feuerwehr-lübau.de/

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW496182
Datum17.07.2008 14:4810454 x gelesen
Geschrieben von Gregor ObiedzinskiABER die versicherung hat gesagt das es die haftpflicht übernimmt, und ich deswegen um 10% in ver Versicherung steige :-(


Dann würde ich mich an Deiner Stelle mal von Deiner Versicherung beraten lassen,
ob es ggfs. langfristig günstiger ist, die Forderung der Gemeinde selber zu zahlen.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.496181
Datum17.07.2008 14:4710406 x gelesen
Geschrieben von Martin SchmiederDu wirst wohl in den sauren Apfel beißen müssen...
Aha, scheint irgendwie gerade schwer in Mode zu sein, auf meine Beiträge zu antworten, obwohl ich gar nicht Urheber der Fragestellung oder des geschilderten Sachverhaltes bin. Schon das vierte Mal diese Woche.
Kann ich zwar mit Leben, aber eine kurze Richtigstellung fände ich nett. ;-) Danke.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorKai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen496179
Datum17.07.2008 14:4610434 x gelesen
Doppelt hält besser ;-))


Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr.

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AutorMart8in 8S., Lübau / Sachsen496178
Datum17.07.2008 14:4410366 x gelesen
...du warst ein wenig schneller ;-)


http://www.feuerwehr-lübau.de/

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AutorMart8in 8S., Lübau / Sachsen496177
Datum17.07.2008 14:4310585 x gelesen
Normalerweise haftet für den Wildschaden am Fahrzeug deine Teilkasko,

für Schäden die durch dich in Verbindung mit deinem Fahrzeug Verursacht werden,
haftet die Haftpflicht des Fahrzeugs, denn nur dafür ist sie ja da, damit die gegenpartei auf jedenfall abgesichert ist (z.B. auch wenn dein Einkaufswagen auf einem Parkplatz gegen ein anderes Auto rollt zahlt die Haftplicht),
solange dir keine grobe Fahrlässigkeit nachgewießen werden kann (dann würde die Haftpflicht auch Zahlen, könnte es jedoch von dir zurückfordern).

Natürlich zieht jede Inanchspruchnahme der Haftpflicht normalerweise eine Beitragserhöhung nachsich, falls du keinen besonderen Tarif hast der das ausschließt...

Du wirst wohl in den sauren Apfel beißen müssen...


http://www.feuerwehr-lübau.de/

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AutorKai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen496176
Datum17.07.2008 14:3510422 x gelesen
Also, die Teilkasko zahlt den Schaden am Fahrzeug, da es beim Dachs um ein Tier handelt, welches nach dem Bundesjagdgesetz unter den Begriff Haarwild fällt. Bundesjagdgesetz

So, da das Fahrzeug aber eine Ölspur verursachte, fällt das unter die Haftpflicht, da Du (sozusagen) jemandem einen Schaden zugefügt hast (die Ölspur). Klingt komisch, ist aber so.

Noch Fragen?

Ohne Teilkasko würdest Du übrigens nicht Deinen Schaden beglichen bekommen.

Gruß
Kai


Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr.

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.496174
Datum17.07.2008 14:2210402 x gelesen
Geschrieben von Daniel S. Parkerzahlt nicht bei Wildunfall sogar die Versicherung des Jagdpächters?
Infolge einer Treibjagd anscheinend wohl, sonst nicht.
Artikel zum Thema aus der Deutschen Jagd Zeitung


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW496173
Datum17.07.2008 14:1810392 x gelesen
Geschrieben von Gregor Obiedzinskija die polizei hat alles aufgenommen.

Welche Frage hattest Du vorhin (2 Beiträge zurück im Threadbaum) nicht klären können ?

Möglicherweise solltest Du einen Anwalt fragen, beauftragen?


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz496172
Datum17.07.2008 14:1410406 x gelesen
Geschrieben von Gregor Obiedzinskihm glaube aber kaum das die polizei sich mit versicherungssachen auskennt oder?

Meist dürften die sich in Bezug auf Verkehrsunfälle damit mehr auskennen, als ihnen lieb ist.


Manuel


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AutorGreg8or 8O., Alteglofsheim / BAyern496170
Datum17.07.2008 14:0610537 x gelesen
:-) ja die polizei hat alles aufgenommen.

hm glaube aber kaum das die polizei sich mit versicherungssachen auskennt oder?


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW496165
Datum17.07.2008 13:5010586 x gelesen
Geschrieben von Gregor Obiedzinskihm das weis ich eben auch nicht genau, und weis eigendlich auch nciht wo ich das genau erfragen kann

Polizei hatte den Unfall aufgenommen ?
Dort schon mal gefragt ?
Natürlich nicht die 110 wählen ,-))


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorGreg8or 8O., Alteglofsheim / BAyern496163
Datum17.07.2008 13:4310576 x gelesen
hm das weis ich eben auch nicht genau, und weis eigendlich auch nciht wo ich das genau erfragen kann


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AutorDani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz496161
Datum17.07.2008 13:4110540 x gelesen
hi,

zahlt nicht bei Wildunfall sogar die Versicherung des Jagdpächters? (Falls vorhanden).

Kann mich aber auch sehr stark irren, da ich mir nicht sicher bin.

Daniel


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW496158
Datum17.07.2008 13:2610738 x gelesen
Geschrieben von Gregor ObiedzinskiABER die versicherung hat gesagt das es die haftpflicht übernimmt, und ich deswegen um 10% in ver Versicherung steige :-(

Wenn Du anderer Meinung bist steht Dir ja der Rechtsweg offen ,-))


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorGreg8or 8O., Alteglofsheim / BAyern496157
Datum17.07.2008 13:2310841 x gelesen
Hallo,


also die Versicherung zahlt das, das weis ich.

ABER die versicherung hat gesagt das es die haftpflicht übernimmt, und ich deswegen um 10% in ver Versicherung steige :-(


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY496154
Datum17.07.2008 13:1010981 x gelesen
Geschrieben von Gregor Obiedzinskigut also wie ich es hier rausgelesen habe, muss die versicherung den FW einsatz übernehmen.

frage ist jetzt nur obs die teilkaso oder die haftpflicht übernimmt


Hallo Gregor,

frag doch den Versicherungsvertreter deines Vertrauens.
Wenn´s ein guter ist, sollte er dir die richtigen Auskünfte geben können.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner
FF Mühlhausen

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW496153
Datum17.07.2008 13:0810636 x gelesen
Geschrieben von Gregor Obiedzinskija ich war im auto, und habe auch die FW angerufen.

Dann solltest Du den Vorgang auch deiner Versicherung mitteilen.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.496152
Datum17.07.2008 13:0610813 x gelesen
Geschrieben von Gregor ObiedzinskiDas Auto war Teilkaso Versichert.
Also die Teilkasko übernimmt den Wildschaden am Fahrzeug. Da ja Öl ausgelaufen und wahrscheinlich abgeschleppt wurde, muss die ja nun sowieso informiert werden. Es entstand ja ein Schaden am Fahrzeug.
Ob die Teilkasko jetzt auch für die Folgen aufkommt, kann ich nicht genau sagen. Da man aber ja sowieso der Versicherung Bescheid gibt, kann man ja gleich mal nachfragen.

Geschrieben von Gregor ObiedzinskiSo die Frage ist nun wer diesen Feuerwehreinsatz bezahlen muss?
Im Zweifelsfalle wendet sich die Kommune an den Verursacher.

Geschrieben von Gregor ObiedzinskiEs handelt sich hierbei um eine FFW.
Hat mit den Kosten ja erst einmal so nichts zu tun. Höchstens, dass es günstiger wird als wenn Strassenmeisterei anrückt.
Bei uns auf der Bundesstrasse kommt schon ab einem halben Liter Öl eine Spezialfirma.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorGreg8or 8O., Alteglofsheim / BAyern496150
Datum17.07.2008 12:5610784 x gelesen
hallo, ja ich war im auto, und habe auch die FW angerufen.


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AutorGreg8or 8O., Alteglofsheim / BAyern496149
Datum17.07.2008 12:5510987 x gelesen
hi uiui das ist ja mal ein § Salat.


gut also wie ich es hier rausgelesen habe, muss die versicherung den FW einsatz übernehmen.

frage ist jetzt nur obs die teilkaso oder die haftpflicht übernimmt


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW496147
Datum17.07.2008 12:5210959 x gelesen
Geschrieben von Gregor ObiedzinskiDie Gemeinde?

Hat Sie den Einsatz verursacht ?
Wenn nicht warum soltle sie zahlen ?

Geschrieben von Gregor ObiedzinskiDie Teilkasko

Deckt nur Schäden am Auto die von Außen einwirken ?

Geschrieben von Gregor ObiedzinskiDie Haftpflicht

Des Fahrzeuges ?

Bei Kfz.-Unfällen haftet der Halter auch für Folgeschäden,
der wiederum durch die Haftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen geschützt wird
.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorTobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern496145
Datum17.07.2008 12:5011510 x gelesen
„Der Regelung des Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayFwG liegt – wie des § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – der Gedanke zugrunde, daß jemand, der eine besondere Gefahrenlage schafft, zur Beherrschung derselben (bzw. zur vorbeugenden Abdeckung von entsprechenden Schäden durch Versicherungen) zu sorgen hat. Eine solche besondere Gefahrenlage ist bereits darin zu sehen, daß jemand ein Kraftfahrzeug in Betrieb nimmt. Diesen Bestimmungen ist gemeinsam, daß kein Verschulden notwendig ist, um die Haftung auszulösen. Daraus folgt, daß die Gemeinde bei Anwendung von Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayFwG nicht zu prüfen braucht, ob und von wem der den Feuerwehreinsatz auslösende Unfall schuldhaft verursacht wurde. Entscheidend ist nach der gesetzlichen Regelung allein, ob die Gefahr oder der Schaden dadurch verursacht wurde, daß ein in Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayFwG aufgeführtes Fahrzeug „in Betrieb“ war. Da ein Haftungsausschlusstatbestand , wie z. B. in § 7 Abs. 2 StVG („höhere Gewalt“ bzw. früher „unabwendbares Ereignis“), in das Feuerwehrgesetz nicht übernommen wurde, scheiden hier Einwendungen dieser Art prinzipiell aus, (…). (Verwaltungsgericht Augsburg vom 9. August 2004)


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AutorGreg8or 8O., Alteglofsheim / BAyern496144
Datum17.07.2008 12:4315106 x gelesen
HAllo,

folgender vorfall ist passiert.


Auf einer Bundesstraße passierte ein Wildunfall, der Dachs beschädigte am Auto die Ölkühlung sodass 5 Liter Öl auf die Bundesstraße geflossen sind.


Feuerwehr rückte aus und behob dies.


Das Auto war Teilkaso Versichert.

So die Frage ist nun wer diesen Feuerwehreinsatz bezahlen muss?

Die Gemeinde?
Die Teilkasko
Die Haftpflicht


Es handelt sich hierbei um eine FFW.

Danek für eure Hilfe.

Gruß Gregor


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 17.07.2008 12:43 Greg7or 7O., Alteglofsheim
 17.07.2008 12:50 Tobi7as 7Jos7ef 7R., Bad Tölz
 17.07.2008 12:55 Greg7or 7O., Alteglofsheim
 17.07.2008 13:10 Anto7n K7., Mühlhausen
 17.07.2008 13:23 Greg7or 7O., Alteglofsheim
 17.07.2008 13:26 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 17.07.2008 14:48 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 17.07.2008 12:52 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 17.07.2008 12:56 Greg7or 7O., Alteglofsheim
 17.07.2008 13:08 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 17.07.2008 13:06 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 17.07.2008 13:41 Dani7el 7S. 7P., Westhofen /Rheinland-Pfalz
 17.07.2008 13:43 Greg7or 7O., Alteglofsheim
 17.07.2008 13:50 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 17.07.2008 14:06 Greg7or 7O., Alteglofsheim
 17.07.2008 14:14 ., Westerwald
 17.07.2008 14:18 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 17.07.2008 14:35 ., Raum Braunschweig
 17.07.2008 14:44 Mart7in 7S., Lübau
 17.07.2008 14:46 ., Raum Braunschweig
 17.07.2008 14:22 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 17.07.2008 14:43 Mart7in 7S., Lübau
 17.07.2008 14:47 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 17.07.2008 14:56 Mart7in 7S., Lübau
 17.07.2008 15:52 Mich7ael7 A.7, Nieheim- Holzhausen
 17.07.2008 15:53 ., Raum Braunschweig
 18.07.2008 13:10 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 18.07.2008 13:30 ., Raum Braunschweig
 18.07.2008 14:17 Oliv7er 7S., Rotenhain
 17.07.2008 17:36 Katj7a R7., Köln
 17.07.2008 19:04 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 18.07.2008 09:11 ., Raum Braunschweig
 18.07.2008 16:45 Katj7a R7., Köln
 18.07.2008 09:15 ., Raum Braunschweig
 18.07.2008 15:47 Henn7ing7 K.7, Dortmund
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