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Thema | Gesichtsschutz Hilfeleistungseinsatz | 19 Beträge | |||
Rubrik | Techn. Hilfeleistung | ||||
Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 520081 | |||
Datum | 09.11.2008 11:54 | 7313 x gelesen | |||
Hallo Auch dein Aber ist sicher richtig. Geht dann aber bereits in die Beurteilung über. Geschrieben von Josef Mäschle Gefährdung durch Sichtbehinderung durch Visier durch Beschlagen möglich Verbesserung durch Antibeschlagmittel? Geschrieben von Josef Mäschle -Bei Goldbedampften Visieren starke Sichtbehinderung bei Dämmerung / Dunkelheit möglich Richtige Auswahl des Helms/Visiers? Geschrieben von Josef Mäschle -Problem mit Visier die Arbeit mit Verbrennungsmotorwerkzeugen duer Anreicherung von Abgasen darunter möglich Problem für mich vorstellbar bei MKS. Waldarbeiterhelm wie bereits von vielen genutzt? Geschrieben von Josef Mäschle Schutzbrille / Visier sinnvoll auswählen, also Verwendung möglich zwischen mindestens -5 und + 50 °C. Durchaus sinnvoll ;-). Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 520016 | |||
Datum | 08.11.2008 20:17 | 7577 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzUnd diese fällt zumindest hier ja recht eindeutig aus. Visier und Brille. Richtig, sagt auch die FwDV 1 auf S. 11 / 12. Aber: -Gefährdung durch Sichtbehinderung durch Visier durch Beschlagen möglich -Bei Goldbedampften Visieren starke Sichtbehinderung bei Dämmerung / Dunkelheit möglich -Problem mit Visier die Arbeit mit Verbrennungsmotorwerkzeugen duer Anreicherung von Abgasen darunter möglich Schutzbrille / Visier sinnvoll auswählen, also Verwendung möglich zwischen mindestens -5 und + 50 °C. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 520010 | |||
Datum | 08.11.2008 19:53 | 7581 x gelesen | |||
Hallo Da steht nix anderes als das bisher hier Geantwortete. Auch da wird von einer Gefährdungsbeurteilung(Ich habe es mir gemerkt und richtig in Buchstaben umgesetzt) gesprochen. Und diese fällt zumindest hier ja recht eindeutig aus. Visier und Brille. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Heik8o L8., Maintal / Hessen | 520007 | |||
Datum | 08.11.2008 19:46 | 7577 x gelesen | |||
mein beitrag vom 17.03.08 - suchbegriff: drahtgittervisier heute kam die antwort der unfallkasse...nach erstem überfliegen, ohne die einzelnen guv´s zu durchforsten würde ich sagen, das man um das "normale" kunststoffvisier nicht herumkommt...das in verbindung mit einer brille wäre optimal.... Sehr geehrter Herr Lorenz, für den Einsatz von hydraulichem Rettungsgerät halten wir Gesichtsschutz für erforderlich. Eine Brille erfüllt diese Forderung nicht. Siehe GUV-I 8651, C16. Ein Feuerwehrhelm mit angebauten oder eingebauten Visier halten wir für geeignet. Weitere Forderungen als in GUV-I 8651 aufgeführt, gibt es von unserer Seite nicht. Sie haben die Möglichkeit einen für Sie geeigneten Gesichtschutz im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung auszuwählen. Hier können Sie festlegen, gegen welche Gefährdungen ein Schutz erreicht werden soll, z.B. mechanische Gefährdung und Hitze. Als Hilfe bei der Auswahl kann die GUV-R 192 "Benutzung von Augen und Gesichtsschutz" dienen (Siehe insbesondere Punkt 3.1.3.1). Drahtgittervisiere können grundsätzlich als Schutz gegen mechanische Gefährdungen eingesetzt werden, wenn sie einen ausreichende Beständigkeit gegen aufprallende Festkörper aufweisen. Sie schützen jedoch z.B. nicht gegen Säurespritzer. Die GUV-R 192 erhalten Sie kostelos bei der Unfallkasse Hessen oder über das Internet unter www.unfallkassen.de. Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen. Konrad Adenauer | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 520006 | |||
Datum | 08.11.2008 19:43 | 7499 x gelesen | |||
Geschrieben von Heiko Lorenzaber die grundsätzliche frage war ja was der gesetztgeber vorschreibt - und nicht was sinnvoll ist und das, hat mir die unfallkasse hessen erläutert. Dann versuche mal bitte das Gesagte schriftlich zu bekommen. Interessiert mich. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Heik8o L8., Maintal / Hessen | 520004 | |||
Datum | 08.11.2008 19:41 | 7554 x gelesen | |||
nun gut, soweit auch alles richtig...ich selbst verwende auch zusätzlich zum visier eine schutzbrille (uvex i-vo). wie oft klappt man das visier hoch weil es beschlägt, dann hat man wenigstens was für die augen. aber die grundsätzliche frage war ja was der gesetztgeber vorschreibt - und nicht was sinnvoll ist und das, hat mir die unfallkasse hessen erläutert. gruß HeiLo Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen. Konrad Adenauer | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 519993 | |||
Datum | 08.11.2008 18:56 | 7559 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph RobinOder nimm umher spritzende Körperflüssigkeiten. Deutlich unspektakulärer, aber gefährlich. "Gern" auch dieses Beispiel. Wem weiteres einfällt, nur zu. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., München / Bayern | 519992 | |||
Datum | 08.11.2008 18:52 | 7566 x gelesen | |||
Oder nimm umher spritzende Körperflüssigkeiten. Deutlich unspektakulärer, aber gefährlich. Durch Blutspritzer im Auge ist eine Übertragung bestimmter Erkrankungen (z.B. Hepatitis B+C, HIV) möglich. Viele Grüße | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 519990 | |||
Datum | 08.11.2008 18:45 | 7632 x gelesen | |||
Hallo Das: Geschrieben von Heiko Lorenz dann klär mich bitte auf... sollte von deinen Erziehungsberechtigten schon erfolgt sein :-)(Spaß). Im Ernst. Nimm einfach mal an du willst eine Türe aufspreizen und hast vergessen die versenkte Scheibe zu zerstören. Nun drückst du so sehr an der Tür das die Scheibe zerbirst. Du hast den Kopf ungünstig und die Teile fliegen unter das Visier. Was schützt jetzt das, meiner Meinung nach mit wichtigste, Organ? Nimm beim Durchtrennen der C/D-Säule die evtl. Zerstörung eines Gasdruckdämpfers. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Heik8o L8., Maintal / Hessen | 519988 | |||
Datum | 08.11.2008 18:37 | 7607 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzAuch wenn das ein Ma einer UK so sehen möchte. dann klär mich bitte auf... Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen. Konrad Adenauer | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 519954 | |||
Datum | 08.11.2008 16:42 | 7552 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Sascha Tröger Das Ding nennt sich Gefährdungsbeurteilung. ;-) Hast ja recht. Das kommt davon wenn man es mit Multi-Tasking versucht :-). Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 519946 | |||
Datum | 08.11.2008 16:27 | 7714 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Peter Lieffertz Gefährdungs Das Ding nennt sich Gefährdungsbeurteilung. ;-) vgl. z. B. § 5 ArbSchG, § 3 BetrSichV oder Nr. 3.1 der zitierten BGR (bzw. Nr. 3 der GUV-R 192) Darüber hinaus gibt es eine Gefahrenanalyse, welche ein Maschinenhersteller durchführen muss. MkG Sascha | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 519921 | |||
Datum | 08.11.2008 15:06 | 7789 x gelesen | |||
Hallo So bestechend einfach wie falsch: Geschrieben von Heiko Lorenz minimum beim einsatz von hydraulischem rettungsgerät:. Auch wenn das ein Ma einer UK so sehen möchte. Und auch das ist nicht durchgehend korrekt: Geschrieben von Heiko Lorenz bei sonstigen hilfeleistungseinsätzen: Wie bereits erwähnt bezieht sich die BGR auf ne Gefährdungsanalyse. Und das schreiben die auch so. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Heik8o L8., Maintal / Hessen | 519916 | |||
Datum | 08.11.2008 14:55 | 7717 x gelesen | |||
hatten wir hier schon mal ...mit einer mündlichen aussage von der unfallkasse hessen. minimum beim einsatz von hydraulischem rettungsgerät: ein am helm angebautes gesichtsschutzvisier opimum beim einsatz von hydraulischem rettungsgerät: zusätzlich eine schutzbrille nach en 166 bei sonstigen hilfeleistungseinsätzen: was die unfallkasse so vorschreibt, i.d.r. einen augenschutz und keinen gesichtsschutz. gruß HeiLo Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen. Konrad Adenauer | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz | 519906 | |||
Datum | 08.11.2008 13:33 | 7792 x gelesen | |||
Hallo Marvin, Geschrieben von Marvin Meurer Brauch man bei einem Technische Hilfeleistungseinsatz zwingend den Augenschutz oder reicht es wenn man den klaren Gesichtsschutz benutzt? Bei jeglichen Arbeiten am und im PKW kann man einen kompletten Augenschutz (enganliegende Schutzbrille) wirklich empfehlen. Mein Augenlicht ist mir wichtig und ich möchte dieses nicht durch ein fehlgeleitetes Bruchstück verlieren. Besoners gefährlich ist Glasstaub, solltet ihr also Glasscheiben sägen, ist ein Mund/Nasenschutz und ein Augenschutz dringend zu empfehlen. Davon betroffen ist nicht nur der, der sägt, sondern natürlich auch die Personen im Auto (Feuerwehr, REttungsdienst, Patient). Es gibt für wenig Geld bequeme Schutzbrillen. Zusätzlich sollte noch der Gesichtsschutz verwendet werden. Gruß Christian | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 519902 | |||
Datum | 08.11.2008 12:40 | 7812 x gelesen | |||
Hallo die Antwort von Markus Groß beantwortete auch deine indirekt gestellte Frage. U.a. zum nachlesen dies: http://www.hvbg.de/d/fa_psa/service/pdf/bgr192.pdf Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Manu8el 8W., Zell am Ebersberg / Bayern | 519898 | |||
Datum | 08.11.2008 10:23 | 8121 x gelesen | |||
Hallo, meiner Meinung nach wird bei einem Gesichtsschutzvisier nicht unbedingt ein Augenschutzvisier mehr benötigt, da ja mit dem Gesichtsschutzvisier das ganze Gesicht geschützt wird. Hab auch noch nirgendwo gelesen welches Visier wo genau vorgeschrieben ist. Ein Gesichtsschutzvisier ist aber aus eigener Erfahrung empfohlen. Hatte vorher den F210, dass jediglich ein Augenschutzvisier hat. Nun den Rosenbauer Heros X-Treme mit Gesichtsschutzvisier, Augenschutzvisier ist optional erwerbbar in klar oder getönt (für Drehleitermaschinisten). Nachtteil eines Gesichtschutzvisier ist dass es leichter anläuft, was mit einem Augenvisier wie beim Gallet oder bei einer Schutzbrille kaum passiert. | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 519890 | |||
Datum | 08.11.2008 08:18 | 8158 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marvin Meurer Brauch man bei einem Technische Hilfeleistungseinsatz zwingend den Augenschutz oder reicht es wenn man den klaren Gesichtsschutz benutzt? Das ergibt sich aus der individuellen Gefährdungsbeurteilung im Einzelfall: Arbeiten mit span- oder funkenbildenden Werkzeugen --> Augenschutz Gefahr des Anstoßens oder des Wegschleuderns von großen Teilen oder Splittern --> Gesichtsschutz Manchmal ist auch beides erforderlich Gruß Markus | |||||
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Autor | Marv8in 8M., Lübeck / Schleswig-Holstein | 519888 | |||
Datum | 08.11.2008 01:31 | 10766 x gelesen | |||
Guten Tag, habe eine Frage im Bezug auf den Gesichtsschutz im Hilfeleistungseinsatz. Und zwar: Wir benutzen hauptsächlich in unserer Wehr den Gallet Supra S. Überlicherweise ist unser Helm nicht mit einem Augenvisier ausgestattet, sondern nur mit dem großen Gesichtsschutz. Brauch man bei einem Technische Hilfeleistungseinsatz zwingend den Augenschutz oder reicht es wenn man den klaren Gesichtsschutz benutzt? MkG Marvin Meurer | |||||
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