alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaGesichtsschutz Hilfeleistungseinsatz19 Beträge
RubrikTechn. Hilfeleistung
 
AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen520081
Datum09.11.2008 11:547313 x gelesen
Hallo

Auch dein Aber ist sicher richtig. Geht dann aber bereits in die Beurteilung über.

Geschrieben von Josef MäschleGefährdung durch Sichtbehinderung durch Visier durch Beschlagen möglich

Verbesserung durch Antibeschlagmittel?

Geschrieben von Josef Mäschle-Bei Goldbedampften Visieren starke Sichtbehinderung bei Dämmerung / Dunkelheit möglich

Richtige Auswahl des Helms/Visiers?

Geschrieben von Josef Mäschle-Problem mit Visier die Arbeit mit Verbrennungsmotorwerkzeugen duer Anreicherung von Abgasen darunter möglich

Problem für mich vorstellbar bei MKS. Waldarbeiterhelm wie bereits von vielen genutzt?

Geschrieben von Josef MäschleSchutzbrille / Visier sinnvoll auswählen, also Verwendung möglich zwischen mindestens -5 und + 50 °C.

Durchaus sinnvoll ;-).

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü520016
Datum08.11.2008 20:177577 x gelesen
Geschrieben von Peter LieffertzUnd diese fällt zumindest hier ja recht eindeutig aus. Visier und Brille.

Richtig, sagt auch die FwDV 1 auf S. 11 / 12.

Aber:

-Gefährdung durch Sichtbehinderung durch Visier durch Beschlagen möglich

-Bei Goldbedampften Visieren starke Sichtbehinderung bei Dämmerung / Dunkelheit möglich

-Problem mit Visier die Arbeit mit Verbrennungsmotorwerkzeugen duer Anreicherung von Abgasen darunter möglich

Schutzbrille / Visier sinnvoll auswählen, also Verwendung möglich zwischen mindestens -5 und + 50 °C.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen520010
Datum08.11.2008 19:537581 x gelesen
Hallo

Da steht nix anderes als das bisher hier Geantwortete.
Auch da wird von einer Gefährdungsbeurteilung(Ich habe es mir gemerkt und richtig in Buchstaben umgesetzt) gesprochen.

Und diese fällt zumindest hier ja recht eindeutig aus. Visier und Brille.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHeik8o L8., Maintal / Hessen520007
Datum08.11.2008 19:467577 x gelesen
mein beitrag vom 17.03.08 - suchbegriff: drahtgittervisier

heute kam die antwort der unfallkasse...nach erstem überfliegen, ohne die einzelnen guv´s zu durchforsten würde ich sagen, das man um das "normale" kunststoffvisier nicht herumkommt...das in verbindung mit einer brille wäre optimal....

Sehr geehrter Herr Lorenz,
für den Einsatz von hydraulichem Rettungsgerät halten wir Gesichtsschutz für erforderlich. Eine Brille erfüllt diese Forderung nicht. Siehe GUV-I 8651, C16. Ein Feuerwehrhelm mit angebauten oder eingebauten Visier halten wir für geeignet.
Weitere Forderungen als in GUV-I 8651 aufgeführt, gibt es von unserer Seite nicht. Sie haben die Möglichkeit einen für Sie geeigneten Gesichtschutz im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung
auszuwählen. Hier können Sie festlegen, gegen welche
Gefährdungen ein Schutz erreicht werden soll, z.B. mechanische Gefährdung und Hitze. Als Hilfe bei der Auswahl kann die GUV-R 192 "Benutzung von Augen und Gesichtsschutz" dienen (Siehe insbesondere Punkt 3.1.3.1). Drahtgittervisiere können grundsätzlich als Schutz gegen mechanische Gefährdungen eingesetzt werden, wenn sie einen ausreichende Beständigkeit gegen aufprallende Festkörper aufweisen. Sie schützen jedoch z.B. nicht gegen Säurespritzer.
Die GUV-R 192 erhalten Sie kostelos bei der Unfallkasse Hessen oder über das Internet unter www.unfallkassen.de.


Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen.
Konrad Adenauer

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen520006
Datum08.11.2008 19:437499 x gelesen
Geschrieben von Heiko Lorenzaber die grundsätzliche frage war ja was der gesetztgeber vorschreibt - und nicht was sinnvoll ist und das, hat mir die unfallkasse hessen erläutert.

Dann versuche mal bitte das Gesagte schriftlich zu bekommen. Interessiert mich.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHeik8o L8., Maintal / Hessen520004
Datum08.11.2008 19:417554 x gelesen
nun gut, soweit auch alles richtig...ich selbst verwende auch zusätzlich zum visier eine schutzbrille (uvex i-vo).
wie oft klappt man das visier hoch weil es beschlägt, dann hat man wenigstens was für die augen.

aber die grundsätzliche frage war ja was der gesetztgeber vorschreibt - und nicht was sinnvoll ist und das, hat mir die unfallkasse hessen erläutert.

gruß
HeiLo


Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen.
Konrad Adenauer

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen519993
Datum08.11.2008 18:567559 x gelesen
Geschrieben von Christoph RobinOder nimm umher spritzende Körperflüssigkeiten. Deutlich unspektakulärer, aber gefährlich.
Durch Blutspritzer im Auge ist eine Übertragung bestimmter Erkrankungen (z.B. Hepatitis B+C, HIV) möglich.


"Gern" auch dieses Beispiel.

Wem weiteres einfällt, nur zu.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sto8ph 8R., München / Bayern519992
Datum08.11.2008 18:527566 x gelesen
Oder nimm umher spritzende Körperflüssigkeiten. Deutlich unspektakulärer, aber gefährlich.
Durch Blutspritzer im Auge ist eine Übertragung bestimmter Erkrankungen (z.B. Hepatitis B+C, HIV) möglich.
Viele Grüße


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen519990
Datum08.11.2008 18:457632 x gelesen
Hallo

Das:
Geschrieben von Heiko Lorenzdann klär mich bitte auf...
sollte von deinen Erziehungsberechtigten schon erfolgt sein :-)(Spaß).

Im Ernst.
Nimm einfach mal an du willst eine Türe aufspreizen und hast vergessen die versenkte Scheibe zu zerstören. Nun drückst du so sehr an der Tür das die Scheibe zerbirst. Du hast den Kopf ungünstig und die Teile fliegen unter das Visier. Was schützt jetzt das, meiner Meinung nach mit wichtigste, Organ?
Nimm beim Durchtrennen der C/D-Säule die evtl. Zerstörung eines Gasdruckdämpfers.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHeik8o L8., Maintal / Hessen519988
Datum08.11.2008 18:377607 x gelesen
Geschrieben von Peter LieffertzAuch wenn das ein Ma einer UK so sehen möchte.

Und auch das ist nicht durchgehend korrekt:


dann klär mich bitte auf...


Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen.
Konrad Adenauer

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen519954
Datum08.11.2008 16:427552 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Sascha TrögerDas Ding nennt sich Gefährdungsbeurteilung. ;-)

Hast ja recht. Das kommt davon wenn man es mit Multi-Tasking versucht :-).

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen519946
Datum08.11.2008 16:277714 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Peter LieffertzGefährdungsanalyse
Das Ding nennt sich Gefährdungsbeurteilung. ;-)

vgl. z. B. § 5 ArbSchG, § 3 BetrSichV oder Nr. 3.1 der zitierten BGR (bzw. Nr. 3 der GUV-R 192)

Darüber hinaus gibt es eine Gefahrenanalyse, welche ein Maschinenhersteller durchführen muss.


MkG Sascha

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen519921
Datum08.11.2008 15:067789 x gelesen
Hallo

So bestechend einfach wie falsch:

Geschrieben von Heiko Lorenzminimum beim einsatz von hydraulischem rettungsgerät:

ein am helm angebautes gesichtsschutzvisier

opimum beim einsatz von hydraulischem rettungsgerät:

zusätzlich eine schutzbrille nach en 166
.

Auch wenn das ein Ma einer UK so sehen möchte.

Und auch das ist nicht durchgehend korrekt:

Geschrieben von Heiko Lorenzbei sonstigen hilfeleistungseinsätzen:

was die unfallkasse so vorschreibt, i.d.r. einen augenschutz und keinen gesichtsschutz.


Wie bereits erwähnt bezieht sich die BGR auf ne Gefährdungsanalyse. Und das schreiben die auch so.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHeik8o L8., Maintal / Hessen519916
Datum08.11.2008 14:557717 x gelesen
hatten wir hier schon mal

...mit einer mündlichen aussage von der unfallkasse hessen.

minimum beim einsatz von hydraulischem rettungsgerät:

ein am helm angebautes gesichtsschutzvisier

opimum beim einsatz von hydraulischem rettungsgerät:

zusätzlich eine schutzbrille nach en 166

bei sonstigen hilfeleistungseinsätzen:

was die unfallkasse so vorschreibt, i.d.r. einen augenschutz und keinen gesichtsschutz.


gruß
HeiLo


Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen.
Konrad Adenauer

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz519906
Datum08.11.2008 13:337792 x gelesen
Hallo Marvin,

Geschrieben von Marvin MeurerBrauch man bei einem Technische Hilfeleistungseinsatz zwingend den Augenschutz oder reicht es wenn man den klaren Gesichtsschutz benutzt?

Bei jeglichen Arbeiten am und im PKW kann man einen kompletten Augenschutz (enganliegende Schutzbrille) wirklich empfehlen.

Mein Augenlicht ist mir wichtig und ich möchte dieses nicht durch ein fehlgeleitetes Bruchstück verlieren. Besoners gefährlich ist Glasstaub, solltet ihr also Glasscheiben sägen, ist ein Mund/Nasenschutz und ein Augenschutz dringend zu empfehlen. Davon betroffen ist nicht nur der, der sägt, sondern natürlich auch die Personen im Auto (Feuerwehr, REttungsdienst, Patient).

Es gibt für wenig Geld bequeme Schutzbrillen. Zusätzlich sollte noch der Gesichtsschutz verwendet werden.

Gruß
Christian


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen519902
Datum08.11.2008 12:407812 x gelesen
Hallo

die Antwort von Markus Groß beantwortete auch deine indirekt gestellte Frage.

U.a. zum nachlesen dies:

http://www.hvbg.de/d/fa_psa/service/pdf/bgr192.pdf

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorManu8el 8W., Zell am Ebersberg / Bayern519898
Datum08.11.2008 10:238121 x gelesen
Hallo,
meiner Meinung nach wird bei einem Gesichtsschutzvisier nicht unbedingt ein Augenschutzvisier mehr benötigt, da ja mit dem Gesichtsschutzvisier das ganze Gesicht geschützt wird.
Hab auch noch nirgendwo gelesen welches Visier wo genau vorgeschrieben ist. Ein Gesichtsschutzvisier ist aber aus eigener Erfahrung empfohlen. Hatte vorher den F210, dass jediglich ein Augenschutzvisier hat. Nun den Rosenbauer Heros X-Treme mit Gesichtsschutzvisier, Augenschutzvisier ist optional erwerbbar in klar oder getönt (für Drehleitermaschinisten). Nachtteil eines Gesichtschutzvisier ist dass es leichter anläuft, was mit einem Augenvisier wie beim Gallet oder bei einer Schutzbrille kaum passiert.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen519890
Datum08.11.2008 08:188158 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Marvin MeurerBrauch man bei einem Technische Hilfeleistungseinsatz zwingend den Augenschutz oder reicht es wenn man den klaren Gesichtsschutz benutzt?

Das ergibt sich aus der individuellen Gefährdungsbeurteilung im Einzelfall:

Arbeiten mit span- oder funkenbildenden Werkzeugen --> Augenschutz

Gefahr des Anstoßens oder des Wegschleuderns von großen Teilen oder Splittern --> Gesichtsschutz

Manchmal ist auch beides erforderlich


Gruß
Markus

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarv8in 8M., Lübeck / Schleswig-Holstein519888
Datum08.11.2008 01:3110766 x gelesen
Guten Tag,
habe eine Frage im Bezug auf den Gesichtsschutz im Hilfeleistungseinsatz.
Und zwar:
Wir benutzen hauptsächlich in unserer Wehr den Gallet Supra S. Überlicherweise ist unser Helm nicht mit einem Augenvisier ausgestattet, sondern nur mit dem großen Gesichtsschutz.
Brauch man bei einem Technische Hilfeleistungseinsatz zwingend den Augenschutz oder reicht es wenn man den klaren Gesichtsschutz benutzt?

MkG

Marvin Meurer


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 08.11.2008 01:31 ., Lübeck
 08.11.2008 08:18 ., Bockenheim
 08.11.2008 10:23 ., Zell am Ebersberg
 08.11.2008 12:40 Pete7r L7., Flöha
 08.11.2008 13:33 Chri7sti7an 7D., Budenheim
 08.11.2008 14:55 Heik7o L7., Maintal
 08.11.2008 15:06 Pete7r L7., Flöha
 08.11.2008 16:27 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 08.11.2008 16:42 Pete7r L7., Flöha
 08.11.2008 18:37 Heik7o L7., Maintal
 08.11.2008 18:45 Pete7r L7., Flöha
 08.11.2008 18:52 Chri7sto7ph 7R., München
 08.11.2008 18:56 Pete7r L7., Flöha
 08.11.2008 19:41 Heik7o L7., Maintal
 08.11.2008 19:43 Pete7r L7., Flöha
 08.11.2008 19:46 Heik7o L7., Maintal
 08.11.2008 19:53 Pete7r L7., Flöha
 08.11.2008 20:17 Jose7f M7., Bad Urach
 09.11.2008 11:54 Pete7r L7., Flöha
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt