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Thema | BaWü: Rettung von Unfallopfern kann zukünftig kostenpflichtig sein | 21 Beträge | |||
Rubrik | Techn. Hilfeleistung | ||||
Infos: | |||||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 522863 | |||
Datum | 20.11.2008 19:28 | 6324 x gelesen | |||
Geschrieben von Stephanie GöttertIrgendwo zahlen wir trotzem mit. so oder so? Hallo, das ist aber auch nichts ungewöhnliches. Auch bei persönlichen, dramatischen Ereignissen stellen Rettungsdienst, Ärzte, Krankenhäuser, Bestatter, Abschleppwagen, Gutachter usw. ihre Leistungen in Rechnung. Da interessiert es nicht, ob die Rechnungen an Tote oder deren Erben adressiert werden, realistischer Alltag eben .... Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Step8han8ie 8G., untergruppenbach / Baden Württemberg | 522826 | |||
Datum | 20.11.2008 17:13 | 6356 x gelesen | |||
Hallo, hast ja recht. ich entnahm dies nur dem Artikel. Schau auf Stimme.de . Schaun wir mal was passiert. Gruss steffie Alles was geschrieben steht ist mein eigener Gedankensprung | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 522823 | |||
Datum | 20.11.2008 17:03 | 6454 x gelesen | |||
hallo, klar das die Kosten in die Kalkulation der Versicherungsbeiträge einfliessen werden. Dafür gibt es ja die Regionalklassen die es den Versicherungsunternehmen ermöglichen solche Kostenunterschiede zwischen den Bundesländern entsprechend auf die Beiträge regional umzulegen. Zur Zeit werden die Einsatzkosten in BaWü von allen Steuerzahler anteilig getragen. Auch von den Bürgern die kein Auto besitzen. Wenn nun die Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt wird werden diese Kosten indirekt über die Kfz-Versicherungsbeiträge nur unter den Autofahrern aufgeteilt. Ich find das immer noch gerechter als die bisherige Regelung bei der auch "Nicht-Kfz-Halter" indirekt einen Teil der Unfallkosten mitfinanzieren. Das Argument das die Gemeinde keine Rechnung an die Angehörigen von Unfallopfern stellen soll ist meiner Ansicht nach uninteressant. Wenn man das berücksichtigt dann dürfte der Strassenbaulastträger keine Rechnung für die beschädgte Leitplanke, kein Abschleppunternehmer für den Abtransport und kein Bestatter für die Dienstleistungen nach einem Todesfall dem Verursacher stellen. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Step8han8ie 8G., untergruppenbach / Baden Württemberg | 522820 | |||
Datum | 20.11.2008 16:55 | 6458 x gelesen | |||
Hallo, klar wäre es nach dem neuen Stand gerechter. Aber im Endeffekt zahlt doch wieder jeder drauf, da ja die Beiträge in der Versicherung vielleicht schon vorab erhöht werden. die Beiträge sind ja auch regional unterschiedlich hoch. Irgendwo zahlen wir trotzem mit. so oder so? Gruss steffie Alles was geschrieben steht ist mein eigener Gedankensprung | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 522814 | |||
Datum | 20.11.2008 16:49 | 6428 x gelesen | |||
hallo, ist doch eigentlich recht einfach: aktueller Stand: nach der Änderung des FW-Gesetzes: Was ist jetzt gerechter? MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Step8han8ie 8G., untergruppenbach / Baden Württemberg | 522792 | |||
Datum | 20.11.2008 16:07 | 6490 x gelesen | |||
Hallo, heute morgen fand ich diesbezüglich einen Artikel bei uns in der Zeitung. Es stand auch drin, dass eventuell bei Tod die Angehörigen nicht mit einer Rechnung beheligt werden sollen. Mein Mann meinte er findet es überhaupt nicht gut, da dann der Beitrag erhöht wird in seiner Versicherung. Was haltet ihr davon? Ist es denn rechtens wenn die Vericherung wegen ein paar Idioten;) die Beiträge erhöht, nur weil die Gemeinde einen VU in Rechnung stellt? Vielleicht kann mir mal einer helfen? Gruss Steffie Alles was geschrieben steht ist mein eigener Gedankensprung | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 521856 | |||
Datum | 16.11.2008 10:44 | 6653 x gelesen | |||
Geschrieben von Joachim ErbrechtMuss der Kostenbescheid bei der Versicherung vom Verunfallten selbst eingereicht werden oder wird noch an Ort und Stelle seitens Gemeinde oder anderer Institutionen abgewickelt ? Muss dies unmittelbar danach erfolgen oder ist ein grösserer Zeitraum dafür vorgesehen ? Der Kostenbescheid wird bei uns dem Verursacher in Rechnung gestellt/ zugeschickt. Diese Daten werden an der Einsatzstelle immer Standartmäßig erhoben (eventuell von Pol übernommen). Bei Einsätzen wie VU wird MAXIMAL die Bergung des Fahrzeuges, Ölspur usw. verrechnet. Rettung jedoch nicht. Alle Daten gehen gesammelt ans Rathaus das dann die entsprechende Rechnungsstellung über den täglichen Verwaltungsweg in die Wege leitet. Zeit: Wie bei allen Rechnungsstellungen der Verwaltung.... Zustellung: Immer an den Verursacher der sich dann gerne mit seiner Versicherung auseinandersetzen darf.... Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 521855 | |||
Datum | 16.11.2008 10:38 | 6524 x gelesen | |||
....so wirds bei uns auch gemacht, scheint also doch immer mehr im "kommen" zu sein. Einsätze sind bei uns auch rund zur Hälfte kostenpflichtig oder anteilig kostenpflichtig.... Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Joac8him8 E.8, Reilingen / Baden Württenberg | 521854 | |||
Datum | 16.11.2008 10:29 | 6665 x gelesen | |||
Muss der Kostenbescheid bei der Versicherung vom Verunfallten selbst eingereicht werden oder wird noch an Ort und Stelle seitens Gemeinde oder anderer Institutionen abgewickelt ? Muss dies unmittelbar danach erfolgen oder ist ein grösserer Zeitraum dafür vorgesehen ? Für brauchbares Input bin ich euch dankbar. Gruss Joachim | |||||
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Autor | Cars8ten8 M.8, Moritzburg / Sachsen | 521452 | |||
Datum | 13.11.2008 23:09 | 6712 x gelesen | |||
ähm also §69 des SächsBRKG spricht auch für Kostenersatz | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 521446 | |||
Datum | 13.11.2008 22:45 | 6776 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard PfeifferDas größere Problem sehe ich darin, dass diese Einnahmen normalerweise nicht im Feuerwehrhaushalt, sondern auf der allgemeinen Einnahmeseite der Kommune landen. Stimmt so auch nicht. Du kannst die Einnahmen aus abgerechneten Feuerwehreinsätzen sehr wohl in einem Einnahmetitel in der Haushaltsposition Feuerschutz ausweisen. Nur führt das eben nicht dazu, daß Du mehr Geld ausgeben kannst, sondern nur daß das Minus das die Feuerwehr im Haushalt stehen hat geringer wird. Und das reicht ja auch aus. Wir bekommen ja am Anfang des Jahres Mittel in höher von X Euro zugewiesen, die für alle (planbaren) Ausgaben reichen. Aber wenn man die Buchungen richtig anlegt dann hat man sehr wohl die Möglichkeit alle Einnahmen die aus Feuerwehreinsätzen kommen auch im HH-Titel Feuerschutz auszuweisen. Bringt uns nur nichts, außer daß der Betrag um den die Ausgaben die Einnahmen übersteigen geringer wird. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 521444 | |||
Datum | 13.11.2008 22:36 | 6654 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas KleeDie Einnahmen werden im FW-Etat vereinnahmt. Hallo, wenn das der Kämmerer so mitmacht? Geschrieben von Thomas Klee Da dieser aber immer chronisch unterfinanziert ist und jährlich ein größeres Defizit ausweist (keine Feuerwehr macht Gewinn), kommen die Einnahmen nicht der "allgemeinen Einnahmeseite" zugute, sondern dienen der Teilfinanzierung des FW-Etats. Allerdings wäre ich dann schon gespannt, wie die Entwicklung in Richtung kostendeckende Einrichtung der Gemeinde weiter läuft ... es muss ja nicht so bleiben, dass man z.B. den abwehrenden Brandschutz den Versicherungen nicht in Rechnung stellt. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 521439 | |||
Datum | 13.11.2008 22:23 | 6795 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeifferdass diese Einnahmen normalerweise nicht im Feuerwehrhaushalt, sondern auf der allgemeinen Einnahmeseite der Kommune landen. Hallo, das sehe ich nicht so. Die Einnahmen werden im FW-Etat vereinnahmt. Da dieser aber immer chronisch unterfinanziert ist und jährlich ein größeres Defizit ausweist (keine Feuerwehr macht Gewinn), kommen die Einnahmen nicht der "allgemeinen Einnahmeseite" zugute, sondern dienen der Teilfinanzierung des FW-Etats. Zu Mehrausgaben können diese Einnahmen erst verwendet werden, wenn entsprechende Haushaltsvermerke bestehen und mehr Einnahmen erzielt werden, als der Haushaltsplan ausweist. MfG, Thomas Klee Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 521432 | |||
Datum | 13.11.2008 22:07 | 6862 x gelesen | |||
Hallo, das ist für Teilaufgaben der Feuerwehr gewöhnungsbedürftig, aber bei RD, Ärzten, Krankenhäuser, Luftrettung usw. schon immer eine Selbstverständlichkeit. Das größere Problem sehe ich darin, dass diese Einnahmen normalerweise nicht im Feuerwehrhaushalt, sondern auf der allgemeinen Einnahmeseite der Kommune landen. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 521372 | |||
Datum | 13.11.2008 18:32 | 6958 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas KleeEinen Super-GAU oder sonstige negative Tendenzen gegen die Feuerwehr, weil deren Einsatz "berechnet" wurde, kann ich nicht erkennen. Dem stimme ich zu! Andere haben damit ein massives Problem, vgl. die verlinkte Diskussion. MkG Sascha | |||||
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Autor | Mike8 G.8, Schorfheide OT Lichterfelde / Brandenburg | 521367 | |||
Datum | 13.11.2008 18:21 | 6759 x gelesen | |||
TrögerFeuerwehr rechnet Menschenrettung ab, das ist der moralische GAU für das Feuerwehrwesen Das ist kein moralischer Gau! Endlich nimmt man die Versicherungen in die Pflicht. MkG Mike Ganzke | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 521365 | |||
Datum | 13.11.2008 18:12 | 7003 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha TrögerFeuerwehr rechnet Menschenrettung ab, das ist der moralische GAU für das Feuerwehrwesen: Diskussion 06/2008 Hallo, wie bereits geschrieben, wird (auch) die Menschenrettung im Zusammenhang mit Fahrzeugunfällen in RLP schon seit Jahren berechnet (nicht von der Feuerwehr, sondern von der Verbandsgemeinde). Einen Super-GAU oder sonstige negative Tendenzen gegen die Feuerwehr, weil deren Einsatz "berechnet" wurde, kann ich nicht erkennen. Bei Fragen an der E-Stelle nach den Kosten halten wir uns komplett zurück und verweisen ans Rathaus. Von uns kommt dann höchstens noch der Hinweis auf die Kostenübernahme durch die Kfz-Versicherung. MfG, Thomas Klee Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 521355 | |||
Datum | 13.11.2008 17:46 | 6962 x gelesen | |||
Ist hier in Niedersachsen IMO schon lange so. Grüße Jens | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 521346 | |||
Datum | 13.11.2008 17:02 | 7222 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Jörg Anders in der heutigen Online-StN gefunden. Feuerwehr rechnet Menschenrettung ab, das ist der moralische GAU für das Feuerwehrwesen: Diskussion 06/2008 SCNR! MkG Sascha | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 521340 | |||
Datum | 13.11.2008 16:35 | 7313 x gelesen | |||
Hallo, diese Regelung gibt es in RLP schon lange, bei Fahrzeug-Unfällen (Land-, Wasser-, Luftfahrzeuge) werden die Einsatzkosten grs. vom Fzg-Halter angefordert. Funktioniert, mit geringen Ausnahmen, problemlos. Legt der Halter den Kostenbescheid der Versicherung vor, zahlt diese den Kostenersatz. MfG, Thomas Klee Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 521319 | |||
Datum | 13.11.2008 15:06 | 9914 x gelesen | |||
Hallo Forum, in der heutigen Online-StN gefunden. Zitat: Das Land will es den Feuerwehren ermöglichen, künftig auch für die Bergung von Unfallopfern im Straßenverkehr Geld zu verlangen. Gruß Jörg Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren. | |||||
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