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Thema | Polizei hält Fahrzeug mit Sonder- & Wegerechten an | 177 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jörg8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen | 522411 | |||
Datum | 18.11.2008 16:25 | 165528 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffGeschrieben von Jörg Wißmann"Die Fahrzeuge mussten/durften erstmal ohne ihn weiterfahren." Weil man den ZF der BASF, inkl TUIS-ELW, zur Klärung des Sachverhaltes mit zur Wache Kamen genommen hat, während die anderen Fahrzeuge weiterfahren durften. mkG Jörg Wißmann | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 521792 | |||
Datum | 15.11.2008 18:53 | 165809 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg WißmannDie Fahrzeuge mussten/durften erstmal ohne ihn weiterfahren. Wieso ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 521787 | |||
Datum | 15.11.2008 17:54 | 165667 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg WißmannDas Endergebniss war für die Beamten der POL nicht wirklich lustig. Da haben die politischen Mühlen sehr schnell gearbeitet, Der ZF BASF informierte seinen Chef, der das IM RLP, welches in NRW vorsprach, welches das Regierungspräsidium in Arnsberg instruierte und der dortige Regierungspräsident machte sich persönlich auf den Weg nach Kamen um sich bei den Beamten Hallo, und ich denke, dass diese den Vorgang auch nicht mehr vergessen werden. .... das wäre dann übrigens der erste Vorgang, der tatsächlich bestätigt wurde, alle anderen Infos haben sich bislang aufgelöst ... Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Jörg8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen | 521724 | |||
Datum | 15.11.2008 12:25 | 165980 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeifferich behaupte einfach mal, dass es dies nicht gibt! Wann und bei wem soll das gewesen sein? oh doch, sowas gibt es. Ich kann zwar nicht für den RD sprechen, aber für die Feuerwehr. Da wurden die Fahrzeuge der WF BASF Ludwigshafen zwischen dem AK Unna und Kamen von der POL gestoppt, die mit Einsatzmitteln auf der Fahrt zu einem TUIS-Einsatz nach OS unterwegs waren. Das Endergebniss war für die Beamten der POL nicht wirklich lustig. Da haben die politischen Mühlen sehr schnell gearbeitet, Der ZF BASF informierte seinen Chef, der das IM RLP, welches in NRW vorsprach, welches das Regierungspräsidium in Arnsberg instruierte und der dortige Regierungspräsident machte sich persönlich auf den Weg nach Kamen um sich bei den Beamten persönlich zu bedanken :-) Das ganze passierte innerhalb von gut einer Stunde, in der der ZF BASF auf Wache am Kreuz Kamen warten mußte. Die Fahrzeuge mussten/durften erstmal ohne ihn weiterfahren. Das ganze war im Februar 2002 mkG Jörg Wißmann | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 521200 | |||
Datum | 12.11.2008 23:53 | 166021 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis EdnerDie Geschichte hört isch zwar unglaublich an, allerdings habe ich das schon von mehreren Städten gehört, wo so was üblich sein soll. Hallo, gerade weil Kollegen das immer wieder gehört haben, habe ich mehrfach gezielt nachgefragt. Ergebnis: Bis jetzt kein einziger, belegter Vorgang. Meist war es so, dass die was gehört hatten bei Nachfrage wieder auf Gehörtes verwiesen wurden .... Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 521121 | |||
Datum | 12.11.2008 19:19 | 166264 x gelesen | |||
Die Geschichte hört isch zwar unglaublich an, allerdings habe ich das schon von mehreren Städten gehört, wo so was üblich sein soll. Spannend wird es wenn durch die Zeitverzögerung dann der Patient stirbt, weil der RTW mehrere Minuten in der Kontrolle feststeckt. mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 521111 | |||
Datum | 12.11.2008 17:57 | 165983 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard PfeifferNö, § 36 STVO Nunja, IMO ist der §36 STVO bei Inanspruchnahme von Sonderrechten ebenfalls nicht einschlägig. Genau wie der §1 der StVO. Von praktischer Bedeutung ist dies jedoch alles nicht, da dies alles mit §35(8) erschlagen wird. Letzendlich muss der Fahrer eines Einsatzfahrzeuges davon ausgehen, dass der Polizist einen guten Grund hat, warum er diesen zum Anhalten auffordert. Weil normalerweise tut dies ein Polizist nicht "nur mal so". Die Fälle, die ich kenne bei denen die Polizei die Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme von SoSi/SoRe nachprüfte geschahen durch nachfahren oder Nachfragen. IMHO auch der geschicktere Weg, sofern das Einsatzfahrzeug nicht die Öffentliche Sicherheit und Ordnung über Gebühr gefährdet bzw. stört. Die Notwendigkeit der Anhalteaufforderung durch die Polizei nachzukommen dürfte sich auch ohne StVO allein durch das jeweilige Polizeigesetz ergeben. §9 POG(RLP) könnte man schon so interpretieren. Grüße Manuel | |||||
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Autor | Feli8x E8., Bergrheinfeld / Franken | 521109 | |||
Datum | 12.11.2008 17:56 | 165905 x gelesen | |||
Geschrieben von Mathias Zimmeres ging mir um die Argumentation des auf dem F-Ma erworbenen "Wissens", nicht um das Kernthema des Threads hier an sich. Dieses "Wissen" bezieht sich auf einen Ausschnitt der Ausbildungsunterlagen der den § 36 der StVO zitiert. Wo liegt dabei dein Problem bzw. was ist daran verwerflich angeprangert zu werden? | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 521108 | |||
Datum | 12.11.2008 17:49 | 167149 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha TrögerBTW: ist sowas gegenseitig gesichert, d. h. wenn Blaulicht defekt ist, wird auch das Horn stillgesetzt? Ja. Da ist eine zwingende Abhängigkeit gegeben. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 521106 | |||
Datum | 12.11.2008 17:45 | 165918 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Albrecht Kaiser Hallo, es ging mir um die Argumentation des auf dem F-Ma erworbenen "Wissens", nicht um das Kernthema des Threads hier an sich. Die Diskussion, ob anhalten lassen oder nicht, ist IMHO völlig akademisch. Der gesunde Menschenverstand sagt mir doch, dass ich auf einer Wegerechtsfahrt nicht ohne wichtigen Grund angehalten werden dürfte. Wenn sich das jedoch wie hier beschrieben zugetragen hat, zweifle ich am Menschenverstand, allerdings nicht an meinem und auch nicht an dem der Besatzung des RTW. Wobei man IMO dazu anmerken muss, dass wir die Beweggründe der Herren im Streifenwagen nicht kennen, groben Unfug kann ich mir ehrlich gesagt kaum vorstellen, ich würde trotz aller Ungläubigkeit einfach mal Handeln nach bestem Wissen und Gewissen unterstellen... mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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Autor | Oliv8er 8F., Wöllstein / Rheinland-Pfalz | 521105 | |||
Datum | 12.11.2008 17:44 | 165918 x gelesen | |||
Hallo, also ich frag mich echt was die Diskussion soll. Wenn die Polizei es für nötig hält ein Fz anhalten zu müssen das mit SoSi unterwegs ist, dann ist das denen Ihr verdammt nochmales Recht. Nur weil wir Fwler und Rettler sind heißt das noch lange nicht das wir uns gegen polizeiliche Weisungen aufbäumen dürfen. Deswegen heißen die auch POLIZEI und nicht Feuerwehr oder Rettungsdienst.Hätte ja auch durchaus sein können das die Herren von der Pol ein paar Infos gehabt hätten. Und desweiteren kann ich mich der großen Meinung nur anschließen, melden befreit und belastet andere. In diesem Sinne. Gruß aus Wöllstein Oli | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 521103 | |||
Datum | 12.11.2008 17:36 | 166022 x gelesen | |||
Geschrieben von Albrecht KaiserHallo, Meine volle Zustimmung! Wie würde sich der Fall darstellen, wenn z. B. zeitgleich ein Rettungswagen gestohlen worden ist (soll ja schon vorgekommen sein) und die Polizei ggf. diesen RTW hier vermutet u.s.w. Es wird schon eine entsprechende Intension der Beamten vorgelegen haben. Ohne dieses Hintergrundwissen ist hier jedoch alles Spekulatius (wie man zu Weihnachten so sagt ;-) Meine Meinung dazu: Bestimmt nicht alltäglich und bestimmt eine Sache die Fingerspitzengefühl erfordert. Egal ob bei Polizeis, Feuerwehrs, Rettungsdiensts, überall sind die Beschäftigten ein Spiegelbild der Gesellschaft und es gibt nichts was es nicht gibt. Kenne z. B. einen Kollegen der vor Jahren (sind bestimmt schon 15 Jahre) ein Einsatzfahrzeug an der Einsatzstelle wegen fehlendem TÜV beanstandet hat u.s.w. Soll aber auch schon Kollegen gegeben haben die ihren eigenen Streifenwagen wegen technischer Mängel zur Anzeige gebracht haben. u.s.w. Na ja! Für mich ein Ausnahmefall - In der Regel gibt es da ja keine Probleme. Rechtlich ist es für mich klar! Die Polizei hat die Befugnis. Ob es verhältnismäßig und erforderlich war, ist jedoch fraglich. Dafür fehlen mir aber die Hintergründe. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Albr8ech8t K8., Ostfildern / BW | 521100 | |||
Datum | 12.11.2008 17:25 | 166158 x gelesen | |||
Hallo, die Kernfrage ist doch erstmal : ist den Zeichen und Weisungen des Polizisten zu folgen? Hierzu gibt der §36 meines erachtens eine klare Aussage. Der Grund des Anhaltens ist dann eine andere Baustelle, die dann eventuell einer weiteren Klärung bzw.Schritte bedarf. Nur woher will ich wissen warum ich anghalten werde, wenn ich den Polizisten ignoriere? mfg ak | |||||
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Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 521096 | |||
Datum | 12.11.2008 16:39 | 166158 x gelesen | |||
Geschrieben von Felix EndresWenn in den Ausbildungsunterlagen Auszüge der StVO enthalten sind? Das ist doch mal egal, die StVO kann jeder abschreiben. Es geht um die Schlüsse, die man daraus zeht, wie eben etwa Trotz Sonderrechte irgendeiner HiOrg hat die Polizei somit immer das Recht eine Alarmfahrt auf Legitimität oder Legalität zu prüfen. ...das steht ja eben nicht wörtlich so da drin... mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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Autor | Feli8x E8., Bergrheinfeld / Franken | 521095 | |||
Datum | 12.11.2008 16:27 | 166046 x gelesen | |||
Ich bezohg mich auf Auzüge aus der StVO in den Ausbildungsunterlagen, somit ist egal ob den Lehrgang ein "juristisch vorbelasteter Fachmann für Verkehrsrecht" hält oder nicht. | |||||
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Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 521094 | |||
Datum | 12.11.2008 16:16 | 166095 x gelesen | |||
Geschrieben von Felix EndresWenn in den Ausbildungsunterlagen Auszüge der StVO enthalten sind? Ist das jetzt eine Frage? Wo ist der Hauptsatz? mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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Autor | Jan 8S., Wallenhorst / | 521079 | |||
Datum | 12.11.2008 15:27 | 166249 x gelesen | |||
Stop, das ist nur eine Annahme... Es gab nur mal eine lose Warnung in der Richtung. Grüße, Jan | |||||
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Autor | Feli8x E8., Bergrheinfeld / Franken | 521077 | |||
Datum | 12.11.2008 15:17 | 166390 x gelesen | |||
Wenn in den Ausbildungsunterlagen Auszüge der StVO enthalten sind? | |||||
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Autor | Feli8x E8., Bergrheinfeld / Franken | 521075 | |||
Datum | 12.11.2008 15:15 | 165987 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank Recktenwaldwenn in §35 steht, dass ich von den Regeln der STVO befreit bin, dann gibt es den §36 für mich nicht. Tja das ist eine Zwickmühle... § 35 befreit die BOS von allen Regeln der StVO und § 36 geht vor allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln... => Auslegungssache des Richters | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 521061 | |||
Datum | 12.11.2008 14:23 | 166126 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningEs gibt genug Rettungswachen, wo das Fehlen eines Fahrzeuges (sofern es nicht grad der im Dienst befindliche RTW ist) durchaus einige Zeit unentdeckt bleiben kann. Schon aufgrund der Größe und der Zahl der Fahrzeuge. Mal ein Beispiel, wo viele Fahrzeuge in einer Wache von verschiedenen HiOrgs besetzt werden: Rettungszentrum Chemnitz:* 2 NEF, mehrere RTW, mehrere KTW, Reserve- und Sonderfahrzeuge werden von BF, DRK und ASB besetzt. *In der Auflistung fehlt komischerweise die Feuerwache 1 (ist das Gebäude, was links dem Rettungszentrum folgt). In der Feuerwache 2 gibt es auch keine Atemschutzübungsanlage und Brandsimulationsanlage. Man merkt, dass die Homepage der Stadt neu gestaltet wurde... ;-) MkG Sascha | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., München / Bayern | 521060 | |||
Datum | 12.11.2008 14:23 | 165976 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffAuch da gibt es eine Fahrdienstleiter/Dienststellenleiter der Dienstpläne und Werkstattermine verwaltet ,-) Der ist aber zur Dienstübergabe um 22:30 Uhr wohl nur selten noch auf der Wache, oder? Geschrieben von Michael Roleff Dann fehlt aber auch die Besatzung, bzw. die Ablösung sofern vorgeplant vermiest ihr Fahrzeug,-)) Bei uns ist durchaus normal, dass ein KTW statt wie geplant um 17:00 Uhr erst um 22:00 Uhr oder später reinkommt. Sicher nicht täglich oder auch nur wöchentlich, aber oft genug. Und die meisten KTW werden nicht im 24h-Betrieb laufen - i.d.R. gibt es da keine Ablösung. Geschrieben von Michael Roleff In der Tat. Eine EMA könnte da schon helfen die kurzfristige Entdeckung zu erhöhen. Ist zumindest hier bei Rettungswachen, FF-Gerätehäusern oder THW-Gebäuden nicht oft anzutreffen - leider! | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 521057 | |||
Datum | 12.11.2008 14:13 | 166133 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven KellerEs zielte ja auch ausschließlich auf die hier schreibende Zunft ab ;-) Lass doch bitte Fachbuchautoren und Journalisten außen vor *fg* mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 521056 | |||
Datum | 12.11.2008 14:11 | 166243 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffIMHO gibt es hier deutlich mehr stille Leser als Schreiber. War ich auch jahrelang. Bin mir dessen sehr sehr sehr bewußt. Es zielte ja auch ausschließlich auf die hier schreibende Zunft ab ;-) MkG Sven -meine Meinung- | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 521054 | |||
Datum | 12.11.2008 14:08 | 166038 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Roleff
Klar. Ich denke da insbesondere an Stützpunkte, wo neben SEG, Einsatzeinheit & Co. noch eine große Anzahl KTW und mehrere Reserve-RTW rumstehen. Wenn dann noch ein reger Verkehr durch Haupt- und Ehrenamt, Essen auf Rädern, Hausnotrufdienst usw. stattfindet, dann kann da auch mal was durch die Lappen gehen. Geschrieben von Michael Roleff
Jain. Wieviele BF haben sowas noch? Selbst wenn, dann s.o. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 521053 | |||
Datum | 12.11.2008 14:05 | 166122 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian BorowskiIch sehe das so: Wer fragt ist nicht dumm, sondern zeigt, dass er Interesse hat. Davon lebt doch ein Forum? Hallo, so sehe ich das auch und frage nach, wenn mich etwas grundsätzlich und brennend interessiert, - und gerade deshalb habe ich nachgefragt. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 521052 | |||
Datum | 12.11.2008 14:03 | 166203 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningEs gibt genug Rettungswachen, wo das Fehlen eines Fahrzeuges (sofern es nicht grad der im Dienst befindliche RTW ist) durchaus einige Zeit unentdeckt bleiben kann. sofern für das Fahrzeug (Reserve/Spitzenabdeckung) keine "Feste Besatzung" vorhanden ist Geschrieben von Stefan Brüning Schon aufgrund der Größe und der Zahl der Fahrzeuge. Dann gibt es bei HIOs/FW aber meist einen Hausposten/Zentralisten o.Ä. ,-)) Aber mir ist durchaus klar das es grundsätzlich möglich ist. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Adri8an 8B., Nieder-Olm / Rheinland-Pfalz | 521051 | |||
Datum | 12.11.2008 14:01 | 166184 x gelesen | |||
Du schreibst: "Autor Michael Roleff, GL (Köln) / NRW Threadcontainer Datum 12.11.2008 13:00 MSG-Nr: [ 521009 ] 199 x gelesen Geschrieben von Adrian Borowski Meine Frage ansich ist auch nun bereits geklärt, da ich hier eine für mich zufriedenstellende Antwort gefunden habe. Welche ?" Ups dann hab ich dich wohl missverstanden. ich dachte, du beziehst dich mit der Frage "welche?" auf "Welche Frage?" und nicht "Welche Antwort" daher habe ich nochmal meine Ausgangsfrage gepostet. Solltest du dich mit "Welche?" auf "Welche zufriedenstellende Antwort?" bezogen haben lautet meine Antwort: "Anhalten, kommunizieren, melden, weiterfahren" :-) | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 521050 | |||
Datum | 12.11.2008 14:00 | 166199 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph RobinDer Spätdienst, der bei 0,8-1 Einsätzen/Stunde seit 15:00 Uhr nicht mehr auf der Wache war, hat u.U. überhaupt keine Ahnung von dem um 16:00 Uhr eingegangenem KTW Auch da gibt es eine Fahrdienstleiter/Dienststellenleiter der Dienstpläne und Werkstattermine verwaltet ,-) Geschrieben von Christoph Robin oder der außerplanmäßigen Fernfahrt nach ganz weit weg. Dann fehlt aber auch die Besatzung, bzw. die Ablösung sofern vorgeplant vermiest ihr Fahrzeug,-)) Geschrieben von Christoph Robin Helfen würde allenfalls eine Wandtafel o.ä. mit dem momentanen Fahrzeugstatus z.B. Geschrieben von Christoph Robin Das wäre sicher sinnvoll. Aber da das wohl eher die Ausnahme denn die Regel ist, Das kann man recht einfach & kostengünstig ändern........ Geschrieben von Christoph Robin halte ich es weiter für möglich, dass der Diebstahl eines BOS-Fahrzeug länger unentdeckt bleibt. In der Tat. Eine EMA könnte da schon helfen die kurzfristige Entdeckung zu erhöhen. Geschrieben von Christoph Robin Und da kam der Dieb von intern... Und dann versagen die meisten Sicherungssysteme........ mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 521049 | |||
Datum | 12.11.2008 13:56 | 166398 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Roleff
Es gibt genug Rettungswachen, wo das Fehlen eines Fahrzeuges (sofern es nicht grad der im Dienst befindliche RTW ist) durchaus einige Zeit unentdeckt bleiben kann. Schon aufgrund der Größe und der Zahl der Fahrzeuge. Das ist natürlich auf der RW mit zwei Fahrzeugen eher nicht zu erwarten. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Chri8sto8ph 8R., München / Bayern | 521048 | |||
Datum | 12.11.2008 13:56 | 166047 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrick WeegenHier muss auch beachtet werden, wo der RTW grad rum fährt. Wenn du es nicht gesagt hättest... Falls du diese Geistesleistung dem normalen Streifenpolizisten nicht zutraust, dann kannst du dich ja direkt an das Präsidium wenden. Die werden dann sicher eine Dienstanweisung rausgeben ;-). Ich glaube aber, dass das auch ohne geht. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 521047 | |||
Datum | 12.11.2008 13:54 | 166338 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian Borowski"Geschrieben von Adrian Borowski um 13:06: Die die Frage war nach der dir genehmen Antwort *fg* mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 521046 | |||
Datum | 12.11.2008 13:52 | 166265 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven KellerGeschrieben von Michael Roleff"Sorry, falscher Ansatz, derjenige der hier oder sonst wo etwas öffentlich macht, Man muss nur nicht User sein, um hier Beiträge lesen zu können................ Also vorher Gehirn einschalten und nicht blindwütig posten ,-))) IMHO gibt es hier deutlich mehr stille Leser als Schreiber. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., München / Bayern | 521045 | |||
Datum | 12.11.2008 13:51 | 166311 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Roleff
Und wer soll da wem was übergeben? Der Spätdienst, der bei 0,8-1 Einsätzen/Stunde seit 15:00 Uhr nicht mehr auf der Wache war, hat u.U. überhaupt keine Ahnung von dem um 16:00 Uhr eingegangenem KTW oder der außerplanmäßigen Fernfahrt nach ganz weit weg. Helfen würde allenfalls eine Wandtafel o.ä. mit dem momentanen Fahrzeugstatus (nicht FMS, sondern: Werkstatt, im Dienst...). Das wäre sicher sinnvoll. Aber da das wohl eher die Ausnahme denn die Regel ist, halte ich es weiter für möglich, dass der Diebstahl eines BOS-Fahrzeug länger unentdeckt bleibt. Ist bei uns erst vor einigen Jahren mit einem Zusatz-NEF eines privaten RD-Abieters passiert - das Auto ist erst einer Streife aufgefallen und es gab eine Verfolgungsjagd durch halb Oberbayern. Und da kam der Dieb von intern... Viele Grüße | |||||
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Autor | Adri8an 8B., Nieder-Olm / Rheinland-Pfalz | 521044 | |||
Datum | 12.11.2008 13:50 | 166432 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Scheeweglaube ich nicht, denn - nachdem Dir hier bereits vier oder fünf Leute die einzig richtige Lösung (anhalten, der Lst dokumentieren, weiterfahren, der Dienststelle melden) genannt haben, fragst Du um 13.06 Uhr erneut Wenn du den Beitrag zuvor gelesen hättest, wovon nicht nicht ausgehe, hättest du gelesen, dass gefragt wurde, wie meine Ausgangsfrage war. Ich habe die somit nur noch einmal zitiert und nicht erneut gestellt... Geschrieben von Michael Scheewe Um 13.08 Uhr schriebst Du Ist ja auch leicht über solch eine "unpersönliche" Art und Weise wie ein Forum... Wenn du meinst okay. Ich sehe das so: Wer fragt ist nicht dumm, sondern zeigt, dass er Interesse hat. Davon lebt doch ein Forum? Wenn keine Fragen mehr gestellt werden kann mans auch gleich schließen. | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 521043 | |||
Datum | 12.11.2008 13:50 | 166302 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph RobinDas glaube ich kaum - bei den Polizeiabsperrungen rund um die Wies'n wurden z.B. auch die RD-Fahrzeuge schon kontrolliert. Und die ILST gibt die Kennzeichen der Fahrzeuge für den Wies'n-Dienst an die Pol weiter. Hier muss auch beachtet werden, wo der RTW grad rum fährt. Ich glaube kaum, dass irgendein Terrorist auf dem Dorf mit dem RTW in den nächsten Kuhstall fährt und dort ne Bombe zündet. Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 521042 | |||
Datum | 12.11.2008 13:49 | 166336 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffNur darum geht es hier im Forum, auch, wenn einige sich hier bei anderer Meinung persönlich angegriffen fühlen. Geschrieben von Michael Roleff Sorry, aber wer A = öffentlich = Forum sagt, Geschrieben von Michael Roleff Sorry, falscher Ansatz, derjenige der hier oder sonst wo etwas öffentlich macht, Wie gesagt, ich schrieb von subjektiver Fairness. Die kann man an den Tag legen, muss man aber auch nicht. Hilft jedenfalls bei der Einschätzung einiger User hier ;-) MkG Sven -meine Meinung- | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 521040 | |||
Datum | 12.11.2008 13:47 | 166568 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Jan Südmersen Polizei wird durch BKA akut und massiv gewarnt, dass Terroristen ganz akutell Rettungsdienst- und Feuerwehrfahrzeuge als Autobomben nutzen wollen. warum warnt das BKA dann nicht dir Organisatione bezüglich sicherem Verschluss, häufigerer Kontrolle usw. ihrer Fahrzeuge? Es wäre doch besser die Ursachen auszuschließen als die Sympthome zu bekämpfen? Oder hast du da eine Quelle? Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, Markkleeberg / Sachsen | 521038 | |||
Datum | 12.11.2008 13:43 | 166572 x gelesen | |||
Moin moin, Geschrieben von Adrian Borowski um 13:32: Danke, ich fühl mich verstanden :-) glaube ich nicht, denn - nachdem Dir hier bereits vier oder fünf Leute die einzig richtige Lösung (anhalten, der Lst dokumentieren, weiterfahren, der Dienststelle melden) genannt haben, fragst Du um 13.06 Uhr erneut Geschrieben von Adrian Borowski um 13:06: Wie verhalte ich mich wenn ich auf einer Sonderisgnalfahrt von der Polizei angehalten werde? nachdem dieses Thema schon den ganzen Vormittag behandelt wurde. Um 13.08 Uhr schriebst Du Dann hätte ich weiter nachgefragt, vielleicht woanders. Dafür gibt es doch Diskussionsforen wie dieses dachte ich? Ich bin ein Mensch, der meist recht direkt sagt was er denkt: Ich halte Dich für einen Troll, dem es Spaß macht ich hier auszutoben. Ich klinke mich hier aus, mir ist das echt zu doof. Ciao mICHael | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 521036 | |||
Datum | 12.11.2008 13:41 | 166286 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph RobinFällt der Nachtschicht auf, wenn ein KTW oder ein Reserve-RTW nicht da ist? Und schlagen die dann Alarm oder denken die zuerst an einen Werkstattaufenthalt? Das kommt auf den innerbetrieblichen Informationsfluß an. Wachübergaben könne da durchaus helfen. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 521035 | |||
Datum | 12.11.2008 13:40 | 166359 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven KellerGeschrieben von Michael Roleff"Warum dann posten ? Geschrieben von Sven Keller Recherchen bei den zuständigen bzw. offiziellen Stellen in eigener Sache zu starten. Wieso in eigener Sache, die Ergebnisse kamen IMHO hier im Forum an. Geschrieben von Sven Keller Ich verstehe prizipiell den fachlichen Aspekt und auch das Streben nach definitiven Antworten Nur darum geht es hier im Forum, auch, wenn einige sich hier bei anderer Meinung persönlich angegriffen fühlen. Geschrieben von Sven Keller Anfragen von Außen zu Vorgängen, von denen der Chef unter Umständen noch nicht einmal was weiß, sehen immer blöd aus Sorry, aber wer A = öffentlich = Forum sagt, der sollte schon wissen war er/sie tut (siehe auch Forums hinweise vor einem Beitrag), die Nutzung der so öffentlich gewordenen Fakten ist dann vom Schrieber nicht mehr zu beeinflussen ,-) Ergo vorher Gehirn einschalten ,-)) Geschrieben von Sven Keller Wenn man sich -aus welchen Gründen auch immer- schon genötigt fühlt in eigener Sache aktiv zu werden, sollte man es zumindest der Quelle zuvor mitteilen, dass diese über den Umstand informiert ist bzw. sogar noch die Chance von sich aus im Sinne der Aufklärung tätig zu werden bzw. Antworten einzuholen. Sorry, falscher Ansatz, derjenige der hier oder sonst wo etwas öffentlich macht, der muss auch davon ausgehen, das es Reaktion (z.B. Medien, Behörden, Leser usw.) gibt. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., München / Bayern | 521034 | |||
Datum | 12.11.2008 13:39 | 166594 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrick WeegenSehr weit Das glaube ich kaum - bei den Polizeiabsperrungen rund um die Wies'n wurden z.B. auch die RD-Fahrzeuge schon kontrolliert. Und die ILST gibt die Kennzeichen der Fahrzeuge für den Wies'n-Dienst an die Pol weiter. Die Gefahr einer in einem RTW versteckten Autobombe wird also als durchaus real angesehen. Geschrieben von Patrick Weegen meinst du, dass es in diesem Fall die richtige Lösung ist das Feuer auf dieses Fahrzeug zu eröffnen? Das wird die Pol wohl situationsbezogen zu entscheiden haben. Mittel der 1. Wahl ist es sicher nicht. Geschrieben von Patrick Weegen außerdem sollten gestohlene RD und FW-Fahrzeuge eigentlich recht schnell bei der Polizei bekannt sein. Echt? Bei einer FF oder bei z.B. extern abgestellten Kat-Schutz-Fahrzeugen schaut nicht stündlich jemand nach den Fahrzeugen. Aber auch bei einer normalen Rettungswache Abends/Nachts: Fällt der Nachtschicht auf, wenn ein KTW oder ein Reserve-RTW nicht da ist? Und schlagen die dann Alarm oder denken die zuerst an einen Werkstattaufenthalt? | |||||
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Autor | Adri8an 8B., Nieder-Olm / Rheinland-Pfalz | 521033 | |||
Datum | 12.11.2008 13:32 | 166646 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven KellerGeschrieben von Michael Roleff Danke, ich fühl mich verstanden :-) | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 521032 | |||
Datum | 12.11.2008 13:31 | 166311 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrick WeegenGeschrieben von Jan Südmersen"Polizei wird durch BKA akut und massiv gewarnt, dass Terroristen ganz akutell Rettungsdienst- und Feuerwehrfahrzeuge als Autobomben nutzen wollen." Kannst Du das sicher ausschließen ? Geschrieben von Patrick Weegen außerdem sollten gestohlene RD und FW-Fahrzeuge eigentlich recht schnell bei der Polizei bekannt sein. Wie viele GH oder KatS Unterkünfte haben eine EMA ? Wer soll da bemerken, das Einsatzfahrzeuge fehlen ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 521030 | |||
Datum | 12.11.2008 13:27 | 166600 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffUnd wo ist da das Problem für Dich ? Habe keines. Geschrieben von Michael Roleff Warum dann posten ? Um Antworten zu finden!? Die Frage hier war (unabhängig vom Sachverhalt): Kann die Polizei ein Fahrzeug, welches Sonder- und Wegerechte in Anspruch nimmt anhalten, ggfs. kontrollieren. Eine Rechts-/ Verhaltensfrage die sich aus einem Sachverhalt ergibt. Ähnlich wie z.B. letztens der Thread mit den betrunkenen Führungskräften. Würde ich als brisant einstufen, trotzdem darf man doch Umgangs-/ Verfahrenweisen mit solchen Situationen erfragen, ohne dass der Betroffene gleich öffentlich an die Wand genagelt wird!? Hiervon lebt ja auch ein Forum. Geschrieben von Michael Roleff Wie meinst Du das ? Es gab schon genügend Threads, die einzelne Forenuser veranlasst hat Recherchen bei den zuständigen bzw. offiziellen Stellen in eigener Sache zu starten. Ich verstehe prizipiell den fachlichen Aspekt und auch das Streben nach definitiven Antworten (am besten höchstrichterliche Entscheidungen), dies sollte aber nicht auf dem Rücken "unschuldiger", die vielleicht in guter Absicht ein paar Zeilen zu viel geschrieben haben ausgetragen werden. Anfragen von Außen zu Vorgängen, von denen der Chef unter Umständen noch nicht einmal was weiß, sehen immer blöd aus und fallen zwangsläufig auf die armen Würste am Ende der Kette zurück. Ich will mich jetzt aber auch nicht dem Vorwurf aussetzten, Sachen die nun mal (spätestens in diesem Forum) öffentlich sind stillschweigend zu akzeptieren oder unter den Teppich kehren zu wollen. Wenn man sich -aus welchen Gründen auch immer- schon genötigt fühlt in eigener Sache aktiv zu werden, sollte man es zumindest der Quelle zuvor mitteilen, dass diese über den Umstand informiert ist bzw. sogar noch die Chance von sich aus im Sinne der Aufklärung tätig zu werden bzw. Antworten einzuholen. Dies war jetzt (m)eine allgemeine Sichtweise und nicht auf Postings in diesem speziellen Thread bezogen. Ich nenne es einfach mal fairness gegenüber demjenigen, der vielleicht auch mal ein "dummes" Posting macht. MkG Sven -meine Meinung- | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 521029 | |||
Datum | 12.11.2008 13:25 | 166376 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Mehrl
Das halte ich (losgelöst von der rechtlichen Seite) für sehr unklug. Wie bereits mehrfach geschrieben, kann es gute Gründe geben, warum die Polizei auch ein Rettungsfahrzeug anhalten will. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 521026 | |||
Datum | 12.11.2008 13:21 | 166711 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan SüdmersenWeit hergeholt Sehr weit Geschrieben von Jan Südmersen Polizei wird durch BKA akut und massiv gewarnt, dass Terroristen ganz akutell Rettungsdienst- und Feuerwehrfahrzeuge als Autobomben nutzen wollen. meinst du, dass es in diesem Fall die richtige Lösung ist das Feuer auf dieses Fahrzeug zu eröffnen? Geschrieben von Jan Südmersen Sind schon des öfteren Einbrecher auf Spritztour mit Spritzenwagen gewesen... Die fahren dann aber nicht wirklich Zielgerichtet zu ner Einsatzstelle. Das kann die Polizei problemlos klären, indem Sie dem Fahrzeug folgt, außerdem sollten gestohlene RD und FW-Fahrzeuge eigentlich recht schnell bei der Polizei bekannt sein. Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 521025 | |||
Datum | 12.11.2008 13:18 | 166467 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Michael Mehrl Ich hätts gemacht wie Christof. Weiterfahren (evt. nachher dumm anquatschen lassen - aber na und?) Was ist wenn sie dich auf etwas wichtiges hinweisen wollen? Denkbar sind hier Schäden u. ä. am Fahrzeug, gerade bei Feuerwehrfahrzeugen ist das nicht so unwahrscheinlich: Rollo offengelassen, Beladung macht sich schon selbstständig und droht auf die Straße zu fallen. Auch denkbar: Sondersignalanlage (speziell Blaulicht - Horn hört man ja) fällt aus. BTW: ist sowas gegenseitig gesichert, d. h. wenn Blaulicht defekt ist, wird auch das Horn stillgesetzt? MkG Sascha | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 521024 | |||
Datum | 12.11.2008 13:17 | 166426 x gelesen | |||
Hallo Adrian! Geschrieben von Adrian Borowski Dafür gibt es doch Diskussionsforen wie dieses dachte ich?? Das ist schon richtig. Wenn du dir aber aussuchst, welche Antwort die richtige ist, dann kannst du dir diese Antwort doch gleich selber geben. Wenn du eine solche Frage aber in einem Forum stellst, dann ist diese Einstellung IMHO die falsche, vor allem wenn du dich an ein Forum wie dieses wendest, in dem du so viele fachliche Spitzenleute auf einem Haufen hast. Die ganzen Juristischen fragen kann man nur schwer eindeutig beantworten. Selbst wenn Gerichtsurteile dazu vorliegen (z. B. das alte Thema "Sonderrechte mit Privat-PKW"). Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Adri8an 8B., Nieder-Olm / Rheinland-Pfalz | 521023 | |||
Datum | 12.11.2008 13:14 | 166416 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael MehrlAha. Wie war deren Antwort? Den genauen Wortlaut kenne ich nicht, da ich nicht dabei war, aber vom Inhalt wirds wahrscheinlich so stimmen..... | |||||
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Autor | Jan 8S., Wallenhorst / | 521022 | |||
Datum | 12.11.2008 13:13 | 166863 x gelesen | |||
Wieso? Weit hergeholt, aber in manchen Ländern durchaus aktuell: Polizei wird durch BKA akut und massiv gewarnt, dass Terroristen ganz akutell Rettungsdienst- und Feuerwehrfahrzeuge als Autobomben nutzen wollen. Polizei will RTW anhalten, ihr haltet nicht an. Wenn dann noch die Bestätigung der Leitstelle verzögert oder nicht ankommt, dann wird es schon knapp... Weit hergeholt, aber nicht unmöglich. Sind schon des öfteren Einbrecher auf Spritztour mit Spritzenwagen gewesen... Jan | |||||
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Autor | Mich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch oder? | 521020 | |||
Datum | 12.11.2008 13:11 | 166690 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian BorowskiDie Kollegen mussten nur rechtfertigen Aha. Wie war deren Antwort? "Hallo lieber Polizist. Ich fahre grad mit Blau und Musik weils mir die Leitstelle angeordnet hat" DAS wollten die wissen??? http://www.feuerwehr-saal.de | |||||
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Autor | Adri8an 8B., Nieder-Olm / Rheinland-Pfalz | 521019 | |||
Datum | 12.11.2008 13:08 | 166593 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrick WeegenWenn du dir die richtige Antwort auf deine Frage hier aussuchst, warum hast du dir diese nicht schon selber gegeben? Dann hätte ich weiter nachgefragt, vielleicht woanders. Dafür gibt es doch Diskussionsforen wie dieses dachte ich?? | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 521018 | |||
Datum | 12.11.2008 13:07 | 166718 x gelesen | |||
Hallo Jan! Geschrieben von Jan Südmersen 1. Anhalten (GMV, die sind bewaffnet) Das meinst jetzt aber nicht ernst? (Also die Sache mit den Waffen) Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Adri8an 8B., Nieder-Olm / Rheinland-Pfalz | 521017 | |||
Datum | 12.11.2008 13:06 | 166503 x gelesen | |||
Wie verhalte ich mich wenn ich auf einer Sonderisgnalfahrt von der Polizei angehalten werde? | |||||
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Autor | Adri8an 8B., Nieder-Olm / Rheinland-Pfalz | 521016 | |||
Datum | 12.11.2008 13:05 | 166541 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan SüdmersenHallo! Genau, ich denke nun dass das am sinnvollsten und die für alle Beteiligten beste Lösung ist, danke :-) | |||||
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Autor | Mich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch oder? | 521014 | |||
Datum | 12.11.2008 13:04 | 166567 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian WeißIch würde wetten "Anordnungen und sonstige Regeln" beziehen sich hier gerade auf die Inhalte des Gesetzes StVO Nö. Geschrieben von Sebastian Weiß Verordnung Ist was anderes als ne Anordnung. C.P., bitte laß die hier gequälten nicht unsanft auftreffen. http://www.feuerwehr-saal.de | |||||
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Autor | Adri8an 8B., Nieder-Olm / Rheinland-Pfalz | 521013 | |||
Datum | 12.11.2008 13:03 | 166406 x gelesen | |||
Wenn du Aufmerksam alles gelesen hast, hast du sicher festgestellt, dass es auch hier Leute gibt, die der Meinung sind, der Rettungsdienst ist nicht verpflichtet bei Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerecht auf Anweisung der Polizei anzuhalten!! Quasi befreit §35 von §36. Auch ich habe das anfänglich gedacht, bin dann hier aber hier eines besseren belehrt worden. Genau das war meine Frage und diese ist nun zufriedenstellend beantwortet worden. Danke dafür. | |||||
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Autor | Jan 8S., Wallenhorst / | 521012 | |||
Datum | 12.11.2008 13:03 | 166852 x gelesen | |||
Hallo! Dann konnten wir dir ja helfen 1. Anhalten (GMV, die sind bewaffnet) 2. Melden. (GMV) 3. Interne, dienstliche und sensible Angelegenheiten nicht ohne Rücksprache veröffentlichen. (GMV) Grüße, Jan | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 521011 | |||
Datum | 12.11.2008 13:03 | 166594 x gelesen | |||
Hallo Adrian! Geschrieben von Adrian Borowski Meine Frage ansich ist auch nun bereits geklärt, da ich hier eine für mich zufriedenstellende Antwort gefunden habe. Wenn du dir die richtige Antwort auf deine Frage hier aussuchst, warum hast du dir diese nicht schon selber gegeben? Was hättest du gemacht, wenn hier auch alle Antowrten in eine Richtung gegenange wären, die dir nicht gefällt? Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Mich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch oder? | 521010 | |||
Datum | 12.11.2008 13:01 | 166734 x gelesen | |||
Geschrieben von Felix Endresaber ich bin auch kein Jurist. Eben. Geschrieben von Felix Endres Seh ich anders, Dann hast Du §35 nicht verstanden. Ich hätts gemacht wie Christof. Weiterfahren (evt. nachher dumm anquatschen lassen - aber na und?) Einsatz abarbeiten, Polizisten derweil im Regen stehen lassen. Danach kann er fragen. http://www.feuerwehr-saal.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 521009 | |||
Datum | 12.11.2008 13:00 | 166724 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian BorowskiMeine Frage ansich ist auch nun bereits geklärt, da ich hier eine für mich zufriedenstellende Antwort gefunden habe. Welche ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Adri8an 8B., Nieder-Olm / Rheinland-Pfalz | 521008 | |||
Datum | 12.11.2008 12:59 | 167042 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffZu welchen Zweck hast Du ihn eigentlich hier öffentlich gemacht ? Ich hatte den Vorfall zunächst relativ anonym geschildert, da es mir nur um das Verhalten in einer solchen Situation ansich gegangen ist. Ich habe ehrlich gesagt nicht gewusst, was ich tun soll, wenn ich selbst in einer solchen Situation bin, da ich bereits von sehr vielen Leuten auch sehr viele verschiedene Meinunge dazu gehört habe. Aber leider keine Meinung, die mir persönlich als sinnvoll erschien. Meine Frage ansich ist auch nun bereits geklärt, da ich hier eine für mich zufriedenstellende Antwort gefunden habe. Auf mehrere Rückfragen und Unterstellungen dass es sich um eine Lüge handele, habe ich erst einige Details geschildert. daraufhin wurde der Vorfall dann so ausgerollt. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 521007 | |||
Datum | 12.11.2008 12:59 | 166699 x gelesen | |||
Glaubst hier im Forum wirklich jemand, das der RD sich über Weisungen der Pol hinwegsetzten darf ? Hat der RD das Recht Maßnahmen der Pol nach PolG zu beruteilen ? Ergo Anhalten und den Vorgang dokumentieren, der Rest wird dann später geklärt. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 521006 | |||
Datum | 12.11.2008 12:55 | 166835 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Kellerspätestens jetzt dürften sowohl beim PP Mainz, als auch beim DRK Rheinhessen ein paar Mühlen mahlen Und wo ist da das Problem für Dich ? Eine Unglaubliche Geschichte, die zur Überprüfung bei vermutlich beteiligten Stellen gebracht wird. Geschrieben von Sven Keller Wieder einmal ein Grund mehr, "brisante" Sachverhalte ohne jede Orts- und Personenangabe zu posten. Warum dann posten ? Geschrieben von Sven Keller Die Geier lauern überall... Wie meinst Du das ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Adri8an 8B., Nieder-Olm / Rheinland-Pfalz | 521005 | |||
Datum | 12.11.2008 12:53 | 166556 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffAuf die Du dich dann im Falle des Falles berufen möchtest ? Nein, Leute, die vielleicht schon einmal eine Erfahrung in einer solchen Situation gemacht haben und sagen wie man am besten reagiert. Die meisten Leute die ich anderwetig gefragt habe, waren der Meinung, dass man einfach weiterfahren kann/soll ohne weitere Konsequenzen befürchten zu müssen. Das konnte ich mir so nicht vorstellen, deshalb wollte ich nochmal weitere Meinungen dazu hören und bin nun tatsächlich auch um einiges schlauer geworden! | |||||
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Autor | Jürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen | 521004 | |||
Datum | 12.11.2008 12:53 | 166599 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian BorowskiIch dachte hier gibt es Fachleute, die Ratschläge geben können wie man sich in einer solchen Situation verhält, da ich das selbst nicht weiß. Wenn du die Diskussion verfolgt hast, gibt es auch hier unterschiedliche Meinungen zur Sache Anhalten auf Anweisung durch Polizei bei Sondersignalfahrten oder weiterfahren. Ich bin also nicht der einzige der nicht weiß wie man am besten reagiert. Und wenn hier jetzt noch weitere 200 mehr oder weniger qualifizierte Ratschläge kommen, bist Du auch nicht schlauer, da sie sich immer abwechselnd widersprechen. Am Ende brummt dir nur der Schädel. Selbst ein Anwalt würde dir das in einem Forum nicht mit abschließender Sicherheit beantworten. Gruss Jürgen Wenzel 3. Auflage - 06/08 / TETRA-Digitalfunk im THW // Das THW in Google Earth Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 521002 | |||
Datum | 12.11.2008 12:51 | 166475 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian Borowskich dachte hier gibt es Fachleute, die Ratschläge geben können wie man sich in einer solchen Situation verhält Auf die Du dich dann im Falle des Falles berufen möchtest ? Welche rechtliche Stellung hätte ein Ratschlag hier im Forum ? Glaubst Du ernsthaft, das Juristen ohne Hintergrundinformation (die dir ja selbst fehlen) den Vorgang abschließend und gleich beurteilen würden ? Könntest Du bitte Deine Visitenkarte vollständig ausfüllen. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., München / Bayern | 521001 | |||
Datum | 12.11.2008 12:49 | 166451 x gelesen | |||
Hallo! Und man hätte das Ganze sofort der zuständigen RLST als "Alarmverzögerung" über Funk melden müssen. Dann ist es auf Band und man aus dem Schneider, wenn später Beschwerden kommen, man habe "zu lange gebraucht". Ist hier bei uns Standard, wenn der RTW in den Außenbereichen an einer geschlossenen Bahnschranke steht. Viele Grüße | |||||
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Autor | Adri8an 8B., Nieder-Olm / Rheinland-Pfalz | 521000 | |||
Datum | 12.11.2008 12:47 | 166705 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan SüdmersenDU bist hier mit einem "Problem" aufgeschlagen, dass dir anscheinend die Kollegen im Vertrauen erzählt haben und hast nix anderes zu tun gehabt, als das hier im Forum bekannt zu machen. Ich dachte hier gibt es Fachleute, die Ratschläge geben können wie man sich in einer solchen Situation verhält, da ich das selbst nicht weiß. Wenn du die Diskussion verfolgt hast, gibt es auch hier unterschiedliche Meinungen zur Sache Anhalten auf Anweisung durch Polizei bei Sondersignalfahrten oder weiterfahren. Ich bin also nicht der einzige der nicht weiß wie man am besten reagiert. | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 520997 | |||
Datum | 12.11.2008 12:44 | 166651 x gelesen | |||
Full ACK! Zumindest in meinen Fällen war das Thema mit einem kurzen Satz geklärt; Zeitverlust - wenn man davon überhaupt sprechen kann - vielleicht 10 - 20 Sekunden. Wobei ich mir nicht ernsthaft vorstellen kann, das eine FuStr ein offizielles Rettungsdienstfahrzeug anhält - bei mir damals war es halt ungewöhnlich, das ein KatS-KTW mit SoSi fährt, so das die Kelle aus der Sicht der FuStr durchaus ihre Berechtigung hatte. Beste Grüße Udo Burkhard | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 520996 | |||
Datum | 12.11.2008 12:41 | 166799 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian BorowskiIch bin ja jetzt der Lügner, der sich eine lustige Geschichte ausgedacht hat und sie hier reingeschrieben hat. So wird es mir unterstellt sagt wer ? Geschrieben von Adrian Borowski so kommt es mir zumindest im moment vor. Daran kannst du ja etwas ändern ,-) Geschrieben von Adrian Borowski Ich denke die Kollegen haben sich einfach darüber keine weiteren gedanken gemacht und den Vorfall schon fast wieder vergessen. Zu welchen Zweck hast Du ihn eigentlich hier öffentlich gemacht ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Jan 8S., Wallenhorst / | 520995 | |||
Datum | 12.11.2008 12:40 | 166875 x gelesen | |||
Meine Güte. ICH habe wenig Zeit, ich leite aber einen Rettungsdienst und bin deswegen an solchen grundsätzlichen Fragen interessiert. DU bist hier mit einem "Problem" aufgeschlagen, dass dir anscheinend die Kollegen im Vertrauen erzählt haben und hast nix anderes zu tun gehabt, als das hier im Forum bekannt zu machen. DU bist jetzt nur insofern der Dumme, dass du deinen Kollegen erklären musst, warum du -aus welchen Gründen auch immer - interne Gespräche hier weitergegeben hast. Das war es aber von mir zu diesem Thema. Kindergarten kann ich genug bekommen. Grüße, Jan | |||||
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Autor | Adri8an 8B., Nieder-Olm / Rheinland-Pfalz | 520994 | |||
Datum | 12.11.2008 12:40 | 166569 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WoisetschlägerDu bist nicht der Dumme Adrian.Das Vorgehen war nur unglücklich. Damit habe ich auf jeden Fall daraus gelernt und weiß wie zu handeln ist, sollte mir einmal so etwas passieren. | |||||
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Autor | Jürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen | 520993 | |||
Datum | 12.11.2008 12:40 | 166531 x gelesen | |||
Leute - Leute, da werde ich erst vorgestern wegen 4 OT-Beiträgen, die aber dennoch Fakten enthielten, in einem anderen Thread gemaßregelt und hier werden nun in fast 100 Beiträgen nichtssagende und sich ständig wiederholende Pseudoargumente, gepaart mit Vorwürfen, vorgetragen. oder habe ich übersehen, dass hier irgendwo eine rechtssichere Aussage niedergeschrieben wurde? Nach welchen Kriterien wird ein Schreiber hier eigentlich beurteilt? Gruss Jürgen Wenzel 3. Auflage - 06/08 / TETRA-Digitalfunk im THW // Das THW in Google Earth Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 520991 | |||
Datum | 12.11.2008 12:39 | 166501 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian Borowskiaber wie verhalte ich mich nun selbst wenn ein Polizist mich im Status 3 (oder möglicherweise auch Status 7) mit Sonderrechten, anhalten will?? 1. Anhalten 2. Dokumentation (Funk => Leitstelle) (im Hintergrund Leitstelle RD - Pol werden sich austauschen) 3. Gespräch mit Pol / Hinweis auf den Einsatz 4. Fahrt vorsetzten (Dokumentation Funk -> Letstelle) mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 520990 | |||
Datum | 12.11.2008 12:36 | 166885 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven KellerSolange es mit Adrian abgesprochen war, dass man als quasi Dritter und auf Grundlage seiner Äußerungen "offiziell" bei den zuständigen Stellen anfragen darf bzw. anfragen wird, sehe ich kein Problem. Hallo, ich denke schon, dass es wichtige Unterschiede zwischen einem Plauderforum mit Unterhaltungswert oder einem Fachforum gibt (wobei der Unterhaltungswert auch hier nicht zu verachten ist). Der Vorgang erschien mir so ungewöhnlich, wie wenn Düsseldorf ihre RTW lila lackieren würde und da es hier schon genügend Legenden gab, halte ich den Wahrheitsgehalt schon für wichtig. Vor allem, was für Konsequenzen hätte es für einen Beteiligten? Die RD-Leitung könnte höchstens fragen, warum so ein ungewöhnlicher Vorgang nicht umgehend gemeldet wurde. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Adri8an 8B., Nieder-Olm / Rheinland-Pfalz | 520989 | |||
Datum | 12.11.2008 12:35 | 166873 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffGeschrieben von Adrian Borowski Ich bin ja jetzt der Lügner, der sich eine lustige Geschichte ausgedacht hat und sie hier reingeschrieben hat. So wird es mir unterstellt oder so kommt es mir zumindest im moment vor. Geschrieben von Michael Roleff Fakten: Das sehe ich ja ganz genauso. Ich denke die Kollegen haben sich einfach darüber keine weiteren gedanken gemacht und den Vorfall schon fast wieder vergessen. | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Zolling / Bayern | 520988 | |||
Datum | 12.11.2008 12:35 | 166923 x gelesen | |||
Du bist nicht der Dumme Adrian.Das Vorgehen war nur unglücklich. Die Vorgesetzten informieren die hätten es dann abklären sollen. Die Besatzung in diesen Fall hätte sich die Namen geben lassen (oder zumindest die Kennung des Fahrzeug aufgeschrieben ) Alles zu Absicherung schon wenn was mit dem Patienten gewesen wäre. mfg Markus | |||||
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Autor | Adri8an 8B., Nieder-Olm / Rheinland-Pfalz | 520985 | |||
Datum | 12.11.2008 12:30 | 166663 x gelesen | |||
Glaubst du für mich ist die Sache selbst nicht unglaublich? Aber ich weiß ja selbst nicht mehr Details, sodass ich die Sache hier beweisen könnte. Geschrieben von Michael Roleff Geschrieben von Adrian Borowski Zur Zeit habe ich das Gefühl hier wird aussschließlich gegen mich gearbeitet und versucht mich als Lügner zu entlarven. Mehr als beteuern, dass die Geschichte der Wahrheit entspricht kann ich leider auch nicht. Ich denke auch nicht, dass zwei Kollegen auf unserer Wache sich eine Lüge ausdenken und die so weitererzählen? | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 520982 | |||
Datum | 12.11.2008 12:27 | 167022 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian BorowskiAber warum bin ich jetzt der Dumme? I Sagt wer ? Fakten: Der Vorgang ist ungewöhnlich und offensichtlich nicht über die Vorgesetzten zur Klärung gebracht worden. Da stellt sich dem geneigten Betrachter durchaus die Frage warum ? "War da evtl. mehr ?" mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 520981 | |||
Datum | 12.11.2008 12:26 | 166993 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan SüdmersenWo ist das Problem? Solange es mit Adrian abgesprochen war, dass man als quasi Dritter und auf Grundlage seiner Äußerungen "offiziell" bei den zuständigen Stellen anfragen darf bzw. anfragen wird, sehe ich kein Problem. MkG Sven -meine Meinung- | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 520979 | |||
Datum | 12.11.2008 12:24 | 166803 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian BorowskiIst dir das eigentlich nicht selbst langsam peinlich? Was ist daran peinlich, eine unglaublich klingende Aussage durch nachfragen bei den zuständigen Stellen mit Hintergründen zu untermauern? Geschrieben von Adrian Borowski ch finds echt lächerlich, dass du dir sogar die Mühe machst dort den Vorfall genauer zu hinterfragen. Nö, die einzige sinnvolle Vorgehensweise um Licht in die Sache zu bringen. Geschrieben von Adrian Borowski jeder versucht hier konstruktiv etwas zum Thema beizutragen, das einzige was du machst ist, den Wahrheitsgehalt dieses Ereignis zu überprüfen Nochmals, was ist daran verwerflich ? Bevor hier auf etwas reagiert wird sich vorher um Informationen zu bemühen ? Geschrieben von Adrian Borowski und mich als Lügner hinzustellen. Armer Mensch Du irrst da gewaltig. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Adri8an 8B., Nieder-Olm / Rheinland-Pfalz | 520977 | |||
Datum | 12.11.2008 12:23 | 166849 x gelesen | |||
Aber warum bin ich jetzt der Dumme? Ich kann doch nichts dafür dass die Kollegen den Vorfall nicht gemeldet haben... | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Zolling / Bayern | 520975 | |||
Datum | 12.11.2008 12:20 | 166838 x gelesen | |||
Nein der Faktor ist nicht die Zeit sondern Zusammenarbeit und Notfallrettung. Sollte es diesen Vorfall gegeben haben so sollte das geklärt werden denn wir brauchen uns alle für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auch im Sinne der Patienten und HiOrgs mfg Markus | |||||
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Autor | Adri8an 8B., Nieder-Olm / Rheinland-Pfalz | 520973 | |||
Datum | 12.11.2008 12:16 | 167071 x gelesen | |||
.....ihr habt echt Probleme....und anscheinend viel Zeit.... | |||||
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Autor | Jan 8S., Wallenhorst / | 520972 | |||
Datum | 12.11.2008 12:12 | 167143 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Adrian Borowski Ich weiß von unseren Kollegen, dass dieser Vorfall nicht weiter gemeldet wurde. Dann ist es die erste Dummheit, dass nicht getan zu haben. Was meint ihr, welche Außenwirkung die Kollegengespräche haben werden? Die zweite Dummheit ist es dann, das vor Gesprächen mit den tatsächlich betroffenen öffentlich zu machen. Daher kann man sich jetzt nicht beschweren, eine Lawine losgetreten zu haben, weil man bereits zweimal im Vorfeld falsch gehandelt hat. Letztlich ist es jetzt egal, ob die Geschichte wahr oder unwahr ist, sie wird jetzt geprüft - was eigentlich sofort hätte passieren müssen. An deiner Stelle würde ich umgehend die Kollegen auffordern, das ganze zu melden. Das ganze ist aber nicht die "Schuld" des Forums! Grüße, Jan | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 520971 | |||
Datum | 12.11.2008 12:11 | 166995 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Udo Burkhard Insofern darf man bei Inanspruchnahme der Sonderrechte nach § 35 StVO durchaus die Zeichen und Weisungen ignorieren - man sollte es nur anschließend auch stichhaltig begründen können. genauso stichhaltig wie der Polizeibeamte sein Vorgehen zum Ausschluss einer Ordnungwidrigkeit begründen muss, wenn es wie hier geschildert um die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Sondersignalfahrt geht. Wenn ich das vorher wüsste dann hätte ich kein Problem damit mich zur Wahrung höherer Interessen (nämlich dem Leben des Patienten) über die Weisung eines Polizisten hinweg zu setzen. Praktisch stehe ich aber vor zwei Problemen: a.) Ich weiß vorher nicht warum man mich anhalten will und kann es auch bei pflichtgemäßem drüber Nachdenken nicht herausfinden. Dementsprechend müsste ich doch in einer so ungewöhnlichen Situation eher damit rechnen dass der Polizeibeamte die Verhältnismäßigkeit richtig abgewägt hat und mich nur aus einem sehr wichtigen Grund anhalten wird. Also müsste ich eigentlich eher anhalten. b.) Je nachdem wie sich der Anhaltevorgang tatsächlich gestatltet kann ich nur begrenzt dagegen vorgehen. Einen am Straßenrand stehenden Polizisten mit Anhaltestab kann ich noch "übersehen", wenn er auf die Straße geht oder wenn sich gar ein Streifenwagen vor mich setzt dann ist das sicher wieder was anderes. Fazit: Jeder meiner Leute der auch bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten missachtet führt danach ein ernstes Gespräch mit mir. Und jeder Polizeibeamte der meine Leute aus irgendwelchen fadenscheinigen Gründen anhält führt ggf. ein Gespräch mit seinem Dienststellenleiter, nachdem ich das gleiche gemacht habe. Gruß, otti P.S.: Ich bin mal gespannt ob es noch Details zu diesem Fall gibt. Ich kann mir das ganze praktisch überhaupt nicht vorstellen.... "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 520970 | |||
Datum | 12.11.2008 12:08 | 166840 x gelesen | |||
Geschrieben von Werner GreifNur weil bei "Grün(blau)/Weiß" diese Kontrolle nicht bekannt ist, heisst es nun nicht, das sie nicht stattgefunden hat.Geschrieben von Werner Greif Gleiches gilt für die Leitung des genannten DRK-/HiORg-Verbandes.... Hallo, so ein ungewöhnlicher Vorfall würde nicht nur in einem Forum für Wellen sorgen ... Geschrieben von Werner Greif daher wäre die Variante einer schnellen/unverzüglichen Meldung seitens der RTW-Besatzung an ihre Vorgesetzten und die ELS sicher das Mittel der Wahl gewesen. Natürlich! Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Adri8an 8B., Nieder-Olm / Rheinland-Pfalz | 520969 | |||
Datum | 12.11.2008 12:06 | 167109 x gelesen | |||
Geschrieben von Werner GreifHallo, Danke! Ich weiß von unseren Kollegen, dass dieser Vorfall nicht weiter gemeldet wurde. Es wurde halt nur unter Kollegen erzählt und darüber diskutiert ob denn Polizei überhaupt zu so etwas berechtigt ist. Wie hier im Forum gab es dazu verschiedene Meinungen. | |||||
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Autor | Wern8er 8G., Wernigerode/Harz / Sachsen-Anhalt | 520968 | |||
Datum | 12.11.2008 12:04 | 167202 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard PfeifferHallo, Hallo, es muss aber nun auch nicht unbedingt so sein, dass diese Polizisten diesen "Vorfall" (der ja quasi erst hier zu einem richtigen gemacht wurde *g*) nun in ihrer Dienststelle erzählt/berichtet haben und somit die Dienststellenleitung oder wer auch immer dort "oben" davon garnichts wissen kann. Nur weil bei "Grün(blau)/Weiß" diese Kontrolle nicht bekannt ist, heisst es nun nicht, das sie nicht stattgefunden hat. Gleiches gilt für die Leitung des genannten DRK-/HiORg-Verbandes....daher wäre die Variante einer schnellen/unverzüglichen Meldung seitens der RTW-Besatzung an ihre Vorgesetzten und die ELS sicher das Mittel der Wahl gewesen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner Greif | |||||
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Autor | Jan 8S., Wallenhorst / | 520967 | |||
Datum | 12.11.2008 12:02 | 167176 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Adrian Borowski weiß nicht was ihr mit irgendwelchen Lügengeschichten für Erfahrungen gemacht habt aber das hier ist keine und mehr kann ich auch nicht dazu sagen Dann ist ja auch alles in Ordnung, dann braucht man ja auch keine Bedenken wegen eventueller Nachfragen haben. Ansonsten bitte, gerade als Neuling, die Regeln und Warnhinweise beachten. Das hier ist so ähnlich wie Leserbriefe schreiben, nur schneller... Grüße, Jan | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 520966 | |||
Datum | 12.11.2008 12:00 | 167103 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian BorowskiMit wem meinst du soll das besprochen werden? Hallo, das ist jetzt aber nicht ernst gemeint? So ein Vorfall gehört umgehend zur RD-Leitung und die hat so etwas abzuklären, - und würde das mit Sicherheit auch tun. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 520962 | |||
Datum | 12.11.2008 11:57 | 166971 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian BorowskiIch finds echt lächerlich, dass du dir sogar die Mühe machst dort den Vorfall genauer zu hinterfragen. Hallo, die Mühe ist klein, wenn dort Bekannte sitzen ...... Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Adri8an 8B., Nieder-Olm / Rheinland-Pfalz | 520961 | |||
Datum | 12.11.2008 11:55 | 167210 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan SüdmersenRichtig. Irgendein Troch hat sich eine tolle Geschichte ausgedacht, sie weitererzählt und sie ist hier gelandet. Jemand hat dann nachgeforscht und festgestellt, dass sie erstunken und erlogen ist. Was soll das?? ich bin echt ziemlich enttäuscht von diesem Forum, dass wir überhaupt über so etwas diskutieren müssen und dem Verhalten der Kameraden hier...ich bin neu in dem Forum und weiß nicht was ihr mit irgendwelchen Lügengeschichten für Erfahrungen gemacht habt aber das hier ist keine und mehr kann ich auch nicht dazu sagen... | |||||
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Autor | Adri8an 8B., Nieder-Olm / Rheinland-Pfalz | 520960 | |||
Datum | 12.11.2008 11:52 | 167330 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeifferhoffentlich! Sollte sich so etwas tatsächlich zugetragen haben, besteht umgehender Handlungsbedarf ....... oder es handelt sich um eine Feuerwehr-Forums-Ente ..... Mit wem meinst du soll das besprochen werden? Die Kollegen haben sich weil sie selbst so überrascht waren, weder Dienstnummer noch Name der entsprechenden Beamten geben lassen. Ein Polizist mit dem nach diesem Vorfall mal darüber gesprochen wurde, meinte das wäre nötig! | |||||
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Autor | Jan 8S., Wallenhorst / | 520959 | |||
Datum | 12.11.2008 11:50 | 167497 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Kellerund wieder hat das Forum Wirkung gezeigt... Richtig. Irgendein Troch hat sich eine tolle Geschichte ausgedacht, sie weitererzählt und sie ist hier gelandet. Jemand hat dann nachgeforscht und festgestellt, dass sie erstunken und erlogen ist. Idealerweise landet das jetzt bei dem, der sich den Blödsinn ausgedacht hat und der muss die Konsequenzen tragen. Wo ist das Problem? Grüße, Jan | |||||
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Autor | Adri8an 8B., Nieder-Olm / Rheinland-Pfalz | 520958 | |||
Datum | 12.11.2008 11:50 | 167271 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeifferalso weder beim DRK Rettungsdienst Rheinhessen-Nahe gGmbH noch beim Polizeipräsidium Mainz ist von dem geschilderten Vorfall etwas bekannt. Ist dir das eigentlich nicht selbst langsam peinlich? Ich finds echt lächerlich, dass du dir sogar die Mühe machst dort den Vorfall genauer zu hinterfragen. Ich bitte weiteren Kontakt mit mir nur per eMail, wenn du magst gebe ich dir dann meine Telefonnummer und wir können das gerne genauer besprechen. Mir ist es selbst langsam echt zu blöde, meinst du wirklich ich denke mir unter meinem Namen hier irgendwelche Lügen aus? Aus welchem Grund sollte ich mir denn das ausgedacht haben? Jeder versucht hier konstruktiv etwas zum Thema beizutragen, das einzige was du machst ist, den Wahrheitsgehalt dieses Ereignis zu überprüfen und mich als Lügner hinzustellen. Armer Mensch wenn du echt nichts besseres zu tun hast und das nötig hast.... | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 520956 | |||
Datum | 12.11.2008 11:47 | 167389 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Kellerspätestens jetzt dürften sowohl beim PP Mainz, als auch beim DRK Rheinhessen ein paar Mühlen mahlen Hallo, hoffentlich! Sollte sich so etwas tatsächlich zugetragen haben, besteht umgehender Handlungsbedarf ....... oder es handelt sich um eine Feuerwehr-Forums-Ente ..... Geschrieben von Sven Keller Hoffentlich reichts für eine Dienstaufsichtsbeschwerde! (Ironie) Ironie trifft meist zu, da es meist unnötige, ergebnislose Papierverschwendung ist:-)) Geschrieben von Sven Keller Wieder einmal ein Grund mehr, "brisante" Sachverhalte ohne jede Orts- und Personenangabe zu posten. Das halte ich in so einem Fall für falsch. Bei solchen Vorfällen, sollte es sie geben, sollte man nicht philosophieren sondern abklären und handeln. Geschrieben von Sven Keller Die Geier lauern überall... Leider gibt es im Feuerwehr-Deutschland zuwenig Geier, obwohl eigentlich genug Nahrung herumliegt ...... Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, Markkleeberg / Sachsen | 520955 | |||
Datum | 12.11.2008 11:41 | 167144 x gelesen | |||
Hmmm, ich hatte es auch geahnt und finde es gut wie Gerhard reagiert hat. Diskutieren hier erwachsene Menschen Tatsache darüber, ob man einer polizeilichen Anhalteaufforderung folgt oder nicht? Kann doch irgendwo nicht sein. Wie ich in meinem Beitrag bereits schrieb, würde es doch für den gemeinen Lenkraddreher sowieso nur einen einzigen Weg geben: Anhalten, sich ggü der Leitstelle absichern und den Vorgang an die Vorgesetzten melden. Kräfte, welche sich - innerhalb ihrer tatsächlichen Aufgaben - verselbständigen können doch nur ein Greul für jede Führungskraft sein... Ciao mICHael | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 520954 | |||
Datum | 12.11.2008 11:40 | 166798 x gelesen | |||
Schade. Wenn, müsste dazu ja dann etwas drinstehen. Im Kommentar zum 35 und zum 38 steht jedenfalls nichts (wenn mir mal von der Aussage vom Verband absehen). Beste Grüße Udo Burkhard | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 520952 | |||
Datum | 12.11.2008 11:26 | 167775 x gelesen | |||
und wieder hat das Forum Wirkung gezeigt... spätestens jetzt dürften sowohl beim PP Mainz, als auch beim DRK Rheinhessen ein paar Mühlen mahlen Hoffentlich reichts für eine Dienstaufsichtsbeschwerde! (Ironie) Wieder einmal ein Grund mehr, "brisante" Sachverhalte ohne jede Orts- und Personenangabe zu posten. Die Geier lauern überall... MkG Sven -meine Meinung- | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 520951 | |||
Datum | 12.11.2008 11:20 | 167000 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard PfeifferZumindest nach dessen Auffassung sind Haltezeichen der Polizei grundsätzlich zu befolgen. Was ich auch für sinnvoll halte, da "wir" ja gar nicht wissen, was er von uns will. Kann ja durchaus etwas sein, was ein Anhalten rechtfertigt. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 520950 | |||
Datum | 12.11.2008 11:20 | 166824 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Stefan Brüning Ich schon. Es könnte ja gut sein, dass die Polizei auf einem Hindernis in der nächsten Kurve oder einem technischem Problem mit dem Fahrzeug aufmerksam machen will. Richtig, sehe ich jetzt auch so, werde mich in Zukunft auch so verhalten, man lernt ja nie aus;-) MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Albr8ech8t K8., Ostfildern / BW | 520949 | |||
Datum | 12.11.2008 11:18 | 167019 x gelesen | |||
Hallo, momentan auf die schnelle nicht. mfg ak | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 520948 | |||
Datum | 12.11.2008 11:17 | 166919 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof Stroblch hätte nicht angehalten! Ich schon. Es könnte ja gut sein, dass die Polizei auf einem Hindernis in der nächsten Kurve oder einem technischem Problem mit dem Fahrzeug aufmerksam machen will. Falls tatsächlich nur eine solche ominöse Kontrolle vorliegen soll, dürfte sowas mit wenigen Worten geklärt sein. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 520947 | |||
Datum | 12.11.2008 11:12 | 167963 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian BorowskiDas ganze hat sich in der letzten Woche so in Mainz bei einem Rettungswagen vom DRK Rettungsdienst Rheinhessen-Nahe gGmbH so zugetragen. Die Kollegen wurden bei einer dringenden Einsatzfahrt zu einem Notfallort von einer Polizeistreife angehalten und mussten die Inanspruchnahme des Sondersignals begründen. Hallo, also weder beim DRK Rettungsdienst Rheinhessen-Nahe gGmbH noch beim Polizeipräsidium Mainz ist von dem geschilderten Vorfall etwas bekannt. Vom Polizeipräsidium Mainz wurde die Schilderung als undenkbar/unmöglich bezeichnet. Vor allem vor dem Hintergrund, dass bei einer Streife eine Rückfrage per Funk genügt, um den Sachverhalt zweifelsfrei festzustellen. Die gehen übrigens auch davon aus, dass Haltezeichen von Polizeibeamten Folge geleistet wird, da ja vielleicht eine schwerwiegende, eventuell folgenschwere Information zum Fahrzeug oder zum Einsatz/Wegstrecke o.ä. übermittelt werden muss. Sollte sich, was man sich nicht vorstellen kann, so etwas zugetragen haben, müsste der Sachverhalt umgehend zwischen RD-Leitung und Polizeiführung besprochen werden. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 520945 | |||
Datum | 12.11.2008 11:11 | 167146 x gelesen | |||
Hast du den Kommentar zum § 36 greifbar? Beste Grüße Udo Burkhard | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 520942 | |||
Datum | 12.11.2008 10:54 | 167058 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Neumann Thomas Das machen die bestimmt, damit der Leberkäse auf der Wache noch warm ist Nicht nötig! Im Infusionswärmefach haben 6-8 Leberkässemmeln Platz. Für größere Mengen kann ein Inkubator mitgeführt werden*gg* MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Albr8ech8t K8., Ostfildern / BW | 520938 | |||
Datum | 12.11.2008 10:48 | 167060 x gelesen | |||
Hallo, der §35 befreit nicht grundsätzlich von allen Vorschriften der STVO, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen. Für Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind diese noch mehr eingeschränkt wie für Fahrzeuge der Polizei u. der FW. Polizei u. FW sind im Abs. 1geregelt, der RD in Abs. 5a. Für FZ des RD muss höchste Eile geboten sein um SoSI in anspruch zu nehmen. Auch mit SoSi ist den Aweisungen von Polizeibeamten zu folgen, wie es im §36 steht: §36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten (1) Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Es empfiehlt sich auch einmal die Kommentare und Erläuterungen zu Gesetzestexten zu lesen. mfg ak | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 520934 | |||
Datum | 12.11.2008 10:33 | 167060 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank Recktenwaldwenn in §35 steht, dass ich von den Regeln der STVO befreit bin, dann gibt es den §36 für mich nicht. Diese Ansicht halte ich für sehr riskant, insbesondere, wenn sie auf die anderen StVO-Regelungen ausgedehnt wird. Ich zitiere mal aus einem bekannten StVO-Kommentar: .... die öffentliche Aufgabe muss, abgesehen von gewissem sachlichen Gewicht, bei Beachtung der VRegeln oder einzelner VRegeln nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht so schnell wie zu allgemeinen Wohl erforderlich erfüllt werden können ("dringend geboten"), Kö VM 77 52, ... Beste Grüße Udo Burkhard | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, Markkleeberg / Sachsen | 520930 | |||
Datum | 12.11.2008 10:25 | 167135 x gelesen | |||
Moin moin, aus meiner Sicht ist die Lösung doch ganz einfach: Anhalten. Kann ja - wie bereits vorher geschrieben - wichtige Gründe haben. Wenn es sich wirklich nur um "eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit" handelt... ...melde ich dies meinem Vorgesetzten und NUR DIESER hat doch das Recht entsprechende weitere Schritte einzuleiten. Ich würde also erstmal der Leitstelle bescheid sagen, dass ich jetzt gerade - mit Standort - von einem Fustw angehalten wurde, damit es auf Band ist. Dann würde ich mir das Kennzeichen des Fustw notieren und - wie gesagt - Meldung machen. Ich als Einsatzkraft habe doch a) überhaupt nicht die Macht dem Polbeamten den Hintern hochzubinden und kann mich doch b) höchstens aufplustern und versuchen mit meinen kurzen Ärmeln zu wedeln um viel Wind zu machen, was meistens einen Sturm entfacht der in die falsche Richtung weht. Nehmt doch die Störung hin, sichert Euch ab - indem Ihr der Lst bescheid gebt - und meldet das Ding auf alle Fälle weiter. Alles weitere läuft doch sowieso in Verwaltungsebene. Ciao mICHael | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 520927 | |||
Datum | 12.11.2008 10:19 | 167308 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian Borowskizwei Kollegen von uns wurden vor kurzem mit einem Rettungswagen auf der Fahrt zu einem dringenden Einsatz von der Polizei angehalten.Bin auch schon (mehrmals) angehalten worden. (KatS-)KTW einer HiOrg, Fahrzeug zunächst auf Bewegungsfahrt, dann Auftrag der Leitstelle zur Erstversorgung bei VU bis Eintreffen NA. War allerdings in einer Zeit, in der solche Einsatzaufträge (in meinem damaligen Kreis) noch nicht üblich waren. Zum 35 StVO: Du darfst bei Inanspruchnahme der Sonderrechte nach §35 natürlich von den Vorschriften der StVO abweichen, allerdings nicht generell, sondern jede einzelne Abweichung muss generell gerechtfertigt sein. (Nachzulesen in den einschlägigen Kommentaren zur StVO). Die Art des Einsatzes kann also je nach Umständen auch eine Abweichung vom § 36 StVO rechtfertigen, dies hängt aber vom Einzelfall ab und ist individuell vom "Einsatzfahrer" zu prüfen. Insofern darf man bei Inanspruchnahme der Sonderrechte nach § 35 StVO durchaus die Zeichen und Weisungen ignorieren - man sollte es nur anschließend auch stichhaltig begründen können. Oben gesagtes gilt allerdings nicht für die Inanspruchnahme des "Wegerechts" nach § 38 StVO. Wie steht es so schön im Kommentar: "Das Wegerechtsfahrzeug bleibt grundsätzlich an die Verkehrsregeln gebunden ..." Ach so, noch vergessen, das zu § 35 Gesagte gilt nicht für "Verbände". Diese müssen den Weisungen und Zeichen von Polizeibeamten Folge leisten (VwV zur StVO, zu § 35, 2, II) Beste Grüße Udo Burkhard | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 520914 | |||
Datum | 12.11.2008 09:24 | 167236 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias Ottganz unabhängig davon dass ich mir das nicht vorstellen kann und dass ich mich frage wie die Polizei im Rettungswagen selbst überprüfen will ob die Sonderrechtsfahrt gerechtfertigt ist (normalerweise tut es bei berechtigten Zweifeln auch ein Anruf bei der Leitstelle) - ich hätte in einem solchen Falll auch angehalten. Schließlich kann ich ja nicht wissen warum ich angehalten werde - denkbar wäre ein Unfall, den ich verursacht habe, ein Defekt am Fahrzeug oder eine andere wichtige Mitteilung die mir die Beamten machen wollen. So sehe ich das auch. Anhalten würde ich schon Keine Ahnung warum die Pol mich anhält, Tür nicht zu oder löst sich mein Auto in seine Bestandteile auf? Haben sie dringende Informationen oder "vergessene Dinge" welche sie mir "nachtragen"? Eine mündliche Überprüfung des Fahrer zur Legitimation ist jedenfalls Blödsinn, oder spricht sich bei euch der Fahrer das Recht auf die fahrt mit SoSi selbst zu?....so wie auch jeder Polizist sich die Sonder und Wegerechte selber frei gibt ;) Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Fran8k R8., Eppelborn / Saarland | 520906 | |||
Datum | 12.11.2008 08:30 | 167473 x gelesen | |||
Geschrieben von Felix EndresUnabhängig von § 35 sehe ich § 36 über allen anderen Paragraphen wenn in §35 steht, dass ich von den Regeln der STVO befreit bin, dann gibt es den §36 für mich nicht. Gruß Frank | |||||
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Autor | Jan 8S., Wallenhorst / | 520900 | |||
Datum | 12.11.2008 08:16 | 167670 x gelesen | |||
Hallo! 1. Richtig reagiert. 2. In meinem Wirkungsbereich hätte dies umgehend mind. einen Anruf beim DGL, max. eine Dienstaufsichtsbeschwerde zur Folge, da die Polizei durchaus andere, weniger das Patientenwohl gefährdende Möglichkeiten hat, um zu überprüfen, ob der RTW mit Licht und Ton fahren darf. Würde ich in diesem Fall auch im Interesse der Polzisten durchführen, da ggf. der Patient zu weniger kollegialen Mitteln (Anzeige, Presse) greifen könnte. Jan | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 520898 | |||
Datum | 12.11.2008 08:12 | 167284 x gelesen | |||
Moin, ganz unabhängig davon dass ich mir das nicht vorstellen kann und dass ich mich frage wie die Polizei im Rettungswagen selbst überprüfen will ob die Sonderrechtsfahrt gerechtfertigt ist (normalerweise tut es bei berechtigten Zweifeln auch ein Anruf bei der Leitstelle) - ich hätte in einem solchen Falll auch angehalten. Schließlich kann ich ja nicht wissen warum ich angehalten werde - denkbar wäre ein Unfall, den ich verursacht habe, ein Defekt am Fahrzeug oder eine andere wichtige Mitteilung die mir die Beamten machen wollen. Grundsätzlich gilt auch für Polizeibeamte die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Wenn die Polzei mich anhält um zu prüfen ob ich denn Sonderrechte in Anspurch hätte nehmen dürfen, es stellt sich raus das dies der Fall ist und ich verliere dabei zwei Minuten könnte man, so denn ein Patient dadurch Schaden genommen hat, durchaus zu der Erkenntnis gelangen dass der Eingriff der Polizei um einen Bußgelbewehrten Tatbestand (also keine Straftat) aufzuklären denn wirklich so verhältnismäßig war. Daher glaube ich, dass sich kein Polizist ohne berechtigte Zweifel ("ungewöhnliche" Fahrweise, Unfall etc.) dazu hinreißen lassen würde einen RTW mit Blaulicht und Martinhorn aus voller Fahrt anzuhalten. Abgesehen davon dass ich mir das zugehörige Überhol- und Anhaltemanöver sehr abenteuerlich vorstelle... Gruß, otti Ein Psychopath ist jemand, der gerade heraus gefunden hat was wirklich los ist... Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 520896 | |||
Datum | 12.11.2008 08:06 | 167380 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Fischer Das Verhältnis §35/ §36 StVO ist eine ähnliches Spannungfesld wie die Frage §1/ §35 StVO. Die Lösung dazu wirst Du alleine im Gesetzestext und dessen Interpretation nicht finden. Es ist allerdings gängige Lehrmeinung, dass den Weisungen der Polizei immer Folge zu leisten ist, auch bei der Inanspruchnahme von § 35. Gruß Markus | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 520894 | |||
Datum | 12.11.2008 07:51 | 167205 x gelesen | |||
Gratuliere! Du warst schneller, aber ich kannte deinen Beitrag nicht, als ich meinen geschrieben habe! Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 520893 | |||
Datum | 12.11.2008 07:47 | 167287 x gelesen | |||
Hallo, da hast Du ja eine heiße Diskussion entfacht! Warum muss es eigentlich immer entweder §35 oder §36 sein? Die Welt ist nicht nur digital sondern manchmal gibt es auch sowohl-als auch und dann noch "teilweise" den GMV. Über den Sinn des Anhaltens war ja schon Einigkeit, dass der nicht weiter hinterfragt wird. Ich halte die mehrfach geäußerte Meinung, das Anhaltesignal nicht beachten zu wollen, für falsch! Woher weiß den der SoSi-Fahrer, warum er angehalten wird? Kann es nicht eine Warnung sein, dass hinter der nächsten Kurve eine Vollsperrung (Unfall, Gasausströmung, etc.) ist, was der Fahrer nicht kennt und damit die Einsatzfahrt dort nicht lang gehen kann? Ich habe vor einigen Jahren -vielleicht finde ich das Papier ja noch ;-) wieder- von einem Einsatz gelesen, bei dem Feuerwehr eine Einsatzstelle abgesperrt hatte, in die ein Polizeiauto mit SoSi unbedingt rein wollte. Leider war es eine Gasausströmung (kein Stadtgas!) und die Jungs wurde dann aus der Gefahrenzone wieder rausgetragen! Also ich würde im Zweifel anhalten, ein "freundliches" -Bin im Einsatz- was ist los?- und dann wäre es das schon. Soll nur kontrolliert werden, kann das am Einsatzort nachgeholt werden, wenn dazu Zeit ist. Wenn eine "Warnung", dann "Danke" und den Einsatz "auf anderem Weg" abarbeiten. Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 520889 | |||
Datum | 12.11.2008 07:20 | 167481 x gelesen | |||
Hi, ich finde den Ansatz über die STVO falsch. Da würde sich nämlich die Frage stellen, muss ich anhalten, wenn ich ausserhalb des Geltungsbereichs der STVO (z.B. auf einem privaten Parkgelände) als 'Normalfahrt' unterwegs bin. Ich würde auf jeden Fall halten. Es könnte ja auch sein, dass er was weiss, was ich wissen sollte, aber die LS aus irgend einem Grunde (noch) nicht weiss, wie z.B. 'Da vorn in der Ahornstr hat's gekracht, da kommt Ihr nicht durch, fahrt mal lieber durch den Birkenweg' Es kann auch sein, dass sich irgendwer beschwert hat, oder das lokale Werbungsblättchen einen Bericht ala 'Mit Blaulicht zum Brotzeitholen?' veröffentlich hat, indem ein anonymer Anwohner 'der' Metzgerei berichtet, dass öfters Sanitäter mit de Brotzeit in der Hand ins Fahrzeug steigen und dann mit TaTüTaTa wegrasen ("Das machen die bestimmt, damit der Leberkäse auf der Wache noch warm ist"). Tomy | |||||
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Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 520888 | |||
Datum | 12.11.2008 07:14 | 167446 x gelesen | |||
Morgen, Geschrieben von Felix Endres da ich gerade heute vom Maschinistenlehrgang mit dem Thema Rechtsgrundlagen komme kann ich folgendes berichten: ohne irgend jemandem zu nahe treten zu wollen - aber wer hat das unterrichtet? Ich habe auf allen möglichen Lehrgängen schon viele lustige bis unglaubliche Dinge gehört, gerade auch zu rechtlichen Sachverhalten. Wenn das jetzt nicht gerade Juristisch vorbelasteter Fachmann für Verkehrsrecht war, würde ich mich bei solchen Themen generell eher entspannt zurücklehnen... mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 520884 | |||
Datum | 12.11.2008 06:36 | 167729 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Weiß*Auf Rechtsprechungserleuchtungen wartendende Grüße* IIRC reicht ein Blick in einen einscläigen Kommentar. Das Verhältnis §35/ §36 StVO ist eine ähnliches Spannungfesld wie die Frage §1/ §35 StVO. Die Lösung dazu wirst Du alleine im Gesetzestext und dessen Interpretation nicht finden. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 520880 | |||
Datum | 12.11.2008 01:22 | 168053 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian BorowskiAber meine Frage ist ja ob die Kollegen denn hätten überhaupt anhalten müssen oder hätte ihnen der §35 erlaubt die Anweisung der Polizei zu ignorieren und die Sondersignalfahrt fortzusetzen? Ob sie es gemußt hätten kann ich nicht sagen, wäre mir auch gleichgültig. Anhalten würde ich auf jeden Fall, weil ja im ersten Moment garnicht klar ist, warum der Anhaltewunsch geäußert wurde. Da kann man sich ja alles mögliche als Grund vorstellen, bis hin zu einem Hilfeersuchen, dass womöglich dringender sein könnte, als der eigentliche Einsatzauftrag. Kommunikation innerhalb der BOS ist wichtig...Nur zu lange sollte sie nicht dauern...:-) Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Adri8an 8B., Nieder-Olm / Rheinland-Pfalz | 520878 | |||
Datum | 12.11.2008 01:11 | 167958 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblGeschrieben von Adrian Borowski Sorry für mich ist es auch Schwachsinn, aber es ist nunmal so geschehen und ich war auch nicht der Polizist, der die beiden angehalten hat. ich weiß nicht was dabei in seinem kopf vorgegangen ist als er das getan hat, vielleicht wars einer der was gegen unsere Kollegen hat oder ein Idiot frisch von der Schule,..........keine Ahnung! Die Kollegen haben der Polizei den Einsatzauftrag erläutert und durften daraufhin ja auch die Einsatzfahrt fortsetzen. Aber hätten sie sich denn darauf überhaupt einlassen müssen?? | |||||
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Autor | Adri8an 8B., Nieder-Olm / Rheinland-Pfalz | 520877 | |||
Datum | 12.11.2008 01:08 | 168190 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerDas konnten die doch garnicht, ausser mit dem Vorweisen der Einsatzmeldung, weil die maßgebliche Stelle ist in diesem Fall die Leitstelle, die den Notruf entgegen genommen hat. Da liegt ja schon ein Gedankenfehler vor. Schlimmstenfalls bei dem "Streifenhörnchen"... Genau das haben die Kollegen getan und durften daraufhin ja auch weiterfahren. Für mich ist es auch totaler Schwachsinn, aber ich bin selbst kein Polizist und habe daher auch keine Ahnung was einen Polizisten dazu bewegt einen Rettungswagen der mit Sondersignal unterwegs ist anzuhalten. Aber meine Frage ist ja ob die Kollegen denn hätten überhaupt anhalten müssen oder hätte ihnen der §35 erlaubt die Anweisung der Polizei zu ignorieren und die Sondersignalfahrt fortzusetzen? | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 520876 | |||
Datum | 12.11.2008 01:07 | 168096 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Adrian Borowski und mussten die Inanspruchnahme des Sondersignals begründen. Schwachsinn (nicht auf Dich bezogen!). Wie soll die Fahrzeugbesatzung denn irgend etwas begründen, sie kann doch nur auf den Auftrag der RLST verweisen! Und das kann die Polizei durch einen einfachen Anruf bei der RLST klären. Ich behaupte, der NOTFALLpatient hat Vorrang! MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 520875 | |||
Datum | 12.11.2008 01:04 | 168103 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian BorowskiDie Kollegen wurden bei einer dringenden Einsatzfahrt zu einem Notfallort von einer Polizeistreife angehalten und mussten die Inanspruchnahme des Sondersignals begründen. Das konnten die doch garnicht, ausser mit dem Vorweisen der Einsatzmeldung, weil die maßgebliche Stelle ist in diesem Fall die Leitstelle, die den Notruf entgegen genommen hat. Da liegt ja schon ein Gedankenfehler vor. Schlimmstenfalls bei dem "Streifenhörnchen"... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 520874 | |||
Datum | 12.11.2008 01:03 | 167465 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Jürgen Wenzel § 35 gehört aber nicht zu den anderen Anordnungen und sonstigen Regeln.Der Schuss wird ein Rohrkrepierer, §8 (Vorfahrt), §37 (Wechsellichtzeichen, im Volksmund Ampeln) und irgendwie auch alle anderen Vorschriften der StVO sind ja ebenfalls teil des Gesetzes. Folglich könnte der geneigte Polizeibeamte winken wie er möchte, ich fahre weiter. ;o) Ich würde wetten "Anordnungen und sonstige Regeln" beziehen sich hier gerade auf die Inhalte des Gesetzes StVO - das noch dazu (klugscheißmodus on *g*) garkein Gesetz sondern nur eine hundsgewöhnliche Verordnung ist ;o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
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Autor | Adri8an 8B., Nieder-Olm / Rheinland-Pfalz | 520873 | |||
Datum | 12.11.2008 00:58 | 167351 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannWas für Begleitumstände gab es denn? Uhrzeit, Verkehrsaufkommen, Ort des "Anhaltens", etc.? Dazu kann ich dir nichts sagen, weil ich diese Details nicht näher hinterfragt habe. Das ganze war wie schon beschrieben in der letzten Woche irgendwann in Mainz. | |||||
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Autor | Jürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen | 520871 | |||
Datum | 12.11.2008 00:56 | 167788 x gelesen | |||
Geschrieben von Felix EndresUnabhängig von § 35 sehe ich § 36 über allen anderen Paragraphen. § 35 gehört aber nicht zu den anderen Anordnungen und sonstigen Regeln. § 35 ist Teil des Gesetzes und somit höher stehend als eine Anordnung oder sonstige Regel. Gruss Jürgen Wenzel 3. Auflage - 06/08 / TETRA-Digitalfunk im THW // Das THW in Google Earth Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de | |||||
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Autor | Adri8an 8B., Nieder-Olm / Rheinland-Pfalz | 520870 | |||
Datum | 12.11.2008 00:56 | 168516 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerEin rein fiktives Szenario ist in diesem Zusammenhang uninteressant, zumindest würde es wesentlich weniger Interesse wecken...weil dabei nur "Korinthenkacker" aus den Sträuchern kämen...:-))) Auch wenn jetzt wahrscheinlich wieder einige etwas anderes behaupten oder mir unterstellen möchten aber hier noch einmal: JA, meine Geschichte beruht auf einer wahren Begebenheit, es ist genauso geschehen wie bereits geschildert. Das ganze hat sich in der letzten Woche so in Mainz bei einem Rettungswagen vom DRK Rettungsdienst Rheinhessen-Nahe gGmbH so zugetragen. Die Kollegen wurden bei einer dringenden Einsatzfahrt zu einem Notfallort von einer Polizeistreife angehalten und mussten die Inanspruchnahme des Sondersignals begründen. Von einer allgemeinen verkehrskontrolle habe ich nie etwas gesagt, keiner musste also Führerschein vorzeigen, Verbandskasten zeigen, etc.! | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 520868 | |||
Datum | 12.11.2008 00:49 | 167671 x gelesen | |||
Was für Begleitumstände gab es denn? Uhrzeit, Verkehrsaufkommen, Ort des "Anhaltens", etc.? Wo und wann war das ganze denn? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Adri8an 8B., Nieder-Olm / Rheinland-Pfalz | 520867 | |||
Datum | 12.11.2008 00:48 | 167711 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannIch frage mich welcher Gedankengang die Polizei zu so einer Handlung treiben sollte? Steht der Rettungsdienst unter Generalverdacht des SoSi-Missbrauchs? Ich kanns dir nicht sagen, ich frage mich auch aus welchem Grund der Polizeibeamte das getan hat. Vielleicht hat er tatsächlich gedacht, die Kollegen würden das Sondersignal missbräuchlich benutzen. Natürlich kann ich nicht sagen ob es Kollegen bei uns gibt, die Sondersignal missbräuchlich verwenden bzw mal missbräuchlich verwendet haben. Bis jetzt kam es da nie zu Nachfragen ! | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 520866 | |||
Datum | 12.11.2008 00:44 | 168522 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian BorowskiUnd selbst wenn ich mir das ausgedacht hätte, würde das nichts an der Antwort auf die Frage ändern. Ich finde das ein interessantes Thema, wie du siehst wird darüber auch eftig diskutiert. Die Grundlage der Diskussion ist die von Dir behauptete stattgefundene Kontrolle einer Sonderrechtsfahrt eines RTW durch die Polizei auf der Hinfahrt zum Patienten. Wenn diese von Dir rein hypotetisch reingeworfen wurde, ist das schon grundlegend anders, als wenn es tatsächlich passiert wäre... Es kommt mir ziemlich abwegig vor, dass ein Polizist die vermutlich lebensrettende Hilfe für einen Bürger boykottiert, nur einer Kontrolle wegen. Da gibt es wesentlich einfachere und auch für den Polizisten (und den Patienten) risikolosere Mittel, wie Gerhard sie beschrieben hat... Ein rein fiktives Szenario ist in diesem Zusammenhang uninteressant, zumindest würde es wesentlich weniger Interesse wecken...weil dabei nur "Korinthenkacker" aus den Sträuchern kämen...:-))) Deshalb wäre es schon nett zu wissen, ob Deine Frage auf einer realen Begebenheit beruht, oder "nur" Deinem persönlichen Gedankenspiel entspringt. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Adri8an 8B., Nieder-Olm / Rheinland-Pfalz | 520864 | |||
Datum | 12.11.2008 00:41 | 167490 x gelesen | |||
Da hast du natürlich auch wieder recht... schwieriges Thema, aber wie verhalte ich mich nun selbst wenn ein Polizist mich im Status 3 (oder möglicherweise auch Status 7) mit Sonderrechten, anhalten will?? | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 520863 | |||
Datum | 12.11.2008 00:40 | 167507 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian BorowskiDie Kollegen mussten nur rechtfertigen vor den Polizisten aus welchem Grund sie mit Sondersignal unterwegs sind. Ich frage mich welcher Gedankengang die Polizei zu so einer Handlung treiben sollte? Steht der Rettungsdienst unter Generalverdacht des SoSi-Missbrauchs? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Adri8an 8B., Nieder-Olm / Rheinland-Pfalz | 520862 | |||
Datum | 12.11.2008 00:39 | 167820 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblGeschrieben von Gerhard Pfeiffer Ja hast du, die Polizei hat den RTW nicht zu einer "normalen Verkehrskontrolle" angehalten. Die Kollegen mussten nur rechtfertigen vor den Polizisten aus welchem Grund sie mit Sondersignal unterwegs sind. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 520860 | |||
Datum | 12.11.2008 00:36 | 167591 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian BorowskiOkay, das finde ich interessant. Das würde nun bedeuten, dass der §36 doch dem §35 überwiegt, und nicht wie manche denken, umgekehrt. Denke ich nicht. Denn in obengenanntem Fall, war der RTW ja schon an der E-Stelle angekommen ->Absperrbereich und könnte bereits die 4 drücken. Wir sprachen aber vorhin doch von einem Anhalten während einer SoSi-Fahrt zur E-Stelle, also im Status 3. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Adri8an 8B., Nieder-Olm / Rheinland-Pfalz | 520859 | |||
Datum | 12.11.2008 00:35 | 168322 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard PfeifferNatürlich und wenn Du nun noch den Dachaufsetzer mit ins Spiel bringst, steigt die Beteiligung noch deutlich an. ??? | |||||
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Autor | Adri8an 8B., Nieder-Olm / Rheinland-Pfalz | 520858 | |||
Datum | 12.11.2008 00:34 | 167727 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeifferkeinen Gerichtsentscheid aber die Prüfung einer Beschwerde der Polizei (es ging um die Einfahrt in einen abgesperrten Unfallbereich und das entsprechende Handzeichen des Polizeibeamten), wo nachher von einem Juristen auf den § 36 hingewiesen wurde. Zumindest nach dessen Auffassung sind Haltezeichen der Polizei grundsätzlich zu befolgen. Okay, das finde ich interessant. Das würde nun bedeuten, dass der §36 doch dem §35 überwiegt, und nicht wie manche denken, umgekehrt. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 520857 | |||
Datum | 12.11.2008 00:33 | 168419 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian BorowskiIch finde das ein interessantes Thema, wie du siehst wird darüber auch eftig diskutiert. Natürlich und wenn Du nun noch den Dachaufsetzer mit ins Spiel bringst, steigt die Beteiligung noch deutlich an. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Adri8an 8B., Nieder-Olm / Rheinland-Pfalz | 520856 | |||
Datum | 12.11.2008 00:31 | 167503 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblGeschrieben von Felix Endres Ob die polizei uns anhalten darf möchte ich wissen :-) | |||||
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Autor | Adri8an 8B., Nieder-Olm / Rheinland-Pfalz | 520854 | |||
Datum | 12.11.2008 00:29 | 168716 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard PfeifferDann sag doch einfach, dass Du die Geschichte ausgedacht hast, um Informationen zu erhalten, für die Nachtschicht eine interessante Diskussion zu verfolgen oder sonstwas ... Sorry ist mir jetzt zu blöd weiter darauf zu antworten, ich versteh nicht warum ich hier irgendwelche ausgedachten Geschichten reinschreiben soll. Ich muss hier nichts beweisen oder mich irgendwofür rechtfertigen. Wenn ich Aufmerksamkeit bräuchte würde ich die woanders suchen und nicht hier. Und selbst wenn ich mir das ausgedacht hätte, würde das nichts an der Antwort auf die Frage ändern. Ich finde das ein interessantes Thema, wie du siehst wird darüber auch eftig diskutiert. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 520850 | |||
Datum | 12.11.2008 00:28 | 167950 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian BorowskiKennt jemand aus der Vergangenheit einen Fall zu dem Thema, aus dem eine klare Rechtsprechung durch ein Gericht dazu hervorgeht? Hallo, keinen Gerichtsentscheid aber die Prüfung einer Beschwerde der Polizei (es ging um die Einfahrt in einen abgesperrten Unfallbereich und das entsprechende Handzeichen des Polizeibeamten), wo nachher von einem Juristen auf den § 36 hingewiesen wurde. Zumindest nach dessen Auffassung sind Haltezeichen der Polizei grundsätzlich zu befolgen. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 520849 | |||
Datum | 12.11.2008 00:25 | 167688 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Felix Endres Jap, aber was diskutieren wir hier? Ob die Polizei uns anhalten darf oder ob es sinnvoll ist eine Alarmfahrt zu kontrollieren? Keine Ahnung:-) Adrian? MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Feli8x E8., Bergrheinfeld / Franken | 520848 | |||
Datum | 12.11.2008 00:25 | 168050 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierGegenfrage: Wie interpretierst du § 35? Unabhängig von § 35 sehe ich § 36 über allen anderen Paragraphen. Aus § 36: [...]Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor[...] also auch vor § 35... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 520847 | |||
Datum | 12.11.2008 00:23 | 167644 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Christof Strobl Dem setze ich die Hilfeleistung innerhalb der Hilfsfrist entgegen, und nu?Das ist zwar ein löbliches Ziel, aber das wäre dann wohl einer der 5% (oder wieviel auch immer, je nach Bundesland) Fälle, in denen man länger brauchte. Das hat ja direkt erstmal keinerlei rechtliche Wirkung - halt schlimmstenfalls "nur" faktische Wirkung für den Patienten. Außerdem könnte man konstruieren, dass du trotz einer fluggs durchgeführten Kontrolle noch binnen der Hilfsfrist ankommst, un nu? ;o) Ich würde den §36 Absatz 1 Satz 2 auch als Ausnahmetatbestand von der Ausnahme des §35 betrachten. *Auf Rechtsprechungserleuchtungen wartendende Grüße* Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 520846 | |||
Datum | 12.11.2008 00:22 | 168951 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian BorowskiIn welchem Zusammenhang steht das mit meiner Frage...? Hallo, ganz einfach, weil es das nicht gibt. Geschrieben von Adrian Borowski Ich verstehe auch nicht warum du denkst, ich könnte mir die Geschichte ausgedacht haben. Selbst wenn ich mir sie ausgedacht hätte, habe ich es dann nicht verdient eine Antwort darauf zu erhalten? Dann sag doch einfach, dass Du die Geschichte ausgedacht hast, um Informationen zu erhalten, für die Nachtschicht eine interessante Diskussion zu verfolgen oder sonstwas ... Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 520844 | |||
Datum | 12.11.2008 00:21 | 167839 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Gerhard Pfeiffer die Polizei hält doch keinen mit Sondersignal fahrenden RTW für eine Verkehrskontrolle an! Ist mir auch klar, DAS war aber die "angenommene Ausgangssituation", oder habe ich was falsch verstanden?? Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Notfalls ist es ein Griff zum Funkhörer um den Sachverhalt abzuklären. Oder abbremsen, Fenster öffnen und die Frage: Was willst.....? ;-) MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 520843 | |||
Datum | 12.11.2008 00:21 | 168083 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Felix Endres Wie interpretierst du den folgenden Satz aus § 36? Wenn auf der großen Verkehrskreuzung vor dir der Herr Polizeihauptmeister im weißen Mantel und mit dem großen Zahnstoch in der Hand steht und lustig winkt, dann darfst du fahren, auch wenn die Ampel eigentlich rot zeigt. Und wenn er dich auf einer Bundesautobahn zum Anhalten auffordert, dann darfst du das tun, auch wenn das eigentlich verboten ist. Gegenfrage: Wie interpretierst du § 35? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 520842 | |||
Datum | 12.11.2008 00:21 | 167582 x gelesen | |||
Hallo Forum, Hallo Felix, Geschrieben von Felix Endres da ich gerade heute vom Maschinistenlehrgang mit dem Thema Rechtsgrundlagen komme kann ich folgendes berichten: Ausbilder wissen auch nicht alles. Geschrieben von ---§35 Sonderrechte StVo--- (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. bzw für den Rettungsdienst (5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Ich bin der Meinung damit ist auch §36 StVo ausgehebelt. Aber dies auch beachten: (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Wie wurde mir dazu erklärt: Man darf jemanden Behindern, aber nicht Gefährten! Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Feli8x E8., Bergrheinfeld / Franken | 520841 | |||
Datum | 12.11.2008 00:20 | 167812 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyDieser Satz braucht mE nicht mehr interpretiert zu werden, da er für denjenigen, der im Rahmen des §35 StVo tätig wird gar nicht mehr relevant ist. Seh ich anders, aber ich bin auch kein Jurist. | |||||
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Autor | Adri8an 8B., Nieder-Olm / Rheinland-Pfalz | 520840 | |||
Datum | 12.11.2008 00:20 | 167931 x gelesen | |||
Ich glaube das Gesetz hilft uns dann nicht wirklich weiter, ist quasi son Teufelskreis :-) Kennt jemand aus der Vergangenheit einen Fall zu dem Thema, aus dem eine klare Rechtsprechung durch ein Gericht dazu hervorgeht? | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 520839 | |||
Datum | 12.11.2008 00:19 | 167858 x gelesen | |||
Geschrieben von Felix EndresWie interpretierst du den folgenden Satz aus § 36? Dieser Satz braucht mE nicht mehr interpretiert zu werden, da er für denjenigen, der im Rahmen des §35 StVo tätig wird gar nicht mehr relevant ist. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Feli8x E8., Bergrheinfeld / Franken | 520838 | |||
Datum | 12.11.2008 00:19 | 167655 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblDem setze ich die Hilfeleistung innerhalb der Hilfsfrist entgegen, und nu? Ich hätte keine Angst vor den Folgen. Jap, aber was diskutieren wir hier? Ob die Polizei uns anhalten darf oder ob es sinnvoll ist eine Alarmfahrt zu kontrollieren? | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 520837 | |||
Datum | 12.11.2008 00:17 | 167887 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Felix Endres 1) Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor , entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Dem setze ich die Hilfeleistung innerhalb der Hilfsfrist entgegen, und nu? Ich hätte keine Angst vor den Folgen. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Feli8x E8., Bergrheinfeld / Franken | 520836 | |||
Datum | 12.11.2008 00:17 | 167880 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierUnd? Wenn 35 greift kannst du dir 36 in die Haare schmieren. Wie interpretierst du den folgenden Satz aus § 36? [... ]Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, [...] | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 520835 | |||
Datum | 12.11.2008 00:17 | 167784 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblWäre es offensichtlich, dass es sich um eine "normale Polizeikontrolle" handelt, würde ich definitiv nicht halten, und hätte auch keine Angst vor den Folgen! Hallo, die Polizei hält doch keinen mit Sondersignal fahrenden RTW für eine Verkehrskontrolle an! Notfalls ist es ein Griff zum Funkhörer um den Sachverhalt abzuklären. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Adri8an 8B., Nieder-Olm / Rheinland-Pfalz | 520834 | |||
Datum | 12.11.2008 00:16 | 169154 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard PfeifferHallo, In welchem Zusammenhang steht das mit meiner Frage...? Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Könnte sein. Ich verstehe auch nicht warum du denkst, ich könnte mir die Geschichte ausgedacht haben. Selbst wenn ich mir sie ausgedacht hätte, habe ich es dann nicht verdient eine Antwort darauf zu erhalten? | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 520833 | |||
Datum | 12.11.2008 00:15 | 168112 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Felix Endres (1) Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor , Und? Wenn 35 greift kannst du dir 36 in die Haare schmieren. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Feli8x E8., Bergrheinfeld / Franken | 520832 | |||
Datum | 12.11.2008 00:14 | 167681 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerIrgendeiner Hiorg? Gibt es denn in diesem Zusammenhang einen Unterschied zwischen einem RTW einer Hiorg und einem RTW der Feuerwehr? Wohl kaum, denn beide bekommen u.U. ihren Auftrag von der selben Leitstelle... Richtig es gibt keinen Unterschied. Anstellen von HiOrg hätte ich auch BOS mit Ausnahme der Polzei wählen können. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 520831 | |||
Datum | 12.11.2008 00:13 | 168904 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard PfeifferNö, § 36 STVO Der wird jedoch mE durch den §35 StVO ausgehebelt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 520830 | |||
Datum | 12.11.2008 00:12 | 167704 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Felix Endres Und du musst natürlich die Weisung befolgen und anhalten. Wäre das vor einem "Gefahrenbereich", würde ich anhalten. Wäre es offensichtlich, dass es sich um eine "normale Polizeikontrolle" handelt, würde ich definitiv nicht halten, und hätte auch keine Angst vor den Folgen! Hält ein "normaler Verkehrsteilnehmer" nicht an, ist das m.W. auch "nur eine OWI", nicht mehr! MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Feli8x E8., Bergrheinfeld / Franken | 520829 | |||
Datum | 12.11.2008 00:12 | 168060 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian BorowskiSo würde ich mir das auch denken, aber was sagt das Gesetz??Geschrieben von Adrian Borowski So würde ich mir das auch denken, aber was sagt das Gesetz?? §36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten (1) Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor , entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht. | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 520828 | |||
Datum | 12.11.2008 00:11 | 167787 x gelesen | |||
Geschrieben von Felix EndresTrotz Sonderrechte irgendeiner HiOrg hat die Polizei somit immer das Recht eine Alarmfahrt auf Legitimität oder Legalität zu prüfen. Trotz der damit möglicherweise einhergehenden Schädigung eines Menschenlebens? Kann ich nicht so recht glauben. Zumindest nicht auf der Hinfahrt. Im nachhinein steht einer Überprüfung ja nichts entgegen... Irgendeiner Hiorg? Gibt es denn in diesem Zusammenhang einen Unterschied zwischen einem RTW einer Hiorg und einem RTW der Feuerwehr? Wohl kaum, denn beide bekommen u.U. ihren Auftrag von der selben Leitstelle... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 520827 | |||
Datum | 12.11.2008 00:10 | 169522 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Geschrieben von Adrian Borowski Genau, die Geschichte habe ich mir gerade ausgedacht weil mir langweilig ist..... Hallo, dann liefer doch kurz mal die Daten .... Geschrieben von Adrian Borowski Genau, die Geschichte habe ich mir gerade ausgedacht weil mir langweilig ist..... Könnte sein. Geschrieben von Adrian Borowski Das klingt mir so eher nach einer Spekulation, wie nach einem Fakt! Nö, § 36 STVO Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Adri8an 8B., Nieder-Olm / Rheinland-Pfalz | 520826 | |||
Datum | 12.11.2008 00:10 | 168228 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblIch hätte nicht angehalten! Ich würde mal mutig behaupten dass ich auch nicht angehalten hätte, allerdings reagiert man ja vielleicht doch ganz anders wenn man tatsächlich in einer solchen Situation steckt. Der Kollege der gefahren ist, war sich auch sehr unsicher und hat aus dem Grund dann doch angehalten. Geschrieben von Christof Strobl Ich behaupte jetzt mal, dass das keine Folgen haben würde. Der (laut Meldung) dringende Einsatz hätte Vorrang vor einer Polizeikontrolle. Die Polizei kann ja dem RTW folgen, und im Anschluß klären, ob SoSi gerechtfertigt war. Wär mir aber auch egal, wenn die Polizei feststellt, dass SoSi nicht gerechtfertigt war, denn ich muss mich auf das Meldebild verlassen das ich von meiner Leitstelle bekomme. So würde ich mir das auch denken, aber was sagt das Gesetz?? | |||||
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Autor | Feli8x E8., Bergrheinfeld / Franken | 520825 | |||
Datum | 12.11.2008 00:08 | 167929 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannUnd wie will sie das bei einem RTW auf Einsatzfahrt machen? Das Personal befragen? Wie können sie denn beurteilen ob gerechtfertigt oder nicht? Sie können auch bei der Leitstelle nachfragen lassen ohne den RTW anhalten zu lassen und ihn gegebenenfalls danach noch kontrollieren. Wie und ob steht nicht zu Debatte. Egal ob Sonderrechte oder nicht, wenn die Polizei dich anhalten will hat sie das Recht dazu. Und du musst natürlich die Weisung befolgen und anhalten. | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 520824 | |||
Datum | 12.11.2008 00:07 | 167771 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Felix Endres Trotz Sonderrechte irgendeiner HiOrg hat die Polizei somit immer das Recht eine Alarmfahrt auf Legitimität oder Legalität zu prüfen. Kann sein, aber der drohende gesundheitliche Schaden eines Patienten (der SoSi erst ermöglicht) ist sicher als "das höhere Rechtsgut" (stimmt die Definition?) anzusehen. Katja? MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Adri8an 8B., Nieder-Olm / Rheinland-Pfalz | 520823 | |||
Datum | 12.11.2008 00:06 | 169263 x gelesen | |||
das war ironisch gemeint....... ;-) | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 520821 | |||
Datum | 12.11.2008 00:05 | 168106 x gelesen | |||
Geschrieben von Felix EndresTrotz Sonderrechte irgendeiner HiOrg hat die Polizei somit immer das Recht eine Alarmfahrt auf Legitimität oder Legalität zu prüfen. Und wie will sie das bei einem RTW auf Einsatzfahrt machen? Das Personal befragen? Wie können sie denn beurteilen ob gerechtfertigt oder nicht? Sie können auch bei der Leitstelle nachfragen lassen ohne den RTW anhalten zu lassen und ihn gegebenenfalls danach noch kontrollieren. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Feli8x E8., Bergrheinfeld / Franken | 520820 | |||
Datum | 12.11.2008 00:03 | 168180 x gelesen | |||
Hi Adrian, da ich gerade heute vom Maschinistenlehrgang mit dem Thema Rechtsgrundlagen komme kann ich folgendes berichten: Im § 36 Abs. 1 StVO heißt es: Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Trotz Sonderrechte irgendeiner HiOrg hat die Polizei somit immer das Recht eine Alarmfahrt auf Legitimität oder Legalität zu prüfen. Viele Grüße Felix | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 520819 | |||
Datum | 12.11.2008 00:03 | 169371 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Adrian Borowski Genau, die Geschichte habe ich mir gerade ausgedacht weil mir langweilig ist..... Nat toll, DANKE! MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 520817 | |||
Datum | 12.11.2008 00:02 | 168358 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Adrian Borowski zwei Kollegen von uns wurden vor kurzem mit einem Rettungswagen auf der Fahrt zu einem dringenden Einsatz von der Polizei angehalten. Passiert bei uns regelmäßig, allerdings beim einfahren in einem militärischen Sicherheitsbereich der US Army, andere Baustelle. Geschrieben von Adrian Borowski Diese wollten überprüfen, ob denn die Benutzung des Sondersignals durch die beiden Kollegen überhaupt legitim ist. Ich hätte nicht angehalten! Ich behaupte jetzt mal, dass das keine Folgen haben würde. Der (laut Meldung) dringende Einsatz hätte Vorrang vor einer Polizeikontrolle. Die Polizei kann ja dem RTW folgen, und im Anschluß klären, ob SoSi gerechtfertigt war. Wär mir aber auch egal, wenn die Polizei feststellt, dass SoSi nicht gerechtfertigt war, denn ich muss mich auf das Meldebild verlassen das ich von meiner Leitstelle bekomme. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Adri8an 8B., Nieder-Olm / Rheinland-Pfalz | 520816 | |||
Datum | 12.11.2008 00:00 | 169930 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeifferich behaupte einfach mal, dass es dies nicht gibt! Wann und bei wem soll das gewesen sein? Genau, die Geschichte habe ich mir gerade ausgedacht weil mir langweilig ist..... Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Weisungen von Polizeibeamten sind unabhängig von Sonder- oder Wegerecht zu befolgen. Gibt es dazu einen Gesetzestext oder falls nicht, stattdessen einen richterlichen Beschluss über ein solches Ereignis? Das klingt mir so eher nach einer Spekulation, wie nach einem Fakt! | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 520814 | |||
Datum | 11.11.2008 23:53 | 170265 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian Borowskizwei Kollegen von uns wurden vor kurzem mit einem Rettungswagen auf der Fahrt zu einem dringenden Einsatz von der Polizei angehalten. Die Leitstelle hat dem Fahrzeug die Inanspruchnahme des Sonder- und Wegerechts zuvor freigegeben. Die Kollegen haben auf Anweisung der Polizei auch angehalten. Diese wollten überprüfen, ob denn die Benutzung des Sondersignals durch die beiden Kollegen überhaupt legitim ist. Hallo, ich behaupte einfach mal, dass es dies nicht gibt! Wann und bei wem soll das gewesen sein? Geschrieben von Adrian Borowski der den Verkehrsteilnehmer verpflichtet Anweisungen von Polizeibeamten zu befolgen. Weisungen von Polizeibeamten sind unabhängig von Sonder- oder Wegerecht zu befolgen. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Adri8an 8B., Nieder-Olm / Rheinland-Pfalz | 520809 | |||
Datum | 11.11.2008 23:44 | 174051 x gelesen | |||
Hallo, zwei Kollegen von uns wurden vor kurzem mit einem Rettungswagen auf der Fahrt zu einem dringenden Einsatz von der Polizei angehalten. Die Leitstelle hat dem Fahrzeug die Inanspruchnahme des Sonder- und Wegerechts zuvor freigegeben. Die Kollegen haben auf Anweisung der Polizei auch angehalten. Diese wollten überprüfen, ob denn die Benutzung des Sondersignals durch die beiden Kollegen überhaupt legitim ist. Meine Frage ist nun, ob denn die Kollegen in diesem Fall hätten überhaupt anhalten müssen? Darf die Polizei ein Fahrzeug, das Sonder- und Wegerechte in Anspruch nimmt anhalten und kontrollieren? Ich würde mir die Frage selbst so beantworten: Aus dem §35 ergibt sich für mich (unter Bestimmten Umständen natürlich) die Befreiung von den Vorschriften der StVO. Somit wären die Kollegen, wenn §35 Anwendung findet, auch vom §36 befreit, der den Verkehrsteilnehmer verpflichtet Anweisungen von Polizeibeamten zu befolgen. Ist das so korrekt? Oder gibt es zu solchen Fällen einen weiteren Gesetzestext in der StVO oder gibt es dazu bereits Rechtsprechungen? Wer kann dazu mehr sagen? Danke und viele Grüße Adrian | |||||
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