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ThemaBaWü: Rettung von Unfallopfern kann zukünftig kostenpflichtig sein21 Beträge
RubrikTechn. Hilfeleistung
Infos:
  • BaWü: Entwurf zur Änderung des Feuerwehrgesetzes zur Anhörung freigegeben
  •  
    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg522863
    Datum20.11.2008 19:286324 x gelesen
    Geschrieben von Stephanie Göttert Irgendwo zahlen wir trotzem mit. so oder so?

    Hallo,

    das ist aber auch nichts ungewöhnliches. Auch bei persönlichen, dramatischen Ereignissen stellen Rettungsdienst, Ärzte, Krankenhäuser, Bestatter, Abschleppwagen, Gutachter usw. ihre Leistungen in Rechnung. Da interessiert es nicht, ob die Rechnungen an Tote oder deren Erben adressiert werden, realistischer Alltag eben ....

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info


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    AutorStep8han8ie 8G., untergruppenbach / Baden Württemberg522826
    Datum20.11.2008 17:136356 x gelesen
    Hallo,

    hast ja recht. ich entnahm dies nur dem Artikel. Schau auf Stimme.de . Schaun wir mal was passiert.

    Gruss steffie


    Alles was geschrieben steht ist mein eigener Gedankensprung

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg522823
    Datum20.11.2008 17:036454 x gelesen
    hallo,

    klar das die Kosten in die Kalkulation der Versicherungsbeiträge einfliessen werden. Dafür gibt es ja die Regionalklassen die es den Versicherungsunternehmen ermöglichen solche Kostenunterschiede zwischen den Bundesländern entsprechend auf die Beiträge regional umzulegen.

    Zur Zeit werden die Einsatzkosten in BaWü von allen Steuerzahler anteilig getragen. Auch von den Bürgern die kein Auto besitzen.

    Wenn nun die Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt wird werden diese Kosten indirekt über die Kfz-Versicherungsbeiträge nur unter den Autofahrern aufgeteilt.

    Ich find das immer noch gerechter als die bisherige Regelung bei der auch "Nicht-Kfz-Halter" indirekt einen Teil der Unfallkosten mitfinanzieren.

    Das Argument das die Gemeinde keine Rechnung an die Angehörigen von Unfallopfern stellen soll ist meiner Ansicht nach uninteressant.

    Wenn man das berücksichtigt dann dürfte der Strassenbaulastträger keine Rechnung für die beschädgte Leitplanke, kein Abschleppunternehmer für den Abtransport und kein Bestatter für die Dienstleistungen nach einem Todesfall dem Verursacher stellen.


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorStep8han8ie 8G., untergruppenbach / Baden Württemberg522820
    Datum20.11.2008 16:556458 x gelesen
    Hallo,

    klar wäre es nach dem neuen Stand gerechter. Aber im Endeffekt zahlt doch wieder jeder drauf, da ja die Beiträge in der Versicherung vielleicht schon vorab erhöht werden. die Beiträge sind ja auch regional unterschiedlich hoch. Irgendwo zahlen wir trotzem mit. so oder so?

    Gruss
    steffie


    Alles was geschrieben steht ist mein eigener Gedankensprung

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg522814
    Datum20.11.2008 16:496428 x gelesen
    hallo,

    ist doch eigentlich recht einfach:

    aktueller Stand:

  • Die Einsatzkosten die bei VUs anfallen werden aus dem allgemeinen Steuertopf der Gemeinde bezahlt. Jeder Steuerzahler beteiligt sich anteilig entsprechend seinem Steueraufkommen an den Einsatzkosten. Egal wer den Unfall verursacht hat.

    nach der Änderung des FW-Gesetzes:

  • Die Einsatzkosten werden dem Verursacher auferlegt.

    Was ist jetzt gerechter?


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorStep8han8ie 8G., untergruppenbach / Baden Württemberg522792
    Datum20.11.2008 16:076490 x gelesen
    Hallo,

    heute morgen fand ich diesbezüglich einen Artikel bei uns in der Zeitung. Es stand auch drin, dass eventuell bei Tod die Angehörigen nicht mit einer Rechnung beheligt werden sollen. Mein Mann meinte er findet es überhaupt nicht gut, da dann der Beitrag erhöht wird in seiner Versicherung. Was haltet ihr davon? Ist es denn rechtens wenn die Vericherung wegen ein paar Idioten;) die Beiträge erhöht, nur weil die Gemeinde einen VU in Rechnung stellt? Vielleicht kann mir mal einer helfen?

    Gruss
    Steffie


    Alles was geschrieben steht ist mein eigener Gedankensprung

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    AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg521856
    Datum16.11.2008 10:446653 x gelesen
    Geschrieben von Joachim ErbrechtMuss der Kostenbescheid bei der Versicherung vom Verunfallten selbst eingereicht werden oder wird noch an Ort und Stelle seitens Gemeinde oder anderer Institutionen abgewickelt ? Muss dies unmittelbar danach erfolgen oder ist ein grösserer Zeitraum dafür vorgesehen ?
    Der Kostenbescheid wird bei uns dem Verursacher in Rechnung gestellt/ zugeschickt. Diese Daten werden an der Einsatzstelle immer Standartmäßig erhoben (eventuell von Pol übernommen). Bei Einsätzen wie VU wird MAXIMAL die Bergung des Fahrzeuges, Ölspur usw. verrechnet. Rettung jedoch nicht. Alle Daten gehen gesammelt ans Rathaus das dann die entsprechende Rechnungsstellung über den täglichen Verwaltungsweg in die Wege leitet.
    Zeit: Wie bei allen Rechnungsstellungen der Verwaltung....
    Zustellung: Immer an den Verursacher der sich dann gerne mit seiner Versicherung auseinandersetzen darf....


    Gruß Micha

    Meine Erfahrung und persönliche Meinung!

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    AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg521855
    Datum16.11.2008 10:386524 x gelesen
    ....so wirds bei uns auch gemacht, scheint also doch immer mehr im "kommen" zu sein.
    Einsätze sind bei uns auch rund zur Hälfte kostenpflichtig oder anteilig kostenpflichtig....


    Gruß Micha

    Meine Erfahrung und persönliche Meinung!

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    AutorJoac8him8 E.8, Reilingen / Baden Württenberg521854
    Datum16.11.2008 10:296665 x gelesen
    Muss der Kostenbescheid bei der Versicherung vom Verunfallten selbst eingereicht werden oder wird noch an Ort und Stelle seitens Gemeinde oder anderer Institutionen abgewickelt ? Muss dies unmittelbar danach erfolgen oder ist ein grösserer Zeitraum dafür vorgesehen ? Für brauchbares Input bin ich euch dankbar.

    Gruss Joachim


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    AutorCars8ten8 M.8, Moritzburg / Sachsen521452
    Datum13.11.2008 23:096712 x gelesen
    ähm also §69 des SächsBRKG spricht auch für Kostenersatz


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg521446
    Datum13.11.2008 22:456776 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard PfeifferDas größere Problem sehe ich darin, dass diese Einnahmen normalerweise nicht im Feuerwehrhaushalt, sondern auf der allgemeinen Einnahmeseite der Kommune landen.

    Stimmt so auch nicht.
    Du kannst die Einnahmen aus abgerechneten Feuerwehreinsätzen sehr wohl in einem Einnahmetitel in der Haushaltsposition Feuerschutz ausweisen.
    Nur führt das eben nicht dazu, daß Du mehr Geld ausgeben kannst, sondern nur daß das Minus das die Feuerwehr im Haushalt stehen hat geringer wird. Und das reicht ja auch aus. Wir bekommen ja am Anfang des Jahres Mittel in höher von X Euro zugewiesen, die für alle (planbaren) Ausgaben reichen.

    Aber wenn man die Buchungen richtig anlegt dann hat man sehr wohl die Möglichkeit alle Einnahmen die aus Feuerwehreinsätzen kommen auch im HH-Titel Feuerschutz auszuweisen. Bringt uns nur nichts, außer daß der Betrag um den die Ausgaben die Einnahmen übersteigen geringer wird.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg521444
    Datum13.11.2008 22:366654 x gelesen
    Geschrieben von Thomas KleeDie Einnahmen werden im FW-Etat vereinnahmt.

    Hallo,

    wenn das der Kämmerer so mitmacht?

    Geschrieben von Thomas KleeDa dieser aber immer chronisch unterfinanziert ist und jährlich ein größeres Defizit ausweist (keine Feuerwehr macht Gewinn), kommen die Einnahmen nicht der "allgemeinen Einnahmeseite" zugute, sondern dienen der Teilfinanzierung des FW-Etats.

    Allerdings wäre ich dann schon gespannt, wie die Entwicklung in Richtung kostendeckende Einrichtung der Gemeinde weiter läuft ... es muss ja nicht so bleiben, dass man z.B. den abwehrenden Brandschutz den Versicherungen nicht in Rechnung stellt.

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info


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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz521439
    Datum13.11.2008 22:236795 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Pfeifferdass diese Einnahmen normalerweise nicht im Feuerwehrhaushalt, sondern auf der allgemeinen Einnahmeseite der Kommune landen.

    Hallo,

    das sehe ich nicht so.

    Die Einnahmen werden im FW-Etat vereinnahmt.

    Da dieser aber immer chronisch unterfinanziert ist und jährlich ein größeres Defizit ausweist (keine Feuerwehr macht Gewinn), kommen die Einnahmen nicht der "allgemeinen Einnahmeseite" zugute, sondern dienen der Teilfinanzierung des FW-Etats.

    Zu Mehrausgaben können diese Einnahmen erst verwendet werden, wenn entsprechende Haushaltsvermerke bestehen und mehr Einnahmen erzielt werden, als der Haushaltsplan ausweist.

    MfG, Thomas Klee


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg521432
    Datum13.11.2008 22:076862 x gelesen
    Hallo,

    das ist für Teilaufgaben der Feuerwehr gewöhnungsbedürftig, aber bei RD, Ärzten, Krankenhäuser, Luftrettung usw. schon immer eine Selbstverständlichkeit.

    Das größere Problem sehe ich darin, dass diese Einnahmen normalerweise nicht im Feuerwehrhaushalt, sondern auf der allgemeinen Einnahmeseite der Kommune landen.

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info


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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen521372
    Datum13.11.2008 18:326958 x gelesen
    Geschrieben von Thomas KleeEinen Super-GAU oder sonstige negative Tendenzen gegen die Feuerwehr, weil deren Einsatz "berechnet" wurde, kann ich nicht erkennen.
    Dem stimme ich zu! Andere haben damit ein massives Problem, vgl. die verlinkte Diskussion.


    MkG Sascha

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    AutorMike8 G.8, Schorfheide OT Lichterfelde / Brandenburg521367
    Datum13.11.2008 18:216759 x gelesen
    TrögerFeuerwehr rechnet Menschenrettung ab, das ist der moralische GAU für das Feuerwehrwesen

    Das ist kein moralischer Gau!
    Endlich nimmt man die Versicherungen in die Pflicht.

    MkG
    Mike Ganzke


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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz521365
    Datum13.11.2008 18:127003 x gelesen
    Geschrieben von Sascha TrögerFeuerwehr rechnet Menschenrettung ab, das ist der moralische GAU für das Feuerwehrwesen: Diskussion 06/2008

    Hallo,

    wie bereits geschrieben, wird (auch) die Menschenrettung im Zusammenhang mit Fahrzeugunfällen in RLP schon seit Jahren berechnet (nicht von der Feuerwehr, sondern von der Verbandsgemeinde).

    Einen Super-GAU oder sonstige negative Tendenzen gegen die Feuerwehr, weil deren Einsatz "berechnet" wurde, kann ich nicht erkennen.

    Bei Fragen an der E-Stelle nach den Kosten halten wir uns komplett zurück und verweisen ans Rathaus. Von uns kommt dann höchstens noch der Hinweis auf die Kostenübernahme durch die Kfz-Versicherung.

    MfG, Thomas Klee


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen521355
    Datum13.11.2008 17:466962 x gelesen
    Ist hier in Niedersachsen IMO schon lange so.


    Grüße
    Jens

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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen521346
    Datum13.11.2008 17:027222 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Jörg Andersin der heutigen Online-StN gefunden.

    Zitat:

    "Das Land will es den Feuerwehren ermöglichen, künftig auch für die Bergung von Unfallopfern im Straßenverkehr Geld zu verlangen.

    Die Kosten für solche Einsätze müssten dann nicht mehr die Gemeinden, sondern die Kfz-Versicherungen der jeweiligen Unfallverursacher tragen. Die CDU-Fraktion hat bereits auf ihrer jüngsten Sitzung einer entsprechenden Änderung des Landesfeuerwehrgesetzes zugestimmt. Der Gesetzentwurf des Innenministeriums soll in den kommenden Wochen ins Landeskabinett und spätestens Mitte 2009 in Kraft treten.
    ...
    "

    Feuerwehr rechnet Menschenrettung ab, das ist der moralische GAU für das Feuerwehrwesen: Diskussion 06/2008

    SCNR!


    MkG Sascha

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz521340
    Datum13.11.2008 16:357313 x gelesen
    Hallo,

    diese Regelung gibt es in RLP schon lange, bei Fahrzeug-Unfällen (Land-, Wasser-, Luftfahrzeuge) werden die Einsatzkosten grs. vom Fzg-Halter angefordert. Funktioniert, mit geringen Ausnahmen, problemlos. Legt der Halter den Kostenbescheid der Versicherung vor, zahlt diese den Kostenersatz.

    MfG, Thomas Klee


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg521319
    Datum13.11.2008 15:069914 x gelesen
    Hallo Forum,

    in der heutigen Online-StN gefunden.

    Zitat:

    Das Land will es den Feuerwehren ermöglichen, künftig auch für die Bergung von Unfallopfern im Straßenverkehr Geld zu verlangen.

    Die Kosten für solche Einsätze müssten dann nicht mehr die Gemeinden, sondern die Kfz-Versicherungen der jeweiligen Unfallverursacher tragen. Die CDU-Fraktion hat bereits auf ihrer jüngsten Sitzung einer entsprechenden Änderung des Landesfeuerwehrgesetzes zugestimmt. Der Gesetzentwurf des Innenministeriums soll in den kommenden Wochen ins Landeskabinett und spätestens Mitte 2009 in Kraft treten.
    ...

    Gruß
    Jörg


    Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren.


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     13.11.2008 15:06 ., Stuttgart
     13.11.2008 16:35 Thom7as 7K., Hermeskeil
     13.11.2008 17:02 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
     13.11.2008 18:12 Thom7as 7K., Hermeskeil
     13.11.2008 18:32 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
     13.11.2008 22:07 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     13.11.2008 22:23 Thom7as 7K., Hermeskeil
     13.11.2008 22:36 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     13.11.2008 22:45 Chri7sti7an 7F., Wernau
     16.11.2008 10:38 Mich7ael7 S.7, Markgröningen
     13.11.2008 18:21 Mike7 G.7, Schorfheide OT Lichterfelde
     13.11.2008 23:09 Cars7ten7 M.7, Moritzburg
     13.11.2008 17:46 ., Bremervörde
     16.11.2008 10:29 Joac7him7 E.7, Reilingen
     16.11.2008 10:44 Mich7ael7 S.7, Markgröningen
     20.11.2008 16:07 Step7han7ie 7G., untergruppenbach
     20.11.2008 16:49 Jürg7en 7M., Weinstadt
     20.11.2008 16:55 Step7han7ie 7G., untergruppenbach
     20.11.2008 17:03 Jürg7en 7M., Weinstadt
     20.11.2008 17:13 Step7han7ie 7G., untergruppenbach
     20.11.2008 19:28 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
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