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Thema | Bestuhlung bei Veranstaltung | 32 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Infos: | |||||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 502120 | |||
Datum | 11.08.2008 00:01 | 16371 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael BayerDu bist lernfähig. :-) Darum bin ich hier werter Farbenbruder. ;-) War mir eigentlich auch bewußt, aber ich hatte die praktischen Einsätze aus meinem pers. Umfeld im Kopf, und da kommt eben abends um 11 die POL. Trotzdem danke für die Richtigstellung, war wichtig! Gruß, Markus Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 502104 | |||
Datum | 10.08.2008 23:19 | 16363 x gelesen | |||
Hallo Markus, Geschrieben von Markus Weber wird die Ortspolizeibehörde (meist in Amtshilfe die Polizei) Du bist lernfähig. :-) Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Joch8en 8G., St. Wendel / Saarland | 502027 | |||
Datum | 10.08.2008 15:07 | 16331 x gelesen | |||
Danke für Deine Mühe Markus, deine Quellen werde ich mal in Ruhe sichten. Die Versammlungsstättenverordnung des Saarlandes war mir bekannt. Bei einem Vergleich der Vorschriften ist es sehr zeitintensiv die Regelungen der anderen Bundesländer zu durchforsten, gerade was die umfangreichen baurechtlichen Normen betrifft. In unserer Feuerwehr sind immer noch viele der Meinung, die Feuerwehr selbst könne die Veranstaltung beenden. Eine solche rechtliche Grundlage findet man bei uns nicht. Ich denke die o.g. Meinung stammt aus der Zeit, als bei uns Schulungsmaterial aus anderen Bundesländern, mit den dort geltenden landesspezifischen Rechtsvorschriften ausgegeben wurden. Nochmals Danke Gruß Jochen | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 501994 | |||
Datum | 10.08.2008 10:03 | 16564 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberWas da drinsteht kann man hier nachlesen. Dort findet man: § 1 Geltungsbereich Mit 300 Teilnehmern liegt ihr also im Geltungsbereich und man kann sich in §§14, 15 über die Bestuhlung informieren: § 14 Bestuhlung Dann noch interessant: § 119 Bestuhlungsplan Hoffe das hilft, Markus Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 501993 | |||
Datum | 10.08.2008 09:51 | 17657 x gelesen | |||
Brandschutzgesetz BaWü (Auszug) Brandschutzgesetz Die Grundlage für das vorzeitige beenden auf Veranlassung der FSW findet sich in unserer VStättVO. Wird gegen dort gestellte Anforderungen (Bestuhlung, usw.) verstoßen wird der Veranstalter darüber aufgeklärt, sollte er das Problem nicht abstellen (können/wollen) wird die Ortspolizeibehörde (meist in Amtshilfe die Polizei) hinzugezogen und löst das Problem. Für das Saarland müsste diese Verordnung: Elfte Verordnung zur Landesbauordnung (Versammlungsstättenverordnung - VStättVO -) Vom 6. Oktober 1969 *) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1979 (Amtsbl. S. 298) gültig sein. Was da drinsteht kann man hier nachlesen. Gruß, Markus Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Joch8en 8G., St. Wendel / Saarland | 501990 | |||
Datum | 10.08.2008 09:36 | 16491 x gelesen | |||
Hallo Markus, Geschrieben von Markus Weber Tut er das nicht lässt Feuerwehrs die Veranstaltung absagen. Das ist bei uns das Problem, die Feuersicherheitswache ist Teil der baurechtlichen Vorschriften, worin keine Eingriffsbefugnisse der Feuerwehr enthalten sind. Das Brandschutzrecht im Saarland kennt auch eine Sicherheitswache, welche aber nach Willen des Gesetzgebers nur dort zur Anwendung kommt, wo das Baurecht nicht greift. Daher wüsste ich gern, wo die Befugnisse der Feuerwehr in anderen Bundesländern zu finden sind und wie sie genau lauten. Gruß Jochen | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 501919 | |||
Datum | 09.08.2008 17:39 | 16342 x gelesen | |||
Hallo Markus, Geschrieben von Markus Weber Bei uns nach Rücksprache mit Führungskraft (LdF, stellv. LdF) und falls notwendig als Amtshilfeersuchen durch die Polizei. Mussten wir noch nie praktizieren, aber grün-weiß durfte schon aufmarschieren um dem Veranstalter seine Rechte zu verlesen. In Deiner Aufzählung fehlt die, alles entscheidende, Ortspolizeibehörde (Bürgermeister oder Ordnungsamt). Diese darf Veranstaltungen absagen. Wenn die Ortspolizeibehörde nicht erreichbar ist kann als Ersatz Schutzpolizei angefordert werden. Ja ich weis, frage mal die Allgemeinheit wo die Ortspolizei oder Kreispolizei sitzt. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 501681 | |||
Datum | 08.08.2008 17:20 | 16583 x gelesen | |||
Geschrieben von Jochen Geßner
Müsste auch im Saarland über die Feuerwehrsicherheitswache geregelt sein. Gefällt dieser etwas nicht (Notausgänge versperrt, Überbelegung, Sicherheitstechnische Bedenken) so wird dies dem Veranstalter mitgeteilt und der hat Abhilfe zu schaffen. Tut er das nicht lässt Feuerwehrs die Veranstaltung absagen. Bei uns nach Rücksprache mit Führungskraft (LdF, stellv. LdF) und falls notwendig als Amtshilfeersuchen durch die Polizei. Mussten wir noch nie praktizieren, aber grün-weiß durfte schon aufmarschieren um dem Veranstalter seine Rechte zu verlesen. Gruß, Markus Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Joch8en 8G., St. Wendel / Saarland | 501673 | |||
Datum | 08.08.2008 17:03 | 16434 x gelesen | |||
Hallo Kai, Geschrieben von Kai Probst Pol ist immer gut, aber ich kann als Feuerwehr die Veranstaltung auch alleine absagen. Kannst Du mir vielleicht die Rechtsgrundlage für diese Maßnahme in eurem Bundesland nennen, habe vor einiger Zeit nach diesen Vorschriften recherchiert aber keine gefunden. Vielen Dank für Deine Mühe Gruß Jochen | |||||
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Autor | Kai 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 501621 | |||
Datum | 08.08.2008 10:01 | 16460 x gelesen | |||
Dazu sage ich jetzt lieber nichts...ich sage nur PN... Gruß Kai Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr. | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 501620 | |||
Datum | 08.08.2008 10:00 | 16584 x gelesen | |||
Geschrieben von Kai ProbstRichtig, aber manchmal hilft das auch nicht. PKW steht in Feuerwehrzufahrt und blockiert den gesamten Parkplatz für Großfahrzeuge. Wir rufen als Brandwache Pol und die kommt ein bißchen später auch, aber was sagen die? PRIVATGELÄNDE, da dürfen wir nichts machen und fahren weg. Alter Schwede, dachte ich! Und dann? Auf den Veranstalter zugegangen, eine ELA-Durchsage machen lassen ... oder? Gruß Jörg Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren. | |||||
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Autor | Kai 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 501616 | |||
Datum | 08.08.2008 09:32 | 16582 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschBei uns leider nicht... Wurde uns an der LFS Celle in Niedersachsen anders gesagt. Wie gesagt, Nds ist wohl wieder anders... Geschrieben von Florian Besch die meist aus Unwissen geschahen. Aber dafür sind wir ja da. Richtig, aber manchmal hilft das auch nicht. PKW steht in Feuerwehrzufahrt und blockiert den gesamten Parkplatz für Großfahrzeuge. Wir rufen als Brandwache Pol und die kommt ein bißchen später auch, aber was sagen die? PRIVATGELÄNDE, da dürfen wir nichts machen und fahren weg. Alter Schwede, dachte ich! Gruß Kai Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 501615 | |||
Datum | 08.08.2008 09:26 | 16514 x gelesen | |||
Geschrieben von Kai Probstaber ich kann als Feuerwehr die Veranstaltung auch alleine absagen. Bei uns leider nicht... Geschrieben von Kai Probst ..waren auch wirklich nur sehr sehr kleine Mängeldie meist aus Unwissen geschahen. Aber dafür sind wir ja da. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Kai 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 501614 | |||
Datum | 08.08.2008 09:25 | 16592 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschDer in der Regel, und an dieser Stelle besonders hervorzuheben: gerade bei ausländischen Mitbürgern, stets sehr bemüht ist die Mängel abzustellen. Pol ist immer gut, aber ich kann als Feuerwehr die Veranstaltung auch alleine absagen. Wie gesagt, wenn man immer höflich bleibt, geht es auch meistens. Im Theater bei uns habe ich bisher wirklich nur gute Erfahrungen gemacht (waren auch wirklich nur sehr sehr kleine Mängel). Gruß Kai Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 501613 | |||
Datum | 08.08.2008 09:23 | 16691 x gelesen | |||
Geschrieben von Kai ProbstWenn ich als Brandsicherheitswachdienst da bin und solch schwere Mängel feststelle, wird von mir der Veranstalter informiert. Der in der Regel, und an dieser Stelle besonders hervorzuheben: gerade bei ausländischen Mitbürgern, stets sehr bemüht ist die Mängel abzustellen. Und das nach einem freundlichen Plausch im Rahmen einer angemessenen Frist (5-10 Minuten). Die schwereren Fälle haben sich spätestens nach Androhnung die Polizei zu informieren (Und dann ist hier von jetzt auf gleich zu) auch sehr kooperativ verhalten :-). Wichtig ist nur resolut und trotzdem höflich aufzutreten. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Kai 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 501612 | |||
Datum | 08.08.2008 09:19 | 16704 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter KofflerNaja.. grundsätzlich ja. (sorry wg veraltetem Link, ich hab nicht genau aufgepasst) Wenn ich als Brandsicherheitswachdienst da bin und solch schwere Mängel feststelle, wird von mir der Veranstalter informiert. Ändert er das nicht SOFORT, wird die Veranstatlung entweder mit erhöhtem Brandwachenpersonal durchgeführt, oder ganz abgesagt. Die Befugnis habe ich als Brandsicherheitsdienst. Aber, wie gesagt, wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch hinaus. Also höflich und nett darauf hinweisen, wenn es nicht fruchtet, kann man immer noch anders reagieren. Gruß Kai Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 501611 | |||
Datum | 08.08.2008 09:19 | 16506 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg AndersSicherheitsfachkraft/Brandschutzbeauftragten an Schulen? Einen Sicherheitsbeauftragten auf jeden Fall, bei den musste ich mal. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Kai 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 501609 | |||
Datum | 08.08.2008 09:17 | 16497 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan GanswindtDie Bauaufsicht könnte zwar auch selbst aktiv werden (zumindest bei einer konkreten Gefahr), aber hier geht es um eine Schule. Da stehen auch noch politische Interessen im Weg... Einfach die Verantwortlichen der Veranstaltung beiseite nehmen und offen mit denen reden. Biete doch Deine Hilfe an, um die Verantwortlichen auf solche Sachen zu schulen, bzw. hinzuweisen. Wenn Du jetzt nur den Oberlehrer markierst, wirst Du sicherlich eher das Gegenteil erreichen. Gruß Kai Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr. | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 501608 | |||
Datum | 08.08.2008 09:16 | 16446 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschDas wäre, gerade im Nachhinein, doch schwer mit Kanonen auf Spatzen. Gibt es eigentlich so etwas wie Sicherheitsfachkraft/Brandschutzbeauftragten an Schulen? Gruß Jörg Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 501606 | |||
Datum | 08.08.2008 09:13 | 16589 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan SchneiderIch würde eine Anzeige beim Ordungsamt vorschlagen. Das wäre, gerade im Nachhinein, doch schwer mit Kanonen auf Spatzen. Besser wäre erstmal ein Termin beim Schulleiter... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Stef8an 8S., Halle / Sachsen-Anhalt | 501604 | |||
Datum | 08.08.2008 09:06 | 16671 x gelesen | |||
Hallo, Ich kenne zwar die spezielle Lage in Hessen nicht, aber aus den allgemeinen Anforderungen würde ich folgende Schlüsse ziehen: - Es ist eine Versammlungsstätte (wenn auch nur zeitweise) - eine feste Bestuhlung(zumindest in Reihen) ist nach aktueller Rechtslage notwendig - diese ist auch auf bestehenden Vstätt anzuwenden (§46) -> Verstoss gegen bestehnendes und geltendes Recht eine geltenden Baugenehmigung mit Bestuhlungsplan ist nicht bindend, das durch die eingeführte Vorschrift ersetzt. Ich würde eine Anzeige beim Ordungsamt vorschlagen. Ist übrigens kein Einzelfall, wir hatten eine Pfingsvernastaltung zur genehmigung, da wollten die 500 Leute in eine Turnhalle setzen mit zwei Ausgängen mit je 1m Breite. Soweit meine (persönliche) Meinung Stefan | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 501598 | |||
Datum | 08.08.2008 08:34 | 16622 x gelesen | |||
Hallo Stefan, Geschrieben von Stefan Ganswindt Ich stelle mir aber die Frage, ob ich übertreibe oder nicht. Ich weiss, wie Du fühlst. Mein "Großer" kommt zwar erst nächstes Jahr in die Schule, aber ich habe ähnliches vor ein paar Wochen beim Sommerfest im Kindergarten erlebt. Schlechtes Wetter, also macht man alles drinnen. Im zentralen Raum des Kindergarten Stuhl an Stuhl, im "Mittelgang" sitzen dann noch Kinder auf dem Boden. Einige Räume, die nach außen führen, abgeschlossen, um die Kuchen vor Naschkatzen zu schützen. Klar ist das fahrlässig. Aber was willst Du tun? Du als Besserwisser und Spaßbremse... Den Zorn aller Eltern auf Dich ziehen... Die nächsten mündlichen Noten Deines Kindes verhunzen, weil auch Lehrer nur Menschen sind und nachtragend sein können wegen den Diskussionen, die Du anzettelst? Und wie oben geschrieben, es ist ja erst mal "blos fahrlässig", eine Ordnungswidrigkeit, da kannst Du auch kaum am Samstag vormittag das Ordnungsamt beibringen. Und welcher Landespolizist kennst die Versammlungsstättenverordnung diskussionssicher? Ich habe auch oft "ein blödes Gefühl" auf so Veranstaltungen, schaue halt instinktiv vorab nach den vorhandenen Fluchtmöglichkeiten. Was sagen denn die Foren-Fachleute VB dazu? fragt auch Thomas PS. Es geht natürlich auch, VB durchzusetzen: Vor ein paar Jahren war ich in einem Wanderzirkus nahmens "Lagerverkauf". Damit denen niemand ihr so hochwertiges Werkzeug klaut, hatten die Notausgänge des ehemaligen Möbelhauses, in dem das standfand, kurzerhand mit Ketten und Vorhängeschlössern verrammelt. Ein Anruf auf der Leitstelle des betreffenden Ortes, Sachverhalt geschildert, EvD (der zufällig gleichzeitig VBler war) fährt an, lässt die Ketten sofort entfernen und ein paar Wochen später folgte der Bußgeldbescheid durch die Stadt... Meine Einsatzfotos in Ulm, um Ulm und um Ulm herum http://www.einsatzfoto.net | |||||
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Autor | Armi8n B8., Bischweier / BW | 501592 | |||
Datum | 08.08.2008 07:47 | 16590 x gelesen | |||
ich würde hier einen Brief an die Gemeinde, und an die Schulleitung schicken. In der Regel hat jede Gemeinde ein Ordnungsamt, oder eine Person die dafür zuständig ist. Zumindest die Fluchtwegbreite sollte vorhanden sein, genau so wie die Stühle die nicht einzeln stehen dürfen. Hiervon geht aus meiner Sicht die größte Gefahr aus. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 501591 | |||
Datum | 08.08.2008 06:25 | 16652 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan GanswindtAber nach meiner Einschätzung ist die beschriebene Form der Bestuhlung derart gefährlich, daß keine weiteren Veranstaltungen mehr stattfnden dürfen (eben vergleichbar mit dem Fehlen des zweiten Rettungsweges) bevor Abhilfe geschaffen ist. Mahlzeit ich erinnere mich dumpf das von der Verwaltung so genannte "Bestuhlungspläne" genehmigt werden. Nicht zuletzt um auch Festzulegen ob eine BSW erforderlich ist. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Ba-Wü | 501550 | |||
Datum | 07.08.2008 20:28 | 16704 x gelesen | |||
Tach, Geschrieben von Stefan Ganswindt Ich stelle mir aber die Frage, ob ich übertreibe oder nicht. Find ich nicht. Gerade Kinder und Eltern sind bei einer Flucht doch eher zögerlich und sich selbst ein Hinderniss. Naja.... vielleicht doch das Gespräch mit dem Rektor suchen.. ihn auf die Richtlinien mal aufmerksam machen. Vielleicht weiß man das schlicht und ergreifend nicht. Und sollte das immer noch nicht fruchten, würd ich beim Ordnungsamt einfach mal eine harmlos gestellte Anfrage starten. Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Stef8an 8G., Dieburg / Hessen | 501549 | |||
Datum | 07.08.2008 20:26 | 16746 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Wilhelm Sperling hast du einmal nach gefragt, ob es für diese Gebäude genehmigte Bestuhlungspläne gibt. ganz sicher gibt es das nicht. Ich habe ein wenig Erfahrung mit alten Baugenehmigungen und zu der Zeit als die Turnhalle gebaut wurde, machte man sich über derartige "Kleinigkeiten" noch keine Gedanken. Und so lange keine neuen Bauanträge gestellt werden, können solche Bauvorlagen auch nicht verlangt werden. Die Bauaufsicht könnte zwar auch selbst aktiv werden (zumindest bei einer konkreten Gefahr), aber hier geht es um eine Schule. Da stehen auch noch politische Interessen im Weg... Gruß Stefan | |||||
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Autor | Stef8an 8G., Dieburg / Hessen | 501547 | |||
Datum | 07.08.2008 20:20 | 16901 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Peter Koffler (sorry wg veraltetem Link, ich hab nicht genau aufgepasst War schon o.k. Interessant zu sehen, daß auch in der Fassung von 1990 diese Regelung wortgleich formuliert war. Geschrieben von Peter Koffler Ich würde an deiner Stelle deinen Kommandanten hinzuziehen...und dann mit diesem die weiteren Schritte durchgehen. Nee, so leicht ist das nicht. Die Veranstaltung war die Einschulung meines Großen und ich will die Schulleitung auf das Thema aufmerksam machen. Der Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften (§10 MVStättV) war ja eindeutig. Aber nach meiner Einschätzung ist die beschriebene Form der Bestuhlung derart gefährlich, daß keine weiteren Veranstaltungen mehr stattfnden dürfen (eben vergleichbar mit dem Fehlen des zweiten Rettungsweges) bevor Abhilfe geschaffen ist. Ich stelle mir aber die Frage, ob ich übertreibe oder nicht. Gruß Stefan | |||||
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Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Ba-Wü | 501542 | |||
Datum | 07.08.2008 19:43 | 17011 x gelesen | |||
Tach, Geschrieben von Stefan Ganswindt Meine Frage ist, liege ich mit meiner Einschätzung der schwere des Verstoßes richtig oder nicht? Naja.. grundsätzlich ja. (sorry wg veraltetem Link, ich hab nicht genau aufgepasst) An der LFS Kassel wurde uns das so geschildert. Du reklamierst als Brandsicherheitsdienst beim Veranstalter dein Problem. 1. er kanns ändern.... beste Lösung 2. er ändert es nicht... du machst einen Aufstand.. mehr geht bei dir nicht 3. Du holst einen Vorgesetzten....der schaut sich das nochmal an ... redet mit dem Veranstalter ob dieser nun was ändert....ich geh nicht davon aus 4. Nun holt derjenige das Ordnungsamt(?) und der kann dann anordnen das die Beschwerden beachtet werden. Wenn nicht.. kann dann die Veranstaltung geschlossen werden. Somit bist du immer auf der richtigen Seite. Hundertprozentig könnte ich es dir für Österreich (Wien im speziellen) sagen... da sitzt nämlich das zuständige Baumagistrat und Jurist der Polizei mit in der Veranstaltung. Diese können die Veranstaltung schliessen. Peter Ich würde an deiner Stelle deinen Kommandanten hinzuziehen...und dann mit diesem die weiteren Schritte durchgehen. Letzendlich muss er entscheiden wie weit er etwas verantworten möchte und wie weit er gehen will. Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Wilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW | 501540 | |||
Datum | 07.08.2008 19:35 | 16886 x gelesen | |||
Hallo Stefan, hast du einmal nach gefragt, ob es für diese Gebäude genehmigte Bestuhlungspläne gibt. Was du da Schreibst kann ich mir nicht vorstellen, dass das in Ordnung ist. Nach Stand der Regelen werden heute auch alle Türen und Ausgänge berechnet auch die Stellfläche für Behindertenplätze muss gegeben sein, hieraus kann man auch ableiten wie viele Besucher in die Halle dürfen. Gruß Wilhelm Wilhelm Sperling Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG | |||||
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Autor | Stef8an 8G., Dieburg / Hessen | 501537 | |||
Datum | 07.08.2008 19:25 | 16964 x gelesen | |||
Hi, ja, danke. Die Versammlungsstättenverordnung kenne ich. (Übrigens ist Dein Link veraltet, Hessen hat die MVStättV, Fassung Juni 2005, bauaufsichtlich eingeführt. Diese gilt damit direkt.) Meine Frage ist, liege ich mit meiner Einschätzung der schwere des Verstoßes richtig oder nicht? Gruß Stefan | |||||
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Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Ba-Wü | 501523 | |||
Datum | 07.08.2008 18:50 | 17021 x gelesen | |||
Tach lies dir §14 der Versammlungsstättenverordnung Hessen durch. Das sollte dir weiterhelfen. VersammlungsstättenVerordnung Hessen Gesetzl. Grundlagen Hessen Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Stef8an 8G., Dieburg / Hessen | 501513 | |||
Datum | 07.08.2008 18:25 | 19172 x gelesen | |||
Hallo, ich möchte gerne ein paar Meinungen dazu hören, ob ich mit meiner Einschätzung richtig liege: Eine Veranstaltung in einer Turnhalle mit schätzungsweise 300 Teilnehmern. Die Bestuhlung besteht aus einzelnen Stühlen, die in langen Reihen (30-40 Plätze) ohne Gang angeordnet sind. Der Platz neben den Reihen ist deutlich kleiner als 1,20m. Ich sehe hier eine konkrete Gefahr für die Teilnehmer, vergleichbar mit einem fehlenden zweiten Rettungsweg. Meiner Einschätzung nach ist bei einer Räumung im Gefahrfall mit erheblichen Verletzungen zu rechnen, bei einer Panik sind Tote nicht auszuschließen. Im Falle einer schnellfortschreitenden Verrauchung wären Todesopfer geradezu zwangsläufig. In meinen Augen darf eine Veranstaltung mit einzeln stehenden Stühlen (sie können nicht verbunden werden) nicht abgehalten werden. Sehe ich das zu eng? Gruß Stefan | |||||
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