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Thema | Jugenwarte in Bayern: Aufwandsentschädigung seit Änderung des BayFwG? | 6 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 497252 | |||
Datum | 22.07.2008 19:56 | 2621 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard DeimannDiers ist in BaWü gem. § 15 FwG Abs. 2 seit Jahren möglich Naja den Passus... Geschrieben von Art. 11, BayFwG Andere Feuerwehrdienstleistende, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten (z. B. Gerätewarte, Jugendwarte),(...) können angemessen entschädigt werden. ...ohne das Wort "Jugendwarte" gibts auch schon "ewig". Mich interessiert insbesondere, ob und was sich durch explizite Nennung geändert hat. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 497092 | |||
Datum | 21.07.2008 22:10 | 2935 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Magnus Hammerl im März wurde ja das Bayerische Feuerwehrgesetz in einigen Punkten geändert, unter anderem wurde im Art. 11 ("Entschädigung des Feuerwehrkommandanten Diers ist in BaWü gem. § 15 FwG Abs. 2 seit Jahren möglich und üblich, der § sagt: "Entschädigung (2) Durch Satzung können die Gemeinden ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, entweder eine Aufwandsentschädigung [....] gewähren" In unserer FF, als auch in vielen anderen FFs der Umgebung, leisten im Sinne des § 15 Abs. 2 die JF-Betreuer "über das übliche Maß Feuerwehrdienst" und erhalten ( wie z.B. Führungskräfte, Ausbilder und Gerätewarte ) gem. Satzung eine Aufwandsentschädigung; reich wird man damit aber nicht ;-))) Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Tobi8as 8S., Pfaffenhofen a. d. Roth / Bayern | 497043 | |||
Datum | 21.07.2008 19:17 | 2761 x gelesen | |||
Tach... geändert hat sich hier auch nichts. Allerdings bekomme ich jeden Monat eine Entschädung als Jugendwart. Ist bei uns seit mind. 10 Jahren so... Gruß, Tobias Nix anderes, als meine Meinung! | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 497036 | |||
Datum | 21.07.2008 19:03 | 2745 x gelesen | |||
Geschrieben von Magnus HammerlHat sich bei der ein oder anderen Bayerischen Feuerwehr diesbezüglich seitdem etwas getan? Hallo Magnus, bei uns gibt´s die Aufwandsentschädigung am Jahresende. Ich denke, dass dann bei uns diese so hoch wie die des Gerätewartes sein wird. Gerätewart bekommt bei uns 1/4 der Entschädigung des 1. Kdt. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Andi8 G.8, Neusäß / Bayern | 497013 | |||
Datum | 21.07.2008 17:41 | 2935 x gelesen | |||
Hallo! Also bis jetzt hat sich bei uns noch nichts geändert... Schauen wir mal ob zum Jahreswechsel vielleicht noch was kommt.... Gruß Andi Greger Wie immer meine Meinung | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 496998 | |||
Datum | 21.07.2008 17:04 | 5375 x gelesen | |||
Hallo zusammen, im März wurde ja das Bayerische Feuerwehrgesetz in einigen Punkten geändert, unter anderem wurde im Art. 11 ("Entschädigung des Feuerwehrkommandanten und anderer Feuerwehrdienstleistender") auf Forderung des LFV Bayern neben dem Gerätewart auch der Jugendwart mit aufgenommen. Damit sollte die Möglichkeit geschaffen werden, auch die aufwendige Arbeit eines Jugendwartes zu entschädigen. Hat sich bei der ein oder anderen Bayerischen Feuerwehr diesbezüglich seitdem etwas getan? Erhält dort der Jugendwart nun eine Aufwandsentschädigung und wie wird dessen Höhe bemessen? Grüße Magnus | |||||
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